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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aussortieren von Abfallstücken an Sägen, vorzugsweise an Optimierungskappsägen, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Um Holzwerkstücke weiter zu verarbeiten, ist es notwendig, in ihnen vorhandene Fehlstellen zu entfernen. Hierzu werden die Fehlstellen an den Holzwerkstücken markiert und anhand der Markierungen die Fehler aus den Werkstücken herausgesägt. Die herausgesägten, die Fehlstellen enthaltenden Teile der Werkstücke stellen Abfallstücke dar, die aussortiert werden. Die Gutteile werden weitergefördert.
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Um die Abfallstücke auszusortieren, ist es bekannt, diese mit einer Ausblaseinrichtung wegzublasen. Hierfür sind Düsenöffnungen vorgesehen, aus denen Druckluft austritt, mit der die Abfallstücke entfernt werden. Die Düsenöffnungen liegen einem Längsanschlag gegenüber, an dem die Werkstücke in Längsrichtung beim Transport durch die Vorrichtung geführt werden.
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Damit die Abfallstücke entfernt werden können, ist der Längsanschlag im Ausblasbereich unterbrochen, so dass die Abfallstücke durch die Lücke im Längsanschlag weggeblasen werden können. Die in Transportrichtung der Werkstücke gemessene Breite der Lücke begrenzt aber den Transport von kurzen Werkstücken, da diese im Bereich der Lücke hängenbleiben können. Ist die Lücke allerdings schmal, können längere Abfallstücke nicht durch die Lücke hindurch weggeblasen werden.
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Da sich die Düsenöffnungen gegenüber dem Längsanschlag befinden, ändert sich der Abstand zwischen den Düsenöffnungen und dem am Längsanschlag geführten Werkstück je nach Werkstückbreite. Eine sichere und rasche Entfernung der Abfallstücke ist nicht sichergestellt.
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Es ist weiter bekannt, einen Abfallschacht im Transportweg der Werkstücke vorzusehen, der dann geöffnet wird, wenn Abfallstücke entfernt werden sollen. Solange keine Abfallstücke auszusortieren sind, bleibt der Abfallschacht geschlossen. Das Öffnen des Abfallschachtes erfordert Zeit, was sich auf die Leistung der Vorrichtung auswirkt. Zudem ist der konstruktive Aufwand für den Abfallschacht erheblich.
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Mit einer Ausblaseeinrichtung können kleine und damit leichte Abfallstücke weggeblasen werden. Bei längeren und schweren Abfallstücken muss allerdings der Abfallschacht geöffnet werden, was sich auf die Leistung des Vorschubes der Vorrichtung auswirkt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Vorrichtung so auszubilden, dass sie eine hohe Leistung bei konstruktiv einfacher Gestaltung erbringt.
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Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Vorrichtung erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ein abschließbarer Abfallschacht nicht mehr vorgesehen. Stattdessen hat die Vorrichtung eine unverstellbare Auflage, die in Blasrichtung der Ausblaseinrichtung vorgesehen ist und auf welcher die wegzublasenden Abfallstücke entfernt werden. Der fehlende Abfallschacht mit der zugehörigen Steuerung führt zu einer konstruktiv einfachen Vorrichtung, die dennoch zuverlässig arbeitet und gewährleistet, dass die herausgesägten Abfallstücke einwandfrei entfernt werden können. Da die Ausblaseinrichtung am Seitenanschlag vorgesehen ist, werden die Abfallstücke weg vom Seitenanschlag geblasen.
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Dadurch ist am Seitenanschlag keine Lücke für das Hindurchtreten der Abfallstücke erforderlich. Dies wiederum hat den Vorteil, dass auch Werkstücke mit kleiner Länge einwandfrei durch die Vorrichtung transportiert und Fehlstellen zuverlässig entfernt werden können. Die kurzteiligen Werkstücke werden am Seitenanschlag zuverlässig geführt.
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Da die Ausblaseinrichtung am Seitenanschlag für die Werkstücke vorgesehen ist, bleibt der Abstand zwischen dem Werkstück und der Ausblaseinrichtung unabhängig von der Breite der Werkstücke gleich. Die Abfallstücke können aus diesem Grunde unabhängig von der Werkstückbreite in rascher Folge einwandfrei entfernt werden.
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Die Auflage weist in vorteilhafter Weise eine einfache Platte auf, die günstig hergestellt und problemlos in die Vorrichtung eingebaut werden kann.
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Als Auflage kommen beispielhaft auch Rollen in Betracht.
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Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Auflage so vorzusehen, dass sie Teil der Transportvorrichtung und/oder einer der Transportvorrichtung vorgeschalteten Zuführvorrichtung ist. In diesem Falle werden die Abfallstücke auf der Transportvorrichtung und/oder der Zuführvorrichtung von der Druckluft weggeblasen und entfernt. Eine solche Ausbildung hat den Vorteil, dass die Transportvorrichtung und die Zuführvorrichtung so nahe hintereinander angeordnet werden können, dass die Werkstücke nahezu übergangslos von der Zuführvorrichtung an die Transportvorrichtung übergeben werden können.
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Um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten, steht die Auflage in vorteilhafter Weise quer zur Transportrichtung der Werkstücke horizontal über die Transportvorrichtung und/oder die Zuführvorrichtung vor. Dadurch können die weggeblasenen Abfallstücke auf der verbreiterten Auflage abgeführt werden.
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Damit die Abfallstücke zuverlässig entsorgt werden können, schließt an die Auflage in vorteilhafter Weise wenigstens ein Fallraum an. Dadurch können die Abfallstücke von der Auflage unmittelbar zum Fallraum gelangen, in dem die Abfallstücke nach unten fallen können. Am unteren Ende des Fallraumes kann beispielsweise eine Transportvorrichtung vorgesehen werden, welche die Abfallstücke aus der Vorrichtung herausführt, und zwar parallel zum Transport der Werkstücke auf der Zuführ- und der Transportvorrichtung.
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Bei einer einfacheren Ausführung kann im Fallraum ein Behälter angeordnete sein, in den die Abfallstücke fallen und der von Zeit zu Zeit entleert werden muss.
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Die Ausblaseinrichtung ist in vorteilhafter Weise mit Düsenöffnungen versehen, durch welche die Druckluft zum wegzublasenden Abfallstück austritt. Die Düsenöffnungen sind hierbei so angeordnet, dass die austretende Druckluft die Abfallstücke einwandfrei erfasst und sie auf der Auflage in Richtung auf den Fallraum bewegt.
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Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich, wenn die Stärke des Druckes und/oder die Luftmenge der Druckluft in Abhängigkeit von der Größe der Abfallstücke gesteuert wird. Wenn die Werkstücke der Vorrichtung zugeführt werden, werden diese in üblicher Weise auf Fehlstellen überwacht, die in vorteilhafter Weise elektronisch erfasst und einer Steuerung zugeführt werden. Bevor die Werkstücke an die Säge gelangen, ist durch die Steuerung bekannt, an welcher Stelle die Sägeschnitte zum Heraustrennen der Abfallstücke vorgenommen werden können. Damit ist aber auch bekannt, wie groß und damit wie schwer die Abfallstücke sind. Sind die Abfallstücke verhältnismäßig kurz, reicht ein nur geringer Druck und/oder eine nur geringe Luftmenge aus, um die Abfallstücke einwandfrei wegzublasen. Sind hingegen größere und damit auch schwerere Abfallstücke aus dem Werkstück zu entfernen, kann über die Steuerung der Druck- und/oder die Luftmenge so geregelt werden, dass die schwereren Abfallstücke zuverlässig weggeblasen werden können. Dadurch ergibt sich eine energiesparende Betriebsweise der Vorrichtung.
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Um die Abfallstücke zuverlässig vom Seitenanschlag wegblasen zu können, haben die Werkstücke zumindest im Bereich der Ausblaseinrichtung und damit der Düsenöffnungen Abstand von den Düsenöffnungen. Dadurch wird insbesondere verhindert, dass die Abfallstücke nicht nach Art eines Venturieffektes an den Seitenanschlag herangezogen werden, sondern sicher vom Seitenanschlag weggeblasen werden.
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Um diesen Abstand zwischen dem Abfallstück und den Düsenöffnungen einfach zu erreichen, ist der Seitenanschlag in vorteilhafter Weise an seiner dem Werkstück zugewandten Seite zumindest im Bereich der Ausblaseinrichtung mit wenigstens einer Anschlagleiste versehen, die sich parallel zur Transportrichtung der Werkstücke erstreckt und die Werkstücke auf Abstand zu den Düsenöffnungen hält.
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An die Steuerung sind in vorteilhafter Weise auch die Säge und die Vorschubrollen für den Transport der Werkstücke durch die Vorrichtung angeschlossen. Mit Hilfe der Steuerung können die Werkstücke positionsgenau für den Sägeschnitt an der Säge positioniert werden. Zudem sorgt die Steuerung auch dafür, dass die Ausblaseinrichtung nur dann betätigt wird, wenn das Abfallstück aus dem Werkstück herausgetrennt worden ist.
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Der Anmeldungsgegenstand ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche, sondern auch durch alle in den Zeichnungen und der Beschreibung offenbarten Angaben und Merkmale. Sie werden, auch wenn sie nicht Gegenstand der Ansprüche sind, als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen
- 1 in Vorderansicht eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
- 2 bis 4 in vergrößerter und perspektivischer Darstellung das Wegblasen eines Abfallstückes mit Hilfe einer Ausblaseinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Die Vorrichtung hat eine Förderbahn 1, auf der zu sägende Werkstücke 2 einer Säge 3 zugeführt werden. Die Förderbahn 1 hat in Durchlaufrichtung des Werkstückes 2 durch die Vorrichtung hintereinander liegende Transportrollen 4, die um horizontale Achsen frei drehbar gelagert sind.
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Im Bereich oberhalb der Transportrollen 4 ist die Vorrichtung mit Vorschubrollen 5 bis 7 versehen, die vorzugsweise höhenverstellbar sind, so dass sie auf unterschiedlich dicke Werkstücke 2 eingestellt werden können. Die Vorschubrollen 5 bis 7 können unabhängig voneinander oder auch durch einen gemeinsamen Antrieb drehbar angetrieben werden. Die Vorschubrollen 5 bis 7 werden so eingestellt, dass sie auf dem Werkstück 2 aufliegen, so dass es zuverlässig auf der Förderbahn 1 der Säge 3 zugeführt werden kann.
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Die Vorschubrollen 5 bis 7 können abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel auch unterhalb der Werkstücke 2 angeordnet sein, so dass sie die Werkstücke von unten belasten. Auch können die Vorschubrollen 5 bis 7 oberhalb und unterhalb der Werkstücke 2 angeordnet sein, an denen die Vorschubrollen oben und unten anliegen.
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Die Säge 3 hat ein (nicht dargestelltes) Sägeblatt, das im Ausführungsbeispiel von unten nach oben während des Sägevorganges bewegt wird. Das Sägeblatt taucht in ein Gehäuse 8 ein, an dem sich das Werkstück 2 vorbei bewegt.
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Der Vorschubrolle 5 ist ein Messrad 9 nachgeschaltet, das wie die Vorschubrollen 5 bis 7 um eine horizontale Achse drehbar ist. Das Messrad 9 hat größeren Durchmesser als die Vorschubrollen 5 bis 7 und wird nicht angetrieben. Das Messrad 9 liegt auf dem Werkstück 2 auf und ist an eine Steuerung angeschlossen. Das Messrad 9 wird beim Vorschub des Werkstückes 2 gedreht und sendet Messsignale an die Steuerung. Anhand der Messsignale ermittelt die Steuerung die Position des Werkstückes 2 in der Vorrichtung.
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In Transportrichtung der Werkstücke 2 hinter der Vorschubrolle 7 hat die Vorrichtung wenigstens einen Niederhalter 10, der die gesägten Werkstückteile beim Abtransport durch ein endlos umlaufendes Transportband 11 niederhält. Das der Säge 3 zugewandte Ende des Niederhalters 10 ist schräg aufwärts verlaufend ausgebildet, so dass die gesägten Werkstückteile zuverlässig unter den Niederhalter 10 gelangen. Er ist plattenförmig ausgebildet und kann quer zum Transportband 11 höhenverstellt werden. Außerdem kann der Niederhalter 10 auch parallel zum Transportband 11 verstellt werden. Der Niederhalter 10 kann somit optimal auf die zu transportierenden Werkstückteile eingestellt werden.
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Der Niederhalter 10 ist an einer Tragvorrichtung 12 vorgesehen, an der auch die Antriebe zur Höhen- und/oder Querverstellung des Niederhalters 10 vorgesehen sind.
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An der Tragvorrichtung 12 befinden sich im Ausführungsbeispiel zwei Sortierrollen 13, 14, die unabhängig voneinander in der Höhe eingestellt werden können. Hierfür sind Stellzylinder 15, 16 an der Tragvorrichtung 12 vorgesehen. Mit den Stellzylindern 15, 16 können die Sortierrollen 13, 14 im gewünschten Maß verstellt werden. Mittels der Stellzylinder 15, 16 werden die Sortierrollen 13, 14, die sich in Transportrichtung hinter der Säge befinden, nach unten bis zur Auflage auf dem abgesägten Werkstückteil bewegt.
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Die Sortierrollen 13, 14 können an einem platten- bzw. leistenförmigen Niederhalter vorgesehen sein, der zusammen mit den Sortierrollen in Höhenrichtung und in Querrichtung verstellbar ist. Dadurch können die Sortierrollen 13, 14 einfach auf die Dicke und Breite der Werkstücke 2 eingestellt werden.
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Das Transportband 11 weist an seinem der Förderbahn 1 zugewandten Ende wenigstens eine Umlenkrolle 17 auf (2 bis 4), über die das Transportband 11 umgelenkt wird.
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Das Transportband 11 wird während des Betriebes der Vorrichtung kontinuierlich angetrieben. Mit ihm werden abgesägte Werkstückteile in noch zu beschreibender Weise weitertransportiert, insbesondere einer Sortiereinrichtung zugeführt. Mit ihr können die weitertransportierten Werkstückteile unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften sortiert werden.
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Die Werkstücke 2 werden vor dem Sägevorgang in Bezug auf Fehlstellen markiert. Dies kann manuell, beispielsweise mittels Kreidestrichen, aber auch automatisch mittels Scaneinrichtungen vorgenommen werden. Beim Einlaufen der Werkstücke 2 werden die Markierungen von einer entsprechenden Leseeinrichtung erfasst und entsprechende Signale der Steuerung der Vorrichtung zugeführt. Die Steuerung sorgt dafür, dass die Werkstücke 2 im Bereich der Säge 3 so angehalten werden, dass an den markierten Stellen die Sägeschnitte durchgeführt werden. Dadurch entstehen Gutteile 2' (2), die auf das Transportband 11 gelangen und weitertransportiert werden, und Abfallteile 2" (3 und 4). Sie werden aussortiert, so dass sie nicht auf das Transportband 11 gelangen.
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Der Niederhalter 10 sorgt dafür, dass die gesägten Werkstücke (Gutteile 2') beim Abtransport durch das endlos umlaufende Transportband 11 niedergehalten und dadurch beschleunigt werden.
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Der Förderbahn 1 ist eine (nicht dargestellte) Transportvorrichtung vorgeschaltet, die vorteilhaft durch ein endlos umlaufendes Transportband gebildet ist, auf dem die Werkstücke der Vorschubrolle 5 zugeführt werden. Sie erfasst die Werkstücke 2 und transportiert sie in Richtung auf die Säge 3. Die Werkstücke werden dann von den der Säge 3 zugeordneten Vorschubrollen 6 und 7 übernommen, die das Werkstück 2 in die gewünschte Position für den Sägeschnitt transportieren. Sobald sich die Markierung bzw. Schnittposition des Werkstückes 2 in Höhe des Sägeblattes der Säge 3 befindet, wird der Antrieb der Vorschubrollen 5 bis 7 gestoppt und so das Werkstück 2 in der Säge 3 positioniert. Anschließend erfolgt der Sägeschnitt an der Schnittposition. Nach dem Sägeschnitt werden die Vorschubrollen 5 bis 7 wieder angetrieben, wobei die Vorschubrolle 7 das abgesägte Werkstückteil 2' unter den Niederhalter 10 transportiert.
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Die Vorrichtung ist mit einem Seitenanschlag 19 versehen (2), der sich in Transportrichtung der Werkstücke 2 erstreckt und an dem die Werkstücke im Ausführungsbeispiel mit ihrer in Transportrichtung rechten Längsseite anliegen. Der Seitenanschlag 19 erstreckt sich durchgehend durch die Vorrichtung, so dass die Werkstücke 2 und auch die Gutteile 2' einwandfrei in ihrer Längsrichtung geführt werden können.
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Wie 2 zeigt, befinden sich in Transportrichtung vor und hinter der Säge 3 Düsenöffnungen 20, 21, aus denen Druckluft austritt. Die Düsenöffnungen 21 in Transportrichtung hinter der Säge 3 dienen dem Ausblasen von Abfallstücken 2" (2 bis 4), die am Anfang und innerhalb des Werkstückes 2 abgetrennt worden sind und die eine bestimmte Länge nicht überschreiten.
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Die Düsenöffnungen 20 in Transportrichtung vor der Säge 3 dienen zum Ausblasen der Endstücke der Werkstücke 2.
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2 zeigt beispielhaft den Fall, dass durch einen Sägeschnitt innerhalb des Werkstückes 2 das Abfallstück 2'' herausgesägt worden ist. Es hat in Transportrichtung des Werkstückes 2 nur eine geringe Länge. Mittels der aus den Düsenöffnungen 21 austretenden Druckluft wird das Abfallstück 2'' quer vom Seitenanschlag 19 weggeblasen. Der Druck, unter dem die aus den Düsenöffnungen 21 austretende Druckluft steht, ist ausreichend hoch, um das Abfallstück 2'' aus dem Werkstück 2 herauszublasen.
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Die Vorschubrollen 5, 6, 7 transportieren anschließend den Strang mit der durch das Wegblasen des Abfallstückes 2'' entstandenen Lücke 24 weiter bis zur nächsten Schnittposition, an der der nächste Sägeschnitt am Werkstück 2 vorgenommen wird.
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Die Vorschubrolle 7 ist so vorgesehen, dass sie nicht in die entstandene Lücke 24 eintauchen kann, wodurch es zu Störungen im Transport und /oder zu Beschädigungen des vorderen Randes 25 des nachfolgenden Gutteiles 2' im Werkstückstrang kommen könnte.
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Damit die Abfallstücke 2'' zuverlässig entfernt werden können, ist im Bereich der Düsenöffnungen 21 eine Austrageinheit 30 vorgesehen, mit deren Hilfe die Abfallstücke 2'' sicher aus dem Transportweg der Werkstücke 2 entfernt werden können.
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Die Austrageinheit 30 hat eine fest angeordnete, nicht verstellbare Auflage 31, deren Auflagefläche vorteilhaft auf gleicher Höhe mit der Auflage der Förderbahn 1 liegt. Dadurch kann das Werkstück 2 einfach von der Förderbahn 1 über die Auflage 31 weiter zum Transportband 11 transportiert werden. Die Auflage 31 kann durch eine Platte, einzelne Stäbe, Rollen und dergleichen gebildet sein. Im Ausführungsbeispiel wird die Auflage 31 durch wenigstens eine Rolle 33 und über zum Seitenanschlag 19 entfernt liegende Ende der Rolle in Achsrichtung überstehende Leisten gebildet. Wie aus den 2 bis 4 hervorgeht, sind zwei parallel nebeneinander liegende Rollen 33 vorgesehen.
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Die Rollen 33 befinden sich zwischen der Förderbahn 1 und dem Transportband 11 und können frei drehbar und/oder angetrieben sein. Die Rolle 33 sind um eine horizontale, senkrecht zum Seitenanschlag 19 liegende Achse drehbar und in Höhe der Düsenöffnungen 21 angeordnet. Die Rollen 33 erstrecken sich bis unter den Seitenanschlag 19.
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Die in Transportrichtung vordere Rolle 33 liegt teilweise unter einer Platte 26, die bis nahe an das Transportband 11 reicht und auf gleicher Höhe mit ihm liegt. Die Abfallstücke 2'' liegen teilweise auf der Platte 26 auf, die somit ebenfalls einen Teil der Ablage 31 bildet.
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Sobald das Abfallstück 2'' im Bereich der Düsenöffnungen 21 herausgesägt worden ist, wird Druckluft durch die Düsenöffnungen 21 in Richtung auf das Abfallstück 2'' gerichtet. Dies hat zur Folge (3), dass das Abfallstück 2'' vom Seitenanschlag 19 quer zur Transportrichtung des Werkstückes 2 entfernt wird (3). Das Abfallstück 2'' kann über die Rollen 33 in Richtung auf den Fallraum 32 geleitet werden (3 und 4).
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Der in Transportrichtung gemessene Abstand zwischen der Platte 26 und dem Transportband 11 ist so klein, dass das Werkstück 2 nicht in der Lücke zwischen dem Ende der Förderbahn 1 und der Platte 26 hängenbleiben kann.
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Durch das Zusammenspiel von Druckluft und Rolle 33 kann das Abfallstück 2'' zuverlässig dem Fallraum 32 zugeführt werden, wie insbesondere aus den 3 und 4 hervorgeht.
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Damit das Abfallstück 2'' einwandfrei vom Seitenanschlag 19 entfernt werden kann, ist dieser an seiner dem Werkstück 2 zugewandten Seite mit mindestens einer in Transportrichtung sich erstreckenden Anschlagleiste 34 versehen, die sich vorteilhaft am unteren Rand des Seitenanschlages 19 befindet. Die Anschlagleiste 34 ist vorteilhaft nur im Bereich der Förderbahn 1 vorgesehen. Im Bereich des Transportbandes 11 ist die Anschlagleiste 34 nicht erforderlich.
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Die Anschlagleiste 34 ist insbesondere im Bereich unterhalb der Düsenöffnungen 20, 21 vorgesehen, so dass die Druckluft ungehindert austreten kann.
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Infolge der Anschlagleiste 34 hat das Abfallstück 2'' unabhängig von der Breite 35 (2) gleichen geringen Abstand von den Düsenöffnungen 20, 21, so dass sichergestellt ist, dass das Abfallstück 2'' vom Seitenanschlag 19 entfernt werden kann. Insbesondere verhindert die Anschlagleiste 34, dass das Abfallstück 2'' nach Art eines Venturi-Effektes an die Düsenöffnungen herangezogen wird.
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In der Regel sind die Abfallstücke 2'', die aus dem Werkstück 2 herauszutrennen sind, verhältnismäßig kurz, so dass diese, wie anhand der 2 bis 4 beschrieben ist, sofort nach dem zweiten Sägeschnitt aus dem Werkstückstrang herausgeblasen werden können. Dadurch ist ein Weitertransport der Werkstücke bzw. des Werkstückstranges mit voller Leistung des Werkstückvorschubes möglich.
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Da die Schnittmarkierungen in einer Schnittliste der Steuerung zugeführt werden, welche den Vorschub der Werkstücke im Bereich der Säge 3 so anhält, dass die Säge mit ihrem Sägeblatt an der jeweiligen Schnittmarkierung den Sägeschnitt ausführen kann, ist damit auch die Länge der mittels der Säge aus dem Werkstück 2 herauszutrennenden Abfallstücke 2'' bekannt. Dementsprechend wird über die Maschinensteuerung nach dem Sägeschnitt die Druckluft aus den Düsenöffnungen 21 herausgeblasen und das kurze Abfallstück 2'' entfernt.
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Die Länge der Abfallstücke 2'', die durch Druckluft seitlich weggeblasen werden können, richtet sich danach, ob nach dem zweiten Sägeschnitt, bei dem das Abfallstück 2'' vollständig aus dem Werkstück 2 herausgetrennt worden ist, das Abfallstück 2'' sich bereits unter dieser Vorschubrolle 7 befindet. In diesem Falle könnte das Abfallstück 2'' nicht mehr mittels Druckluft seitlich weggeblasen werden.
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Aus diesem Grund ist der in Transportrichtung der Werkstücke 2 gemessene Abstand zwischen den Düsenöffnungen 20, 21 und der Vorschubrolle 7 so groß gewählt, dass die Abfallstücke 2'' auf jeden Fall entfernt werden können, bevor sie unter die Vorschubrolle 7 gelangen.
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Es besteht auch die Möglichkeit, die Vorschubrolle 7 in Transportrichtung der Werkstücke 2 verstellbar vorzusehen. Da die Werkstücke 2 bei der Zuführung in der beschriebenen Weise vermessen und die herauszusägenden Fehlstellen markiert werden, kann die Steuerung in Kenntnis der übermittelten Fehlstellen bei Bedarf die Vorschubrolle 7 zurückstellen oder abheben, falls das Abfallstück 2'' zu lang sein sollte.
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Es besteht weiter die Möglichkeit, den Druck und/oder die Luftmenge der aus den Düsenöffnungen 20, 21 anstehenden Druckluft in Abhängigkeit von der Größe der Abfallstücke 2'' gesteuert zu verändern. Wenn nur kleine Abfallstücke 2'' anfallen, muss der Druck und/oder die Luftmenge nicht hoch sein. Bei größeren und damit schwereren Abfallstücken 2'' ist ein hoher Druck erforderlich, um sie zuverlässig zu entfernen. Die Einstellung der Druckhöhe und/oder die Luftmenge kann durch die Steuerung einfach erfolgen, da sie die Fehlstellen im Werkstück 2 und damit auch die Größe der Abfallstücke 2'' kennt.
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In Transportrichtung der Werkstücke 2 sind mehrere Düsenöffnungen 20, 21 mit Abstand hintereinander angeordnet. Je nach Länge der Abfallstücke 2'' kann die Druckluft nur aus einer oder mehreren oder allen Düsenöffnungen 20, 21 geblasen werden. In Anhängigkeit von der Länge der Abfallstücke 2'' wird eine entsprechende Zahl von Düsenöffnungen 20, 21 eingesetzt.