DE19637496A1 - Wechselbehälter - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Wechselbehälter zum
Gütertransport, der auf einer Fläche abstellbar und dessen
vorderer Bereich zum Einhängen in die Aufnahmeeinrichtung
einer Zugmaschine einen Königszapfen aufweist und mit seiner
Unterkante in der Höhe gegenüber dem mittleren und dem
hinteren Bereich so weit nach oben gegenüber seiner
Abstellfläche zurückgesetzt ist, daß der dadurch freigewordene
Raum den nach unten aus dem Wechselbehälter herausragenden
Königszapfen aufnimmt, und bei dem das Innere des
Wechselbehälters von einer Seite her zum Be- und Entladen an
jeder Stelle zugänglich ist.
Allgemein ist man bestrebt, das für eine Ladung nutzbare
Volumen zu erhöhen, und zwar dadurch, daß die vollausnutzbare
lichte Weite es Behälters so weit wie möglich vergrößert wird.
Dabei muß man beim derzeitigen Stand der Technik
berücksichtigen, daß die Mindesthöhe des Aufnahmelagers am
Sattelschlepper (Zugfahrzeug) für den sog. Königszapfen
technisch bedingt z. Zt. 960 mm beträgt. Die zur Verfügung
stehende Differenzhöhe (40 mm) zur maximalen Höhe (EU-Norm)
von 4 m reicht also zur Zeit nicht aus, um bei hinreichend
stabiler Bodenkonstruktion im vorderen Bereich eine lichte
Weite von 3 m, die man gerne haben möchte, zu verwirklichen.
Die Stabilitätsanforderungen an den Bodenbereich, die auf
jeden Fall eingehalten werden müssen, lassen sich bis jetzt
bei diesen Abmaßen nicht realisieren, und zwar aus folgenden
Gründen: Das "Normgewicht" eines derartigen Behälters
(beladen) ist ca. 33 Tonnen. Das Testgewicht beträgt das 1,5fache,
also ca. 50 Tonnen. Hinzu kommt das Gewicht des
Wechselbehälters selbst. Der Container muß zwei
Belastungsformen aushalten, nämlich entweder die Aufnahme des
Gewichts zwischen Fußstützen an den beiden Enden des auf der
Aufstandsfläche abgestellten Wechselbehälters oder zwischen
den sog. Greiftaschen, an denen beim Verladen Hebelarme eines
Krans angreifen können. Möchte man einen solchen
Wechselbehälter (Container) auf ein Bahnfahrzeug aufsetzen, so
gibt es zu diesem Zweck Aufnahmelager an den Enden des
Wechselbehälters. Bei der o. g. Testlast von ca. 50 Tonnen ist
vorgeschrieben, daß ein Druckaufnehmer in der Mitte zwischen
den beiden Abstützpunkten an den Enden keinen größeren Druck
als 7,5 Tonnen aufnehmen darf. Eine lichte Weite von 3 m bei
maximaler Gesamthöhe von 4 m und einer Höhe von 960 mm für die
Aufnahme des Königszapfens konnte daher bis heute nicht
realisiert werden.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, einen
Wechselbehälter der eingangs genannten Art derart auszubilden,
daß die Bodengruppe wesentlich niederer gebaut werden kann,
ohne daß der gesamte Wechselbehälter weniger stabil wird; in
anderen Worten: der Wechselbehälter soll trotz geringerer
Bauhöhe der Bodengruppe, insbesondere im Bereich des sog.
"Schwanenhalses", nach wie vor den genannten
Stabilitätskriterien genügen, gleichwohl aber bei den derzeit
üblichen Abmessungen (Höhe des Königszapfens über dem Boden
960 mm; maximale Höhe des gesamten Fahrzeugs 4 m) eine lichte
Weite, die zum Beladen zur Verfügung steht, von 3 m zu lassen.
Mit dem Aspekt der Aufgabe, der besagt, daß die
Stabilitätskriterien erhöht sein sollen, ist auch mit
eingeschlossen, daß dieser Wechselbehälter auf einen
Güterwagen der Bahn aufgesetzt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Wechselbehälter der eingangs
genannten Art dadurch gelöst, daß der Wechselbehälter an der
zum Be- und Entladen frei zugänglichen Seite im vorderen
Bereich des Schwanenhalses auf der einen Seite durch eine
feste Wand und auf der anderen Seite - im Querschnitt
betrachtet - durch eine Asymmetrie der Bodengruppe verstärkt
ist. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung löst also das Problem der Stabilität der
Bodengruppe dadurch, daß zur Verstärkung auf der einen Seite,
die nicht zum Be- und Entladen stets voll zugänglich sein muß,
die Wand wie durch eine Flächenkonstruktion ausgesteift und
daher als "feste Wand" ausgebildet ist, und daß die andere
Seite durch eine asymmetrische Konstruktion verstärkt ist. Auf
diese Weise gelingt es, sogar im Bereich des Schwanenhalses
die Höhe der Bodenkonstruktion des Wechselbehälters soweit -
auf unter 70 mm - herunterzudrücken, daß einerseits beim
Aufsetzen auf einen Sattelschlepper zwischen der unteren
Fläche des Schwanenhalses und der Aufstellfläche noch Platz
für den Königszapfen ist und andererseits eine lichte Höhe des
Wechselbehälters von 3 m zur Aufnahme von Ladegut (kleineren
Containern, beladenen Paletten, usw.) realisiert werden kann.
Um - wiederum unter Einhaltung der gegebenen Normen - die im
internationalen Güterverkehr auf der Schiene maximal
zulässigen Außenmaße einhalten zu können, ist gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die
Aufstandsfläche der Containertragwagen der Eisenbahnen, die
zur Aufnahme eines Wechselbehälters dienen, als "Wanne", also
als Tiefbett oder Taschenwagen, ausgebildet ist. Um bei der
genannten Prüfbelastung zu gewährleisten, daß bei der
Abstützung des Wechselbehälters auf einem Bahnfahrzeug der
mittlere Bereich nicht zu tief durchhängt, eine vorteilhafte
Weiterbildung der Erfindung nun davon ausgeht, daß die
Abstützung nicht mehr an beiden Enden des Wechselbehälters
erfolgt, sondern auf der einen Seite in Nähe des Übergangs des
vorderen Bereiches, also des sog. "Schwanenhalses", zum
mittleren Bereich. Damit wird das Längenstück, um das es sich
dabei handelt, und das sich bei Belastung durchbiegen kann,
erheblich, also etwa um ein Viertel oder um ein Drittel
verkürzt; der Abstand zwischen den Aufstützpunkten beträgt "30
Fuß" (= 8,92 m). Der "Schwanenhals" steht dann "frei vor". Der
Vorteil dieser Art der Beladung eines Güterwagens mit einem
solchen Wechselbehälter steht mit der eingangs dargestellten
Problematik der lichten Weite im Verkehr insofern in
Verbindung, als der erfindungsgemäß vorgesehene stabilere
Aufbau des Schwanenhalses es nun auch ermöglicht, am Übergang
desselben zum höheren mittleren Bereich den Wechselbehälter
abzustützen, ohne daß der dann freischwebende Schwanenhals zu
stark vibriert oder sich zu stark verbiegt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung und ihrer vorteilhaften
Weiterbildungen werden im folgenden anhand der beigefügten
Zeichnungen näher beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Sattelzuges, bei dem
der Sattelanhänger nach dem sog. "Bogie"-Prinzip
trennbar auf einer Achseinheit sitzt;
Fig. 2 ein Wechselbehälter in Seitenansicht;
Fig. 3 die Ansicht in Richtung III gemäß Fig. 2;
Fig. 4 die Ansicht in Richtung IV in Fig. 2;
Fig. 5 die Ansicht der Bodengruppe des Wechselbehälters;
Fig. 6 die Draufsicht der Bodengruppe nach Fig. 5;
Fig. 7 einen Schnitt durch die Bodengruppe hindurch entlang
der Linie VII-VII in Fig. 6.
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Linie VIII-VIII in Fig.
5; Fig. 9 einen Schnitt entlang der Linie IX-IX in
Fig. 5; Fig. 10 eine Ansicht des Daches des
Wechselbehälters;
Fig. 11 einen Schnitt in Richtung der Pfeile XI-XI in Figur
Fig. 12 den Längsschnitt der Beladefläche eines mit einem
Tiefbett versehenen Containertragwagens zur Aufnahme
des Wechselbehälters;
Fig. 13 einen Schnitt entlang der Linie XIII-XIII in Fig.
12.
Fig. 1 zeigt eine Sattelzugmaschine 1 mit Sattelkupplung 1.1,
einer Anhängerkupplung 1.2, einem 3-achsigen
Zentralachsanhänger (Bogie) 2, einem längenverstellbaren
Zugrohr 2.1, Drehverschlüssen 2.2 für die
Wechselbrückenaufnahme, einem Wechselbehälter (Wechselbrücke)
3, einem Königszapfen 8, Greifkanten 3.2 und Seilösen 3.3 für
den Kranumschlag, Aufnahmelager (Container-Eckbeschläge) 12,
13, 14 für eine Bogie-Arretierung oder Waggonaufnahme, einer
vorderen Ecksäule 3.6, einer hinteren Ecksäule 3.7, drei
Schieberingen 3.8, einer Stahlstirnwange 3.9, einer Hecktüre
3.10, einem links anhebbaren Dach 16, einem Dachhubmechanismus
3.12, einer rechtsseitigen Wand 15 aus Stahlsickenblech,
abklappbaren Seitenwänden 3.14, Bordwandverschlüssen (T-Riegel)
3.15, Holzeinstecklatten 3.16 und einer Plane 5.
Es ist ersichtlich, daß die Bodengruppe 3.1 des
Wechselbehälters 3 an ihrem in Fahrtrichtung vorderem Ende
mittels des Königszapfens 8 an der Zugmaschine 1 angehängt
ist. Nach dem bekannten "Bogie"-System sitzt in dieser
Fahrtposition der Wechselbehälter (Container) 3 auf der
lösbaren Achseinheit 2.
Fig. 2 zeigt den Wechselbehälter 3 von der Seite, wobei die
auf der in Fig. 1 und 2 dem Betrachter zugewandte Seite
diejenige ist, die mit einer in der Zeichnung teilweise in der
Zeichnung weggebrochenen Plane 5 abgedeckt ist. Die Plane 5
kann vollständig entfernt werden. Diese gesamte Seite ist
diejenige, die zum Be- und Entladen von der Seite her
zugänglich ist.
Die Bodengruppe 3.1 weist einen vorderen Bereich 6 auf, den
sog. "Schwanenhals", der gegenüber der Aufstandsfläche A (Fig.
2) des Wechselbehälters 3 nach oben zurückgesetzt und demgemäß
in seiner gesamten Bauhöhe entsprechend niedriger ausgebildet
ist, so daß der dadurch zwischen der Unterseite des vorderen
Bereiches 6 und der Aufstandsfläche A verbleibende freie Raum
7 hoch genug ist, um den Königszapfen 8 aufzunehmen, mit dem
der Wechselbehälter 3 in der Transportstellung an der
Zugmaschine 1 drehbar in einer bestimmten Höhe, die technisch
bedingt auf 960 mm festgesetzt ist, aufgenommen wird. Die
Bodengruppe 3.1 geht an der Stelle 9 vom vorderen Bereich 6
(Schwanenhals) in den mittleren Bereich 10 über, der dann in
den hinteren Bereich 11 übergeht. In Fahrtrichtung ist kurz
hinter dem Übergang 9 ein erstes Aufnahmelager 12
(Eckbeschlag), etwa in der Mitte zwischen beiden Endflächen
des Wechselbehälters 3 ein zweites Aufnahmelager 13 und am in
Fahrtrichtung hinteren Ende des Wechselbehälters 3 ein
Aufnahmelager 14 vorgesehen. Mit Hilfe dieser Aufnahmelager
kann der Wechselbehälter 3 auf entsprechende Aufnahmelager
eines Transportfahrzeugs, z. B. auf die Plattform 22 eines
Containertragwagens (vgl. Fig. 12, 13) aufgesetzt werden.
Dabei ist das Besondere an dieser Konstruktion, daß das in
Fahrtrichtung vorderste Aufnahmelager 12 derart positioniert
ist, daß zwischen ihm und dem in Fahrtrichtung hintersten
Aufnahmelager 14 lediglich ein Abstand von 30 Fuß (= 8,92 in)
gegeben ist. Dieser Abstand beträgt nur ca. 75%, der
Gesamtlänge des Wechselbehälters 3, so daß bei Abstützung auf
zwei Aufnahmelagern, also z. B. zwischen den Aufnahmelagern 12
und 14, die Gesamtlast gleichmäßiger abgestützt ist und damit
bei gegebener Last die Durchbiegung verringert wird.
Die bei weggebrochener Plane 5 sichtbare Seitenwand auf der
dem Betrachter abgewandten Seite des Wechselbehälters 3 in den
Fig. 1 und 2 wird durch eine feste Wand 15 (vgl. Fig. 4)
gebildet, die aus Sickenblech oder durch einen anderweitig
versteiften Rahmen gebildet wird, so daß sie zur Stabilität
des gesamten räumlichen Gebildes, das der Wechselbehälter 3
ist, beiträgt und somit zumindest auf ihrer Seite zur
Stabilität und Starrheit des Wechselbehälters 3 einschließlich
des Bodens 3.1 einen Beitrag leistet, der eine entsprechend
niedrigere Bauweise derselben, insbesondere im vorderen
Bereich 6 zuläßt. Das Dach 16 ist, wie in Fig. 4 angedeutet,
hochklappbar, um den (in Fig. 4) ersichtlichen Außenlängsholm
17 so weit hochbewegen zu können, daß er einer Beladung von
der rechten Seite (in Fig. 4) her nicht im Wege steht, so daß
die volle lichte Weite des Innenraums beim Be- und Entladen
voll genutzt werden kann.
Fig. 3 zeigt die (in Fig. 2) rechte Seite des Behälters mit
einer üblichen Türkonstruktion. Fig. 5 zeigt noch einmal die
Bodengruppe 3.1 des Wechselbehälters 3.
Fig. 6 zeigt in Draufsicht die Asymmetrie der Verstärkung der
Bodengruppe 3.1 durch einen Längsträger 19, der gegenüber der
Mitte so weit versetzt ist, daß das gesamte räumliche Gebilde
des Wechselbehälters 3 gleichmäßige Stabilität aufweist,
obwohl nur auf der einen Seite eine Verstärkung durch die
feste Wand 15 gegeben ist.
Fig. 7 ist der Längsschnitt und zeigt die Auflageflächen 24,
25 für das Bogie (Zentralachsanhänger).
Die Fig. 8 und 9 zeigen ebenfalls die Asymmetrien der
Verstärkung der Bodengruppe durch ungleich dimensionierte
Seitenteile, insbesondere auf der rechten Seite die
Aussteifung durch die feste Wand 15, während auf der linken
Seite die seitliche Begrenzung sehr viel niedriger ist.
Fig. 11 zeigt, zusammen mit Fig. 10, das Dach 16 in
asymmetrischer Ausbildung, nämlich derart, daß der
Außenlängsholm 17 durch einen hohlen Träger mit beachtlichem
Querschnitt gebildet wird, während die andere Seite lediglich
einen Blechstreifen 20 als Falz aufweist, der an den Pfosten
abschnittweise an Drehgelenken 21 hochklappbar befestigt ist.
Die Fig. 12 und 13 zeigen den Längs- und den Querschnitt
einer Plattform 22 eines Containertragwagens der Eisenbahn.
Der Wagen weist zur Aufnahme des mittleren Bereiches 10 und
des hinteren Bereiches 11 des Wechselbehälters 3 ein Tiefbett
23 auf. Dadurch, daß auf diese Weise unter Ausnützung der
ansonsten strikt Vorgegebenen Höhenabmessung der gesamte
Wechselbehälter tiefer gesetzt werden kann, kann unter
Einhaltung der durch EU vorgegebenen maximalen Höhe die auch
bei Verladung eines solchen Wechselbehälters 3 auf
Eisenbahnwagen eine große lichte Höhe des Wechselbehälters
realisiert werden. Ebenso kann das durch die internationalen
Eisenbahnorganisationen vorgegebene Höhen- bzw.
Beförderungsprofil eingehalten werden.
Claims (3)
1. Wechselbehälter (3) zum Gütertransport, der auf einer
Fläche (A) abstellbar ist und dessen vorderer
Bodenbereich (6) zum Einhängen in der Aufnahmeeinrichtung
einer Zugmaschine (1) einen Königszapfen (8) aufweist und
der mit seiner Unterkante in der Höhe gegenüber dem
mittleren (10) und dem hinteren Bereich (11) des
Wechselbehälters (3) in Form eines Schwanenhalses so weit
nach oben zurückgesetzt ist, daß der dadurch
freigewordene Raum (7) den nach unten aus dem
Wechselbehälter (3) herausragenden Königszapfen (8)
aufnehmen kann, und bei dem das Innere des
Wechselbehälters (3) von einer Seite her zum Be- und
Entladen an jeder Stelle zugänglich ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Wechselbehälter (3) in seinem
vorderen Bereich (6) auf der einen Seite durch eine feste
Wand (15) und auf der anderen Seite - im Querschnitt
betrachtet - durch eine asymmetrische Ausbildung der
Bodengruppe (3.1) verstärkt ist.
2. Wechselbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Aufnahmelager (12) zur Aufnahme des
Wechselbehälters auf Bahnfahrzeugen (22) in Nähe des
Übergangs (9), vorzugsweise in Fahrtrichtung etwas hinter
demselben, zwischen dem vorderen Bereich (6) und dem
mittleren Bereich (11) der Bodengruppe (3.1) angeordnet
ist, derart, daß die Länge zwischen diesem Aufnahmelager
(12) und dem am hinteren Ende des Wechselbehälters (3)
vorgesehenen weiteren Aufnahmelager (14) ca. 70-80%
der Gesamtlänge des Wechselbehälters (3) beträgt und der
über das erstgenannte Aufnahmelager (12) nach vorne
überstehende unabgestützte vordere Bereich (6) bei der
Aufnahme auf ′einem Bahnfahrzeug vom restlichen Bereich
(10, 11) gestützt wird.
3. Transporteinrichtung, bestehend aus einem
Containertragwagen mit einem auf eine Plattform (22)
desselben aufgesetzten Wechselbehälter (3), dadurch
gekennzeichnet, daß die Plattform (22) mit einem Tiefbett
(23) versehen ist, das zur tieferen Anordnung des
mittleren Bereiches (10) und des hinteren Bereiches (11)
des Wechselbehälters (3) dimensioniert ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OAV | Applicant agreed to the publication of the unexamined application as to paragraph 31 lit. 2 z1 | ||
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: LOG-ARCUS HOLDING AG, PFAEFFIKON, CH |
|
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20130403 |