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DE19637496C2 - Wechselbehälter - Google Patents

Wechselbehälter

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DE19637496C2
DE19637496C2 DE1996137496 DE19637496A DE19637496C2 DE 19637496 C2 DE19637496 C2 DE 19637496C2 DE 1996137496 DE1996137496 DE 1996137496 DE 19637496 A DE19637496 A DE 19637496A DE 19637496 C2 DE19637496 C2 DE 19637496C2
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DE
Germany
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Helmut Dipl Ing Weber
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LOG-ARCUS HOLDING AG, PFAEFFIKON, CH
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LOG ARCUS VERWALTUNGS AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D3/00Wagons or vans
    • B61D3/16Wagons or vans adapted for carrying special loads
    • B61D3/20Wagons or vans adapted for carrying special loads for forwarding containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D88/00Large containers
    • B65D88/02Large containers rigid
    • B65D88/12Large containers rigid specially adapted for transport

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
  • Loading Or Unloading Of Vehicles (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)
  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)
  • Auxiliary Methods And Devices For Loading And Unloading (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Wechselbehälter zum Gütertransport der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Art.
Allgemein ist man bestrebt, das für eine Ladung nutzbare Volumen zu erhöhen, und zwar dadurch, daß die vollausnutzbare lichte Weite des Behälters so weit wie möglich vergrößert wird. Dabei muß man beim derzeitigen Stand der Technik berücksichtigen, daß die Mindesthöhe des Aufnahmelagers am Sattelschlepper (Zugfahrzeug) für den sog. Königszapfen technisch bedingt z. Zt. 960 mm beträgt. Die zur Verfügung stehende Differenzhöhe (40 mm) zur maximalen Höhe (EU-Norm) von 4 m reicht also zur Zeit nicht aus, um bei hinreichend stabiler Bodenkonstruktion im vorderen Bereich eine lichte Weite von 3 m, die man gerne haben möchte, zu verwirklichen. Die Stabilitätsanforderungen an den Bodenbereich, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen, lassen sich bis jetzt bei diesen Abmaßen nicht realisieren, und zwar aus folgenden Gründen: Das "Normgewicht" eines derartigen Behälters (beladen) ist ca. 33 Tonnen. Das Testgewicht beträgt das 1,5- fache, also ca. 50 Tonnen. Hinzu kommt das Gewicht des Wechselbehälters selbst. Der Container muß zwei Belastungsformen aushalten, nämlich entweder die Aufnahme des Gewichts zwischen Fußstützen an den beiden Enden des auf der Aufstandsfläche abgestellten Wechselbehälters oder zwischen den sog. Greiftaschen, an denen beim Verladen Hebelarme eines Krans angreifen können. Möchte man einen solchen Wechelbehälter (Container) auf ein Bahnfahrzeug aufsetzen, so gibt es zu diesem Zweck Aufnahmelager an den Enden des Wechselbehälters. Bei der o. g. Testlast von ca. 50 Tonnen ist vorgeschrieben, daß ein Druckaufnehmer in der Mitte zwischen den beiden Abstützpunkten an den Enden keinen größeren Druck als 7,5 Tonnen aufnehmen darf. Eine lichte Weite von 3 m bei maximaler Gesamthöhe von 4 m und einer Höhe von 960 mm für die Aufnahme es Königszapfens konnte daher bis heute nicht realisiert werden.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, einen Wechelbehälter der eingangs genannten Art derart auszubilden, die lichte Weite der zum Be- und Entladen zugänglichen Seite bei vorgegebener maximaler Höhe und hinreichend stabilem Aufbau dadurch zu erhöhen, daß die Bodengruppe wesentlich niederer gebaut werden kann; in anderen Worten: der Wechselbehälter soll trotz geringerer Bauhöhe der Bodengruppe, insbesondere im Bereich des sog. "Schwanenhalses", nach wie vor den genannten Stabilitätskriterien genügen, gleichwohl aber bei den derzeit üblichen Abmessungen (Höhe des Königszapfens über dem Boden 960 mm; maximale Höhe des gesamten Fahrzeugs 4 m) eine lichte Weite die zum Beladen zur Verfügung steht, von 3 m zu lassen. Mit dem Aspekt der Aufgabe, der besagt, daß die Stabilitätskriterien erhöht sein sollen, ist auch mit eingeschlossen, daß dieser Wechselbehälter auf einen Güterwagen der Bahn aufgesetzt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Wechselbehälter der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen des Patentanspruches 1 genannten Art gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung löst also das Problem der Stabilität der Bodengruppe dadurch, daß zur Verstärkung auf der einen Seite, die nicht zum Be- und Entladen stets voll zugänglich sein muß, die Wand wie durch eine Flächenkonstruktion ausgesteift und daher als "feste Wand" ausgebildet ist, und daß die andere Seite durch eine asymmetrische Konstruktion verstärkt ist. Auf diese Weise gelingt es, sogar im Bereich des Schwanenhalses die Höhe der Bodenkonstruktion des Wechselbehälters soweit - auf unter 70 mm - herunterzudrücken, daß einerseits beim Aufsetzen auf einen Sattelschlepper zwischen der unteren Fläche des Schwanenhalses und der Aufstellfläche noch Platz für den Königszapfen ist und andererseits eine lichte Höhe des Wechselbehälters von 3 m zur Aufnahme von Ladegut (kleineren Containern, beladenen Paletten, usw.) realisiert werden kann. Um - wiederum unter Einhaltung der gegebenen Normen - die im internationalen Güterverkehr auf der Schiene maximal zulässigen Außenmaße einhalten zu können, ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die Aufstandsfläche der Containertragwagen der Eisenbahnen, die zur Aufnahme eines Wechselbehälters dienen, als "Wanne", als als Tiefbett oder Taschenwagen, ausgebildet ist. Um bei der genannten Prüfbelastung zu gewährleisten, daß bei der Abstützung des Wechselbehälters auf einem Bahnfahrzeug der mittlere Bereich nicht zu tief durchhängt, eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung nun davon ausgeht, daß die Abstützung nicht mehr an beiden Enden des Wechselbehälters erfolgt, sondern auf der einen Seite in Nähe des Übergangs des vorderen Bereiches, also des sog. "Schwanenhalses", zum mittleren Bereich. Damit wird das Längenstück, um das es sich dabei handelt, und das sich bei Belastung durchbiegen kann, erheblich also etwa um ein Viertel oder um ein Drittel verkürzt; der Abstand zwischen den Aufstützpunkten beträgt "30 Fuß" (= 8,92 m). Der "Schwanenhals" steht dann "frei vor". Der Vorteil dieser Art der Beladung eines Güterwagens mit einem solchen Wechselbehälter steht mit der eingangs dargestellten Problematik der lichten Weite im Verkehr insofern in Verbindung, als der erfindungsgemäß vorgesehene stabilere Aufbau des Schwanenhalses es nun auch ermöglicht, am Übergang desselben zum höheren mittleren Bereich den Wechselbehälter abzustützen, ohne daß der dann freischwebende Schwanenhals zu stark vibriert oder sich zu stark verbiegt.
Aus der DE-GM 296 11 792.7 ist es bekannt, bei einem Transportbehälter auch lediglich einseitig eine Wand in Form von Blechen oder Platten vorzusehen. Sie dient jedoch nicht bewußt zur Aussteifung im Zusammenwirken mit einer asymmetrischen Ausbildung der Bodengruppe zur Verringerung von deren Höhe. Daher ist durch sie die Erfindung nicht nahegelegt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung und ihrer vorteilhaften Weiterbildungen werden im folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Sattelzuges, bei dem der Sattelanhänger nach dem sog. "Bogie"-Prinzip trennbar auf einer Achseinheit sitzt;
Fig. 2 ein Wechselbehälter in Seitenansicht;
Fig. 3 die Ansicht in Richtung III gemäß Fig. 2;
Fig. 4 die Ansicht in Richtung IV in Fig. 2;
Fig. 5 die Ansicht der Bodengruppe des Wechselbehälters; Fig. 6 die Draufsicht der Bodengruppe nach Fig. 5;
Fig. 7 einen Schnitt durch die Bodengruppe hindurch entlang der Linie VII-VII in Fig. 6.
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Linie VIII-VIII in Fig. 5; Fig. 9 einen Schnitt entlang der Linie IX-IX in Fig. 5; Fig. 10 eine Ansicht des Daches des Wechselbehälters;
Fig. 11 einen Schnitt in Richtung der Pfeile XI-XI in Fig. X;
Fig. 12 den Längsschnitt der Beladefläche eines mit einem Tiefbett versehenen Containertragwagens zur Aufnahme des Wechselbehälters;
Fig. 13 einen Schnitt entlang der Linie XIII-XIII in Fig. 12.
Fig. 1 zeigt eine Sattelzugmaschine 1 mit Sattelkupplung 1.1, einer Anhängerkupplung 1.2, einem 3-achsigen Zentralachsanhänger (Bogie) 2, einem längenverstellbaren Zugrohr 2.1, Drehverschlüssen 2.2 für die Wechselbrückenaufnahme, einem Wechselbehälter (Wechselbrücke) 3, einem Königszapfen 8, Greifkanten 3.2 und Seilösen 3.3 für den Kranumschlag, Aufnahmelager (Container-Eckbeschläge) 12, 13, 14 für eine Bogie-Arretierung oder Waggonaufnahme, einer vorderen Ecksäule 3.6, einer hinteren Ecksäule 3.7, drei Schieberingen 3.8, einer Stahlstirnwange 3.9, einer Hecktüre 3.10, einem links anhebbaren Dach 16, einem Dachhubmechanismus 3.12, einer rechtsseitigen Wand 15 aus Stahlsickenblech, abklappbaren Seitenwänden 3.14, Bordwandverschlüssen (T- Riegel) 3.15, Holzeinstecklatten 3.16 und einer Plane 5.
Es ist ersichtlich, dass die Bodengruppe 3.1 des Wechselbehälters 3 an ihrem in Fahrtrichtung vorderem Ende mittels des Königszapfens 8 an der Zugmaschine 1 angehängt ist. Nach dem bekannten "Bogie"-System sitzt in dieser Fahrtposition der Wechselbehälter (Container) 3 auf der lösbaren Achseinheit 2.
Fig. 2 zeigt den Wechselbehälter 3 von der Seite, wobei die auf der in Fig. 1 und 2 dem Betrachter zugewandte Seite diejenige ist, die mit einer in der Zeichnung teilweise in der Zeichnung weggebrochenen Plane 5 abgedeckt ist. Die Plane 5 kann vollständig entfernt werden. Diese gesamte Seite ist diejenige, die zum Be- und Entladen von der Seite her zugänglich ist.
Die Bodengruppe 3.1 weist einen vorderen Bereich 6 auf, den sog. "Schwanenhals", der gegenüber der Aufstandsfläche A (Fig. 2) des Wechselbehälters 3 nach oben zurückgesetzt und demgemäß in seiner gesamten Bauhöhe entsprechend niedriger ausgebildet ist, so daß der dadurch zwischen der Unterseite des vorderen Bereiches 6 und der Aufstandsfläche A verbleibende freie Raum 7 hoch genug ist, um den Königszapfen 8 aufzunehmen, mit dem der Wechselbehälter 3 in der Transportstellung an der Zugmaschine 1 drehbar in einer bestimmten Höhe, die technisch bedingt auf 960 mm festgesetzt ist, aufgenommen wird. Die Bodengruppe 3.1 geht an der Stelle 9 vom vorderen Bereich 6 (Schwanenhals) in den mittleren Bereich 10 über, der dann in den hinteren Bereich 11 übergeht. In Fahrtrichtung ist kurz hinter dem Übergang 9 ein erstes Aufnahmelager 12 (Eckbeschlag), etwa in der Mitte zwischen beiden Endflächen des Wechselbehälters 3 ein zweites Aufnahmelager 13 und am in Fahrtrichtung hinteren Ende des Wechselbehälters 3 ein Aufnahmelager 14 vorgesehen. Mit Hilfe dieser Aufnahmelager kann der Wechselbehälter 3 auf entsprechende Aufnahmelager eines Transportfahrzeugs, z. B. auf die Plattform 22 eines Containertragwagens (vgl. Fig. 12, 13) aufgesetzt werden. Dabei ist das Besondere an dieser Konstruktion, daß das in Fahrtrichtung vorderste Aufnahmelager 12 derart positioniert ist, daß zwischen ihm und dem in Fahrtrichtung hintersten Aufnahmelager 14 lediglich ein Abstand von 30 Fuß (= 8,92 m) gegeben ist. Dieser Abstand beträgt nur ca. 75%, der Gesamtlänge des Wechselbehälters 3, so daß bei Abstützung auf zwei Aufnahmelagern, also z. B. zwischen den Aufnahmelagern 12 und 14, die Gesamtlast gleichmäßiger abgestützt ist und damit bei gegebener Last die Durchbiegung verringert wird.
Die bei weggebrochener Plane 5 sichtbare Seitenwand auf der dem Betrachter abgewandten Seite des Wechselbehälters 3 in den Fig. 1 und 2 wird durch eine feste Wand 15 (vgl. Fig. 4) gebildet, die aus Sickenblech oder durch einen anderweitig versteiften Rahmen gebildet wird, so daß sie zur Stabilität des gesamten räumlichen Gebildes, das der Wechselbehälter 3 ist, beiträgt und somit zumindest auf ihrer Seite zur Stabilität und Starrheit des Wechselbehälters 3 einschließlich des Bodens 3.1 einen Beitrag leistet, der eine entspechend niedrigere Bauweise derselben, insbesondere im vorderen Bereich 6 zuläßt. Das Dach 16 ist, wie in Fig. 4 angedeutet, hochklappbar, um den (in Fig. 4) ersichtlichen Außenlängsholm 17 so weit hochbewegen zu können, daß er einer Beladung von der rechten Seite (in Fig. 4) her nicht im Wege steht, so daß die volle lichte Weite des Innenraums beim Be- und Entladen voll genutzt werden kann.
Fig. 3 zeigt die (in Fig. 2) rechte Seite des Behälters mit einer üblichen Türkonstruktion. Fig. 5 zeigt noch einmal die Bodengruppe 3.1 des Wechselbehälters 3.
Fig. 6 zeigt in Draufsicht die Asymmetrie der Verstärkung der Bodengruppe 3.1 durch einen Längsträger 19, der gegenüber der Mitte so weit versetzt ist, daß das gesamte räumliche Gebilde des Wechselbehälters 3 gleichmäßige Stabilität aufweist, obwohl nur auf der einen Seite eine Verstärkung durch die feste Wand 15 gegeben ist.
Fig. 7 ist der Längsschnitt und zeigt die Auflageflächen 24, 25 für das Bogie (Zentralachsanhänger).
Die Fig. 8 und 9 zeigen ebenfalls die Asymmetrien der Verstärkung der Bodengruppe durch ungleich dimensionierte Seitenteile, insbesondere auf der rechten Seite die Aussteifung durch die feste Wand 15, während auf der linken Seite die seitliche Begrenzung sehr viel niedriger ist.
Fig. 11 zeigt, zusammen mit Fig. 10, das Dach 16 in asymmetrischer Ausbildung, nämlich derart, daß der Außenlängsholm 17 durch einen hohlen Träger mit beachtlichem Querschnitt gebildet wird, während die andere Seite lediglich einen Blechstreifen 20 als Falz aufweist, der an den Pfosten abschnittweise an Drehgelenken 21 hochklappbar befestigt ist.
Die Fig. 12 und 13 zeigen den Längs- und den Querschnitt einer Plattform 22 eines Containertragwagens der Eisenbahn. Der Wagen weist zur Aufnahme des mittleren Bereiches 10 und des hinteren Bereiches 11 des Wechselbehälters 3 ein Tiefbett 23 auf. Dadurch, daß auf diese Weise unter Ausnützung der ansonsten strikt Vorgegebenen Höhenabmessung der gesamte Wechselbehälter tiefer gesetzt werden kann, kann unter Einhaltung der durch EU vorgegebenen maximalen Höhe die auch bei Verladung eines solchen Wechselbehälters 3 auf Eisenbahnwagen eine große lichte Höhe des Wechselbehälters realisiert werden. Ebenso kann das durch die internationalen Eisenbahnorganisationen vorgegebene Höhen- bzw. Beförderungsprofil eingehalten werden.

Claims (3)

1. Wechselbehälter (3) zum Gütertransport, der auf einer Fläche (A) abstellbar ist, und dessen vorderer Bodenbereich (6) zum Einhängen in die Aufnahmeeinrichtung einer Zugmaschine (1) einen Königszapfen (8) aufweist und mit seiner Unterkante in der Höhe gegenüber dem mittleren (10) und dem hinteren Bereich (11) des Wechselbehälters (3) in Form eines Schwanenhalses so weit nach oben zurückgesetzt ist, dass der dadurch freigewordene Raum (7) den nach unten aus dem Wechselbehälter (3) herausragenden Königszapfen (8) aufnehmen kann, und bei dem das Innere des Wechselbehälters (3) von einer Seite (5) her zum Be- und Entladen an jeder Stelle zugänglich ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechselbehälter (3) in seinem vorderen Bereich (6) zu der Seite hin, die der zugänglichen Seite abgewandt ist, durch eine feste Wand (15) und auf der zugänglichen Seite durch eine im Querschnitt asymmetrische Ausbildung der Bodengruppe (3.1) verstärkt ist.
2. Wechselbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Aufnahmelager (12) zur Aufnahme des Wechselbehälters (3) auf Bahnfahrzeugen (22) in Nähe des Übergangs (9), vorzugsweise in Fahrtrichtung etwas hinter demselben, zwischen dem vorderen Bereich (6) und dem mittleren Bereich (11) der Bodengruppe (3.1) angeordnet ist, derart, das die Länge zwischen diesem Aufnahmelager (12) und dem am hinteren Ende des Wechselbehälters (3) vorgesehenen weiteren Aufnahmelager (14) ca. 70-80% der Gesamtlänge des Wechselbehälters (3) beträgt und der über das erstgenannte Aufnahmelager (12) nach vorne überstehende unabgestützte vordere Bereich (6) bei der Aufnahme auf einem Bahnfahrzeug vom restlichen Bereich (10, 11) gestützt wird.
3. Wechelbehälter (3) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des vorderen Bereichs (6) gegenüber der des mittleren Bereiches (10) und der des hinteren Bereiches (11) derart bestimmt ist, dass der mittlere und der hintere Bereich im Tiefbett eines Containertragwagens aufnehmbar sind.
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