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DE19621003A1 - Steckverbinder - Google Patents

Steckverbinder

Info

Publication number
DE19621003A1
DE19621003A1 DE19621003A DE19621003A DE19621003A1 DE 19621003 A1 DE19621003 A1 DE 19621003A1 DE 19621003 A DE19621003 A DE 19621003A DE 19621003 A DE19621003 A DE 19621003A DE 19621003 A1 DE19621003 A1 DE 19621003A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
core part
inner core
connector
winding
connector according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19621003A
Other languages
English (en)
Inventor
Gustav Dr Ing Rohr
Christian Lage
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vogt Electronic AG
Original Assignee
Vogt Electronic AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Vogt Electronic AG filed Critical Vogt Electronic AG
Priority to DE19621003A priority Critical patent/DE19621003A1/de
Publication of DE19621003A1 publication Critical patent/DE19621003A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01FMAGNETS; INDUCTANCES; TRANSFORMERS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR MAGNETIC PROPERTIES
    • H01F38/00Adaptations of transformers or inductances for specific applications or functions
    • H01F38/14Inductive couplings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Steckverbinder gemäß dem einleitenden Teil des Patentanspruchs 1, auf ein Verfahren zum Übertragen von Energie und Daten mittels eines Steckverbinders gemäß der Erfindung und auf eine Schaltungsanordnung zum Durch­ führen dieses Verfahrens.
Gegenüber konventionellen, mit ohmscher Kontaktgebung arbeitenden Steckverbindern haben Steckverbinder gemäß dem einleitenden Teil des Patentanspruchs 1 den Vorteil, daß bei ihnen im Betrieb unter erschwerten Umweltbedingungen keine Kontaktprobleme auftreten. In vielen Fällen ist auch prinzipiell eine Übertragung von Energie und/oder Daten mit galvanischer Trennung erwünscht, z. B. im Sen­ sorbereich, und dies ermöglichen Steckverbinder gemäß dem einlei­ tenden Teil des Patentanspruchs 1 ebenfalls.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen mit sehr kleinen Außenabmes­ sungen realisierbaren Übertrager gemäß dem einleitenden Teil des Patentanspruchs 1 zu schaffen, der nach außen weitestgehend abge­ schirmt ist und auch bei kleinen Außenabmessungen die Übertragung einer verhältnismäßig großen Leistung gewährleistet, wobei er über­ dies fähig sein soll, gleichzeitig Energie mit niedriger Frequenz und Daten mit demgegenüber hoher Frequenz auf dem gleichen Weg zu übertragen, so daß eingangs- und ausgangsseitig ein jeweils zwei­ poliger Anschluß ausreicht.
Die vorgenannte Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 genann­ ten Merkmale gelöst.
Für ein gutes Übertragungsverhalten müssen die Teile des magneti­ schen Kreises gut zusammenpassen. Als Material wäre unter dem Gesichtspunkt der Energie- und Datenübertragung gesinterter Ferrit am besten geeignet. Bei diesem Material ist aber eine paßrechte Bearbeitung nur durch Schleifen möglich. Das Schleifen setzt ein­ fache geometrische Strukturen der zu bearbeitenden Körper voraus. Bei dem erfindungsgemäßen Steckverbinder hat nur der innere Kern­ teil eine solche einfache geometrische Struktur, während der äuße­ re Kernteil wegen seiner prinzipiell komplizierteren geometrischen Struktur für eine Bearbeitung durch Schleifen nicht geeignet ist. Überraschenderweise hat sich aber gezeigt, daß ein sehr gutes Übertragungsverhalten des Steckverbinders auch dann erreicht wird, wenn der äußere Kernteil aus ein wesentlich kleineres µ als ges­ interter Ferrit aufweisendem kunststoffgebundenem Ferritmaterial hergestellt wird, das auf einfache Weise paßrecht zu dem inneren, aus gesintertem Ferrit bestehenden Kernteil im Spritzgußverfahren hergestellt werden kann.
Aufgrund der Verwendung von Ferritmaterial ist der erfindungsgemä­ ße Steckverbinder sowohl für eine Energieübertragung in einem verhältnismäßig niedrigen Frequenzbereich als auch für eine Daten­ übertragung in einem demgegenüber wesentlich höheren Frequenzbe­ reich bestens geeignet.
Die Unteransprüche 2 bis 13 betreffen bevorzugte Ausführungsformen des Steckverbinders gemäß Patentanspruch 1.
Die Erfindung hat auch ein besonders vorteilhaftes Verfahren zum Übertragen von Energie und Daten unter Verwendung des erfindungs­ gemäßen Steckverbinders zum Gegenstand. Der besondere Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, daß das Übertragungsvermögen eines erfindungsgemäßen Steckers gegebener Abmessungen optimal ausgenutzt werden kann. Zu diesem Zweck ist das im Patentanspruch 14 angegebene erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, daß zu der den inneren Kernteil umgebenden Primärspule ein Kon­ densator von solcher Kapazität in Serie geschaltet wird, daß der Absolutwert von dessen Blindwiderstand so groß ist wie der Abso­ lutwert des primärseitigen induktiven Streublindwiderstandes des Steckverbinders. In diesem Falle überträgt der erfindungsgemäße Steckverbinder praktisch nur Wirkleistung und kann zur Gänze hier­ für ausgenützt werden.
Die Unteransprüche 15 bis 21 betreffen bevorzugte Ausgestaltungen des vorgenannten Verfahrens gemäß Anspruch 14.
Der Patentanspruch 22 gibt eine zum Durchführen des erfindungs­ gemäßen Verfahrens geeignete Schaltungsanordnung an.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung an Ausfüh­ rungsbeispielen noch näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine erste bevorzugte Ausführungsform des erfindungs­ gemäßen Steckverbinders im Längsschnitt sowie im Zustand unmittelbar vor dem Zusammenstecken,
Fig. 2 den Steckverbinder in einer der Fig. 1 entsprechenden Darstellung jedoch im zusammengesteckten Zustand,
Fig. 3 eine Teilansicht aus Fig. 1 und 2, die den aus dem inne­ ren Kernteil und einem Abschnitt des äußeren Kernteils bestehenden magnetischen Teil des Steckerstücks des Steckverbinders nach Fig. 1 und 2 wiedergibt,
Fig. 4 eine Stirnansicht des in Fig. 3 dargestellten magneti­ schen Teils des Steckerstücks für den Betrachter der Fig. 3 von oben gesehen,
Fig. 5 den aus gesintertem Ferrit bestehenden inneren Kernteil des Steckverbinders nach Fig. 1 und 2 in Seitenansicht,
Fig. 6 den inneren Kernteil gemäß Fig. 5 in Stirnansicht für den Betrachter der Fig. 5 von oben gesehen,
Fig. 7 und 8 einen die Kontaktstifte des Steckerstücks des Steckver­ binders tragenden, sich mit gleichem Durchmesser für den Betrachter der Fig. 3 und 5 oben an den inneren Kernteil anschließenden Kontaktteil, u. zw. in Fig. 7 in Seiten­ ansicht und in Fig 8 in Stirnansicht für den Betrachter der Fig. 3 von oben gesehen,
Fig. 9 den ausschließlich aus kunststoffgebundenem Ferritmate­ rial bestehenden, im Spritzgußverfahren hergestellten magnetischen Teil des Muffenstücks des Steckverbinders nach Fig. 1 und 2 in Seitenansicht und zum Teil im Längsschnitt,
Fig. 10 den magnetischen Teil gemäß Fig. 9 in Stirnansicht für den Betrachter der Fig. 9 von oben gesehen,
Fig. 11 und 11a eine zweite bevorzugte Ausführungsform des erfindungs­ gemäßen Steckverbinders im Längsschnitt im noch nicht ganz zusammengesteckten Zustand (Fig. 11) bzw. im voll­ ständig zusammengesteckten Zustand (Fig. 11a),
Fig. 12 und 13 den bei dem Steckverbinder nach Fig. 11 zweifach zur Anwendung gelangenden, aus kunststoffgebundenem Ferrit­ material im Spritzgußverfahren hergestellten äußeren Kernteil des Steckverbinders in Seitenansicht, d. h. für den Betrachter der Fig. 11 von der Seite her gesehen (Fig. 12) und in Draufsicht, d. h. für den Betrachter der Fig. 11 von oben bzw. unten gesehen (Fig. 13),
Fig. 14 und 15 eine in den äußeren Kernteil gemäß Fig. 12 und 13 ein­ legbare Flachspule in Draufsicht, d. h. für den Betrach­ ter der Fig. 11 von der Seite gesehen (Fig. 14) und in Stirnansicht, d. h. für den Betrachter der Fig. 11 von vorn bzw. hinten gesehen (Fig. 15),
Fig. 16 und 17 den aus gesintertem Ferrit bestehenden geschliffenen inneren Kernteil des Steckverbinders gemäß Fig. 11 in Draufsicht, d. h. für den Betrachter der Fig. 11 von der Seite gesehen (Fig. 16), und in Seitenansicht, d. h. für den Betrachter der Fig. 11 von vorn bzw. hinten gesehen (Fig. 17),
Fig. 18 und 18a eine dritte bevorzugte Ausführungsform des erfindungs­ gemäßen Steckverbinders im Längsschnitt im noch nicht ganz zusammengesteckten Zustand (Fig. 18) bzw. im voll­ ständig zusammengesteckten Zustand (Fig. 18a),
Fig. 19 und 20 eine bei der Ausführung nach Fig. 18 zweifach zur Anwen­ dung gelangende Hälfte des aus kunststoffgebundenem Ferritmaterial gespritzten äußeren Kernteils im Längs­ schnitt (Fig. 19) und in Stirnansicht für den Betrachter der Fig. 18 und 19 von oben gesehen (Fig. 20),
Fig. 21 eine bei der Ausführung nach Fig. 18 zweifach zur Anwen­ dung gelangende Hälfte des inneren Kernteils aus gesin­ tertem Ferritmaterial in Seitenansicht, d. h. für den Betrachter der Fig. 18 von vorn gesehen,
Fig. 22 und 23 einen bei der Ausführung nach Fig. 18 zweifach zur An­ wendung gelangenden, die eingangsseitigen bzw. ausgangs­ seitigen Kontaktstifte sowie die Primärwicklung bzw. die Sekundärwicklung tragenden Halteteil aus Kunststoff in Seitenansicht sowie teilweise im Schnitt, d. h. für den Betrachter der Fig. 18 von vorn bzw. von hinten gesehen (Fig. 22) und in Stirnansicht, d. h. für den Betrachter der Fig. 18 von oben bzw. unten gesehen, (Fig. 23), und
Fig. 24 das Prinzipschaltbild einer zum Übertragen von Energie und von Datensignalen über den erfindungsgemäßen Steck­ verbinder nach dem erfindungsgemäßen Verfahren geeigne­ ten Schaltungsanordnung.
In der Zeichnung sind drei bevorzugte Ausführungsformen des erfin­ dungsgemäßen Steckverbinders dargestellt. Die erste Ausführungs­ form geben die Fig. 1 bis 9 wieder, die zweite Ausführungsform ist in den Fig. 11 bis 17 dargestellt, und die dritte Ausführungsform zeigen die Fig. 18 bis 23.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 9 weist der Steckverbinder einen in seinem zusammengesteckten Zustand von einer Primärwick­ lung P und einer Sekundärwicklung S rundherum umgebenen, inneren Kernteil 1 aus gesintertem Ferritwerkstoff und einen den inneren Kernteil 1 und die Wicklungen P und S umgebenden äußeren Kernteil 2 auf. Der innere Kernteil 1 hat eine stabartige Form, und der äußere Kernteil 2 ist als Gehäuse mit einem den inneren Kernteil 1 im Abstand umgebenden Gehäusemantel 2a und stirnseitigen Ab­ schlußwänden 2b und 2c ausgeführt ist, von denen der innere Kern­ teil 1 zentral einwärts vorragt (Fig. 2).
Wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, umfaßt das Steckerstück 3 des Steckverbinders eine (2c) der beiden zum äußeren Kernteil 2 gehörenden Abschlußwände 2b, 2c und den aus dieser vorragenden, darin befestigten inneren Kernteil 1, während das Muffenstück 4 des Steckverbinders den restlichen Teil des äußeren Kernteils aufweist, der aus dem Gehäusemantel 2a und der anderen Abschluß­ wand 2b besteht.
Im zusammengesteckten Zustand des Steckverbinders gemäß Fig. 1 bis 9 befinden sich die beiden Wicklungen P und S koaxial übereinan­ der, wobei die eine Wicklung P auf dem inneren Kernteil 1 angeord­ net und die andere Wicklung S innen an äußeren Kernteil 2, u. zw. innen an dessen den Gehäusemantel 2a bildenden Abschnitt, befe­ stigt ist. Die Primärwicklung P ist an Kontaktstifte 5a, 5b ange­ schlossen, die aus der mit dem inneren Kernteil 1 verbundenen Ab­ schlußwand 2c auswärts vorragen und in ein den inneren Kernteil 1 axial fortsetzendes Halteteil 5d aus Isoliermaterial eingelassen sind, aus dem sie parallel zur Längsachse des Steckverbinders vorstehen. Die Sekundärwicklung S ist an Kontaktstifte 6a, 6b angeschlossen, die aus der anderen Abschlußwand 2b des äußeren Kernteils 2 auswärts vorragen.
Die vom inneren Kernteil 1 getragene Primärwicklung S ist in einer Umfangsnut 1a von diesem angeordnet, die von einer Isolierhülse 7 aus Kunststoff abgedeckt ist. Die Sekundärwicklung S ist in einer äußeren Umfangsnut 8a eines in den Gehäusemantel 2a des inneren Kernteils 2 eingeschobenen, mit diesem fest verbundenen, im Quer­ schnitt ringförmigen Spulenkörpers 8 aus Kunststoff angeordnet, aus dem die mit der Sekundärwicklung verbundenen Kontaktstifte 6a, 6b stirnseitig durch Öffnungen 9 in der anderen Abschlußwand 2b des äußeren Kernteils hindurch nach außen vorstehen.
Im zusammengesteckten Zustand werden der Steckerteil und der Muf­ fenteil des Steckverbinders seitwärts und nach oben von einer zweigeteilten, mit ihren Hälften ineinander eingreifenden Umman­ telung U aus Isoliermaterial abgedichtet, in deren oberer Hälfte der in Fig. 3 wiedergegebene magnetische Teil des Steckerstückes und in deren unterer mantelartiger Hälfte der übertragungsaktive Muffenteil des Steckverbinders befestigt ist.
Vorzugsweise ist der innere Kernteil 1 mit der Kunststoffhülse 7 kraftschlüssig in den von dem Spulenkörper 8 umgebenen Raum ein­ fügbar.
Wie am besten aus Fig. 1 und Fig. 2 ersichtlich, ist der innere Kernteil 1 an seinem von der mit ihm verbundenen Abschlußwand 2c des äußeren Kernteils 2 abgewendeten freien Ende 1b konisch ver­ jüngt, und die andere Abschlußwand 2b des äußeren Kernteils 2 weist eine dazu passend konisch verjüngte Vertiefung 2c auf, in die der innere Kernteil 1 im zusammengesteckten Zustand des Steck­ verbinders mit seinem konischen Ende 1b paßrecht eingreift.
Bei der Ausführung nach Fig. 11 bis 17 besteht der Steckverbinder aus zwei untereinander gleichen Hälften 10a und 10b, und einer die Steckverbinderhälften im zusammengesteckten Zustand zusammenhal­ tenden Hülse 10c. Die Steckverbinderhälften 10a und 10b stoßen in der den - aus untereinander gleichen Hälften 11a, 11b bestehen­ den - inneren Kernteil 11 senkrecht zu dessen Längsachse in der Längs­ mitte teilenden Ebene E1 zusammen und sind zu dieser spiegelbild­ lich angeordnet, wobei die Primärwicklung P auf die eine Hälfte 11b des inneren Kernteils 11 und die Sekundärwicklung S auf die andere Hälfte 11a des inneren Kernteils 11 aufgeschoben ist, so daß die Wicklungen P und S im zusammengebauten Steckverbinder auf dem inneren Kernteil 11 nebeneinander liegen. Der Kern hat ins­ gesamt E-E-Form und und weist einen den äußeren Kernteil 12 bil­ denden, hälftig geteilten, aus dem kunststoffgebundenen Ferrit­ material gespritzten rahmenartigen Kernteil und einen sich zwi­ schen gegenüberliegenden Stegen 12a dieses rahmenartigen Kernteils erstreckenden, den Mittelschenkel des E-E-Kerns sowie zugleich den hälftig geteilten inneren Kernteil 11 aus dem gesinterten Ferrit­ werkstoff bildenden Kernteil auf, der in paßrechte Öffnungen 12c des zweiteiligen äußeren Kernteils 12 eingreift.
Die Primärwicklung P und die Sekundärwicklung S sind als Flach­ spulen ausgeführt, die jeweils (nicht im Einzelnen dargestellt) aus mehreren, übereinander angeordneten Wicklungsabschnitten auf­ gebaut sind, die jeweils einlagig als Leiterbahnen in einer oder mehreren Windungen spiralförmig auf einen dünnen Träger 13 aus Isoliermaterial aufgebracht und durch die Träger 13 hindurch durchkontaktiert sind. Jeder Träger 13 weist außerhalb der Windun­ gen durchgehende Öffnungen 13a für die seitlichen Schenkel 12b des äußeren Kernteils 12 und innerhalb der Windungen eine durchgehende Öffnung 13b für den inneren Kernteil 11 auf (Fig. 14 und 15).
Wie bereits gesagt, sind die seitlichen Schenkel 12b des äußeren Kernteils 12 und der innere Kernteil 11 jeweils in der Mitte ihrer Länge geteilt, wobei eine der Flachspulen S und P in der einen Kernhälfte und die andere Flachspule in der anderen Kernhälfte angeordnet ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 18 bis 23 besteht der Steckver­ binder ebenfalls aus zwei untereinander gleichen Hälften sowie einem die diese Hälften im zusammengesteckten Zustand zusammen­ haltenden, an der einen Hälfte befestigten Kunststoffhülse 22. Die Steckverbinderhälften liegen in Achsrichtung des - aus unterein­ ander gleichen Hälften 21a und 21b bestehenden - inneren Kernteils 21 hintereinander und stoßen in der den letzteren senkrecht zu dessen Längsachse in der Längsmitte teilenden Ebene E2 zusammen und sind zu dieser spiegelbildlich angeordnet, wobei die Primär­ wicklung P, den inneren Kernteil 21 koaxial umgebend, in der einen Hälfte und die Sekundärwicklung S, den inneren Kernteil 21 koaxial umgebend, in der anderen Hälfte des Steckverbinders angeordnet ist, so daß die Wicklungen S und P im zusammengebauten Steckver­ binder auch bei dieser Ausführung auf dem inneren Kernteil 21 nebeneinander liegen.
Auch bei dieser Ausführung bildet der äußere Kernteil 20 ein - hier längsmittig geteiltes - Gehäuse mit Gehäusemantel 20a und 20b und zwei stirnseitigen Abschlußwänden 20c, 20d, die Öffnungen 29 für die Durchführung von Kontaktstiften 23 aufweisen, an die Wicklungen P und S angelegt sind.
Die Wicklungen P und S sind jeweils in eine äußere Umfangsnut 24a eines in jede Steckverbinderhälfte 20a, 20b eingeschobenen, aus Isoliermaterial bestehenden Spulenkörpers 24 eingelegt, aus dem die darin befestigten Kontaktstifte 23 stirnseitig vorragen.
Bis auf die Hülse 20c sind bei dieser Ausführung das Steckerstück und das Muffenstück untereinander gleich.
Die Fig. 24 zeigt das Prinzipschaltbild einer zum Übertragen von Energie und Datensignalen über den erfindungsgemäßen Steckverbin­ der nach dem besonders vorteilhaften Verfahren gemäß den Patent­ ansprüchen 14 bis 21 geeigneten Schaltungsanordnung. Diese Schal­ tungsanordnung ist für die Energieübertragung ausgestattet mit ei­ nem die Primärwicklung P des Steckverbinders speisenden span­ nungsgesteuerten Oszillator VCO, einem zu der Primärwicklung P des Steckverbinders in Serie geschalteten Kondensator C, einem vom Primärstrom (I) durchflossenen ohmschen Strommeßwiderstand R, einem von der am Strommeßwiderstand R abfallenden Spannung gespei­ sten und von einer bezüglich der Ausgangsspannung des spannungsge­ steuerten Oszillators VCO um 90° phasenverschobenen Spannung ge­ steuerten Synchrongleichrichter SG zum Erzeugen eines dem Blind­ stromanteil des Primärstromes entsprechenden Fehlersignales ΔF und mit einem eingangsseitig von einem Sollwertsignal (S) und von dem Fehlersignal ΔF gespeisten Komparator K zum Schaffen der Steuer­ spannung für den spannungsgesteuerten Oszillator VCO.
Mit der Schaltungsanordnung gemäß Fig. 24 ist es möglich, den er­ findungsgemäßen Steckverbinder so anzusteuern, daß über ihn prak­ tisch Wirkleistung, d. h. kein Blindleistungsanteil, übertragen wird, wenn der zu der Primärspule P in Serie geschaltete Kondensa­ tor C eine solche Kapazität aufweist, daß bei der Energieübertra­ gungsfrequenz der Absolutwert von dessen Blindwiderstand so groß ist wie der Absolutwert des primärseitigen induktiven Streublind­ widerstandes Lsp des Steckverbinders.
Die Schaltungsanordnung gemäß Fig. 24 gestattet es, Abweichungen der primärseitigen Streuinduktivität Lsp von einem vorbestimmten Sollwert S durch Änderung der Energieübertragungsfrequenz gegen­ über der auf den Streuinduktivitäts-Sollwert abgestimmten Soll­ frequenz zu kompensieren. Hierfür wird der durch die Primärspule P fließende Strom I mittels des Strommeßwiderstandes R gemessen und durch Regelung der Energieübertragungsfrequenz mit Hilfe des Oszillators VCO so beeinflußt, daß der Blindstrom ein Minimum ist.
Prinzipiell ist ferner möglich, auf ähnliche Weise auch die durch den sekundärseitigen Streublindwiderstand Lsp bei der Energieüber­ tragungsfrequenz verursachte Blindstromkomponente unter Verwendung eines mit dem sekundären Streublindwiderstand in Serie geschalte­ ten weiteren Kondensators, der bei dieser Übertragungsfrequenz einen dem sekundärseitigen induktiven Streublindwiderstand der Größe nach entsprechenden Blindwiderstand hat, weitgehend zu be­ seitigen.
Zum Ermöglichen einer gleichzeitigen Übertragung von Energie und Daten über den selben Steckverbinder und den selben Übertragungs­ weg, werden die Daten vorzugsweise mittels eines gleichstromfrei­ en, durch die Frequenz der Energieübertragung nicht beeinflußbaren Übertragungsverfahrens mit einer bezüglich der Energieübertra­ gungsfrequenz wesentlich höheren Datenübertragungsfrequenz über­ tragen.
Geeignete Übertragungsverfahren sind insbesondere die Phasemodula­ tion, wobei die Mittenfrequenz der Phasenmodulation wesentlich größer als die Frequenz der Energieübertragung gewählt wird, und die Amplitudenmodulation, wobei die Trägerfrequenz wesentlich größer als die Frequenz der Energieübertragung gewählt wird.
Die Übertragung von Energie und Daten über den selben Übertra­ gungsweg kann auch im Zeitmultiplexverfahren stattfinden.

Claims (23)

1. Als induktiver Übertrager ausgeführter zweiteiliger Steck­ verbinder zur kontaktlosen Übertragung von elektrischer Ener­ gie und von elektrischen Datensignalen, dadurch gekennzeich­ net, daß der zusammengebaute Steckverbinder einen von einer Primärwicklung (P) und einer Sekundärwicklung (S) umgebenen inneren Kernteil (1; 11; 21) aus gesintertem Ferritwerkstoff und einen den inneren Kernteil (1; 11; 21) mit den Wicklungen (P, S) umgebenden, aus kunststoffgebundenem Ferritmaterial gespritzten äußeren Kernteil (2; 12; 20) aufweist.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Kernteil (1; 21) eine stabartige Form hat und der äußere Kernteil (2, 20) als Gehäuse mit einem den inneren Kernteil (1; 21) im Abstand umgebenden Gehäusemantel (2a; 20a 20b) und stirnseitigen Abschlußwänden (2b, 2c; 20c, 20d) ausgeführt ist, von denen der innere Kernteil (1; 21) zentral einwärts vorragt. (Fig. 1 bis 10 und Fig. 18 bis 23)
3. Steckverbinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Teil des Steckverbinders die eine Abschlußwand (2c) und den aus dieser vorragenden, darin befestigten inneren Kernteil (1) und der andere Teil des Steckverbinders das restliche Gehäuse (2a, 2b) aufweist, und daß die beiden Wick­ lungen (P, S) koaxial übereinander angeordnet sind. (Fig. 1 bis 10)
4. Steckverbinder nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Wicklung (P) auf dem inneren Kernteil (1) und die andere Wicklung (S) in dem restlichen Gehäuse (2a, 2b) befe­ stigt ist.
5. Steckverbinder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Wicklung (P) an Kontaktstifte (5a, 5b) angeschlossen ist, die aus der mit dem inneren Kernteil (1) verbundenen Ab­ schlußwand (2c) auswärts vorragen, und die andere Wicklung (S) mit Kontaktstiften (6a, 6b) verbunden ist, die aus der anderen Abschlußwand (2c) auswärts vorragen.
6. Steckverbinder nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die vom innere Kernteil (1) getragene Wicklung (P) in einer Umfangsnut (1a) von diesem angeordnet ist.
7. Steckverbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsnut (1a) von einer Isolierhülse (7) aus Kunststoff abgedeckt ist.
8. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die andere Wicklung (S) in einer äußeren Umfangsnut (8a) eines in den Gehäusemantel (2a) eingeschobe­ nen, mit diesem fest verbundenen, im Querschnitt ringförmigen Spulenkörpers (8) aus Isolierstoff angeordnet ist, aus dem die mit dieser Wicklung (S) verbundenen Kontaktstifte (6a, 6b) stirnseitig durch Öffnungen (9) in der anderen Abschluß­ wand (2b) hindurch nach außen vorragen.
9. Steckverbinder nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Kernteil (1) ggf. mit der Isolierhülse (7) kraft­ schlüssig in den von dem Spulenkörper (8) umgebenen Raum ein­ fügbar ist.
10. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Kernteil (1) an seinem von der einen Abschlußwand (2c) abgewendeten freien Ende konisch ver­ jüngt ist und die andere Abschlußwand (2b) eine dazu passend konisch verjüngte Vertiefung (2d) aufweist, in die der innere Kernteil (1) im zusammengesteckten Zustand des Steckverbin­ ders mit seinem konischen Ende (1b) paßrecht eingreift.
11. Steckverbinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zusammengebaute Steckverbinder aus zwei untereinander gleichen Hälften besteht, die in der den inneren Kernteil (21) senkrecht zu dessen Längsachse in der Längsmitte teilen­ den Ebene (E2) zusammenstoßen und zu dieser spiegelbildlich sind, wobei die eine Wicklung (P) auf der einen Hälfte des inneren Kernteils (21) und die andere Wicklung (S) auf der anderen Hälfte des inneren Kernteils (21) angeordnet ist, so daß die Wicklungen (P, S) im zusammengebauten Steckverbinder auf dem inneren Kernteil (21) nebeneinander liegen. (Fig. 18 bis 23)
12. Steckverbinder nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß jede Wicklung (P, S) in einer äußeren Umfangsnut (24a) eines die zugehörige Hälfte (21a, 21b) des Inneren Kernteils (21) umgebenden, im Querschnitt ringförmigen Spulenkörpers (24) aus Kunststoff angeordnet ist, aus dem die mit dieser Wick­ lung (P, S) verbundenen Kontaktstifte (23) stirnseitig durch Öffnungen (29) in der benachbarten Abschlußwand (20c, 20d) hindurch nach außen vorragen.
13. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern E-E-Form hat und aus einem den äußeren Kernteil (12) bildenden, aus dem kunststoffgebundenen Ferritmaterial ge­ spritzten rahmenartigen Kernteil und einem sich zwischen gegenüberliegenden Stegen (12b) des rahmenartigen Kernteils erstreckenden, den Mittelschenkel des E-E-Kerns sowie zu­ gleich den inneren Kernteil (11) aus dem gesinterten Ferrit­ werkstoff bildenden Kernteil besteht, daß die Primärwicklung (P) und die Sekundärwicklung (S) als Flachspulen ausgeführt sind, die jeweils aus mehreren, übereinander angeordneten Wicklungsabschnitten aufgebaut sind, die jeweils einlagig als Leiterbahnen in einer oder mehreren Windungen spiralförmig auf einen dünnen Träger (13) aus Isoliermaterial aufgebracht und durch die Träger (13) hindurch durchkontaktiert sind, und daß jeder Träger (13) außerhalb der Windungen durchgehende Öffnungen (13a) für die seitlichen Schenkel (12b) des äußeren Kernteils (12) und innerhalb der Windungen eine durchgehende Öffnung (13b) für den inneren Kernteil (11) aufweist. (Fig. 11 bis 17)
14. Steckverbinder nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Schenkel (12b) des äußeren Kernteils (12) und der innere Kernteil (11) jeweils in der Mitte ihrer Länge ge­ teilt (Ebene E1) sind, und daß die eine Flachspule (P) in der einen Kernhälfte und die andere Flachspule (S) in der anderen Kernhälfte angeordnet ist.
15. Verfahren zum Übertragen von Energie und von Daten unter Verwendung eines Steckverbinders nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zu der Primärspule (P) ein Kondensator (C) von solcher Kapazität in Serie ge­ schaltet wird, daß bei der Energieübertragungsfrequenz der Absolutwert von dessen Blindwiderstand so groß ist wie der Absolutwert des primärseitigen induktiven Streublindwider­ standes (Lsp) des Steckverbinders.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß Ab­ weichungen der primärseitigen Streuinduktivität von einem vorbestimmten Sollwert durch Änderung der Energieübertra­ gungsfrequenz gegenüber der auf den Streuinduktivitäts-Soll­ wert abgestimmten Sollfrequenz kompensiert werden.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der durch die Primärspule (P) fließende Strom (I) gemessen und durch Regelung der Energieübertragungsfrequenz so beeinflußt wird, daß der Blindstrom ein Minimum ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß auch die durch den sekundärseitigen Streublind­ widerstand (Lsp) bei der Energieübertragungsfrequenz verur­ sachte Blindstromkomponente unter Verwendung eines mit dem sekundären Streublindwiderstand in Serie geschalteten Kon­ densators, der bei dieser Übertragungsfrequenz einen dem sekundärseitigen induktiven Streublindwiderstand der Größe nach entsprechenden Blindwiderstand hat, weitgehend beseitigt wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zum Ermöglichen einer gleichzeitigen Übertra­ gung von Energie und Daten über den selben Steckverbinder und den selben Übertragungsweg, die Daten mittels eines gleich­ stromfreien, durch die Frequenz der Energieübertragung nicht beeinflußbaren Übertragungsverfahrens mit einer bezüglich der Energieübertragungsfrequenz wesentlich höheren Datenübertra­ gungsfrequenz übertragen werden.
20. Verfahren nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch die Verwen­ dung der Phasenmodulation als Datenübertragungsverfahren, wobei die Mittenfrequenz der Phasenmodulation wesentlich größer ist als die Frequenz der Energieübertragung.
21. Verfahren nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch die Verwen­ dung der Amplitudenmodulation als Datenübertragungsverfahren, wobei die Trägerfrequenz wesentlich größer ist als die Fre­ quenz der Energieübertragung.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Energie und die Daten im Zeitmultiplexver­ fahren übertragen werden.
23. Schaltungsanordnung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 14 bis 21, gekennzeichnet durch einen die Pri­ märwicklung (P) des Steckverbinders speisenden spannungsge­ steuerten Oszillator (VCO), einen zu der Primärwicklung (P) des Steckverbinders in Serie geschalteten Kondensator (C), einen vom Primärstrom (I) durchflossenen ohmschen Strommeßwi­ derstand (R), einen von der am Strommeßwiderstand (R) abfal­ lenden Spannung gespeisten und von einer bezüglich der Aus­ gangsspannung des spannungsgesteuerten Oszillators (VCO) um 90° phasenverschobenen Spannung gesteuerten Synchrongleich­ richter (SG) zum Erzeugen eines dem Blindstromanteil des Pri­ märstromes (I) entsprechenden Fehlersignales (ΔF) und durch einen eingangsseitig von einem Sollwertsignal (SOLL) und von dem Fehlersignal (ΔF) gespeisten Komparator (K) zum Schaffen der Steuerspannung für den spannungsgesteuerten Oszillator (VCO).
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