DE102009014320A1 - Steckverbindung - Google Patents
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Abstract
Steckverbindung, umfassend ein Steckverbinderteil und ein Gegensteckverbinderteil, wobei das Steckverbinderteil eine Primärwicklung umfasst und das Gegensteckverbinderteil eine induktiv mit der Primärwicklung koppelbare Sekundärwicklung umfasst.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Steckverbindung.
- Bei elektrischen Steckverbindungen ist es bekannt, einen Gegensteckverbinder und einen Steckverbinder ineinander zu stecken und hierbei einen elektrischen Kontakt zu bewirken. Allerdings liegt hierbei keine galvanische Trennung der verbundenen Teile vor.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit bei Steckverbindungen zu erhöhen.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei der Steckverbindung nach den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
- Wichtige Merkmale der Erfindung bei der Steckverbindung sind, dass sie ein Steckverbinderteil und ein Gegensteckverbinderteil umfasst, wobei das Steckverbinderteil eine Primärwicklung umfasst und das Gegensteckverbinderteil eine induktiv mit der Primärwicklung koppelbare Sekundärwicklung umfasst.
- Von Vorteil ist dabei, dass eine galvanische Trennung vorliegt und trotzdem Energie von der Primärseite auf die Sekundärseite übertragbar ist Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Steckverbinderteil in das Gegensteckverbinderteil einsteckbar. Von Vorteil ist dabei, dass eine sichere ungestörte induktive Kopplung erreichbar ist.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die Primärwicklung und die Sekundärwicklung als Ringwicklung ausgeführt, deren axiale Richtung der Steckverbindungsrichtung entspricht. Von Vorteil ist dabei, dass die Primärwicklung mit einem kleineren Wicklungsradius ausführbar ist, also in die Sekundärwicklung derart einführbar ist, dass die Sekundärwicklung die Primärwicklung in radialer Richtung umgibt oder abdeckt. Somit ist ein geringer Verlust an Magnetfluss erreichbar und daher ein hoher Wirkungsgrad bei der induktiven Energieübertragung an die Sekundärseite.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung erstrecken sich die Primärwicklung und die Sekundärwicklung zumindest über einen gleichen axialen Teilbereich. Von Vorteil ist dabei, dass eine besonders gute induktive Kopplung erreichbar ist und wenig Streufeld entsteht.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung sind am Umfang des Steckverbinderteils U-förmige und/oder C-förmige Ferritkerne vorgesehen, deren Öffnung nach radial außen gerichtet ist, insbesondere wobei die Schenkel des U im Wesentlichen nach radial außen gerichtet sind. Von Vorteil ist dabei, dass der aus den primärseitigen Schenkeln austretende Fluss auffangbar ist mit den sekundärseitigen Schenkeln und in diese einleitbar ist. Dabei sind stehen vorzugsweise die sekundärseitigen Schenkel den primärseitigen Schenkeln radial möglichst genau gegenüber, so dass wenig Fluss verloren geht und ein hoher Wirkungsgrad erzielbar ist.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung sind am Umfang des Gegensteckverbinderteils U-förmige und/oder C-förmige Ferritkerne vorgesehen, deren Öffnung nach radial innen gerichtet ist, insbesondere wobei die Schenkel des U im Wesentlichen nach radial innen gerichtet sind. Von Vorteil ist dabei, dass wenig Fluss verloren geht.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist am äußeren und/oder inneren Umfang des Steckverbinderteils und/oder des Gegensteckverbinderteils ein gehäusebildendes Teil vorgesehen, insbesondere ein aus Kunststoff oder Stahlblech gefertigtes gehäusebildendes Teil. Von Vorteil ist dabei, dass die Ferritkerne mit dem gehäusebildenden Teil verklebbar sind oder auch magnetisch gehalten sind.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Steckverbinderteil in das Gegensteckverbinderteil arretierbar, einklipsbar oder anderweitig in axialer Richtung formschlüssig verbindbar. Von Vorteil ist dabei, dass die geometrisch relative Position und Orientierung der Steckverbinderteile zueinander genau vorgebbar ist.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Gegensteckverbinderteil an einem Fahrzeug befestigt, insbesondere an einem aus einem Energiespeicher, wie Batterie oder Brennstoffzelle, versorgbarem Fahrzeug,
wobei zum Beladen des auf dem Fahrzeug vorgesehenen Energiespeichers das Steckverbinderteil in das Gegensteckverbinderteil einsteckbar ist. Von Vorteil ist dabei, dass die Beladung bei galvanisch getrennter Ausführung ermöglicht ist. Somit ist die Sicherheit erhöht. - Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung wird die Primärwicklung des Gegensteckverbinderteils mit einem Wechselstrom beaufschlagt, insbesondere dessen Frequenz zwischen 10 und 500 kHz beträgt, insbesondere zwischen 20 und 30 kHz. Von Vorteil ist dabei, dass ein hoher Wirkungsgrad erreichbar ist.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Sekundärwicklung im Fahrzeug eine Kapazität derart parallel oder in Serie zugeschaltet, dass die zugehörige Resonanzfrequenz im Wesentlichen der Frequenz des Wechselstromes entspricht. Von Vorteil ist dabei, dass einerseits die Beladung der Energiespeicher und andererseits ein Beladen des Fahrzeuges aus dem Boden ermöglicht ist, wenn dort ein langgestreckter Primärleiter vorgesehen wird und das Fahrzeug eine andere Sekundärwicklung aufweist, die mit dem Primärleiter induktiv gekoppelt vorsehbar ist. Somit ist auch die zwischen Sekundärwicklung und Energiespeicher vorgesehene Elektronische Schaltung zweifach verwendbar.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die Primärwicklung aus einem Gyrator versorgt, insbesondere also aus einem Spannungs-Strom-wandelnden Vierpol, insbesondere also aus einem zumindest eine Kapazität und eine Induktivität umfassenden Vierpol, wobei die zugehörige Resonanzfrequenz im Wesentlichen der Frequenz des Wechselstromes entspricht. Von Vorteil ist dabei, dass sekundärseitig eine Stromquelle zur Verfügung steht und die Abhängigkeit von Schwankungen in der induktiven Kopplung reduzierbar ist.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung wird der Gyrator aus einem einphasigen Wechselrichter mit einer Wechselspannung gespeist. Von Vorteil ist dabei, dass ein stromquellenartiges Verhalten der Primärwicklung zur Verfügung stellbar ist.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung führt zumindest eines der Gehäuseteile des Steckverbinderteils Haltefunktion für die Ferritkerne des Steckverbinderteils aus
und/oder
zumindest eines der Gehäuseteile des Gegensteckverbinderteils führt Haltefunktion für die Ferritkerne des Gegensteckverbinderteils aus. Von Vorteil ist dabei, dass die Haltefunktion für die Ferritkerne einfach und kostengünstig ausführbar ist. - Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Fahrzeug induktiv versorgbar und/oder beladbar, insbesondere mittels der Steckverbindung. Von Vorteil ist dabei, dass die Beladung bei galvanischer Trennung und somit erhöhter Sicherheit erfolgt.
- Weitere Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen.
-
- 1
- Primärwicklung
- 2
- Ferritkern
- 3
- äußeres Gehäuseteil
- 4
- inneres Gehäuseteil
- 20
- Sekundärwicklung
- 22
- Ferritkern
- 23
- inneres Gehäuseteil
- 24
- äußeres Gehäuseteil
- Die Erfindung wird nun anhand von Abbildungen näher erläutert:
- In der
1 ist ein Steckverbinderteil der Steckverbindung umfasst, wobei das Steckverbinderteil die Primärwicklung1 umfasst. - In der
2 ist ein Gegensteckverbinderteil der Steckverbindung umfasst, wobei das Gegensteckverbinderteil die Sekundärwicklung20 umfasst. - In der
3 ist die Steckverbindung vor Zusammenfügen des Steckverbinderteils in das Gegensteckverbinderteil gezeigt. - In der
4 ist eine Schrägansicht auf die Steckverbindung gezeigt. - Das Steckverbinderteil umfasst eine Primärwicklung
1 , die als Ringwicklung ausgeführt ist, wobei die Achse der Ringwicklung der Steckrichtung der Steckverbindung entspricht. - Am Umfang des Steckverbinderteils sind mehrere Ferritkerne
2 vorgesehen, die jeweils U-förmig ausgebildet sind. Die Öffnung des U ist dabei nach radial außen vorgesehen, so dass also die Schenkel des U in zumindest ungefährer radialer Richtung ausgerichtet sind. - Der Steckverbinder ist an seiner nach radial außen gerichteten Seite von einem äußeren Gehäuseteil
3 umgeben und an seiner radial nach innen gerichteten Seite von einem inneren Gehäuseteil4 begrenzt. - Das Gegensteckverbinderteil umfasst eine Sekundärwicklung
20 , die ebenfalls als Ringwicklung ausgeführt ist und an deren Umfang U-förmige Ferritkerne22 angeordnet sind, deren Öffnung nach radial innen gerichtet ist, insbesondere also deren Schenkel des U nach radial innen gerichtet sind. - Der Gegensteckverbinder ist an seiner nach radial außen gerichteten Seite von einem äußeren Gehäuseteil
24 umgeben und an seiner radial nach innen gerichteten Seite von einem inneren Gehäuseteil23 begrenzt. - Die Ferritkerne (
2 ,22 ) sind vorzugsweise aus plattenförmigen Teilen zusammengesetzt, wodurch eine einfache und wenig aufwendige Fertigung ausführbar ist. - Die Gehäuseteile (
3 ,4 ,23 ,24 ) sind aus Kunststoff oder auch aus Stahlblech herstellbar. Bei der Ausführung als Stahlblech ist auch eine Haltefunktion für die Ferritkerne (2 ,22 ) mittels des Stahlblechs ausführbar. - Bei weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen sind statt der plattenförmigen Ferritkerne Ferritkörper hergestellt, die Rotationskörper sind, also eine ringartige Form aufweisen, wobei eine torusförmige Ausnehmung im Ring vorgesehen ist.
Claims (15)
- Steckverbindung, umfassend ein Steckverbinderteil und ein Gegensteckverbinderteil dadurch gekennzeichnet, dass das Steckverbinderteil eine Primärwicklung umfasst und das Gegensteckverbinderteil eine induktiv mit der Primärwicklung koppelbare Sekundärwicklung umfasst.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckverbinderteil in das Gegensteckverbinderteil einsteckbar ist.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Primärwicklung und die Sekundärwicklung als Ringwicklung ausgeführt sind, deren axiale Richtung der Steckverbindungsrichtung entspricht.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Primärwicklung und die Sekundärwicklung sich zumindest über einen gleichen axialen Teilbereich erstrecken.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Umfang des Steckverbinderteils U-förmige und/oder C-förmige Ferritkerne vorgesehen sind, deren Öffnung nach radial außen gerichtet ist, insbesondere wobei die Schenkel des U im Wesentlichen nach radial außen gerichtet sind.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Umfang des Gegensteckverbinderteils U-förmige und/oder C-förmige Ferritkerne vorgesehen sind, deren Öffnung nach radial innen gerichtet ist, insbesondere wobei die Schenkel des U im Wesentlichen nach radial innen gerichtet sind.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am äußeren und/oder inneren Umfang des Steckverbinderteils und/oder des Gegensteckverbinderteils ein gehäusebildendes Teil vorgesehen ist, insbesondere ein aus Kunststoff oder Stahlblech gefertigtes gehäusebildendes Teil.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckverbinderteil in das Gegensteckverbinderteil arretierbar, einklipsbar oder anderweitig in axialer Richtung formschlüssig verbindbar ist
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegensteckverbinderteil an einem Fahrzeug befestigt ist, insbesondere an einem aus einem Energiespeicher, wie Batterie oder Brennstoffzelle, versorgbarem Fahrzeug, wobei zum Beladen des auf dem Fahrzeug vorgesehenen Energiespeichers das Steckverbinderteil in das Gegensteckverbinderteil einsteckbar ist.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Primärwicklung des Gegensteckverbinderteils mit einem Wechselstrom beaufschlagt wird, insbesondere dessen Frequenz zwischen 10 und 500 kHz beträgt, insbesondere zwischen 20 und 30 kHz.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sekundärwicklung im Fahrzeug eine Kapazität derart parallel oder in Serie zugeschaltet ist, dass die zugehörige Resonanzfrequenz im Wesentlichen der Frequenz des Wechselstromes entspricht.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Primärwicklung aus einem Gyrator versorgt ist, insbesondere also aus einem Spannungs-Strom-wandelnden Vierpol, insbesondere also aus einem zumindest eine Kapazität und eine Induktivität umfassenden Vierpol, wobei die zugehörige Resonanzfrequenz im Wesentlichen der Frequenz des Wechselstromes entspricht.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gyrator aus einem einphasigen Wechselrichter mit einer Wechselspannung gespeist wird.
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Gehäuseteile des Steckverbinderteils Haltefunktion für die Ferritkerne des Steckverbinderteils ausführt und/oder dass zumindest eines der Gehäuseteile des Gegensteckverbinderteils Haltefunktion für die Ferritkerne des Gegensteckverbinderteils ausführt
- Steckverbindung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug induktiv versorgbar und/oder beladbar ist, insbesondere mittels der Steckverbindung.
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- 2009-03-25 DE DE102009014320.3A patent/DE102009014320B4/de active Active
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