DE19612965A1 - Endverpackung zum Aufschäumen von Schäumen - Google Patents
Endverpackung zum Aufschäumen von SchäumenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Endverpackung zum Aufschäumen von
Schäumen und insbesondere eine Endverpackung zum Aufschäumen von
Polyurethanschäumen für Kleinverbrauchsmengen.
Für eine Vielzahl von Arbeiten, wie z. B. die Montage von Tür-
und Fensterrahmen oder die Abdichtung von Öffnungen, hat sich
die Verwendung von Schäumen bewährt, die im Minuten- oder
Stundenbereich aushärten. Insbesondere sind das ein- und
zweikomponentige Polyurethanschäume. Üblicherweise ist die
Komponente oder sind die Komponenten zusammen mit einem
Treibmittel in eine druckfeste Dose oder einen anderen
druckfesten Behälter eingefüllt, der ein Ventil und
Zusatzeinrichtungen zum Einführen des Schaums in den zu
füllenden Hohlraum, z. B. zwischen Wand und Türrahmen, aufweist.
Betätigt der Anwender das Ventil, so treibt das Treibmittel den
Schaum aus dem Druckbehälter aus und führt ihn über
typischerweise ein Kunststoff- oder Metallrohr in den Hohlraum
ein. Außerdem treibt das Treibmittel den Schaum weiter auf, um
den Hohlraum zu füllen. Nach einer vorbestimmten Aushärtungszeit
von mehreren Minuten bis zu Stunden ist der Schaum hart und kann
weiter bearbeitet werden. Insbesondere Polyurethanschäume haben
sich für die schnelle, einfache und sichere Montage von Tür- und
Fensterrahmen in großer Zahl bewährt. Sie sind für
Kleinverbrauchsmengen im Hundert-Gramm- oder Kilogrammbereich
für Schaumvolumina von einem bis zu mehreren hundert Litern in
Druckdosen erhältlich.
Einen wesentlichen Nachteil sowohl im Hinblick auf den
Umweltschutz als auch die Kosten stellt das Treibmittel dar.
Bisher wurden dafür in erster Linie Fluor-Chlor-
Kohlenwasserstoffe (FCKW) wie Freon 11 verwendet. Die
ozonschädigende Wirkung ist mittlerweile bekannt, so daß als
Ersatztreibmittel zunehmend Propan-Butan- oder andere
Gasgemische verwendet werden. Diese Gemische sind brennbar und
stellen somit ein Risiko dar, insbesondere wenn der
Druckbehälter platzt. Außerdem ist die Entsorgung des
anfallenden Mülls aufwendig, weil ein Gemisch aus Metall (der
Druckdose) und verschiedenen Kunststoffen (Ventil, Leitungen,
Schaumreste etc.) anfällt. Daher müssen die Druckbehälter für
eine Wiederverwendung der Komponenten demontiert werden. Das ist
zeit- und kostenaufwendig.
Schließlich sind die Behälter selbst und ist die Befüllung von
ihnen bei der Herstellung des Produktes (unabhängig vom
verwendeten Treibmittel) aufwendig und teuer. Behälter und
Ventil müssen druckfest sein und geprüft werden. Außerdem muß
zumindest das Treibmittel entweder unter hohem Druck oder bei
niedriger Temperatur abgefüllt und der Behälter dicht
verschlossen werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verpackung zum Aufschäumen
von Schäumen und insbesondere eine Verpackung zum Aufschäumen
von Polyurethanschäumen für den Endanwender zu schaffen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Treibmittel aus flüssigen oder festen Komponenten, die
Bestandteil der Schaumkomponenten oder fremde Komponenten sind,
zum Zeitpunkt der Schaumanwendung durch eine chemische Reaktion
erzeugt wird. Dabei befinden sich die Komponenten zur Erzeugung
des Schaumes und des Treibmittels, die chemisch miteinander
reagieren, in voneinander getrennten Kammern eines
Folienbehälters, der auf einer Seite spitz zuläuft und
mindestens zwei Kammern aufweist, wobei diese Kammern
Sollbruchstellen aufweisen, die bei einer vorbestimmten
Krafteinwirkung auf den Folienbehälter aufbrechen und dadurch
ein Zusammenführen der Komponenten innerhalb des Folienbehälters
ermöglichen.
Bevorzugterweise weist der Folienbehälter ein Volumen auf, das
dann ausgefüllt und der Folienbehälter damit vollständig
aufgebläht ist, wenn durch die fortschreitende chemische
Reaktion der Schaum die richtige Konsistenz zum Einführen in den
auszuschäumenden Hohlraum aufweist.
Bevorzugterweise ist der Folienbehälter aus demselben oder
zumindest einem ähnlichen Polymer gebildet, aus dem auch der
ausgehärtete Schaum besteht.
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht der Inhalt einer
ersten Kammer im wesentlichen aus einem Polyol und der Inhalt
einer zweiten Kammer im wesentlichen aus einem Diisocyanat.
In einer weiteren Ausführungsform besteht der Inhalt einer
ersten Kammer im wesentlichen aus einem mineralischen Baustoff
wie Zement, Kalk oder Gips oder einer Mischung von diesen mit
oder ohne Sand, und der Inhalt einer zweiten Kammer im
wesentlichen aus einem Isocyanat. Ferner kann eine dritte Kammer
gebildet sein, die im wesentlichen Wasser enthält.
Ferner können für den Fall, daß sich mehrere Komponenten im
Folienbehälter befinden, die zur Schaumbildung und dessen
Auftreiben beitragen, verschiedene, aber nicht miteinander
reagierende Komponenten in derselben Kammer innerhalb des
Folienbehälters bereitgehalten werden.
Die Aufgabe wird ferner erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein
Folienbehälter gebildet wird, der auf einer Seite spitz zuläuft
und zwei Kammern aufweist, deren erste mit einem Polyol und
deren zweite mit einem Isocyanat gefüllt sind. Die beiden
Kammern weisen Sollbruchstellen so auf, daß sich der Inhalt
beider Kammern bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung in das
Innere des Folienbehälters ergießen und sich dort mischen
können.
Bevorzugterweise weist der Folienbehälter ein Volumen auf, das
dann ausgefüllt und der Folienbehälter damit vollständig
aufgebläht ist, wenn durch die fortschreitende chemische
Reaktion zwischen dem Polyol und dem Isocyanat das entstehende
Polyurethan die richtige Verarbeitungskonsistenz erreicht und
das bei der Reaktion entstehende Kohlendioxid den Schaum
ausreichend aufgetrieben hat.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Folienbehälter aus
einer Polyurethanfolie gebildet.
In einer weiteren Ausführungsform ist Wasser zugesetzt und der
Anteil des Isocyanats am Gesamtinhalt des Folienbehälters so
erhöht, daß das Wasser mit dem Isocyanat reagiert und
zusätzliches Kohlendioxid erzeugt, das den Schaum stärker
auftreibt. Das Wasser kann in der Kammer mit dem Polyol, in
einer getrennten Kammer oder extern bereitgehalten sein.
Zum Ausdrücken des Folienbehälters kann eine mechanische
Hilfsvorrichtung gebildet sein, die im wesentlichen aus einem
steifen Behälter besteht, der zum Aufnehmen des Folienbehälters
geöffnet und nach Einlegen des Folienbehälters wieder
verschlossen werden kann. Der Behälter weist auf einer Seite
eine Öffnung auf, durch die der gebildete Schaum den
Folienbehälter verlassen kann. Ferner weist der Behälter
bevorzugterweise auf der dazu gegenüberliegenden Seite einen
mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch bewegten Kolben auf,
der den Folienbehälter im Inneren des steifen Behälters
zusammendrücken kann. In einer weiteren erfindungsgemäßen
Ausführungsform wird der Folienbehälter im Inneren des steifen
Behälters mit Hilfe eines Ballons ausgedrückt, der unter
Verwendung eines unter Druck stehenden Gases oder einer unter
Druck stehenden Flüssigkeit aufgeblasen wird.
In einer weiteren Ausführungsform der Hilfsvorrichtung zum
Ausdrücken des Folienbehälters ist der Folienbehälter im Inneren
eines Ballons gebildet, der unter Verwendung eines unter Druck
stehenden Gases oder einer unter Druck stehenden Flüssigkeit
aufgeblasen wird.
In einer weiteren Ausführungsform der Hilfsvorrichtung zum
Ausdrücken des Folienbehälters wird dem Folienbehälter auf der
Seite, die der Öffnung für den Schaum gegenüberliegt, eine Walze
aufgesetzt. Diese wird mit Hilfe eines auf der Walze gebildeten
Hebel gedreht und drückt dadurch den Inhalt des Folienbehälters
aus. Ferner können anstelle der einen Walze auch zwei Walzen
gebildet sein, die bevorzugterweise mit gleicher
Umfangsgeschwindigkeit in entgegengesetzter Richtung gedreht
werden und einen vorbestimmten Abstand voneinander aufweisen.
Der Folienbehälter läuft durch die Drehung zwischen den beiden
Walzen hindurch und wird dadurch ausgedrückt.
Die Herstellung des Folienbehälters und seine Befüllung mit den
Komponenten kann sehr einfach und drucklos erfolgen. Der
Transport zum Ort der Verwendung ist gefahrlos und ökonomisch,
weil die Form des Folienbehälters eine hohe Packungsdichte
ermöglicht, und die Masse des Transportgutes nahezu
ausschließlich aus dem Anwendungsgegenstand besteht; Nasse und
Volumen des Verpackungsmaterials fallen im Gegesatz zu
Druckdosen nicht ins Gewicht.
Am Ort der Verwendung übt der Anwender eine Kraft auf den
Folienbehälter aus, um die Sollbruchstellen innerhalb des
Folienbehälters zu öffnen und die Komponenten in Kontakt
miteinander zu bringen. Ein erfindungsgemäßer und überraschender
Effekt besteht darin, daß die Mischung der Komponenten von Hand
innerhalb des Folienbehälters sehr homogen ausgeführt werden
kann, ohne daß eine spezielle Mischdüse dafür notwendig wäre.
Kneten und Schütteln des Folienbehälters ist völlig ausreichend.
Die nun eintretende chemische Reaktion setzt das Treibgas frei.
Im Falle von Polyurethan beispielsweise werden die beiden
Komponenten Polyol und Diisocyanat gemischt und polymerisieren
unter Abspaltung von Kohlendioxid zu Polyurethan. Das
Kohlendioxid treibt das Polyurethan auf und füllt das Volumen
des Folienbehälters aus. Dieses ist so bemessen, daß der
Folienbehälter dann prall gefüllt ist, wenn das Polyurethan die
richtige Konsistenz zum Einbringen in den zu füllenden Hohlraum
aufweist. Der Anwender muß nun nur noch den Folienbehälter an
seiner Spitze öffnen und ihn ausdrücken. Dazu können auch
Hilfsmittel wie Preßluft oder mechanische Auspreßmittel benutzt
werden. Das Polyurethan härtet nun unter weiterem Abspalten von
Kohlendioxid aus und treibt weiter auf, so daß der Hohlraum ganz
gefüllt wird. Dieser zweikomponentige Polyurethanschaum ist
typischerweise nach zehn Minuten weiter bearbeitbar.
Zurück bleibt eine sehr geringe Abfallmenge, die im wesentlichen
nur aus dem ausgedrückten Folienbehälter und geringen, nicht
vollständig ausgedrückten Polyurethanresten besteht. Verwendet
man Polyurethanfolie zur Herstellung des Folienbehälters, so
besteht der gesamte Abfall aus einer einzigen Polymerkomponente.
Das vereinfacht die Entsorgung oder Wiederverwertung erheblich.
Eine Demontage und Komponententrennung, wie das bei den bisher
üblichen Druckdosen notwendig ist, entfällt. Die sehr geringen
Massen und Volumina des Abfalls vereinfachen die Entsorgung
weiter. Der geringe Druck beim Aufschäumen des Materials, der
darüber hinaus nur zum Zeitpunkt des Aufschäumens auftritt,
stellt zusammen mit dem unbrennbaren Treibmittel Kohlendioxid
eine erhebliche Verbesserung der Sicherheitslage bei der
Anwendung des Schaumes dar.
Die Erfindung ist ferner dazu geeignet, poröse Schäume aus
mineralischen Baustoff wie Zement, Kalk oder Gips oder einer
Mischung von diesen mit oder ohne Sand zu bilden. Dazu werden
beispielsweise in einer ersten Kammer der mineralische Baustoff,
in einer zweiten Kammer beispielsweise ein Diisocyanat und in
einer dritten Kammer Wasser bereitgehalten. In diesem Fall sind
drei Kammern erforderlich, weil sowohl der mineralische Baustoff
als auch der Treibmittelbildner Isocyanat mit Wasser reagieren.
Alternativ kann das Wasser auch getrennt zugegeben werden.
Am Ort der Verwendung übt der Anwender eine Kraft auf den
Folienbehälter aus, um die Sollbruchstellen innerhalb des
Folienbehälters zu öffnen und die Komponenten in Kontakt
miteinander zu bringen. Die nun eintretende chemische Reaktion
zwischen dem Isocyanat und Wasser setzt das Treibgas frei. Im
Falle des mineralischen Baustoffes wird dieser mit Wasser
gemischt, und es beginnt der Aushärtungsvorgang. Das Wasser
reagiert mit dem Isocyanat unter Abspaltung von Kohlendioxid und
treibt den mineralischen Baustoff auf, bis das Volumen des
Folienbehälters ausgefüllt ist. Dieses ist so bemessen, daß der
Folienbehälter dann prall gefüllt ist, wenn der mineralische
Baustoff die richtige Konsistenz zum Einbringen in den zu
füllenden Hohlraum aufweist. Der Anwender muß nun nur noch den
Folienbehälter an seiner Spitze öffnen und ihn ausdrücken. Dazu
können auch hier Hilfsmittel wie Preßluft oder mechanische
Auspreßmittel benutzt werden. Der mineralische Baustoff härtet
unter weiterer Bildung von Kohlendioxid aus und treibt weiter
auf, so daß der Hohlraum ganz gefüllt wird.
Die mechanische Hilfsvorrichtung zum Ausdrücken des
Folienbehälters erleichtert die Handhabung der erfindungsgemäßen
Verpackung und gewährleistet, daß der im Folienbehälter
gebildete Schaum vollständig ausgedrückt wird.
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten ergeben sich aus der
Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Von
den Figuren zeigen:
Fig. 1a-1c eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Endverpackung mit zwei Kammern zum Erzeugen von
Polyurethanschaum in einer Draufsicht, einer Seitenansicht und
im zusammengefalteten Zustand;
Fig. 2a-2d verschiedene Stadien der Schaumerzeugung und
Anwendung in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform nach
Fig. 1;
Fig. 3a-3f Hilfsmittel zum Ausdrücken des Folienbehälters nach
Fig. 1;
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Endverpackung mit drei Kammern zum Erzeugen von porösem Gips;
und
Fig. 5 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Endverpackung mit zwei Kammern zum Erzeugen von porösem Gips und
externer Beimischung von Wasser.
Unter Bezugnahme auf die Figuren werden nun Ausführungsbeispiele
beschrieben.
In den Fig. 1 und 2 sind eine erste Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung mit zwei Kammern zum Erzeugen von
Polyurethanschaum sowie deren Anwendung dargestellt. Die Fig. 1a
zeigt eine Draufsicht auf den Folienbehälter mit zwei Kammern,
Fig. 1b eine Seitenansicht und Fig. 1c den Folienbehälter im
zusammengefalteten Zustand. Die Fig. 2a bis 2d zeigen
unterschiedlich fortgeschrittene Stadien bei der Schaumerzeugung
und Anwendung der Erfindung.
Wie in Fig. 1a dargestellt ist, weist der Folienbehälter 1 zwei
Kammern 2 und 3 auf. Sie sind beispielsweise dadurch gebildet,
daß die Folie, die den Behälter 1 bildet, an zwei Linien 4 und 5
so verschweißt oder verklebt ist, daß diese Linien 4 und 5
Sollbruchstellen darstellen. Die Kammer 2 ist mit einem Polyol
gefüllt, die Kammer 3 mit einem Diisocyanat. Der Folienbehälter
1 weist ferner eine spitz zulaufende Verjüngung 1a mit einer
abreißbaren Spitze 6 auf. Anstelle der Verjüngung 1a und der
Spitze 6 kann auch ein steifes Rohr gebildet sein. Ferner sind
zwei Laschen 7 und 8 auf einander gegenüberliegenden Seiten des
Folienbehälters 1 im Bereich der Kammern 2 und 3 gebildet. Der
Folienbehälter 1 besteht bevorzugterweise aus einer
Polyurethanfolie.
Fig. 1b zeigt eine Seitenansicht des Folienbehälters 1 aus Fig.
1a. Nur die beiden Kammern 2 und 3 nehmen durch die darin
befindlichen Flüssigkeiten einen nennenswerten Raum ein. In Fig.
1c ist der Platzbedarf im zusammengefalteten Zustand
dargestellt. Dadurch kann der Transport sehr platzsparend
erfolgen.
Um das Endvolumen des erzeugten Polyurethanschaumes
gegebenenfalls zu erhöhen, kann dem Polyol in Kammer 2 Wasser
zugesetzt sein, das mit dem Diisocyanat in Kammer 3 unter
Abspaltung von Kohlendioxid reagiert.
Die Fig. 2a bis 2d zeigen nun den erfindungsgemäßen Gebrauch.
Zunächst (Fig. 2a) zieht der Benutzer an den beiden Laschen 7
und 8, um die Sollbruchstellen 4 und 5 vollständig zu öffnen.
Wie in Fig. 2b dargestellt ist, ergießen sich die Komponenten in
den Folienbehälter 1 (zu dem auch das Innere der Kammern 2 und 3
gehört) und werden dort durch Kneten und Schütteln manuell
gemischt. Dies führt zu einer vollständigen und homogenen
Durchmischung der beiden Komponenten, wie sie sonst nur mit
Hilfe einer Düse erzielt wird. Der Folienbehälter 1 ist in allen
Bereichen so abgerundet, daß keine schwer zugänglichen Ecken
vorhanden sind, in denen eine Komponente gefangen werden könnte,
ohne sich mit der anderen Komponente zu mischen. Mit der
Zusammenführung der beiden Schaumkomponenten Polyol und
Diisocyanat setzt nun die Polymerisation zu Polyurethan und
gleichzeitig die Abspaltung von Kohlendioxid ein, das das
Polyurethan zu einem Schaum auftreibt.
Nach einer vorbestimmten Zeitspanne ist durch die
fortschreitende chemische Reaktion der Folienbehälter 1 prall
gefüllt (Fig. 2c). Das Volumen des Folienbehälters 1 ist so
bemessen, daß die chemische Reaktion zu diesem Zeitpunkt einen
Punkt erreicht hat, in dem der entstandene Polyurethanschaum
verwendbar ist. Das heißt, daß z. B. sowohl Härte als auch
Haftfähigkeit des Schaumes für dessen Anwendung (also
beispielsweise das Einführen in den Hohlraum zwischen Türrahmen
und Wand bei der Türmontage) geeignet sind. Der Anwender reißt
nun die Spitze 6 ab, was bevorzugterweise durch eine
Sollbruchstelle 9 erleichtert wird, und führt den im
Folienbehälter 1 gebildeten Schaum durch Ausdrücken in den zu
füllenden Hohlraum ein. Das kann beispielsweise der Spalt
zwischen einem Tür- oder Fensterrahmen und der Mauer sein. Als
Abfall bleiben lediglich der Folienbehälter 1 und unter
Umständen geringe Mengen nicht ausgedrückten Polyurethans
zurück. Da der Folienbehälter 1 bevorzugterweise aus einer
Polyurethanfolie gebildet ist, handelt es sich dabei um leicht
entsorgbaren einkomponentigen Abfall, von dem bei der
Wiederverwertung keine anderen Komponenten arbeits- und
kostenaufwendig abgetrennt werden müssen.
Fig. 2d zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der anstelle der
abreißbaren Spitze 6 ein Kunststoffrohr 6a gebildet ist. Das ist
besonders dann vorteilhaft, wenn ein tiefer liegender Hohlraum
mit dem Schaum ausgefüllt werden soll.
Für eine besonders ökonomische Verwendung der Polymere und eine
weitmöglichste Reduzierung der Abfallmenge ist es notwendig, den
Schaum im Folienbehälter 1 so weit wie möglich auszudrücken.
Dazu können Hilfsmittel vorgesehen sein, die den Schaum
mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch verdrängen. In den Fig.
3a bis 3c sind Beispiele für derartige Hilfsmittel dargestellt.
Bei der in den Fig. 3a und 3b gezeigten Ausführungsform wird der
Folienbehälter 1 nach Aufreißen der Sollbruchstellen 4, 5 und
dem Mischen der Komponenten in ein aufgeklapptes, steifes
Gehäuse 10 aus z. B. Blech eingelegt, dieses durch Zuklappen
verschlossen und mit einer Riegelvorrichtung 11a, 11b gesichert.
Durch mechanisches, pneumatisches oder hydraulisches Betätigen
wird ein Kolben 12 im Gehäuse 10 so vorgeschoben, daß dieser den
Folienbehälter 1 in Richtung seiner Öffnung zusammenpreßt und
dadurch den im Folienbehälter 1 befindlichen Schaum ausdrückt.
Das Bezugszeichen 20 kennzeichnet in den Fig. 3b bis 3d den
bereits zusammengedrückten Teil des Folienbehälters 1.
Fig. 3c zeigt eine weitere Ausführungsform für ein Hilfsmittel
zum Ausdrücken des Schaumes. Im Unterschied zu der in den Fig.
3a und 3b dargestellten Hilfsmittel erfolgt das Zusammenpressen
des Folienbehälters 1 nicht durch einen Kolben, sondern durch
einen aufblasbaren Ballon 13. Beim Einlegen des Folienbehälters
1 ist der Ballon 13 zunächst leer und nimmt sein Minimalvolumen
ein. Um den Schaum im Folienbehälter 1 auszudrücken, wird unter
Druck stehendes Gas oder eine unter Druck stehende Flüssigkeit
über eine Zuleitung 14 in den Ballon 13 geleitet, um diesen
aufzupumpen und dadurch den Folienbehälter 1 zusammenzudrücken.
Das Aufpumpen kann beispielsweise durch ein Ventil, das Preßluft
aus einem Kompressor oder einer Druckgaspatrone in den Ballon 13
leitet, oder eine manuell betätigte Luftpumpe erfolgen.
Bei der in Fig. 3d dargestellten Ausführungsform ist das
Hilfsmittel in Form eines aufblasbaren Ballons 15 bereits in den
Folienbehälter 1 integriert. Dieser Ballon 15 umschließt den
Folienbehälter 1 ganz oder teilweise. Über eine Zuleitung 14
wird unter Druck stehendes Gas oder eine unter Druck stehende
Flüssigkeit in den Ballon 15 geleitet, um diesen aufzupumpen und
dadurch den Folienbehälter 1 zusammenzudrücken. Das Aufpumpen
kann auch hier beispielsweise durch ein Ventil, das Preßluft aus
einem Kompressor oder einer Druckgaspatrone in den Ballon 15
leitet, oder eine manuell betätigte Luftpumpe erfolgen. In
diesem Fall ist der in den Fig. 3a bis 3c dargestellte steife
Behälter 10 nicht unbedingt erforderlich.
Bei der in Fig. 3e dargestellten Ausführungsform ist das
Hilfsmittel in Form einer Walze 16 gebildet, die mit Hilfe eines
Hebels 17 gedreht werden kann. Die Walze 16 wird z. B. einfach
auf die Rückseite des Folienbehälters 1 gesteckt und
festgeklemmt, wobei zu diesem Zweck auf der Rückseite des
Folienbehälters 1 eine Lasche gebildet sein kann. Außerdem ist
es möglich, daß die Walze 16 einen Schlitz aufweist, in den der
Folienbehälter 1 gesteckt wird. Durch Drehen der Walze 16 mit
Hilfe des Hebels 17 wird der Folienbehälter 1 wie der Deckel
einer Ölsardinendose oder Zahnpasta aufgerollt und der Schaum in
seinem Inneren ausgedrückt.
Bei der in Fig. 3f dargestellten Ausführungsform ist das
Hilfsmittel in Form zweier Walzen 18a, 18b gebildet, die mit
Hilfe des Hebels 19 gedreht werden können. Die Walzen 18a und
18b sind bevorzugterweise kraftschlüssig gekoppelt, so daß sie
sich mit derselben Umfangsgeschwindigkeit mit entgegengesetztem
Drehsinn drehen. Der Folienbehälter 1 wird zwischen die beiden
Walzen 18a und 18b eingeführt. Zu diesem Zweck kann die
mechanische Hilfsvorrichtung z. B. aufgeklappt werden. Durch
Drehen des Hebels 19 wird der Folienbehälter 1 zwischen den
Walzen 18a und 18b hindurchgezogen und dabei ausgedrückt. Durch
einen Federmechanismus ist es beispielsweise möglich, daß diese
Drehung der Walzen 18a und 18b selbsttätig erfolgt. Ein Start-
Stop-Glied in Form einer Bremse gibt die Drehung der Walzen 18a
und 18b frei oder bremst sie ab. Lediglich vor Beginn muß der
Federmechanismus aufgezogen werden.
Fig. 4 zeigt eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Endverpackung mit drei Kammern zum Erzeugen von porösem Gips in
einer Draufsicht. Der Folienbehälter 1 weist drei Kammern 21, 22
und 23 auf. Sie sind beispielsweise dadurch gebildet, daß die
Folie, die den Behälter 1 bildet, an drei Linien 24, 25 und 26
so verschweißt oder verklebt ist, daß diese Linien 24 bis 26
Sollbruchstellen darstellen. Die Kammer 21 ist mit Gips gefüllt,
die Kammer 22 mit einem Diisocyanat und die Kammer 23 mit
Wasser. Der Folienbehälter 1 weist ferner eine spitz zulaufende
Verjüngung 1a mit einer abreißbaren Spitze 6 auf. Anstelle der
Verjüngung 1a und der Spitze 6 kann auch ein steifes Rohr
gebildet sein. Ferner sind zwei Laschen 27 und 28 (nicht
dargestellt) auf einander gegenüberliegenden Seiten des
Folienbehälters 1 im Bereich der Kammern gebildet.
Die Anwendung erfolgt ähnlich wie bei der ersten
Ausführungsform. Durch Ziehen an den Laschen 27 und 28 werden
die Sollbruchstellen 24, 25 und 26 geöffnet, und der Inhalt der
Kammern 21, 22 und 23 ergießt sich in den Folienbehälter. Dort
werden sie manuell gemischt und es setzen die chemischen
Reaktionen ein: Gips und Wasser führen zur Aushärtung des Gips,
die Reaktion des Diisocyanats mit Wasser liefert das Treibmittel
Kohlendioxid. Ergebnis ist ein poröser Gipswerkstoff. Anstelle
von Gips kann auch ein anderer mineralischer Baustoff verwendet
werden, wie beispielsweise Zement oder Kalk. Die darin
eingeschlossenen Kohlendioxidbläschen sind genügend stabil, um
die Schaumkonsistenz bis zur ausreichenden Härtung des
mineralischen Baustoffes zu erhalten.
Fig. 5 zeigt eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Endverpackung mit zwei Kammern 31 und 32 zum Erzeugen von
porösem Gips und externer Beimischung von Wasser in einer
Draufsicht. Der Folienbehälter 1 weist zwei Kammern 31 und 32
auf. Sie sind beispielsweise dadurch gebildet, daß die Folie,
die den Behälter 1 bildet, an zwei Linien 33 und 34 so
verschweißt oder verklebt ist, daß diese Linien 33 und 34
Sollbruchstellen darstellen. Die Kammer 31 ist mit Gips gefüllt,
die Kammer 32 mit einem Diisocyanat. Der Folienbehälter 1 weist
ferner eine spitz zulaufende Verjüngung 1a mit einer abreißbaren
Spitze 6 auf. Ferner sind zwei Laschen 37 und 38 (nicht
dargestellt) auf einander gegenüberliegenden Seiten des
Folienbehälters 1 im Bereich der Kammern gebildet.
Die Anwendung erfolgt ähnlich wie bei den oben beschriebenen
Ausführungsformen. Durch Ziehen an den Laschen 37 und 38 werden
die Sollbruchstellen 33 und 34 geöffnet, und der Inhalt der
Kammern 31 und 32 ergießt sich in den Folienbehälter. Zusätzlich
wird die Spitze 6 abgetrennt und durch die sich ergebende
Öffnung Wasser eingefüllt. Anschließend werden die drei
Komponenten Gips, Diisocyanat und Wasser manuell gemischt, und
es setzen die dieselben chemischen Reaktionen wie bei der oben
beschriebenen zweiten Ausführungsform ein. Anstelle von Gips
kann auch hier ein anderer mineralischer Baustoff verwendet
werden, wie beispielsweise Zement oder Kalk.
Claims (19)
1. Endverpackung zum Aufschäumen von Schäumen, dadurch
gekennzeichnet, daß
das Treibmittel aus flüssigen oder festen Komponenten, die Bestandteil der Schaumkomponenten oder fremde Komponenten sind, zum Zeitpunkt der Schaumanwendung durch eine chemische Reaktion erzeugt wird, und
daß sich die Komponenten zur Erzeugung des Schaumes und des Treibmittels, die chemisch miteinander reagieren, in voneinander getrennten Kammern (2, 3) eines Folienbehälters (1) befinden, der auf einer Seite spitz zuläuft und mindestens zwei Kammern (2, 3) aufweist, wobei diese Kammern (2, 3) Sollbruchstellen (4, 5) aufweisen, die bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung auf den Folienbehälter (1) aufbrechen und dadurch ein Zusammenführen der Komponenten innerhalb des Folienbehälters (1) ermöglichen.
das Treibmittel aus flüssigen oder festen Komponenten, die Bestandteil der Schaumkomponenten oder fremde Komponenten sind, zum Zeitpunkt der Schaumanwendung durch eine chemische Reaktion erzeugt wird, und
daß sich die Komponenten zur Erzeugung des Schaumes und des Treibmittels, die chemisch miteinander reagieren, in voneinander getrennten Kammern (2, 3) eines Folienbehälters (1) befinden, der auf einer Seite spitz zuläuft und mindestens zwei Kammern (2, 3) aufweist, wobei diese Kammern (2, 3) Sollbruchstellen (4, 5) aufweisen, die bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung auf den Folienbehälter (1) aufbrechen und dadurch ein Zusammenführen der Komponenten innerhalb des Folienbehälters (1) ermöglichen.
2. Endverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
für den Fall, daß sich mehrere Komponenten im Folienbehälter (1)
befinden, die zur Schaumbildung und dessen Auftreiben beitragen,
verschiedene, aber nicht miteinander reagierende Komponenten in
derselben Kammer innerhalb des Folienbehälters (1)
bereitgehalten werden.
3. Endverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß
der Folienbehälter (1) ein Volumen aufweist, das dann ausgefüllt
und der Folienbehälter (1) damit vollständig aufgebläht ist,
wenn durch die fortschreitende chemische Reaktion der Schaum die
richtige Verarbeitungskonsistenz aufweist.
4. Endverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß
der Folienbehälter (1) aus demselben oder zumindest einem
ähnlichen Polymer gebildet ist, aus dem auch der ausgehärtete
Schaum besteht.
5. Endverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß
der Inhalt einer ersten Kammer (2) im wesentlichen aus einem
Polyol und der Inhalt einer zweiten Kammer im wesentlichen aus
einem Diisocyanat (3) besteht.
6. Endverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß
der Inhalt einer ersten Kammer (21) im wesentlichen aus einem
mineralischen Baustoff wie Zement, Kalk oder Gips oder einer
Mischung von diesen mit oder ohne Sand, und der Inhalt einer
zweiten Kammer (22) im wesentlichen aus einem Isocyanat besteht.
7. Endverpackung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß
eine dritte Kammer (23) gebildet ist, die im wesentlichen Wasser
enthält.
8. Endverpackung zum Aufschäumen von Schäumen, dadurch
gekennzeichnet, daß
ein Folienbehälter (1) gebildet ist, der auf einer Seite spitz zuläuft und zwei Kammern (2, 3) aufweist, deren erste (2) mit einem Polyol und deren zweite (3) mit einem Isocyanat gefüllt ist, wobei
die beiden Kammern (2, 3) Sollbruchstellen (4, 5) so aufweisen, daß sich der Inhalt beider Kammern (2, 3) bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung in das Innere des Folienbehälters (1) ergießen und sich dort mischen kann.
ein Folienbehälter (1) gebildet ist, der auf einer Seite spitz zuläuft und zwei Kammern (2, 3) aufweist, deren erste (2) mit einem Polyol und deren zweite (3) mit einem Isocyanat gefüllt ist, wobei
die beiden Kammern (2, 3) Sollbruchstellen (4, 5) so aufweisen, daß sich der Inhalt beider Kammern (2, 3) bei einer vorbestimmten Krafteinwirkung in das Innere des Folienbehälters (1) ergießen und sich dort mischen kann.
9. Endverpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Folienbehälter (1) ein Volumen aufweist, das dann ausgefüllt
und der Folienbehälter (1) damit vollständig aufgebläht ist,
wenn durch die fortschreitende chemische Reaktion zwischen dem
Polyol und dem Isocyanat das entstehende Polyurethan die
richtige Verarbeitungskonsistenz erreicht und das bei der
Reaktion entstehende Kohlendioxid den Schaum ausreichend
aufgetrieben hat.
10. Endverpackung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß
der Folienbehälter (1) aus einer Polyurethanfolie gebildet ist.
der Folienbehälter (1) aus einer Polyurethanfolie gebildet ist.
11. Endverpackung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß
Wasser zugesetzt und der Anteil des Isocyanats am Gesamtinhalt
des Folienbehälters (1) so erhöht ist, daß das Wasser mit dem
Isocyanat reagiert und zusätzliches Kohlendioxid erzeugt, das
den Schaum stärker auftreibt.
12. Endverpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
das Wasser in der Kammer mit dem Polyol, in einer getrennten
Kammer oder extern bereitgehalten wird.
13. Endverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß
zum Ausdrücken des Folienbehälters (1) eine mechanische Hilfsvorrichtung gebildet ist, die im wesentlichen aus einem steifen Behälter (10) besteht, der zum Aufnehmen des Folienbehälters (1) geöffnet und nach Einlegen des Folienbehälters (1) wieder verschlossen werden kann,wobei der Behälter (10) auf einer Seite eine Öffnung aufweist, durch die der gebildete Schaum den Folienbehälter (1) verlassen kann, und
der Behälter (10) bevorzugterweise auf der dazu gegenüberliegenden Seite einen mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch bewegten Kolben (12) aufweist, der den Folienbehälter (1) im Inneren des steifen Behälters (10) zusammendrücken kann, oder
der Folienbehälter (1) im Inneren des steifen Behälters (10) mit Hilfe eines Ballons (13) ausgedrückt wird, der im Inneren des steifen Behälters (10) gebildet ist und unter Verwendung eines unter Druck stehenden Gases oder einer unter Druck stehenden Flüssigkeit aufgeblasen wird.
zum Ausdrücken des Folienbehälters (1) eine mechanische Hilfsvorrichtung gebildet ist, die im wesentlichen aus einem steifen Behälter (10) besteht, der zum Aufnehmen des Folienbehälters (1) geöffnet und nach Einlegen des Folienbehälters (1) wieder verschlossen werden kann,wobei der Behälter (10) auf einer Seite eine Öffnung aufweist, durch die der gebildete Schaum den Folienbehälter (1) verlassen kann, und
der Behälter (10) bevorzugterweise auf der dazu gegenüberliegenden Seite einen mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch bewegten Kolben (12) aufweist, der den Folienbehälter (1) im Inneren des steifen Behälters (10) zusammendrücken kann, oder
der Folienbehälter (1) im Inneren des steifen Behälters (10) mit Hilfe eines Ballons (13) ausgedrückt wird, der im Inneren des steifen Behälters (10) gebildet ist und unter Verwendung eines unter Druck stehenden Gases oder einer unter Druck stehenden Flüssigkeit aufgeblasen wird.
14. Endverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß
zum Ausdrücken des Folienbehälters (1) dieser Folienbehälter (1)
im Inneren eines Ballons (15) gebildet ist, der unter Verwendung
eines unter Druck stehenden Gases oder einer unter Druck
stehenden Flüssigkeit aufgeblasen wird.
15. Endverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß
zum Ausdrücken des Folienbehälters (1) eine Hilfsvorrichtung (16, 17) gebildet ist, die eine Walze (16) und einen Hebel (17) zum Drehen der Walze aufweist, wobei
dem Folienbehälter (1) auf der Seite, die der Öffnung für den Schaum gegenüberliegt, die Walze (16) aufgesetzt wird.
zum Ausdrücken des Folienbehälters (1) eine Hilfsvorrichtung (16, 17) gebildet ist, die eine Walze (16) und einen Hebel (17) zum Drehen der Walze aufweist, wobei
dem Folienbehälter (1) auf der Seite, die der Öffnung für den Schaum gegenüberliegt, die Walze (16) aufgesetzt wird.
16. Endverpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
auf der Rückseite des Folienbehälters (1) eine Lasche gebildet
ist, auf die die Walze (16) aufgesteckt wird.
17. Endverpackung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Walze (16) einen Schlitz aufweist, in den der Folienbehälter
(1) oder die Lasche eingesteckt wird.
18. Endverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß
zum Ausdrücken des Folienbehälters (1) eine Hilfsvorrichtung (18a, 18b, 19) gebildet ist, die zwei Walzen (18a, 18b) und einen Hebel (19) zum Drehen der Walze aufweist, wobei die Walzen (18a, 18b) bevorzugterweise mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit in entgegengesetzter Richtung gedreht werden können und einen vorbestimmten Abstand voneinander aufweisen, und
der Folienbehälter (1) durch die Drehung zwischen den beiden Walzen (18a, 18b) hindurchläuft und dadurch ausgedrückt wird.
zum Ausdrücken des Folienbehälters (1) eine Hilfsvorrichtung (18a, 18b, 19) gebildet ist, die zwei Walzen (18a, 18b) und einen Hebel (19) zum Drehen der Walze aufweist, wobei die Walzen (18a, 18b) bevorzugterweise mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit in entgegengesetzter Richtung gedreht werden können und einen vorbestimmten Abstand voneinander aufweisen, und
der Folienbehälter (1) durch die Drehung zwischen den beiden Walzen (18a, 18b) hindurchläuft und dadurch ausgedrückt wird.
19. Endverpackung nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch
einen Federmechanismus, der nach dem Aufziehen die Walzen (18a,
18b) selbsttätig dreht, wobei
ein Start-Stop-Glied in Form einer Bremse gebildet ist, das die
Drehung der Walzen (18a, 18b) freigibt oder abbremst.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996112965 DE19612965A1 (de) | 1996-04-01 | 1996-04-01 | Endverpackung zum Aufschäumen von Schäumen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996112965 DE19612965A1 (de) | 1996-04-01 | 1996-04-01 | Endverpackung zum Aufschäumen von Schäumen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19612965A1 true DE19612965A1 (de) | 1997-10-02 |
Family
ID=7790125
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996112965 Withdrawn DE19612965A1 (de) | 1996-04-01 | 1996-04-01 | Endverpackung zum Aufschäumen von Schäumen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19612965A1 (de) |
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