DE19610904A1 - Abblendlichtscheinwerfer für Fahrzeuge - Google Patents
Abblendlichtscheinwerfer für FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Abblendlichtscheinwerfer
für Fahrzeuge nach der Gattung des Anspruchs 1.
Ein solcher Abblendlichtscheinwerfer ist durch die DE 33 41
773 A1 bekannt. Dieser Abblendlichtscheinwerfer weist einen
Reflektor, eine Lichtquelle und eine im Strahlengang des vom
Reflektor reflektierten Lichtbündels angeordnete
lichtdurchlässige Scheibe auf. Die Scheibe weist zumindest
bereichsweise optische Elemente auf, durch die das vom
Reflektor reflektierte Lichtbündel beim Durchtritt abgelenkt
wird. Das aus dem Abblendlichtscheinwerfer austretende
Lichtbündel weist eine obere Helldunkelgrenze auf, die
asymmetrisch ausgebildet ist und einen der
Gegenverkehrsseite zugeordneten etwa horizontalen Abschnitt
aufweist und einen der eigenen Verkehrsseite zugeordneten
Abschnitt aufweist, der zumindest teilweise höher angeordnet
ist als der der Gegenverkehrsseite zugeordnete Abschnitt.
Der Reflektor ist derart ausgebildet, daß von ersten
Teilbereichen des Reflektors reflektierte erste
Teillichtbündel im wesentlichen ohne Wirkung der Scheibe die
beiden Abschnitte der Helldunkelgrenze erzeugen. Von übrigen
Teilbereichen des Reflektors reflektierte Teillichtbündel
sollen gegebenenfalls mit Wirkung optischer Elemente der
Scheibe unterhalb der Helldunkelgrenze verlaufen. Infolge
abweichender gesetzlicher Regelungen in verschiedenen
Ländern oder unterschiedlicher Verkehrsarten, das heißt
Rechtsverkehr oder Linksverkehr, kann die Helldunkelgrenze,
die das aus dem Abblendlichtscheinwerfer austretende
Lichtbündel aufweist, nicht für alle Anwendungen beibehalten
werden, sondern muß je nach Anwendung einen
unterschiedlichen Verlauf aufweisen. Bei dem bekannten
Abblendlichtscheinwerfer sind daher für die jeweilige
Anwendung unterschiedliche Ausführungen des Reflektors und
der Scheibe erforderlich. Dies erfordert einen großen
Herstellungsaufwand, da für jede Ausführung des Reflektors
ein gesondertes Herstellungswerkzeug erforderlich ist, und
außerdem einen großen Lagerhaltungs- und Logistikaufwand, um
die für die jeweilige Anwendung erforderliche Ausführung des
Reflektors bereitzuhalten.
Der erfindungsgemäße Abblendlichtscheinwerfer mit den
Merkmalen gemäß Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß
für verschiedene Anwendungen des Abblendlichtscheinwerfers,
für die verschiedene Verläufe der Helldunkelgrenze
erforderlich sind, jeweils dieselbe Ausführung des
Reflektors verwendet werden kann und somit der
Herstellungsaufwand des Abblendlichtscheinwerfers reduziert
ist und außerdem der Lagerhaltungs- und Logistikaufwand
vermindert werden kann. Der Erfindung liegt dabei der
Gedanke zugrunde, den Reflektor derart auszubilden, daß
dieser ein Lichtbündel mit einer durchgehenden etwa
horizontalen Helldunkelgrenze reflektiert und daß durch
optische Elemente der Scheibe ein Teillichtbündel derart
abgelenkt wird, daß es den der eigenen Verkehrsseite
zugeordneten Abschnitt der Helldunkelgrenze des aus dem
Abblendlichtscheinwerfer austretenden Lichtbündels erzeugt.
Für diese Wirkung der Scheibe genügen relativ einfache
optische Elemente, so daß die Herstellung der Scheibe
hierdurch gegenüber dem vorstehend erläuterten stand der
Technik nicht wesentlich aufwendiger wird.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Abblendlichtscheinwerfers angegeben. Die Ausbildung gemäß
Anspruch 2 ermöglicht eine wahlweise Nutzung eines der
ersten Teillichtbündel zur Erzeugung des der eigenen
Verkehrsseite zugeordneten Abschnitts der Helldunkelgrenze.
Durch die Ausbildung gemäß Anspruch 3 ist sichergestellt,
daß unterhalb beider Abschnitte der Helldunkelgrenze
ausreichend hohe Beleuchtungsstärken vorhanden sind, wobei
außerdem eine einfache Auslegung der optischen Elemente der
Scheibe möglich ist.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen
Abblendlichtscheinwerfer in einem vertikalen Längsschnitt in
vereinfachter Darstellung, Fig. 2 den
Abblendlichtscheinwerfer gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel in einer Rückansicht in
Lichtaustrittsrichtung betrachtet, Fig. 3 einen vor dem
Abblendlichtscheinwerfer angeordneten Meßschirm bei der
Beleuchtung durch das vom Reflektor des Scheinwerfers
reflektierte Lichtbündel, Fig. 4 den Meßschirm bei der
Beleuchtung durch das aus dem Abblendlichtscheinwerfer gemäß
dem ersten Ausführungsbeispiel austretende Lichtbündel,
Fig. 5 den Abblendlichtscheinwerfer gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel in der Rückansicht und Fig. 6 den
Meßschirm bei Beleuchtung durch das aus dem
Abblendlichtscheinwerfer gemäß einer weiteren
Ausführungsform austretende Lichtbündel.
Ein in den Fig. 1, 2 und 5 dargestellter
Abblendlichtscheinwerfer für Fahrzeuge, insbesondere
Kraftfahrzeuge, weist einen Reflektor 10 auf, in den in
dessen Scheitelbereich eine Lichtquelle 12 eingesetzt ist.
Der Reflektor 10 kann aus Blech oder Kunststoff bestehen.
Als Lichtquelle 12 kann beispielsweise eine Glühlampe oder
eine Gasentladungslampe verwendet werden, wobei deren
Leuchtkörper 14, das heißt die Glühwendel bei einer
Glühlampe bzw. der Lichtbogen bei einer Gasentladungslampe,
etwa parallel zur optischen Achse 11 des Reflektors 10
verlaufen kann oder quer zu dieser. Der Reflektor 10 weist
eine dessen optische Achse 11 enthaltende Horizontalebene 16
und eine dessen optische Achse 11 enthaltende Vertikalebene
18 auf. Im Strahlengang des vom Reflektor 10 reflektierten
Lichtbündels ist in Lichtaustrittsrichtung 20 nach dem
Reflektor 10 eine lichtdurchlässige Scheibe 22 angeordnet,
die aus Glas oder Kunststoff bestehen kann. Die Scheibe 22
weist zumindest bereichsweise optische Elemente 24 auf, die
in Form von Linsen und/oder Prismen ausgeführt sein können.
Die Scheibe 22 kann zugleich als den
Abblendlichtscheinwerfer nach außen abschließende
Abdeckscheibe dienen oder zusätzlich zu einer den
Scheinwerfer abschließenden Abdeckscheibe innerhalb des
Scheinwerfers angeordnet sein. Der Reflektor 10 kann in
einem Gehäuse 26 angeordnet sein, das am Fahrzeug
befestigbar ist, oder an einem Halterahmen gelagert sein,
der ebenfalls am Fahrzeug befestigbar ist.
In Fig. 3 ist ein mit Abstand vor dem
Abblendlichtscheinwerfer senkrecht zur optischen Achse 11
angeordneter Meßschirm 60 dargestellt, der die Projektion
einer vor dem Scheinwerfer liegenden Fahrbahn repräsentiert,
die entsprechend beleuchtet wird. Die horizontale
Mittelebene des Meßschirms 60 ist mit HH bezeichnet und die
vertikale Mittelebene ist mit VV bezeichnet. Die horizontale
Mittelebene HH und die vertikale Mittelebene VV schneiden
sich in einem Punkt des Meßschirms 60, der mit HV bezeichnet
ist. Durch den Punkt HV verläuft die Verlängerung der
optischen Achse 11. Durch den Reflektor 10 wird von der
Lichtquelle 12, genauer von deren Leuchtkörper 14
ausgesandtes Licht als ein konzentriertes Lichtbündel
reflektiert, das vor Durchtritt durch die Scheibe 22, das
heißt ohne Wirkung der Scheibe 22, eine Helldunkelgrenze
aufweist, die zumindest annähernd horizontal verläuft. Der
Meßschirm 60 wird durch das vom Reflektor 10 reflektierte
Lichtbündel ohne die Scheibe 22 in einem mit 62 bezeichneten
Bereich beleuchtet, der nach oben durch die horizontale
Helldunkelgrenze 63 begrenzt ist, die etwas unterhalb der
horizontalen Mittelebene HH verläuft.
Das vom Reflektor 10 insgesamt reflektierte Lichtbündel
besteht aus mehrere Teillichtbündeln, die von
unterschiedlichen Teilbereichen des Reflektors 10
reflektiert werden. Von ersten Teilbereichen des Reflektors
10 werden zwei erste Teillichtbündel reflektiert, die auf
unterschiedlichen Seiten bezüglich der Vertikalebene 18 und
zumindest annähernd symmetrisch zu dieser verlaufen. Diese
ersten Teillichtbündel beleuchten den Meßschirm 60 innerhalb
des Bereichs 62 in ersten Teilbereichen 64a, b, die
beiderseits der vertikalen Mittelebene VV unterhalb jeweils
einer zur horizontalen Helldunkelgrenze 63 geneigt
verlaufenden Grenzlinie 65a, b an diese angrenzend angeordnet
sind. Die Grenzlinien 65a, b verlaufen dabei ausgehend von
der horizontalen Helldunkelgrenze 63 im Bereich der
Vertikalebene 18 zu den Rändern des Meßschirms 60 hin nach
unten geneigt. Der Winkel α, unter dem die Grenzlinien 65a, b
zur horizontalen Helldunkelgrenze 62 geneigt verlaufen,
beträgt etwa 0° bis 20°, vorzugsweise etwa 15°. Der Winkel α
kann dabei beiderseits der vertikalen Mittelebene VV gleich
groß sein oder etwas unterschiedlich. Durch zweite
Teilbereiche des Reflektors 10 werden zweite Teillichtbündel
reflektiert, die den Meßschirm 60 innerhalb des Bereichs 62
in einem sich zwischen der Helldunkelgrenze 63 und den
Grenzlinien 65a, b erstreckenden zweiten Teilbereich 66
beleuchten. Die ersten und zweiten Teillichtbündel können
sich teilweise überlagern, so daß die die Bereiche 66
beleuchtenden zweiten Teillichtbündel auch die Teilbereiche
64a, b unterhalb der Grenzlinien 65a, b beleuchten, wobei die
ersten Teillichtbündel jedoch nicht die Bereiche 66 oberhalb
der Grenzlinien 65a, b beleuchten. Durch dritte Teilbereiche
des Reflektors werden schließlich dritte Teillichtbündel
reflektiert, die den Meßschirm 60 innerhalb des Bereichs 62
in einem dritten Teilbereich 67 beleuchten, der unterhalb
der ersten Teilbereiche 64a, b angeordnet ist.
In Fig. 2 ist der Reflektor 10 des
Abblendlichtscheinwerfers gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel mit vor diesem angeordneter Scheibe 22
dargestellt. Der Strahlengang des vom Reflektor 10 gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel reflektierten Lichtbündels ist
nicht invers, das heißt, daß durch rechts der Vertikalebene
18 angeordnete Teilbereiche des Reflektors 10 reflektierte
Teillichtbündel der Meßschirm 60 auch rechts dessen
vertikaler Mittelebene VV beleuchtet wird, und entsprechend
durch links der Vertikalebene 18 angeordnete Teilbereiche
des Reflektors 10 reflektierte Teillichtbündel der Meßschirm
60 links dessen vertikaler Mittelebene VV beleuchtet wird.
Die den Meßschirm 60 in den ersten Teilbereichen 64a, b
beleuchtenden ersten Teillichtbündel werden durch erste
Teilbereiche 34a, b des Reflektor 10 reflektiert, die sich
unterhalb der Horizontalebene 16 ausgehend von Grenzebenen
35a, b nach unten erstrecken, die entsprechend den
Grenzlinien 65a, b der Teilbereiche 64a, b zur Horizontalebene
16 geneigt verlaufen. Die Grenzebenen 35a, b verlaufen
ausgehend von der optischen Achse 11 unter dem Winkel α
bezüglich der Horizontalebene 16 nach unten geneigt, der
zwischen 0° und 20°, vorzugsweise etwa 15° beträgt. Der
Winkel α kann dabei wiederum auf beiden Seiten der
Vertikalebene 18 gleich groß sein oder etwas unterschiedlich
sein. Unterhalb der Grenzebenen 35a, b erstrecken sich die
ersten Teilbereiche 34a, b des Reflektors 10 an dessen
seitlichen Randbereichen bis zum unteren Rand des Reflektors
10. Die den Meßschirm 60 in den Teilbereichen 66
beleuchtenden zweiten Teillichtbündel werden durch zweite
Teilbereiche 36 des Reflektors 10 beleuchtet, die sich
oberhalb der Grenzebenen 35a, b an diese angrenzend
erstrecken. Die zweiten Teilbereiche 36 des Reflektors 10
erstrecken sich bis oberhalb der Horizontalebene 16 und
reichen an den seitlichen Randbereichen des Reflektors 10
bis zu dessen oberem Rand. Die den Meßschirm 60 in den
Teilbereichen 67 beleuchtenden Teillichtbündel werden durch
dritte Teilbereiche 37 des Reflektors 10 reflektiert, die
sich unterhalb der Horizontalebene 16 an die ersten
Teilbereiche 34a, b anschließend im Bereich der Vertikalebene
18 erstrecken und die sich oberhalb der Horizontalebene 16
an die zweiten Teilbereiche 36 anschließend im Bereich der
Vertikalebene 18 erstrecken. Die dritten Teilbereiche 37
erstrecken sich bis zum unteren bzw. oberen Rand des
Reflektors 10.
Die Scheibe 22 weist mehrere Zonen auf, in denen
unterschiedlich wirksame optische Elemente 24 angeordnet
sind und durch die die verschiedenen vom Reflektor 10
reflektierten Teillichtbündel hindurchtreten. Soll der
Abblendlichtscheinwerfer für Rechtsverkehr in Europa
verwendet werden, so muß das aus diesem austretende
Lichtbündel den Meßschirm gemäß Fig. 4 in einem mit 76
bezeichneten Bereich beleuchten. Der Bereich 76 ist nach
oben durch eine Helldunkelgrenze begrenzt, die auf der
Gegenverkehrsseite, das heißt der linken Seite des
Meßschirms 60, einen etwa horizontalen Abschnitt 73 aufweist
und die auf der eigenen Verkehrsseite, das heißt der rechten
Seite des Meßschirms 60, einen ausgehend vom horizontalen
Abschnitt 73 zum rechten Rand des Meßschirms 60 hin
ansteigenden Abschnitt 75 aufweist. Für Linksverkehr muß das
aus dem Abblendlichtscheinwerfer austretende Lichtbündel
entsprechend wie in Fig. 4 gestrichelt dargestellt auf der
rechten Seite des Meßschirms 60 den horizontalen Abschnitt
73′ aufweisen und auf der linken Seite des Meßschirms 60 den
ansteigenden Abschnitt 75′.
Die Scheibe 22 weist bei der Ausführung für Rechtsverkehr
eine erste Zone 44a auf, die in Lichtaustrittsrichtung 20
gesehen links der Vertikalebene 18 angeordnet ist und durch
die das durch den in Lichtaustrittsrichtung 20 gesehen links
der Vertikalebene 18 angeordneten ersten Teilbereich 34a des
Reflektors 10 reflektierte erste Teillichtbündel
hindurchtritt. Zumindest ein Teil dieses ersten
Teillichtbündels wird durch die in der ersten Zone 44a der
Scheibe 22 angeordneten optischen Elemente 24 derart schräg
nach rechts oben entlang der Grenzlinie 65a verschoben und
teilweise gestreut, daß es den ansteigenden Abschnitt 75 der
Helldunkelgrenze erzeugt. Die Scheibe 22 weist weitere Zonen
46 auf, durch die das vom rechts der Vertikalebene 18
angeordneten ersten Teilbereich 34b des Reflektors
reflektierte erste Teillichtbündel und die von den zweiten
und dritten Teilbereichen 36, 37 des Reflektors 10
reflektierten zweiten und dritten Teillichtbündel
hindurchtreten. Die Zonen 46 kennen unterschiedliche
Teilzonen aufweisen, durch die die verschiedenen
Teillichtbündel hindurchtreten, wobei durch die in den Zonen
46 angeordneten optischen Elemente 24 die durch diese
hindurchtretenden Teillichtbündel teilweise im wesentlichen
in horizontaler Richtung entlang dem Abschnitt 73 der
Helldunkelgrenze gestreut werden. Ein anderer Teil dieser
Teillichtbündel wird zur Bildung eines
Beleuchtungstärkemaximums verwendet und nicht oder nur
gering gestreut, das heißt konzentriert. Eine Ablenkung des
anderen ersten Teillichtbündels sowie der zweiten und
dritten vom Reflektor 10 reflektierten Teillichtbündel in
vertikaler Richtung braucht durch die optischen Elemente 24
der Zonen 46 nicht bewirkt zu werden, da diese bereits
unterhalb des horizontalen Abschnitts 73 der
Helldunkelgrenze angeordnet sind. Durch die optischen
Elemente 24 in den Zonen 46 werden die durch diese tretenden
Teillichtbündel außerdem homogenisiert, so daß innerhalb des
beleuchteten Bereichs 76 des Meßschirms 60 keine
unerwünschten lokalen Abweichungen der Beleuchtungsstärke
vorhanden sind. Das aus dem Abblendlichtscheinwerfer
austretende Lichtbündel weist eine ausreichende
Seitenstreuung auf, so daß der Bereich 76 gegenüber dem von
dem durch den Reflektor 10 reflektierten Lichtbündel ohne
Wirkung der Scheibe 22 gemäß Fig. 3 auf dem Meßschirm 60
beleuchteten Bereich 62 eine wesentlich größere horizontale
Ausdehnung besitzt. Im Bereich 76 sind mehrere Linien 77
gleicher Beleuchtungsstärke eingetragen, sogenannte
Isoluxlinien. Im Bereich 76 ist nahe dem HV-Punkt etwas
unterhalb von diesem und bei Rechtsverkehr etwas rechts, bei
Linksverkehr entsprechend etwas links von diesem das
Beleuchtungsstärkemaximum 78 vorhanden. Außerdem sind
jeweils dicht unterhalb der Abschnitte 73 und 75 der
Helldunkelgrenze ausreichend hohe Beleuchtungsstärken
vorhanden, so daß die Helldunkelgrenze scharf ausgebildet
ist. Die in Fig. 2 dargestellte Anordnung der Zone 44a der
Scheibe 22 ist nur beispielhaft und richtet sich allgemein
danach, wo das vom ersten Teilbereich 34a des Reflektors
reflektierte erste Teillichtbündel durch die Scheibe 22
hindurchtritt.
Die einzelnen durch die verschiedenen Teilbereiche 34a, b,36
und 37 des Reflektors 10 reflektierten Teillichtbündel
überlagern sich vorzugsweise zumindest in der Ebene, in der
die Scheibe 22 angeordnet ist, nicht, so daß wie vorstehend
beschrieben die einzelnen Teillichtbündel durch die in den
verschiedenen Zonen angeordneten optischen Elemente 24
getrennt und in unterschiedlichen Richtungen gestreut werden
können. Hierdurch wird außerdem sichergestellt, daß sich die
Scheibe 22 nicht zu stark erwärmt, was insbesondere dann von
Bedeutung ist, wenn die Scheibe 22 aus Kunststoff besteht.
Bei der Anwendung des Abblendlichtscheinwerfers für
Linksverkehr tritt das durch den in Lichtaustrittsrichtung
20 gesehen rechts der Vertikalebene 18 angeordneten ersten
Teilbereich 34b des Reflektors 10 reflektierte erste
Teillichtbündel durch eine in Fig. 2 gestrichelt
dargestellte erste Zone 44b der modifizierten Scheibe 22
hindurch, die rechts der Vertikalebene 18 angeordnet ist.
Zumindest ein Teil dieses ersten Teillichtbündels wird durch
die in der ersten Zone 44b der Scheibe 22 angeordneten
optischen Elemente 24 derart schräg nach links oben entlang
der Grenzlinie 65b gestreut, daß es den ansteigenden
Abschnitt 75′ der Helldunkelgrenze erzeugt. Die Zone 44a der
Scheibe 22 entfällt bei dieser modifizierten Ausführung der
Scheibe 22 und statt dessen ist die Zone 44b vorgesehen.
Durch die übrigen Zonen 46 der Scheibe 22 treten das vom
rechts der Vertikalebene 18 angeordneten ersten Teilbereich
34a des Reflektors reflektierte erste Teillichtbündel sowie
die von den übrigen Teilbereichen des Reflektors
reflektierten Teillichtbündel hindurch und werden teilweise
durch die dort angeordneten optischen Elemente 24 im
wesentlichen in horizontaler Richtung entlang dem Abschnitt
73′ der Helldunkelgrenze gestreut und teilweise zur Bildung
des Beleuchtungsstärkemaximums konzentriert.
In Fig. 5 ist der Reflektor 110 des
Abblendlichtscheinwerfers gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel mit vor diesem angeordneter Scheibe 22
dargestellt. Der Strahlengang des vom Reflektor 110 gemäß
dem zweiten Ausführungsbeispiel reflektierten Lichtbündels
ist invers, das heißt, daß durch rechts der Vertikalebene 18
angeordnete Teilbereiche des Reflektors 110 reflektierte
Teillichtbündel der Meßschirm 60 links von dessen vertikaler
Mittelebene VV beleuchtet wird, und entsprechend durch links
der Vertikalebene 18 angeordnete Teilbereiche des Reflektors
110 reflektierte Teillichtbündel der Meßschirm 60 rechts
dessen vertikaler Mittelebene VV beleuchtet wird.
Die den Meßschirm 60 in den ersten Teilbereichen 64a, b
beleuchtenden ersten Teillichtbündel werden durch erste
Teilbereiche 134a, b des Reflektors 110 reflektiert, die sich
oberhalb der Horizontalebene 16 ausgehend von Grenzebenen
135a, b nach oben erstrecken, die entsprechend den
Grenzlinien 65a, b der Teilbereiche 64a, b zur Horizontalebene
16 geneigt verlaufen. Das vom links der Vertikalebene 18
angeordneten ersten Teilbereich 134a des Reflektors 110
reflektierte erste Teillichtbündel beleuchtet den Meßschirm
60 im rechts der vertikalen Mittelebene VV angeordneten
ersten Teilbereich 64b und das vom rechts angeordneten
ersten Teilbereich 134b reflektierte erste Teillichtbündel
beleuchtet den Meßschirm 60 im linken ersten Teilbereich
64a. Die Grenzebenen 135a, b verlaufen ausgehend von der
optischen Achse 11 unter dem Winkel α bezüglich der
Horizontalebene 16 nach oben geneigt, der zwischen 0° und
20°, vorzugsweise etwa 15° beträgt. Der Winkel α kann
beiderseits der Vertikalebene 16 gleich sein oder etwas
unterschiedlich. Oberhalb der Grenzebenen 135a, b erstrecken
sich die ersten Teilbereiche 134a, b des Reflektors 110 an
dessen seitlichen Randbereichen bis zum oberen Rand des
Reflektors 110. Die den Meßschirm 60 in den zweiten
Teilbereichen 66 beleuchtenden zweiten Teillichtbündel
werden durch zweite Teilbereiche 136 des Reflektors 110
beleuchtet, die sich unterhalb der Grenzebenen 135a, b an
diese angrenzend erstrecken. Die zweiten Teilbereiche 136
des Reflektors 110 erstrecken sich bis unterhalb der
Horizontalebene 16 und reichen an den seitlichen
Randbereichen des Reflektors 110 bis zu dessen unterem Rand.
Die den Meßschirm 60 in den dritten Teilbereichen 67
beleuchtenden dritten Teillichtbündel werden durch dritte
Teilbereiche 137 des Reflektors 110 reflektiert, die sich
oberhalb der Horizontalebene 16 an die ersten Teilbereiche
134a, b anschließend im Bereich der Vertikalebene 18
erstrecken und die sich unterhalb der Horizontalebene 16 an
die zweiten Teilbereiche 136 anschließend im Bereich der
Vertikalebene 18 erstrecken. Die dritten Teilbereiche 137
erstrecken sich bis zum unteren bzw. oberen Rand des
Reflektors 110.
Die Scheibe 122 weist bei der Ausführung für Rechtsverkehr
eine erste, in Lichtaustrittsrichtung 20 gesehen rechts der
Vertikalebene 18 angeordnete Zone 144b auf, durch die das
durch den in Lichtaustrittsrichtung 20 gesehen rechts der
Vertikalebene 18 angeordneten ersten Teilbereich 134b des
Reflektors 110 reflektierte erste Teillichtbündel
hindurchtritt. Zumindest ein Teil dieses ersten
Teillichtbündels wird durch die in der ersten Zone 144b der
Scheibe 122 angeordneten optischen Elemente 24 derart schräg
nach rechts oben entlang der Grenzlinie 65a gestreut, daß es
den ansteigenden Abschnitt 75 der Helldunkelgrenze gemäß
Fig. 4 erzeugt. Die Scheibe 122 weist weitere Zonen 146
auf, durch die das vom links der Vertikalebene 18
angeordneten ersten Teilbereich 134a des Reflektors
reflektierte erste Teillichtbündel und die von den übrigen
Teilbereichen des Reflektors 110 reflektierten
Teillichtbündel hindurchtreten und durch die dort
angeordneten optischen Elemente 24 teilweise im wesentlichen
in horizontaler Richtung entlang dem Abschnitt 73 der
Helldunkelgrenze gestreut werden und teilweise zur Bildung
des Beleuchtungsstärkemaximums konzentriert werden. Eine
Ablenkung des anderen ersten Teillichtbündels sowie der
zweiten und dritten vom Reflektor 110 reflektierten
Teillichtbündel in vertikaler Richtung braucht durch die
optischen Elemente 24 der Zonen 146 nicht bewirkt zu werden,
da diese bereits unterhalb des horizontalen Abschnitts 73
der Helldunkelgrenze gemäß Fig. 4 angeordnet sind. Durch
die optischen Elemente 24 in den Zonen 146 werden die durch
diese tretenden Teillichtbündel außerdem homogenisiert, so
daß innerhalb des beleuchteten Bereichs 76 des Meßschirms 60
keine unerwünschten lokalen Abweichungen der
Beleuchtungsstärke vorhanden sind. Das aus dem
Abblendlichtscheinwerfer austretende Lichtbündel weist eine
ausreichende Seitenstreuung auf, so daß der Bereich 76
gegenüber dem von dem durch den Reflektor 110 reflektierten
Lichtbündel ohne Wirkung der Scheibe 122 gemäß Fig. 3 auf
dem Meßschirm 60 beleuchteten Bereich 62 eine wesentlich
größere horizontale Ausdehnung besitzt.
Bei der Anwendung des Abblendlichtscheinwerfers für
Linksverkehr weist die Scheibe 122 anstelle der vorstehend
beschriebenen ersten Zone 144a eine in Fig. 5 gestrichelt
eingezeichnete Zone 144b auf, die in Lichtaustrittsrichtung
20 gesehen links der Vertikalebene 18 angeordnet ist. Durch
die erste Zone 144b tritt das durch den in
Lichtaustrittsrichtung 20 gesehen links der Vertikalebene 18
angeordneten ersten Teilbereich 134a des Reflektors 110
reflektierte erste Teillichtbündel hindurch. Zumindest ein
Teil dieses ersten Teillichtbündels wird durch die in der
ersten Zone 144b der Scheibe 122 angeordneten optischen
Elemente 24 derart schräg nach links oben entlang der
Grenzlinie 65b gestreut, daß es den ansteigenden Abschnitt
75′ der Helldunkelgrenze gemäß Fig. 4 erzeugt. Durch die
übrigen Zonen 146 der Scheibe 122 treten das vom rechts der
Vertikalebene 18 angeordneten ersten Teilbereich 134b des
Reflektors 110 reflektierte erste Teillichtbündel sowie die
von den übrigen Teilbereichen des Reflektors 110
reflektierten Teillichtbündel hindurch und werden teilweise
durch die dort angeordneten optischen Elemente 24 im
wesentlichen in horizontaler Richtung gestreut und teilweise
zur Bildung des Beleuchtungsstärkemaximums konzentriert. Die
Anordnung der ersten Zonen 144a, 144b der Scheibe 122 sind in
Fig. 5 nur beispielhaft dargestellt und richten sich
allgemein danach, wo das von den ersten Teilbereichen 134a, b
des Reflektors 110 reflektierten ersten Teillichtbündel
durch die Scheibe 122 hindurchtreten.
Bei beiden vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
des Abblendlichtscheinwerfers wird durch die von den ersten
Teilbereichen 34a, b bzw. 134a, b des Reflektors 10 bzw. 110
reflektierten ersten Teillichtbündel jeweils beiderseits der
vertikalen Mittelebene VV des Meßschirms 60 unterhalb der
Grenzlinien 65a, b eine Lichtkonzentration erzeugt, die dann
wahlweise zumindest teilweise durch eine der Zonen 44a, b
bzw. 144a, b der Scheibe 22 bzw. 122 entlang des ansteigenden
Abschnitts 75 bzw. 75′ der Helldunkelgrenze gestreut wird.
Hierdurch sind unterhalb des ansteigenden Abschnitts 75 bzw.
75′ der Helldunkelgrenze ausreichend hohe
Beleuchtungsstärken vorhanden und der Abschnitt 75 bzw. 75′
ist scharf ausgebildet. Durch die von den zweiten
Teilbereichen 36 bzw. 136 des Reflektors 10 bzw. 110
reflektierten zweiten Teillichtbündel wird unterhalb der
horizontalen Helldunkelgrenze 63 eine Lichtkonzentration
erzeugt, die dann durch die Zonen 46 bzw. 146 der Scheibe 22
bzw. 122 horizontal gestreut wird, so daß auch unterhalb des
horizontalen Abschnitts 73 bzw. 73′ der Helldunkelgrenze
ausreichend hohe Beleuchtungsstärken vorhanden sind und der
Abschnitt 73 bzw. 73′ scharf ausgebildet ist und sich ein
ausgeprägtes Beleuchtungsstärkemaximum ergibt.
Die Grenzlinien 65a, b der durch die von den ersten
Teilbereichen 34a, b bzw. 134a, b des Reflektors 10 bzw. 110
reflektierten ersten Teillichtbündeln beleuchteten ersten
Teilbereiche 64a, b des Meßschirms 60 können auch etwa
horizontal mit Abstand unterhalb der Helldunkelgrenze 63
verlaufen. Entsprechend verlaufen dann auch die Grenzebenen
35a, b bzw. 135a, b der ersten Teilbereiche 34a, b bzw. 134a, b
des Reflektors 10 bzw. 110 etwa horizontal oberhalb oder
unterhalb der Horizontalebene 16.
In Fig. 6 ist der Meßschirm 60 dargestellt, mit einem auf
diesem beleuchteten Bereich 80, wie er durch das vom
Abblendlichtscheinwerfer ausgesandte Lichtbündel bei der
Verwendung in USA beleuchtet werden muß. Der Bereich 80 ist
nach oben durch eine Helldunkelgrenze begrenzt, die auf der
Gegenverkehrsseite, das heißt bei Rechtsverkehr der linken
Seite des Meßschirms 60, einen ersten etwa horizontalen
Abschnitt 83 aufweist, der etwa unterhalb der horizontalen
Mittelebene HH angeordnet ist. Auf der eigenen
Verkehrsseite, das heißt der rechten Seite des Meßschirms
60, weist die Helldunkelgrenze einen zweiten etwa
horizontalen Abschnitt 85 auf, der etwas höher angeordnet
ist als der erste horizontale Abschnitt 83, beispielsweise
etwa auf Höhe der horizontalen Mittelebene HH. Der Reflektor
10 bzw. 110 des Abblendlichtscheinwerfers ist dabei gemäß
einem der beiden vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiele ausgebildet und lediglich die Scheibe
22 bzw. 122 ist modifiziert, so daß der Meßschirm 60 gemäß
Fig. 6 im Bereich 80 beleuchtet wird, in den wiederum
mehrere Isoluxlinien 82 eingetragen sind. Der Reflektor 10
bzw. 110 weist somit verschiedene Teilbereiche auf, durch
die Teillichtbündel reflektiert werden, die den Meßschirm 60
in den in Fig. 3 dargestellten Teilbereichen beleuchten.
Durch ausgewählte Teilbereiche des Reflektors werden dabei
Teillichtbündel reflektiert, die die Teilbereiche 66 des
Meßschirms 60 gemäß Fig. 3 unterhalb der Helldunkelgrenze
63 beleuchten. Eines dieser Teillichtbündel tritt durch eine
diesem zugeordnete Zone der Scheibe hindurch und wird durch
dort angeordnete optische Elemente derart nach oben und nach
rechts gestreut, daß dieses erste Teillichtbündel den
Meßschirm 60 gemäß Fig. 6 unterhalb des zweiten
horizontalen Abschnitts 85 der Helldunkelgrenze beleuchtet.
Die durch die übrigen Teilbereiche des Reflektors
reflektierten Teillichtbündel werden durch die in den
übrigen Zonen der Scheibe angeordneten optischen Elemente
teilweise im wesentlichen in horizontaler Richtung entlang
dem ersten horizontalen Abschnitt 83 der Helldunkelgrenze
gestreut und teilweise zur Bildung des
Beleuchtungsstärkemaximums konzentriert. Im Bereich etwas
rechts neben dem HV-Punkt ist dabei das
Beleuchtungsstärkemaximum 84 vorhanden.
Bei der Anwendung des Abblendlichtscheinwerfers für
Rechtsverkehr oder Linksverkehr in Europa, wo die in Fig. 4
dargestellte Beleuchtung des Meßschirms 60 durch das vom
Scheinwerfer ausgesandte Lichtbündel erforderlich ist, und
für Rechtsverkehr in USA, wo die in Fig. 6 dargestellte
Beleuchtung des Meßschirms 60 durch das vom Scheinwerfer
ausgesandte Lichtbündel erforderlich ist, kann somit immer
derselbe Reflektor 10 bzw. 110 verwendet werden. Es ist
dabei lediglich eine modifizierte Ausführung der Scheibe 22
bzw. 122 erforderlich.
Bei der Bestimmung der Form des Reflektors 10 bzw. 110 wird
von dem gemäß Fig. 3 in verschiedenen Teilbereichen zu
beleuchtenden Meßschirm ausgegangen. Es werden dann diesen
Teilbereichen des Meßschirms 60 Teilbereiche des Reflektors
10 bzw. 110 zugeordnet, durch die Teillichtbündel
reflektiert werden sollen, die diese Teilbereiche des
Meßschirms 60 beleuchten. Unter Zugrundelegung der
Reflexionsgesetze kann somit die Form jedes Teilbereichs des
Reflektors 10 bzw. 110 bestimmt werden, so daß das durch
diesen reflektierte Teillichtbündel die erforderliche
Richtung aufweist. Die einzelnen Teilbereiche des Reflektors
10 bzw. 110 gehen dabei kontinuierlich ineinander über, so
daß der Reflektor insgesamt eine kontinuierliche, das heißt
stufen- und knickfreie Form aufweist und einfach
herzustellen ist.
Claims (11)
1. Abblendlichtscheinwerfer für Fahrzeuge mit einem
Reflektor (10; 110), einer Lichtquelle (12) und einer im
Strahlengang des vom Reflektor (10; 110) reflektierten
Lichtbündels angeordneten lichtdurchlässigen Scheibe
(22; 122), die zumindest bereichsweise optische Elemente (24)
aufweist, wobei das aus dem Abblendlichtscheinwerfer
austretende Lichtbündel eine asymmetrische Helldunkelgrenze
aufweist, mit einem der Gegenverkehrsseite zugeordneten
Abschnitt (73; 73′; 83) und einem der eigenen Verkehrsseite
zugeordneten Abschnitt (75; 75′; 85), wobei der der eigenen
Verkehrsseite zugeordnete Abschnitt (75; 75′; 85) der
Helldunkelgrenze zumindest teilweise höher angeordnet ist
als deren der Gegenverkehrsseite zugeordneter Abschnitt
(73; 73′; 83), dadurch gekennzeichnet, daß von der Lichtquelle
(12) ausgesandtes Licht durch den Reflektor (10; 110) als ein
Lichtbündel reflektiert wird, das ohne Wirkung der Scheibe
(22; 122) auf einem vor dem Abblendlichtscheinwerfer
angeordneten Meßschirm (60) eine durchgehende etwa
horizontale Helldunkelgrenze (63) aufweist und daß ein
Teillichtbündel des vom Reflektor reflektierten Lichtbündels
beim Durchtritt durch die Scheibe (22; 122) durch dort
angeordnete optische Elemente (24) zumindest teilweise
derart abgelenkt wird, daß es den der eigenen Verkehrsseite
zugeordneten Abschnitt (75; 75; 85) der Helldunkelgrenze
erzeugt.
2. Abblendlichtscheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß durch den Reflektor (10; 110) zwei auf
unterschiedlichen Seiten einer die optische Achse (11) des
Reflektors (10; 110) enthaltenden Vertikalebene (18) und
zumindest annähernd symmetrisch zu dieser Vertikalebene (18)
verlaufende erste Teillichtbündel reflektiert werden, wobei
nur eines dieser ersten Teillichtbündel beim Durchtritt
durch die Scheibe (22; 122) zumindest teilweise derart
abgelenkt wird, daß es den der eigenen Verkehrsseite
zugeordneten Abschnitt (75; 75′; 85′) der Helldunkelgrenze
erzeugt.
3. Abblendlichtscheinwerfer nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reflektor (10; 110) erste
Teilbereiche (34a, b; 134a, b) aufweist, durch die die ersten
Teillichtbündel reflektiert werden, die ohne Wirkung der
Scheibe (22; 122) den Meßschirm (60) jeweils in ersten
Teilbereichen (64a, b) beleuchten, die jeweils an eine
zumindest teilweise mit Abstand unterhalb der horizontalen
Helldunkelgrenze (63) verlaufende Grenzlinie (65a, b; 165a, b)
von unten her angrenzen, und daß der Reflektor (10; 110)
zweite Teilbereiche (36; 136) aufweist, durch die zweite
Teillichtbündel reflektiert werden, die ohne Wirkung der
Scheibe (22; 122) den Meßschirm (60) jeweils in zweiten
Teilbereichen (66) beleuchten, die an die horizontale
Helldunkelgrenze (63) angrenzen.
4. Abblendlichtscheinwerfer nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grenzlinien (65a, b) bezüglich der
horizontalen Helldunkelgrenze (63) geneigt verlaufen.
5. Abblendlichtscheinwerfer nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grenzlinien (65a, b) ausgehend von
der vertikalen Mittelebene (VV) des Meßschirms (60) geneigt
verlaufen.
6. Abblendlichtscheinwerfer nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der der eigenen Verkehrsseite
zugeordnete Abschnitt (75; 75′) der Helldunkelgrenze
bezüglich des der Gegenverkehrsseite zugeordneten Abschnitts
(73; 73′) der Helldunkelgrenze geneigt verläuft und daß die
Grenzlinien (65a, b) zumindest annähernd gleich stark geneigt
verlaufen wie der der eigenen Verkehrsseite zugeordnete
Abschnitt (75; 75′) der Helldunkelgrenze.
7. Abblendlichtscheinwerfer nach einem der Ansprüche 3 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß sich die zweiten Teilbereiche
(36; 136) des Reflektors (10; 110) im Bereich einer die
optische Achse (11) des Reflektors (10; 110) enthaltenden
Horizontalebene (16) bis zu zumindest teilweise mit Abstand
zur Horizontalebene (16) verlaufenden Grenzebenen
(35a, b; 135a, b) erstrecken und daß sich die ersten
Teilbereiche (34a, b; 134a, b) des Reflektors (10; 110) an die
zweiten Teilbereiche (36; 136) jenseits der Grenzebenen
(35a, b; 135a, b) anschließend erstrecken.
8. Abblendlichtscheinwerfer nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die die ersten und zweiten Teilbereiche
(34a, b,36; 134a, b; 136) des Reflektors (10; 110) trennenden
Grenzebenen (35a, b; 135a, b) etwa entsprechend den die durch
die ersten und zweiten Teillichtbündel ohne Wirkung der
Scheibe (22; 122) beleuchteten ersten und zweiten
Teilbereiche (64a, b,66) des Meßschirms (60) trennenden
Grenzlinien (65a, b) verlaufen.
9. Abblendlichtscheinwerfer nach einem der Ansprüche 3 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß der Reflektor (10; 110) dritte
Teilbereiche (37; 137) aufweist, die sich an die ersten
und/oder zweiten Teilbereiche (34a, b; 36; 134a, b; 136)
anschließend erstrecken und durch die dritte Teillichtbündel
reflektiert werden, die den Meßschirm (60) ohne Wirkung der
Scheibe (22; 122) in dritten Teilbereichen (67) beleuchten,
die an die ersten Teilbereiche (64a, b) anschließend
unterhalb von diesen angeordnet sind.
10. Abblendlichtscheinwerfer nach einem der Ansprüche 3 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (22; 122) eine
erste Zone (44a, b; 144a, b) aufweist, durch die das eine der
ersten vom Reflektor (10; 110) reflektierten Teillichtbündel
hindurchtritt und durch die dort angeordneten optischen
Elemente (24) derart abgelenkt wird, daß es den der eigenen
Verkehrsseite zugeordneten Abschnitt (75; 75; 85) der
Helldunkelgrenze erzeugt, und daß die Scheibe (22; 122)
weitere Zonen (46) aufweist, durch die die übrigen vom
Reflektor (10; 110) reflektierten Teillichtbündel
hindurchtreten und durch dort angeordnete optische Elemente
(24) zumindest teilweise im wesentlichen in horizontaler
Richtung entlang dem der Gegenverkehrsseite zugeordneten
Abschnitt (73; 73′; 83) der Helldunkelgrenze gestreut werden.
11. Abblendlichtscheinwerfer nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das durch die erste Zone (44a, b; 144a, b)
der Scheibe (22; 122) hindurchtretende eine erste
Teillichtbündel durch die dort angeordneten optischen
Elemente (24) zumindest teilweise entlang des der eigenen
Verkehrsseite zugeordneten Abschnitts (75; 75′; 85) der
Helldunkelgrenze gestreut wird.
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