DE19606206C2 - Gestell für medizinische Zangen - Google Patents
Gestell für medizinische ZangenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein als Einsatz für einen Behälter ausgebildetes Gestell mit
Aufnahmen für medizinische Zangen, die ein Zangenmaul am distalen Ende eines
Schaftes und eine Handhabe mit zwei zum Öffnen des Zangenmaules scherenartig
aufspreizbaren Griffen aufweisen.
Solche Gestelle sind schon bekannt. Sie dienen z. B. zur Aufnahme und Halterung von
medizinischen Instrumenten oder deren Teilen während der Desinfektion oder Sterilisation
in Desinfektions- und Sterilisationsautomaten. Sie werden auch als Einsatz für Behälter
bzw. Behälterschalen benutzt, die anschließend der sterilen Aufbewahrung von solchen
medizinischen Instrumenten dienen.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE-U-93 03 604 ist ein Behälter aus
Kunststoff für zu desinfizierende bzw. zu sterilisierende Gegenstände
bekannt, in dem auf zwei Etagen eine Vielzahl von medizinischen Instrumenten
eingelegt werden können. Ein ähnlicher Behälter ist auch in der deutschen Patentschrift
DE-C-41 03 146 beschrieben. Dieser Behälter dient auch der Aufbewahrung, der
Desinfektion oder der Sterilisation medizinischer Instrumente.
Obwohl diese Behälter oder Gestelle zum Desinfizieren, Sterilisieren und Aufbewahren
von Zangen an sich geeignet wären, können sie dennoch nicht verwendet werden, wenn
die Forderung zu erfüllen ist, daß nämlich die Offenhaltung der Zangenmaulteile während
der gesamten Dauer der Desinfektion bzw. Sterilisation gewährleistet wird. Nur bei dieser
Offenhaltung der Zangenmaulteile kann eine gründliche Desinfektion bzw. Sterilisation
durch die für diesen Zweck verwendeten Gase oder Flüssigkeiten erfolgen.
In dem deutschen Patent DE-C-44 35 223 ist ein Spülkorb für medizinische Instrumente
beschrieben, mit dem mehrere in ihre Einzelteile zerlegbare, modular aufgebaute
Instrumente desinfiziert, sterilisiert und aufbewahrt werden können. Jedoch kann das
Reinigen, Desinfizieren und Aufbewahren von medizinischen Zangen, die nicht zerlegbar
sind, mit diesem Spülkorb nicht erfolgen. Im übrigen weisen nicht alle medizinischen
Zangen einen Schaft auf, der hinsichlich seiner Länge mit den vorgenannten
medizinischen Instrumenten vergleichbar wäre. Aufgrund ihrer geringen Schaftlänge und
der nicht möglichen Zerlegbarkeit können diese Zangen nicht in diesem Spülkorb
angeordnet werden.
In der DE-A1 32 04 208 ist eine Vorrichtung zur Aufbewahrung steriler Instrumente
beschrieben, die nicht als Einsatz für einen Behälter, sondern als Zählkontrollvorrichtung
ausgebildet ist. Die US-Patentschrift 538 18 96 zeigt ein Gestell für medizinische Zangen,
die in jeweils eine Aufnahme des Gestells einzusetzen sind, und zwar in senkrechter
Position zur Bodenfläche des Aufnahmebehälters, wodurch ein relativ hoher Platzbedarf
für die Zangen besteht. Schließlich zehn die US-Patentschrift 486 582## ein Gestell zur
Aufnahme medizinischer Zangen, welches nicht als Einsatz für einen Behälter gedacht ist.
Außerdem hat dieses Gestell keine vorbereiteten Aufnahmen für jeweils eine Zange.
Weiterhin ist die Arretierung der Zangen im Gestell baulich recht aufwändig und in der
Handhabung kompliziert.
Die Aufgabe der Erfindung liegt darin, ein gattungsgemäßes Gestell so auszubilden, daß
einerseits eine Vielzahl von zu desinfizierenden bzw. sterilisierenden Zangen in dem
Gestell angeordnet werden können, wobei auch das Einsetzen und die Entnahme der
Zangen in bzw. aus dem Gestell ohne Behinderung möglich sein soll, und andererseits
gewährleistet wird, daß sich die geöffneten Zangenmaulteile nach erfolgtem Einsetzen der
Zangen in das Gestell nicht schließen lassen, und zwar unabhängig davon, ob sich das
Gestell in der Gebrauchslage oder in einer anderen beliebigen Lage befindet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei dem einleitend erwähnten
Gestell jeder der parallel zueinander angeordneten Aufnahmen jeweils zwei die Griffe in
ihrer Spreizstellung fixierende Griffstützen, eine Schaftstütze für den Schaft und zwei
seitliche Stützen für die Handhabe zugeordnet sind und dass ein ein- und ausschwenkbar
am Gestell angeordneter erster Sicherungsbügel vorgesehen ist, der in eingeschwenkter
Position mit einem längsverlaufenden Steg die Zangen gegen Abheben von der
Schaftstütze sichert und in dieser Position mittels eines Federelementes lösbar fixiert ist.
Durch diese erfindungsgemäße Lösung wird erreicht, daß die Offenhaltung der in dem
Gestell angeordneten Zangenmaulteile während der gesamten Dauer der Desinfektion
bzw. Sterilization gewährleistet wird. Dadurch können die zu diesem Zweck gebrauchten
Gase und/oder Flüssigkeiten die Zangenmaulteile gründlich reinigen.
Durch das erfindungsgemäße Gestell ist auch die Möglichkeit geschaffen, eine Vielzahl
von zu desinfizierenden bzw. sterilisierenden Zangen in dem Gestell anzuordnen. Das
Einsetzen und die Entnahme der Zange in bzw. aus dem Gestell wird auch einfacher.
Vorzugsweise sind die Griffstützen durch jeweils zwei parallele, längs durch das Gestell
verlaufende Stege gebildet, zwischen denen das eine bzw. andere freie Ende der beiden
Griffe aufnehmbar ist, und die seitlichen Stützen sind geformte Bügel. Dadurch wird die
Herstellung des erfindungsgemäßem Gestells einfach und ermöglicht, daß die Zangen
reihenweise in dem Gestell aufgenommen werden können.
Damit die Schäfte der Zangen bei in ihrer Spreizstellung fixierten Griffen parallel zur
Basisfläche des Gestells liegen, ist es vorteilhaft,
wenn die Griffstützen auf die Basisfläche des Gestells bezogen auf
unterschiedlich hohem Niveau angeordnet sind. Die Schaftstütze kann
als U-förmiger Bügel ausgebildet sein, dessen längs verlaufender Steg
Auflagen für die Zangenschäfte bildet.
Da das Gestell gemäß der vorliegenden Erfindung in den eingangs
genannten, beispielsweise in den bzw. die aus dem deutschen Patent
DE-C-41 03 146 bekannten Behälter bzw. Behälterschale einsetzbar
sein soll, ist die zum Einsetzen der Zangen zur Verfügung stehenden
Höhe und Breite durch die Bauhöhe und Baubreite des Behälters bzw.
der Behälterschale vorgegeben. Deshalb ist es vorteilhaft, wenn die
seitlichen Stützen in Aufsicht gesehen und in bezug auf die beiden
parallelen Längsseiten des Gestells schräg verlaufen und wenn die
seitlichen Stützen in Ebenen liegen, die in bezug auf die horizontale
Basisfläche des Gestells geneigt verlaufen. Dadurch wird erreicht,
daß bei vorgegebenen Abmessungen der Behälterschale eine größere
Zahl von Zangen aufgenommen werden können und daß die Höhe des
Gestells vergleichsweise gering ist.
Vorzugsweise ist ein ein- und ausschwenkbar am Gestell angeordneter
erster Sicherungsbügel vorgesehen, der in eingeschwenkter Position
mit einem längsverlaufenden Steg die Zangen gegen Abheben vom
Gestell sichert und in dieser Position mittels eines Federelementes
lösbar fixiert ist.
Zweckmäßigerweise wird das Gestell so ausgestaltet, daß es mit
einen am ersten Sicherungsbügel gelenkig angebrachten zweiten
Sicherungsbügel versehen ist, der bei eingeschwenktem ersten Siche
rungsbügel die Instrumente gegen Längsverschiebung in der Auf
nahme sichert.
Um das Einsetzen in einen eingangs genannten Behälter bzw. in die
Behälterschale zu vereinfachen, ist es zweckmäßig, das Gestell mit
nach außen vorstehenden, oben am Gestell angebrachten Stützbügeln
zu versehen, mit denen das Gestell auf dem Rand der Behälterschale
absetzbar ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf das Gestell gemäß der vorliegenden
Erfindung,
Fig. 2 eine erste Seitenansicht des Gestells gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 eine zweite Seitenansicht des Gestells gemäß Fig. 1 in
größerem Maßstab mit einer gestrichelt angedeuteten, in
das Gestell eingesetzten Zange.
Das erfindungsgemäße Gestell ist im wesentlichen als quaderförmige
Drahtkonstuktion aus Drahtformteilen ausgebildet. Nach den Figuren .
besteht das Gestell aus einem ersten und zweiten, in sich ge
schlossenen und die äußere Raumform des Gestells begrenzenden
Rahmenelement 1 bzw. 2, die über seitlich aufragend und nach außen
gerichtete Stützbügel 3, 4, 5 im Abstand zueinander unlösbar festge
legt sind. Mit diesen Stützbügeln 3, 4, 5 wird ermöglicht, daß das
Gestell auf dem Rand einer eingangs genannten Behälterschale absetz
bar ist. Gemäß dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel
werden die ersten und zweiten Rahmenelemente 1, 2 auch über eine
nachstehend näher erläuterte Schaftstütze 6 im Abstand zueinander
festgelegt, die sich über die gesamte Länge des Gestells erstreckt.
Die medizinischen Zangen, die das Gestell aufnehmen soll, bestehen
normalerweise aus einem Zangenmaul 25 am distalen Ende des Zan
genschaftes 12 und einer Handhabe mit zwei zum Öffnen des Zangen
maules scherenartig aufspreizbaren Griffen 7, 7a und 10.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, befinden sich am zweiten Rahmenele
ment 2 zwei parallel und längs durch das Gestell verlaufende Griff
stützen 8, 9, die Stege bilden. Dies ermöglicht die Aufnahme des
freien Endes des ersten Griffes 7 zwischen diesen Stegen, so daß
dieser Griff gegen Verstellen gesichert ist. Gemäß der dargestellten
Ausführung sind diese Griffstützen 8, 9 U-förmig ausgebildet und
nach unten gerichtet. Die Abstützung des freien Endes des zweiten
Griffes 10 erfolgt durch eine gleichfalls durch das Gestell verlaufen
de, durch einen Steg gebildete Griffstütze 11 sowie den zu dieser
Griffstütze 11 im Abstand parallel verlaufenden Teil des Rahmen
elementes 2, zwischen die dieses Griffende ragt, so daß die Handha
be und das geöffnete Zangenmaul 25 ihre Stellungen nicht verändern
können.
Der Zangenschaft 12 stützt sich auf einer durch einen U-förmigen
Bügel gebildeten Schaftstütze 6 ab. Der längsverlaufende Steg dieses
Bügels bildet Auflagen für die Zangenschäfte 12, wobei auch mehre
re dieser Schaftstützen 6 in Form paralleler Stege vorhanden sein
können.
Das seitliche Abstützen der beiden Griffe 7, 10 erfolgt über eine
bestimmte Anzahl parallel im Abstand zueinander angeordnete seitli
che Stützen 13, die als Formhügel ausgebildet sind. In Aufsicht
gesehen und in bezug auf die beiden parallelen Längsseiten des
Gestells verlaufen die seitlichen Stützen 13 schräg. Dies wird aus
den Fig. 1 und 2 deutlich und ist z. B. erforderlich, um die ein
gangs genannten Vorgaben zu erfüllen. Die seitlichen Stützen 13
können auch in Ebenen liegen, die in bezug auf die horizontale
Basisfläche des Gestells geneigt verlaufen. Gemäß dem in den Figu
ren dargestellten Ausführungsbeispiel verlaufen allerdings die seitli
chen Stützen 13 senkrecht zur horizontalen Basisfläche.
Somit ist das Gestell mit parallel zueinander angeordneten Aufnah
men A für je eine Zange versehen, wobei jeder Aufnahme jeweils
zwei die Griffe 7, 10 in ihrer Spreizstellung fixierende Griffstützen
8, 9, 11, die Schäftstütze 6 und zwei seitliche Stützen 13 für die
Handhabe zugeordnet sind.
Im Abstand zum Rahmenelement 2 befindet sich ein ein- und aus
schwenkbarer erster Sicherungsbügel 14, 15, der mittels des U-för
mig ausgebideten Federelementes 16 in der in Fig. 3 dargestellten
Position lösbar festlegbar ist. In eingeschwenkter Position sichert der
längsverlaufende Steg 15 die Zangen gegen Abheben vom Gestell.
Unterstützt wird dies durch den am ersten Sicherungsbügel 14 gelen
kig angebrachten zweiten Sicherungsbügel 17, der mit seinem Teil 18
im Bereich des zweiten Griffes 10 parallel zum Steg 11 verläuft,
wodurch dieser Griff 10 der Zange in der in Fig. 3 dargestellten
Position festgelegt wird. Der Anschlag 19 begrenzt die Schenkbewe
gung des Sicherungsbügels 17, und zwar bei dessen Einschwenkung,
wodurch die Zangen auch in Richtung ihrer Schaftlängsachse gegen
unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sind.
Das obere Ende 20 des Anschlages 19 und die beidseitig an dem
Gestell angeordneten Handhaben 21, die jeweils am Sicherungsbügel
14 festgelegt sind und an des Innenseite des die eingangs genannte
Behälterschale abschließenden Deckels anliegen, verhindern das
unbeabsichtigte Öffnen des ersten Sicherungsbügels 14, 15, wenn
beispielsweise die Behälterschale nicht bestimmunggemäß mit ihrem
Boden auf einer Ablage abgesetzt wird.
Um den ersten Sicherungsbügel 14, 15 und zweiten Sicherungsbügel
17, 18 zum Zweck des Einsetzens oder der Entnahme von Zangen in
bzw. aus dem Gestell heraus verschwenken zu können, weisen diese
jeweils an ihren Enden Umformungen 22 auf, die gelenkartig mit
einem Zapfen 23 und einer Öse 24 verbunden sind.
Claims (8)
1. Als Einsatz für einen Behälter ausgebildetes Gestell mit Aufnahmen (A) für
medizinische Zangen, die ein Zangenmaul (25) am distalen Ende eines Schaftes (12) und
eine Handhabe mit zwei zum Öffnen des Zangenmaules scherenartig aufspreizbaren
Griffen (7, 10) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der parallel zueinander
angeordneten Aufnahmen (A) jeweils zwei die Griffe (7, 10) in ihrer Spreizstellung
fixierende Griffstützen (8, 9; 11, 2), eine Schaftstütze (6) für den Schaft (12) und zwei
seitliche Stützen (13) für die Handhabe zugeordnet sind und dass ein ein- und
ausschwenkbar am Gestell angeordneter erster Sicherungsbügel (14, 15) vorgesehen ist,
der in eingeschwenkter Position mit einem längsverlaufenden Steg (15) die Zangen (12)
gegen Abheben von der Schaftstütze (6) sichert und in dieser Position mittels eines
Federelementes (16) lösbar fixiert ist.
2. Gestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Griffstützen (8, 9; 2, 11) durch jeweils zwei parallele, längs durch
das Gestell verlaufende Stege (8, 9; 2, 11) gebildet sind, zwischen
denen das eine bzw. andere freie Ende der beiden Griffe (7, 10)
aufnehmbar ist, und daß die seitlichen Stützen (13) geformte Bügel
sind.
3. Gestell nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Griffstützen (8, 9; 11, 2), auf die Basisfläche des
Gestells bezogen, auf unterschiedlich hohem Niveau angeordnet sind.
4. Gestell nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schaftstütze (6) als U-förmiger Bügel ausgebildet
ist, dessen längs verlaufender Steg Auflagen für die Zangenschäfte
(12) bildet.
5. Gestell nach einem der Ansprüche. 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die seitlichen Stützen (13) in Aufsicht gesehen und in
bezug auf die beiden parallelen Längsseiten des Gestells schräg
verlaufen.
6. Gestell nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die seitlichen Stützen (13) in Ebenen liegen, die in
bezug auf die horizontale Basisfläche des Gestells geneigt verlaufen.
7. Gestell nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet
durch einen am ersten Sicherungsbügel (14, 15) gelenkig angebrach
ten zweiten Sicherungsbügel (17), der bei eingeschwenktem ersten
Sicherungsbügel (14, 15) die Zangen gegen Lageänderungen in den
Aufnahmen (A) sichert.
8. Gestell als Einsatz für einen mit einem Rand ausgebildeten
Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch
oben am Gestell angebrachte und nach außen vorstehende Stützbügel
(3-5), mit denen das Gestell auf dem Rand des Behälters absetzbar
ist.
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