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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbereitung
von medizinischen Instrumenten mit einer Schale und einem Deckel.
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STAND DER TECHNIK
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Derartige
Vorrichtungen sind in Form von Schalen oder Sterilisierbehältern
bereits in vielfältiger Form und Ausgestaltung bekannt
und gebräuchlich auf dem Markt.
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So
ist beispielsweise aus der
DE
1 986 626 eine Schale, insbesondere Instrumentenschale
für medizinische Zwecke, bekannt, wobei die als steriler
Einwegbehälter ausgebildete Schale aus ineinander nestbaren
Tiefziehfolien mit konisch nach aussen gerichteten Seitenwänden
besteht, deren Oberrand unter Bildung einer nach unten offenen,
den Oberrand einer Unterschale übergreifenden Rinne nach
aussen umgewölbt ist.
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Daneben
ist aus der
DE
10 2004 053 355 A1 eine Wanne zur geordneten Aufnahme von
sterilisierbedürftigen medizinischen Gegenständen,
mit einem gelochten Boden, auf dem Fixiereinrichtungen in an Gegenstände
individuell anngepasster Anordnung und Ausbildung befestigt sind
und der mit die Art der Anordnung der Gegenstände vorgebender
Beschriftung versehen ist, und mit vom Boden aufragenden Seitenwänden,
an deren oberen Rändern ein gelochter Deckel befestigbar
ist, wobei der Deckel Löcher derartiger Grösse
und Dichte aufweist, dass er von Wasserstrahlen spülmaschinenüblicher
Ausbildung mit ausreichendem Reinigungseffekt durchstrahlbar ist.
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Der
Vollständigkeit halber wird ausserdem auf die
DE 20 2005 015 459 U1 hingewiesen.
Dort ist eine chirurgische Halterung zum Haltern chirurgischer Instrumente
und/oder Werkzeuge in einem chirurgischen Behälter, insbesondere
in einem Siebkorb oder einem Sterilbehälter, umfassend
einen klammerförmigen Grundkörper, welcher mindestens
einen, vorzugsweise zwei Klemmarme aufweist, wobei mindestens einer
der Klemmarme mindestens ein in Richtung auf den anderen Klemmarm
hin weisendes Anlageelement trägt, welches nur einen Teil
der Oberfläche des mindestens einen Klemmarms bildet, und
dass das mindestens eine Anlageelement aus einem anderen Material
als der Klemmarm hergestellt ist.
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Eine
Wiederverwendung von medizinischen Instrumenten oder Medizinprodukten
setzt voraus, dass sie nach jedem Gebrauch sterilisiert oder desinfiziert
werden. Die Hersteller von Medizinprodukten müssen nach DIN
EN ISO 17664 Angaben zur Aufbereitung der von ihnen vertriebenen
Medizinprodukte zur Verfügung stellen.
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Hierbei
werden regelmässig Reinigungs- und Desinfektionsgeräte
oder Sterilisatoren z. B. nach den Anforderungen der EN
ISO 15 883 bzw. EN ISO 13060 eingesetzt.
Eine weit verbreitete Methode der Sterilisation ist die sog. Dampfsterilisation,
bei der die Medizinprodukte z. B. in der Zahnmedizin mit einer Temperatur von
121°C oder 134°C sterilisiert werden. Dabei kommen
auch wiederverwendbare Sterilisierbehälter („Container”)
zum Einsatz. Diese Sterilisierbehälter sollten zur besseren
Trocknung aus eloxiertem Aluminium bestehen und sollten zumindest
einseitig (unten), besser aber beidseitig (oben und unten) perforiert
sein, um Dampdurchdringung und Kondensatablauf zu gewährleisten.
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Die
Sterilisierbehälter werden dann nach der Sterilisation
mit Kennzeichnungen versehen, aus denen hervorgeht, wann die Medizinprodukte
sterilisiert wurden, nach welcher Zeit eine erneute Sterilisation
notwendig ist, welchen Inhalt der Sterilisierbehälter aufweist,
welches Sterilisiergerät verwendet wurde. Daneben sind auch
Kennzeichnungen möglich, um Arzt, Praxiszimmer od. dgl.
zu bestimmen.
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Nachteilig
an den herkömmlichen Sterilisierbehältern, wie
sie im Stand der Technik auszugsweise dargestellt wurden, ist der
Umstand, dass eine Kennzeichnung in der Regel nach der Sterilisierung
erfolgt, da die Kennzeichnungen in der Regel aus einem Post-it-Kleber
oder handschriftlichen Vermerken in irgendeiner Art und Weise erfolgen
und diese Kennzeichnungen den hohen Temperaturen z. B. bei der Dampfsterilisation
nicht Stand halten. Weiter ist von Nachteil, dass sich die Kennzeichnungen
leicht von dem Sterilisierbehälter lösen können,
wie es gerade bei Post-it-Klebern der Fall ist.
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AUFGABE
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Aufgabe
der Erfindung ist eine Kennzeichnung und Zuordnung von Schalen zu
verschiedenen Bezugspunkten, wie Ärzten, Behandlungszimmern,
Sterilisationsgeräten, Sterilisationszeit od. dgl. zu erhalten, wobei
eine möglichst einfache Handhabung im Vordergrund der Erfindung
steht. Daneben soll eine Schale geschaffen werden, in der die eingelegten
Instrumente leicht gesichert werden können, wobei eine
möglichst flexible Anpassung an unterschiedlichste Instrumente
ebenfalls im Vordergrund steht. Ausserdem sollen die Instrumente
nach der Reinigung, Deinfektion oder Sterilisation zusätzlich
vor dem Einwirken, insbesondere Verschmutzen, anderer Personen geschützt
werden.
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LÖSUNG DER AUFGABE
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Zur
Lösung dieser Aufgabe führt, dass der Deckel zumindest
eine Einrichtung oder Ausgestaltung aufweist, welche der Festlegung
von zumindest einer Einrichtung zum Fixieren der Instrumente dient.
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Der
Verbund aus einem Deckel und einer Schale ist im bevorzugten Ausführungsbeispiel
zwar aus rostfreiem Edelstahl gefertigt, doch sollen dem Einsatz
an Materialien keine Grenzen gesetzt werden. Einzig massgebend ist
in diesem Zusammenhang, dass die während der Aufbereitung
an das Material gestellten Anforderungen erfüllt werden.
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Der
Form von Deckel und Schale sollen hierbei ebenfalls keine Grenzen
gesetzt werden. Denkbar sind bspw auch runde oder bananenförmige
Schalen mit dazu passenden Deckeln.
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Der
Deckel weist ein Lochmuster auf. Dieses dient der Aufnahme einer
Einrichtung. Bezüglich des Lochmusters ist die einzige
Massgabe, die zu erfüllen ist, dass sie mit Noppen der
Einrichtung korrespodiert, diese also aufnimmt und damit die Einrichtung
mit Deckel oder Schale wiederlösbar verbindet. In welchen
Bereichen des Deckels oder der Schale das Lochmuster angebracht
ist von untergeordneter Bedeutung und kann vom Hersteller den Bedürfnissen
der Nutzer entsprechend hergestellt werden.
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Auch
ist die Form oder Ausgestaltung der Noppen von untergeordneter Bedeutung,
so lange eine wiederlösbare Verbindung zwischen Schale
und Einrichtung möglich ist.
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Ebenso
sind der Ausgestaltung des Deckels keine Grenzen zu setzen. Ob und
in welcher Weise ein Wall vorhanden ist und ob in den Wall Grifföffnungen
eingeformt sind, ist nicht von Belang. Der Form der Grifföffnungen
sollen, falls vorhanden, keine Grenzen gesetzt werden, solang sie
die Aufgabe des sicheren Tragens und Hebens realisieren.
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Zum
Verbinden des Deckels mit der Schale kommen Ausnehmungen, Zungen
und Federlaschen zum Einsatz. Dabei handelt es sich aber nur um
eine von vielen möglichen Verbindungsmethoden. Die Verbindungsmethode
soll nicht hierauf eingeschränkt werden. Vielmehr soll
das Prinzip der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten
Gedanken übertragbar auf andere schon vorhandene oder noch
zu entwickelnde Verbindungsmethoden sein.
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Die
medizinischen Instrumente werden mithilfe der Einrichtung zwischen
dem Deckel und der Schale festgesetzt. Die Einrichtung weist im
bevorzugten Ausführungsbeispiel Mulden zur Aufnahme der
Instrumente auf. Diese Mulden sind nur eine von verschiedenen Möglichkeiten
die Instrumente festzusetzen. Der Erfindungsgedanke kann auch dadurch
erreicht werden, dass an Stelle der Mulden Kunststoffhäärchen,
Noppen od. dgl. zum Einsatz kommen.
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Grundsätzlich
ist wichtig, dass die medizinischen Instrumente mit Hilfe der Einrichtung
und dem Zusammenspiel von Deckel und Schale festgesetzt werden.
Mit Zusammenspiel ist hier gemeint, dass Deckel und Schale in Verbindung
mit der Einrichtung den Innenraum punktuell und angepasst verengen,
so dass die Instrumente nicht verrutschen können.
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Um
unterschiedlichen Instrumenten Rechnung zu tragen, kann der Deckel
in verschiedenen Höhen mit der Schale verbunden wrden.
In diesem Fall weist die Schale Ausnehmungen in unterschiedlicher
Höhe in den Seitenwänden auf. Ferner ist denkbar,
den Deckel ebenfalls schalenförmig auszugestalten und Zungen, die
in Ausnehmungen in den Seitenwänden gesteckt werden z.
B nahe den Randkanten anzuordnen. Auf diese Weise kann der Deckel
durch Drehen in zwei unterschiedlichen Abständen zum Schalenboden
angeordnet werden.
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Der
Grundgedanke einer festen Kennzeichnung, die zum einen den Anforderungen
der Aufbereitung gerecht wird und zum anderen sich einfach vermitteln
und erlernen lässt, wobei eine sehr geringe Fehlerquote das
Ziel der Gestaltung der Kennzeichnung ist, steht im Zentrum des
Erfindungsgedankens. Dabei kommen Pins zum Einsatz die in verschiedene Öffnungen
eines Kalenders eingeführt werden, um Zeit und/oder Ort und/oder
Aufbereitungsmaschine od. dgl der Aufbereitung oder zum Einsatzort,
wie Zimmer, Praxis od. dgl. zu kennzeichnen.
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Der
Pin ist dabei nur eine denkbare Variante der Kennzeichnung. Genauso
ist es möglich, dass einfache Stifte aus Kunststoff oder
Stopfen od. dgl. oder eine Kombination aus verschiedenen Teilen
zum Einsatz kommen. Auch verschiedene mögliche Farbgebung
der Pins ist von untergeordneter Bedeutung, aber Teil der Erfindungsidee.
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Im
bevorzugten Ausführungsbeispiel stellt sich die Kennzeichnung
als ein Zusammenspiel von Öffnungen und Pins dar. Die Öffnungen
befinden sich im bevorzugten Ausführungsbeispiel integriert
in der Vorrichtung und bevorzugt auf der Oberseite des Deckels,
da sie dort am einfachsten wahrgenommen werden können.
Dabei soll aber nicht ausser Acht bleiben und ist auch Teil des
Erfindungsgedankens, dass die Öffnungen ebenso auf mehr
als nur einer Behälterwand angebracht sind oder nur auf
einer Seitenwand oder auch dem Boden des Sterilisierbehälters.
Der gesamte Sterilisierbehälter kann diese Öffnungen
aufweisen oder eben nur Teile davon. Letztlich ist es auch denkbar,
dass der gesamte Sterilisierbehälter eine gewisse Form
aufweist, die eine Kennzeichnung darstellt.
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Das
Material eines Pins muss ebenso für den Einsatz in allen
Sterilisierbehältern geeignet sein. In der Praxis hat sich
als vorteilhaft erwiesen die Pins aus Kunststoff herzustellen, da
dieses Material einfach und günstig in der Herstellung
ist. Das Gleiche gilt auch für die Einrichtung.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
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1 eine
perspektivische Draufsicht eines erfindungsgemässen Deckels;
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2 eine
vergrösserte Seitenansicht eines Teils einer erfindungsgemässen
Einrichtung;
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3 zeigt
eine vergrösserte Seitenansicht eines erfindungsgemässen
Pins;
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4 eine
perspektivische Draufsicht auf ein anderes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemässen Deckels
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5 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemässen Schale;
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6 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemässen Deckels;
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7 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemässen Schale.
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In 1 ist
ein erfindungsgemässer Deckel 1 gezeigt, welcher
relativ zu dem erfindungsgemässen Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemässen Deckels 1.1, wie in 6 gezeigt,
kleiner ausgestaltet ist.
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Der
Deckel 1, 1.1 weist ein Lochmuster 2 auf.
Dieses Lochmuster 2 erstreckt sich über fast den
gesamten Deckel 1, 1.1.
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Daneben
weist der Deckel 1 zwei Grifföffnungen 3 auf,
welche sich auf einem länglich verlaufenden Wall 4 befinden.
An den Enden bildet der Wall 4 je eine Zunge 6, 6.1 aus.
Diese sind stufenmässig ausgebildet.
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Ferner
sind eine Vielzahl von Öffnungen 5, 7, 8, 9, 10, 11 erkennbar,
die unterschiedliche Durchmesser aufweisen. Als erstes wird auf
die kleineren Öffnungen 5 hingewiesen. Diese können
bspw. der Anzeige des behandelnden Arztes, des benötigten
Behandlungszimmers od. dgl. dienen.
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Die
zwei einzelnen Öffnungen 7, 8 dienen
dazu, den Sterilisationszeitpunkt auf die Tageshälften
von 0–12 Uhr und von 12–24 Uhr festzulegen. Eine
kreisrunde Anordnung der Öffnungen 9 dient wiederum
dazu den genauen Zeitpunkt innerhalb der dazu bestimmten Tageshälftenzeit
festzulegen. Die Öffnungen 10, 11 dienen
wiederum dazu, Tag und Monat der Aufbereitung anzuzeigen.
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2 zeigt
die Seitenansicht eines möglichen Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemässen Einrichtung 12. Diese
weist zunächst einen Tragstreifen 13 auf. Von
diesem Tragstreifen 13 ragen zur einen Seite Mulden 14 und
zur anderen Seite Noppen 15 ab. Dabei dienen die Mulden 14 der
Aufnahme von medizinischen Instrumenten. Die Noppen 15 hingegen
dienen durch Einführen in das Lochmuster 2 dazu,
die Einrichtung 12 mit dem Deckel 1 zu befestigen.
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3 zeigt
eine vergrösserte Seitenansicht eines Pins 16.
Dieser weist einen oberen ballförmigen Kopf 17 und
eine spitz nach unten verlaufende Nadel 18 auf.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht des ebenfalls erfindungsgemässen
Deckels 1.1. Dieser Deckel 1.1 unterscheidet sich
von dem Deckel 1 in erster Linie dadurch, dass ein abstehender
Wall 4.1 nicht länglich, wie beim Wall 4 der
Fall, sondern quer verläuft. Ausserdem ist eine etwas veränderte
Anordnung eines Lochmusters 2.1 im Gegensatz zum Lochmuster 2 zu erkennen.
Diese Veränderung ergibt sich aus der anderen Aufteilung
der zur Verfügung stehenden Fläche des Deckels 1.1.
Dort sind auch eine Vielzahl von Öffnungen 5.1, 7.1, 8.1, 9.1, 10.1, 11.1 zu
erkennen, welche ebenfalls zur Kennzeichnung dienen, wie dies auch
bei dem Deckel 1 der Fall ist. An jedem Ende des Walls 4.1 ist
ausserdem wieder je eine Zunge 6.2, 6.3 stufenmässig
ausgebildet.
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5 zeigt
ein mögliches Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemässen
Schale 19. Diese weist die Form eines rechteckigen Behälters
auf. Sie besteht aus zwei kürzeren Behälterwänden 20, 20.1,
zwei längeren Behälterwänden 21, 21.1 und
einem Boden 22. An den Ecken der Schale 19 sind
Ablauföffnungen 23.1, 23.2, 23.3, 23.4 zu
erkennen. Ausserdem sind in die Behälterwände 20, 20.1, 21, 21.1 Öffnungen 24, 24.1, 25, 25.1 eingeformt.
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Der
Boden 22 weist über seine gesamte Fläche
ein Lochmuster 26 auf. Dieses Lochmuster 26 dient ebenfalls
der Aufnahme der Noppen 15, welche in 2 gezeigt
werden.
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Ausserdem
befindet sich in den Behälterwänden 20.1, 21.1 je
eine Federlasche 27, 28. Diese weisen jeweils
wieder eine Ausnehmung 29, 30 auf. An den gegenüber
liegenden Behälterwänden 20.2, 21.2 sind ebenfalls
je eine Ausnehmung 31, 32 zu erkennen.
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In 6 ist
ein weiteres Ausführungsbeipiel eines erfindungsgemässen
Deckels 1.2 zu sehen, welcher schalenartig geformt ist.
Er weist an seinen Seitenwänden 33, 34, 35, 36 jeweils Öffnungen 37 auf.
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Anders
als bei den Deckeln 1, 1.1 weist dieser keinen
Wall 4, 4.1 auf. Damit zusammenhängend
sind auch keine Grifföffnungen 3, 3.1 zu
erkennen. Ausserdem ist der Deckel 1.2 in der Weise gestaltet,
dass er dreimal so gross ist, wie jeweils einer der Deckel 1, 1.1.
Sonst ist auch dort ein Lochmuster 2.2 über fast
die gesamte Fläche eingeformt. Daneben sind Öffnungen 5.2 zur Anzeige
bspw. des Arztes, des Behandlungszimmers od. dgl zu erkennen. Ebenso
sind auch wieder Öffnungen 7.2, 8.2, 9.2, 10.2, 11.2 zu
erkennen, die wiederum den schon aufgezeigten Aufgaben dienen.
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Ausserdem
ist in nicht näher beschriebenen Ausnehmungen der Seitenwände 33, 35 je
eine Zunge 38, 38.1 zu erkennen. In den Eckbereichen
der Seitenwände 33, 34, 35, 36 sind
ausserdem längliche Ablauföffnungen 39.1, 39.2, 39.3, 39.4 frei
gelassen.
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7 zeigt
ein anderes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemässen
Schale 40. Sie besteht aus zwei sich gegenüberliegenden
kürzeren Behälterwänden 41, 43 und
zwei sich gegenüberliegenden längeren Behälterwänden 42, 44.
Die Behälterwände 41, 42, 43, 44 umschliessen
praktisch einen Boden 45. An den Ecken der Behälterwände 41, 42, 43, 44 sind
vier längliche Ablauföffnungen 46.1, 46.2, 46.3, 46.4 eingeformt.
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Ausserdem
sind in den Behälterwänden 41, 42, 43, 44 Öffnungen 47 zu
erkennen. An den kürzer ausgestalteten Behälterwänden 41, 43 befinden
sich jeweils mittig zwei Federlaschen 48, 49.
In diese Federlaschen 48, 49 sind untereinander
angebrachte Ausnehmungen 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3 eingeformt.
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An
der Behälterwand 42 sind drei Federlaschen 52, 53, 54 zu
erkennen. Diese weisen jeweils eine Ausnehmung 55, 56, 57 auf.
Auf der gegenüberliegenden Behälterwand 44 sind
ausserdem drei Ausnehmungen 58, 59, 60 eingelassen.
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Die
Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
Zunächst
wird die Einrichtung 12 mithilfe der Noppen 15,
welche sich auf der Unterseite des Tragstreifens 13 befinden,
mit dem Boden 22, 45 der Schale 19, 40 verbunden.
Dadurch ragen die Mulden 14 weg vom Boden 22, 45.
bevorzugt werden dabei mehrere nebeneinander befindliche Mulden 14 nebeneinander
mit dem Boden 22, 45 verbunden.
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Je
nach Länge und Anzahl der medizinischen Instrumente wird
die Einrichtung 12 bestehend dann aus mehreren nebeneinander
auf dem Tragstreifen 13 befindlichen Mulden 14 entlang
einer längeren Behälterwand 21.1, 21.2, 42, 44 oder
einer kürzeren Behälterwand 20.1, 20.2, 41, 43 mit
dem Boden 22, 45 der Schale 19, 40 verbunden.
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Sollen
bspw. mehrere kürzere Instrumente in die Schale 19, 40 gelegt
werden, so werden die Mulden 14 je nach Anzahl der Instrumente
auf dem Tragstreifen 13 entlang der längeren Behälterwand 21.1, 21.2, 42, 44 angebracht.
In gleicher Weise wird eine weitere Einrichtung 12 der
gleichen Länge, also auch der gleichen Anzahl von Mulden 14 entlang
der gegenüber liegenden längeren Behälterwand 21.1, 21.2, 42, 44 mit
dem Boden 22, 45 verbunden.
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Dabei
ist darauf zu achten, dass die zuerst angebrachten Mulden 14 in
ihrer Verlängerung mit den später angebrachten
Mulden 14 korrespodieren, d. h., dass beim Einlegen eines
medizinischen Instruments dieses wie ein Steg im oberen und unteren
Bereich durch die Mulden 14 gestützt wird.
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Sollen
bspw. mehrere längere Instrumente in die Schale 19, 40 gelegt
werden, so werden wieder je nach Anzahl der Instrumente die Einrichtung 12 mit
dem Tragstreifen 13 jetzt entlang der kürzeren
Behälterwand 20.1, 20.2, 41, 43 eine
entsprechende Anzahl von Mulden 14 mit dem Boden 22, 45 der
Schale 19, 40 verbunden. Anschliessend wird wieder
an der gegenüberliegenden kürzeren Behälterwand 20.1, 20.2, 41, 43 in
gleicher Weise und Länge die Einrichtung 12 mit
dem Boden 22, 45 verbunden. Danach können
die Instrumente wieder in die entsprechenden Mulden 14 eingelegt
werden.
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Die
Einrichtung 12 wird wieder jeweils entsprechend dem Vorgehen
in der Schale 19, 40, wie sie oben gezeigt wurde,
auf der Unterseite des Deckels 1, 1.1, 1.2 mithilfe
des dort vorhandenen Lochmusters mit den Noppen 15 zum
Deckel 1, 1.1, 1.2 hin befestigt werden.
Dadurch ragen die Mulden 14 nun weg vom Deckel 1, 1.1, 1.2.
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Danach
wird der Deckel 1, 1.1, 1.2 mit den Mulden 14 zur
Schale 19, 40 hin in die Schale eingeführt. Dabei
wird zunächst eine der Zungen 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 in
die feste Ausnehmung 31, 32, 58, 59, 60 eingeführt.
Daraufhin wird die entsprechend gegenüberliegende Zunge 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 in
die Ausnehmung 29, 30, 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3,
welche in die Federlasche 27, 28, 48, 49, 52, 53, 54 eingeformt ist,
verbracht, indem die Zungen 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 von
oben auf die Federlasche 27, 28, 48, 49, 52, 53, 54 drückt,
diese ein kleines Stück nachgibt, so dass die Zunge 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 in
die Ausnehmung 29, 30, 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3 rutschen
kann, um anschliessend wieder in die Ausgangsposition zurück zu
schnappen und damit die Zunge 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 zu
verriegeln.
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Eine
Entriegelung ist durch das manuelle Wegdrücken der Federlasche 27, 28, 48, 49, 52, 53, 54 von der
Behälterwand 20.1, 21.1, 41, 42, 43 und
durch das Entfernen der dann wieder frei gewordenen Zunge 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 möglich.
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Durch
den Umstand, dass der Deckel 1, 1.1, 1.2 durch
die Verriegelung fest mit der Schale 19, 40 verbunden
ist, kann der Nutzer nun die Schale 19, 40 und
den Deckel 1, 1.1, 1.2 anhand der in
dem Wall 4, 4.1 angebrachten Grifföffnungen 3, 3.1 anfassen
und fortbewegen, ohne dabei die medizinischen Instrumente berühren
zu müssen.
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Durch
das Verbinden vom Deckel 1, 1.1, 1.2 mit
der Schale 19, 40 greifen nun die Mulden 14 von
oben und unten an das medizinische instrument und legen es dadurch
fest, so dass es zum einen nicht mehr Hin- und Herrutschen kann
und zum anderen auch weg vom Boden 22, 45, den
Behälterwänden 20.1, 20.2, 21.1, 21.241, 42, 43, 44 und
dem Deckel 1, 1.1, 1.2 gelagert wird
und der Nutzer nicht mehr ungewollt Berührung mit den Instrumenten
aufnehmen kann.
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Bei
dem bisher beschriebenen Vorgehen ist es völlig dem Nutzer überlassen,
wie viele Instrumente er in welcher Position langern möchte.
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Daneben
ist es bspw. auch möglich, dass der Nutzer anstatt eines
grossen Deckels 1.2, dessen Abmessungen der Grösse
der Schale 40 entsprechen, ein bis drei kleinere Deckel 1, 1.1 einsetzt,
um die relativ grössere Schale 40 ganz oder teilweise
abzudecken.
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Dabei
kann der Nutzer für jeden Deckel 1, 1.1 eine
andere Anordnung der Einrichtungen 12 vorsehen und mit
dem jeweiligen Deckel 1, 1.1 diese Anordnung der
Instrumente sichern. Dabei ist es auch ohne weiteres möglich,
für jeweils unter dem einen oder anderen Deckel 1, 1.1 festgelegten
Instrumente verschiedene Einsatzorte oder -zeiten vorzusehen.
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Beim
Befestigen des relativ grösseren Deckels 1.2 mit
der entsprechenden Schale 40 befinden sich im gezeigten
Ausführungsbeispiel an beiden Seiten der Behälterwände 41, 43 Federlaschen 48, 49.
Dadurch ist es ohne Belang, ob zuerst die eine Zunge 38, 38.1 oder
die andere Zunge 38, 38.1 eingeführt
wird. Die untereinander angebrachten Ausnehmungen 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3 dienen
dazu, dass der Nutzer den Deckel 1.2 so weit in die Schale 40 schiebt,
bis alle Instrumente festgesetzt sind.
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Sollten
die Seitenwände 33, 34, 35, 36 des
Deckels 1.2 dabei auf den Boden 45 der Schale 40 stossen, so
kann der Nutzer den Deckel 1.2 ohne weiteres umdrehen,
die Einrichtungen 12 auf der anderen Seite entsprechend
der Anordnung auf dem Boden 45 der Schale 40 ausrichten
und den Deckel 1.2 dann mit den Seitenwänden 33, 34, 35, 36 nach
oben so weit in die Schale 1.2 einführen, bis
die medizinischen Instrumente festgesetzt sind.
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Anschliessend
kann der Nutzer entscheiden, ob er schon vor oder erst nach der
Aufbereitung der medizinischen Instrumente eine Kennzeichnung durchführt.
Für den Kennzeichnungsvorgang selber ist dies ohne Belang.
Die Kennzeichnung gestaltet sich in folgender Weise:
In der
hier nur beispielhaft beschriebenen Vorgehensweise wird davon ausgegangen,
dass die Aufbereitung der medizinischen Instrumente vor dem Kennzeichnungsvorgang
von statten geht.
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Dabei
weist der Deckel 1, 1.1, 1.2, wie auch
die Schale 19, 40 eine Vielzahl von Öffnungen 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 24, 25, 26, 37, 47 und
Ablauföffnungen 23, 39, 46 auf,
die während der Aufbereitung der medizinischen Instrumente
dafür sorgen, dass Dampf, Wasser od. dgl gut an die Instrumente
gelangen und wieder abfliessen oder entweichen können.
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Nach
der Aufbereitung wird der Verbund von Schale 19, 40 und
Deckel 1, 1.1, 1.2 in der Weise gekennzeichnet,
dass die jeweils durch Form und Grösse vorgegebenen Pins 16 mit
den Nadeln 18 voran in die entsprechenden Öffnungen 5, 5.1, 5.2, 7, 7.1, 7.2, 8, 8.1, 8.2, 9, 9.1, 9.2, 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2 des Deckels 1, 1.1, 1.2.
Dies geschieht in der Weise, dass der jeweilige Pin 16 mit
der Nadel 18 voran bis hin zum Anschlag des Kopfs 16 an
den Rändern der Öffnungen 5, 5.1, 5.2, 7, 7.1, 7.2, 8, 8.1, 8.2, 9, 9.1, 9.2, 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2 in
die entsprechende Öffnung 5, 5.1, 5.2, 7, 7.1, 7.2, 8, 8.1, 8.2, 9, 9.1, 9.2, 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2 gedrückt
wird. Der Kopf 16 verhindert durch seinen grösseren
Umfang ein Durchgleiten des Pins 16 in den Innenraum.
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In
dieser Weise werden die einzelnen Angaben zu Arzt, Behandlungszimmer,
Patient, Sterilisationszeitpunkt durch den Einsatz von Pins 16 im
Zusammenspiel mit den entsprechenden Öffnungen 5, 5.1, 5.2, 7, 7.1, 7.2, 8, 8.1, 8.2, 9, 9.1, 9.2, 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2 festgelegt.
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Nach
dem Einsatz werden die Pins
16 wieder aus den Öffnungen
5,
5.1,
5.2,
7,
7.1,
7.2,
8,
8.1,
8.2,
9,
9.1,
9.2,
10,
10.1,
10.2,
11,
11.1,
11.2 entfernt,
indem der Nutzer oder die Nutzerin den Pin
16 am Kopf
17 ziehend
aus der Öffnung
5,
5.1,
5.2,
7,
7.1,
7.2,
8,
8.1,
8.2,
9,
9.1,
9.2,
10,
10.1,
10.2,
11,
11.1,
11.2 löst
bzw. nach oben herauszieht. Bezugszeichenliste
| 1 | Deckel | 34 | Seitenwand |
| 2 | Loch | 35 | Seitenwand |
| 3 | Grifföffnung | 36 | Seitenwand |
| 4 | Wall | 37 | Öffnung |
| 5 | Öffnung | 38 | Zunge |
| 6 | Zunge | 39 | Ablauföffnung |
| 7 | Öffnung | 40 | Schale |
| 8 | Öffnung | 41 | Behälterwand |
| 9 | Öffnung | 42 | Behälterwand |
| 10 | Öffnung | 43 | Behälterwand |
| 11 | Öffnung | 44 | Behälterwand |
| 12 | Einrichtung | 45 | Boden |
| 13 | Tragstreifen | 46 | Ablauföffnung |
| 14 | Mulde | 47 | Öffnung |
| 15 | Noppen | 48 | Federlasche |
| 16 | Pin | 49 | Federlasche |
| 17 | Kopf | 50 | Ausnehmung |
| 18 | Nadel | 51 | Ausnehmung |
| 19 | Schale | 52 | Federlasche |
| 20 | Behälterwand | 53 | Federlasche |
| 21 | Behälterwand | 54 | Federlasche |
| 22 | Boden | 55 | Ausnehmung |
| 23 | Ablauföffnung | 56 | Ausnehmung |
| 24 | Öffnung | 57 | Ausnehmung |
| 25 | Öffnung | 58 | Ausnehmung |
| 26 | Loch | 59 | Ausnehmung |
| 27 | Federlasche | 60 | Ausnehmung |
| 28 | Federlasche | 61 | Loch |
| 29 | Ausnehmung | | |
| 30 | Ausnehmung | | |
| 31 | Ausnehmung | | |
| 32 | Ausnehmung | | |
| 33 | Seitenwand | | |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 1986626 [0003]
- - DE 102004053355 A1 [0004]
- - DE 202005015459 U1 [0005]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - DIN EN ISO
17664 [0006]
- - EN ISO 15 883 [0007]
- - EN ISO 13060 [0007]