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DE102008028399A1 - Vorrichtung zur Aufbereitung von medizinischen Instrumenten - Google Patents

Vorrichtung zur Aufbereitung von medizinischen Instrumenten Download PDF

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DE102008028399A1
DE102008028399A1 DE102008028399A DE102008028399A DE102008028399A1 DE 102008028399 A1 DE102008028399 A1 DE 102008028399A1 DE 102008028399 A DE102008028399 A DE 102008028399A DE 102008028399 A DE102008028399 A DE 102008028399A DE 102008028399 A1 DE102008028399 A1 DE 102008028399A1
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DE102008028399A
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Inventor
Roland Kohler
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Kohdent Roland Kohler Medizintechnik GmbH and Co KG
Original Assignee
Kohdent Roland Kohler Medizintechnik GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbereitung von medizinischen Instrumenten mit einer Schale (19, 40) und einem Deckel (1, 1.1, 1.2), wobei der Deckel (1) zumindest eine Einrichtung (2, 2.1, 2.2) oder Ausgestaltung aufweist, welche der Festlegung von zumindest einer Einrichtung (12) zum Fixieren der Instrumente dient.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbereitung von medizinischen Instrumenten mit einer Schale und einem Deckel.
  • STAND DER TECHNIK
  • Derartige Vorrichtungen sind in Form von Schalen oder Sterilisierbehältern bereits in vielfältiger Form und Ausgestaltung bekannt und gebräuchlich auf dem Markt.
  • So ist beispielsweise aus der DE 1 986 626 eine Schale, insbesondere Instrumentenschale für medizinische Zwecke, bekannt, wobei die als steriler Einwegbehälter ausgebildete Schale aus ineinander nestbaren Tiefziehfolien mit konisch nach aussen gerichteten Seitenwänden besteht, deren Oberrand unter Bildung einer nach unten offenen, den Oberrand einer Unterschale übergreifenden Rinne nach aussen umgewölbt ist.
  • Daneben ist aus der DE 10 2004 053 355 A1 eine Wanne zur geordneten Aufnahme von sterilisierbedürftigen medizinischen Gegenständen, mit einem gelochten Boden, auf dem Fixiereinrichtungen in an Gegenstände individuell anngepasster Anordnung und Ausbildung befestigt sind und der mit die Art der Anordnung der Gegenstände vorgebender Beschriftung versehen ist, und mit vom Boden aufragenden Seitenwänden, an deren oberen Rändern ein gelochter Deckel befestigbar ist, wobei der Deckel Löcher derartiger Grösse und Dichte aufweist, dass er von Wasserstrahlen spülmaschinenüblicher Ausbildung mit ausreichendem Reinigungseffekt durchstrahlbar ist.
  • Der Vollständigkeit halber wird ausserdem auf die DE 20 2005 015 459 U1 hingewiesen. Dort ist eine chirurgische Halterung zum Haltern chirurgischer Instrumente und/oder Werkzeuge in einem chirurgischen Behälter, insbesondere in einem Siebkorb oder einem Sterilbehälter, umfassend einen klammerförmigen Grundkörper, welcher mindestens einen, vorzugsweise zwei Klemmarme aufweist, wobei mindestens einer der Klemmarme mindestens ein in Richtung auf den anderen Klemmarm hin weisendes Anlageelement trägt, welches nur einen Teil der Oberfläche des mindestens einen Klemmarms bildet, und dass das mindestens eine Anlageelement aus einem anderen Material als der Klemmarm hergestellt ist.
  • Eine Wiederverwendung von medizinischen Instrumenten oder Medizinprodukten setzt voraus, dass sie nach jedem Gebrauch sterilisiert oder desinfiziert werden. Die Hersteller von Medizinprodukten müssen nach DIN EN ISO 17664 Angaben zur Aufbereitung der von ihnen vertriebenen Medizinprodukte zur Verfügung stellen.
  • Hierbei werden regelmässig Reinigungs- und Desinfektionsgeräte oder Sterilisatoren z. B. nach den Anforderungen der EN ISO 15 883 bzw. EN ISO 13060 eingesetzt. Eine weit verbreitete Methode der Sterilisation ist die sog. Dampfsterilisation, bei der die Medizinprodukte z. B. in der Zahnmedizin mit einer Temperatur von 121°C oder 134°C sterilisiert werden. Dabei kommen auch wiederverwendbare Sterilisierbehälter („Container”) zum Einsatz. Diese Sterilisierbehälter sollten zur besseren Trocknung aus eloxiertem Aluminium bestehen und sollten zumindest einseitig (unten), besser aber beidseitig (oben und unten) perforiert sein, um Dampdurchdringung und Kondensatablauf zu gewährleisten.
  • Die Sterilisierbehälter werden dann nach der Sterilisation mit Kennzeichnungen versehen, aus denen hervorgeht, wann die Medizinprodukte sterilisiert wurden, nach welcher Zeit eine erneute Sterilisation notwendig ist, welchen Inhalt der Sterilisierbehälter aufweist, welches Sterilisiergerät verwendet wurde. Daneben sind auch Kennzeichnungen möglich, um Arzt, Praxiszimmer od. dgl. zu bestimmen.
  • Nachteilig an den herkömmlichen Sterilisierbehältern, wie sie im Stand der Technik auszugsweise dargestellt wurden, ist der Umstand, dass eine Kennzeichnung in der Regel nach der Sterilisierung erfolgt, da die Kennzeichnungen in der Regel aus einem Post-it-Kleber oder handschriftlichen Vermerken in irgendeiner Art und Weise erfolgen und diese Kennzeichnungen den hohen Temperaturen z. B. bei der Dampfsterilisation nicht Stand halten. Weiter ist von Nachteil, dass sich die Kennzeichnungen leicht von dem Sterilisierbehälter lösen können, wie es gerade bei Post-it-Klebern der Fall ist.
  • AUFGABE
  • Aufgabe der Erfindung ist eine Kennzeichnung und Zuordnung von Schalen zu verschiedenen Bezugspunkten, wie Ärzten, Behandlungszimmern, Sterilisationsgeräten, Sterilisationszeit od. dgl. zu erhalten, wobei eine möglichst einfache Handhabung im Vordergrund der Erfindung steht. Daneben soll eine Schale geschaffen werden, in der die eingelegten Instrumente leicht gesichert werden können, wobei eine möglichst flexible Anpassung an unterschiedlichste Instrumente ebenfalls im Vordergrund steht. Ausserdem sollen die Instrumente nach der Reinigung, Deinfektion oder Sterilisation zusätzlich vor dem Einwirken, insbesondere Verschmutzen, anderer Personen geschützt werden.
  • LÖSUNG DER AUFGABE
  • Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass der Deckel zumindest eine Einrichtung oder Ausgestaltung aufweist, welche der Festlegung von zumindest einer Einrichtung zum Fixieren der Instrumente dient.
  • Der Verbund aus einem Deckel und einer Schale ist im bevorzugten Ausführungsbeispiel zwar aus rostfreiem Edelstahl gefertigt, doch sollen dem Einsatz an Materialien keine Grenzen gesetzt werden. Einzig massgebend ist in diesem Zusammenhang, dass die während der Aufbereitung an das Material gestellten Anforderungen erfüllt werden.
  • Der Form von Deckel und Schale sollen hierbei ebenfalls keine Grenzen gesetzt werden. Denkbar sind bspw auch runde oder bananenförmige Schalen mit dazu passenden Deckeln.
  • Der Deckel weist ein Lochmuster auf. Dieses dient der Aufnahme einer Einrichtung. Bezüglich des Lochmusters ist die einzige Massgabe, die zu erfüllen ist, dass sie mit Noppen der Einrichtung korrespodiert, diese also aufnimmt und damit die Einrichtung mit Deckel oder Schale wiederlösbar verbindet. In welchen Bereichen des Deckels oder der Schale das Lochmuster angebracht ist von untergeordneter Bedeutung und kann vom Hersteller den Bedürfnissen der Nutzer entsprechend hergestellt werden.
  • Auch ist die Form oder Ausgestaltung der Noppen von untergeordneter Bedeutung, so lange eine wiederlösbare Verbindung zwischen Schale und Einrichtung möglich ist.
  • Ebenso sind der Ausgestaltung des Deckels keine Grenzen zu setzen. Ob und in welcher Weise ein Wall vorhanden ist und ob in den Wall Grifföffnungen eingeformt sind, ist nicht von Belang. Der Form der Grifföffnungen sollen, falls vorhanden, keine Grenzen gesetzt werden, solang sie die Aufgabe des sicheren Tragens und Hebens realisieren.
  • Zum Verbinden des Deckels mit der Schale kommen Ausnehmungen, Zungen und Federlaschen zum Einsatz. Dabei handelt es sich aber nur um eine von vielen möglichen Verbindungsmethoden. Die Verbindungsmethode soll nicht hierauf eingeschränkt werden. Vielmehr soll das Prinzip der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Gedanken übertragbar auf andere schon vorhandene oder noch zu entwickelnde Verbindungsmethoden sein.
  • Die medizinischen Instrumente werden mithilfe der Einrichtung zwischen dem Deckel und der Schale festgesetzt. Die Einrichtung weist im bevorzugten Ausführungsbeispiel Mulden zur Aufnahme der Instrumente auf. Diese Mulden sind nur eine von verschiedenen Möglichkeiten die Instrumente festzusetzen. Der Erfindungsgedanke kann auch dadurch erreicht werden, dass an Stelle der Mulden Kunststoffhäärchen, Noppen od. dgl. zum Einsatz kommen.
  • Grundsätzlich ist wichtig, dass die medizinischen Instrumente mit Hilfe der Einrichtung und dem Zusammenspiel von Deckel und Schale festgesetzt werden. Mit Zusammenspiel ist hier gemeint, dass Deckel und Schale in Verbindung mit der Einrichtung den Innenraum punktuell und angepasst verengen, so dass die Instrumente nicht verrutschen können.
  • Um unterschiedlichen Instrumenten Rechnung zu tragen, kann der Deckel in verschiedenen Höhen mit der Schale verbunden wrden. In diesem Fall weist die Schale Ausnehmungen in unterschiedlicher Höhe in den Seitenwänden auf. Ferner ist denkbar, den Deckel ebenfalls schalenförmig auszugestalten und Zungen, die in Ausnehmungen in den Seitenwänden gesteckt werden z. B nahe den Randkanten anzuordnen. Auf diese Weise kann der Deckel durch Drehen in zwei unterschiedlichen Abständen zum Schalenboden angeordnet werden.
  • Der Grundgedanke einer festen Kennzeichnung, die zum einen den Anforderungen der Aufbereitung gerecht wird und zum anderen sich einfach vermitteln und erlernen lässt, wobei eine sehr geringe Fehlerquote das Ziel der Gestaltung der Kennzeichnung ist, steht im Zentrum des Erfindungsgedankens. Dabei kommen Pins zum Einsatz die in verschiedene Öffnungen eines Kalenders eingeführt werden, um Zeit und/oder Ort und/oder Aufbereitungsmaschine od. dgl der Aufbereitung oder zum Einsatzort, wie Zimmer, Praxis od. dgl. zu kennzeichnen.
  • Der Pin ist dabei nur eine denkbare Variante der Kennzeichnung. Genauso ist es möglich, dass einfache Stifte aus Kunststoff oder Stopfen od. dgl. oder eine Kombination aus verschiedenen Teilen zum Einsatz kommen. Auch verschiedene mögliche Farbgebung der Pins ist von untergeordneter Bedeutung, aber Teil der Erfindungsidee.
  • Im bevorzugten Ausführungsbeispiel stellt sich die Kennzeichnung als ein Zusammenspiel von Öffnungen und Pins dar. Die Öffnungen befinden sich im bevorzugten Ausführungsbeispiel integriert in der Vorrichtung und bevorzugt auf der Oberseite des Deckels, da sie dort am einfachsten wahrgenommen werden können. Dabei soll aber nicht ausser Acht bleiben und ist auch Teil des Erfindungsgedankens, dass die Öffnungen ebenso auf mehr als nur einer Behälterwand angebracht sind oder nur auf einer Seitenwand oder auch dem Boden des Sterilisierbehälters. Der gesamte Sterilisierbehälter kann diese Öffnungen aufweisen oder eben nur Teile davon. Letztlich ist es auch denkbar, dass der gesamte Sterilisierbehälter eine gewisse Form aufweist, die eine Kennzeichnung darstellt.
  • Das Material eines Pins muss ebenso für den Einsatz in allen Sterilisierbehältern geeignet sein. In der Praxis hat sich als vorteilhaft erwiesen die Pins aus Kunststoff herzustellen, da dieses Material einfach und günstig in der Herstellung ist. Das Gleiche gilt auch für die Einrichtung.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
  • 1 eine perspektivische Draufsicht eines erfindungsgemässen Deckels;
  • 2 eine vergrösserte Seitenansicht eines Teils einer erfindungsgemässen Einrichtung;
  • 3 zeigt eine vergrösserte Seitenansicht eines erfindungsgemässen Pins;
  • 4 eine perspektivische Draufsicht auf ein anderes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen Deckels
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemässen Schale;
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen Deckels;
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemässen Schale.
  • In 1 ist ein erfindungsgemässer Deckel 1 gezeigt, welcher relativ zu dem erfindungsgemässen Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen Deckels 1.1, wie in 6 gezeigt, kleiner ausgestaltet ist.
  • Der Deckel 1, 1.1 weist ein Lochmuster 2 auf. Dieses Lochmuster 2 erstreckt sich über fast den gesamten Deckel 1, 1.1.
  • Daneben weist der Deckel 1 zwei Grifföffnungen 3 auf, welche sich auf einem länglich verlaufenden Wall 4 befinden. An den Enden bildet der Wall 4 je eine Zunge 6, 6.1 aus. Diese sind stufenmässig ausgebildet.
  • Ferner sind eine Vielzahl von Öffnungen 5, 7, 8, 9, 10, 11 erkennbar, die unterschiedliche Durchmesser aufweisen. Als erstes wird auf die kleineren Öffnungen 5 hingewiesen. Diese können bspw. der Anzeige des behandelnden Arztes, des benötigten Behandlungszimmers od. dgl. dienen.
  • Die zwei einzelnen Öffnungen 7, 8 dienen dazu, den Sterilisationszeitpunkt auf die Tageshälften von 0–12 Uhr und von 12–24 Uhr festzulegen. Eine kreisrunde Anordnung der Öffnungen 9 dient wiederum dazu den genauen Zeitpunkt innerhalb der dazu bestimmten Tageshälftenzeit festzulegen. Die Öffnungen 10, 11 dienen wiederum dazu, Tag und Monat der Aufbereitung anzuzeigen.
  • 2 zeigt die Seitenansicht eines möglichen Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemässen Einrichtung 12. Diese weist zunächst einen Tragstreifen 13 auf. Von diesem Tragstreifen 13 ragen zur einen Seite Mulden 14 und zur anderen Seite Noppen 15 ab. Dabei dienen die Mulden 14 der Aufnahme von medizinischen Instrumenten. Die Noppen 15 hingegen dienen durch Einführen in das Lochmuster 2 dazu, die Einrichtung 12 mit dem Deckel 1 zu befestigen.
  • 3 zeigt eine vergrösserte Seitenansicht eines Pins 16. Dieser weist einen oberen ballförmigen Kopf 17 und eine spitz nach unten verlaufende Nadel 18 auf.
  • 4 zeigt eine perspektivische Ansicht des ebenfalls erfindungsgemässen Deckels 1.1. Dieser Deckel 1.1 unterscheidet sich von dem Deckel 1 in erster Linie dadurch, dass ein abstehender Wall 4.1 nicht länglich, wie beim Wall 4 der Fall, sondern quer verläuft. Ausserdem ist eine etwas veränderte Anordnung eines Lochmusters 2.1 im Gegensatz zum Lochmuster 2 zu erkennen. Diese Veränderung ergibt sich aus der anderen Aufteilung der zur Verfügung stehenden Fläche des Deckels 1.1. Dort sind auch eine Vielzahl von Öffnungen 5.1, 7.1, 8.1, 9.1, 10.1, 11.1 zu erkennen, welche ebenfalls zur Kennzeichnung dienen, wie dies auch bei dem Deckel 1 der Fall ist. An jedem Ende des Walls 4.1 ist ausserdem wieder je eine Zunge 6.2, 6.3 stufenmässig ausgebildet.
  • 5 zeigt ein mögliches Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemässen Schale 19. Diese weist die Form eines rechteckigen Behälters auf. Sie besteht aus zwei kürzeren Behälterwänden 20, 20.1, zwei längeren Behälterwänden 21, 21.1 und einem Boden 22. An den Ecken der Schale 19 sind Ablauföffnungen 23.1, 23.2, 23.3, 23.4 zu erkennen. Ausserdem sind in die Behälterwände 20, 20.1, 21, 21.1 Öffnungen 24, 24.1, 25, 25.1 eingeformt.
  • Der Boden 22 weist über seine gesamte Fläche ein Lochmuster 26 auf. Dieses Lochmuster 26 dient ebenfalls der Aufnahme der Noppen 15, welche in 2 gezeigt werden.
  • Ausserdem befindet sich in den Behälterwänden 20.1, 21.1 je eine Federlasche 27, 28. Diese weisen jeweils wieder eine Ausnehmung 29, 30 auf. An den gegenüber liegenden Behälterwänden 20.2, 21.2 sind ebenfalls je eine Ausnehmung 31, 32 zu erkennen.
  • In 6 ist ein weiteres Ausführungsbeipiel eines erfindungsgemässen Deckels 1.2 zu sehen, welcher schalenartig geformt ist. Er weist an seinen Seitenwänden 33, 34, 35, 36 jeweils Öffnungen 37 auf.
  • Anders als bei den Deckeln 1, 1.1 weist dieser keinen Wall 4, 4.1 auf. Damit zusammenhängend sind auch keine Grifföffnungen 3, 3.1 zu erkennen. Ausserdem ist der Deckel 1.2 in der Weise gestaltet, dass er dreimal so gross ist, wie jeweils einer der Deckel 1, 1.1. Sonst ist auch dort ein Lochmuster 2.2 über fast die gesamte Fläche eingeformt. Daneben sind Öffnungen 5.2 zur Anzeige bspw. des Arztes, des Behandlungszimmers od. dgl zu erkennen. Ebenso sind auch wieder Öffnungen 7.2, 8.2, 9.2, 10.2, 11.2 zu erkennen, die wiederum den schon aufgezeigten Aufgaben dienen.
  • Ausserdem ist in nicht näher beschriebenen Ausnehmungen der Seitenwände 33, 35 je eine Zunge 38, 38.1 zu erkennen. In den Eckbereichen der Seitenwände 33, 34, 35, 36 sind ausserdem längliche Ablauföffnungen 39.1, 39.2, 39.3, 39.4 frei gelassen.
  • 7 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemässen Schale 40. Sie besteht aus zwei sich gegenüberliegenden kürzeren Behälterwänden 41, 43 und zwei sich gegenüberliegenden längeren Behälterwänden 42, 44. Die Behälterwände 41, 42, 43, 44 umschliessen praktisch einen Boden 45. An den Ecken der Behälterwände 41, 42, 43, 44 sind vier längliche Ablauföffnungen 46.1, 46.2, 46.3, 46.4 eingeformt.
  • Ausserdem sind in den Behälterwänden 41, 42, 43, 44 Öffnungen 47 zu erkennen. An den kürzer ausgestalteten Behälterwänden 41, 43 befinden sich jeweils mittig zwei Federlaschen 48, 49. In diese Federlaschen 48, 49 sind untereinander angebrachte Ausnehmungen 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3 eingeformt.
  • An der Behälterwand 42 sind drei Federlaschen 52, 53, 54 zu erkennen. Diese weisen jeweils eine Ausnehmung 55, 56, 57 auf. Auf der gegenüberliegenden Behälterwand 44 sind ausserdem drei Ausnehmungen 58, 59, 60 eingelassen.
  • Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
    Zunächst wird die Einrichtung 12 mithilfe der Noppen 15, welche sich auf der Unterseite des Tragstreifens 13 befinden, mit dem Boden 22, 45 der Schale 19, 40 verbunden. Dadurch ragen die Mulden 14 weg vom Boden 22, 45. bevorzugt werden dabei mehrere nebeneinander befindliche Mulden 14 nebeneinander mit dem Boden 22, 45 verbunden.
  • Je nach Länge und Anzahl der medizinischen Instrumente wird die Einrichtung 12 bestehend dann aus mehreren nebeneinander auf dem Tragstreifen 13 befindlichen Mulden 14 entlang einer längeren Behälterwand 21.1, 21.2, 42, 44 oder einer kürzeren Behälterwand 20.1, 20.2, 41, 43 mit dem Boden 22, 45 der Schale 19, 40 verbunden.
  • Sollen bspw. mehrere kürzere Instrumente in die Schale 19, 40 gelegt werden, so werden die Mulden 14 je nach Anzahl der Instrumente auf dem Tragstreifen 13 entlang der längeren Behälterwand 21.1, 21.2, 42, 44 angebracht. In gleicher Weise wird eine weitere Einrichtung 12 der gleichen Länge, also auch der gleichen Anzahl von Mulden 14 entlang der gegenüber liegenden längeren Behälterwand 21.1, 21.2, 42, 44 mit dem Boden 22, 45 verbunden.
  • Dabei ist darauf zu achten, dass die zuerst angebrachten Mulden 14 in ihrer Verlängerung mit den später angebrachten Mulden 14 korrespodieren, d. h., dass beim Einlegen eines medizinischen Instruments dieses wie ein Steg im oberen und unteren Bereich durch die Mulden 14 gestützt wird.
  • Sollen bspw. mehrere längere Instrumente in die Schale 19, 40 gelegt werden, so werden wieder je nach Anzahl der Instrumente die Einrichtung 12 mit dem Tragstreifen 13 jetzt entlang der kürzeren Behälterwand 20.1, 20.2, 41, 43 eine entsprechende Anzahl von Mulden 14 mit dem Boden 22, 45 der Schale 19, 40 verbunden. Anschliessend wird wieder an der gegenüberliegenden kürzeren Behälterwand 20.1, 20.2, 41, 43 in gleicher Weise und Länge die Einrichtung 12 mit dem Boden 22, 45 verbunden. Danach können die Instrumente wieder in die entsprechenden Mulden 14 eingelegt werden.
  • Die Einrichtung 12 wird wieder jeweils entsprechend dem Vorgehen in der Schale 19, 40, wie sie oben gezeigt wurde, auf der Unterseite des Deckels 1, 1.1, 1.2 mithilfe des dort vorhandenen Lochmusters mit den Noppen 15 zum Deckel 1, 1.1, 1.2 hin befestigt werden. Dadurch ragen die Mulden 14 nun weg vom Deckel 1, 1.1, 1.2.
  • Danach wird der Deckel 1, 1.1, 1.2 mit den Mulden 14 zur Schale 19, 40 hin in die Schale eingeführt. Dabei wird zunächst eine der Zungen 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 in die feste Ausnehmung 31, 32, 58, 59, 60 eingeführt. Daraufhin wird die entsprechend gegenüberliegende Zunge 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 in die Ausnehmung 29, 30, 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3, welche in die Federlasche 27, 28, 48, 49, 52, 53, 54 eingeformt ist, verbracht, indem die Zungen 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 von oben auf die Federlasche 27, 28, 48, 49, 52, 53, 54 drückt, diese ein kleines Stück nachgibt, so dass die Zunge 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 in die Ausnehmung 29, 30, 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3 rutschen kann, um anschliessend wieder in die Ausgangsposition zurück zu schnappen und damit die Zunge 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 zu verriegeln.
  • Eine Entriegelung ist durch das manuelle Wegdrücken der Federlasche 27, 28, 48, 49, 52, 53, 54 von der Behälterwand 20.1, 21.1, 41, 42, 43 und durch das Entfernen der dann wieder frei gewordenen Zunge 6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1 möglich.
  • Durch den Umstand, dass der Deckel 1, 1.1, 1.2 durch die Verriegelung fest mit der Schale 19, 40 verbunden ist, kann der Nutzer nun die Schale 19, 40 und den Deckel 1, 1.1, 1.2 anhand der in dem Wall 4, 4.1 angebrachten Grifföffnungen 3, 3.1 anfassen und fortbewegen, ohne dabei die medizinischen Instrumente berühren zu müssen.
  • Durch das Verbinden vom Deckel 1, 1.1, 1.2 mit der Schale 19, 40 greifen nun die Mulden 14 von oben und unten an das medizinische instrument und legen es dadurch fest, so dass es zum einen nicht mehr Hin- und Herrutschen kann und zum anderen auch weg vom Boden 22, 45, den Behälterwänden 20.1, 20.2, 21.1, 21.241, 42, 43, 44 und dem Deckel 1, 1.1, 1.2 gelagert wird und der Nutzer nicht mehr ungewollt Berührung mit den Instrumenten aufnehmen kann.
  • Bei dem bisher beschriebenen Vorgehen ist es völlig dem Nutzer überlassen, wie viele Instrumente er in welcher Position langern möchte.
  • Daneben ist es bspw. auch möglich, dass der Nutzer anstatt eines grossen Deckels 1.2, dessen Abmessungen der Grösse der Schale 40 entsprechen, ein bis drei kleinere Deckel 1, 1.1 einsetzt, um die relativ grössere Schale 40 ganz oder teilweise abzudecken.
  • Dabei kann der Nutzer für jeden Deckel 1, 1.1 eine andere Anordnung der Einrichtungen 12 vorsehen und mit dem jeweiligen Deckel 1, 1.1 diese Anordnung der Instrumente sichern. Dabei ist es auch ohne weiteres möglich, für jeweils unter dem einen oder anderen Deckel 1, 1.1 festgelegten Instrumente verschiedene Einsatzorte oder -zeiten vorzusehen.
  • Beim Befestigen des relativ grösseren Deckels 1.2 mit der entsprechenden Schale 40 befinden sich im gezeigten Ausführungsbeispiel an beiden Seiten der Behälterwände 41, 43 Federlaschen 48, 49. Dadurch ist es ohne Belang, ob zuerst die eine Zunge 38, 38.1 oder die andere Zunge 38, 38.1 eingeführt wird. Die untereinander angebrachten Ausnehmungen 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3 dienen dazu, dass der Nutzer den Deckel 1.2 so weit in die Schale 40 schiebt, bis alle Instrumente festgesetzt sind.
  • Sollten die Seitenwände 33, 34, 35, 36 des Deckels 1.2 dabei auf den Boden 45 der Schale 40 stossen, so kann der Nutzer den Deckel 1.2 ohne weiteres umdrehen, die Einrichtungen 12 auf der anderen Seite entsprechend der Anordnung auf dem Boden 45 der Schale 40 ausrichten und den Deckel 1.2 dann mit den Seitenwänden 33, 34, 35, 36 nach oben so weit in die Schale 1.2 einführen, bis die medizinischen Instrumente festgesetzt sind.
  • Anschliessend kann der Nutzer entscheiden, ob er schon vor oder erst nach der Aufbereitung der medizinischen Instrumente eine Kennzeichnung durchführt. Für den Kennzeichnungsvorgang selber ist dies ohne Belang. Die Kennzeichnung gestaltet sich in folgender Weise:
    In der hier nur beispielhaft beschriebenen Vorgehensweise wird davon ausgegangen, dass die Aufbereitung der medizinischen Instrumente vor dem Kennzeichnungsvorgang von statten geht.
  • Dabei weist der Deckel 1, 1.1, 1.2, wie auch die Schale 19, 40 eine Vielzahl von Öffnungen 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 24, 25, 26, 37, 47 und Ablauföffnungen 23, 39, 46 auf, die während der Aufbereitung der medizinischen Instrumente dafür sorgen, dass Dampf, Wasser od. dgl gut an die Instrumente gelangen und wieder abfliessen oder entweichen können.
  • Nach der Aufbereitung wird der Verbund von Schale 19, 40 und Deckel 1, 1.1, 1.2 in der Weise gekennzeichnet, dass die jeweils durch Form und Grösse vorgegebenen Pins 16 mit den Nadeln 18 voran in die entsprechenden Öffnungen 5, 5.1, 5.2, 7, 7.1, 7.2, 8, 8.1, 8.2, 9, 9.1, 9.2, 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2 des Deckels 1, 1.1, 1.2. Dies geschieht in der Weise, dass der jeweilige Pin 16 mit der Nadel 18 voran bis hin zum Anschlag des Kopfs 16 an den Rändern der Öffnungen 5, 5.1, 5.2, 7, 7.1, 7.2, 8, 8.1, 8.2, 9, 9.1, 9.2, 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2 in die entsprechende Öffnung 5, 5.1, 5.2, 7, 7.1, 7.2, 8, 8.1, 8.2, 9, 9.1, 9.2, 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2 gedrückt wird. Der Kopf 16 verhindert durch seinen grösseren Umfang ein Durchgleiten des Pins 16 in den Innenraum.
  • In dieser Weise werden die einzelnen Angaben zu Arzt, Behandlungszimmer, Patient, Sterilisationszeitpunkt durch den Einsatz von Pins 16 im Zusammenspiel mit den entsprechenden Öffnungen 5, 5.1, 5.2, 7, 7.1, 7.2, 8, 8.1, 8.2, 9, 9.1, 9.2, 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2 festgelegt.
  • Nach dem Einsatz werden die Pins 16 wieder aus den Öffnungen 5, 5.1, 5.2, 7, 7.1, 7.2, 8, 8.1, 8.2, 9, 9.1, 9.2, 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2 entfernt, indem der Nutzer oder die Nutzerin den Pin 16 am Kopf 17 ziehend aus der Öffnung 5, 5.1, 5.2, 7, 7.1, 7.2, 8, 8.1, 8.2, 9, 9.1, 9.2, 10, 10.1, 10.2, 11, 11.1, 11.2 löst bzw. nach oben herauszieht. Bezugszeichenliste
    1 Deckel 34 Seitenwand
    2 Loch 35 Seitenwand
    3 Grifföffnung 36 Seitenwand
    4 Wall 37 Öffnung
    5 Öffnung 38 Zunge
    6 Zunge 39 Ablauföffnung
    7 Öffnung 40 Schale
    8 Öffnung 41 Behälterwand
    9 Öffnung 42 Behälterwand
    10 Öffnung 43 Behälterwand
    11 Öffnung 44 Behälterwand
    12 Einrichtung 45 Boden
    13 Tragstreifen 46 Ablauföffnung
    14 Mulde 47 Öffnung
    15 Noppen 48 Federlasche
    16 Pin 49 Federlasche
    17 Kopf 50 Ausnehmung
    18 Nadel 51 Ausnehmung
    19 Schale 52 Federlasche
    20 Behälterwand 53 Federlasche
    21 Behälterwand 54 Federlasche
    22 Boden 55 Ausnehmung
    23 Ablauföffnung 56 Ausnehmung
    24 Öffnung 57 Ausnehmung
    25 Öffnung 58 Ausnehmung
    26 Loch 59 Ausnehmung
    27 Federlasche 60 Ausnehmung
    28 Federlasche 61 Loch
    29 Ausnehmung
    30 Ausnehmung
    31 Ausnehmung
    32 Ausnehmung
    33 Seitenwand
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 1986626 [0003]
    • - DE 102004053355 A1 [0004]
    • - DE 202005015459 U1 [0005]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN EN ISO 17664 [0006]
    • - EN ISO 15 883 [0007]
    • - EN ISO 13060 [0007]

Claims (33)

  1. Vorrichtung zur Aufbereitung von medizinischen Instrumenten mit einer Schale (19, 40) und einem Deckel (1, 1.1, 1.2), dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (1) zumindest eine Einrichtung (2, 2.1, 2.2) oder Ausgestaltung aufweist, welche der Festlegung von zumindest einer Einrichtung (12) zum Fixieren der Instrumente dient.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (2, 2.1, 2.2) oder Ausgestaltung zum Festlegen der Einrichtung (12) zum Fixieren aus einem Lochmuster besteht.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Lochmuster in Längs- und Querrichtung des Deckels (1, 1.1, 1.2) gleichmässig und symmetrisch ist.
  4. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Einrichtung (2, 2.1, 2.2) zum Fixieren der Instrumente ein Gegenelement (12) an einem Boden (22, 46) der Schale (19, 40) zugeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (12) zum Fixieren der Instrumente und/oder das Gegenelement (12) an dem Boden (22, 46) der Schale (19, 40) und mit dem Deckel (1, 1.1, 1.2) wieder lösbar verbunden ist/sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass Einrichtung (12) und Gegenelement (12) identisch ausgebildet sind.
  7. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass Einrichtung (12) und/oder Gegenelement (12) einen Tragstreifen (13) aufweist, der auf einer Oberfläche mit Noppen (15) zum Eingreifen in das Lochmuster (2, 2.1, 2.2, 26) des Deckels (1, 1.1, 1.2) bzw. Bodens (22, 46) der Schale (19, 40) belegt ist.
  8. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (12) bzw. das Gegenelement (12) einen, bevorzugt zwei elastische Streifen zum Ausüben eines Drucks auf das Instrument aufweist.
  9. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (12) bzw. das Gegenelement (12) Noppen, Stäbchen od. dgl zum Ausüben eines Drucks auf das Instrument oder Mulden (14) zur Aufnahme des Instruments aufweist.
  10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (12) bzw. das Gegenelement (12) aus Kunststoff bestehen.
  11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als jeweils eine Einrichtung (12) bzw. ein Gegenelement (12) am Deckel (1, 1.1, 1.3) und/oder in der Schale (19, 40) nebeneinander angeordnet sind.
  12. Vorrichtung zur Aufbereitung von medizinischen Instrumenten mit einer Schale (19, 40), einem Deckel (1) und einer Kennzeichnung (5, 5.1, 7, 7.1, 8, 8.1, 9, 9.1, 10, 10.1, 11, 11.1, 16), dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung (5, 5.1, 7, 7.1, 8, 8.1, 9, 9.1, 10, 10.1, 11, 11.1, 16) aus zwei voneinander lösbaren Teilen besteht.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Teil der Kennzeichnung (5, 5.1, 7, 7.1, 8, 8.1, 9, 9.1, 10, 10.1, 11, 11.1) in die Vorrichtung integriert und der andere Teil (16) wiederlösbar mit diesem Teil (5, 5.1, 7, 7.1, 8, 8.1, 9, 9.1, 10, 10.1, 11, 11.1) verbunden ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (19, 40) an zumindest einer Behälterwand (20.1, 20.2, 21.1, 21.2, 41, 42, 43, 44) und/oder dem Boden (22, 45) und/oder dem Deckel (1, 1.1, 1.2, 1.3) Öffnungen (5, 5.1, 7, 7.1, 8, 8.1, 9, 9.1, 10, 10.1, 11, 11.1) als integrierter Teil der Kennzeichnung aufweist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (5, 5.1, 7, 7.1, 8, 8.1, 9, 9.1, 10, 10.1, 11, 11.1) in verschiedener Form und Grösse ausgebildet sind.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (5, 5.1, 7, 7.1, 8, 8.1, 9, 9.1, 10, 10.1, 11, 11.1) untereinander und/oder nebeneinander und/oder als Kreis und/oder als Drei- oder Mehreck und vor allem kalenderartig angeordnet sind.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass den Öffnungen (5, 5.1, 7, 7.1, 8, 8.1, 9, 9.1, 10, 10.1, 11, 11.1) Pins (16) zugeordnet sind.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Pins (16) wiederlösbar mit den Öffnungen (5, 5.1, 7, 7.1, 8, 8.1, 9, 9.1, 10, 10.1, 11, 11.1) verbunden sind.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Pin (16) aus Kunststoff besteht und eine Ringnut aufweist.
  20. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Pins (16) verschiedene Formen und/oder Farben aufweisen.
  21. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (19, 40) zumindest eine Federlasche (27, 28, 48, 49, 52, 53, 54) aufweist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass in die Federlasche (27, 28, 48, 49, 52, 53, 54) zumindest eine Ausnehmung (29, 30, 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3) eingeformt ist.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass auf der anderen Seite der Schale (19, 40) gegenüber und auf etwa der Höhe der Ausnehmung (29, 30, 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3) in der Federlasche (27, 28, 48, 49, 52, 53, 54) eine weitere Ausnehmung (31, 32, 58, 59, 60) in eine Behälterwand (20.2, 21.2, 44) eingeformt ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Behälterwand (20.2, 21.2, 44) und/oder in der Federlasche (27, 28, 48, 49, 52, 53, 54) mehrere Ausnehmungen (29, 30, 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3) übereinander befinden.
  25. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (1, 1.1, 1.2) zumindest zwei Zungen (6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1) aufweist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungen (6, 6.1, 6.2, 6.3, 38, 38.1) mit den Ausnehmungen (29, 30, 50.1, 50.2, 50.3, 51.1, 51.2, 51.3) zusammenwirken.
  27. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (1.2) ebenfalls schalenartig ausgebildet ist.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zungen (38, 38.1) nahe dem oberen freien Rand des schalenartigen Deckels (1.2) befinden.
  29. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (1, 1.1) etwa mittig einen Wall (4, 4.1) aufweist.
  30. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass seitliche Wallwände Grifföffnungen (3, 3.1) aufweisen.
  31. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass Behälter-(20.1, 20.2, 21.1, 21.2, 41, 42, 43, 44) und/oder Seitenwände (33, 34, 35, 36) Öffnungen (25, 47, 37) aufweisen.
  32. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Schale (19, 40) eine Mehrzahl von Deckel (1, 1.1, 1.2) zugeordnet ist.
  33. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (1, 1.1, 1.2) und/oder die Schale (19, 40) aus Edelstahl besteht.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN102205138A (zh) * 2010-03-31 2011-10-05 海尔集团公司 食具消毒柜碗架
WO2024218108A1 (de) * 2023-04-18 2024-10-24 Aesculap Ag Vorrichtung zur positionierung eines siebkorbs in einem behälter

Citations (14)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1986626U (de) 1968-03-14 1968-06-06 Guenter Dr Frerich Schale, insbesondere instrumentenschale fuer medizinische zwecke.
US4148273A (en) * 1976-09-07 1979-04-10 Hollingsworth Delbert L Medicine management device
DE8525574U1 (de) * 1985-09-07 1985-10-24 Aesculap-Werke Ag Vormals Jetter & Scheerer, 7200 Tuttlingen Behälter mit durchbrochenen Wänden, insbesondere Sterilisierbehälter für ärztliche Instrumente
US4978510A (en) * 1988-07-18 1990-12-18 Pascal Company, Inc. Sterilizing tray
DE4103146C1 (de) * 1991-02-02 1992-03-26 Richard Wolf Gmbh, 7134 Knittlingen, De
US5605000A (en) * 1995-02-22 1997-02-25 Scott; Sylvia M. Scheduling board
US5918740A (en) * 1997-05-05 1999-07-06 Carr Metal Products, Inc. Instrument cassette
DE202004003964U1 (de) * 2004-03-11 2004-06-09 Simmoteit, Robert, Dr. Vorrichtung zur Instrumentenaufbereitung
DE202005015459U1 (de) 2005-09-26 2005-12-15 Aesculap Ag & Co. Kg Chirurgische Halterung
DE202005015414U1 (de) * 2005-09-26 2005-12-15 Aesculap Ag & Co. Kg Chirurgisches Profilelement
DE102004032306A1 (de) * 2004-07-03 2006-02-02 Richard Wolf Gmbh Behälter für medizinische Instrumente
DE102004053355A1 (de) 2004-11-02 2006-05-11 Klaus Gatermann Wanne zur Aufnahme medizinischer Gegenstände
DE202006011942U1 (de) * 2006-08-04 2006-10-26 Aesculap Ag & Co. Kg Siebkorb
DE112006001818T5 (de) * 2005-07-08 2008-05-21 Riley Medical Inc. Halterbaugruppe für ein medizinisches Instrument

Patent Citations (14)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1986626U (de) 1968-03-14 1968-06-06 Guenter Dr Frerich Schale, insbesondere instrumentenschale fuer medizinische zwecke.
US4148273A (en) * 1976-09-07 1979-04-10 Hollingsworth Delbert L Medicine management device
DE8525574U1 (de) * 1985-09-07 1985-10-24 Aesculap-Werke Ag Vormals Jetter & Scheerer, 7200 Tuttlingen Behälter mit durchbrochenen Wänden, insbesondere Sterilisierbehälter für ärztliche Instrumente
US4978510A (en) * 1988-07-18 1990-12-18 Pascal Company, Inc. Sterilizing tray
DE4103146C1 (de) * 1991-02-02 1992-03-26 Richard Wolf Gmbh, 7134 Knittlingen, De
US5605000A (en) * 1995-02-22 1997-02-25 Scott; Sylvia M. Scheduling board
US5918740A (en) * 1997-05-05 1999-07-06 Carr Metal Products, Inc. Instrument cassette
DE202004003964U1 (de) * 2004-03-11 2004-06-09 Simmoteit, Robert, Dr. Vorrichtung zur Instrumentenaufbereitung
DE102004032306A1 (de) * 2004-07-03 2006-02-02 Richard Wolf Gmbh Behälter für medizinische Instrumente
DE102004053355A1 (de) 2004-11-02 2006-05-11 Klaus Gatermann Wanne zur Aufnahme medizinischer Gegenstände
DE112006001818T5 (de) * 2005-07-08 2008-05-21 Riley Medical Inc. Halterbaugruppe für ein medizinisches Instrument
DE202005015459U1 (de) 2005-09-26 2005-12-15 Aesculap Ag & Co. Kg Chirurgische Halterung
DE202005015414U1 (de) * 2005-09-26 2005-12-15 Aesculap Ag & Co. Kg Chirurgisches Profilelement
DE202006011942U1 (de) * 2006-08-04 2006-10-26 Aesculap Ag & Co. Kg Siebkorb

Non-Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
DIN EN ISO 17664
EN ISO 13060
EN ISO 15 883

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN102205138A (zh) * 2010-03-31 2011-10-05 海尔集团公司 食具消毒柜碗架
CN102205138B (zh) * 2010-03-31 2015-02-11 海尔集团公司 食具消毒柜碗架
WO2024218108A1 (de) * 2023-04-18 2024-10-24 Aesculap Ag Vorrichtung zur positionierung eines siebkorbs in einem behälter

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