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DE20105328U1 - Sieb- und Waschtray für medizinische Zwecke - Google Patents

Sieb- und Waschtray für medizinische Zwecke

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DE20105328U1
DE20105328U1 DE20105328U DE20105328U DE20105328U1 DE 20105328 U1 DE20105328 U1 DE 20105328U1 DE 20105328 U DE20105328 U DE 20105328U DE 20105328 U DE20105328 U DE 20105328U DE 20105328 U1 DE20105328 U1 DE 20105328U1
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STORZ ULRICH
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Description

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Beschreibung
Sieb- und Waschtray für medizinische Instrumente
Die Erfindung betrifft ein Sieb- und Waschtray für medizinische Instrumente gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Für medizinische Instrumente, z. B. chirurgische Instrumente, Dentalinstrumente usw. werden häufig sogenannte Trays verwendet, die eine übersichtliche und funktionsgerechte Zusammenstellung und Ordnung der Instrumente für die Lagerung und den Gebrauch ermöglichen. Solche Trays werden vielfach als Siebbzw. Waschtrays (nachfolgend nur Siebtrays genannt) aus einem Drahtgeflecht oder gelochten Blech gefertigt, so dass die Instrumente in diesem Siebtray gewaschen, gespült und getrocknet werden können.
Um die gereinigten, desinfizierten und gegebenenfalls sterilisierten Instrumente hygienisch und geschützt aufbewahren zu können, wird das Siebtray mit den Instrumenten in eine geschlossene Kassette eingesetzt. Hierzu sind Norm-Kassetten (DIN 13999) bekannt. Die bekannten Siebtrays sind in ihren Außenabmessungen auf diese Norm-Kassetten abgestimmt, d. h. die Außenabmessungen des Siebtrays entsprechen den Innenabmessungen der Norm-Kassette, so dass eine optimale Platzausnutzung gewährleistet ist und eine maximale Anzahl von Instrumenten mit minimalem Platzbedarf gelagert werden kann.
Häufig werden die Siebtrays dazu verwendet, die in dem Siebtray aufgenommenen Instrumente zu reinigen, zu waschen und zu trocknen, um diese dann anschließend in einem Autoklaven zu sterilisieren. Um eine Kontaminierung nach der Sterilisation zu vermeiden, wird das Siebtray für die Sterilisation in eine Sterilisationskassette eingesetzt. Die Sterilisationskassette weist vorzugsweise im Deckel und im Boden eine Lochung auf, um den heißen Dampf für die Sterilisation in das Innere der Sterilisationskassette eindringen zu lassen. Die Lochung wird durch einen Filter abgedeckt, um ein Eindringen von Schmutz und Keimen in das Innere der Sterilisationskassette zu verhin-
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dern. Die Filter bestehen aus einem Papier- oder Textilblatt, welches die Lochung überdeckt. Um den Filter an der Lochung anliegend zu fixieren, ist ein Filterhalter, z. B. in Form einer Lochplatte oder eines Rahmens vorgesehen. Der Filterhalter wird durch eine Verriegelung an der Innenwandung, insbesondere dem Boden und dem Deckel der Sterilisationskassette gehalten, so dass der Filterhalter zum Einlegen und Entnehmen des Filters gelöst werden kann.
Die Verriegelung ist entsprechend der Anordnung des Filterhalters an der Innenwandung der Sterilisationskassette angeordnet, z. B. am Deckel und/oder Boden der Sterilisationskassette. Wird ein herkömmliches Siebtray in eine solche Sterilisationskassette eingesetzt, so behindert die Verriegelung das Einsetzen des Siebtrays. Es kann daher nur ein flacheres Siebtray in die Sterilisationkassette eingesetzt werden. Ein solches flacheres Siebtray kann jedoch manche Instrumente mit einem größeren Platzbedarf nicht aufnehmen. Wird ein herkömmliches auf die Norm-Kassette abgestimmtes Siebtray verwendet, welches die Instrumente aufnehmen kann, so muß eine entsprechend größere Sterilisationskassette verwendet werden, was einen größeren Platzbedarf für die Lagerung bedeutet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beseitigen und ein Siebtray zu schaffen, welches in seinen Abmessungen auf eine Norm-Kassette abgestimmt ist und dennoch in eine Sterilisationskassette mit innerer Verriegelung des Filterhalters eingesetzt werden kann, die die Abmessungen einer Norm-Kassette hat.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Siebtray mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteran-Sprüchen angegeben.
Der wesentliche Gedanke der Erfindung besteht darin, in der Außenkontur des Siebtrays eingezogene Vertiefungen in den Bereichen auszubilden, in welchen sich bei dem Einsetzen des
Siebtrays in eine Sterilisationskassette die Verriegelungen für die Filterhalter befinden. Wird das Siebtray in die Sterilisationskassette eingesetzt, so greift die Verriegelung in diese eingezogenen Vertiefungen des Siebtrays und behindert daher das Einsetzen des Siebtrays nicht. Das Siebtray kann mit seinen Außenabmessungen die Sterilisationskassette vollständig ausfüllen. Das Siebtray kann damit sowohl in Norm-Kassetten als auch in Sterilisationskassetten eingesetzt werden und nützt in beiden Fällen das zur Verfügung stehende Innenvolumen der Kassette vollständig aus.
Die eingezogenen Vertiefungen beeinträchtigen die Aufnahmekapazität des Siebtrays nicht störend. Da in der Regel unterschiedlich sperrige Instrumente in das Siebtray eingelegt werden, können in den Bereichen, in welchen die Höhe des Siebtrays durch die eingezogenen Vertiefungen reduziert ist, flache Instrumente angeordnet werden, während die sperrigeren Instrumente seitlich neben den Vertiefungen angeordnet werden, wo die volle Höhe des Siebtrays zur Verfügung steht. Die Abmessungen der Vertiefungen werden zweckmäßig so gewählt, dass sie ausreichend größer als die Abmessungen der Verriegelung sind, so dass ein problemloses Einsetzen des Siebtrays in die Sterilisationskassette möglich ist. Andererseits werden die Abmessungen der Vertiefungen nicht wesentlich größer als die Abmessungen der Verriegelung gewählt, um das Innenvolumen und damit die Aufnahmekapazität des Siebtrays nicht unnötig zu verkleinern.
Bei den am häufigsten verwendeten quaderförmigen Sterilisationskassetten ist eine Lochung in der Bodenfläche und in der Deckelfläche vorgesehen, so dass Filterhalter am Boden und am Deckel angeordnet sind. Die entsprechend als rechteckige Platte ausgebildeten Filterhalter werden an einer Schmalseite des Bodens bzw. Deckels in Laschen eingehängt und an der gegenüberliegenden Schmalseite verriegelt. Dementsprechend sind bei dem Siebtray eingezogene Vertiefungen an der oberen und unteren Kante der Schmalseiten vorgesehen. Auch wenn nur an einer Schmalseite der Sterilisationskassette solche Verriegelungen vorgesehen sind, ist es zweckmäßig, entsprechende Vertiefungen
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an den beiden Schmalseiten des Siebtrays anzubringen, so dass keine Vorzugsorientierung beim Einsetzen des Siebtrays in die Sterilisationskassette notwendig ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Siebtrays,
Figur 2 einen mittigen Längsschnitt durch das Siebtray und
Figur 3 eine Ansicht der schmalen Stirnseite des Siebtrays.
Das als Ausführungsbeispiel dargestellte Siebtray ist in Form und Abmessungen auf Norm-Kassetten nach DIN 13999 abgestimmt. Diese Norm-Kassetten werden insbesondere in Zahnarztpraxen häufig verwendet. Das erfindungsgemäße Siebtray ist auch in Sterilisationskassetten einsetzbar, die in den Abmessungen diesen Norm-Kassetten entsprechen. Solche Sterilisationskassetten eignen sich zur Dampfsterilisation in allen gängigen Autoklaven und Kleinsterilisatoren.
Die Sterilisationskassetten, für welche das als Ausführungsbeispiel dargestellte Siebtray bestimmt ist, weisen die Form eines flachen Quaders auf und sind in verschiedenen Größen mit unterschiedlichen abgestuften Höhen erhältlich. Die Deckelfläche und die Bodenfläche der Sterilisationskassette weisen eine Lochung auf. An der Innenseite der Boden- und der Deckelfläche wird ein flächiger Filter angebracht, der aus Papier, Kunststoff oder Textilmaterial bestehen kann. Der Filter überdeckt die Lochung und wird durch einen plattenförmigen oder rahmenförmigen Filterhalter an der Innenwandung der Sterilisationskassette anliegend gehalten. Der Filterhalter hat die Form eines Rechtecks, welches nahezu der Größe der Boden- bzw. Dekkelflache entspricht. An einer Schmalseite ist der Filterhalter in Laschen des Deckels bzw. des Bodens eingehängt. An der gegenüberliegenden Schmalseite wird der Filterhalter an dem
Deckel bzw. dem Boden lösbar verriegelt. Die Verriegelung besteht aus einem an dem Deckel bzw. dem Boden angebrachten Block, in welchem ein Schieber gelagert ist, der den Filterhalter in der Mitte seiner Schmalseite federbelastet übergreift.
Eine Sterilisationskassette dieser Art wird z. B. unter der Bezeichnung Dentalcontainer von der Firma AESCULAP AG & Co. KG, D-78532 Tuttlingen vertrieben.
Das in der Zeichnung dargestellte erfindungsgemäße Siebtray besteht aus einem Bodenteil 10 und einem Deckel 12. Das Bodenteil 10 und der Deckel 12 sind aus Lochblech hergestellt. Dabei weisen die Bodenfläche 14 und die Deckelfläche 16 eine Lochung mit relativ großen Öffnungen und schmalen Stegen auf, um ein möglichst ungehindertes Einsprühen der Waschflüssigkeit zu ermöglichen. Die umlaufende Wand 18 des Bodenteils weist eine Lochung mit kleineren Öffnungen und etwas breiteren Stegen auf, um dem Bodenteil eine ausreichende Steifigkeit und Form-Stabilität zu verleihen. Der Rand 20 des Deckels 12 ist nach unten abgekantet, so dass der Deckel 12 mit seinem Rand 2 0 die Wand 18 des Bodenteils 10 übergreift. Der Rand 20 des Deckels 12 weist ebenfalls eine Lochung mit kleineren Öffnungen und breiteren Stegen auf, um dem Deckel die notwendige Steifigkeit und Formstabilität zu geben.
Die Instrumente werden in dem Siebtray in an sich bekannter Weise aufgenommen und gehalten. Die hierzu dienenden Maßnahmen sind an sich bekannt und daher in der Zeichnung nicht dargestellt. Beispielsweise sind in dem Bodenteil Stege, Noppen, Stifte oder dergleichen eingesetzt, die die Instrumente in ihrer Lage halten. Die Instrumente werden gegen diese Stege, Noppen, Stifte usw. durch elastische Niederhalter gedrückt, die innen an dem Deckel 12 angebracht sind.
Damit die Verriegelung der Filterhalter das Einsetzen des Siebtrays in die Sterilisationskassette nicht behindert, weist das Siebtray eingezogene Vertiefungen 22, 24 auf. Die Vertiefungen 22, 24 sind von der Außenkontur des Siebtrays in das
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Innere des Siebtrays eingewölbt und beispielsweise durch Tiefziehen erzeugt.
In dem Bodenteil 10 ist eine Vertiefung 22 in der Mitte der Schmalseitenkante angebracht. Die Position und die Abmessungen der Vertiefung 22 sind so gewählt, dass die Verriegelung des Filterhalters am Boden der Sterilisationskassette in die Vertiefung 22 eingreift und von dieser Vertiefung 22 aufgenommen
10' wird, wenn das Siebtray in die Sterilisationskassette eingesetzt wird. Entsprechend der Ausbildung der Verriegelung mit einem Block und einem in diesem Block gelagerten Schieber weist die Vertiefung 22 die Form eines Quaders auf, der eine dem Block der Verriegelung entsprechende geringe Höhe aufweist. Die Breite der Vertiefung 22 in Richtung der Seitenkante des Bodenteils 10 ist auf die Breite des Blockes der Verriegelung abgestimmt. Die längste Abmessung der Vertiefung 22 verläuft senkrecht zur Seitenkante in der Bodenfläche 14.
Die Vertiefung 24 ist in dem Deckel 12 ausgebildet und nimmt die Verriegelung des Filterhalters an dem Deckel der Sterilisationskassette auf, wenn die Sterilisationskassette mit eingesetztem Siebtray durch Aufsetzen des Deckels geschlossen wird. Auch die Vertiefung 24 befindet sich entsprechend der Verriegelung des Deckels in der Mitte der Schmalseitenkante des Deckels 12 und hat die Form eines Quaders geringer Höhe, dessen Längskante senkrecht zu der Seitenkante des Deckels 12 in der Deckelfläche 16 verläuft.
Vorzugsweise sind gleichartige Vertiefungen 22 jeweils an beiden Schmalseitenkanten des Bodenteils 10 und gleichartige Vertiefungen 24 jeweils an den beiden Schmalseitenkanten des Dekkels 12 ausgebildet. Dadurch kann einerseits das Siebtray nicht nur in einer Stellung, sondern auch in der um 180° gedrehten Stellung in die Sterilisationskassette eingesetzt werden und andererseits kann der Deckel der Sterilisationskassette nicht nur in einer Stellung sondern auch in der um 180° gedrehten Stellung aufgesetzt werden.
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Die Abmessungen der Vertiefungen 22 und 24 sind jeweils etwas größer als die Abmessungen der Verriegelungen, so dass zwischen den Verriegelungen und den Vertiefungen 22, 24 ausreichend Luft ist, um ein problemloses Einsetzen des Siebtrays und ein problemloses Aufsetzen des Deckels zu gewährleisten.
Zwischen den Vertiefungen 22, 24 und den in Längsrichtung verlaufenden Wänden 18 weist das Siebtray eine der vollständigen Höhe der Sterilisationskassette entsprechende Höhe auf, so 10' dass beiderseits der Vertiefungen 22, 24 in dem Siebtray ausreichend Platz für die Aufnahme auch von sperrigen Instrumenten ist.
In der Mitte der Deckelfläche 16 ist eine Einsenkung 26 eingeformt, in welcher ein Griff 2 8 angeordnet ist. Der Griff 2 8 ist schwenkbar und kann in eine flach liegende Stellung geschwenkt werden, die in der Zeichnung dargestellt ist, in welcher der Griff vollständig unterhalb der Ebene der Deckelfläche 16 liegt. Aus dieser Stellung kann der Griff 28 hochgeschwenkt werden, so dass das Siebtray an diesem Griff 28 erfaßt und in die Sterilisationskassette eingesetzt bzw. aus dieser herausgehoben werden kann. Der in die Einsenkung 26 eingeklappte Griff 2 8 behindert das Aufsetzen des Deckels der Sterilisationskassette ebensowenig wie deren in die Vertiefung 24 eintauchende Verriegelung.
Zur Verriegelung des Deckels 12 und des Bodenteils 10 weist der Deckel 12 an einer Schmalseite zwei Einhängelaschen beiderseits der Vertiefung 24 auf, mit welchen der Deckel 12 in zwei entsprechende Schlitze 3 6 in der Wand 18 des Bodenteils 10 eingehängt wird. An der gegenüberliegenden Schmalseite ist ein Verschluß 3 0 vorgesehen, der die Form eines federnden U-förmigen Bügels aufweist. Eine Zunge des Verschlusses 3 0 wird in einen Schlitz 34 des Bodenteils 10 eingeschoben, während die andere Zunge 32 in die Vertiefung 24 des Deckels 12 eingreift und dadurch den Deckel 12 auf dem Bodenteil 10 federnd anliegend hält. Durch die symmetrische Ausbildung kann der Deckel 12 in zwei um 180° gedrehten Stellungen in gleicher Weise eingehängt und verriegelt werden.
Durch die erfindungsgemäße Gestaltung des Siebtray kann dieses sowohl in eine Norm-Kassette als auch in eine Sterilisationskassette
eingesetzt werden und füllt deren Innenraum vollständig auf, so dass eine optimale Platzausnutzung durch das Siebtray sowohl bei einer Norm-Kassette als auch bei einer Sterilisationskassette
erhalten wird.
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Bezugszeichenliste
10 Bodenteil
12 Deckel
13 Bodenfläche
16 Deckelfläche
18 Wand von 10
20 Rand von 12
22 Vertiefungen in 10
24 Vertiefungen in 12
26 Einsenkung
28 Griff
30 Verschluß
32 Zunge
34 Schlitz
36 Schlitze

Claims (10)

1. Sieb- und Waschtray für medizinische Instrumente, das aus einem Bodenteil (10) und einem Deckel (12) besteht und dessen Abmessungen auf eine Norm-Kassette abgestimmt sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Siebtray in seiner Außenkontur wenigstens eine eingezogene Vertiefung (22, 24) aufweist, in welche beim Einsetzen des Siebtrays in eine Sterilisationskassette eine Verriegelung eines Filterhalters der Sterilisationskassette eingreift.
2. Siebtray nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Siebtray die Form eines Quaders hat und die wenigstens eine eingezogene Vertiefung (22, 24) an einer Kante des Quaders ausgebildet ist.
3. Siebtray nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (22, 24) an der Kante wenigstens einer Schmalseite des Siebtrays ausgebildet ist.
4. Siebtray nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Vertiefungen (22, 24) an der unteren und der oberen Kante beider Schmalseiten ausgebildet sind.
s. Siebtray nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (22, 24) jeweils in der Mitte der Kante ausgebildet sind.
6. Siebtray nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (22, 24) sich von der jeweiligen Kante ausgehend in der Bodenfläche (14) bzw. in der Deckelfläche (16) erstrecken.
7. Siebtray nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (22, 24) die Form eines Quaders aufweisen, der die geringste Seitenlänge in Richtung der Höhe des Siebtrays und die größte Seitenlänge senkrecht zur Kante in der Ebene der Bodenfläche (14) bzw. der Deckelfläche (16) aufweist.
8. Siebtray nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (12) einen Griff (28) aufweist, der in einer Einsenkung (26) der Deckelfläche (16) liegend angeordnet ist und aus dieser Einsenkung (26) hochschwenkbar ist.
9. Siebtray nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (12) an dem Bodenteil (10) durch einen Verschluß (30) verriegelbar ist, der mit einer Zunge (32) in eine an dem Deckel (12) ausgebildete Vertiefung (24) eingreift.
10. Siebtray nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (12) in zwei um 180° gedrehten Stellungen an dem Bodenteil (10) an einer Schmalseite einhängbar und an der gegenüberliegenden Schmalseite verriegelbar ist.
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