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DE102006016866A1 - Verpackungsvorrichtung für Implantatschrauben und Lagerungssystem für chirurgische Instrumente, Implantate und Schraubenverpackungen - Google Patents

Verpackungsvorrichtung für Implantatschrauben und Lagerungssystem für chirurgische Instrumente, Implantate und Schraubenverpackungen Download PDF

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DE102006016866A1
DE102006016866A1 DE102006016866A DE102006016866A DE102006016866A1 DE 102006016866 A1 DE102006016866 A1 DE 102006016866A1 DE 102006016866 A DE102006016866 A DE 102006016866A DE 102006016866 A DE102006016866 A DE 102006016866A DE 102006016866 A1 DE102006016866 A1 DE 102006016866A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
storage system
holding
holding device
protective cover
screw
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102006016866A
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Burger
Klaus Wenzler
Kristine Schröder
Petra Hettich
Karl-Ernst Liebermann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MEDICON EG CHIRURGIEMECHANIKER
MEDICON EG CHIRURGIEMECHANIKER-GENOSSENSCHAFT
Original Assignee
MEDICON EG CHIRURGIEMECHANIKER
MEDICON EG CHIRURGIEMECHANIKER-GENOSSENSCHAFT
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Filing date
Publication date
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Priority to DE502007000602T priority patent/DE502007000602D1/de
Priority to AT07007013T priority patent/ATE428365T1/de
Priority to EP08006951A priority patent/EP1946719B1/de
Priority to EP07007013A priority patent/EP1842505B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verpacken, Aufbewahren und/oder Lagern von Implantat-Schrauben, -Stiften und -Klammern, wobei die Vorrichtung (11) wenigstens zweiteilig ausgebildet ist und eine Halteeinrichtung (12) und eine Schutzabdeckung (13) aufweist, wobei die Halteeinrichtung (12) Aufnahme(n) (16) für wenigstens eine Schraube (14), einen Stift oder einer Klammer aufweist, die Schutzabdeckung (13) an der Haltevorrichtung (12) anbringbar ist und die Schutzabdeckung (13) die aus der Haltevorrichtung (12) nach unten herausragenden Abschnitte (15) der durch die Halteeinrichtung (12) aufgenommenen Schrauben (14), Stifte oder Klammern umgibt. Auch betrifft die Erfindung ein Lagerungssystem für Implantate und/oder chirurgische Instrumente, welches Lagerungssystem eine Bodenplatte und wenigstens vier senkrecht der Bodenplatte verlaufende Halteabschnitte und einen Deckel aufweist und wenigstens eine zwischen zwei benachbarten Halteabschnitten aufgespannte Seitenfläche im Wesentlichen offen oder freigeschnitten ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung zur Aufnahme von Implantatschrauben und ein Lagerungssystem für die Schraubenverpackungen, Implantate und chirurgischen Instrumente.
  • Schraubenverpackungen und Lagerungssysteme können beispielsweise in der Traumatologie, der Mund-, Kiefer-, Gesichts-Chirugie, der Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie, der Neurochirurgie, der Schädelbasis-Chirurgie, der Handchirurgie und der okuloplastischen Chirurgie eingesetzt werden.
  • In der Regel sind Verpackungen für Implantatschrauben zur Aufnahme geringer Stückzahlen von Schrauben ausgelegt. Damit das Aus- und Umsortieren der Schrauben aus Plastikverpackungen vor der OP in die jeweiligen Lagerungssysteme entfallen kann, sind die Verpackungen so gestaltet, dass sie in die speziellen, während der OP eingesetzten Lagerungssysteme eingesetzt und die Schrauben in diesen Verpackungen in den Lagerungssystemen gereinigt und sterilisiert werden können.
  • Die Schraubenverpackung ist somit selbst Teil des sterilisierbaren Lagerungssystems.
  • Nachdem die Schrauben auch noch im OP in der ursprünglichen Verpackung mit der vollständigen Herstellerkennzeichnung aufbewahrt sind, sind die während einer OP verwendeten Schrauben durch ihre Chargen- oder Artikelnummer identifizierbar und rückverfolgbar, was zwischenzeitlich für eine jede bei einer Operation verwendete Schraube in Deutschland dokumentiert sein sollte.
  • Weiterhin sind die Verpackungen so gestaltet, dass die Schrauben während der Operation auf einfache Weise entnommen werden können. Im Allgemeinen befindet sich der Schraubenschaft einer jeden Schraube in einer entsprechenden Bohrung, und der Schraubenkopf ragt zur einfacheren Entnahme nach oben aus der Verpackung heraus.
  • Bereits 1993 wurden von der Firma Titamed N. V., Belgien, sterilisierbare zylindrische Kunststoffkörper mit Bohrungen in der Stirnflüche angeboten, die zur Aufnahme von Schrauben dienten.
  • Aus dem Gebrauchsmuster DE 297 05 944 U1 und Prospekten der Firma Gebrüder Martin GmbH & Co. KG sind Schraubenverpackung, die jeweils zur Aufnahme von fünf Schrauben dienen, bekannt. Die Verpackung besteht aus einem flachen, quaderförmigen Grundkörper, in dem schmale, den Körper vollständig durchquerende Längsbohrungen zur Aufnahme der Schrauben vorgesehen sind. Rechtwinklig zu den Längsbohrungen, die zur Aufnahme der Schraubenachse dienen, sind Querbohrungen vorgesehen, die die Schraubenachse durchqueren. Zwischen den Querbohrungen verbleiben Wandabschnitte, die einzelne Gewindeabschnitte umgeben.
  • Um ein Herausfallen der Schrauben während des Transports zu verhindern weisen die Schraubenverpackungen einen vollständig abnehmbaren Deckel auf.
  • Die Schraubenverpackungen werden in entsprechenden Öffnungen im Lochboden der Lagerungssysteme aufgenommen, wobei die Schraubenverpackungen mit seitlich vorgesehen Laschen in Öffnungen im Boden eingeclipst werden können. Die Oberseite der Schraubenverpackung mit den nach oben weisenden Schraubenköpfen steht über den Boden der Lagerungssysteme heraus.
  • Die Reinigung und Sterilisierung der Implantatschrauben in der Verpackung erfolgt im Wesentlichen durch den Eintritt von Reinigungsflüssigkeit und Dampf in die Querbohrungen und die schmale Längsbohrung.
  • Bei diesen bekannten Schraubenverpackungen kommt es während der Operation teilweise zu einem Verschmutzen der in der Verpackung befindlichen Schrauben mit Blut, wenn an dem Schraubenzieher haftendes Blut auf den Boden zwischen den Schraubenverpackungen tropft und dann durch die Querbohrungen an die Schraubenschafte gelangt.
  • Nachteilig ist bei diesen Schraubenverpackungen auch, dass diese in eine Vielzahl von kleinen, rasterförmig angeordneten Öffnungen, etwa der Größe von 30 mm × 5 mm, im Lochboden des Lagerungssystems von oben eingesetzt werden müssen, was Konzentration und eine ruhige Hand erfordert.
  • Ein weiterer wesentlicher Nachteil dieser bekannten Schraubenverpackung sind auch die schlechte Reinig- und Sterilisierbarkeit der Schrauben. Im Allgemeinen erfolgt zunächst eine Reinigung der Schrauben in der Verpackung in dem Lagerungssystem mit einer Reinigungsflüssigkeit in einer Art Spülmaschine, und anschließend findet die Dampfsterilisation statt, wobei bei der Dampfsterilisation eine Temperatur von 134°C über eine Zeitdauer von wenigstens 5 Minuten in der Umgebung der Schrauben erreicht werden muss.
  • Die Lagerungssysteme der Gebrüder Martin GmbH & Co. KG selbst weisen neben dem Boden mit Öffnungen zum Durchtritt der Reinigungsflüssigkeit und Öffnungen im Boden zur Aufnahme der Schraubenverpackungen starre vollflächige Seitenwände auf. Von oben können die Lagerungssysteme mit einem aufschieb- oder aufklipsbaren Deckel, der ebenfalls eine Vielzahl kleiner Öffnungen zum Durchtritt der Reinigungsflüssigkeit und des Dampfes aufweist, verschlossen werden.
  • Wahlweise können in diese Lagerungssysteme weitere Einsätze, beispielsweise für Biegeschablonen, Knochenplatten oder zur Instrumentenlagerung eingebracht werden. Auch diese Einsätze sind kastenförmig mit starren Wänden und einer Lochbodenplatte ausgestattet. Die Einsätze werden von oben in die Öffnung bzw. bei Aufteilung des Lagerungssystems zur Lagerung zweier Einsätze in eine der Öffnungen eingesetzt.
  • Solche kastenförmigen Lagerungssysteme mit einem Lochbodenblech, starren Wänden und einem Deckel, die zur Aufnahme von Implantaten und/oder Instrumenten dienen, in welchen die Implantate oder Instrumente für die jeweilige OP zusammengestellt und anschließend gereinigt und sterilisiert werden, sind auch von einer Vielzahl von anderen Herstellern bekannt.
  • Nachteilig ist an diesen Lagerungssystemen, dass der Zutritt der Reinigungsflüssigkeit zu den Implantaten und Instrumenten behindert ist. Zudem ist es bei den bekannten Lagerungssystemen möglich, dass die Sterilisation bei 5 Minuten und 134°C (Standardbedingungen) nicht ausreichend ist. Für diese Systeme muss die Sterilisationszeit individuell angepasst werden, was zusätzlichen Aufwand und eine Fehlerquelle darstellt.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Schraubenverpackungen und Lagerungssysteme bereitzustellen, die sich durch eine einfachere Handhabbarkeit und bessere Reinig- und Sterilisierbarkeit auszeichnen.
  • Diese Aufgabe wird hinsichtlich der Schraubenverpackung dadurch gelöst, dass die Schraubenverpackung wenigstens zweiteilig ausgebildet ist und eine Halteeinrichtung mit wenigstens einer Aufnahme für Schrauben, Stifte oder Klammern aufweist, und eine an der Halteeinrichtung anbringbare Schutzabdeckung, welche aus der Halteeinrichtung nach unten herausragende Abschnitte der durch die Halteeinrichtung aufgenommenen Schrauben, Stifte oder Klammern umgibt.
  • Hinsichtlich der Lagerungssysteme wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Lagerungssysteme eine Bodenplatte, an die sich wenigstens vier senkrecht zur Bodenplatte verlaufende Halteabschnitte anschließen, und einen Deckel umfassen und wenigstens eine zwischen zwei Halteabschnitten aufgespannte Fläche im Wesentlichen offen oder freigeschnitten ist, so dass Reinigungsflüssigkeit und Dampf dort, wo üblicherweise die Seitenwände der bekannten Lagerungssysteme sind, ungehindert in das Lagerungssystem eindringen können.
  • Die Halteeinrichtung für die Schrauben weist im Allgemeinen Aufnahmen für mehrere Schrauben auf, die vorzugsweise entlang einer Geraden angeordnet sind. Je nach Einsatzzweck kann eine solche Halteeinrichtung Aufnahmen für im Allgemeinen etwa 3 bis 10 Schrauben umfassen, es ist jedoch ebenfalls möglich, Aufnahmen für nur eine Schraube oder Aufnahmen für mehr als 10 Schrauben vorzusehen. Bevorzugt sind Aufnahmen für 5 oder 10 Schrauben.
  • Die Aufnahmen dienen dazu, die Schrauben in ihrem oberen Bereich, d.h. im Bereich des unteren Schraubenkopfes oder im Übergangsbereich Schraubenkopf/Schaft oder im oberen Bereich des Schraubenschaftes, zu halten. Die Aufnahmen können als Bohrungen, beispielsweise in einem horizontalen Wandabschnitt der Halteeinrichtung, ausgestaltet sein, in die die Schraubenschafte eingesteckt werden, bis der untere Teil des Schraubenkopfes auf der Oberfläche des Wandabschnitts aufliegt.
  • Der Abstand der Bohrungen zueinander entspricht vorzugsweise annähernd einem Bohrungsdurchmesser. Infolge der vorzugsweise linearen Anordnung der Bohrungen weist die gesamte Verpackung eine langgestreckte Form auf.
  • Auch kann die Aufnahme bzw. Fixierung der Schrauben beispielsweise durch Aussparungen, beispielsweise Schlitze, quadratische, rechteckige, dreieckige oder ovale Durchbrüche erfolgen.
  • Die Aufnahmen dienen dazu, die Schrauben in ihrer Vertikalposition zu halten und ein seitliches Verrutschen zu verhindern.
  • Der weitaus längste Teil des Schraubenschaftes ragt somit von unten aus der Aufnahme oder Bohrung ins Freie; der Zutritt der Reinigungsflüssigkeit und des Dampes bei der Reinigung/Sterilisation an den Schraubenschaft ist somit ungehindert.
  • Um während des Transports oder der Lagerung der Schrauben in der Verpackung eine Beschädigung der nach unten aus der Aufnahme herausstehenden Schraubenschafte und eine Verletzung des Bedienpersonals an den Schraubengewinden und den herausstehenden Schraubenspitzen zu verhindern, weist die Halteeinrichtung eine Schutzabdeckung auf, mit der der Bereich der Schraubenschafte abgedeckt werden kann. Diese Schutzabdeckung dient auch dazu, eine Beschädigung der die Verpackung während des Transports und der Lagerung häufig umhüllenden Plastikfolie durch hervorstehende Schraubenschafte zu verhindern.
  • Die Schutzabdeckung weist eine Öffnung zur Befestigung an der Halteeinrichtung auf.
  • Die Schutzabdeckung kann auf die Halteeinrichtung aufgesteckt, aufgeschoben, eingerastet oder auf sonstige Weise lösbar mit der Halteeinrichtung befestigt werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, die Schutzabdeckung auf die Halteeinrichtung aufzuschieben, wobei das Schieben/Montieren vorzugsweise in Längsrichtung der Halteeinrichtung erfolgt. In dieser bevorzugten Ausführungsform ist die Schutzabdeckung ein Gehäuse mit einer Öffnung, wobei zusätzlich ein rechtwinklig zur Verschiebe-/Montagerichtung verlaufender Wandabschnitt freigeschnitten ist. Der freigeschnittene Wandabschnitt dient dazu, den Eintritt der Schraubenschafte in das Gehäuse beim Einschieben zu ermöglichen.
  • Ist die Schutzabdeckung auf die Halteeinrichtung aufgeschoben, so sind bis auf die Seite, durch die die Schafte in den Deckel eingeschoben wurden, alle die Schraubenschafte umhüllenden Flächen geschlossen.
  • Das seitliche Aufschieben der Schutzabdeckung hat gegenüber einem Aufstecken des Deckels „von unten" den Vorteil, dass durch die korrespondierenden Schiebeflächen an den Schutzabdeckungen/Halteeinrichtungen eine Führung beim Einschieben erfolgt, d.h. das Einschieben wird gegenüber einem Aufstecken der Schutzabdeckung von unten erheblich erleichtert. Im letzteren Fall müsste die Schutzabdeckung im freien Raum ohne Hilfsmittel, wie Führungsflächen, parallel zu den Schraubenschaftspitzen orientiert und dann aufgeschoben werden, was Konzentration und manuelle Geschicklichkeit voraussetzt.
  • Um eine einfache Verbindung zwischen der Halteeinrichtung und der Schutzabdeckung durch Verschieben zu ermöglichen, weist die Halteeinrichtung vorzugsweise an den horizontalen Wandabschnitt angrenzend einen vertikalen Wandabschnitt auf, der sich um die Außenkante des horizontalen Wandabschnitts umlaufend in Richtung der Schraubenschafte erstreckt. An dem vertikalen Wandabschnitt sind Führungsmittel vorgesehen, die mit korrespondierenden Führungsmitteln an der Schutzabdeckung und/oder dem nachfolgend erläuterten Deckel korrespondieren.
  • Ein weiterer Vorteil der Verbindung von Halteeinrichtung und Schutzabdeckung durch seitliches Verschieben besteht darin, dass die Schutzabdeckung selbst von einer bereits in einem Lagerungssystem eingefügten Verpackung noch nachträglich durch seitliches Verschieben entfernt werden kann, was bei einer von unten aufgesteckten oder eingerasteten Schutzabdeckung schon wegen der fehlenden Zugänglichkeit nicht möglich wäre.
  • Es hat sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen, an der Halteeinrichtung selbst, beispielsweise durch Verbreiterung des horizontalen Wandabschnitts oder in Form eines horizontalen Stegabschnitts an dem vertikalen Wandabschnitt, eine Informationsfläche vorzusehen, auf der die die Schrauben betreffenden Informationen wie LOT-Nummer, Chargen-Nummer sowie ggf. Schraubenlänge angebracht sein können. Die vom Hersteller bestückten und beschrifteten Verpackungen mit den jeweiligen Schrauben werden in der Verpackung für die betreffende Operation in die entsprechenden Lagerungssysteme einsortiert, wobei Schutzabdeckung und Deckel vor dem Einsortieren oder wenigstens vor der Reinigung/Sterilisation entfernt werden.
  • Nachdem die Schrauben weiterhin in der Halteeinrichtung, die auch die Informationsfläche umfasst, lagern, kann auch während der Operation jederzeit bestimmt werden, Schrauben welcher LOT- und Chargen-Nummer implantiert wurden, d.h. die Rückverfolgbarkeit ist auf einfache Weise möglich.
  • Um ein Herausfallen der Schrauben aus der Verpackung zu verhindern, sollte die Verpackung zusätzlich einen Deckel aufweisen. Dieser Deckel kann ebenfalls aufgeschoben, aufgedrückt, aufgeclipst, eingerastet oder auf sonstige Weise mit der Halteeinrichtung auf der der Schutzabdeckung gegenüberliegenden Seite der Halteeinrichtung verbunden werden.
  • Vorzugsweise wird auch der Deckel auf die Aufnahme seitlich aufgeschoben, wie es bereits bei der Schutzabdeckung erläutert wurde.
  • Prinzipiell entsprechen sich die Gestaltung der Schutzabdeckung und des Deckels, beide sind jeweils quaderförmig, weisen jeweils eine Öffnung für die Schraubenköpfe bzw. Schraubenschafte auf und einen freigeschnittenen Wandabschnitt, durch den der Durchtritt der Schraubenköpfe oder Schafte erfolgt.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht vor, die Verpackungen selbst oder wenigstens Bereiche der Halteinrichtung mit einer Farbkodierung zu ver sehen, die einem bestimmten Schraubendurchmesser entspricht. Diese Farbkodierung kann sich auch in einer entsprechenden Farbkodierung von Einsätzen für Knochenplatten und chirurgischen Instrumenten fortsetzen, wobei einem jeden Schraubendurchmesser eine bestimmte Farbe zugeordnet wird. Hierdurch können Operationszeiten verkürzt und langes Suchen nach Implantaten, Schrauben und Instrumenten für die jeweiligen Durchmesser vermieden und das Risiko der Implantation falscher Schrauben ausgeschlossen werden.
  • Eine weitere Variante sieht vor, Messskalen zur Bestimmung der Schraubenlänge an den Verpackungsvorrichtungen vorzusehen.
  • Durch die Möglichkeit, Lagerungssysteme mit verschiedenen Verpackungen, die die gewünschten Schrauben in der gewünschten Länge, dem gewünschten Durchmesser und der gewünschten Anzahl umfassen, auf einfache Weise zu bestücken, können vor jeder OP mit geringem Zeitaufwand individuell die voraussichtlich benötigten Schrauben in dem Lagerungssystem zusammengestellt und die Schrauben dann sorgfältig gereinigt und sterilisiert werden, wobei die Identifizierbarkeit der Schrauben während der OP erhalten bleibt.
  • Wenn die erfindungsgemäße Verpackung auch im wesentlichen in Bezug auf Schrauben erläutert wurde, so eignen sich die wenigstens zweiteiligen, in Lagerungssystemen aufnehmbaren Verpackungen auch für andere implantierbare Verbindungsmittel wie beispielsweise Nägel, Stifte oder Klammern, wobei die Aufnahme für die Köpfe der Nägel oder Stifte oder die Halterung für die Klammern selbstverständlich an deren Gestaltung anzupassen ist.
  • Ein weiterer wesentlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung ist das neuartige Lagerungssystem, das nicht – wie aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt – massive Seitenwände aufweist, sondern das vielmehr durch wenigstens vier senkrecht zur Bodenplatte verlaufende Halteabschnitte gekennzeichnet ist, die als Führungsflächen für die innerhalb der Halteabschnitte angeordnete Einlegeböden, Einlegetische, Tabletts, Unterteilungen etc. dienen können, wobei durch die große Öffnung oder den großen Freischnitt zwischen zwei Halteabschnitten ein sehr guter Durchtritt der Reinigungsflüssigkeit in der Spülmaschine und des Dampfes gewährleistet ist.
  • Je mehr offene oder freigeschnittene Flächen das erfindungsgemäße Lagerungssystem aufweist, desto besser gelangen die Reinigungsflüssigkeit und der Dampf an die innerhalb des Systems lagernden Implantate und Instrumente. Bevorzugt sind wenigstens zwei, besonders bevorzugt jeweils einander gegenüberliegende Seiten offen oder freigeschnitten. Der Prozentsatz der offenen oder freigeschnittenen Seitenflächen zur gesamten Seitenfläche des Lagerungssystems sollte wenigstens 30 %, vorzugsweise wenigstens 40 % und besonders bevorzugt mehr als 50 % betragen.
  • Soweit das im Wesentlichen rechteckige Lagerungssystem nicht nur an jeder Ecke, sondern auch noch an den Längsseiten zwischen zwei Ecken einen zusätzlichen Halteabschnitt aufweist, sind in einer besonders bevorzugten Ausführungsform jeweils die beiden gegenüberliegenden Längsseiten bis auf die Halteabschnitte und gegebenenfalls eine Schiene, an der die Bodenplatte befestigt ist und an der die Halteabschnitte angeordnet sind, offen bzw. freigeschnitten.
  • Die Halteabschnitte weisen auf ihrer nach innen weisenden Seite Führungsflächen zum Einlegen von Einlegeböden, Tabletts, Einlegetischen etc. auf. Diese Einlegeböden, Tabletts, Einlegetische etc. können verschiedenartig gestaltet sein, beispielsweise Ausnehmungen für Knochenplatten aufweisen oder kastenförmig ausgebildet sein, um darin Instrumente aufzunehmen.
  • Falls gewünscht, kann jeweils zwischen zwei benachbarten Halteabschnitten ein Seitenteil eingeschoben werden, das zu Markierungszwecken dienen kann. Insbesondere ist vorgesehen, jeweils an den beiden gegenüberliegenden kurzen Seiten des Grundkörpers zwei Kopfseitenteile mit entsprechender farbiger Markierung einzuschieben und dann fest durch Verschraubung zu fixieren. Auf diese Weise kann das Lagerungs system lieferseitig schnell mit der speziellen Farbkodierung für eine bestimmte Schraubensorte angepasst werden.
  • Für eine gute Handhabbarkeit des Lagerungssystems weisen die Kopfseitenteile vorzugsweise Griffmulden auf und für die bessere Sterilisierbarkeit auch Durchtrittsöffnungen für die Reinigungsflüssigkeit und den Dampf.
  • Am oberen Ende weisen die Kopfseitenteile und auch die benachbarten Halteabschnitte vorzugsweise Nuten zur Aufnahme eines einzuschiebenden Deckels auf. Um die Übersichtlichkeit über die in dem Lagerungssystem enthaltenen Implantate und Instrumente und deren Farbkodierung zu gewährleisten, ist der Großteil des Deckels vorzugsweise transparent und für eine gute Reinigung und Sterilisierbarkeit ebenfalls mit Durchtrittsöffnungen für die Reinigungsflüssigkeit und den Dampf versehen.
  • Ein wesentlicher weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist der tischartige Einsatz, der zur Aufnahme der zuvor beschriebenen Schraubenverpackungen dient. Dieser Tisch weist vier Beine und eine rechteckige oder quadratische horizontale Platte auf. An zwei einander gegenüberliegenden Seiten dieser Platte erstrecken sich mehrere längliche Öffnungen, die dazu dienen, durch Einschieben die zuvor beschriebenen Schraubenverpackungen aufzunehmen.
  • Dadurch, dass das erfindungsgemäße Lagerungssystem keine Seitenwände aufweist, ist die seitliche Zugänglichkeit zu den Schraubenverpackungen und auch ein Wiederbefüllen durch Einschieben einer neuen Verpackung in das Lagerungssystem selbst mit darin angeordnetem tischartigen Einsatz möglich. Hierzu muss nur ein die Öffnungsmulden nach außen abschließender Schwenkarm ausgeschwenkt werden, so dass die Schraubenverpackungen aus den betreffenden länglichen Öffnungen herausgeschoben werden können.
  • Prinzipiell ist es ebenfalls möglich, die erfindungsgemäßen Schraubenverpackungen von oben in entsprechende Öffnungen in einen Einsatz einzustecken. Allerdings wird bei solch einer Ausführungsform auf die Führung beim Einschieben und die freie Zugänglichkeit von der Seite verzichtet.
  • In dem erfindungsgemäßen Lagerungssystem können auch andere Einsätze, beispielsweise für Nägel, Aneurysmenclips oder Gefäßclips angeordnet werden.
  • Anstelle des zuvor beschriebenen tischartigen Einsatzes besteht prinzipiell auch die Möglichkeit, eine tablettartige Vorrichtung mit Öffnungen zur Aufnahme der Schraubenverpackungen seitlich, wie bereits beim Deckel beschrieben, in entsprechende Führungsnuten in das Lagerungssystem einzuschieben. Auf die zuvor beschriebenen Füße kann bei solch einem Schiebeeinsatz verzichtet werden.
  • Ein Tisch mit Füßen hat jedoch gegenüber dieser Einschiebelösung den Vorteil, dass er als solcher mit darin befindlicher Schraubenverpackung an einem anderen Ort aufgestellt werden kann, was bei einem einschiebbaren Tablett mit Öffnungen zur Aufnahme der Schraubenverpackungen nicht möglich ist.
  • Selbstverständlich sind die erfindungsgemäßen Lagerungssysteme so ausgebildet, dass sie übereinander stapelbar sind.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher beschreiben.
  • Es zeigen:
  • 1: eine Seitenansicht der Schraubenverpackung im Schnitt mit Halteeinrichtung, Schraube, Schutzabdeckung und. Deckel,
  • 2: eine Draufsicht auf die Halteeinrichtung mit zehn Bohrungen von oben,
  • 3: eine perspektivische Ansicht der Schutzabdeckung,
  • 4: eine perspektivische Seitenansicht der Schraubenverpackung mit Schrauben, teilweise eingeschobenem Deckel und teilweise eingeschobener Schutzabdeckung,
  • 5: eine perspektivische Ansicht des Grundkörpers des Lagerungssystems,
  • 6: eine Seitenansicht des Grundkörpers aus 5 mit aufgeschobenem Deckel,
  • 7: eine perspektivische Ansicht des Lagerungssystems mit Grundkörper, Deckel und Einsatz zur Lagerung der Schraubenverpackung,
  • 8: einen Einsatz in den Grundkörper zur Lagerung der Schraubenverpackung aus 1 bis 4 und
  • 9: eine Draufsicht auf den Einsatz zur Lagerung der Schraubenverpackung (mit eingeschobenen Schraubenverpackungen).
  • Die Schraubenverpackung 11 umfasst eine Halteeinrichtung 12, eine Schutzabdeckung 13 und einen Deckel 22.
  • Die Halteeinrichtung 12 weist einen horizontalen Wandabschnitt 19 mit mehreren Bohrungen 16 auf, die dazu dienen, die in die Bohrungen 16 einsteckbaren Schrauben 14 zu halten. Hierzu ist der Durchmesser der Bohrungen 16 geringfügig größer als der Durchmesser 35 des Schraubenschaftes am Übergang zum Schraubenkopf 23, so dass die Schraube 14 mit der Unterseite des Schraubenkopfes 23 auf der nach oben weisenden Fläche des horizontalen Wandabschnitts 19 aufsitzt. Nach unten ragen Abschnitte 15 der Schrauben 14, insbesondere ein Großteil des Schraubenschaftes, aus der Halteeinrichtung 12 heraus.
  • Entlang der gesamten nach außen weisenden Kante des horizontalen Wandabschnitts 19 verläuft ein starr mit dem Wandabschnitt 19 verbun dener vertikaler Wandabschnitt 20. Die Halteeinrichtung 12 ist somit annähernd quaderförmig und weist eine nach unten offene Fläche auf.
  • An den vertikalen Wandabschnitten 20 sind Führungsflächen 24, 25, 28, 29 vorgesehen, die dazu dienen, mit komplementären Führungsflächen 30, 31 an der Schutzabdeckung 13 entsprechend einer Nut-Feder-Verbindung zusammenzuwirken. Auch sind an den vertikalen Wandabschnitten 20 Führungsflächen 25, 26, 27, 28 vorgesehen, die dazu dienen, mit komplementären Führungsflächen 32, 33 an dem Deckel 22 zu korrespondieren.
  • Die Dicke des vertikalen Wandabschnitts 20 und des horizontalen Wandabschnitts 19 beträgt vorzugsweise etwa 1 mm.
  • Die Schutzabdeckung 13 und der Deckel 22 werden vorzugsweise in Montage-/Verschieberichtung 37 in 4 auf die Halteeinrichtung 12 seitlich aufgeschoben.
  • Die Schutzabdeckung 13 und der Deckel 22, die schematisch in 3 dargestellt sind, sind ein Gehäuse mit einer Öffnung 17, die dazu dient, mit der Halteeinrichtung 12 verbunden zu werden. Zusätzlich ist ein rechtwinklig zur Schiebe-Montageeinrichtung 37 verlaufender Wandabschnitt 18 freigeschnitten, der bei den erfindungsgemäßen Schiebemechanismen für Deckel und Schutzabdeckung das Einschieben der herausstehenden Schraubenköpfe und -schäfte ermöglicht.
  • Die eine Führungsfläche 25 geht in einen Stegabschnitt 34 über, der dazu dient, an seiner Oberseite mit den jeweiligen Chargen-/LOT-Nummern beschriftet zu werden.
  • Dadurch, dass keine direkte Verbindung zwischen dem vertikalen Wandabschnitt 20 und den herabhängenden Schraubenschaften 15 besteht, wird verhindert, dass während der Operation vom Schraubenzieher herabtropfendes Blut an die Schraubenschafte gelangen kann. Zudem wird ein Herunterlaufen von Blut auf einer Seite der Vorrichtung auch noch durch den Stegabschnitt 34 verhindert.
  • Die nach unten weisende Seite des Stegabschnitts 34 kann weiterhin dann, wenn die Vorrichtung in einem entsprechenden Lagerungssystem gelagert ist, als Auflagefläche dienen.
  • Ebenfalls zur Auflage in einem entsprechenden Lagerungssystem können die nach unten weisenden Flächen der beiden Außenflächen 21 in dem horizontalen Wandabschnitt 19 dienen.
  • Die Größe der Vorrichtung ist von der Anzahl der darin aufzubewahrenden Schrauben und deren Durchmesser abhängig.
  • Bei einer Anzahl von 10 Schrauben und einem Durchmesser der Bohrungen 16 für die Schrauben von ca. 2,5 mm beträgt die Gesamtlänge der Vorrichtung ca. 55 mm, die Höhe ca. 30 mm und die Tiefe ca. 8 mm.
  • Bei dieser Ausführungsform entspricht der Abstand der Bohrungen 16 zueinander in etwa dem Durchmesser der Bohrung.
  • Das erfindungsgemäße Lagerungssystem ist in den 5 bis 9 näher erläutert.
  • Der Grundkörper 50 des Lagerungssystems weist eine Bodenplatte 51 auf, die eine Vielzahl von Öffnungen oder Rillen 62 zum Durchtritt der Reinigungs- und Sterilisierflüssigkeit/Dampf umfasst. Die Öffnungen und Rillen 62 sollten dabei nicht so groß sein, dass man von unten in das Lagerungssystem hineingreifen kann. Ansonsten sind auch größere Öffnungen oder Rillen 62 im Boden 51 in Bezug auf eine gute Reinig/Sterilisierbarkeit durchaus erwünscht.
  • Die Bodenplatte 51 ist vorzugsweise aus Aluminium. Aluminium ist einerseits gegen die aggressiven, meist alkalischen Reinigungsflüssigkeiten hinreichend stabil, relativ leicht und ist zudem wärmeleitfähig, d.h. die Bodenplatte erwärmt sich während der Reinigung und Sterilisation hinreichend schnell und gibt auch die Wärme an die Halteabschnitte 53 ab.
  • Senkrecht zur Bodenplatte 51 sind wenigstens vier, häufig sechs Halteabschnitte 52, 53, 54, 55, 56, 57 angeordnet, die mit der Bodenplatte 51 starr verbunden sind. Diese Halteabschnitte 52, 53, 54, 55, 56, 57 dienen als Führung für die auf der Bodenplatte zwischen den Halteabschnitten 52, 53, 54, 55, 56, 57 anzuordnenden Einsätze, Tabletts oder Tische. Auch dienen die Halteabschnitte 52, 53, 54, 55, 56, 57 zur Stabilisierung und – falls gewünscht – zur Aufnahme von einführbaren Seiten- oder Kopfseitenteilen 63. Die Halteabschnitte 52 bis 57 können auch untereinander über eine schmale Schiene 79 miteinander verbunden und die Schiene 79 an dem Boden 51 befestigt sein.
  • Vorzugsweise ist an jeder Ecke der Bodenplatte 51 jeweils ein Halteabschnitt 52, 54, 55, 57 angeordnet und in Längsrichtung L befindet sich zwischen den beiden Halteabschnitten 52, 54; 55, 57 jeweils noch ein weiterer Halteabschnitt 53, 56, der zur Stabilisierung und Unterteilung des Grundkörpers 50 in zwei Bereiche 65, 66 dient. Hierfür weist jeder der beiden mittleren Halteabschnitte 53, 56 jeweils zwei Führungsflächen 61 auf.
  • Die Halteabschnitte 52, 53, 54, 55 und 57 weisen alle dieselbe Höhe h und an den Halteabschnitten 52, 54, 55 und 57 und der senkrecht der Längsachse verlaufenden, nach innen weisenden Fläche des Kopfseitenteils 63 eine Nut 68 zum Einschieben des Deckels 59 auf.
  • Nachdem der Deckel 59 in 5 in Richtung des Pfeils 70 über den Halteabschnitt 56 in die Nut 68 eingeschoben wird, ist die Höhe des Halteabschnitts 56 gegenüber der der anderen Halteabschnitte 52-55 und 57 verkürzt.
  • An der Stirnfläche des Lagerungssystems kann jeweils zwischen zwei Halteabschnitten 52, 57 bzw. 54, 55 ein Kopfseitenteil 63 befestigt oder eingeschoben werden. Solche Kopfseitenteile 63 können herstellerseitig in verschiedenen Farben bereitgestellt werden, um dem Händler auf der Grundlage eines Grundkörpers 50 und verschiedener Kopfseitenteile 63 zu ermöglichen, für den Kunden das entsprechend einem bestimmten Schraubendurchmesser markierte Lagerungssystem auf einfache Weise bereit zu stellen. Der Händler kann das jeweils gewünschte Kopfseitenteil 63 in den Basiskörper 50 einschieben und dann durch Verschrauben, beispielsweise durch die Halteeinrichtungen, fixieren. Das Kopfseitenteil 63 weist ebenfalls Öffnungen 69 zur besseren Reinigung/Sterilisation und Griffmulden 64 auf.
  • Die Farbe des herstellerseitig einfügbaren Kopfseitenteils 63 korrespondiert mit der Farbe der Schraubenverpackung. Durch eine durchgängige farbige Markierung des Lagerungssystems und der Schraubenverpackungen kann sich der Arzt bei der Auswahl passender Schraubendurchmesser/Knochenplatten/Instrumente an der jeweiligen Farbe orientieren.
  • Die Kopfseitenteile 63 und die Halteabschnitte 52 bis 57 können aus Kunststoff oder Metall sein. Vorzugsweise sind sie aus PPSU.
  • Der Deckel 59 weist einen Rahmen 72 aus Metall auf und ist ansonsten im Wesentlichen transparent und aus Kunststoff. Öffnungen 71 im Deckel 59 ermöglichen einen Durchtritt der Reinigungs/Sterilisierflüssigkeit. Durch die Transparenz des Deckels ist auch von oben die Einsicht in das Lagerungssystem möglich und beispielsweise durch die farbige Markierung überprüfbar, ob in dem Lagerungssystem die Schrauben passender Größe in der Schraubverpackung eingeschoben sind. Weiterhin weist der Deckel 59 eine Öffnung 73 auf, in die ein korrespondierender in dem Halteabschnitt 53 angeordneter Stift 74 eingerastet werden kann.
  • Zur Aufnahme der zuvor beschriebenen Schraubenverpackungen ist ein zusätzlicher tischartiger Einsatz 80 vorgesehen, der von oben entlang der Führungsflächen 60, 61 der Halteabschnitte 52, 53, 56, 57 oder 53, 54, 55, 56 auf den Boden 51 aufgestellt werden kann. Der tischartige Einsatz 80 weist vier Füße 81 und eine horizontale Platte 82 auf, in der mehrere längliche Öffnungen 83 vorgesehen sind, die zum seitlichen Einschieben der zuvor beschriebenen Schraubverpackungen 11 dienen. Zur Stabilisierung können die Füße miteinander an deren unterem Ende durch einen umfassenden Rahmen 86 verbunden sein. Im eingeschobe nen Zustand liegen die Unterseite des Stegabschnitts 34 und die Unterseite der Außenseiten 21 des horizontalen Wandabschnitts 19 auf der horizontalen Platte 82 auf.
  • Auf den die Öffnungen 83 umfassenden Seiten ist an jeder Seite zusätzlich ein Schwenkarm 84 vorgesehen, um die in die länglichen Öffnungen 83 eingeschobenen Schraubverpackungen zu fixieren und ein Hängenbleiben oder die Gefahr von Verletzungen an den nach außen weisenden Öffnungen 83 zu verhindern.
  • Aufgrund der Zugänglichkeit des Schwenkarms 84 infolge der im Vergleich zum Stand der Technik fehlenden Seitenwand ist ein Öffnen und Schließen des Schwenkarms 84 und damit ein Einschieben und Entfernen der Schraubenverpackungen 11 und auch deren Schutzabdeckung 13 oder Deckel 22 in dem in dem Lagerungssystem befindlichen tischartigen Einsatz 80 möglich.
  • Nachdem die Öffnungen 83 von beiden Seiten des tischartigen Einsatzes 80 zugänglich sind, kann das Lagerungssystem von beiden Längsseiten be- und entladen werden.
  • Sind die Schutzabdeckung 13 und der Deckel 22 bei einer in dem tischartigen Einsatz 80 und in dem Lagerungssystem befindlichen Schraubenverpackungen 11 entfernt, so ist ein ungehinderter Durchtritt der Reinigungsflüssigkeit von der Seite an die frei in der Halteeinrichtung 13 hängenden Schraubenschäfte möglich.

Claims (21)

  1. Vorrichtung zum Verpacken, Aufbewahren und/oder Lagern von Implantat-Schrauben, -Stiften und -Klammern, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (11) wenigstens zweiteilig ausgebildet ist und eine Halteeinrichtung (12) und eine Schutzabdeckung (13) aufweist, wobei die Halteeinrichtung (12) Aufnahme(n) (16) für wenigstens eine Schraube (14), einen Stift oder eine Klammer aufweist, die Schutzabdeckung (13) an der Haltevorrichtung (12) anbringbar ist und die Schutzabdeckung (13) die aus der Haltevorrichtung (12) nach unten herausragenden Abschnitte (15) der durch die Halteeinrich tung (12) aufgenommenen Schrauben (14), Stifte oder Klammern umgibt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (13) eine Öffnung (17) zur Befestigung an der Halteeinrichtung (12) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (13) ein Gehäuse mit einer Öffnung (17) ist, wobei zusätzlich ein rechtwinklig zur Verschiebe-/Montagerichtung (37) verlaufender Wandabschnitt (18) freigeschnitten ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (16) in der Haltevorrichtung (13) Bohrungen (16) in einem horizontalen Wandabschnitt (19) der Halteeinrichtung (13) sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Aufnahmen (16) oder Bohrungen (16) vorgesehen sind, die entlang einer Geraden angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass senkrecht zum horizontal verlaufenden Wandabschnitt (19) ein weiterer vertikal verlaufender Wandabschnitt (20) vorgesehen ist, der mit der nach außen weisenden Kante des horizontalen Wandabschnitts (19) starr verbunden ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zusätzlich einen Deckel (22) umfasst, der an der Halteeinrichtung (12) anbringbar ist und der Deckel (22) die aus der Halteeinrichtung (12) nach oben herausragenden Köpfe (23) der durch die Halteeinrichtung (12) aufgenommenen Schrauben (14), Stifte oder Klammern umgibt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem vertikalen Wandabschnitt (20) der Haltevorrichtung (12) Führungsmittel (24, 25, 26, 27, 28, 29) vorgesehen sind, die mit komplementären Führungsmitteln (30, 31) an der Schutzabdeckung (13) und/oder Führungsmitteln (32, 33) an dem Deckel (22) korrespondieren.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (12) wenigstens einen an dem horizontalen Wandabschnitt (19) oder dem vertikalen Wandabschnitt (20) angeordneten Stegabschnitt (34) aufweist, der parallel zum horizontalen Wandabschnitt angeordnet ist und als Informationsfläche dienen kann.
  10. Lagerungssystem für Implantate und/oder chirurgische Instrumente, welches Lagerungssystem eine Bodenplatte (51) und wenigstens vier senkrecht zur Bodenplatte (51) verlaufende Halteabschnitte (52, 53, 54, 55, 56, 57) und einen Deckel (59) aufweist und wenigstens eine zwischen zwei benachbarten Halteabschnitten (52, 53; 53, 54; 55, 56; 56, 57) aufgespannte Seitenfläche (58) im Wesentlichen offen oder freigeschnitten ist.
  11. Lagerungssystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei jeweils zwischen zwei benachbarten Halteabschnitten (52, 53; 53, 54; 55, 56; 56, 57) aufgespannte Seitenflächen (58, 58') im Wesentlichen offen oder freigeschnitten sind.
  12. Lagerungssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei im Wesentlichen offenen oder freigeschnittenen Seitenflächen (58, 58') auf den einander gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind.
  13. Lagerungssystem nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die nach innen weisenden Flächen (60, 61) der Halteabschnitte (52, 53, 54, 55, 56, 57) als Führungsflächen für Einlegeböden, Tabletts oder Einlegetische ausgebildet sind.
  14. Lagerungssystem nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteabschnitte (52, 54, 55, 57) Mittel (68) zur Aufnahme oder zum Einschieben des Deckels (59) aufweisen.
  15. Lagerungssystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteabschnitte (52, 54, 55, 56) Mittel zur Aufnahme eines Kopfseitenteils (63) aufweisen, das vorzugsweise in die Halteabschnitte (52, 55; 54, 55) einschiebbar ist.
  16. Lagerungssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfseitenteil (63) mit den Halteabschnitten (52, 57; 54, 55) fest verbindbar ist, insbesondere verschraubbar ist, das Kopfseitenteil (63) Griffmulden (64) aufweist und vorzugsweise farbig ist.
  17. Lagerungssystem nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass es einen tischartigen Einsatz (80) zur Aufnahme der Schraubenverpackungen (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 umfasst.
  18. Lagerungssystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der tischartige Einsatz (80) eine horizontale Platte (82) mit mehreren länglichen Öffnungen (83) und wenigstens vier Füße (81) aufweist.
  19. Lagerungssystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die länglichen Öffnungen (83) von den beiden Längsseiten des Lagerungssystems zugänglich sind.
  20. Lagerungssystem nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, das der Einsatz (80) zusätzlich wenigstens einen Schwenkarm (84) aufweist, der von wenigstens einer Längsseite des Lagerungssystems bedienbar ist.
  21. Lagerungssystem nach einem der Ansprüche 10 bis 20 und/oder Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn zeichnet, dass wenigstens Teile des Lagersystems oder der Verpackung farbkodiert sind.
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