DE19606623A1 - Verbindungsglied zur Anordnung im Bereich der Nickachse zwischen zwei Fahrzeugkarosserieteilen eines Gelenkfahrzeugs, insbesondere zwischen Drehkranzgelenk und Vorderwagenteil - Google Patents
Verbindungsglied zur Anordnung im Bereich der Nickachse zwischen zwei Fahrzeugkarosserieteilen eines Gelenkfahrzeugs, insbesondere zwischen Drehkranzgelenk und VorderwagenteilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verbindungsglied zur Anordnung im
Bereich der Nickachse zwischen zwei Fahrzeugkarosserieteilen
eines Gelenkfahrzeugs insbesondere zwischen Drehkranzgelenk
und Vorderwagenteil, umfassend eine einen federnd-elastischen
Formkörper aufweisende Lagerschale und einen durch den
Formkörper aufnehmbaren Lagerzapfen.
Die Nickachse bei einem Gelenkfahrzeug, beispielsweise bei
einem Gelenkbus, verläuft in horizontaler Richtung quer zur
Fahrzeuglängsachse und liegt im Bereich der Anbindung des
Drehkranzgelenks an dem Vorderwagenteil.
Die Aufgabe eines Verbindungsgliedes zwischen Drehkranzgelenk
und Vorderwagenteil eines Gelenkfahrzeuges besteht zum einen
in der Übertragung der Antriebs- und Bremskräfte die im
wesentlichen ausschließlich als horizontal wirkende Kräfte
auftreten, sowie zum anderen in der Aufnahme der Kräfte, die
auftreten, wenn sich die beiden Fahrzeugkarosserieteile um
die Fahrzeugslängsachse relativ zueinander verdrehen. D.h.
es wird gefordert, daß das Verbindungsglied im eingebauten
Zustand in horizontaler Richtung zur Übertragung der
Antriebs- und Bremskräfte wesentlich steifer ausgebildet ist,
als in vertikaler Richtung, um eine Wankbewegung der
Fahrzeugkarosserieteile eines Gelenkfahrzeuges relativ
zueinander zu ermöglichen. Darüber hinaus soll das
Verbindungsglied in der Lage sein, eine Nickbewegung der
Fahrzeugkarosserieteile relativ zueinander um die Nickachse
zu ermöglichen.
Aus der DE-OS 32 08 615 ist nun ein Verbindungsglied der
eingangs genannten Art bekannt, bei der eine im wesentlichen
kreisrunde Lagerschale vorgesehen ist, die einen entsprechend
ausgebildeten, federnd-elastischen Formkörper aufnimmt. Durch
diesen federnd-elastischen Formkörper wird ein im Bereich der
Lagerschale elliptisch ausgebildeter Lagerzapfen aufgenommen.
Die Anordnung des Lagerzapfens im Formkörper ist nun derart,
daß die Hauptachse der Ellipse im eingebauten Zustand des
Verbindungsgliedes im wesentlichen horizontal verläuft; die
Nebenachse mithin vertikal. D.h., daß ein derartiges
Verbindungsglied im eingebauten Zustand in horizontaler
Richtung, d. h., in der Richtung, in der die Schub- und
Bremskräfte zwischen den beiden Fahrzeugkarosserieteilen
wirksam werden, wesentlich steifer ausgebildet ist, als in
vertikaler Richtung. Es hat sich allerdings gezeigt, daß der
federnd-elastische Formkörper, der aus einem Gummiwerkstoff
besteht, den auftretenden Belastungen nicht gewachsen ist. Es
konnte beobachtet werden, daß der Formkörper bereits nach
kurzer Zeit zerfiel.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein
Verbindungsglied der eingangs genannten Art zu schaffen, das
in einer Beanspruchungsrichtung steif, in der anderen, im
wesentlichen vertikal dazu verlaufenden Beanspruchungs
richtung, elastisch nachgiebig ausgebildet ist, das eine
Nickbewegung der Fahrzeugkarosserieteile relativ zueinander
erlaubt und den auftretenden Belastungen gewachsen ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Formkörper durch Hohlräume in einer Ebene elastisch
nachgiebig ausgebildet ist. Um die Wankbewegung zu
ermöglichen, ist insbesondere vorgesehen, daß die Hohlräume
im eingebauten Zustand des Verbindungsgliedes über und unter
dem Lagerzapfen im Formkörper angeordnet sind. Durch die
Anordnung von Hohlräumen wird die Beanspruchung aus dem
Gummiwerkstoff vermindert. Erklärbar ist dies damit, daß
durch die Hohlräume der Formkörper einen höheren Grad an
Verformbarkeit aufnehmen kann. Nach dem Stand der Technik muß
der Gummiwerkstoff selbst die Verformungsarbeit aufnehmen,
was zu einer Temperaturerhöhung und schlußendlich zur
Zerstörung des Formkörpers führt. Schließlich erlauben die
Hohlräume auch die Nickbewegung zwischen den beiden
Fahrzeugkarosserieteilen, wie sie bei Berg- und Talfahrt
eines Gelenkfahrzeugs auftritt.
Insbesondere durch die im Querschnitt längliche Ausbildung
der Hohlräume und die radiale Ummantelung der Hohlräume durch
Gummiwerkstoff des Formkörpers wird im eingebauten Zustand
des Verbindungsgliedes in vertikaler Richtung bei
Beanspruchung eine weiche Federkernlinie bewerkstelligt.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Lagerzapfen
durch die Lagerschale in radialer Richtung formschlüssig
aufnehmbar. Im einzelnen besitzt hierzu im Bereich der
Lagerschale der Lagerzapfen in einer Raumrichtung eine
größere Erstreckung, als in der an deren Raumrichtung, wobei
zur Aufnahme des Lagerzapfens der Formkörper eine
korrespondierend hierzu ausgebildete Ausnehmung aufweist.
Durch diese Ausbildung des Lagerzapfens bzw. der Ausnehmung
des Formkörpers wird erreicht, daß in Richtung der größeren
Erstreckung des Lagerzapfens eine erhöhte Steifigkeit erzielt
wird, da in der anderen Richtung der Formkörper nur eine
geringe Dicke aufweist. Vorzugsweise ist der Zapfen
elliptisch ausgebildet und korrespondierend hierzu die
Ausnehmung des Formkörpers ebenfalls elliptisch. Bei der
elliptischen Ausbildung verläuft die Hauptachse im
eingebauten Zustand des Verbindungselementes in etwa
horizontal.
Weiterhin ist die Anordnung bzw. Ausbildung der Hohlräume in
dem Formkörper derart, daß die Kontur der Hohlräume in etwa
der Oberflächenkontur des Lagerzapfens folgt, so daß die
Hohlräume im Querschnitt ein im wesentlichen bananenförmiges
Aussehen erhalten. Hierdurch wird eine weiche Federkennlinie
des Formkörpers erzielt.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend
beispielhaft näher erläutert.
Fig. 1 zeigt die Anordnung der Verbindungsglieder
zwischen Drehkranzgelenk und
Vorderwagenteil;
Fig. 2 zeigt das Verbindungsglied in
perspektivischer Darstellung;
Fig. 3 zeigt die Lagerschale im Querschnitt.
Gemäß Fig. 1 ist das Drehkranzgelenk mit 1 und das
Vorderwagenteil des Gelenkfahrzeuges mit 2 bezeichnet;
verbunden sind das Drehkranzgelenk und das
Fahrzeugkarosserieteil durch das zu jeder Seite der
Fahrzeuglängsachse 2a angeordnete Verbindungsglied 3. Quer
zur Fahrzeuglängsachse 2a, die der Wankachse entspricht,
verläuft die Nickachse 2b.
Das Verbindungsglied 3 (Fig. 2) besteht aus dem Lagerbock 4,
der an dem Drehkranzgelenk angeschraubt ist. Auf dem
Lagerbock 4 befindet sich die Lagerschale 5, die eine im
wesentlichen kreisrunde Ausnehmung 6 besitzt. Durch die
kreisrunde Ausnehmung 6 wird der mit 7 bezeichnete aus einem
Gummiwerkstoff bestehende Formkörper aufgenommen. In dem
Formkörper 7 gelagert ist der Lagerzapfen 9; endseitig weist
der Zapfen zur Anordnung in einer entsprechenden Ausnehmung
am Drehkranzgelenk jeweils einen Vierkant 9a auf.
Der Formkörper 7 besitzt eine elliptische Ausnehmung 8 zur
Aufnahme des Lagerzapfens 9, der im Bereich der Lagerschale 5
bzw. im Bereich des Formkörpers 7 ebenfalls elliptisch
ausgebildet ist. Im wesentlichen parallel zur Hauptachse der
elliptischen Ausbildung im Formteil 7 verlaufen die Hohlräume
10. Die Hohlräume 10 weisen daher ein bananenförmiges
Aussehen auf. Sie sind in radialer Richtung durch den
Gummiwerkstoff des Formkörpers umschlossen und entsprechend
durch eine Gummischicht von der elliptischen Ausnehmung 8
getrennt.
Claims (9)
1. Verbindungsglied zur Anordnung im Bereich der Nick
achse zwischen zwei Fahrzeugkarosserieteilen eines
Gelenkfahrzeugs, insbesondere zwischen
Drehkranzgelenk und Vorderwagenteil, umfassend eine
einen federnd-elastischen Formkörper aufweisende
Lagerschale und einen durch den Formkörper
aufnehmbaren Lagerzapfen,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Formkörper (7) durch Hohlräume (10) in einer
Ebene elastisch nachgiebig ausgebildet ist.
2. Verbindungsglied nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hohlräume (10) im eingebauten Zustand des
Verbindungsgliedes (3) über und unter dem Lagerzapfen
(9) im Formkörper (7) angeordnet sind.
3. Verbindungsglied nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hohlräume (10) im Querschnitt länglich
ausgebildet sind.
4. Verbindungsglied nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hohlräume (10) In radialer Richtung durch den
Formkörper (7) umschlossen sind.
5. Verbindungsglied nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lagerzapfen (9) durch die Lagerschale (5) in
radialer Richtung formschlüssig aufnehmbar ist.
6. Verbindungsglied nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lagerzapfen (9) im Bereich der Lagerschale (5) in
eine Raumrichtung eine größere Erstreckung aufweist,
als in der anderen Raumrichtung, wobei zur Aufnahme
des Lagerzapfens (9) der Formkörper (7) eine
korrespondierend hierzu ausgebildete Ausnehmung
aufweist.
7. Verbindungsglied nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Ebene der größeren Erstreckung des Lagerzapfens
(9) im eingebauten Zustand des Verbindungselementes
in etwa horizontal verläuft.
8. Verbindungsglied nach einem der voranstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lagerzapfen (9) im Bereich der Lagerschale (5)
elliptisch ausgebildet ist, wobei der Formkörper (7)
zur Aufnahme des Lagerzapfens (9) eine elliptische
Ausnehmung aufweist.
9. Verbindungsglied nach einem der voranstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hauptachse der elliptischen Ausnehmung (8) des
Formkörpers (7) im eingebauten Zustand des
Verbindungselementes (3) in etwa horizontal verläuft.
Priority Applications (1)
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Publications (1)
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| DE19606623A1 true DE19606623A1 (de) | 1996-09-19 |
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