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DE19603804A1 - Datenträger - Google Patents

Datenträger

Info

Publication number
DE19603804A1
DE19603804A1 DE19603804A DE19603804A DE19603804A1 DE 19603804 A1 DE19603804 A1 DE 19603804A1 DE 19603804 A DE19603804 A DE 19603804A DE 19603804 A DE19603804 A DE 19603804A DE 19603804 A1 DE19603804 A1 DE 19603804A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
data carrier
document
data
medium
adhesive
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19603804A
Other languages
English (en)
Inventor
Gottfried Schuell
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19603804A priority Critical patent/DE19603804A1/de
Publication of DE19603804A1 publication Critical patent/DE19603804A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/06Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
    • G06K19/067Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components
    • G06K19/07Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components with integrated circuit chips
    • G06K19/077Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier
    • G06K19/07749Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier the record carrier being capable of non-contact communication, e.g. constructional details of the antenna of a non-contact smart card
    • G06K19/07758Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier the record carrier being capable of non-contact communication, e.g. constructional details of the antenna of a non-contact smart card arrangements for adhering the record carrier to further objects or living beings, functioning as an identification tag
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
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    • G06K19/07Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components with integrated circuit chips
    • G06K19/077Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Hardware Design (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Credit Cards Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Datenträger zur Speicherung elektronischer Daten mit einem elektronische Daten speichernden Medium.
Derartige Datenträger sind im Zeitalter der Informationstechnologie in einer Vielzahl von Varianten bekannt. Als Beispiele sollen hier nur genannt werden die Diskette, das Magnetband, transportable Speicherchips etwa in Chipkarten und die CD-ROM. Diese Datenträger sind sämtlich in einer Vielzahl von Varianten hinsichtlich Größe und Kapazität bekannt.
Bei diesen bekannten Datenträgern ist problematisch, daß sie einerseits zu kostspielig und andererseits zu sperrig sind um sie herkömmlichen Schriftstücken, etwa Ge­ schäftsbriefen, Anwaltsschreiben, technischen Zeichnungen, Grafiken oder derglei­ chen jeweils bei zulegen. Es ist jedoch wünschenswert, daß dem Empfänger eines Schriftstückes neben dem Schriftstück in Papierform selbiges auch in Form abgespei­ cherter elektronischer Daten zur Verfügung steht. Zwar ist einerseits auch im Infor­ mationszeitalter - teils aus praktischen, aber auch aus rechtlichen Gründen - die Über­ sendung eines Schriftstückes in Papierform erwünscht andererseits jedoch ist aus Gründen der Recherchier- und Archivierbarkeit häufig auch die Übersendung des Schriftstückes in Form abgespeicherter elektronischer Daten wünschenswert. Besteht bei dem Empfänger das Bedürfnis auf empfangene Schriftstücke - aus welchen Grün­ den auch immer - auch elektronisch zugreifen zu können, so wird dieses Bedürfnis heute regelmäßig durch Einscannen der in Papierform vorliegenden Schriftstücke und anschließende Schrifterkennung gelöst, da, aus den erwähnten Gründen, die bekann­ ten Datenträger nicht jedem Schriftstück beigefügt sind. Dies wäre dem Absender, abgesehen von den bislang ungelösten Problemen bei der Übersendung und Spei­ cherung, regelmäßig ohne weiteres möglich, da geschäftliche und in zunehmenden Maße auch private Schriftstücke heute in der Regel mit Hilfe einer EDV-Anlage er­ stellt werden, und somit bereits in Form elektronischer Daten vorliegen.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, die bekannten Datenträger derart weiterzubilden und auszugestalten, daß sie ohne weiteres jedem in Papierform vorlie­ genden Schriftstück beigefügt werden können.
Erfindungsgemäß ist die zuvor aufgezeigte Aufgabe dadurch gelöst, daß das Medium mit einer Befestigungsfläche zur Befestigung auf einem Schriftstück in Papierform versehen ist. Hierdurch ist in vorteilhafter Weise gewährleistet daß der Absender ei­ nes Schriftstückes in Papierform diesem ohne weiteres einen Datenträger mit den elektronisch gespeicherten Daten des Schriftstückes beifügen kann. Da das Medium direkt an dem Schriftstück in Papierform befestigt ist, können die Kosten für den Da­ tenträger gering gehalten werden, da es beispielsweise bei Verwendung einer magne­ tischen Folie als Medium im Gegensatz zu einer Diskette keiner teueren mechani­ schen Umhüllung bedarf. Die Kosten sind weiter dadurch zu reduzieren, daß das Speichermedium in der Regel nur für den einmaligen Gebrauch ausgelegt ist.
Im einfachsten Fall ist die Befestigungsfläche mit einem Klebstoff versehen, so daß der Datenträger dauerhaft mit dem Schriftstück im Papierform verbunden ist und auch in diesem Zustand gelesen werden muß. In diesem Fall ist vorteilhaft, daß der Daten­ träger unverlierbar an den Schriftsatz in Papierform gebunden ist.
Ist das Medium des Datenträgers jedoch an seiner Befestigungsfläche mit einem ad­ häsiv wirkenden Stoff versehen, kann der Datenträger vom Empfänger von dem Schriftstück im Papierform gelöst werden und in ein entsprechend ausgestaltetes Le­ segerät eingelegt werden.
Der Datenträger ist dadurch weiter verbessert, daß die Befestigungsfläche mit einer einseitig adhäsiv beschichteten Folie verbunden ist und daß diese Folie auf der zwei­ ten Seiten zur Befestigung an dem Schriftstück mit einem Klebstoff oder einem adhä­ siv wirkenden Stoff beschichtet ist. Hierdurch ist gewährleistet, daß der Datenträger ohne weiteres vom Schriftstück abgelöst werden kann und daß das Medium des Da­ tenträger von beiden Seiten beschrieben und gelesen werden kann. Eine derartige Befestigungsmethode ist beispielsweise für den Versand von kreditkartenähnlichen Kundenkarten bekannt.
Um den Datenträger vor Beschädigungen zu schützen ist es vorteilhaft, daß auf den Flächen des Mediums eine abziehbare, adhäsive Schutzfolie angeordnet ist. Diese kann von dem Empfänger vor dem Einlegen in ein Lese gerät oder auch von dem Le­ segerät selber entfernt werden wonach der Lesevorgang auf einer unbeschädigten und nicht verunreinigten Oberfläche stattfinden kann.
Als Medien für den Datenträger können beispielsweise aus Disketten bekannte ma­ gnetische Folien, miniaturisierte Speicherchips mit Kontaktpads und optische Spei­ cher eingesetzt werden.
Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, den erfindungsgemäßen Datenträger auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die Be­ schreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeich­ nung. In der Zeichnung zeigt die einzige Figur ein Ausführungsbeispiel eines erfin­ dungsgemäßen Datenträgers auf einem Schriftstück in Papierform.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt einen Datenträger 1 auf einem nur in Umrissen dargestellten Schriftstück 2 in Papierform mit angedeuteter Schrift 3. Auf dem Schrift­ stück 2 ist von dem Absender in der unteren rechten Ecke ein erfindungsgemäßer Da­ tenträger 1 - manuell oder automatisch beim Ausdruck - befestigt worden. Das Me­ dium des Datenträgers 1 bildet im Ausführungsbeispiel eine magnetische Folie. Dieser ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel von dem Empfänger ablösbar. Nach dem Ablösen durch den Empfänger kann dieser den Datenträger 1 in ein entsprechen aus­ gerüstetes Lese gerät einlegen, von wo aus die gespeicherten elektronischen Daten des Schriftstückes in Papierform einer EDV-Anlage zugänglich sind.
Bei der aktuell möglichen Speicherdichte lassen sich auf einem Quadratzentimeter beidseitig beschreibbarer magnetischer Folie etwa dreißig Kilobytes speichern, dies entspricht je nach Textverarbeitungs- und Betriebssystem einem Schriftsatz von 10 bis 20 Seiten. Auch für Zeichnungen ist diese Größenordnung noch ausreichend, d. h., daß der erfindungsgemäße Datenträger sich auch in Verbindung mit Zeichnungen einsetzbar ist. Eine denkbare Größe für die Fläche der Datenträger könnte bei etwa 10 Quadratzentimetern liegen, je nach Anwendung und aktuell erreichbarer Speicherdichte jedoch auch deutlich mehr oder weniger.
Wird eine magnetische Folie als Medium verwandt, so bietet es sich an den Datenträ­ ger - analog zu Disketten - kreisrund auszuführen. Besonders in diesem Fall ist der Einsatz eines sogenannten Caddy′s zum Einlegen eines Datenträgers in diesen und anschließendes Einlegen des Caddy′s in das Lesegerät vorteilhaft.
Besonders geeignet als Medium sind die noch in der Entwicklung befindlichen holo­ graphisch arbeitende Speichermedien, die eine hohe Speicherdichte aufweisen und in beliebiger Form ausführbar sind. Auch die Verwendung dekorativer Formen ist in die­ sem Fall möglich.
Selbstverständlich muß der Datenträger, 1 nicht, wie im Ausführungsbeispiel darge­ stellt, auf der Vorderseite eines Schriftstückes 2 befestigt werden. Der Datenträger ist ebenso auf der Rückseite eines Schriftstückes in Papierform anbringbar.

Claims (5)

1. Datenträger (1) zur Speicherung elektronischer Daten mit einem die Daten spei­ chernden Medium, dadurch gekennzeichnet, daß das Medium mit einer Befesti­ gungsfläche zur Befestigung auf einem Schriftstück (2) in Papierform versehen ist.
2. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsflä­ che mit einem Klebstoff versehen ist.
3. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsflä­ che mit einem adhäsiv wirkenden Stoff versehen ist.
4. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsflä­ che mit einer einseitig adhäsiv beschichteten Folie verbunden ist und daß diese Folie auf der zweiten Seiten zur Befestigung an dem Schriftstück mit einem Klebstoff oder einem adhäsiv wirkenden Stoff beschichtet ist.
5. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Flächen des Mediums eine abziehbare, adhäsive Schutzfolie angeordnet ist.
DE19603804A 1996-02-02 1996-02-02 Datenträger Withdrawn DE19603804A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19603804A DE19603804A1 (de) 1996-02-02 1996-02-02 Datenträger

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19603804A DE19603804A1 (de) 1996-02-02 1996-02-02 Datenträger

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE19603804A1 true DE19603804A1 (de) 1997-08-07

Family

ID=7784362

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19603804A Withdrawn DE19603804A1 (de) 1996-02-02 1996-02-02 Datenträger

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE19603804A1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19918258A1 (de) * 1999-04-22 2000-11-02 Freudenberg Carl Fa Chipkarte
DE10234663A1 (de) * 2002-07-30 2004-02-19 Ifto Ag Befestigungselement für Speichervorrichtungen

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19918258A1 (de) * 1999-04-22 2000-11-02 Freudenberg Carl Fa Chipkarte
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