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DE29720384U1 - Mini-Chipscheibe, funktionsgleich einer wechselbaren kleinstformatigen Halbleiter-Speicherkarte für Telekommunikationsgeräte - Google Patents

Mini-Chipscheibe, funktionsgleich einer wechselbaren kleinstformatigen Halbleiter-Speicherkarte für Telekommunikationsgeräte

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DE29720384U1
DE29720384U1 DE29720384U DE29720384U DE29720384U1 DE 29720384 U1 DE29720384 U1 DE 29720384U1 DE 29720384 U DE29720384 U DE 29720384U DE 29720384 U DE29720384 U DE 29720384U DE 29720384 U1 DE29720384 U1 DE 29720384U1
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DE
Germany
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disk
contacts
mini
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chip
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DE29720384U
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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/04Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the shape

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Credit Cards Or The Like (AREA)

Description

Beschreibung
Mit Einführung der Digitaltechnik bei Geräten im Konsumentenbereich, der Datenaufbereitung von Ton- Bild- und Text-Signalen/Informationen, z.B. beim CD-Player Anfang der 80-er Jahre, war klar, daß die bisherige Vielfalt der unterschiedlichsten Speichermedien nicht langer Bestand haben würde.
Der Siegeszug der CD als universelles, digitales Speichermedium mit hoher Speicherkapazität war daher, nach rascher Verdrängung des bisherigen, analogen Tonträgers Vinyl-Langspielplatte, auch auf anderen Gebieten absehbar und hat sich inzwischen mit der breiten Einführung von CD-ROM's als Ersatz bisheriger "Floppy discs'bestätigt, als Digital Video Disc (DVD) wird wohl als nächstes die bekannte Video-Casette aus dem Feld geschlagen. Dennoch war schon bei Markteintritt der CD vor mehr als 15 Jahren klar, daß auch sie nur eine Übergangserscheinung darstellen würde, da schon damals die Einführung des optimalen, digitalen Speichers, eines ohne jegliche bewegte Mechanik arbeitenden, wechselbaren Halbleiterspeichers, nur als eine Frage der Zeit angesehen wurde.
Die Zeit dieses minimalistischen digitalen Speichers ist nun, im Jahre 1997 gekommen, mit der Veröffentlichung der Firma Siemens, ein solches Speicherprodukt in Form der "weltweit kleinsten, wechselbaren Halbleiterspeicherkarte" 1998 am Markt einzuführen. Zusammen mit kooperierenden Firmen wie Nokia, Ericsson und Motorola, soll diese nur briefmarkengrosse Speicherkarte zu einem neuen Standardspeicher mit universeller Einsatzfähigkeit in. Diditalen Kameras ,.■". in Handys mit integriertem Telefonbuch und natürlich in mobilen Musikwiedergabegeräten gemacht werden. Die kleinen Abmessungen dieser Halbleiterspeicherkarte von lediglich 3,2cm &khgr; 2,4 cm (bei 1,4 mm Dicke), in Verbindung mit der grossen Speicherkapazität des zugrunde liegenden Halbleiterchips, der bereits in Kürze eine Kapazität von 128 Megabyte bereithalten soll, mithin "Music-Single fähig" sein wird (eine bekannte, im Verhältniß sehr gross erscheinende CD bietet 650 Megabyte, entsprechend 70 Minuten Musik), bieten den beteiligten Firmen Anlaß zur Hoffnung auf grosse Verkaufserfolge. Abgesehen von ihrer Grösse weist die Ausbildung dieser Minichipkarte dabei, in Bezug auf Formatierung und Handhabung, Parallelen zu den bekannten, herkömmlichen Telefonkarten auf.
Sie ist mit ihrem länglichen Format dafür bestimmt, gerichtet in einen Aufnahmeschlitz am Endgerät eingeschoben zu werden, wobei dann über sich dabei überlagernde Kontaktstellen Speicherzugriff ermöglicht wird. Schon bei der Nutzung der herkömmlichen, grossen Telefonkarten ergaben sich in der Praxis immer wieder Handhabungsdefizite in Form von dem Einfädeln der falschen Stirnseite oder dem durch Verkanten behinderten Einfädelvorgang. Bei der nun wesentlich kleiner dimensionierten Mini-Chipkarte dürften sich diese Defizite eher noch häufen, da das erweiterte Einsatzspektrum in Digital Cameras, Handys und mobilen Musikwiedergabegeräten leicht zu Situationen führen kann, in denen beim Einfädelvorgang keine korrekte optische Lagekontrolle möglich ist, z.B. weil Dunkelheit herrscht. Die kleine Dimension der Mini-Chipkarten dürfte
zudem dazu führen, daß sie beispielsweise zusammen mit Geldmünzen im Geldbeutel aufbewahrt werden, was bei ihrer rechteckigen Formgebung in einer erhöhten Belastung/Biegebeanspruchen der Kartenecken resultieren dürfte. Unter diesen Gesichtspunkten bietet sich eine formale Anpassung dieses modernen Gebrauchsgegenstandes vMini-Chipkarte'an die seit Jahrtausenden etablierte und geschätzte Münzform an, um so mehr als die Flächengrösse der als Standard zur Einführung vorgesehenen Mini-Chipkarte auch z.B. von DM-Münzzahlungsmitteln erreicht wird. Bei dieser Formauslegung müßte lediglich die Kontaktanordnung auf der runden Chipscheibe in Münzform so ausgelegt werden, daß sich nach Einführung ins Endgerät grundsätzlich Kontaktschluss und Speicherzugriff ergibt, ohne irgendwelche Ausrichtungs-oder Positionierungsvorkehrungen einhalten zu müssen.
Aufgabe der Erfindung ist es also, für wechselbare, kleinformatige Halbleiterspeicher auf Basis der als vorteilhaft erkannten, runden Münzform eine Kontaktanordnung auf der Oberfläche dieser Mini-Chipscheiben zu entwickeln, die deren ±>linde und ungerichtete Handhabung beim Einführungsvorgang ins Endgerät erlaubt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß eine Kontaktanordnung auf der Oberfläche der Mini-Chipscheibe so mit korrespondierenden Kontakten im Endgerät zusammenarbeitet, daß eine einmal ins Endgerät eingeführte Mini-Chipscheibe unabhängig von ihrer Seitenlage oder 360*- Ausrichtung grundsätzlich Zugriff auf ihren Speicher ermöglicht.
Dafür bietet sich primär eine Kontaktanordnung in-Form ineinanclerliegender, voneinander isolierter Kontaktkreise auf beiden Scheibenflächen an, wobei jeweils eine Scheibenseite bereits einer kompletten Kontaktausstattung entspricht. Dazu genügt im Endgerät dann lediglich die Bestückung einer Seite des Einführschlitzes mit einer korrespondierenden Kontaktanordnung aus, um die Forderung nach genereller Zugriffssicherheit zu erfüllen.
Bei Wunsch nach einer optischen Codierbarkeit der Mini-Chipscheiben, z.B. dem Versehen mit Inhaltsangaben oder Werbungsaufdrucken, was Raum auf den Scheibenflächen in Anspruch nimmt, läßt sich diese Kontaktanordnung jedoch-'nicht anwenden, Raum für optische Botschaften im Innenbereich der Scheibenseiten wird durch eine kreisförmige Anordnung von Einzelkontakten in Randnähe erreicht, die in gleichem Abstand voneinander auf beiden Scheibenseiten in zueinander versetzter Position liegen, sodaß der gleichzeitige Kontaktzugriff auf Ober-und-Unterseite, zu einem Scheibenpunkt, generell Kontaktschluß zur Folge hat. Auch bei dieser Kontaktanordnung befindet sich eine komplette Kontaktausstattung für den Speicherzugriff auf jeder Scheibenseite. Bei Eintreten der Situation, daß sich auf beidehiScheibenseiten Kontaktschluß einstellt, muß lediglich das Signal einer Seite ausgefiltert/ignoriert werden.
Die Erkennung der einzelnen Kontakte und ihre Zuordnung, zur Erreichung der entsprechenden Endgerä'tekompatibilität, kann dabei über eine kurze Vorabmessung des Eingangswiederstandes der einzelnen Kontakte erfolgen, der definierten Grossen entsprechen könnte, bevor der eigentliche Speicherzugriff/Auslesevorgang erfolgt.
bei Nutzung dieses Zugangsprinzips läßt sich auch eine Kontaktanordnung, die ausschließlich auf den Scheibenrand begrenzt ist, verwirklichen, mit dann gänzlich freigehaltenen Scheibenseiten, die daher flächenfüllend mit optischen Bot^ schäften belegbar sind. Die beiden am Scheibenrand übereinander angeordneten Kontaktbahnen sind dazu lediglich so zu stückeln, daß die Zugriffsmöglichkeit auf den Rand von lediglich einer Münzhälfte ausreicht, um Speicherzugriff zu gewährleisten.
Eine Mini-Chipscheibe, die mit einer der beschriebenen Kontaktanordnungen ausgestattet ist und sich somit als universeller, wechselbarer Halbleiterspeicher mit hervorragenden Handlingeigenschaften einsetzen läßt, besitzt dabei ein über die bloße technische Anwendung hinaus reichendes Potential. Die Qualität und Wertigkeit dieses Speicherprödukts, in Verbindung mit seiner runden Münzform und dem naheliegenden Aufbewahrungsort, der Geldbörse, führt zwangsläufig zu Situationen, wo in temporärer Ermangelung geeigneter Münzzahlungsmittel einfach z.B. eine musikinformationsgeladene Mini-Chipscheibe als Zahlungsmittel/Tauschobjekt eingesetzt wird. (Im Stile von: "Liebe Verkäuferin, würden sie auch eine Beatles-Chipscheibe für die Frühstücksbrötchen akzeptieren, da ich gerade keine 5 Mark bei mir habe)
Hierbei eröffnet sich für Mini-Chipscheiben neben ihrem rein funktionalen Wert eine neue Dimension alltäglicher Einsetzbarkeit als Vergleichswert oder Ersatzwährung. Nachdem offizielle Münzzahlungsmittel im Laufe der Zeit von Exemplaren aus Edelmetallen wie Silber, Gold oder gar Platin inzwischen zu Metallmischlingen ohne grossen reellen Materialwert mutiert sind, dem ihnen verliehenen Geldwert also kein adäguates Gegengewicht gegenüberstellen, kann eine Mini-Chipscheibe dank ihres Speicherinhalts ein beträchtliches Wertpotential annehmen. Mini-Chipscheiben mit Inhalten wie z.B. "Leonardo da Vinci's gesammeltes Werk", oder "Beethovens Neunte", oder auch nur "Die neuesten Abenteuer von Micky Maus" im Tausch gegen ein Paar Schuhe, eine Tankfüllung fürs Auto oder vielleicht lediglich gegen einen Apfel oder ein Ei, - Wertigkeitsüberlegungen erübrigen sich hier von selbst. Das Weltkulturerbe in archivierter Form als wirklicher Wert täglich in millionen Händen, für alle Zeiten gesichert weil breit gestreut und vielfach gesammelt - kluge Finanzminister müßten sich überlegen, ob sie nicht an der Sammel/Sparguote verdienen wollten und Mini-Chipscheiben als offizielle Zahlungsmittel nutzen sollten. Unabhängig davon, ob es jemals derart aufgeschlossene Finanzminister geben sollte - eines steht ausser Frage:
Das Potential der Erfindung Mini-Chipscheibe mit den beschriebenen problemlosen Handlingeigenschaften ist beträchtlich.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels in den Zeichnungen 1-3 näher erläutert. Dabei zeigt :
Zeichnung 1 : Eine Kontaktanordnung in kreisförmigen
Kontaktbahnen auf den Scheibenseiten
Zeichnung 2 : Eine Kontaktanordnung auf den Scheibenseiten um eine Freifläche herum in Form einzelner Kontaktstreifen mit einheitlichem Abstand voneinander
Zeichnung 3 : Eine Kontaktanordnung am Scheibenrand
mit gänzlich für optische Botschaften freigehaltenen Scheibenseiten
In Zeichnung 1 ist eine erfindungsgemäße Mini-Chipscheibe in Originalgrösse zu sehen, mit einer Vergrösserten Darstellung darunter, in der erkennbar im Scheibenkörper(1) die Lage des Speichers(3) sichtbar wird, auf den über die Kontakte(4) zugegriffen werden kann. Diese Kontakte •liegen hier in Form kreisförmiger Kontaktbahnen vor, voneinander isoliert und ineinander liegend, auf beiden Scheibenseiten in identischer Weise ausgebildet, so daß nach dem Einführen ins Endgerät eine korrespondierende Kontaktanordnung, wie sie in der Zeichnung neben der Chip-Scheibe in Originalgrösse abgebildet ist, mit Kontaktschluss auf eine Scheibenseite, ausreicht, um Speicherzugriff zu erreichen.
In Zeichnung 2 ist eine erfindungsgemäße Mini-Chipscheibe in Originalgrösse zu sehen, mit einer vergrösserten Darstellung darunter, deren Scheibenkörper(1) im aufgeschnittenen Zustand den Blick auf die Kontakte(2) sowohl auf der Oberseite wie auch der Unterseite ermöglicht, die nahe dem Scheibenrand(5) um eine Freifläche(4) für optische Botschaften, herum angeordnet sind, und so gegeneinander versetzt liegen, daß eine Projektion der Kontakte übereinander ein ununterbrochenes Band ergeben würde. Eine im Vergrösserten Schnittbild angedeutete beidseitige Kontaktabnahme an einem Scheibenpunkt führt so generell zu mindestens einem Kontaktschluss, so daß eine entsprechend ausgebildete, korrespondierende Kontaktanordnung im Endgerät, wie sie in der Zeichnung neben der Chip-Scheibe in Originalgrösse abgebildet ist, bei beidseitigem Zugriff grundsätzlich zum Speicherzugriff führt.
In Zeichnung 3 ist eine erfindungsgemäße Mini-Chipscheibe in Originalgrösse zu sehen, mit einer vergrösserten Darstellung darunter, die zeigt daß durch die Anbringung der Kontakte(2) lediglich auf dem Rand(5) des Scheibenkörpers(1) die gesamten Flächen der Scheibenseiten für optische Botschaften nutzbar sind. Die Kontaktanordnung in dieser Ausführungsform resultiert dabei in einer schachbrettartig auf 2 Bahnen gestückelten Kontaktabfolge, wobei bereits die
Zugangsmöglichkeit zu den Kontakten auf einer Hälfte der Scheibe mithilfe entsprechender, korrespondierender Endgerätekontakte, wie sie in der Zeichnung neben der Chip-Scheibe in Originalgrösse zu sehen sind, ausreicht um
Speicherzugriff zu erzielen.

Claims (1)

  1. Schubzansprüche
    Mini-Chipscheibe, funktionsgleich einer wechselbaren, kleinstformatigen Halbleiter-Speicherkarte für TeIekommunikationsgeräte, auf die als universeller elektronischer Datenspeicher ohne jegliche bewegte Mechanik zugegriffen werden kann und die multimedial in Endgeräten wie Digital-Kameras, Smart-Handys oder mobilen Musikwiedergabegeräten einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Scheibenkörper(1) in runder Münzform und in Grosse gängiger DM-Münzzahlungsmittel ausgeführt ist, und über eine Anordnung der Kontakte(2) auf seiner Oberfläche verfügt, die Zugriff auf den Speicher(3) grundsätzlich nach Einführung in die jeweiligen Endgeräte herstellt, ohne daß irgendwelche Positionierungsvorkehrungen getroffen werden müssen, eine Handhabung beim Einführungsvorgang somit ungerichtet und blind erfolgen kann.
    Mini-Chipscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung der Kontakte(2) auf dem runden Scheibenkörper(1) auf beiden Scheibenseiten in identischer Form als ineinanderliegende, voneinander isolierte, kreisförmige Kontaktbahnen ausgeführt sind, wobei im Endgerät lediglich der Kontakt zu einer Scheibenseite ausreicht um Zugriff zum Speicher(3) sicherzustellen .
    Mini-Chipscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung der Kontakte(2) auf dem runden Scheibenkörper(1) um eine für optische Botschaften freigehaltene Freifläche(4) herum in randnaher Position auf beiden Scheibenseiten erfolgt, diese Kontakte(2) dabei in Form von auf einer Kreisbahn angeordneten, voneinander isolierten, einzelnen Kontaktstreifen mit einheitlichem Abstand voneinander ausgeführt sind, die auf den beiden Seiten so zueinander versetzt liegen, daß eine Projektion der Kontaktstellen beider Seiten übereinander ein ununterbrochenes Band ergeben würde.
    Mini-Chipscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung der Kontakte(2) ausschließlich auf dem Scheibenrand(5) erfolgt, wo sie schachbrettartig auf 2 Bahnen so gestückelt liegen, daß schon der Zugang zu den Kontakten auf einer Hälfte der Scheibe Zugriff auf den Speicher(3) herstellt, die nicht belegten Scheibenseiten somit komplett für die Aufbringung optischer Botschaften zur Verfugung stehen.
DE29720384U 1997-11-18 1997-11-18 Mini-Chipscheibe, funktionsgleich einer wechselbaren kleinstformatigen Halbleiter-Speicherkarte für Telekommunikationsgeräte Expired - Lifetime DE29720384U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102004033356A1 (de) * 2004-01-20 2005-08-11 Röser, Jürgen Geschenkartikel zur Mitteilung von Informationen
EP2400434A1 (de) 2010-06-28 2011-12-28 TOP.conduct GmbH Drehbar ein- und aussteckbarer Anschlussstecker für Einrichtungen, vorzugsweise im Kartenformat

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102004033356A1 (de) * 2004-01-20 2005-08-11 Röser, Jürgen Geschenkartikel zur Mitteilung von Informationen
EP2400434A1 (de) 2010-06-28 2011-12-28 TOP.conduct GmbH Drehbar ein- und aussteckbarer Anschlussstecker für Einrichtungen, vorzugsweise im Kartenformat

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