DE1960343B - Steg zum Halten becken- oder schalenförmiger Behälter - Google Patents
Steg zum Halten becken- oder schalenförmiger BehälterInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft einen Steg zum Halten bekken- oder schalenförmiger Behälter, an dem diese Behälter
mit einem umgebördelten Rand einhängbar sind.
Es ist bekannt (deutsche Patentschrift 572 036), für Behälter verschiedener Größe eine gemeinsame Tragvorrichtung
vorzusehen, die die Form einer Platte mit auf die Behältergröße abgestimmten öffnungen hat.
Entspricht die Kantenlänge größerer Behälter einem ganzzahligen Vielfachen der Kantenlänge kleinerer
Behälter, so ist es zwar möglich, in eine öffnung für einen größeren Behälter einen oder mehrere kleinere
Behälter einzusetzen, jedoch sind diese dann gegen Verschieben nicht gesichert. Gleiches gilt für Tragvorrichtungen,
die die Form von Stegen mit ebener Oberfläche haben (s. beispielsweise USA.-Patentschrift
1730 403).
Denselben Nachteil haben schließlich Konstruktionen der eingangs erwähnten Art, wie sie sich für Behalter
aus Edelstahlblech in Großküchen, Cafeterias, in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie, sowie in
Feinkostgeschäften u. dgl. in verschiedenen Größen finden. Zum Zusammenstellen mehrerer solcher Behälter
in einem Tischplattenausschnitt, einer Schublade oder über einem von einem großen Becken aufgenommenen
Wasserbad ist es auch schon bekannt, Stege zu verwenden, die ein solches Profil aufweisen,
daß an der Oberseite zwei nebeneinander verlaufende und durch einen Längswulst voneinander getrennte
Nuten gebildet werden. In diese Nuten werden dann die Behälter mit ihren umgebördelten Rändern eingehängt.
Diese bekannten Stege haben darüber hinaus noch den Nachteil, daß der die beiden Nuten voneinander
trennende Längswulst zwischen den eingehängten Behälterrändern von oben sichtbar ist.
Der Erfindung lag nun die Aufgabe zugrunde, einen Steg der eingangs erwähnten Art so auszubilden,
daß an ihm eingehängte Behalter mit einer Kantenlönge,
die kleiner als die StegMnge ist, gegen Verschieben gesichert sind
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Kombination folgender Merkmale gelöst: Der
Steg weist auf seiner Oberseite in SteglBngsrichtung
verlaufende und im Querabstand voneinander angeordnete Erhebungen zum Untergreifen der Behälterränder
auf, und diese Erhebungen sind längs des Steges derart unterbrochen, daß die Länge einzelner
Erhebungsteile oder einer Gruppe nebeneinanderliegender Erhebungsteile der Länge einzuhängender
Behälter entspricht.
Infolgedessen kann ein Längswulst, wie ihn die vorstehend geschilderte bekannte Konstruktion aufweist
und der bei beidseitig eingehängten Behältern zwischen den Behälterrändern von oben sichtbar ist,
entfallen, und es ist bei der erfindungsgemäßen Ausbildung eines Stegs ohne weiteres möglich, die Erhebungen
in einem solchen Querabstand voneinander anzuordnen, daß der Steg bei an beiden Seiten eingehängten
Behältern von oben überhaupt unsichtbar ist, da er völlig von den Behälterrändern abgedeckt wird.
Beim Einhängen von Behältern mit einer Kantenlänge, die kleiner als die Steglänge ist, dienen die dem
Behälterrand benachbarten Erhebungsteile als Anschläge, die ein Verschieben des Behälters längs des
Stegs verhindern.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Stegs zeichnet sich dadurch aus,
daß jede der Erhebungen vier der als Wülste ausgebildeten Erhebungsteile aufweist, von denen die sich
zu den Stegenden hin erstreckenden länger sind als die in Längsrichtung zwischen diesen angeordneten.
L.* kann nun auf jeder Seite des Stegs entweder ein
Behälter mit einer der Steglänge entsprechenden Kantenlänge eingehängt werden, es ist aber auch
möglich, Behälter einzuhängen, deren Kantenlänge der Länge eines langen und eines kurzen Erhebungsteils entspricht, und schließlich lassen sich Behälter
mit Kantenlängen entsprechend der Länge zweier oder eines kurzen Erhebungsteils anordnen, d. h. also
Behälter mit vier verschiedenen Kanteulängen.
Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung an Hand eines Ausführungsbeispiels erläutert; es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf eine Anordnung mehrerer
Behälter, die mittels erfindungsgemäßer Stege aufgehängt und zusammengestellt sind,
Fig. 2 einen Ausschnitt aus der Fig. 1, wobei jedoch
die Behälter strichpunktiert und ein erfindungsgemäßer Steg in der Draufsicht dargestellt sind,
F i g. 3 einen Schnitt nach der Linie 3-3 in F i g. 2 und
F i g. 4 einen Schnitt nach der Linie 4-4 in F i g. 2.
Die F i g. 1 zeigt acht Behälter 12 a, 12 b und 14 a
bis 14 / innerhalb eines Normrahmens 10, der strichpunktiert angedeutet ist. Gehalten werden die Behälter
12 und 14 durch zwei erfindungsgemäße Stege 16, die mit ihren Enden auf demjenigen Element aufliegen,
das den Normrahmen 10 definiert, also beispielsweise auf dem Rand eines Schubladenrahmens, einer
Wasserbadwanne od. dgl.
Wie die übrigen Figuren im einzelnen erkennen lassen, besteht jeder Steg vorzugsweise aus einem geprägten
Blechstreifen, insbesondere aus Edelstahlblech, der gemäß F i g. 3 im Querschnitt im wesentlichen
U-förmig ist und dessen Enden — wie F i g. 4
zeigt — einer Auflage entsprechend ausgebildet sind, d.h. bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils
eine Schulter 16 e bilden. Auf der Oberseite eines jeden Stegs sind geprägte, als Wülste ausgebildete
Erhebungen vorgesehen, die die umgebördelten S Ränder 20 untergreifen.
Bei dem dargestellten Ausfuhrungsbeispiel sind nun die Größen der Behälter so genormt, daß beispielsweise
innerhalb des Normrahmens 10 nebeneinander zwei große oder drei kleinere Behälter 12 bzw.
14 untergebracht werden können. Zu diesem Zweck sind keine durchgehenden Erhebungen angefertigt
worden, sondern es sind paarweise hintereinander längere Erhebungsteile 16 a, zwei Paare kürzerer Erhebungsteile
16 b und dann wieder ein Paar längerer Erhebungsteile 16 α vorgesehen. Der Rand eines der
größeren Behälter 12 übergreift nun einen langen und einen kürzeren Erhebungsteil 16 α und 16 b, während
der Rand eines der kleineren Behälter 14 zwei kürzere Erhebungsteile 16 b übergreift. Es wäre natür- zo
lieh auch möglich, daß die gesamte Länge eines Steges 16 von einem einzigen großen Behälter eingenommen
wird. Dank der Dimensionierung der Erhebungen selbst und ihrer Zwischenräume werden nun
sowohl größere als auch kleinere Behälter unverrückbar auf den Stegen festgehalten, die von oben her
überhaupt nicht sichtbar sind, da sie von den Behälterrändern vollständig abgedeckt werden.
Die Vorteile der vorstehend geschilderten Ausführungsform
lassen sich aber auch durch einen Steg mit Längsnuten zum Einhängen der Behälter erzielen,
wenn nämlich die jeweils äußere Nutenwange in entsprechenden Abständen unterbrochen wird, um ein
Austreten des umgebördelten Behälterrandes aus der Nut zu ermöglichen. Die äußeren Nutenwangen bilden
also die Erhebungen bzw. die Erhebungsteile.
Noch einfacher ist ein Steg, der einfach ein U-Profil
hat, wobei die umgebördelten Behälterränder von oben her in diesen U-Steg eingehängt werden; die Seitenwände
des U-Stegs sind dann in vorbestimmten Abständen voneinander unterbrochen, damit die Behälterränder
aus dem Steg herauslaufen können.
Die in der Zeichnung dargestellten Stege lassen sich außerordentlich einfach herstellen, da sie gegebenenfalls
in einem einzigen Arbeitsgang formgestanzt werden können.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Steg zum Halten becken- oder schalenförmlger
Behalter, an dem diese Behalter mit einem umgebördelten Rand einhängbar sind, dadurch
gekennzeichnet, daß der Steg auf seiner Oberseite in Steglängsrichtung verlaufende
und im Querabstand voneinander angeordnete Erhebungen zum Untergreifen der Behalterränder
aufweist und daß diese Erhebungen längs des Steges derart unterbrochen sind, daß die Longe einzelner
Erhebungsteile oder einer Gruppe nebeneinanderliegender Erhebungstsile der Länge einzuhängender
Behälter entspricht.
2. Steg nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebungsteile als Wülste ausgebildet
sind.
3. Steg nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Erhebungen vier der als Wülste ao
ausgebildeten Erhebungsteile aufweist, von denen die sich zu den Stegenden hin erstreckenden langer
sind als die in Längsrichtung zwischen diesen angeordneten.
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