DE19601956A1 - Abdichtung gegen das Eindringen gefährlicher Gase, insbesondere von Radon, aus dem Baugrund - Google Patents
Abdichtung gegen das Eindringen gefährlicher Gase, insbesondere von Radon, aus dem BaugrundInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdichtung gegen das Ein
dringen gefährlicher Gase, insbesondere von Radon, aus dem Bau
grund in ein Bauwerk mit einem von Wänden umschlossenen Innen
raum, wobei in den Wänden eine Sperrschicht mit horizontalen
Dichtbändern und zwischen dem Untergrund und dem Fußboden des
Innenraumes eine horizontale Dichtbahn angeordnet ist und die
Sperrschicht mit der Dichtbahn als eine zusammenhängende Ab
dichtung ausgebildet ist.
Das Abdichten von Bauwerken gegen das Eindringen von gefährli
chen Gasen, insbesondere von Radon, hat in den letzten Jahren
immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Durch die EP 0 528 502 A1 ist ein Sperrsystem bekannt, das aus
einer oder mehreren Sperrschichten besteht, wobei in einer
Sperrschicht zwischen zwei, den Luft- und Gasdurchtritt hemmen
den, Schichten eine, einen zum Umgebungsdruck unterschiedlichen
Luftdruck aufweisende, luftführende Zwischenschicht angeordnet
ist, die wenigstens mit einer druckregulierbaren Luftleitung
verbunden ist. Über die Zwischenschicht werden die Gase in die
Außenatmosphäre abgeleitet. An der oberen und/oder unteren
Seite des luftführenden Abschnittes der Zwischenschicht kann
eine horizontale Begrenzungsschicht erhöhter Dichtigkeit ange
ordnet sein. Hierbei ist es bekannt, eine Noppenbahn anzuord
nen. Die Begrenzungsschichten können in die vertikalen Wände
des Bauwerkes fortgeführt werden, so daß eine aus einem Stück
bestehende horizontale Sperrschicht ausgebildet ist.
Mit einem derartigen Sperrsystem kann auch bei einer hohen
Konzentration von gefährlichen Gasen im Baugrund ihr Ein
dringen in ein Bauwerk verhindert werden. Die Kosten eines
derartigen Sperrsystems sind relativ hoch.
Durch die EP 0 583 858 A1 ist ein Sperrsystem zum Schutz von
Bauwerken gegen Eindringen von Radon aus dem Baugrund bekannt,
bei dem zwischen der unteren tragenden Schicht und einer
Schicht aus Gußasphalt eine die gesamte Fläche zwischen diesen
Schichten bedeckende Dichtungsbahn, die aus diffusions- und
konvektionshemmendem Kunststoff besteht, angeordnet ist, wobei
zwischen der Dichtungsbahn und der Schicht aus Gußasphalt eine
Wärmedämmbahn liegt, um ein Aufschmelzen der Dichtungsbahn
während des Aufbringens des Gußasphaltes zu verhindern.
Das Sperrsystem ermöglicht es bei geringen Bauzeiten, mit
geringem Kostenaufwand auch bei großen abzudeckenden Flächen
ein Eindringen von Radon zu verhindern. Unter der Dichtungsbahn
und der Schicht aus Gußasphalt staut sich das Radon. Bei einer
hohen Radonkonzentration im Baugrund besteht die Gefahr des
Eindringens von Radon in das Bauwerk, wenn auch in verringertem
Umfang.
Durch das DE 93 20 234 U1 ist eine Abdichtung gegen das Ein
dringen gefährlicher Gase, insbesondere von Radon, aus dem
Baugrund in ein Bauwerk bekannt, bei der die Sperrschicht ein
unteres Dichtband und ein oberes Dichtband aufweist, die
jeweils mit einem in den Innenraum hineinragenden freien
Randstreifen versehen sind, wobei zwischen beiden Randstreifen
der in dessen Richtung liegende Seitenrand der Dichtbahn ver
schiebbar angeordnet ist.
Damit ist es möglich, eine Abdichtung zu schaffen, mit der ohne
Aufnahme von Spannungen durch die Abdichtung in den Randberei
chen eine mehrlagige Abdichtung erzielt wird. Gleichzeitig
braucht die Dichtbahn auf dem Fußboden des Innenraumes erst
kurz vor dem Einbringen der weiteren Fußbodenschichten auf
gebracht werden, so daß keine Beschädigungen auftreten. Die
aufeinanderliegenden Innenflächen der freien Randstreifen ver
schmutzen bei sorgsamem Umgang während der Bauarbeiten nicht.
Auf diese Abdichtung wird der übliche Fußbodenaufbau aufge
bracht.
Bei einer geringen Konzentration von gefährlichen Gasen, wie
Radon in dem Baugrund, ist diese Abdichtung eine kostengünstige
Lösung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abdichtung gegen
das Eindringen gefährlicher Gase, insbesondere von Radon, aus
dem Baugrund in ein Bauwerk mit einem von Wänden umschlossenen
Innenraum, wobei in den Wänden eine Sperrschicht mit hori
zontalen Dichtbändern und zwischen dem Untergrund und dem
Fußboden des Innenraumes eine horizontale Dichtbahn angeordnet
ist und die Sperrschicht mit der Dichtbahn als eine zusammen
hängende Abdichtung ausgebildet ist, zu schaffen, bei der die
sich unter der Abdichtung sammelnden Gase in die Außenatmo
sphäre abgeleitet werden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß zwischen
einer Betonplatte und der Dichtbahn an vorbestimmten Stellen
Drähte eingelegt sind, wobei zwischen der Dichtbahn und jedem
Draht auf beiden Seiten desselben ein Kanal ausgebildet ist,
der mit einer nach außen führenden Luftleitung verbunden ist,
wobei die Drähte in ihrer Lage durch eine auf die Dichtbahn
aufgebrachte Fußbodenschicht fixiert sind.
Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es, in kostengünstiger
Weise sich unter der Abdichtung ansammelnde Gase nach außen
abzuleiten.
Um dieses an besonders gefährdeten Stellen zu erreichen, ist es
zweckmäßig, daß im Randbereich des Innenraumes ein Draht unter
der Dichtbahn, jeweils parallel zu dessen Wänden, angeordnet
ist.
Bei einer bevorzugten Ausbildung besteht die Abdichtung aus
mehreren Teilen. Dabei sind zwischen der Betonplatte und der
Wand ein unteres Dichtband und ein oberes Dichtband ange
ordnet, die einen in den Innenraum hineinragenden freien
Randstreifen aufweisen, zwischen denen die Dichtbahn mit ihren
freien Enden eingelegt ist. Der Draht ist hierbei unter der
Dichtbahn annähernd parallel zu den vorderen Kanten der Dicht
bänder angeordnet.
Vor allem bei größeren Räumen ist es vorteilhaft, daß in dem
Innenraum die in einem vorbestimmten Abstand zueinander ange
ordneten Drähte untereinander verbunden sind und den Innenraum
in mehrere Abschnitte unterteilen, aus denen das schädliche Gas
aber die Kanäle ableitbar ist, wobei die Kanäle gemeinsam an
die Luftleitung angeschlossen sind.
Weiterhin ist es möglich, daß der Innenraum durch Zwischenwände
in mehrere Räume unterteilt ist, wobei zwischen den Kanälen in
den einzelnen Räumen eine oder mehrere Verbindungen angeordnet
sind, in dem die Drähte unterhalb des unteren Dichtbandes oder
der Dichtbahn unter der Zwischenwand hindurch verlaufen.
Die Kanäle können in jedem Raum oder in allen Räumen gemeinsam
mit einer Luftleitung verbunden sein.
Vorzugsweise weist der Draht einen Durchmesser von 3 bis 6 mm
auf. Er besitzt eine runden Querschnitt und besteht aus Kunst
stoff. Auf diese Weise ist er gut einsetzbar, und es ist mög
lich, die darüberliegenden Fußbodenschichten, wie Estrich,
relativ dünn zu halten.
Um größere Mengen schädlicher Gase ableiten zu können, ist es
vorteilhaft, daß mindestens zwei Drähte einen Kanal bilden und
parallel in einem geringen Abstand nebeneinander angeordnet
sind.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung besteht darin, daß die
Luftleitung mit einer die Gase absaugenden Saugpumpe verbunden
ist.
Es ist auch möglich, daß die Kanäle mit einer Luft zuführenden
Druckpumpe verbunden sind.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird erreicht, daß die zum
Abführen der Gase zwischen der Betonplatte und der Dichtbahn
gebildeten Kanäle geringe Abmessungen aufweisen. Sie verbinden
die durch die Unebenheiten der Betonplatte und der beim Ver
legen der Dichtbahn entstehenden vielen kleinen Zwischenräume
miteinander. Hierdurch läßt sich problemlos jede beliebig ge
formte Fläche mit einfach auszulegendem Draht in Abschnitte
unterteilen, aus denen die schädlichen Gase nach außen abführ
bar sind.
Die geringen Abmessungen der gebildeten Kanäle und der durch
sie verbundenen Zwischenräume enthalten nur ein geringes zu
behandelndes Gas- bzw. Luftvolumen. Es läßt sich deshalb sehr
schnell und leicht ein Unter- oder Überdruck aufbauen und somit
die Konvektion ausschalten. Die dafür erforderliche Pumpe kann
sehr klein sein und eine geringe Leistung besitzen.
Die Erfindung wird in einem Ausführungsbeispiel näher erläu
tert. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 Vorderansicht einer Abdichtung mit einem eingelegten
Draht,
Fig. 2 Vorderansicht eines Bauwerkes mit einer aus einem Stück
bestehenden Abdichtung,
Fig. 3 Vorderansicht eines Bauwerkes mit einer aus mehreren
Teilen bestehenden zusammenhängenden Abdichtung,
Fig. 4 Draufsicht auf ein Bauwerk mit einer Abdichtung.
In Fig. 1 ist eine Abdichtung eines Innenraumes 11 eines Bau
werkes gegen aufsteigende gefährliche Gase dargestellt. Auf
einer den Untergrund bzw. das Fundament des Bauwerkes bildenden
Betonplatte 1 ist eine horizontale Dichtbahn 2 angeordnet.
Zwischen der Betonplatte 1 und der Dichtbahn 2 sind an vorbe
stimmten Stellen Drähte 3 eingelegt. Über jeden Draht 3 wölbt
sich die Dichtbahn 2 und bildet auf beiden Seiten desselben
einen Kanal 4. Auf der Dichtbahn 2 sind in an sich bekannter
Weise weitere Schichten des Fußbodenaufbaus, wie beispiels
weise ein Estrich 6 und ein Fußbodenbelag 7, aufgebracht. Es
ist aber auch in nicht dargestellter Weise möglich, Gußasphalt
aufzubringen. Durch den erstarrten Estrich sind der Draht 3
sowie der ihn umgebende Kanal 4 unter der Dichtbahn 2 in seiner
Lage fixiert. An einer vorbestimmten Stelle ist der Kanal 4 mit
einer nach außen führenden Luftleitung 5 verbunden. Dabei kann
vorzugsweise eine nicht dargestellte Saugpumpe in der Luftlei
tung 5 angeordnet sein. Die Abführung der Luft nach außen kann
dabei sowohl in die Außenatmosphäre als auch in den Erdboden
zurück erfolgen. Es ist unter dem Begriff nach außen jeder un
kritische Bereich zu verstehen.
Durch das Aufbringen der Dichtbahn 2 auf die Betonplatte 1 ist
das Bauwerk gegen ein Eindringen von gefährlichen Gasen, insbe
sondere von Radon, abgedichtet. Ein besonders gut geeignetes
Material für die Dichtbahn 2 ist ein Polyethylen hoher Dichte.
Es besitzt eine hohe Zähigkeit, Dehnfähigkeit (Reißdehnung bis
800%), Dauerbeständigkeit und eine gute Radondichtheit. Das
Material ist außerdem umweltfreundlich.
Unter der Dichtbahn 2 staut sich das auf steigende Gas. Dieses
erfolgt in der Betonplatte 1 oder in den sich bei der Verle
gung der Dichtbahn 2 bildenden Hohlräumen. Bei einer hohen
Konzentration von Radon im Baugrund 9 kann dieses Gas dann
allmählich in den Innenraum 11 des Bauwerkes durch Konvektion
oder Diffusion eindringen. Das Gas wird jetzt über die durch
die Verlegung der Drähte 3 gebildeten Kanäle 4 und der ange
schlossenen Luftleitung 5 nach außen geleitet. Es kann dabei
mittels der Saugpumpe in die freie Atmosphäre abgesaugt werden.
Das Absaugen kann ständig oder periodisch erfolgen.
Es ist auch möglich, daß die Kanäle 4 mit einer Luft zufüh
renden, nicht dargestellten Druckpumpe verbunden sind. Über
diese wird dann aus einem oberen Raum Luft nach unten in die
Kanäle 4 gepumpt und der Raum unter der Dichtbahn 2 gespült.
Dabei wirkt sich aus, daß die Dichtbahn 2 beim Verlegen nicht
glatt auf der Betonplatte 1 aufliegt. Es bestehen damit zahl
reiche Miniluftkanäle, über die dann die eingedrungenen Gase
wieder abgeführt werden. Die Abführung kann dabei durch eine
Luftleitung 5 nach unten erfolgen. Dabei reicht ein Öffnungs
durchmesser von etwa 10 mm für eine Grundfläche von ca. 100 m²
aus. Wenn es genügend kleine Öffnungen bzw. Leckagen im Boden
bereich gibt, kann auch über diese die Luft nach unten ab
fließen. Dieses ist besonders bei älteren Gebäuden der Fall,
die saniert werden.
Die Saug- oder Druckpumpen werden vorzugsweise in Abhängigkeit
von dem in den Kanälen 4 entstehenden Über- oder Unterdruck ge
regelt.
Bei dem Einpumpen von Luft in die Kanäle 4 ist darauf zu
achten, daß sich kein Kondenswasser darin bildet. Dieses kann
vermieden werden, wenn die Luft über ein Trockenmittel geleitet
wird oder wenn unter der Betonplatte 1 ein Dämmaterial vorge
sehen ist.
Versuche haben ergeben, daß es ausreichend ist, Drähte 3 mit
einem Durchmesser von 3 bis 6 mm zu verlegen. Dadurch reicht es
aus, einen Estrich 6 mit einer Dicke von 3 bis 5 cm aufzubrin
gen. Die Stärke der Folie bzw. Dichtbahnen beträgt 0,2 bis
5 mm, vorzugsweise 0,5 bis 1,5 mm. Der Draht 3 besteht vor
zugsweise aus einem Kunststoff und weist einen runden Quer
schnitt auf. Er kann auch als Stab ausgebildet sein. Um insbe
sondere in größeren Räumen einen Kanal 4 mit einem relativ
großen Querschnitt zu erhalten, ist es möglich, mindestens zwei
Drähte 3 parallel nebeneinander anzuordnen, wobei sie zuein
ander einen Abstand aufweisen können.
Die Fig. 2 zeigt eine aus einem Stück bestehende Abdichtung in
dem besonders gefährdeten Randbereich zwischen dem Fußboden und
einer Wand 8. Die Wand 8 kann dabei eine Außenwand oder eine
Zwischenwand sein. Die Wand 8 ist auf einem im Baugrund 9
sitzenden Streifenfundament 10 angeordnet. An das Streifen
fundament 10 ist die Betonplatte 1 angegossen und liegt eben
falls auf dem Baugrund 9 auf. Die Abdichtung in Form der
Dichtbahn 2 erstreckt sich dabei bis in den Bereich unter die
Wand 8 und bildet damit gleichzeitig das Dichtband. Um die
Schallübertragung zu reduzieren, ist in an sich bekannter Weise
zwischen dem Estrich 6 und der Wand 8 ein Rollrandstreifen 12,
der nach oben durch eine Fußbodenleiste 13 abgedeckt ist, vor
gesehen.
Im Randbereich kommt es bei der Dichtbahn 2 ständig zu Fal
tenbildungen, in denen sich Gas sammeln kann. Aus diesem Grunde
ist dort ein Draht 3 angeordnet. Durch den gebildeten Kanal 4
wird das Gas abgesaugt. Das Absaugen kann kontinuierlich oder
periodisch erfolgen.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform der Abdichtung
gezeigt. Die durchgehende Betonplatte 1 bildet das Fundament
des Bauwerkes, auf die die Wand 8 aufgesetzt ist. Zwischen
beiden Bauteilen sind ein unteres Dichtband 14 und ein oberes
Dichtband 15 angeordnet, die einen in den Innenraum 11 hinein
ragenden freien Randstreifen 14′; 15′ aufweisen. Bei einer
Zwischenwand sind die freien Randstreifen 14′; 15′ auf beiden
Seiten angeordnet. Zwischen denselben ist die Dichtbahn 2 mit
ihren freien Enden eingelegt. Beide bilden eine zusammen
hängende Abdichtung. In diesem Randbereich ist unter der
Dichtbahn 2 der den Kanal 4 bildende Draht 3 angeordnet. Der
Draht 3 liegt annähernd parallel zu den vorderen Kanten der
Dichtbänder 14; 15. Damit wird auch bei dieser Ausführungsform
ein Absaugen sich ansammelnder Gase möglich.
Auf die Betonplatte 1 kann natürlich auch die in Fig. 2 dar
gestellte durchgehende Dichtbahn 2 aufgelegt sein, ebenso wie
die Ausbildung nach Fig. 3 auf die Bauausführung gemäß Fig. 2
angeordnet sein kann.
In Fig. 4 ist die Draufsicht eines Bauwerkes gezeigt, das zwei
Räume 17; 18, die durch eine Zwischenwand 20 voneinander
getrennt sind, darstellt. In beiden Räumen ist eine Dichtbahn 2
angeordnet. Unter jeder Dichtbahn 2 liegen in ihren Randberei
chen die den Kanal 4 bildenden Drähte 3. Sie sind untereinander
verbunden und bilden entsprechend der Form des Raumes 17; 18,
ein Rechteck. Bei großen Räumen 17; 18 können innerhalb des
Bereiches weitere Drähte 3 angeordnet sein. Sie unterteilen die
Räume 17; 18 in einzelne Abschnitte 19, aus denen das sich sam
melnde Gas über die anliegenden Kanäle 4 abgesaugt wird. Der
seitliche Abstand der Drähte beträgt vorzugsweise 3 bis 5 m.
Die zusammenhängenden Kanäle 4 sind dabei ein- oder mehrfach
mit der Luftleitung 5 verbunden, über die das Gas dann in die
freie Atmosphäre gelangt. Gleichzeitig können zwischen den
Kanälen 4 in den einzelnen Räumen 17; 18 eine oder mehrere
Verbindungen 16 angeordnet sein. Hierzu verlaufen die Drähte 3
unterhalb des unteren Dichtbandes 14 unter der Zwischenwand 20
hindurch. Aus den beiden Räumen 17; 18 sind die Gase über eine
Luftleitung 5 gemeinsam absaugbar. Es ist aber auch möglich,
daß in jedem Raum 17; 18 an die Kanäle 4 eine Luftleitung 5
angeschlossen ist. Dabei ist jeder Luftleitung 5 eine Saugpumpe
zugeordnet.
Eine weitere, nicht dargestellte Ausführungsform besteht darin,
daß die Drähte 3 in einem Stück fortlaufend verlegt sind,
wodurch ebenfalls ein zusammenhängendes System von Kanälen 4
ausgebildet ist.
Die Abdichtung erfolgt zweckmäßigerweise im untersten Geschoß
des Bauwerkes, vorzugsweise im Keller. Es besteht auch die
Möglichkeit, den Einbau in den Zwischengeschossen vorzunehmen,
wobei die Dichtbahn 2 auf der Oberseite der Decke der darunter
liegenden Etage aufliegt. In Mehrzweckgebäuden, beispielsweise
in einer Lagerhalle mit Büro- und Arbeitsräumen, können die
einzelnen Räume unterschiedlich abgedichtet sein. Der Einbau
von Drähten 3 ist auch nur in einzelnen Räumen möglich.
Claims (12)
1. Abdichtung gegen das Eindringen gefährlicher Gase, insbeson
dere von Radon, aus dem Baugrund in ein Bauwerk mit einem von
Wänden umschlossenen Innenraum, wobei in den Wänden eine Sperr
schicht mit horizontalen Dichtbändern und zwischen dem Unter
grund und dem Fußboden des Innenraumes eine horizontale Dicht
bahn angeordnet ist und die Sperrschicht mit der Dichtbahn
als eine zusammenhängende Abdichtung ausgebildet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen einer Betonplatte (1) und der
Dichtbahn (2) an vorbestimmten Stellen Drähte (3) eingelegt
sind, wobei zwischen der Dichtbahn (2) und jedem Draht (3) auf
beiden Seiten desselben ein Kanal (4) ausgebildet ist, der mit
einer nach außen führenden Luftleitung (5) verbunden ist, wobei
die Drähte (3) in ihrer Lage durch eine auf die Dichtbahn (2)
aufgebrachte Fußbodenschicht fixiert sind.
2. Abdichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
Randbereich des Innenraumes (11) ein Draht (3) unter der Dicht
bahn (2), jeweils parallel zu dessen Wänden (8), angeordnet
ist.
3. Abdichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer, aus mehreren Teilen bestehenden, zusammenhängen
den, Abdichtung, wobei zwischen der Betonplatte (1) und der
Wand (8) ein unteres Dichtband (14) und ein oberes Dichtband
(15) angeordnet sind, die einen in den Innenraum (11) hinein
ragenden freien Randstreifen (14′; 15′) aufweisen, zwischen
denen die Dichtbahn (2) mit ihren freien Enden eingelegt ist,
der Draht (3) unter der Dichtbahn (2) annähernd parallel zu den
vorderen Kanten der Dichtbänder (14; 15) angeordnet ist.
4. Abdichtung nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem Innenraum (11) mehrere
Drähte (3) in einem vorbestimmten Abstand zueinander angeordnet
und untereinander verbunden sind, die den Innenraum (11) in
mehrere Abschnitte (19) unterteilen, aus denen das schädliche
Gas über die Kanäle (4) ableitbar ist, wobei die Kanäle (4)
gemeinsam an die Luftleitung (5) angeschlossen sind.
5. Abdichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum (11) durch Zwischen
wände (20) in mehrere Räume (17; 18) unterteilt ist, wobei
zwischen den Kanälen (4) in den einzelnen Räumen (17; 18) eine
oder mehrere Verbindungen (16) angeordnet sind, in dem die
Drähte (3) unterhalb des unteren Dichtbandes (4) oder der
Dichtbahn (2) unter der Zwischenwand (20) hindurch verlaufen.
6. Abdichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kanäle (4) in jedem Raum (17; 18) mit einer Luftleitung (5)
verbunden sind.
7. Abdichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kanäle (4) aller Räume (17; 18) gemeinsam mit einer Luft
leitung (5) verbunden sind.
8. Abdichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Draht (3) einen Durchmesser von 3 bis 6 mm
aufweist.
9. Abdichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Draht (3) einen runden Querschnitt aufweist und aus Kunststoff
besteht.
10. Abdichtung nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß mindestens zwei Drähte (3) einen Kanal (4) bilden
und parallel in einem geringen Abstand nebeneinander ange
ordnet sind.
11. Abdichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Luftleitung (5) mit einer die Gase absau
genden Saugpumpe verbunden ist.
12. Abdichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kanäle (4) mit einer Luft in diese zufüh
renden Druckpumpe verbunden sind.
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Cited By (3)
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