DE19540594C2 - Vorrichtung zum Einlegen von Flaschen in Transportbehälter - Google Patents
Vorrichtung zum Einlegen von Flaschen in TransportbehälterInfo
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Description
Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zum Einlegen von Flaschen in
Transportbehälter mit einer Einrichtung zur etwa linienförmigen Zuführung
aufrechtstehender Flaschen, einer Trageinrichtung zum Aufsetzen eines
Transportbehälters, einem Vorrichtungsrahmen, der sowohl gegenüber der
Zuführeinrichtung als auch gegenüber der Trageinrichtung beweglich
angeordnet ist, sowie mit zwei Schwenkachsen, die neben sowie parallel zu der
Zuführeinrichtung verlaufen und mindestens je zwei Einrichtungen zum
Ergreifen jeweils einer Flasche verschwenkbar mit dem Vorrichtungsrahmen
verbinden.
Zur Verpackung von gefüllten Flaschen ist es bislang üblich, die hintereinander
auf einem Förderband aufrecht stehend angeförderten Flaschen an einer
Verdickung des Flaschenhalses zu untergreifen, so daß die Flaschen einzeln
angehoben und in einzelne Fächer eines Transportbehälters abgesenkt werden
können. Eine derartige Technik wird bspw. zum Befüllen von Bier- oder
Limonadenkisten oder von Sektkartons verwendet; sie ist jedoch bei
Weinflaschen nicht anwendbar, da diese bis zum Verkauf oftmals einer
längeren Lagerung ausgesetzt sind und demzufolge in liegender Position in die
entsprechenden Transport- oder Lagerbehältnisse eingefüllt werden müssen,
damit der Korken stets feucht gehalten wird und dadurch dicht abschließt. Bei
Weinflaschen ist es daher üblich, dieselben abwechselnd in antiparalleler
Ausrichtung neben- und übereinander in einen Transportbehälter, z. B. ein
Holzkistchen, einzulegen. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, daß der vor
handene Platz optimal genutzt wird. Da der Einfüllvorgang für Weinflaschen
somit relativ komplizierter ist, mußte hier die Verpackung in der Vergangenheit
stets einer Person übertragen werden, welche die Weinflaschen nacheinander
von dem Förderband ergriff und nach dem oben beschriebenen Muster in den
Transportbehälter einlegte. Da eine Person nur zwei Hände hat, und überdies
zur Vermeidung von Glasbruch ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit walten
lassen muß, ist eine derartige Befüllungstechnik äußerst langwierig und re
duziert den Durchsatz einer Befüllungsanlage beträchtlich.
Deshalb ist gemäß der DE-PS 24 08 130 eine Maschine zum automatischen
Auffüllen von Behältern mit Flaschen konstruiert worden. Hierbei werden die
aufrechtstehend in einer Reihe angeförderten Flaschen von einem Verteiler in
vier zueinander parallele Reihen aufgeteilt. Nachdem jeweils eine ausreichende
Anzahl von Flaschen in diesen vier Reihen bereitsteht, werden sie mittels
langer, in Förderrichtung verlaufender Stangen seitlich von den Förderbändern
auf verschwenkbare Trageinrichtungen geschoben. Dort liegen sie mit ihren
verdickten Bäuchen an etwa halbkreisförmigen Vertiefungen an und stehen
gleichzeitig auf einer diese unterseitig abschließende Grundplatte auf.
Daraufhin werden diese Trägereinrichtungen um zu den Förderbändern
parallele Achsen verschwenkt, so daß die Flaschen in eine liegende Stellung
gebracht werden, wobei die mittleren Flaschenreihen mit ihren Köpfen jeweils
nach außen geschwenkt werden, die äußeren Flaschenreihen nach innen, so
daß benachbarte Flaschenreihen mit ihren Köpfen einerseits sowie ihren
Fußbereichen andererseits aufeinander zu gerichtet sind. In dieser Position
werden Platten mit in regelmäßigen Abständen angeordneten Sauggreifern auf
die Flaschen abgesenkt, saugen diese fest und heben sie von der
Trageinrichtung ab. Die Tragplatten werden sodann vermittels eines Armes
über den zu befüllenden Behälter geschwenkt und dort abgesenkt. Bei diesem
Verfahren liegen in einer Ebene jeweils parallel ausgerichtete Flaschen mit
Bäuchen direkt aneinander an, in der darüberliegenden Reihe sind die
Flaschen antiparallel ausgerichtet sowie eine halbe Flaschenbreite seitlich und
etwa um ein Viertel der Flaschenhöhe in Längsrichtung gegeneinander
versetzt.
Da dieses Verfahren sehr aufwendig ist, wurde gemäß der DE-AS 24 35 671
vorgeschlagen, das Verschwenken der Flaschen aus der vertikalen in die
liegende Position erst vorzunehmen, sobald dieselben bereits von den
Greifeinrichtungen erfaßt sind. Hierdurch entfällt zwar die zusätzliche
Verschwenkeinrichtung, die Flaschen werden jedoch in dicht
aneinanderstehender Position ergriffen und auch in diesem Zustand mit
paralleler Ausrichtung in einen Behälter eingelegt.
Da auch bei der DE-AS 24 35 671 insgesamt vier Schwenkeinrichtungen
notwendig sind, die mit je einer Sauggreiferreihe verbunden sind, wurde in der
FR 2 672 030 A1 vorgeschlagen, insgesamt nur zwei Sauggreiferreihen zu
verwenden, die an einem gemeinsamen Chassis angeordnet sind, welches um
eine horizontale Achse verschwenkbar ist. Gleichzeitig werden die Flaschen in
zwei übereinander geordneten Reihen antransportiert und mit den beiden
Sauggreiferreihen gleichzeitig erfaßt. Hiermit können jeweils zwei Reihen von
Flaschen paralleler Ausrichtung innerhalb einer Ebene in einen Behälter
eingelegt werden, bei der nächsten Schicht werden die Flaschen dagegen
durch Verschwenken des Sauggreiferchassis von der anderen Seite ergriffen
und somit in der anderen Richtung verschwenkt, so daß sie nun antiparallel zu
der vorangehenden Ebene abgelegt werden können. Somit vereinfacht sich die
Maschine zwar weiter, auch mit dieser Anordnung lassen sich jedoch die
Flaschen innerhalb einer Ebene ausschließlich parallel ausrichten.
Eine ähnliche Maschine ist in der FR 2 629 046 A1 offenbart.
Bei all den vorbekannten Maschinen ist es nicht möglich, Weinflaschen derart
in einen Behälter einzulegen, daß auch die Flaschen in derselben Schicht
alternierend ausgerichtet sind. Eine derartige Ausrichtung der Flaschen ist
jedoch weitaus platzsparender, da somit auch der Platz zwischen den
Flaschenhälsen nahezu optimal genutzt werden kann.
Um Flaschen mit einem derartigen System in einen Behälter einzufüllen, wurde
gemäß der FR 2 137 244 eine Maschine entwickelt, bei der die Flaschen
aufrechtstehend zunächst in einer gemeinsamen Reihe antransportiert werden,
sich sodann jedoch durch eine Verbreiterung der Transporteinrichtung derart
zusammenschieben, daß jeweils eine Flasche um nahezu einen
Flaschendurchmesser nach rechts, die folgende etwa um denselben Wert nach
links, usf. herausgedrückt werden, wodurch sich ihr Abstand in Längsrichtung
verringert. Nun werden die Flaschen an ihren jeweils nach außen gerichteten
Bereichen ergriffen, jeweils mit den Köpfen nach innen geschwenkt, wobei
jeweils ein Flaschenhals in den Zwischenraum zwischen zwei
Flaschenbäuchen gelangt. Sodann werden die Flaschen über den Behälter
verschwenkt und dort abgesenkt. Diese Vorrichtung ist relativ ungenau, da die
Flaschen bereits bei geringfügigen Abweichungen ihres Durchmessers in
unvorhersehbarem Umfang zusammengeschoben werden, so daß es relativ
schwierig ist, dieselben zuverlässig zu ergreifen.
Deshalb ist in der DE-OS 23 07 261 vorgeschlagen worden, die Flaschen in
zwei Reihen anzutransportieren, wobei die Flaschen bereits eine liegende, mit
ihren Köpfen aufeinander zu weisende Position einnehmen. Auch der
vorgegebene Abstand entspricht bereits dem durch das Mindestmaß eines
Flaschenhalses entsprechenden Abstand, so daß es keine Schwierigkeiten
bereitet, diese Flaschen zu ergreifen, anzuheben, über eine Palette zu
bewegen und dort in ansonsten unveränderter Relativposition wieder
abzulegen. Dieses Verfahren ist jedoch bei in Kellereien üblicherweise
verwendeten Transportvorrichtungen, wo die Flaschen aufrechtstehend mit
ihren Bäuchen aneinandergrenzend in einer dichten Reihe vorangeschoben
werden, wenig geeignet.
Aus den Nachteilen des oben beschriebenen Stands der Technik resultiert das
die Erfindung initiierende Problem, eine gattungsgemäße Vorrichtung zum
Einlegen von Flaschen in Transportbehälter derart weiterzubilden, daß die
Flaschen von einer üblichen Transportvorrichtung zuverlässig ergriffen werden
können und gemäß der dichtestmöglichen Struktur, wobei die Flaschen in einer
Ebene alternierend antiparallel zueinander ausgerichtet sind, in einen Behälter
eingefüllt werden können.
In Verfolgung dieses Ziels sieht die Erfindung bei einer gattungsgemäßen
Vorrichtung zum Einlegen von Flaschen in Transportbehälter vor, daß die
Einrichtungen zum Ergreifen jeweils einer Flasche während eines
Einlegevorgangs mittels Stelleinrichtungen in Richtung der jeweiligen
Schwenkachse gegeneinander verschiebbar sind.
Der Vorrichtungsrahmen dieser Maschine wird zunächst an die
Zuführeinrichtung herangefahren, so daß jede vorhandene Einrichtung zum Er
greifen jeweils einer Flasche eine der hintereinander stehenden Flaschen
aufgreifen kann. Sodann wird der Rahmen angehoben und zu dem
Transportbehälter gefahren; oberhalb desselben schwenken die Einrichtungen
zum Ergreifen jeweils einer Flasche um einen Winkel von 90° nach unten, so
daß die jeweils anhängenden Flaschen sich nun in der gewünschten, horizon
talen Position befinden; nun kann der Rahmen um eine noch verbleibende
Distanz abgesenkt werden, bis die Flaschen auf dem Boden des Trans
portbehälters oder auf einer darunter befindlichen Flaschenlage aufsitzen.
Daraufhin werden die Sauggreifer gelöst, der Vorrichtungsrahmen fährt nach
oben und zurück zur Zuführeinrichtung, um die nächsten Flaschen zu greifen.
Damit innerhalb des Transportbehälters sämtliche Flaschen einer Lage
abwechselnd in antiparalleler Richtung orientiert sind, sind zwei
Schwenkachsen an jeweils gegenüberliegenden Seiten der Zuführeinrichtung
vorgesehen. Sofern der Abstand jeder Schwenkachse zu der Symmetrieachse
der Zuführeinrichtung größer ist als die Differenz der Höhe des zu befüllenden
Transportbehälters minus dem halben, maximalen Flaschendurchmesser, so
kann die unterste Lage von Flaschen bequem auf dem Behälterboden abgelegt
werden, ohne daß deswegen eine Schwenkachse in den Behälter eintauchen
müßte.
Indem die Einrichtungen zum Ergreifen jeweils einer Flasche entlang der
Schwenkachse verschiebbar sind, wird es der abzulegenden Flasche überlas
sen, im Fall eines ungenau aufgesetzten Transportbehälters die Einrichtungen
zum Ergreifen jeweils einer Flasche zu den entsprechenden Positionen zu
ziehen, so daß ein Glasbruch vermieden wird. Diese Verschiebbarkeit wird
dadurch erreicht, daß die Schwenkachse gleichzeitig als Führungsstange
ausgebildet ist. Damit die darauf gleitenden, quaderförmigen Schlitten der
Einrichtungen zum Ergreifen jeweils einer Flasche nicht ungewollt um die
Drehachse rotieren können, kann eine zweite, zu der ersten parallelen Füh
rungsstange vorgesehen sein, oder eine einzige Führungsstange ist bspw. mit
einem kantigen Profil versehen.
Infolge einer vertikalen Beweglichkeit des die Einrichtungen zum Ergreifen
jeweils einer Flasche tragenden Vorrichtungsrahmens, können die ergriffenen
Flaschen ohne Beschädigung nach oben von der Zuführeinrichtung abgehoben
werden. Der Vorrichtungsrahmen verfährt sodann in horizontaler Richtung bis
zu einer Position, in welcher der Rahmen den bereitgestellten
Transportbehälter überdeckt. Aufgrund seiner etwa U-förmigen Gestalt läßt sich
der Rahmen nun bis in eine den Transportbehälter weitgehend umgebende
Stellung absenken.
Gemäß einer besonders günstigen Weiterbildung der Erfindung entspricht die
Gesamtzahl n der Einrichtungen zum Ergreifen jeweils einer Flasche der An
zahl von Flaschen, welche in einer Schicht in den Behälter passen. Dadurch ist
es möglich, bei jeder Bewegungssequenz des Vorrichtungsrahmens eine
vollständige Schicht in den Transportbehälter einzulegen, so daß die Anzahl
von Bewegungsabläufen auf ein Minimum reduziert ist.
Um das vorhandene Volumen innerhalb eines Transportbehälters möglichst
optimal auszunutzen, müssen nicht nur in derselben Ebene benachbarte
Flaschen antiparallel ausgerichtet sein, sondern auch exakt übereinander
befindliche Flaschen. Dies wird dadurch erreicht, daß die von der vordersten
Flasche der Zuführeinrichtung gerechnet an ungeraden Positionen liegenden
Flaschen bei einer ersten Schicht bspw. von den Einrichtungen zum Ergreifen
jeweils einer Flasche der linken Schwenkachse, bei der nächsten Lage
dagegen von den Einrichtungen zum Ergreifen jeweils einer Flasche der
rechten Schwenkachse ergriffen werden. Da sich die vorderste Flasche jedoch
bei jeder Bewegungssequenz an exakt derselben Position der Zu
führeinrichtung befindet, müssen sämtliche Einrichtungen zum Ergreifen jeweils
einer Flasche einer Schwenkachse bei jeder einzufüllenden Flaschenlage um
einen Flaschendurchmesser entweder vor- oder zurückgefahren werden.
Hierzu ist auf jeder Schwenkachse ein verschiebbarer Positionierungsrahmens
angeordnet, der zwei die Schwenkachse umgreifende, verfahrbare Schlitten
aufweist, deren Abstand durch eine starre Verbindungsplatte unveränderlich
vorgegeben ist. Durch Verschieben eines derartigen Positionierungsrahmens
werden die zur Begrenzung der Linearverschiebung der Einrichtungen zum Er
greifen jeweils einer Flasche dienenden Anschlagelemente um jeweils einen
Flaschendurchmesser verschoben. In dem weitaus häufigsten Fall einer
geraden Greiferanzahl n ist der Abstand zwischen der vordersten und
hintersten Einrichtung zum Ergreifen jeweils einer Flasche der selben
Schwenkachse und damit die Länge des Positionierungsrahmens etwa gleich
dem der um 1 verminderten Greiferzahl n entsprechenden Vielfachen des Fla
schendurchmessers.
Damit die Flaschen einerseits in den Transportbehälter dicht nebeneinander
liegend eingefügt werden können, werden die Sauggreifer am Flaschenmantel
angesetzt, und zwar etwa auf Höhe des Flaschenschwerpunkts. Um eine
definierte Zugreifbewegung zu ermöglichen, müssen die Sauggreifer
gegenüber dem Vorrichtungsrahmen etwa lotrecht zu ihrer Greiffläche
verschiebbar angeordnet sein. Hierzu sind Sauggreifer-Befestigungselemente
vorgesehen, welche gegenüber dem an der Schwenkachse angelenkten
Tragarm der Einrichtung zum Ergreifen jeweils einer Flasche aus- und
einfahrbar sind. Weiterhin ist vorgesehen, daß der Sauggreifer während der
Zugreifbewegung gelenkig und/oder nachgiebig mit dem Befestigungselement
gekoppelt ist. Hierdurch kann sich der Sauggreifer durch Anlegen an der
Flaschenwölbung selbst zentrieren, ohne daß in der Einrichtung zum Ergreifen
jeweils einer Flasche mechanische Spannungen auftreten. Andererseits muß
diese relative Beweglichkeit für die Transport-, Verschwenk- und Ablegephase
unterbunden werden, damit sich keine unvorhersehbaren Zustände einstellen.
Dies erfolgt bspw. dadurch, daß der Sauggreifer an dem Befestigungselement
in der gefundenen Position festgeklemmt wird.
Damit die einzufüllenden Flaschen eine Vierteldrehung um die Schwenkachse
ausführen können, ohne daß die Einrichtung zum Ergreifen jeweils einer
Flasche dabei an dem oberen Rand des Behälters anstößt, ist die eigentliche
Einrichtung zum Ergreifen jeweils einer Flasche über Verbindungsarme an der
Schwenkachse angelenkt, welche in der horizontalen Zugreifposition der
Einrichtung zum Ergreifen jeweils einer Flasche etwa vertikal nach unten
weisen, in der nach unten verschwenkten Ablegeposition dagegen etwa
horizontal den Behälterrand übergreifen. Hierfür hat es sich als günstig
erwiesen, daß die Länge des Verbindungsarms größer ist als die Differenz des
Abstands der Schwenkachse zur Symmetrieachse der Zuführungseinrichtung
minus der halben Länge des zu befüllenden Transportbehälters.
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der
Zeichnung. Diese zeigt in:
Fig. 1 eine axonometrische Gesamtdarstellung der er
findungsgemäßen Vorrichtung, wobei dieselbe in dem Zustand
des Ergreifens von einzufüllenden Flaschen gezeigt ist;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf den Rahmen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in dessen Ablageposition,
wobei zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sämtliche Pneumatik-
Schläuche und elektrischen Leitungen weggelassen sind;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Fig. 2;
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende, abgebrochene Darstellung des
Vorrichtungsrahmens in der Zugreifposition gemäß Fig. 1;
sowie
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V durch die Fig. 3
(durchgezogene Linie) bzw. durch die Fig. 4 (strichpunktierte
Linie).
Fig. 1 enthält eine Gesamtansicht der Vorrichtung 1 zum Einlegen von
Flaschen in Transportbehälter. Man erkennt eine Zuführeinrichtung 2 mit einem
endlosen Gliederband 3, auf dem eine Vielzahl von aufrecht stehenden
Flaschen 4 in dichter Folge an die Vorrichtung 1 zum Einlegen von Flaschen in
Transportbehälter herangeführt werden. Zwei Geländer 5, 6 sorgen dafür, daß
keine Flaschen 4 seitlich aus der Reihe herausgedrückt werden.
Wie Fig. 2 deutlich erkennen läßt, ist das Gliederband 3 im Bereich der
Vorrichtung 1 zum Einlegen von Flaschen in Transportbehältern über eine
Umlenkrolle 7 geführt. In unmittelbarer Nähe dieser Umlenkrolle 7 befindet sich
eine horizontale Trageinrichtung 8 zum Aufsetzen eines zu befüllenden
Transportbehälters 9. Um es einer Bedienperson zu erleichtern, diesen
Transportbehälter 9 an der richtigen Position abzusetzen, ist eine Kante 10 der
Trageinrichtung 8 in Form eines Anschlagelements nach oben umgebogen.
Zur Erkennung entlang des Gliederbandes 3 zugeführter Flaschen 4 dient ein
Sensorelement in Form eines Drehschalters 12, der seitlich sowie oberhalb der
Umlenkrolle 7 angeordnet ist. Die Drehachse 13 des Drehschalters 12 ist
parallel zu der Umlenkrolle 7 ausgerichtet und in Form einer doppelten
Abkröpfung 15, 16 bis zu einem vertikalen Pfosten 14 verlängert, wo sie an
einem Drehzapfen gelagert ist. Zwischen den einander zugewandten Enden
der beiden Abkröpfungen 15, 16 erstreckt sich ein Walzenkörper 17, der in
kräftefreiem Zustand von einer in dem Drehschalter 12 angeordneten
Rückstellfeder um einen geringen Betrag in Richtung auf die Zuführeinrichtung
2 ausgelenkt wird; sobald eine Flasche 4 von dem Gliederband 3 bis zu dem
Walzenkörper 17 vorgeschoben wird, drückt sie diesen entgegen der Federkraft
vor sich her und betätigt dadurch den Drehschalter 12. Nach Betätigen des
Drehschalters 12 wird der Antrieb des Gliederbands 3 sofort unterbrochen,
damit sich kein Rückstau bildet. Außerdem werden zwei Schablonenhälften 19,
20 pneumatisch an die vordersten Flaschen 4 angelegt, um diese entlang der
Mittelachse des Gliederbands 3 zu justieren. Die Schablonenhälften 19, 20
weisen an ihrer Innenseite 21 dem Umfang einzelner Flaschen 4 ent
sprechende Wölbungsbereiche 22 auf.
Nun kann die eigentliche Vorrichtung 1 zum Einlegen von Flaschen in
Transportbehälter in Aktion treten, deren Aufgabe es bei der in der Zeichnung
wiedergegebenen Ausführungsform der Erfindung ist, die vordersten vier
Flaschen 4 von dem Gliederband 3 zu ergreifen, anzuheben, zum
Transportbehälter 9 zu transportieren und in diesem abzulegen. Zur
Ausführung der horizontalen Transportbewegung sind beiderseits des vorderen
Bereichs 18 der Zuführeinrichtung 2 wie auch der Trageinrichtung 8 zu dem
Gliederband 3 parallele Führungsschienen 23, 24 ortsfest angeordnet. Auf
diesen ist je ein Schlitten 25, 26 mittels Führungsböcken 27, 28 in Richtung des
Gliederbandes 3 verschiebbar gelagert. Die Schlitten 25, 26 tragen zwischen
sich ein vertikales Gerüst 29 mit je einer vertikalen Säule 30, 31 sowie einer
dieselben in ihrem oberen Bereich miteinander verbindenden Traverse 32, und
werden vermittels je eines endlosen Zahnriemens 33, 34 angetrieben. Die
Zahnriemen 33, 34 sind außerhalb der Führungsschienen 23, 24 sowie parallel
zu diesen angeordnet, und jeweils über eine vordere Umlenkrolle 35 sowie eine
hintere Antriebsrolle 36 geführt. Damit das Gerüst 29 während des Verfahrens
keiner Verwindung ausgesetzt ist, müssen die Schlitten 25, 26 exakt synchron
bewegt werden. Dies wird durch eine Synchronisierungsstange 37 bewirkt,
welche die beiden Antriebsrollen 36 starr miteinander verbindet. Die
Synchronisierungsstange 37 wird über ein Schneckengetriebe von einem
ortsfesten Elektromotor angetrieben. Die unteren Trume der Zahnriemen 33, 34
sind gegenüber den Schlitten 25, 26 unverschieblich festgelegt.
An den Innenseiten der vertikalen Säulen 30, 31 sind vertikale Profile 38, 39
festgeschraubt, welche an ihren beiden schmalen Längsseiten je eine vertikale
Führungsstange 40, 41 tragen. Im Bereich jeder Säule 30, 31 ist jeweils ein
Schlitten 42, 43 vorgesehen, der über Führungsböcke 44, 45 an den
betreffenden Führungsstangen 40, 41 vertikal verschiebbar geführt ist. An den
einander zugewandten Flächen der Schlitten 42, 43 sind Tragplatten 46, 47
angeschraubt, die im Bereich ihrer vertikalen Kanten zur Versteifung um
gebogen sind. An diesen versteifenden Tragplatten 46, 47 ist jeweils ein
horizontaler Metallträger 48, 49 mit zu dem Gliederband 3 paralleler
Längsachse angeschweißt. Die horizontalen Metallträger 48, 49 haben eine
Länge, welche etwa der betreffenden Kantenlänge der Trageinrichtung 8
entspricht, und sie sind an ihren, der Zuführeinrichtung 2 abgewandten Stirn
seiten durch eine angeschweißte Traverse 50 zur Ausbildung eines in sich
starren, etwa U-förmigen Vorrichtungsrahmens 51 miteinander verstrebt.
Zum Heben und Senken des Vorrichtungsrahmens 51 dienen endlose
Zahnriemen 52, 53, deren beide Trume jeweils an der Vorder- und Rückseite
einer vertikalen Säule 30, 31 entlang laufen. Diese Zahnriemen sind einerseits
über je eine Umlenkrolle 54 geschlungen, welche am unteren Ende einer Säule
30, 31 angeordnet ist, sowie über je eine Antriebsrolle 55 am oberen Ende der
betreffenden vertikalen Säulen 30, 31. Damit der Vorrichtungsrahmen 51 beim
Heben oder Senken keiner Biegespannung unterworfen wird, müssen die
beiden Schlitten 42, 43 völlig synchron bewegt werden. Dazu dient eine
Synchronisierungsstange 56, welche die beiden Antriebsrollen 55 starr
miteinander verbindet und von einem Elektromotor 57 über ein
zwischengeschaltetes Schneckengetriebe 58 in Bewegung versetzt wird. Die
Bewegung der Zahnriemen wird vermittels je eines umgefalteten Metallstreifens
59, 60 schlupffrei auf den betreffenden Schlitten 42, 43 übertragen, wobei je
ein Zahnriemen 52, 53 zwischen die beiden Hälften eines umgefalteten
Metallstreifens 59, 60 eingelegt und in dieser Position mit Schrauben 61, 62
eingequetscht ist.
Parallel zu den beiden horizontalen Metallträgern 48, 49 verläuft je eine
Schwenkachse 63, 64, die an dem Vorrichtungsrahmen 51 drehbar gelagert ist.
Zu diesem Zweck sind an den der Zuführeinrichtung 2 zugewandten Stirnseiten
der horizontalen Metallträger 48, 49 miteinander fluchtende kurz nach innen
vorspringende Platten 65, 66 angeschweißt, an deren freien Stirnseiten je ein
Lagerbock 67, 68 angeschraubt ist. In der Traverse 50 sind mit den
Lagerböcken 67, 68 fluchtende Bohrungen zum Durchstecken der betreffenden
Schwenkachse 63, 64 vorgesehen. Die durch die Traverse 50 solchermaßen
hindurchtretenden kurzen Enden der Schwenkachsen 63, 64 sind mit je einem
Pneumatik-Schwenkantrieb 69, 70 drehfest gekoppelt. Diese sind derart
ausgelegt, daß der maximale Kolbenhub einer Rotation der Schwenkachse 63,
64 um einen Winkel von 90° entspricht.
Auf den beiden Schwenkachsen 63, 64 sitzen je zwei Einrichtungen 71-74
zum Ergreifen jeweils einer Flasche 4, von denen eine 74 in Fig. 5 in der
Seitenansicht wiedergegeben ist. Man erkennt, daß dieselbe beim Ablegen
einer Flasche 4 der Drehbewegung der betreffenden Schwenkachse
unverändert folgt. Wie ein Vergleich der Fig. 3 mit der Fig. 4 weiterhin zeigt,
sind die Einrichtungen 71-74 zum Ergreifen jeweils einer Flasche 4 nicht starr
an der betreffenden Schwenkachse 63, 64 angeordnet, sondern in deren
Längsrichtung verschiebbar. Diese einerseits drehfeste, andererseits axial
verschiebbare Lagerung wird vermittels einer zusätzlichen Führungsstange 75,
76 je Schwenkachse 63, 64 erreicht. Diese zusätzliche Führungsstange 75, 76
wird von je zwei Seitenplatten 77, 78; 79, 80 getragen, welche an der
betreffenden Schwenkachse 63, 64 drehfest angeordnet und zur Versteifung
durch je eine Bodenplatte 81, 82 miteinander verbunden sind.
Wie die Fig. 3 zeigt, werden die Flaschen 4 vermittels der Vorrichtung 1 zum
Einlegen von Flaschen in Transportbehälter derart in den Transportbehälter 9
eingelegt, daß die Flaschenhälse 83 benachbarter Flaschen 4 in antiparallele
Richtungen zeigen. Weiterhin sollen die Flaschen 4 in der nächsten Lage so
abgelegt werden, daß übereinander liegende Flaschen ebenfalls mit ihren
Flaschenhälsen 83 in entgegengesetzte Richtungen zeigen. Dort muß also die
vorderste Flasche nicht von der Einrichtung 71 zum Ergreifen jeweils einer
Flasche 4, sondern von der Einrichtung 73 zum Ergreifen jeweils einer
Flasche 4 abgelegt werden. Um dies zu bewerkstelligen, müssen die gesamten
Einrichtungen 71, 72 zum Ergreifen jeweils einer Flasche 4 einer
Schwenkachse 63 gegenüber den Einrichtungen 73, 74 zum Ergreifen jeweils
einer Flasche 4 der anderen Schwenkachse 64 verschoben werden. Dieser
Verschiebung dient je ein Positionierungsrahmen 84, 85 mit zwei auf der
betreffenden Schwenkachse 63, 64 und der zugeordneten Führungsstange 75,
76 verfahrbaren Schlitten 86, 87; 88, 89 sowie je einer diese beiden Schlitten
86, 87; 88, 89 starr miteinander verbindenden Bodenplatte 90, 91. Diese
Positionierungsrahmen 84, 85 werden vermittels je eines Pneumatikzylinders
92, 93 zwischen zwei an den Seitenplatten 77-80 angeordneten,
schraubenförmigen Anschlagelementen 94-97 verschoben. Die
Pneumatikzylinder 92, 93 sind gehäuseseitig an dem betreffenden
Positionierungsrahmen 84, 85 festgeschraubt, der ausfahrbare Kolben 98, 99
ist in einer Seitenplatte 78, 80 axial unverschiebbar aufgenommen 100, 101.
Sämtliche Einrichtungen 71-74 zum Ergreifen jeweils einer Flasche 4 befinden
sich zwischen den Schlitten 86, 87; 88, 89 des betreffenden Positionie
rungsrahmens 84, 85 und werden von diesen über nach innen vorspringende
Anschlagelemente 102-105 bei einer Verstellung des Pneumatikzylinders 92,
93 mitgenommen.
Wie ein Vergleich der Fig. 3 und 4 zeigt, haben die von den Einrichtungen
73, 74 zum Ergreifen jeweils einer Flasche 4 einer Schwenkachse 64 ergrif
fenen Flaschen 4 auf dem Zuführband einen Abstand, der dem Durchmesser
DFl eines Flaschenbauchs 106 entspricht; nach dem Einlegen in den
Transportbehälter 9 entspricht dieser Abstand jedoch nur noch etwa dem
Durchmesser eines Flaschenhalses 83. Demzufolge müssen die Einrichtungen
73, 74 zum Ergreifen jeweils einer Flasche 4 wie auch die Einrichtungen 71, 72
zum Ergreifen jeweils einer Flasche 4 nicht nur gemeinsam entlang ihrer
Schwenkachsen/Führungsstangen 64, 76; 63, 75 verschoben werden, sondern
zusätzlich auch relativ zueinander. Hierzu dienen zwei weitere
Pneumatikzylinder 107, 108, welche zu den Schwenkachsen 63, 64 parallel
orientiert und gehäuseseitig an je einer Einrichtung 71, 73 zum Ergreifen
jeweils einer Flasche 4 festgeschraubt sind, während die zugeordneten Kolben
109 an der jeweils anderen Einrichtung 72, 74 zum Ergreifen jeweils einer
Flasche 4 axial unverschiebbar festgelegt 110 sind.
Gemäß Fig. 5 befindet sich der Schwerpunkt einer Einrichtungen 74 zum Er
greifen jeweils einer Flasche 4 in allen Schwenkpositionen seitlich neben der
Schwenkachse 64, so daß permanent ein durch das Gewicht der
verschwenkbaren Teile verursachtes, hohes Drehmoment an der
Schwenkachse 64 angreift. Zur Entlastung der Schwenkantriebe 69, 70 sind
auf beiden Schwenkachsen 63, 64 Drehfedern 111, 112 aufgeschoben, welche
einem Herabschwenken der Einrichtungen 71-74 zum Ergreifen jeweils einer
Flasche 4 entgegenwirken.
Anhand der Fig. 5 soll die Einrichtung 74 zum Ergreifen jeweils einer Flasche 4
exemplarisch beschrieben werden; die übrigen Einrichtungen 71-73 zum Er
greifen jeweils einer Flasche 4 sind völlig identisch oder spiegelsymmetrisch
aufgebaut.
Ein quaderförmiger Schlitten 113 weist Bohrungen 114, 115 zum Durchtritt der
Schwenkachse 64 einerseits, der Führungsstange 76 andererseits auf. An
diesem Schlitten 113 ist eine L-förmige Grundplatte 116 mit einem Arm 117
derart befestigt, daß der als Tragarm 118 etwa lotrecht gegenüber dem
Schlitten 113 auskragt. Der Tragarm 118 trägt an seinem freien Ende einen
Führungsbock 119, der zwei zu dem Tragarm 118 parallele, durchgehende
Bohrungen zur Aufnahme je eines Führungsstabs 120 aufweist. Die
Führungsstäbe 120 sind an ihren über die freie Stirnseite 121 des Tragarms
118 hinausragenden Enden mit einem Befestigungselement 122 zur Befesti
gung des eigentlichen Sauggreifers 123 verbunden. Das Befestigungselement
122 kann vermittels eines in dem Führungsbock 119 angeordneten
Pneumatikzylinders 124 in Richtung der Führungsstäbe 120 vorgeschoben
werden, um eine Flasche 4 zu ergreifen. Der Sauggreifer 123 umfaßt eine
Schale 125 mit einer etwa sattelförmig gewölbten Außenkante 126, die der
Wölbung des Flaschenbauchs 106 angepaßt ist. Durch Vorschieben des
Sauggreifers 123 vermittels des Pneumatikzylinders 124 legt sich die
Außenkante 126 der vorzugsweise gummielastischen Schale 125 dichtend an
dem Flaschenbauch 106 an, und durch Evakuierung des von der Schale 125
und dem Flaschenbauch 106 umschlossenen Hohlraums kann eine
Saugwirkung erzeugt werden.
Damit während der Zugreifphase geringfügige Relativverschiebungen zwischen
Flasche 4 und Einrichtung 74 zum Ergreifen jeweils einer Flasche kom
pensiert werden können, ist der Sauggreifer 123 beweglich an dem
Befestigungselement 122 angeordnet. Zu diesem Zweck ist an der Rückseite
127 der Schafe 125 ein etwa kubisches Zwischenelement 128 montiert, das mit
einer horizontal durchgehenden Bohrung versehen ist. Durch diese Bohrung ist
ein Stift 129 hindurchgesteckt, der von zwei länglichen Seitenplatten 130
gehalten wird. Die Seitenplatten 130 verlaufen etwa parallel zu der Längsachse
einer zu ergreifenden Flasche 4 und sind mit ihren beiden unteren Enden an
dem Befestigungselement 122 im Anlenkpunkt 131 angelenkt. Die gegenüberlie
genden Enden der Seitenplatten 130 sind durch einen Gelenkstift miteinander
verbunden, an welchem die Kolbenstange eines Pneumatikzylinders 132
angreift. Das Gehäuse des Pneumatikzylinders 132 ist mit dem
Befestigungselement 122 derart verbunden, daß seine Wirkungsrichtung
parallel zu den Führungsstäben 120 ist. Sofern der Kolben des Pneuma
tikzylinders 132 nach vorne geschoben ist, hängt das kubische
Zwischenelement 128 locker an dem Stift 129, der einen relativ kleinen
Durchmesser im Verhältnis zu der Druchstecköffnung aufweist, so daß die
Schale 125 des Sauggreifers 123 in allen Raumrichtungen begrenzt beweglich
ist und sich an dem Flaschenbauch 106 zentrieren kann. Sobald diese dichtend
anliegt und sich durch Erzeugung eines inneren Vakuums festgesaugt hat, wird
der Pneumatikzylinder 132 zusammengefahren, so daß die Seitenplatten 130
um ihren Anlenkpunkt 131 an das Befestigungselement 122 heranschwenken.
Hierdurch legt sich die rückwärtige Fläche des kubischen Zwischenelements
128 an dem Befestigungselement 122 an und wird dort reibschlüssig
festgeklemmt, so daß der Sauggreifer 123 nun starr mit dem
Befestigungselement 122 verbunden ist. Anschließend wird die Flasche 4 durch
Einfahren des Pneumatikzylinders 124 an die Einrichtung 74 zum Ergreifen
jeweils einer Flasche 4 herangezogen.
Nachdem der Vorrichtungsrahmen 51 in die in Fig. 2 wiedergegebene Position
verfahren ist, werden die Schwenkantriebe 69, 70 betätigt, so daß die
Einrichtung 74 zum Ergreifen jeweils einer Flasche 4 die in Fig. 5 strichpunktiert
wiedergegebene Position einnimmt; durch Absenken des Pneumatikzylinders
124 wird die Flasche 4 abgelegt. Nach dem Zurückschwenken der Einrichtung
74 zum Ergreifen jeweils einer Flasche 4 kehrt der Vorrichtungsrahmen 51 in
seine Ausgangsposition gemäß Fig. 1 zurück; hierbei werden die
Positionierungsrahmen 84, 85 an die entgegengesetzten Anschlagelemente 95,
96 verfahren.
Claims (20)
1. Vorrichtung (1) zum Einlegen von Flaschen (4) in Transportbehälter (9)
mit einer Einrichtung (2) zur etwa linienförmigen Zuführung aufrecht
stehender Flaschen (4), einer Trageinrichtung (8) zum Aufsetzen eines
Transportbehälters (9), einem Vorrichtungsrahmen (51), der sowohl
gegenüber der Zuführeinrichtung (2) als auch gegenüber der
Trageinrichtung (8) beweglich angeordnet ist, sowie mit zwei
Schwenkachsen (63, 64), die neben sowie parallel zu der Zuführeinrich
tung (2) verlaufen und mindestens je zwei Einrichtungen (71-74) zum
Ergreifen jeweils einer Flasche (4) verschwenkbar mit dem Vorrich
tungsrahmen (51) verbinden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtungen (71-74) zum Ergreifen jeweils einer Flasche (4) während
eines Einlegevorgangs mittels Stelleinrichtungen in Richtung der
jeweiligen Schwenkachse (63, 64) gegeneinander verschiebbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zuführeinrichtung (2) ein Förderband oder ein Gliederband (3) umfaßt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an
einem der Vorrichtung (1) zugewandten vorderen Bereich (18) der
Zuführeinrichtung (2) ein Sensorelement (12) zum Erkennen
vorhandener Flaschen (4) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem der Vorrichtung (1) zugewandten vorderen
Bereich (18) der Zuführeinrichtung (2) eine Vorrichtung zum Justieren
von Flaschen (4) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung zum Justieren von Flaschen durch zwei zu beiden Seiten der
Zuführeinrichtung (2) angeordnete, auf diese zu bewegliche
Schablonenhälften (19, 20) gebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vorrichtungsrahmen (51) vertikal sowie in einer
horizontalen Richtung verfahrbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vorrichtungsrahmen (51) etwa eine Form eines
den Transportbehälter (9) seitlich umgreifenden U hat.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß insgesamt zwei Schwenkachsen (63, 64) an
einander gegenüberliegenden Seiten der Zuführeinrichtung (2)
vorhanden sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Abstand einer Schwenkachse (63, 64) zu der
Symmetrieachse der Zuführeinrichtung (2) größer ist als
hTb - (1/2 . DFl),
wobei
hTb = Höhe des zu befüllenden Transportbehälters (9);
DFl = Maximaler Flaschendurchmesser.
hTb - (1/2 . DFl),
wobei
hTb = Höhe des zu befüllenden Transportbehälters (9);
DFl = Maximaler Flaschendurchmesser.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen (63, 64) als Führungsstangen
ausgebildet sind, längs denen quaderförmige Schlitten (113) der
Einrichtungen (71-74) zum Ergreifen jeweils einer Flasche (4) ver
schiebbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch Pneumatikzylinder (107, 108) zur Verstellung eines Abstands
zwischen den einzelnen Einrichtungen (71-74) zum Ergreifen jeweils
einer Flasche (4) derselben Schwenkachse (63, 64), welche parallel zu
der betreffenden Schwenkachse (63, 64) angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch zusätzliche, längs
je einer Führungsstange (63, 75; 64, 76) verschiebbare
Positionierungsrahmen (84, 85) mit je zwei auf derselben
Führungsstange (63, 75; 64, 76) angeordneten, starr miteinander
verbundenen Schlitten (86, 87; 88, 89), wobei die quaderförmigen
Schlitten (113) sämtlicher Einrichtungen (71-74) zum Ergreifen jeweils
einer Flasche (4) der betreffenden Schwenkachse (63; 64) zwischen
beiden Schlitten (86, 87; 88, 89) dieses Positionierungsrahmens (84; 85)
angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schlitten (86, 87; 88, 89) eines Positionierungsrahmens (84; 85) einen
Abstand aufweisen, der größer ist als
(n - 1) . DFl,
wobei
n = Anzahl der Einrichtungen (71-74) zum Ergreifen jeweils einer Flasche (4) insgesamt;
DFl = Maximaler Durchmesser einer Flasche.
(n - 1) . DFl,
wobei
n = Anzahl der Einrichtungen (71-74) zum Ergreifen jeweils einer Flasche (4) insgesamt;
DFl = Maximaler Durchmesser einer Flasche.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, gekennzeichnet durch
Pneumatikzylinder (92, 93) zur Verstellung je eines
Positionierungsrahmens (84, 85), welche parallel zu der betreffenden
Schwenkachse (63, 64) angeordnet sind und sich auf einer
mitschwenkenden Seitenplatte (78, 80) der Führungsstange (75, 76)
abstützen.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Einrichtungen (71-74) zum Ergreifen jeweils
einer Flasche (4) einen Sauggreifer (123) aufweist, der zum Ergreifen
einer Flasche (4) im Bereich (106) des Flaschenbauchs (106) von deren
maximalen Durchmesser (DFl) ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sauggreifer (123) an einem gegenüber einem Tragarm (118) etwa
lotrecht zu der Greiffläche verschiebbar angeordneten
Befestigungselement (122) befestigt ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sauggreifer (123) in einem Zugreifzustand gelenkig und/oder nachgiebig
mit dem Befestigungselement (122) gekoppelt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß
der Sauggreifer (123) in einem Festhaltezustand unbeweglich mit dem
Befestigungselement (122) verbunden, bspw. an diesem festgeklemmt
ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an einer Unterseite des den Sauggreifer (123)
tragenden Tragarms (118) ein Arm (117) lotrecht auskragend angeordnet
ist, dessen freies Ende von der Schwenkachse (64) durchsetzt ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Länge
des die Schwenkachse (63, 64) mit dem Tragarm (118) verbindenden
Arms (117) größer ist als
dA - (1/2 . lTb),
wobei
dA = Abstand der Schwenkachse (63, 64) zur Symmetrieachse der Zuführeinrichtung (2);
lTb = Länge des zu befüllenden Transportbehälters (9).
dA - (1/2 . lTb),
wobei
dA = Abstand der Schwenkachse (63, 64) zur Symmetrieachse der Zuführeinrichtung (2);
lTb = Länge des zu befüllenden Transportbehälters (9).
Priority Applications (4)
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|---|---|---|---|
| DE19540594A DE19540594C2 (de) | 1995-10-31 | 1995-10-31 | Vorrichtung zum Einlegen von Flaschen in Transportbehälter |
| DE19549454A DE19549454C2 (de) | 1995-10-31 | 1995-10-31 | Einrichtung zum Ergreifen einer Flasche |
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