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DE19516744C2 - Matratze zur Decubitus-Prophylaxe - Google Patents

Matratze zur Decubitus-Prophylaxe

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DE19516744C2
DE19516744C2 DE19516744A DE19516744A DE19516744C2 DE 19516744 C2 DE19516744 C2 DE 19516744C2 DE 19516744 A DE19516744 A DE 19516744A DE 19516744 A DE19516744 A DE 19516744A DE 19516744 C2 DE19516744 C2 DE 19516744C2
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mattress
chambers
chamber
double
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G7/00Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons
    • A61G7/05Parts, details or accessories of beds
    • A61G7/057Arrangements for preventing bed-sores or for supporting patients with burns, e.g. mattresses specially adapted therefor
    • A61G7/05769Arrangements for preventing bed-sores or for supporting patients with burns, e.g. mattresses specially adapted therefor with inflatable chambers
    • A61G7/05776Arrangements for preventing bed-sores or for supporting patients with burns, e.g. mattresses specially adapted therefor with inflatable chambers with at least two groups of alternately inflated chambers

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Description

Die Erfindung betrifft eine aus einer Vielzahl von aneinander­ gereihten Bauelementen zusammengesetzte Matratze zur Decubi­ tus-Prophylaxe, wobei jedes Bauelement mindestens zwei mit Luft aufpumpbare, lamellenartige, über einen Steg aneinander gebundene Hohlkörper aufweist und die Bauelemente miteinander lösbar verbindbar und quer zur Längsachse der Matratze ange­ ordnet sind. Jeder Hohlkörper ist mit einem Stutzen zum An­ schluß des Hohlkörpers über ein Schlauchsystem an ein Luftpum­ penaggregat versehen, so daß jede der mindestens zwei Reihen von hintereinander angeordneten Hohlkörpern ein mit der bzw. den anderen Reihen von hintereinander angeordneten Hohlkörpern nicht kommunizierendes, mit Luft beaufschlagbares Kammersystem bildet.
Matratzen der vorbezeichneten Art sollen durch bestimmte, die­ sen Matratzen eigene Mechanismen über längere Zeit bettlägeri­ ge Personen so weit wie möglich vor dem Wundliegen (Decubitus) bewahren. Dabei kommt es vor allem darauf an, eine ausreichend lange Entlastung druckbelasteter Gewebebezirke in wiederkeh­ renden Zeitabständen zu gewährleisten, um der Bildung schmerz­ hafter Druckgeschwüre vorbeugen zu können.
Aus DE 84 35 873 U1 ist bereits ein derartige pneumatische Wendematratze zur Entlastung druckgefährdeter Gewebebezirke bei liegenden Kranken bekannt. Diese Matratze besteht aus zwei nebeneinander liegenden, nicht miteinander kommunizierenden Luftkammersyste­ men, wobei jedes Luftkammersystem eine Vielzahl von quer zur Längsachse der Matratze verlaufenden, miteinander kommunizie­ renden lamellenartigen Elementen aufweist. Jeweils zwei be­ nachbarte lamellenartige Elemente sind durch einen Steg anein­ ander gebunden. Die Elemente sind über ein Schlauchsystem mit einem Pumpenaggregat verbunden, durch das sie mit Luft beauf­ schlagt werden können. Als Mittel zur Verbindung der Elemente untereinander werden entsprechend ausgebildete Druckknöpfe vorgeschlagen. Dadurch kann die Länge der Matratze an die in­ dividuellen Erfordernisse angepaßt werden. Die beiden Luftkam­ mersysteme können abwechselnd aufgeblasen und danach die Luft wieder abgelassen werden, wodurch ein auf der Matratze liegen­ der Kranker passiv um seine Längsachse von der einen Seite auf die andere Seite gedreht werden kann. Bei einer solchen Ma­ tratze kann jedoch immer nur das gesamte Luftkammersystem mit Luft gefüllt oder von Luft entleert werden.
Das deutsche Gebrauchsmuster G 83 35 794 beschreibt eine aus Matteneinheiten zusammengesetzte Matratze, wobei jede der Mat­ teneinheiten aus einem luftdichten Blasebalg besteht, der an dem einen Ende mit einer Luftzufuhrleitung und einem Ventil zum Steuern der in den Blasebalg gepumpten Luftmenge ausgerü­ stet ist, während sich an dem anderen Ende des Blasebalgs eine Luftabströmleitung mit einem Ventil zum Steuern der aus dem Blasebalg ausströmenden Luftmenge befindet. Die in dem Blase­ balg befindliche Luftmenge wird über eine Abtasteinrichtung, beispielsweise einen photoelektrischen Sensor, festgestellt. An der Oberfläche des Blasebalgs ist ein Sensor zum Feststel­ len eines Kontaktes des Blasebalgs mit einem auf ihm liegenden Körper vorgesehen. Aus DE 92 14 351 U1 ist ein orthopädisches Kissen bekannt, das in ähnlicher Weise aus einer Anzahl fal­ tenbalgartiger, aufblasbarer Kissenelemente aufgebaut ist.
Ferner ist aus EP 0 217 878 B1 ein Bett- oder Sitzelement be­ kannt, das in einer speziellen Ausführungsform übereinander angeordnete, aufblasbare Doppelkammern zeigt, deren Zwischen­ wände Verbindungsöffnungen aufweisen, wobei sich auf jeweils einer langgestreckten unteren Kammer eine Reihe von kreisför­ migen Zellen als obere Kammern befinden. Die nebeneinander an­ geordneten Doppelkammern gehören jeweils verschiedenen, nicht -miteinander kommunizierenden, mit Luft beaufschlagbaren Kam­ mersystemen an.
Diese bekannten Matratzen oder matratzenähnlichen Einrichtun­ gen weisen eine Reihe von Nachteilen auf. So hat sich heraus­ gestellt, daß die vorbekannten Wendematratzen im aufgepumpten Zustand sehr hart sind, so daß das Liegen auf solchen Matrat­ zen schon nach relativ kurzer Zeit als unangenehm empfunden wird. Hinzu kommt, daß die bekannten lamellenartigen Elemente nach dem Aufpumpen an verschiedenen Stellen zur Faltenbildung neigen, was zu einer merklichen Beeinträchtigung des Liegekom­ forts führt. Aufgrund der Form der bekannten lamellenartigen Elemente kommt es außerdem leicht zu unerwünschten Rillenbil­ dungen, hervorgerufen durch den Druck des auf der Matratze liegenden Körpers. Dadurch kann der Körper einer liegenden Person häufig nicht an den dafür vorgesehenen oder notwendigen Stellen, beispielsweise an den Schultern, im erforderlichen Maße entlastend abgestützt werden. Die aus luftdichten Blase­ balgen zusammengesetzten Betten sind außerordentlich aufwendig in der Konstruktion und daher sehr kostspielig in Herstellung und Wartung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehend aufgezeigten Nachteile ganz oder zumindest teilwei­ se zu vermeiden und eine Matratze für die Decubitus-Prophylaxe bereitzustellen, die relativ einfach in der Konstruktion und entsprechend preiswert herstellbar ist und sich darüberhinaus dadurch auszeichnet, daß sie im aufgeblasenen Zustand bei Druckbelastung praktisch keine störenden tiefen Rillen an der Oberfläche der Matratze aufweist, einen verbesserten Liegekom­ fort bietet sowie an jede Körpergröße und jedes Körpergewicht individuell anpaßbar und leicht handhabbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnen­ den Teil des Patentanspruchs 1 charakterisierten Merkmale ge­ löst. Bevorzugte Ausführungsformen der Vorrichtung sind in den Unteransprüchen dargelegt.
Mit der erfindungsgemäßen Matratze zur Decubitus-Prophylaxe sollen die bereits bekannten pneumatischen Wendematratzen er­ heblich verbessert werden. Die Matratze setzt sich ebenfalls aus einer Vielzahl von aneinandergereihten Bauelementen zusam­ men. Jedes dieser Bauelemente besteht aus mindestens zwei mit Luft aufpumpbaren, lamellenartigen, über einen Steg stirnsei­ tig aneinander gebundenen Hohlkörpern. Die Bauelemente sind miteinander lösbar verbindbar und quer zur Längsachse der Ma­ tratze angeordnet. Jeder Hohlkörper ist mit einem Stutzen zum Anschluß des Hohlkörpers über ein Schlauchsystem an ein Luft­ pumpenaggregat versehen. Jeder der in einer Reihe hintereinan­ der angeordneten Hohlkörper ist ferner über das Schlauchsystem mit anderen Hohlkörpern der Reihe verbindbar.
Die untereinander verbundenen Hohlkörper bilden ein mit Luft beaufschlagbares Kammersystem. Da jedes Bauelement mindestens zwei über einen Steg aneinander gebundene Hohlkörper aufweist, werden auch mindestens zwei Reihen hintereinander angeordneter Hohlkörper gebildet, wobei jede Reihe von Hohlkörpern minde­ stens ein mit Luft beaufschlagbares Kammersystem bildet, das mit dem oder den anderen gebildeten Kammersystemen nicht kom­ muniziert. Wenn mehr als zwei Reihen von untereinander kommu­ nizierenden Hohlkörpern vorliegen, müssen diese so über Schlauchverbindungen miteinander und mit dem Luftpumpenaggre­ gat verbunden sein, daß mindestens zwei nicht miteinander kom­ munizierende, mit Luft beaufschlagbare Kammersysteme gebildet werden.
Damit die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe zufrieden­ stellend gelöst werden kann, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß jeder Hohlkörper eines Bauelements aus einer Doppelkammer besteht, die sich aus einer unteren Kammer und einer darüber liegenden, durch eine gemeinsame Zwischenwand mit mindestens einer Öffnung mit der unteren Kammer verbundenen oberen Kammer zusammensetzt. Jedes Bauelement weist mindestens zwei Doppel­ kammern auf, die stirnseitig über einen Steg aneinander gebun­ den sind, wobei jeweils stirnseitig benachbarte obere Kammern im Unterschied zu den stirnseitig benachbarten unteren Kammern nicht aneinander gebunden sind. Ferner weisen die oberen Kam­ mern erfindungsgemäß ein größeres Volumen als die jeweils un­ teren Kammern auf. Außerdem ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die jeweils obere Kammer an ihren beiden Längsseiten Über­ stände aufweist, die in aufgepumptem Zustand über die Längs­ seiten der unteren Kammer hinausragen.
Die Stege der Vielzahl aneinander gereihter Bauelemente sind reihenförmig parallel zur Längsachse der Matratze angeordnet. Jede der unteren Kammern ist über einen Stutzen mit Hilfe von Schlauchverbindungen mit anderen unteren Kammern und mit dem Luftpumpenaggregat in der Weise verbindbar, daß mindestens zwei verschiedene, nicht miteinander kommunizierende Kammersy­ steme gebildet werden, die wechselseitig mit Luft beaufschlag­ bar sind.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung als Doppelkammern, bei denen die beiden Kammern über eine oder mehrere Öffnungen in der gemeinsamen Zwischenwand miteinander in Verbindung ste­ hen, ist das Kammervolumen im Vergleich zu dem der bekannten pneumatischen Wendematratzen erheblich vergrößert, wodurch beim Hochheben einer auf der Matratze liegenden Person auf ei­ ne bestimmte Höhe durch Aufpumpen der Matratze mit Luft ein deutlich geringerer Überdruck benötigt wird als bei den her­ kömmlichen Wendematratzen. Die hierzu verwendeten Luftpum­ penaggregate werden dadurch geringer belastet. Außerdem wird durch die erfindungsgemäße Verwendung von Doppelkammern, bei denen die oberen Kammern ein größeres Volumen aufweisen als die entsprechenden unteren Kammern, der Liegekomfort erheblich gesteigert, da mit den Doppelkammern eine bessere Abstützung bestimmter Körperpartien möglich ist, ohne daß die Unterlage vom Liegenden als zu hart oder zu weich empfunden wird. Mit dem Luftpumpenaggregat kann der Luftdruck in den Doppelkammern an das jeweilige Körpergewicht einer auf der Matratze liegen­ den Person individuell eingestellt und angepaßt werden. Eine störende Falten- oder Rillenbildung wird durch die vorgeschla­ gene erfindungsgemäße Konstruktion der einzelnen Bauelemente ganz oder weitgehend vermieden, insbesondere bei einer Anwen­ dung der nachfolgend beschriebenen bevorzugten Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Matratze.
Die einzelnen Bauelemente werden über geeignete Verbindungs­ mittel lösbar miteinander verbunden, vorzugsweise über Druck­ knopfverbindungen, bis die gewünschte Größe der Matratze er­ reicht ist. Dadurch kann die Größe der Matratze individuell an die jeweiligen Erfordernisse einer Person angepaßt werden.
In der Regel wird die Matratze mit einem schützenden Bezug aus geeignetem Material, z. B. aus Polyurethan-Frottiergewebe, ver­ sehen, der wasch- und sterilisierbar sein muß. Ferner kann auf die Oberseite der Matratze zur Abdeckung der Vielzahl der Bau­ elemente eine Schaumstoffschicht aufgelegt werden, die zusam­ men mit der Matratze von dem Bezug umgeben wird. Dabei ist darauf zu achten, daß die Abmessungen des Bezuges der Höhe der aufblasbaren Hohlkörper angepaßt werden.
Weitere Merkmale und bevorzugte Ausführungsformen der Erfin­ dung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen er­ läutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Matratze von unten;
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf die Matratze aus Fig. 1 von oben;
Fig. 3 einen schematischen Längsschnitt durch ein Bauelement mit zwei aufgepumpten Doppelkammern;
Fig. 4 einen schematischen Längsschnitt durch das Bauelement aus Fig. 3 mit zwei luftleeren Doppelkammern;
Fig. 5 einen schematischen Querschnitt durch eine Doppelkam­ mer aus Fig. 3 entlang der Schnittlinie 5-5;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Ausgestaltung eines Bauele­ ments mit zwei Doppelkammern von oben;
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Ausgestaltung eines Bauele­ ments aus Fig. 6 von unten;
Fig. 8a bis h eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Matratze in verschiedenen Ar­ beitsstellungen.
Die in Fig. 1 dargestellte Matratze 8 besteht aus einer Viel­ zahl von aneinander gereihten Bauelementen 1, die an den bei­ den Seiten eines jeden Stegs 7 je eine Doppelkammer 2, beste­ hend jeweils aus einer oberen Kammer 4 und einer unteren Kammer 3, aufweisen, von denen in Fig. 1 nur die unteren Kammern 3 und in Fig. 2 nur die oberen Kammern 4 sicht­ bar sind. Die einzelnen Bauelemente sind miteinander lösbar verbindbar, in der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Weise über Druckknopfverbindungen 19. Die Bauelemente sind quer zur Längsachse 9 der Matratze 8 angeordnet, und jede untere Kammer 3 der Doppelkammer 2 ist mit einem Stutzen 10 versehen, durch den die Kammer 3 und damit die Doppelkammer 2 über Schlauchverbindungen 11, 12 mit einem in Fig. 2 schematisch dargestellten Luftpumpenaggregat 13 verbindbar ist. Durch die­ se Anordnung werden, wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, zwei Reihen von hintereinander angeordneten Doppelkammern 2 gebildet, wobei durch geeignete Anordnung und Schaltung der Schlauchverbindungen 11, 12, gegebenenfalls mit Hilfe von in den Zeichnungen nicht dargestellten steuerbaren Ventilen, z. B. nur die gerad- oder ungeradzahligen Doppelkammern einer oder beider Reihen miteinander kommunizieren können, so daß sich mindestens zwei nicht miteinander kommunizierende Kammer­ systeme bilden. In Fig. 2 ist als ein weiteres einfaches Bei­ spiel das eine Kammersystem 14 aus hintereinander gereihten Doppelkammern 2, von denen jeweils nur die oberen Kammern 4 zu sehen sind, rechts von der Längsachse 9 der Matratze 8 und das andere Kammersystem 15 ebenfalls aus hintereinander ge­ reihten Doppelkammern 2 links von der Längsachse 9 der Matrat­ ze 8 dargestellt, wobei in diesem Falle die Schlauchverbindun­ gen 11, 12 so geschaltet sind, daß einerseits sämtliche Dop­ pelkammern auf der linken Seite und andererseits sämtliche Doppelkammern auf der rechten Seite der Längsachse 9 der Ma­ tratze 8 untereinander in Verbindung stehen. Die nicht mitein­ ander kommunizierenden Kammersysteme 14, 15 sind wechselseitig mit Luft beaufschlagbar.
Wie insbesondere aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich, weist jedes Bauelement 1 an den beiden Seiten eines Stegs 7 je eine Doppelkammer 2 auf, die aus einer unteren Kammer 3 und ei­ ner darüberliegenden, durch eine gemeinsame Zwischenwand 5 mit mindestens einer Öffnung 6 mit der unteren Kammer 3 ver­ bundenen oberen Kammer 4 besteht. Die jeweils benachbarten unteren Kammern 3 eines Bauelements 1 sind stirnseitig über einen Steg 7 aneinander gebunden. Die jeweils entsprechenden stirnseitig benachbarten oberen Kammern 4 eines Bauelements 1 sind dagegen nicht aneinander gebunden. Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt, sind die Stege 7 der Vielzahl aneinander ge­ reihter Bauelemente 1 reihenförmig parallel zur Längsachse 9 der Matratze 8 angeordnet. In den Fig. 1 und 2 fällt die Reihe der Stege 7 mit der Position der Längsachse 9 zusammen. Fig. 1 zeigt, daß jede der unteren Kammern 3 über einen Stutzen 10 mit Hilfe von Schlauchverbindungen 11, 12 an das Luftpumpenaggregat 13 (siehe Fig. 2) anschließbar ist. Die verschiedenen, nicht miteinander kommunizierenden Kammersyste­ me 14,15 sind durch das Luftpumpenaggregat 13 über ein geeig­ netes Schlauchsystem, z. B. den in Fig. 1 dargestellten Schlauchverbindungen 11 und 12, gleichzeitig oder wechselsei­ tig oder in anderer gewünschter Weise mit Luft beaufschlagbar. Geeignete Pumpenaggregate sind im Handel erhältlich, können beispielsweise mit elektronischer Steuerung versehen sein und die Art der Luftverteilung, den gewünschten Luftdruck und die Zeit für die Aufrechterhaltung einer bestimmten Arbeitsstel­ lung der Matratze regeln.
Damit die mindestens zwei verschiedenen Doppelkammern 2 eines Bauelements 1 getrennt voneinander mit Luft aufgepumpt und von Luft entleert werden können, sind in einer bevorzugten, in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsform die Schlauchver­ bindungen 11 und 12 mit den Doppelkammern 2 eines Bauelements 1 dergestalt verbunden, daß jede Doppelkammer 2 eines Bauele­ ments 1 zu einem anderen, mit dem oder den übrigen Kammersy­ stemen nicht kommunizierenden Kammersystem gehört. In einem weiteren Beispiel können die beiden rechts und links von der Längsachse 9 der Matratze 8 an die Doppelkammern 2 angeschlos­ senen Schlauchverbindungen 11 gleichzeitig beide Doppelkammern 2 der ungeradzahligen Bauelemente 1 mit Luft aufpumpen bis zu einem vorbestimmten, auf das Gewicht der liegenden Person an­ gepaßten Luftdruck, während aus den Doppelkammern 2 der rechts und links von der Längsachse angeordneten geradzahligen Bau­ elemente 1 die Luft abgepumpt wird. Die Arbeitsstellungen der Matratze 8 können aber auch so von dem Luftpumpenaggregat ge­ steuert werden, daß die (von oben gesehen) links von der Längsachse 9 angeschlossene Schlauchverbindung 11 die mit ihr verbundenen Doppelkammern 2 der ungeradzahligen Bauelemente 1 mit Luft füllt, während die rechts von der Längsachse 9 ange­ schlossene Schlauchverbindung 11 die mit ihr verbundenen Dop­ pelkammern 2 der ungeradzahligen Bauelemente 1 von Luft ent­ leert. In analoger Weise können die beiden rechts und links der Längsachse 9 der Matratze 8 an die Doppelkammern 2 der ge­ radzahligen Bauelemente 1 angeschlossenen Schlauchverbindungen 12 gemeinsam oder getrennt voneinander gesteuert werden.
Auf diese Weise ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, die einzelnen Doppelkammern 2 der ungeradzahligen und geradzahli­ gen Bauelemente 1 mit Luft zu füllen und von Luft zu entlee­ ren, wodurch eine Anzahl nach vorwählbaren Zeitintervallen wechselnde Arbeitsstellungen der Matratze 8 möglich ist, durch die eine zeitweilige Druckentlastung von druckbelasteten Gewe­ bebezirken einer liegenden Person in bestimmten Zeitabständen bewirkt werden kann.
Die sehr unterschiedlichen Arbeitsstellungen der Matratze 8, die erfindungsgemäß einstellbar sind, erlauben eine Druckent­ lastung von druckbelasteten Gewebebezirken sowohl bei einer auf dem Rücken liegenden Person als auch durch passives Drehen der Person um ihre Längsachse von der einen Seite auf die an­ dere Seite und umgekehrt. Verschiedene solche Arbeitsstellun­ gen einer erfindungsgemäßen Matratze 8 mit zwei nicht mitein­ ander kommunizierenden Kammersystemen (14, 15) sind in Fig. 8a bis h dargestellt. Fig. 8a zeigt die Matratze in der Grund­ stellung mit voll aufgepumpten Doppelkammern beider Kammersy­ steme 14, 15. Um eine auf dem Rücken liegende Person passiv um ihre Längsachse auf die rechte oder linke Seite drehen zu kön­ nen, wird die Luft aus sämtlichen Doppelkammern 2, die rechts (Fig. 8b) bzw. links (Fig. 8d) von der Längsachse 9 der Ma­ tratze 8 angeordnet sind, abgepumpt, während die Doppelkammern 2 der jeweils anderen Seite der Matratze 8 in aufgepumptem Zu­ stand verbleiben. Die zeitliche Abfolge der Arbeitsstellungen der Matratze 8 zur Änderung der Lage einer liegenden Person von der Rückenlage in die linke Seitenlage, Rückkehr in die Rückenlage und Überführung in die rechte Seitenlage ist in den Fig. 8a bis 8d dargestellt, wobei angenommen ist, daß das Kopfende am oberen Bildrand liegt.
Eine andere vorteilhafte Anwendung der erfindungsgemäßen Ma­ tratze 8 ist in den Fig. 8e bis h dargestellt. In der Aus­ gangslage (Fig. 8e) sind sämtliche Doppelkammern 2 der Bau­ elemente 1 einer Matratze 8 mit Luft bis zu einem vorgewählten Luftdruck aufgepumpt, so daß eine Person bequem in der Rücken­ lage auf der Matratze liegen kann. Um druckbelastete Gewebebe­ zirke in bestimmten Zeitabständen entlasten zu können, wird, wie in Fig. 8f schematisch gezeigt, aus sämtlichen Doppelkam­ mern 2 der ungeradzahligen Bauelemente 1, d. h. des ersten, dritten, fünften usw. Bauelements, die Luft abgepumpt, wodurch sich die Doppelkammern 2 dieser Bauelemente absenken, während die Doppelkammern 2 der geradzahligen Bauelemente 1 aufgepumpt bleiben und die volle Stützfunktion des Körpers übernehmen. Nach Ablauf des gewünschten Zeitintervalls werden die leeren Doppelkammern 2 der ungeradzahligen Bauelemente 1 wieder mit Luft aufgepumpt, bis der gewünschte Luftdruck in diesen Dop­ pelkammern 2 erreicht ist, so daß sich wieder die in Fig. 8g gezeigte Grundstellung der Matratze 8 ergibt, die identisch mit der Ausgangslage in Fig. 8e ist. Um die bisher nicht ent­ lasteten Gewebebezirke entlasten zu können, wird nunmehr die Luft aus den Doppelkammern 2 der geradzahligen Bauelemente 1, d. h. des zweiten, vierten, sechsten usw. Bauelements, abge­ pumpt, wodurch die in Fig. 8h dargestellte Arbeitsstellung der Matratze 8 erreicht wird. Nach Ablauf des eingestellten Zeitintervalls werden die luftleeren Doppelkammern 2 der ge­ radzahligen Bauelemente wieder aufgepumpt, bis die in Fig. 8e dargestellte Ausgangsstellung der Matratze 8 mit voll aufge­ pumpten Doppelkammern beider Kammersysteme 14, 15 wieder er­ reicht ist, worauf der Zyklus der Arbeitsstellungen der Ma­ tratze 8 wieder von vorn beginnen kann. Durch diese Abfolge von Arbeitsstellungen der Matratze 8 wird eine umfangreiche Druckentlastung aufliegender Gewebebezirke erreicht, ohne daß die liegende Person bewegt zu werden braucht, was insbesondere bei schwerkranken Patienten von erheblichen Vorteilen ist.
Grundsätzlich kann ein Bauelement 1 mehrere Doppelkammern 2 umfassen, die über die jeweils unteren Kammern 3 mittels eines Steges 7 aneinander gebunden sind. Um die zu einer Viel­ zahl von Bauelementen 1 zugehörigen mittleren Stege 7 auf der Längsachse 9 der Matratze 8 plazieren zu können und dadurch den Liegekomfort zu verbessern, wird eine symmetrische Anord­ nung bevorzugt, so daß in der Regel jedes Bauelement 1 eine gerade Anzahl an Doppelkammern 2, z. B. vier Doppelkammern, aufweist. Vorzugsweise besteht jedes Bauelement 1 aus zwei Doppelkammern 2, die symmetrisch um den Steg 7 angeordnet sind.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die einzelnen Bauelemente 1 an den stirnseitigen äußeren Enden der unteren Kammern 3 über Laschen 16 mittels Druckknöpfen 19 in Öffnungen 20 miteinander lösbar verbindbar.
In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die einzelnen Bauelemente 1 an den stirnseitigen äußeren Enden der oberen Kammern 4 über Laschen 17 mittels Druckknöpfen 19 in Öffnungen 20 miteinander lösbar verbindbar.
Wie insbesondere in den Fig. 3 und 4 dargestellt, weist die Zwischenwand 5 vorzugsweise zwei Öffnungen 6 auf, durch die die obere Kammer 4 mit der unteren Kammer 3 kommuni­ zierend in Verbindung steht. Selbstverständlich können auch mehr als zwei Öffnungen 6 in der Zwischenwand 5 vorgesehen werden, solange dadurch die Stabilität der Zwischenwand 5 nicht beeinträchtigt wird.
Um den Liegekomfort der erfindungsgemäßen Matratze 8 weiter zu verbessern, ist in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, die in Fig. 5 schematisch dargestellt ist, vorgesehen, daß die obere Kammer 4 einer Doppelkammer 2 ein größeres Volu­ men als die untere Kammer 3 und in aufgepumpten Zustand an seinen beiden Längsseiten über die Längsseiten der unteren Kammer 3 hinausragende Überstände 18 aufweist, die so be­ messen sind, daß sich die Überstände 18 zweier benachbarter oberer Kammern 4 überlappen. Auf diese Weise können die im aufgepumpten Zustand zwischen zwei längsseitig benachbarten Doppelkammern 2 zwangsläufig ausgebildeten Querrillen weitge­ hend durch die sich überlappenden Überstände 18 überdeckt wer­ den, so daß die Oberfläche der Matratze 8 in den Bereichen, in denen längsseitig benachbarte Doppelkammern 2 in aufgepumptem Zustand vorliegen, nahezu eben ist.
Um eine möglichst faltenfreie Oberfläche der aufgepumpten Dop­ pelkammern 2 zu erreichen, ist in einer in den Fig. 6 und 7 dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung vorgesehen, daß die unteren Kammern 3 und/oder die oberen Kammern 4 im flachen, nicht aufgeblasenen Zustand in Form eines langgestreckten Rechtecks 21 vorliegen, dessen ge­ genüberliegende Längsseiten 22 an ihren Enden leicht bogenför­ mig nach außen verlaufen, so daß die zur Querachse 24 des Rechtecks 21 symmetrisch angeordneten Querseiten 23 des Recht­ ecks 21 länger als die Querachse 24 sind. Wie in Fig. 6 dar­ gestellt, weist die untere Kammer 3 an der einen Querseite 23 vorzugsweise eine Lasche 16 und an der anderen Querseite 23 einen Steg 7 auf, die unmittelbar an die betreffende Querseite anschließen, wobei der Steg 7 die Kammer 3 mit der stirn­ seitig benachbarten nächsten Kammer 3 desselben Bauele­ ments 1 verbindet.
In einer weiteren, in Fig. 6 dargestellten besonderen Ausfüh­ rungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß bei der oberen Kammer 4 an die beiden Querseiten 23 jeweils eine Lasche 17 unmittelbar anschließt.
Ferner ist vorgesehen, daß die Laschen 16, 17 und der Steg 7 Öffnungen 20 zur Aufnahme von Druckknopfverbindungen 19 auf­ weisen, wie in den Fig. 1, 2, 6 und 7 dargestellt ist.
Die beiden die Doppelkammer 2 bildenden Kammern 3, 4 werden zweckmäßig durch Verschweißen miteinander verbunden. Dadurch weist die gemeinsame Zwischenwand 5 eine Schweißnaht 25 auf, die in der Regel eine rechteckige Form zeigt. In einer bevor­ zugten Ausführungsform wird die Schweißnaht 25 trapezförmig ausgeführt, wobei die breitere Stirnseite der Schweißnaht 25, wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt, an der dem Steg 7 zuge­ wandten Seite der Zwischenwand 5 angeordnet ist. Dadurch wird die Doppelkammer 2 im aufgepumpten Zustand etwas in Richtung auf den Steg 7 verformt, so daß das Bauelement 1 eine leichte, zum Steg hin V-förmig geneigte Vertiefung aufweist.
In einer weiteren, in den Figuren nicht dargestellten bevor­ zugten Ausführungsform weist jedes Bauelement 1 eine geradzah­ lige Anzahl von Doppelkammern 2 auf, die jeweils paarweise über einen Steg 7 aneinander gebunden sind, wobei die aus ei­ ner Vielzahl von Bauelementen 1 gebildete Matratze 8 von bei­ den Längsseiten her zu der von den in der Mitte der Bauelemen­ te 1 befindlichen Stegen 7 gebildeten Längsachse 9 der Matrat­ ze 8 hin leicht V-förmig geneigt ist.
Die Bauelemente 1 der Matratze 8 werden zweckmäßig aus einem festen, dehnbaren Material hergestellt. Besonders bewährt und daher bevorzugt bestehen die Bauelemente 1 aus einem Folienma­ terial aus Polyethylen, Polyvinylchlorid oder vulkanisiertem natürlichen oder synthetischen Kautschuk.

Claims (12)

1. Matratze zur Decubitus-Prophylaxe, zusammengesetzt aus einer Vielzahl von aneinandergereihten Bauelementen, von denen jedes mindestens zwei mit Luft aufpumpbare, lamellenartige, über einen Steg stirnseitig aneinander gebundene Hohlkörper aufweist, wobei die Bauelemente miteinander lösbar verbindbar und quer zur Längsachse der Matratze angeordnet sind und jeder Hohlkörper mit einem Stutzen zum Anschluß des Hohlkörpers über ein Schlauchsystem an ein Luftpumpenaggregat versehen ist, so daß jede der mindestens zwei Reihen von hinterein­ ander angeordneten Hohlkörpern ein mit der bzw. den anderen Reihen von hintereinander angeordneten Hohl­ körpern nicht kommunizierendes, mit Luft beaufschlag­ bares Kammersystem bildet, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Hohlkörper eines Bauelements (1) aus einer Dop­ pelkammer (2) mit einer unteren Kammer (3) und einer darüber liegenden, durch eine gemeinsame Zwischenwand (5) mit mindestens einer Öffnung (6) mit der unteren Kammer (3) verbundenen oberen Kammer (4) besteht, wo­ bei jeweils stirnseitig benachbarte obere Kammern (4) im Unterschied zu den stirnseitig benachbarten unteren Kammern (3) nicht aneinander gebunden sind und ein größeres Volumen als die jeweils unteren Kammern (3) aufweisen, und wobei die jeweils obere Kammer (4) an ihren beiden Längsseiten Überstände (18) aufweist, die in aufgepumptem Zustand über die Längsseiten der unte­ ren Kammer (3) hinausragen.
2. Matratze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Kammern (3) über Stutzen (10) mit Hilfe von Schlauchverbindungen (11, 12) unter sich und mit dem Luftpumpenaggregat (13) dergestalt verbindbar sind, daß mindestens zwei verschiedene, nicht mitein­ ander kommunizierende Kammersysteme (14, 15) gebildet werden, die wechselseitig mit Luft beaufschlagbar sind.
3. Matratze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Schlauchverbindungen (11, 12) an der ei­ nen Seite der Längsachse (9) der Matratze (8) mit sämtlichen auf jener Seite befindlichen Doppelkammern (2) der Bauelemente (1) unter Bildung eines Kammersy­ stems (14) und die Schlauchverbindungen (11, 12) an der anderen Seite der Längsachse (9) der Matratze (8) mit sämtlichen auf dieser Seite befindlichen Doppel­ kammern (2) der Bauelemente (1) unter Bildung eines mit dem Kammersystem (14) nicht kommunizierenden Kam­ mersystems (15) verbindbar sind.
4. Matratze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die eine Schlauchverbindung (12) mit den Dop­ pelkammern (2) eines jeden geradzahligen Bauelements (1) und die andere Schlauchverbindung (11) mit den Doppelkammern (2) eines jeden ungeradzahligen Bauele­ ments (1) unter Bildung von zwei nicht miteinander kommunizierenden Kammersystemen (14, 15) verbindbar sind.
5. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die einzelnen Bauelemente (1) an den stirnseitigen äußeren Enden der unteren Kammer (3) und/oder der oberen Kammer (4) über Laschen (16, 17) mittels Druckknöpfen (19) in Öffnungen (20) miteinan­ der lösbar verbindbar sind.
6. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Zwischenwand (5) zwei die obere Kammer (4) mit der unteren Kammer (3) verbindende Öff­ nungen (6) aufweist.
7. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sich die Überstände (18) zweier be­ nachbarter oberer Kammern (4) im aufgepumpten Zustand überlappen.
8. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die unteren Kammern (3) und/oder die oberen Kammern (4) im flachen, nicht aufgeblasenen Zu­ stand in Form eines langgestreckten Rechtecks (21) vorliegen, dessen gegenüberliegende Längsseiten (22) an ihren Enden leicht bogenförmig nach außen verlau­ fen, so daß die zur Querachse (24) des Rechtecks (21) symmetrisch angeordneten Querseiten (23) des Rechtecks (21) länger als die Querachse (24) sind.
9. Matratze nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Kammer (4) an den beiden Querseiten (23) je­ weils eine Lasche (17) aufweist.
10. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die die obere Kammer (4) mit der un­ teren Kammer (3) verbindende Zwischenwand (5) durch eine trapezförmig verlaufende Schweißnaht (25) be­ grenzt ist, wobei die breitere Stirnseite der Schweiß­ naht (25) an der dem Steg (7) zugewandten Seite der Zwischenwand (5) angeordnet ist.
11. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Bauelement (1) eine gerad­ zahlige Anzahl von Doppelkammern (2) aufweist, die je­ weils paarweise über einen Steg (7) aneinander gebun­ den sind, wobei die aus einer Vielzahl von Bauelemen­ ten (1) gebildete Matratze (8) von beiden Längsseiten her zu der von den in der Mitte der Bauelemente (1) befindlichen Stegen (7) gebildeten Längsachse (9) der Matratze (8) hin V-förmig geneigt ist.
12. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauelemente (1) aus einem Fo­ lienmaterial aus Polyethylen, Polyvinylchlorid oder vulkanisiertem natürlichen oder synthetischen Kau­ tschuk bestehen.
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