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DE19516744A1 - Matratze zur Decubitus-Prophylaxe - Google Patents

Matratze zur Decubitus-Prophylaxe

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Publication number
DE19516744A1
DE19516744A1 DE19516744A DE19516744A DE19516744A1 DE 19516744 A1 DE19516744 A1 DE 19516744A1 DE 19516744 A DE19516744 A DE 19516744A DE 19516744 A DE19516744 A DE 19516744A DE 19516744 A1 DE19516744 A1 DE 19516744A1
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hollow body
mattress
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double
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DE19516744A
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Helmut Lopau
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G7/00Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons
    • A61G7/05Parts, details or accessories of beds
    • A61G7/057Arrangements for preventing bed-sores or for supporting patients with burns, e.g. mattresses specially adapted therefor
    • A61G7/05769Arrangements for preventing bed-sores or for supporting patients with burns, e.g. mattresses specially adapted therefor with inflatable chambers
    • A61G7/05776Arrangements for preventing bed-sores or for supporting patients with burns, e.g. mattresses specially adapted therefor with inflatable chambers with at least two groups of alternately inflated chambers

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Description

Die Erfindung betrifft eine aus einer Vielzahl von aneinander­ gereihten Bauelementen zusammengesetzte Matratze zur Decubi­ tus-Prophylaxe, wobei jedes Bauelement mindestens zwei mit Luft aufpumpbare, lamellenartige, über einen Steg aneinander gebundene Hohlkörper aufweist und die Bauelemente miteinander lösbar verbindbar und quer zur Längsachse der Matratze ange­ ordnet sind. Jeder Hohlkörper ist mit einem Stutzen zum An­ schluß des Hohlkörpers über ein Schlauchsystem an ein Luftpum­ penaggregat versehen, so daß jede der mindestens zwei Reihen von hintereinander angeordneten Hohlkörpern ein mit der bzw. den anderen Reihen von hintereinander angeordneten Hohlkörpern nicht kommunizierendes, mit Luft beaufschlagbares Kammersystem bildet.
Matratzen der vorbezeichneten Art sollen durch bestimmte, die­ sen Matratzen eigene Mechanismen über längere Zeit bettlägeri­ ge Personen so weit wie möglich vor dem Wundliegen (Decubitus) bewahren. Dabei kommt es vor allem darauf an, eine ausreichend lange Entlastung druckbelasteter Gewebebezirke in wiederkeh­ renden Zeitabständen zu gewährleisten, um der Bildung schmerz­ hafter Druckgeschwüre vorbeugen zu können.
Aus EP-A-0 094 594 ist bereits eine pneumatische Wendematratze zur Entlastung druckgefährdeter Gewebebezirke bei liegenden Kranken bekannt. Diese Matratze besteht aus zwei nebeneinander liegenden, nicht miteinander kommunizierenden Luftkammersyste­ men, die durch einen Haltesteg miteinander verbunden sind. Beide Luftkammersysteme umfassen eine Anzahl einander benach­ barter lamellenartiger Hohlkörper aus Polyethylenfolie, wobei die Hohlkörper eines Luftkammersystems durch Luftdurchtritts­ schlitze untereinander verbunden sind. Die beiden Luftkammer­ systeme können abwechselnd aufgeblasen und danach die Luft wieder abgelassen werden, wodurch ein auf der Matratze liegen­ der Kranker passiv um seine Längsachse von der einen Seite auf die andere Seite gedreht werden kann. Eine solche Matratze ist jedoch nicht an die individuellen Erfordernisse anpaßbar, die bei jedem Kranken anders sein können, da immer nur das gesamte Luftkammersystem mit Luft gefüllt oder von Luft entleert wer­ den kann, während dies nicht mit Teilbereichen des Luftkammer­ systems möglich ist.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 84 35 873.4 ist eine wei­ tere pneumatische Wendematratze bekannt, die ebenfalls aus zwei nicht miteinander kommunizierenden Luftkammersystemen be­ steht, wobei jedes Luftkammersystem eine Vielzahl von quer zur Längsachse der Matratze verlaufenden, miteinander kommunizie­ renden lamellenartigen Elementen aufweist, wobei jeweils zwei benachbarte lamellenartige Elemente durch einen Steg aneinan­ der gebunden sind. Die lamellenartigen Elemente sind über ein Schlauchsystem mit einem Pumpenaggregat verbunden, durch das die Elemente mit Luft beaufschlagt werden können. Als Mittel zur Verbindung der Elemente untereinander werden entsprechend ausgebildete Druckknöpfe vorgeschlagen, durch die die Länge der Matratze an die individuellen Gegebenheiten angepaßt wer­ den kann.
Das deutsche Gebrauchsmuster G 83 35 794 beschreibt eine aus Matteneinheiten zusammengesetzte Matratze, wobei jede der Mat­ teneinheiten aus einem luftdichten Blasebalg besteht, der an dem einen Ende mit einer Luftzufuhrleitung und einem Ventil zum Steuern der in den Blasebalg gepumpten Luftmenge ausgerü­ stet ist, während sich an dem anderen Ende des Blasebalgs eine Luftabströmleitung mit einem Ventil zum Steuern der aus dem Blasebalg ausströmenden Luftmenge befindet. Die in dem Blase­ balg befindliche Luftmenge wird über eine Abtasteinrichtung, beispielsweise einen photoelektrischen Sensor, festgestellt. An der Oberfläche des Blasebalgs ist ein Sensor zum Feststel­ len eines Kontaktes des Blasebalgs mit einem auf ihm liegenden Körper vorgesehen.
Diese bekannten Matratzen oder matratzenähnlichen Vorrichtun­ gen weisen eine Reihe von Nachteilen auf. So hat sich heraus­ gestellt, daß die vorbekannten Wendematratzen im aufgepumpten Zustand sehr hart sind, so daß das Liegen auf solchen Matrat­ zen schon nach relativ kurzer Zeit als unangenehm empfunden wird. Hinzu kommt, daß die bekannten lamellenartigen Elemente nach dem Aufpumpen an verschiedenen Stellen zur Faltenbildung neigen, was zu einer merklichen Beeinträchtigung des Liegekom­ forts führt. Aufgrund der Form der bekannten lamellenartigen Elemente kommt es außerdem leicht zu unerwünschten Rillenbil­ dungen, hervorgerufen durch den Druck des auf der Matratze liegenden Körpers. Dadurch kann der Körper einer liegenden Person häufig nicht an den dafür vorgesehenen oder notwendigen Stellen, beispielsweise an den Schultern, im erforderlichen Maße entlastend abgestützt werden. Das aus luftdichten Blase­ balgen zusammengesetzte Bett ist außerordentlich aufwendig in der Konstruktion und daher sehr kostspielig in Herstellung und Wartung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehend aufgezeigten Nachteile ganz oder zumindest teilwei­ se zu vermeiden und eine Matratze für die Decubitus-Prophylaxe bereitzustellen, die relativ einfach in der Konstruktion und entsprechend preiswert herstellbar ist und sich darüberhinaus dadurch auszeichnet, daß sie im aufgeblasenen Zustand bei Druckbelastung praktisch keine störenden tiefen Rillen an der Oberfläche der Matratze aufweist, einen verbesserten Liegekom­ fort bietet sowie an jede Körpergröße und jedes Körpergewicht individuell anpaßbar und leicht handhabbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnen­ den Teil des Patentanspruchs 1 charakterisierten Merkmale ge­ löst. Bevorzugte Ausführungsformen der Vorrichtung sind in den Unteransprüchen dargelegt.
Mit der erfindungsgemäßen Matratze zur Decubitus-Prophylaxe sollen die bereits bekannten pneumatischen Wendematratzen er­ heblich verbessert werden. Die Matratze setzt sich ebenfalls aus einer Vielzahl von aneinander gereihten Bauelementen zu­ sammen. Jedes dieser Bauelemente besteht aus mindestens zwei mit Luft aufpumpbaren, lamellenartigen, über einen Steg anein­ ander gebundenen Hohlkörpern. Die Bauelemente sind miteinander lösbar verbindbar und quer zur Längsachse der Matratze ange­ ordnet. Jeder Hohlkörper in einem Bauelement ist mit einem Stutzen zum Anschluß des Hohlkörpers über ein Schlauchsystem an ein Luftpumpenaggregat versehen. Jeder der in einer Reihe hintereinander angeordneten Hohlkörper einer Vielzahl von Bau­ elementen ist ferner über das Schlauchsystem mit anderen Hohl­ körpern der Reihe verbindbar. Die untereinander verbundenen Hohlkörper bilden ein mit Luft beaufschlagbares Kammersystem. Da die Bauelemente mindestens zwei über einen Steg aneinander gebundene Hohlkörper aufweisen, werden auch mindestens zwei Reihen hintereinander angeordneter Hohlkörper gebildet, wobei jede Reihe von Hohlkörpern mindestens ein mit Luft beauf­ schlagbares Kammersystem bildet, das mit dem oder den anderen gebildeten Kammersystemen nicht kommuniziert. Wenn mehr als zwei Reihen von untereinander kommunizierenden Hohlkörpern vorliegen, müssen diese so über Schlauchverbindungen miteinan­ der und mit dem Luftpumpenaggregat verbunden sein, daß minde­ stens zwei nicht miteinander kommunizierende, mit Luft beauf­ schlagbare Kammersysteme gebildet werden.
Damit die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe zufrieden­ stellend gelöst werden kann, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die über einen Steg aneinander gebundenen Hohlkörper eines Bauelements in Form von Doppelkammern ausgebildet sind. Jedes Bauelement weist mindestens zwei Doppelkammern auf, wobei je­ weils zwei benachbarte Doppelkammern desselben Bauelements über einen Steg aneinander gebunden sind. Jede Doppelkammer besteht aus einem unteren Hohlkörper und einem darüber liegen­ den oberen Hohlkörper, der durch eine gemeinsame Zwischenwand mit mindestens einer Öffnung mit dem unteren Hohlkörper ver­ bunden ist. Jeweils zwei benachbarte untere Hohlkörper dessel­ ben Bauelements sind stirnseitig über einen Steg aneinander gebunden. Dagegen sind die entsprechenden stirnseitig benach­ barten oberen Hohlkörper nicht aneinander gebunden. Die Stege der Vielzahl aneinander gereihter Bauelemente sind reihenför­ mig parallel zur Längsachse der Matratze angeordnet. Jeder der unteren Hohlkörper ist über einen Stutzen mit Hilfe von Schlauchverbindungen mit anderen unteren Hohlkörpern und mit dem Luftpumpenaggregat in der Weise verbindbar, daß mindestens zwei verschiedene, nicht miteinander kommunizierende Kammersy­ steme gebildet werden, die wechselseitig mit Luft beaufschlag­ bar sind.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung als Doppelkammern, bei denen die beiden Kammern über eine oder mehrere Öffnungen in der gemeinsamen Zwischenwand miteinander in Verbindung ste­ hen, ist das Kammervolumen im Vergleich zu dem der bekannten pneumatischen Wendematratzen erheblich vergrößert, wodurch beim Hochheben einer auf der Matratze liegenden Person auf ei­ ne bestimmte Höhe durch Aufpumpen der Matratze mit Luft ein deutlich geringerer Überdruck benötigt wird als bei den her­ kömmlichen Wendematratzen. Die hierzu verwendeten Luftpum­ penaggregate werden dadurch geringer belastet. Außerdem wird durch die erfindungsgemäße Verwendung von Doppelkammern der Liegekomfort erheblich gesteigert, da mit den Doppelkammern eine bessere Abstützung bestimmter Körperpartien möglich ist, ohne daß die Unterlage vom Liegenden als zu hart oder zu weich empfunden wird. Mit dem Luftpumpenaggregat kann der Luftdruck in den Doppelkammern an das jeweilige Körpergewicht einer auf der Matratze liegenden Person individuell eingestellt und an­ gepaßt werden. Eine störende Falten- oder Rillenbildung wird durch die vorgeschlagene Konstruktion der einzelnen Bauelemen­ te ganz oder weitgehend vermieden, insbesondere bei einer An­ wendung der nachfolgend beschriebenen bevorzugten Ausgestal­ tungen der erfindungsgemäßen Matratze.
Die einzelnen Bauelemente werden über geeignete Verbindungs­ mittel lösbar miteinander verbunden, vorzugsweise über Druck­ knopfverbindungen, bis die gewünschte Größe der Matratze er­ reicht ist. Dadurch kann die Größe der Matratze individuell an die jeweiligen Erfordernisse einer Person angepaßt werden.
In der Regel wird die Matratze mit einem schützenden Bezug aus geeignetem Material, z. B. aus Polyurethan-Frottiergewebe, ver­ sehen, der wasch- und sterilisierbar sein muß. Ferner kann auf die Oberseite der Matratze zur Abdeckung der Vielzahl der Bau­ elemente eine Schaumstoffschicht aufgelegt werden, die zusam­ men mit der Matratze von dem Bezug umgeben wird. Dabei ist darauf zu achten, daß die Abmessungen des Bezuges der Höhe der aufblasbaren Hohlkörper angepaßt werden.
Weitere Merkmale und bevorzugte Ausführungsformen der Erfin­ dung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen er­ läutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Matratze von unten;
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf die Matratze aus Fig. 1 von oben;
Fig. 3 einen schematischen Längsschnitt durch ein Bauelement mit zwei aufgepumpten Doppelkammern;
Fig. 4 einen schematischen Längsschnitt durch das Bauelement aus Fig. 3 mit zwei luftleeren Doppelkammern;
Fig. 5 einen schematischen Querschnitt durch eine Doppelkam­ mer aus Fig. 3 entlang der Schnittlinie 5-5;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Ausgestaltung eines Bauele­ ments mit zwei Doppelkammern von oben;
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Ausgestaltung eines Bauele­ ments aus Fig. 6 von unten;
Fig. 8a bis h eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Matratze in verschiedenen Ar­ beitsstellungen.
Die in Fig. 1 dargestellte Matratze 8 besteht aus einer Viel­ zahl von aneinander gereihten Bauelementen 1, die an den bei­ den Seiten eines jeden Stegs 7 je eine Doppelkammer 2, beste­ hend jeweils aus einem oberen Hohlkörper 4 und einem unteren Hohlkörper 3, aufweisen, von denen in Fig. 1 nur die unteren Hohlkörper 3 und in Fig. 2 nur die oberen Hohlkörper 4 sicht­ bar sind. Die einzelnen Bauelemente sind miteinander lösbar verbindbar, in der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Weise über Druckknopfverbindungen 19. Die Bauelemente sind quer zur Längsachse 9 der Matratze 8 angeordnet, und jeder untere Hohl­ körper 3 der Doppelkammer 2 ist mit einem Stutzen 10 versehen, durch den der Hohlkörper 3 und damit die Doppelkammer 2 über Schlauchverbindungen 11, 12 mit einem in Fig. 2 schematisch dargestellten Luftpumpenaggregat 13 verbindbar ist. Durch die­ se Anordnung werden, wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, zwei Reihen von hintereinander angeordneten Doppelkammern 2 gebildet, wobei durch geeignete Anordnung und Schaltung der Schlauchverbindungen 11, 12, gegebenenfalls mit Hilfe von in den Zeichnungen nicht dargestellten steuerbaren Ventilen, z. B. nur die gerad- oder ungeradzahligen Doppelkammern einer oder beider Reihen miteinander kommunizieren können, so daß sich mindestens zwei nicht miteinander kommunizierende Kammer­ systeme bilden. In Fig. 2 ist als ein weiteres einfaches Bei­ spiel das eine Kammersystem 14 aus hintereinander gereihten Doppelkammern 2, von denen jeweils nur die oberen Hohlkörper 4 zu sehen sind, rechts von der Längsachse 9 der Matratze 8 und das andere Kammersystem 15 ebenfalls aus hintereinander ge­ reihten Doppelkammern 2 links von der Längsachse 9 der Matrat­ ze 8 dargestellt, wobei in diesem Falle die Schlauchverbindun­ gen 11, 12 so geschaltet sind, daß einerseits sämtliche Dop­ pelkammern auf der linken Seite und andererseits sämtliche Doppelkammern auf der rechten Seite der Längsachse 9 der Ma­ tratze 8 untereinander in Verbindung stehen. Die nicht mitein­ ander kommunizierenden Kammersysteme 14, 15 sind wechselseitig mit Luft beaufschlagbar.
Wie insbesondere aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich, weist jedes Bauelement 1 an den beiden Seiten eines Stegs 7 je eine Doppelkammer 2 auf, die aus einem unteren Hohlkörper 3 und ei­ nem darüberliegenden, durch eine gemeinsame Zwischenwand 5 mit mindestens einer Öffnung 6 mit dem unteren Hohlkörper 3 ver­ bundenen oberen Hohlkörper 4 besteht. Die jeweils benachbarten unteren Hohlkörper 3 eines Bauelements 1 sind stirnseitig über einen Steg 7 aneinander gebunden. Die jeweils entsprechenden stirnseitig benachbarten oberen Hohlkörper 4 eines Bauelements 1 sind dagegen nicht aneinander gebunden. Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt, sind die Stege 7 der Vielzahl aneinander ge­ reihter Bauelemente 1 reihenförmig parallel zur Längsachse 9 der Matratze 8 angeordnet. In den Fig. 1 und 2 fällt die Reihe der Stege 7 mit der Position der Längsachse 9 zusammen. Fig. 1 zeigt, daß jeder der unteren Hohlkörper 3 über einen Stutzen 10 mit Hilfe von Schlauchverbindungen 11, 12 an das Luftpumpenaggregat 13 (siehe Fig. 2) anschließbar ist. Die verschiedenen, nicht miteinander kommunizierenden Kammersyste­ me 14, 15 sind durch das Luftpumpenaggregat 13 über ein geeig­ netes Schlauchsystem, z. B. den in Fig. 1 dargestellten Schlauchverbindungen 11 und 12, gleichzeitig oder wechselsei­ tig oder in anderer gewünschter Weise mit Luft beaufschlagbar. Geeignete Pumpenaggregate sind im Handel erhältlich, können beispielsweise mit elektronischer Steuerung versehen sein und die Art der Luftverteilung, den gewünschten Luftdruck und die Zeit für die Aufrechterhaltung einer bestimmten Arbeitsstel­ lung der Matratze regeln.
Damit die mindestens zwei verschiedenen Doppelkammern 2 eines Bauelements 1 getrennt voneinander mit Luft aufgepumpt und von Luft entleert werden können, sind in einer bevorzugten, in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsform die Schlauchver­ bindungen 11 und 12 mit den Doppelkammern 2 eines Bauelements 1 dergestalt verbunden, daß jede Doppelkammer 2 eines Bauele­ ments 1 zu einem anderen, mit dem oder den übrigen Kammersy­ stemen nicht kommunizierenden Kammersystem gehört. In einem weiteren Beispiel können die beiden rechts und links von der Längsachse 9 der Matratze 8 an die Doppelkammern 2 angeschlos­ senen Schlauchverbindungen 11 gleichzeitig beide Doppelkammern 2 der ungeradzahligen Bauelemente 1 mit Luft aufpumpen bis zu einem vorbestimmten, auf das Gewicht der liegenden Person an­ gepaßten Luftdruck, während aus den Doppelkammern 2 der rechts und links von der Längsachse angeordneten geradzahligen Bau­ elemente 1 die Luft abgepumpt wird. Die Arbeitsstellungen der Matratze 8 können aber auch so von dem Luftpumpenaggregat ge­ steuert werden, daß die (von oben gesehen) links von der Längsachse 9 angeschlossene Schlauchverbindung 11 die mit ihr verbundenen Doppelkammern 2 der ungeradzahligen Bauelemente 1 mit Luft füllt, während die rechts von der Längsachse 9 ange­ schlossene Schlauchverbindung 11 die mit ihr verbundenen Dop­ pelkammern 2 der ungeradzahligen Bauelemente 1 von Luft ent­ leert. In analoger Weise können die beiden rechts und links der Längsachse 9 der Matratze 8 an die Doppelkammern 2 der ge­ radzahligen Bauelemente 1 angeschlossenen Schlauchverbindungen 12 gemeinsam oder getrennt voneinander gesteuert werden.
Auf diese Weise ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, die einzelnen Doppelkammern 2 der ungeradzahligen und geradzahli­ gen Bauelemente 1 mit Luft zu füllen und von Luft zu entlee­ ren, wodurch eine Anzahl nach vorwählbaren Zeitintervallen wechselnde Arbeitsstellungen der Matratze 8 möglich ist, durch die eine zeitweilige Druckentlastung von druckbelasteten Gewe­ bebezirken einer liegenden Person in bestimmten Zeitabständen bewirkt werden kann.
Die sehr unterschiedlichen Arbeitsstellungen der Matratze 8, die erfindungsgemäß einstellbar sind, erlauben eine Druckent­ lastung von druckbelasteten Gewebebezirken sowohl bei einer auf dem Rücken liegenden Person als auch durch passives Drehen der Person um ihre Längsachse von der einen Seite auf die an­ dere Seite und umgekehrt. Verschiedene solche Arbeitsstellun­ gen einer erfindungsgemäßen Matratze 8 mit zwei nicht mitein­ ander kommunizierenden Kammersystemen (14, 15) sind in Fig. 8a bis h dargestellt. Fig. 8a zeigt die Matratze in der Grund­ stellung mit voll aufgepumpten Doppelkammern beider Kammersy­ steme 14,15. Um eine auf dem Rücken liegende Person passiv um ihre Längsachse auf die rechte oder linke Seite drehen zu kön­ nen, wird die Luft aus sämtlichen Doppelkammern 2, die rechts (Fig. 8b) bzw. links (Fig. 8d) von der Längsachse 9 der Ma­ tratze 8 angeordnet sind, abgepumpt, während die Doppelkammern 2 der jeweils anderen Seite der Matratze 8 in aufgepumptem Zu­ stand verbleiben. Die zeitliche Abfolge der Arbeitsstellungen der Matratze 8 zur Änderung der Lage einer liegenden Person von der Rückenlage in die linke Seitenlage, Rückkehr in die Rückenlage und Überführung in die rechte Seitenlage ist in den Fig. 8a bis 8d dargestellt, wobei angenommen ist, daß das Kopfende am oberen Bildrand liegt.
Eine andere vorteilhafte Anwendung der erfindungsgemäßen Ma­ tratze 8 ist in den Fig. 8e bis h dargestellt. In der Aus­ gangslage (Fig. 8e) sind sämtliche Doppelkammern 2 der Bau­ elemente 1 einer Matratze 8 mit Luft bis zu einem vorgewählten Luftdruck aufgepumpt, so daß eine Person bequem in der Rücken­ lage auf der Matratze liegen kann. Um druckbelastete Gewebebe­ zirke in bestimmten Zeitabständen entlasten zu können, wird, wie in Fig. 8f schematisch gezeigt, aus sämtlichen Doppelkam­ mern 2 der ungeradzahligen Bauelemente 1, d. h. des ersten, dritten, fünften usw. Bauelements, die Luft abgepumpt, wodurch sich die Doppelkammern 2 dieser Bauelemente absenken, während die Doppelkammern 2 der geradzahligen Bauelemente 1 aufgepumpt bleiben und die volle Stützfunktion des Körpers übernehmen. Nach Ablauf des gewünschten Zeitintervalls werden die leeren Doppelkammern 2 der ungeradzahligen Bauelemente 1 wieder mit Luft aufgepumpt, bis der gewünschte Luftdruck in diesen Dop­ pelkammern 2 erreicht ist, so daß sich wieder die in Fig. 8g gezeigte Grundstellung der Matratze 8 ergibt, die identisch mit der Ausgangslage in Fig. 8e ist. Um die bisher nicht ent­ lasteten Gewebebezirke entlasten zu können, wird nunmehr die Luft aus den Doppelkammern 2 der geradzahligen Bauelemente 1, d. h. des zweiten, vierten, sechsten usw. Bauelements, abge­ pumpt, wodurch die in Fig. 8h dargestellte Arbeitsstellung der Matratze 8 erreicht wird. Nach Ablauf des eingestellten Zeitintervalls werden die luftleeren Doppelkammern 2 der ge­ radzahligen Bauelemente wieder aufgepumpt, bis die in Fig. 8e dargestellte Ausgangsstellung der Matratze 8 mit voll aufge­ pumpten Doppelkammern beider Kammersysteme 14, 15 wieder er­ reicht ist, worauf der Zyklus der Arbeitsstellungen der Ma­ tratze 8 wieder von vorn beginnen kann. Durch diese Abfolge von Arbeitsstellungen der Matratze 8 wird eine umfangreiche Druckentlastung aufliegender Gewebebezirke erreicht, ohne daß die liegende Person bewegt zu werden braucht, was insbesondere bei schwerkranken Patienten von erheblichen Vorteilen ist.
Grundsätzlich kann ein Bauelement 1 mehrere Doppelkammern 2 umfassen, die über die jeweils unteren Hohlkörper 3 mittels eines Steges 7 aneinander gebunden sind. Um die zu einer Viel­ zahl von Bauelementen 1 zugehörigen mittleren Stege 7 auf der Längsachse 9 der Matratze 8 plazieren zu können und dadurch den Liegekomfort zu verbessern, wird eine symmetrische Anord­ nung bevorzugt, so daß in der Regel jedes Bauelement 1 eine gerade Anzahl an Doppelkammern 2, z. B. vier Doppelkammern, aufweist. Vorzugsweise besteht jedes Bauelement 1 aus zwei Doppelkammern 2, die symmetrisch um den Steg 7 angeordnet sind.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die einzelnen Bauelemente 1 an den stirnseitigen äußeren Enden der unteren Hohlkörper 3 über Laschen 16 mittels Druckknöpfen 19 in Öffnungen 20 miteinander lösbar verbindbar.
In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die einzelnen Bauelemente 1 an den stirnseitigen äußeren Enden der oberen Hohlkörper 4 über Laschen 17 mittels Druckknöpfen 19 in Öffnungen 20 miteinander lösbar verbindbar.
Wie insbesondere in den Fig. 3 und 4 dargestellt, weist die Zwischenwand 5 vorzugsweise zwei Öffnungen 6 auf, durch die der obere Hohlkörper 4 mit dem unteren Hohlkörper 3 kommuni­ zierend in Verbindung steht. Selbstverständlich können auch mehr als zwei Öffnungen 6 in der Zwischenwand 5 vorgesehen werden, solange dadurch die Stabilität der Zwischenwand 5 nicht beeinträchtigt wird.
Um den Liegekomfort der erfindungsgemäßen Matratze 8 weiter zu verbessern, ist in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, die in Fig. 5 schematisch dargestellt ist, vorgesehen, daß der obere Hohlkörper 4 einer Doppelkammer 2 ein größeres Volu­ men als der untere Hohlkörper 3 und in aufgepumpten Zustand an seinen beiden Längsseiten über die Längsseiten des unteren Hohlkörpers 3 hinausragende Überstände 18 aufweist, die so be­ messen sind, daß sich die Überstände 18 zweier benachbarter oberer Hohlkörper 4 überlappen. Auf diese Weise können die im aufgepumpten Zustand zwischen zwei längsseitig benachbarten Doppelkammern 2 zwangsläufig ausgebildeten Querrillen weitge­ hend durch die sich überlappenden Überstände 18 überdeckt wer­ den, so daß die Oberfläche der Matratze 8 in den Bereichen, in denen längsseitig benachbarte Doppelkammern 2 in aufgepumptem Zustand vorliegen, nahezu eben ist.
Um eine möglichst faltenfreie Oberfläche der aufgepumpten Dop­ pelkammern 2 zu erreichen, ist in einer in den Fig. 6 und 7 dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung vorgesehen, daß die unteren Hohlkörper 3 und/oder die oberen Hohlkörper 4 im flachen, nicht aufgeblasenen Zustand in Form eines langgestreckten Rechtecks 21 vorliegen, dessen ge­ genüberliegende Längsseiten 22 an ihren Enden leicht bogenför­ mig nach außen verlaufen, so daß die zur Querachse 24 des Rechtecks 21 symmetrisch angeordneten Querseiten 23 des Recht­ ecks 21 länger als die Querachse 24 sind. Wie in Fig. 6 dar­ gestellt, weist der untere Hohlkörper 3 an der einen Querseite 23 vorzugsweise eine Lasche 16 und an der anderen Querseite 23 einen Steg 7 auf, die unmittelbar an die betreffende Querseite anschließen, wobei der Steg 7 den Hohlkörper 3 mit dem stirn­ seitig benachbarten nächsten Hohlkörper 3 desselben Bauele­ ments 1 verbindet.
In einer weiteren, in Fig. 6 dargestellten besonderen Ausfüh­ rungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß bei dem oberen Hohlkörper 4 an die beiden Querseiten 23 jeweils eine Lasche 17 unmittelbar anschließt.
Ferner ist vorgesehen, daß die Laschen 16, 17 und der Steg 7 Öffnungen 20 zur Aufnahme von Druckknopfverbindungen 19 auf­ weisen, wie in den Fig. 1, 2, 6 und 7 dargestellt ist.
Die beiden die Doppelkammer 2 bildenden Hohlkörper 3, 4 werden zweckmäßig durch Verschweißen miteinander verbunden. Dadurch weist die gemeinsame Zwischenwand 5 eine Schweißnaht 25 auf, die in der Regel eine rechteckige Form zeigt. In einer bevor­ zugten Ausführungsform wird die Schweißnaht 25 trapezförmig ausgeführt, wobei die breitere Stirnseite der Schweißnaht 25, wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt, an der dem Steg 7 zuge­ wandten Seite der Zwischenwand 5 angeordnet ist. Dadurch wird die Doppelkammer 2 im aufgepumpten Zustand etwas in Richtung auf den Steg 7 verformt, so daß das Bauelement 1 eine leichte, zum Steg hin V-förmig geneigte Vertiefung aufweist.
In einer weiteren, in den Figuren nicht dargestellten bevor­ zugten Ausführungsform weist jedes Bauelement 1 eine geradzah­ lige Anzahl von Doppelkammern 2 auf, die jeweils paarweise über einen Steg 7 aneinander gebunden sind, wobei die aus ei­ ner Vielzahl von Bauelementen 1 gebildete Matratze 8 von bei­ den Längsseiten her zu der von den in der Mitte der Bauelemen­ te 1 befindlichen Stegen 7 gebildeten Längsachse 9 der Matrat­ ze 8 hin leicht V-förmig geneigt ist.
Die Bauelemente 1 der Matratze 8 werden zweckmäßig aus einem festen, dehnbaren Material hergestellt. Besonders bewährt und daher bevorzugt bestehen die Bauelemente 1 aus einem Folienma­ terial aus Polyethylen, Polyvinylchlorid oder vulkanisiertem natürlichen oder synthetischen Kautschuk.

Claims (15)

1. Matratze zur Decubitus-Prophylaxe, zusammengesetzt aus ei­ ner Vielzahl von aneinandergereihten Bauelementen, von de­ nen jedes mindestens zwei mit Luft aufpumpbare, lamel­ lenartige, über einen Steg aneinander gebundene Hohlkörper aufweist, wobei die Bauelemente miteinander lösbar ver­ bindbar und quer zur Längsachse der Matratze angeordnet sind und jeder Hohlkörper mit einem Stutzen zum Anschluß des Hohlkörpers über ein Schlauchsystem an ein Luftpum­ penaggregat versehen ist, so daß jede der mindestens zwei Reihen von hintereinander angeordneten Hohlkörpern ein mit der bzw. den anderen Reihen von hintereinander angeordne­ ten Hohlkörpern nicht kommunizierendes, mit Luft beauf­ schlagbares Kammersystem bildet, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Bauelement (1) mindestens zwei Doppelkammern (2) aufweist, wobei jede Doppelkammer (2) eines Bauelements (1) von der nächsten Doppelkammer (2) desselben Bauele­ ments (1) durch einen Steg (7) getrennt ist, und jede Dop­ pelkammer (2) aus einem unteren Hohlkörper (3) und einem darüber liegenden, durch eine gemeinsame Zwischenwand (5) mit mindestens einer Öffnung (6) mit dem unteren Hohlkör­ per (3) verbundenen oberen Hohlkörper (4) besteht, wobei jeweils benachbarte untere Hohlkörper (3) desselben Bau­ elements (1) stirnseitig über einen Steg (7) aneinander gebunden sind, während die jeweils entsprechenden stirn­ seitig benachbarten oberen Hohlkörper (4) nicht aneinander gebunden sind, und wobei die Stege (7) der Vielzahl anein­ ander gereihter Bauelemente (1) reihenförmig parallel zur Längsachse (9) der Matratze (8) angeordnet sind, und daß jeder der unteren Hohlkörper (3) über einen Stutzen (10) mit Hilfe von Schlauchverbindungen (11, 12) mit anderen unteren Hohlkörpern (3) und mit dem Luftpumpenaggregat (13) dergestalt verbindbar ist, daß mindestens zwei ver­ schiedene, nicht miteinander kommunizierende Kammersysteme (14, 15) gebildet werden, die wechselseitig mit Luft be­ aufschlagbar sind.
2. Matratze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß je­ des Bauelement (1) aus zwei Doppelkammern (2) besteht, die symmetrisch um den Steg (7) angeordnet sind.
3. Matratze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlauchverbindungen (11, 12) an der einen Seite der Längsachse (9) der Matratze (8) mit sämtlichen auf jener Seite befindlichen Doppelkammern (2) der Bauelemente (1) unter Bildung eines Kammersystems (14) und die Schlauch­ verbindungen (11, 12) an der anderen Seite der Längsachse (9) der Matratze (8) mit sämtlichen auf dieser Seite be­ findlichen Doppelkammern (2) der Bauelemente (1) unter Bildung eines mit dem Kammersystem (14) nicht kommunizie­ renden Kammersystems (15) verbindbar sind.
4. Matratze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Schlauchverbindung (12) mit den Doppelkammern (2) ei­ nes jeden geradzahligen Bauelements (1) und die andere Schlauchverbindung (11) mit den Doppelkammern (2) eines jeden ungeradzahligen Bauelements (1) unter Bildung von zwei nicht miteinander kommunizierenden Kammersystemen (14, 15) verbindbar sind.
5. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die einzelnen Bauelemente (1) an den stirn­ seitigen äußeren Enden der unteren Hohlkörper (3) über La­ schen (16) mittels Druckknöpfen (19) in Öffnungen (20) miteinander lösbar verbindbar sind.
6. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die einzelnen Bauelemente (1) an den stirn­ seitigen äußeren Enden der oberen Hohlkörper (4) über La­ schen (17) mittels Druckknöpfen (19) in Öffnungen (20) miteinander lösbar verbindbar sind.
7. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zwischenwand (5) zwei den oberen Hohl­ körpern (4) mit dem unteren Hohlkörper (3) verbindende Öffnungen (6) aufweist.
8. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der obere Hohlkörper (4) einer Doppelkammer (2) ein größeres Volumen als der untere Hohlkörper (3) und in aufgepumpten Zustand an seinen beiden Längsseiten über die Längsseiten des unteren Hohlkörpers (3) hinausragende Überstände (18) aufweist, wobei sich die Überstände (18) zweier benachbarter oberer Hohlkörper (4) überlappen.
9. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die unteren Hohlkörper (3) und/oder oberen Hohlkörper (4) im flachen, nicht aufgeblasenen Zustand in Form eines langgestreckten Rechtecks (21) vorliegen, des­ sen gegenüberliegende Längsseiten (22) an ihren Enden leicht bogenförmig nach außen verlaufen, so daß die zur Querachse (24) des Rechtecks (21) symmetrisch angeordneten Querseiten (23) des Rechtecks (21) länger als die Querach­ se (24) sind.
10. Matratze nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Hohlkörper (3) an der einen Querseite (23) eine La­ sche (16) und an der anderen Querseite (23) einen Steg (7) aufweist, die unmittelbar an die betreffende Querseite (23) anschließen, wobei der Steg (7) den Hohlkörper (3) mit dem stirnseitig benachbarten nächsten Hohlkörper (3) desselben Bauelements (1) verbindet.
11. Matratze nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der obere Hohlkörper (4) an den beiden Quer­ seiten (23) jeweils eine Lasche (17) aufweist.
12. Matratze nach den Ansprüchen 9 bis 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Laschen (16, 17) und der Steg (7) Öff­ nungen (20) zur Aufnahme von Druckknopfverbindungen (19) aufweisen.
13. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die den oberen Hohlkörper (4) mit dem unteren Hohlkörper (3) verbindende Zwischenwand (5) durch eine trapezförmig verlaufende Schweißnaht (25) begrenzt ist, wobei die breitere Stirnseite der Schweißnaht (25) an der dem Steg (7) zugewandten Seite der Zwischenwand (5) angeordnet ist.
14. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß jedes Bauelement (1) eine geradzahlige Anzahl von Doppelkammern (2) aufweist, die jeweils paar­ weise über einen Steg (7) aneinander gebunden sind, wobei die aus einer Vielzahl von Bauelementen (1) gebildete Ma­ tratze (8) von beiden Längsseiten her zu der von den in der Mitte der Bauelemente (1) befindlichen Stegen (7) ge­ bildeten Längsachse (9) der Matratze (8) hin V-förmig ge­ neigt ist.
15. Matratze nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Bauelemente (1) aus einem Folienma­ terial aus Polyethylen, Polyvinylchlorid oder vulkanisier­ tem natürlichen oder synthetischen Kautschuk bestehen.
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