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DE19516544B4 - Beleuchtungseinheit für Fahrzeuge - Google Patents

Beleuchtungseinheit für Fahrzeuge Download PDF

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DE19516544B4
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Germany
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opening
cap
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lighting device
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Bernd Boettle
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Marelli Automotive Lighting Reutlingen Germany GmbH
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Automotive Lighting Reutlingen GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/0064Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor with provision for maintenance, e.g. changing the light bulb
    • B60Q1/007Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor with provision for maintenance, e.g. changing the light bulb via a removable cap
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S41/00Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps
    • F21S41/20Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps characterised by refractors, transparent cover plates, light guides or filters
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Abstract

Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse (10), in dem wenigstens ein Reflektor (12) mit wenigstens einer Lichtquelle (14) angeordnet ist und das eine Öffnung (24) aufweist, durch die die wenigstens eine Lichtquelle (14) zugänglich ist und die mittels einer Kappe (26) verschließbar ist, die bajonettverschlußartig am Gehäuse (10) befestigbar ist, wobei die Kappe (26) wenigstens zwei von dieser über ihren Umfang verteilt abstehende Bajonetthaken (38a, b, c) aufweist und das Gehäuse (10) am Rand der Öffnung (24) entsprechend über deren Umfang verteilt wenigstens zwei Aussparungen (34a, b, c) aufweist, durch die die Bajonetthaken (38a, b, c) in einer Drehstellung der Kappe (26) hindurchtreten und wobei die Kappe (26) um eine Drehachse (44) in eine Befestigungsstellung drehbar ist, in der die Bajonetthaken (38a, b, c) an der Innenseite des Gehäuses (10) angreifen, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (24) und die Kappe (26) im Querschnitt gegenüber einer durchgehenden Kreisform zumindest an einem...

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge nach der Gattung des Anspruchs 1.
  • Eine solche Beleuchtungseinrichtung ist bspw. aus der DE 41 34 101 C2 bekannt, die sämtliche Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 offenbart. Ebenso ist eine solche Beleuchtungseinrichtung durch die DE 31 32 440 A1 bekannt. Die dort offenbarte Beleuchtungseinrichtung in Form eines Scheinwerfers weist ein Gehäuse auf, in dem wenigstens ein Reflektor mit wenigstens einer Lichtquelle angeordnet ist. Das Gehäuse weist eine Öffnung auf, durch die die wenigstens eine Lichtquelle zugänglich ist, und die mittels einer Kappe verschließbar ist, die bajonettverschlussartig am Gehäuse befestigbar ist. Die Kappe weist über ihren Umfang verteilt drei von dieser radial nach außen abstehende Bajonetthaken auf und das Gehäuse weist am Rand der Öffnung über ihren Umfang verteilt entsprechend drei radiale Aussparungen für die drei Bajonetthaken der Kappe auf: Die Kappe ist in einer Drehstellung am Gehäuse ansetzbar, in der deren Bajonetthaken durch die Vorsprünge am Öffnungsrand hindurchtreten, und um eine Drehachse in eine Befestigungsstellung drehbar, in der deren Bajonetthaken neben den Aussparungen angeordnet sind und an der Innenseite des Öffnungsrands angreifen. Damit ist eine einfache und platzsparende Befestigung der Kappe am Gehäuse erreicht. Die Kappe und die Öffnung sind im Querschnitt kreisförmig ausgebildet und die drei Bajonetthaken der Kappe sind auf demselben Durchmesser bezogen auf die Drehachse der Kappe angeordnet. Die Öffnung des Gehäuses muß eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, um die Zugänglichkeit der wenigstens einen Lichtquelle zu ermöglichen. An Fahrzeugen steht jedoch nur ein begrenzter Bauraum für Beleuchtungseinrichtungen zur Verfügung, der vor allem eine geringe Bauhöhe der Beleuchtungseinrichtungen bedingt. Um die Zugänglichkeit der wenigstens einen Lichtquelle zu ermöglichen muß die Öffnung zumindest in einer Richtung eine ausreichend große Weite aufweisen. Eine im Querschnitt kreisförmige Öffnung muß dabei relativ groß ausgeführt werden und deren Weite ist in allen Richtungen gleich groß, was eine entsprechend große ebenfalls etwa kreisförmige Kappe erfordert, deren Unterbringung jedoch wegen des begrenzten Bauraums für die Beleuchtungseinrichtung schwierig ist.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß die Öffnung im Gehäuse die für eine Zugänglichkeit der wenigstens einen Lichtquelle erforderliche Weite aufweist, jedoch die Größe der Öffnung und der Kappe gegenüber einer durchgehend kreisförmigen Öffnung bzw. Kappe geringer ist und die Befestigung der Kappe am Gehäuse weiterhin bajonettverschlußartig erfolgen kann.
  • In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung angegeben.
  • Zeichnung
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen 1 eine Beleuchtungseinrichtung in einem vertikalen Längsschnitt und 2 die Beleuchtungsenrichtung abschnittsweise in einer Rückansicht.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • Eine in den 1 und 2 dargestellte Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, ist beispielsweise als ein Scheinwerfer ausgebildet und weist ein Gehäuse 10 auf. Das Gehäuse 10 besteht vorzugsweise aus Kunststoff, kann aber auch aus anderem geeignetem Material hergestellt werden. Im Gehäuse 10 ist wenigstens ein Reflektor 12 mit wenigstens einer in diesen eingesetzten Lichtquelle 14 angeordnet, die eine Glühlampe oder eine Gasentladungslampe sein kann. Das Gehäuse 10 weist an seinem Vorderende eine Lichtaustrittsöffnung 16 auf, durch die vom Reflektor 12 reflektiertes Licht austritt. Die Lichtaustrittsöffnung 16 ist mit einer lichtdurchlässigen Abdeckscheibe 18 verschlossen, die am Gehäuse 10 befestigt ist. Die Abdeckscheibe 18 kann aus Glas oder Kunststoff bestehen und glatt ausgebildet sein oder optisch wirksame Elemente aufweisen, durch die vom Reflektor 12 reflektiertes Licht abgelenkt wird. Der Reflektor 12 ist vorzugsweise im Gehäuse 10 verstellbar gelagert und hierzu um wenigstens eine Achse schwenkbar.
  • Die Lichtquelle 14 ist von der Rückseite des Reflektors 12 her in eine Öffnung 20 in dessen Scheitelbereich eingesetzt und beispielsweise mittels eines federnden Haltebügels 15 am Reflektor 12 befestigbar. Das Gehäuse 10 weist in seiner Rückwand 22 eine Öffnung 24 auf, durch die der Haltebügel 15 und die Lichtquelle 14 zu deren Ein- und Ausbau zugänglich sind und die mittels einer lösbaren Kappe 26 verschließbar ist. Die Kappe 26 besteht vorzugsweise aus Kunststoff, kann aber auch aus anderem geeignetem Material hergestellt werden. Die Öffnung 24 ist, wie in 2 dargestellt, nicht durchgehend kreisförmig ausgebildet, sondern gegenüber einer durchgehenden Kreisform an einem Teil ihres Umfangs abgeflacht. Die Öffnung 24 weist einen Öffnungsrand auf mit einem in Einbaulage der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug unteren Umfangsteil 28, der zumindest annähernd als ein Teil eines Kreisbogens ausgebildet ist. Der Umfangsteil 28 erstreckt sich über etwa die Hälfte des gesamten Umfangs des Öffnungsrands und reicht bis zu einer horizontal durch die Öffnung 24 gelegten Ebene 30, die die Mittelebene des den unteren Umfangsteil 28 bildenden Kreisbogens ist. Der oberhalb der Ebene 30 liegende Umfangsteil 32 des Öffnungsrands ist gegenüber einem ausgehend vom unteren Umfangsteil 28 durchgehend fortgesetzt gedachten kreisförmigen Verlauf abgeflacht. Der obere Umfangsteil 32 des Öffnungsrands weist einen etwa geradlinigen Bereich 32a auf, der etwa parallel zur Ebene 30 mit Abstand oberhalb dieser angeordnet ist und der über gerundete Bereiche 32b mit dem unteren Umfangsteil 28 verbunden ist. Im unteren Umfangsteil 28 des Öffnungsrands sind beispielhaft zwei nach außen gerichtete Aussparungen 34a, b ausgebildet, die über den Umfang des Umfangsteils 28 zueinander versetzt angeordnet sind. Eine erste Aussparung 34a ist etwa auf Höhe der Ebene 30 angeordnet und eine zweite Aussparung 34b ist in einem Bereich zwischen einer durch die Öffnung 24 gelegten vertikalen Mittelebene 36 und der horizontalen Ebene 30 angeordnet. Im geradlinigen Bereich 32a des oberen Umfangsteils des Öffnungsrands ist ebenfalls beispielhaft eine nach außen gerichtete Aussparung 34c vorhanden, die etwas links neben der vertikalen Mittelebene 36 angeordnet ist.
  • Die Kappe 26 ist in ihrer Form an die Form der Öffnung 24 angepaßt und weist einen unteren Umfangsteil 26a etwa in Form eines halben Kreisbogens auf und einen oberen abgeflachten Umfangsteil 26b auf. Von der Kappe 26 stehen über deren Umfang verteilt drei Bajonetthaken 38a, b, c axial und nach außen gerichtet ab, an denen jeweils eine axial gerichtete Schulter 39 ausgebildet ist. Die Bajonetthaken 38a, b, c sind über den Umfang der Kappe 26 entsprechend den Aussparungen 34a, b, c des Öffnungsrands der Öffnung 24 verteilt, wobei zwei Bajonetthaken 38a, b im kreisförmigen Umfangsteil 26a und ein Bajonetthaken 38c im abgeflachten Umfangsteil 26b der Kappe 26 angeordnet sind. Die Kappe 26 wird in axialer Richtung gemäß Pfeil 40 in 1 an die Rückwand 22 des Gehäuses 10 angesetzt, in einer Drehstellung, in der die Kappe in 2 mit gestrichelten Linien dargestellt ist. In dieser Drehstellung treten die Bajonetthaken 38a, b, c durch die zugeordneten Aussparungen 34a, b, c des Öffnungsrands der Öffnung 24 hindurch. Die Kappe 26 ist anschließend in der Darstellung gemäß 2 im Uhrzeigersinn gemäß Pfeil 42 in eine Befestigungsstellung drehbar, wobei die Bajonetthaken 38a, b, c neben die Aussparungen 34a, b, c gelangen und mit ihren Schultern 39 an der Innenseite der Rückwand 22 des Gehäuses 10 angreifen und die Kappe 26 halten. Bei der Drehbewegung wird die Kappe 26 um eine Drehachse 44 gedreht, die durch den Schnitt der horizontalen Ebene 30 und der vertikalen Mittelebene 36 verläuft. Dabei gleiten die unteren Bajonetthaken 38a, b der Kappe 26 auf dem unteren Umfangsteil 28 des Öffnungsrands der Öffnung 24. Die beiden unteren Bajonetthaken 38a, b der Kappe 26 sind beide auf demselben Durchmesser D1 bezogen auf die Drehachse 44 angeordnet, entsprechend dem Abstand der Aussparungen 34a, b von der Drehachse 44, und der obere Bajonetthaken 38c ist auf einem kleineren Durchmesser D2 bezogen auf die Drehachse 44 ange ordnet, entsprechend dem Abstand der Aussparung 34c von der Drehachse 44.
  • Die Öffnung 24 weist in horizontaler Richtung eine ausreichende Weite auf, um den Haltebügel 15 zu befestigen bzw. zu lösen und die Lichtquelle 14 durch die Öffnung einzusetzen bzw. herauszunehmen. In vertikaler Richtung ist die Weite der Öffnung 24 geringer, und damit auch die Höhe der Kappe 26, als der Durchmesser des kreisförmigen Teils 28 der Öffnung 24, so daß die Höhe des Gehäuses 10 der Beleuchtungseinrichtung entsprechend gering ausgeführt werden kann. Der obere Umfangsteil 32 des Öffnungsrands der Öffnung 24 ist allgemein gegenüber dem kreisbogenförmigen Verlauf des unteren Umfangsteils 28 abgeflacht und kann abweichend zur vorstehend beschriebenen konkreten Ausführung auch durchgehend geradlinig oder durchgehend gekrümmt ausgebildet sein, wobei jedoch der oberhalb der horizontalen Ebene 30 liegende Bereich der Öffnung 24 senkrecht zur Ebene 30 eine geringere Höhe aufweist als der unterhalb der Ebene 30 liegende Bereich der Öffnung 24. Je nach Platzverhältnissen kann die Öffnung 24 und die Kappe 26 mit ihrem abgeflachten Umfangsteil 28 bzw. 26b beliebig angeordnet werden, das heißt beispielsweise vertikal oder schräg.
  • Die Rückwand 22 des Gehäuses 10 weist die Öffnung 24 umgebend an ihrer Außenseite einen ebenen Bereich 50 auf. Die Kappe 26 weist einen über den Öffnungsrand der Öffnung 24 nach außen hinausragenden umlaufenden Flansch 52 mit einer zur Rückwand 22 des Gehäuses 10 hin offenen umlaufenden Nut 54 auf, in die ein elastisch verformbarer Dichtring 56 eingelegt ist. Beim Ansetzen der Kappe 26 in Pfeilrichtung 40 wird der Dichtring 56 elastisch zusammengedrückt und bewirkt eine Abdichtung der Öffnung 24 und außerdem eine Rückstellkraft, durch die die Schultern 39 der Bajonetthaken 38 in der Anlage an der Innenseite der Gehäuserückwand 22 gehalten werden.

Claims (7)

  1. Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge mit einem Gehäuse (10), in dem wenigstens ein Reflektor (12) mit wenigstens einer Lichtquelle (14) angeordnet ist und das eine Öffnung (24) aufweist, durch die die wenigstens eine Lichtquelle (14) zugänglich ist und die mittels einer Kappe (26) verschließbar ist, die bajonettverschlußartig am Gehäuse (10) befestigbar ist, wobei die Kappe (26) wenigstens zwei von dieser über ihren Umfang verteilt abstehende Bajonetthaken (38a, b, c) aufweist und das Gehäuse (10) am Rand der Öffnung (24) entsprechend über deren Umfang verteilt wenigstens zwei Aussparungen (34a, b, c) aufweist, durch die die Bajonetthaken (38a, b, c) in einer Drehstellung der Kappe (26) hindurchtreten und wobei die Kappe (26) um eine Drehachse (44) in eine Befestigungsstellung drehbar ist, in der die Bajonetthaken (38a, b, c) an der Innenseite des Gehäuses (10) angreifen, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (24) und die Kappe (26) im Querschnitt gegenüber einer durchgehenden Kreisform zumindest an einem Teil ihres Umfangs abgeflacht sind und daß die wenigstens zwei Bajonetthaken (38a, b, c) auf verschiedenen Durchmessern (D1, D2) bezogen auf die Drehachse (44) der Kappe (26) entsprechend dem Teil des Öffnungsrands, dem diese zugeordnet sind, angeordnet sind.
  2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (24) an einem Teil (28) ihres Umfangs etwa kreisförmig ausgebildet ist und an einem ihrem etwa kreisförmigen Umfangsteil (28) gegenüberliegenden Umfangsteil (32) gegenüber der Kreisform abgeflacht ist und daß jeder Umfangsteil (28, 32) der Öffnung (24) wenigstens eine Aussparung (34a, b, c) aufweist.
  3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der etwa kreisförmige Umfangsteil (28) der Öffnung (24) etwa über die Hälfte des gesamten Umfangs der Öffnung (24) erstreckt.
  4. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß im etwa kreisförmigen Umfangsteil (28) der Öffnung (24) wenigstens zwei Aussparungen (34a, b) angeordnet sind und daß im übrigen, abgeflachten Umfangsteil (32) der Öffnung (24) wenigstens eine Aussparung (34c) angeordnet ist und daß die Kappe (26) über ihren Umfang entsprechend verteilt wenigstens drei Bajonetthaken (38a, b, c) aufweist.
  5. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (24) und die Kappe (26) an ihrem abgeflachten Umfangsteil (32; 26b) etwa geradlinig verlaufen.
  6. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der abgeflachte Umfangsteil (32; 26b) der Öffnung (24) und der Kappe (26) in deren Befestigungsstellung in Einbaulage der Beleuchtungseinrichtung nach oben weisen.
  7. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Kappe (26) und der Außenseite des Gehäuses (10) ein elastisch verformbares Dichtelement (56) eingespannt ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE3132440A1 (de) * 1981-08-17 1983-02-24 Robert Bosch Gmbh, 7000 Stuttgart Scheinwerfer fuer kraftfahrzeuge
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