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Stand der
Technik
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Die
Erfindung geht aus von einer Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge
nach der Gattung des Anspruchs 1.
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Eine
solche Beleuchtungseinrichtung ist bspw. aus der
DE 41 34 101 C2 bekannt,
die sämtliche
Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 offenbart. Ebenso ist
eine solche Beleuchtungseinrichtung durch die
DE 31 32 440 A1 bekannt.
Die dort offenbarte Beleuchtungseinrichtung in Form eines Scheinwerfers
weist ein Gehäuse
auf, in dem wenigstens ein Reflektor mit wenigstens einer Lichtquelle
angeordnet ist. Das Gehäuse
weist eine Öffnung auf,
durch die die wenigstens eine Lichtquelle zugänglich ist, und die mittels
einer Kappe verschließbar
ist, die bajonettverschlussartig am Gehäuse befestigbar ist. Die Kappe
weist über
ihren Umfang verteilt drei von dieser radial nach außen abstehende Bajonetthaken
auf und das Gehäuse
weist am Rand der Öffnung über ihren
Umfang verteilt entsprechend drei radiale Aussparungen für die drei
Bajonetthaken der Kappe auf: Die Kappe ist in einer Drehstellung am
Gehäuse
ansetzbar, in der deren Bajonetthaken durch die Vorsprünge am Öffnungsrand
hindurchtreten, und um eine Drehachse in eine Befestigungsstellung
drehbar, in der deren Bajonetthaken neben den Aussparungen angeordnet
sind und an der Innenseite des Öffnungsrands
angreifen. Damit ist eine einfache und platzsparende Befestigung
der Kappe am Gehäuse
erreicht. Die Kappe und die Öffnung
sind im Querschnitt kreisförmig
ausgebildet und die drei Bajonetthaken der Kappe sind auf demselben
Durchmesser bezogen auf die Drehachse der Kappe angeordnet. Die Öffnung des
Gehäuses
muß eine
bestimmte Mindestgröße aufweisen,
um die Zugänglichkeit
der wenigstens einen Lichtquelle zu ermöglichen. An Fahrzeugen steht
jedoch nur ein begrenzter Bauraum für Beleuchtungseinrichtungen
zur Verfügung,
der vor allem eine geringe Bauhöhe
der Beleuchtungseinrichtungen bedingt. Um die Zugänglichkeit
der wenigstens einen Lichtquelle zu ermöglichen muß die Öffnung zumindest in einer Richtung eine
ausreichend große
Weite aufweisen. Eine im Querschnitt kreisförmige Öffnung muß dabei relativ groß ausgeführt werden
und deren Weite ist in allen Richtungen gleich groß, was eine
entsprechend große
ebenfalls etwa kreisförmige
Kappe erfordert, deren Unterbringung jedoch wegen des begrenzten Bauraums
für die
Beleuchtungseinrichtung schwierig ist.
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Vorteile der
Erfindung
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Die
erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung
mit den Merkmalen gemäß Anspruch
1 hat demgegenüber
den Vorteil, daß die Öffnung im
Gehäuse die
für eine
Zugänglichkeit
der wenigstens einen Lichtquelle erforderliche Weite aufweist, jedoch
die Größe der Öffnung und
der Kappe gegenüber
einer durchgehend kreisförmigen Öffnung bzw.
Kappe geringer ist und die Befestigung der Kappe am Gehäuse weiterhin
bajonettverschlußartig
erfolgen kann.
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In
den abhängigen
Ansprüchen
sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung
angegeben.
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Zeichnung
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es
zeigen 1 eine Beleuchtungseinrichtung in einem vertikalen
Längsschnitt
und 2 die Beleuchtungsenrichtung abschnittsweise in
einer Rückansicht.
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Beschreibung
des Ausführungsbeispiels
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Eine
in den 1 und 2 dargestellte Beleuchtungseinrichtung
für Fahrzeuge,
insbesondere Kraftfahrzeuge, ist beispielsweise als ein Scheinwerfer
ausgebildet und weist ein Gehäuse 10 auf.
Das Gehäuse 10 besteht
vorzugsweise aus Kunststoff, kann aber auch aus anderem geeignetem
Material hergestellt werden. Im Gehäuse 10 ist wenigstens
ein Reflektor 12 mit wenigstens einer in diesen eingesetzten
Lichtquelle 14 angeordnet, die eine Glühlampe oder eine Gasentladungslampe
sein kann. Das Gehäuse 10 weist
an seinem Vorderende eine Lichtaustrittsöffnung 16 auf, durch
die vom Reflektor 12 reflektiertes Licht austritt. Die
Lichtaustrittsöffnung 16 ist
mit einer lichtdurchlässigen
Abdeckscheibe 18 verschlossen, die am Gehäuse 10 befestigt
ist. Die Abdeckscheibe 18 kann aus Glas oder Kunststoff
bestehen und glatt ausgebildet sein oder optisch wirksame Elemente
aufweisen, durch die vom Reflektor 12 reflektiertes Licht
abgelenkt wird. Der Reflektor 12 ist vorzugsweise im Gehäuse 10 verstellbar
gelagert und hierzu um wenigstens eine Achse schwenkbar.
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Die
Lichtquelle 14 ist von der Rückseite des Reflektors 12 her
in eine Öffnung 20 in
dessen Scheitelbereich eingesetzt und beispielsweise mittels eines
federnden Haltebügels 15 am
Reflektor 12 befestigbar. Das Gehäuse 10 weist in seiner Rückwand 22 eine Öffnung 24 auf,
durch die der Haltebügel 15 und die
Lichtquelle 14 zu deren Ein- und Ausbau zugänglich sind
und die mittels einer lösbaren
Kappe 26 verschließbar
ist. Die Kappe 26 besteht vorzugsweise aus Kunststoff,
kann aber auch aus anderem geeignetem Material hergestellt werden.
Die Öffnung 24 ist,
wie in 2 dargestellt, nicht durchgehend kreisförmig ausgebildet,
sondern gegenüber
einer durchgehenden Kreisform an einem Teil ihres Umfangs abgeflacht.
Die Öffnung 24 weist
einen Öffnungsrand auf
mit einem in Einbaulage der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug
unteren Umfangsteil 28, der zumindest annähernd als
ein Teil eines Kreisbogens ausgebildet ist. Der Umfangsteil 28 erstreckt
sich über
etwa die Hälfte
des gesamten Umfangs des Öffnungsrands
und reicht bis zu einer horizontal durch die Öffnung 24 gelegten
Ebene 30, die die Mittelebene des den unteren Umfangsteil 28 bildenden
Kreisbogens ist. Der oberhalb der Ebene 30 liegende Umfangsteil 32 des Öffnungsrands
ist gegenüber
einem ausgehend vom unteren Umfangsteil 28 durchgehend
fortgesetzt gedachten kreisförmigen
Verlauf abgeflacht. Der obere Umfangsteil 32 des Öffnungsrands
weist einen etwa geradlinigen Bereich 32a auf, der etwa
parallel zur Ebene 30 mit Abstand oberhalb dieser angeordnet
ist und der über
gerundete Bereiche 32b mit dem unteren Umfangsteil 28 verbunden ist.
Im unteren Umfangsteil 28 des Öffnungsrands sind beispielhaft
zwei nach außen
gerichtete Aussparungen 34a, b ausgebildet, die über den
Umfang des Umfangsteils 28 zueinander versetzt angeordnet sind.
Eine erste Aussparung 34a ist etwa auf Höhe der Ebene 30 angeordnet
und eine zweite Aussparung 34b ist in einem Bereich zwischen
einer durch die Öffnung 24 gelegten
vertikalen Mittelebene 36 und der horizontalen Ebene 30 angeordnet.
Im geradlinigen Bereich 32a des oberen Umfangsteils des Öffnungsrands
ist ebenfalls beispielhaft eine nach außen gerichtete Aussparung 34c vorhanden,
die etwas links neben der vertikalen Mittelebene 36 angeordnet
ist.
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Die
Kappe 26 ist in ihrer Form an die Form der Öffnung 24 angepaßt und weist
einen unteren Umfangsteil 26a etwa in Form eines halben
Kreisbogens auf und einen oberen abgeflachten Umfangsteil 26b auf.
Von der Kappe 26 stehen über deren Umfang verteilt drei
Bajonetthaken 38a, b, c axial und nach außen gerichtet
ab, an denen jeweils eine axial gerichtete Schulter 39 ausgebildet
ist. Die Bajonetthaken 38a, b, c sind über den Umfang der Kappe 26 entsprechend
den Aussparungen 34a, b, c des Öffnungsrands der Öffnung 24 verteilt,
wobei zwei Bajonetthaken 38a, b im kreisförmigen Umfangsteil 26a und
ein Bajonetthaken 38c im abgeflachten Umfangsteil 26b der
Kappe 26 angeordnet sind. Die Kappe 26 wird in
axialer Richtung gemäß Pfeil 40 in 1 an
die Rückwand 22 des
Gehäuses 10 angesetzt,
in einer Drehstellung, in der die Kappe in 2 mit gestrichelten
Linien dargestellt ist. In dieser Drehstellung treten die Bajonetthaken 38a,
b, c durch die zugeordneten Aussparungen 34a, b, c des Öffnungsrands
der Öffnung 24 hindurch.
Die Kappe 26 ist anschließend in der Darstellung gemäß 2 im
Uhrzeigersinn gemäß Pfeil 42 in
eine Befestigungsstellung drehbar, wobei die Bajonetthaken 38a,
b, c neben die Aussparungen 34a, b, c gelangen und mit
ihren Schultern 39 an der Innenseite der Rückwand 22 des
Gehäuses 10 angreifen
und die Kappe 26 halten. Bei der Drehbewegung wird die
Kappe 26 um eine Drehachse 44 gedreht, die durch
den Schnitt der horizontalen Ebene 30 und der vertikalen
Mittelebene 36 verläuft.
Dabei gleiten die unteren Bajonetthaken 38a, b der Kappe 26 auf
dem unteren Umfangsteil 28 des Öffnungsrands der Öffnung 24.
Die beiden unteren Bajonetthaken 38a, b der Kappe 26 sind
beide auf demselben Durchmesser D1 bezogen auf die Drehachse 44 angeordnet,
entsprechend dem Abstand der Aussparungen 34a, b von der
Drehachse 44, und der obere Bajonetthaken 38c ist
auf einem kleineren Durchmesser D2 bezogen auf die Drehachse 44 ange ordnet,
entsprechend dem Abstand der Aussparung 34c von der Drehachse 44.
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Die Öffnung 24 weist
in horizontaler Richtung eine ausreichende Weite auf, um den Haltebügel 15 zu
befestigen bzw. zu lösen
und die Lichtquelle 14 durch die Öffnung einzusetzen bzw. herauszunehmen.
In vertikaler Richtung ist die Weite der Öffnung 24 geringer,
und damit auch die Höhe
der Kappe 26, als der Durchmesser des kreisförmigen Teils 28 der Öffnung 24,
so daß die
Höhe des
Gehäuses 10 der Beleuchtungseinrichtung
entsprechend gering ausgeführt
werden kann. Der obere Umfangsteil 32 des Öffnungsrands
der Öffnung 24 ist
allgemein gegenüber
dem kreisbogenförmigen
Verlauf des unteren Umfangsteils 28 abgeflacht und kann
abweichend zur vorstehend beschriebenen konkreten Ausführung auch
durchgehend geradlinig oder durchgehend gekrümmt ausgebildet sein, wobei
jedoch der oberhalb der horizontalen Ebene 30 liegende
Bereich der Öffnung 24 senkrecht
zur Ebene 30 eine geringere Höhe aufweist als der unterhalb
der Ebene 30 liegende Bereich der Öffnung 24. Je nach
Platzverhältnissen kann
die Öffnung 24 und
die Kappe 26 mit ihrem abgeflachten Umfangsteil 28 bzw. 26b beliebig
angeordnet werden, das heißt
beispielsweise vertikal oder schräg.
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Die
Rückwand 22 des
Gehäuses 10 weist
die Öffnung 24 umgebend
an ihrer Außenseite
einen ebenen Bereich 50 auf. Die Kappe 26 weist
einen über
den Öffnungsrand
der Öffnung 24 nach
außen hinausragenden
umlaufenden Flansch 52 mit einer zur Rückwand 22 des Gehäuses 10 hin
offenen umlaufenden Nut 54 auf, in die ein elastisch verformbarer
Dichtring 56 eingelegt ist. Beim Ansetzen der Kappe 26 in
Pfeilrichtung 40 wird der Dichtring 56 elastisch
zusammengedrückt
und bewirkt eine Abdichtung der Öffnung 24 und
außerdem
eine Rückstellkraft,
durch die die Schultern 39 der Bajonetthaken 38 in der
Anlage an der Innenseite der Gehäuserückwand 22 gehalten
werden.