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Die
Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge
mit mindestens einer Lampe und einer die Lampe aufnehmenden Fassung
eines Reflektors, wobei die Lampe einen Sockel aufweist, der mittels
eines Drehverschlusses in der Fassung lösbar befestigbar ist und transversal
zur seiner Längsachse
aus dem Sockel hervorstehende Kontaktfahnen aufweist, die nach einer
Drehung des Sockels in seine Endstellung mit an den Reflektor angebrachten
Kontaktaufnahmen kontaktierbar sind, die einen Kontaktanschluss
für elektrische
Kabel aufweisen.
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Aus
der DE – A – 199 51
203 ist eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge bekannt. Die Beleuchtungseinrichtung
ist ein Scheinwerfer, bei dem der Sockel einer Lampe mittels eines
Drehverschlusses in eine Fassung eines Reflektors einsetzbar ist.
Von der Mantelfläche
des Sockels stehen transversal zu seiner Längsachse mehrere Kontaktfahnen
hervor. Die Kontaktfahnen sind auf der Mantelfläche des Sockels in Umfangsrichtung
versetzt zueinander angeordnet. Beim Einsetzen der Lampe in die
Fassung erfolgt durch ihre Drehbewegung ein Festsetzen der Lampe
in der Fassung und die Kontaktfahnen greifen selbsttätig in Kontaktaufnahmen der
Fassung ein. Die Kontaktaufnahmen weisen die Kontaktfahnen des Sockels
aufnehmende Kontaktklammern aus Federblech und Kontaktstifte für Kabelverbindungen
auf. An die Kontaktstifte sind Anschlussstecker von elektrischen
Kabeln anschließbar,
die mit dem elektrische System des Fahrzeugs verbindbar sind. Die
Kontaktklammern und die Kontaktstifte der Kontaktaufnahmen sind
an Vorsprüngen der
Fassung befestigt. Um vor einem Zusammenbau des Scheinwerfers die
Lichtfunktion prüfen
zu können,
muss in eine Reflektorbaugruppe die Lampe eingesetzt und die Kontaktstifte
kontaktiert werden. Die Lichtfunktion erst nach dem Zusammenbau
des Scheinwerfers zu prüfen
wäre nachteilig,
da in der Massenfertigung ein dann festgestellter Fehler nicht mehr
behoben würde,
da entweder der Scheinwerter nicht demontierbar oder eine Demontage
des Scheinwerfers aus Kostengründen
zu zeitaufwendig ist. Nachteilig bei dem vorstehend beschriebenen Scheinwerter
ist, dass die elektrischen Kabel beim Zusammenbau des Scheinwerfers
einzeln mit den Kontaktanschlüssen
der Kontaktaufnahmen verbunden werden müssen und die Kontaktklammern
und Kontaktstifte der Kontaktaufnahmen vor dem Zusammenbau des Scheinwerfers
am Reflektor befestigt werden müssen.
Eine solche Montage ist für
eine Massenfertigung zu umständlich
und zeitaufwendig. Wenn beim Zusammenbau des Scheinwerfers bei den
einzeln herzustellenden Kontaktverbindungen zwischen den Kontaktstiften
und den Kontaktsteckern der elektrischen Kabel durch unsachgemäße Montage
die elektrische Verbindung gestört
ist, kann auch dieser Fehler wegen dem dann schon zusammengebauten
Scheinwerfers nicht mehr oder nur sehr umständlich behoben werden.
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Weiterhin
ist eine H11 – Lampe
für Beleuchtungseinrichtung
in Fahrzeugen bekannt, deren Kontaktfahnen zur Längsachse der Lampe radial nach außen hervorstehen
und in Einsetzrichtung der Lampe hintereinander angeordnet sind.
Die Lampe ist ebenfalls mittels eines Drehverschlusses in eine Fassung
eines Reflektors einsetzbar.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, die im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebene
Beleuchtungseinrichtung für
Fahrzeuge derart zu gestalten, dass die mit dem Reflektor verbundenen
Kontaktaufnahmen auch nach einem Einsetzen der Lampe in den Reflektor
und einer Prüfung
der Lichtfunktion der Reflektorbaugruppe zusammen mit den elektrischen Kabeln
an dem Reflektor befestigbar sind. Zur Lösung dieser Aufgabe ist die
Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Kontaktaufnahmen
von einem Stecker gebildet sind, der aus einer Richtung mit den
Kontaktfahnen der Lampe und einem mit dem Reflektor verbundenen
Halter zusammensteckbar ist und der an dem Halter in seiner Endlage
festsetzbar ist. Dadurch kann der Stecker mit den Kontaktaufnahmen
zu einer Kabelgruppe gehören,
die erst beim Zusammenbau des Scheinwerfers montiert wird. Eine Prüfung der
Lichtfunktion ist an einer Reflektorbaugruppe möglich, da die Kontaktfahnen
der in die Fassung eingesetzten Lampe freistehen und somit an diesen
die elektrische Kontaktierung vorgenommen werden kann. Der die Kontaktaufnahmen
aufweisende Stecker ist mit den Kabeln verbindbar, bevor diese in
den Scheinwerfer verlegt werden. Die elektrischen Kabel gehören zu mit
elektrischen Steckern versehenen Kabelgruppen die vorgefertigt und
elektrisch geprüft
angeliefert werden. Deshalb ist eine schnelle und einfache Montage
der Kontaktaufnahmen und der elektrischen Kabel beim Zusammenbau
des Scheinwerfers möglich
und die Kontaktierung zu den Kontaktfahnen des Sockels der Lampe
nach der Montage des Steckers an dem Halter sicher. Weiterhin kann
ein Lampenwechsel erfolgen, ohne den Stecker vom Reflektor lösen zu müssen.
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Der
Stecker ist besonders einfach gestaltet, schnell und leicht montierbar
und die elektrischen Kontaktaufnahmen sind geschützt angeordnet, wenn die Kontaktaufnahmen
in einem aus Kunststoff bestehenden Steckergehäuse angeordnet ist, das mit dem
Halter selbstrastend oder selbstklemmend zusammensteckbar ist. Der
Festsitz des Steckergehäuses
an dem Halter kann selbstrastend oder selbstklemmend erfolgen.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform weist
das Steckergehäuse
bei einer Lampe mit mindestens zwei Kontaktfahnen, die in Einsetzrichtung der
Lampe hintereinander angeordnet sind, für jede Kontaktaufnahme einen
Einschubraum auf, wobei das Steckergehäuse jeweils eine Durchtrittsöffnung zu
den Kontaktfahnen in den Einschubräumen aufweist. Dadurch kann
das Steckergehäuse
möglichst klein
bauen. In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn der Halter
für den
Stecker von einem fingerartige Ansatz gebildet ist, der quer zur
Längsachse
des Sockels verläuft,
nach außen
hervorsteht und parallel und in einem Abstand zu einer Tangente
des Sockels verläuft,
wobei bei einer Drehung des Sockels seine Kontaktfahnen selbsttätig in Kontaktaufnahmen
ein greifen. Dadurch verläuft
auch die Steckrichtung des Steckers parallel und zu einer Tangenten
der Mantelfläche
des Sockels und die Ausdehnung der Fassung im Bereich des Steckers
kann radial zur Längsachse
der Lampe möglichst
klein bauen.
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Bei
einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung steht der
fingerartige Ansatz radial zur Längsachse
des Sockels nach außen
hervor. Auch bei dieser Lösung
ist es möglich,
dass bei einer Drehung des Sockels in seine Endlage seine Kontaktfahnen
selbsttätig
in Kontaktaufnahmen eingreifen. Bei einer anderen vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung ist der Stecker vor dem Einsetzen der
Lampe in die Fassung in einer ersten Haltestufe an dem fingerartigen
Ansatz halterbar und nach dem Einsetzen der Lampe in die Fassung
auf die Kontaktfahnen aufsteckbar und in einer zweiten Haltestufe
in seiner Endlage selbsttätig
an dem Ansatz festsetzbar ist, wobei in der zweiten Haltestufe Durchtrittsöffnungen des
Steckergehäuses
für die
Kontaktfahnen als Verriegelungsöffnungen
dienen, die ein selbsttätiges
Herausdrehen der Lampe aus ihrer Endlage verhindern.
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Der
Sockel der Lampe kann aus einem fest mit der Lampe verbundenen Sockelteil
und einem auf den Sockelteil aufgesteckten Sockeladapter bestehen,
der den elektrischen Kontakt zur Lampe herstellt und die radial
nach außen
abstehenden Kontaktfahnen aufweist.
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Bei
einem Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Verbindung für eine Lampe
einer Beleuchtungseinrichtung für
Fahrzeug, umfassend mindestens eine Lampe und einer die Lampe aufnehmenden
Fassung eines Reflektors, wobei die Lampe einen Sockel aufweist,
der mittels eines Drehverschlusses in der Fassung lösbar befestigt
ist und transversal zur seiner Längsachse
aus dem Sockel hervorstehende Kontaktfahnen aufweist, die nach einer
Drehung des Sockels in seine Endstellung mit an den Reflektor angebrachten
Kontakt aufnahmen kontaktierbar sind, die einen Kontaktanschluss
für elektrische
Kabel aufweisen, ist es vorteilhaft, dass mindestens zwei Kontaktaufnahmen
zu einem Stecker zusammengebaut sind und der Stecker nach einem Einsetzen
der Lampe aus einer Richtung mit den Kontaktfahnen der Lampe und
mit dem Reflektor verbundenen Halter zusammengesteckt und in seiner Endlage
an dem Halter befestigt wird, wobei die elektrischen Kabel vor dem
Zusammenstecken des Steckers mit dem Halter und den Kontaktfahnen
der Lampe mit den Kontaktanschlüssen
der Kontaktaufnahmen des Steckers verbunden werden. Dadurch können die
elektrischen Kabel als vorkonfektionierte Kabelgruppen benutzt werden,
die auch den direkten Anschlusskontakt zu den Kontaktfahnen der
Lampe herstellen. Dadurch ist die Kontaktierung nach dem Zusammenbau
des Scheinwerfers sicher.
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Zwei
Ausführungsbeispiele
nach der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und zwar zeigen
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1 in
einer Seitenansicht einen Reflektor einer Beleuchtungseinrichtung
für Fahrzeuge
des ersten Ausführungsbeispiels
mit einer in eine separate Fassung des Reflektors eingesetzten Lampe
und einem elektrischen Stecker,
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2 die
Lampe vor dem Einsetzen in die Fassung des Reflektors, wobei die
Fassung und der fingerförmige
Halter direkt an den Reflektor angeformt sind,
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3 in
einer Explosionsdarstellung den Reflektor, die Fassung, ein Steckergehäuse des elektrischen
Steckers und die Lampe,
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4 in
einer Explosionsdarstellung die Lampe, die Fassung, das Steckergehäuse des
elektrischen Steckers und die an elektrische Kabel befestigten Kontaktaufnahmen
des elektrischen Steckers,
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5 eine
Teildraufsicht auf den Reflektor mit der Lampe, der Fassung und
dem elektrischen Stecker,
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6 einen
Längsschnitt
nach der Linie A-A von 5 durch das Steckergehäuse des
elektrischen Steckers und den Halter, auf den das Steckergehäuse selbstrastend
aufgesteckt ist,
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7 einen
mittleren Längsschnitt
durch einen Reflektor mit Fassung, Lampe und elektrischen Stecker
des zweiten Ausführungsbeispiels,
wobei der elektrische Stecker an einem Halter in einer ersten Haltestufe
vorverrastet ist,
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8 den
Reflektor nach 7 mit dem elektrischen Stecker
in einer zweiten Haltestufe, in der der elektrische Stecker mit
Kontaktfahnen der Lampe kontaktiert,
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9 den
Reflektor mit integrierter Fassung, separat montiertem Halter und
das Steckergehäuse des
elektrischen Steckers und die an elektrische Kabel befestigten Kontaktaufnahmen
des elektrischen Steckers,
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10 eine
perspektivische Darstellung nach 9 nach montierter
Lampe und
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11 eine
Teildraufsicht nach 10.
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Die
in den 1 bis 6 und 9 bis 11 dargestellte
Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge
weist einen schalenförmigen
Reflektor 3 auf, der zum Beispiel aus Metall oder Kunststoff
aller Art hergestellt ist und an seinem Scheitel mit einer Aufnahmeöffnung 19 für eine Lampe 1 versehen
ist. Die Aufnahmeöffnung
ist auf der Rückseite
des Reflektors 3 von einer ringförmigen Fassung 2 umgeben,
die aus einem Metallguss oder aus Kunststoff hergestellt ist. Die
Fassung 2 ist an einem Reflektorhals 20, der die
Aufnahmeöffnung 19 auf
der Rückseite
des Reflektors 3 umgibt befestigt. Die Fassung 2 kann
einteilig mit dem Reflektor 3 ausgeführt sein. Die ringförmig Fassung 2 weist
in ihrer zentralen Öffnung
radial nach innen vorspringende Verriegelungsansätzen 21 eines Drehverschlusses 5 auf,
die zusammen mit Verriegelungszungen 22 der Lampe den Drehverschluss 5 bilden.
Die Lampe 1 weist einen Glaskolben 23 und einen
aus Kunststoff oder Keramik bestehenden Sockel 4 auf, zwischen
denen die Verriegelungszungen 22 radial nach außen stehen. Der
Sockel 4 kann auch einen Adapter aufweisen, der mit einer
Lampe (zum Beispiel H7-Lampe) lösbar verbunden
ist, die entgegen ihrer Einsetzrichtung weisenden Anschlussfahnen
aufweist (nicht dargestellt). Bei der Montage der Lampe 1 wird
diese mit ihrem Glaskolben voraus durch die zentrale Öffnung der
Fassung 2 hindurch in das Innere des Reflektors 3 geführt. Nach
einem Verdrehen der Lampe 1 um ihre Längsachse 6 ist die
Lampe 1 mittels des Drehverschlusses 5, der ein
Bajonettverschluss ist, in einer verriegelten Endlage an der Fassung 2 befestigt. Dabei
ist die Lampe 1 durch Federelemente 24 des Sockels 4 in
axialer Richtung gegenüber
der Fassung 2 spielfrei gehaltert. Die in der Zeichnung
dargestellte Lampe 1 ist bekannt unter der Bezeichnung
H11B. Der Sockel 4 der Lampe 1 weist von seiner
Mantelfläche
zwei radial nach außen
stehende Kontaktfahnen 7 auf. Die beiden Kontaktfahnen 7 sind
in Einsetzrichtung der Lampe 1 gesehen hintereinander angeordnet
und als Flachsteckeranschlüsse
ausgebildet. Die Kontaktfahnen 7 greifen in Kontaktklammern 25 von Kontaktaufnahmen 8 ein.
Weiterhin weisen die Kontaktaufnahmen 8 auf der den Kontaktklammern 25 gegenüberliegenden
Seite Kontaktanschlüsse 9 für elektrische
Kabel 10 auf. Zwischen den Kontaktklammern 25 und
den Kontaktanschlüssen 9 sind
die Kontaktaufnahmen 8 mit einem Befestigungsabschnitt 26 versehen.
Die Kontaktaufnahmen 8 sind einteilig aus elektrisch leitendem
Material wie zum Beispiel Metallblech hergestellt. Die Kontaktanschlüsse 9 sind
von Quetschverbindern gebildet, durch die eine unlösbare Verbindung
zwischen der Kontaktaufnahme 8 und der elektrischen Seele
der Kabel 10 besteht. Die Kontaktaufnahmen 8 sind
in Einschubräume 15 eines
aus Kunststoff bestehenden Steckergehäuses 14 soweit eingesteckt,
bis ein Rastelement des Befestigungsabschnitts 26 der Kontaktaufnahme 8 selbsttätig mit
dem Steckergehäuse 14 verrastet. Das
Steckergehäuse 14 und
die Kontaktaufnahmen 8 bilden zusammen einen elektrischen
Stecker 11. Das Steckergehäuse 8 weist eine Befestigungsöffnung 27 auf,
durch den der Stecker 11 in Richtung 12 auf einen
fingerförmigen
Ansatz eines Halters 13 der Fassung 2 (siehe 1, 3, 4 und 5) oder
des Reflektors 3 (siehe 2) oder
einen separat auf den Reflektor 3 montierten Halter, der
mittels einem Befestigungsmittel 32 am Reflektor 3 befestigt ist
(siehe 9, 1 und 11) aufsteckbar
ist. Der fingerförmige
Halter 13 ist an die Fassung 2 oder den Reflektor 3 angeformt
oder als separates Bauteil an dem Reflektor 3 befestigt
und verläuft
parallel zur einer Tangente der Mantelfläche des Sockels 4.
Der fingerförmige
Halter 13 weist ein Rastmittel 28 auf, durch das
der Stecker 11 bei seinem Aufstecken auf den fingerförmigen Halter 13 selbsttätig mit
dem Halter verrastet. Beim Aufstecken des Steckers 11 in Richtung 12 auf
den Halter 13 werden gleichzeitig die Kontaktklammern 25 der
Kontaktaufnahmen 8 auf die Kontaktfahnen 7 der
bereits montierten Lampe 1 aufgesteckt. Die Kontaktfahnen 7 der
Lampe 1 ragen durch schlitzartige Durchtrittsöffnungen 16 des
Steckergehäuses 14 hindurch
und greifen in die Kontaktklammern 25 ein. Die Durchtrittsöffnungen 16 sind
an dem den elektrischen Kabeln 10 abgewandten Endabschnitt
des Steckergehäuses 14 eingebracht. Dieser
Endabschnitt verjüngt
sich durch eine schräg oder
in einem Bogen verlaufende Seitenfläche 29 zu seinem freien
Ende hin. Der Bogen der Seitenfläche verläuft benachbart
zur Mantelfläche
des Sockels 4. Dadurch sind die Kontaktklammern 25 möglichst nahe
zu den Kontaktfahnen 7 angeordnet und die elektrische Kontaktierung
ist sicher. Die schlitzartigen Durchtrittsöffnungen 16 verlaufen
von der Stirnfläche des
Steckergehäuses 14 bis
in die bogenförmig
verlaufende Seitenfläche 29 hinein.
Dadurch ist es möglich,
dass nach einem Aufstecken des Steckers 11 auf den Halter 13 die
Lampe 1 wechselbar ist ohne den Stecker 11 lösen zu müssen. Um
die Lampe 1 einfach und leicht verdrehen zu können weist
der Sockel 4 an seiner Rückseite eine rippenartige Handhabe 30 auf.
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Die
in den 7 und 8 dargestellte zweite Ausführungsform
einer Beleuchtungseinrichtung für
Fahrzeuge weist gegenüber
der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform nachfolgend beschriebene
Unterschiede auf. Die Fassung 2 und der fingerförmige Halter 13 sind
einteilig mit dem Reflektor 3 aus Kunststoff hergestellt.
Der fingerförmige Halter 13 ist
an den äußeren freien
Rand der Fassung 2 angeformt und erstreckt sich von diesem
radial zur Längsachse 6 der
Lampe 1 nach außen.
Der Stecker 11 ist in Richtung 12, die radial
nach innen zur Längsachse 6 weist,
auf den fingerförmigen
Halter 13 aufge steckt. Der fingerförmige Halter 13 weist für den elektrischen
Stecker 11 eine erste und zweite Haltestufe 17 bzw. 18 auf.
In der ersten Haltestufe 17 ist der Stecker 11 vorverrastet
gehalten und zu den Kontaktfahnen 8 des Sockels 4 in
einem Abstand angeordnet. In dieser Haltestufe 17 kann
die Lampe 1 gewechselt werden. Nach dem Wechsel der Lampe 1 wird
der Stecker 11 in Richtung 12 zu den Kontaktfahnen 7 hin
verschoben, bis die Kontaktklammern 25 auf die Kontaktfahnen 7 aufgesteckt
sind und der Stecker 11 in der zweiten Haltestufe 18 mit
dem fingerförmigen
Halter 13 fest verrastet ist. Die Durchtrittsöffnungen 16 für die Kontaktfahnen 7 des
Sockels 4 sind nur in die dem Sockel 4 zugewandten
Stirnfläche 31 des
Steckergehäuses 14 eingebracht.
Dadurch kann in der zweiten Haltestufe 18 des Steckers 11 sich
die Lampe 1 nicht ungewollt aus ihrer Endlage herausdrehen.
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- 1
- Lampe
- 2
- Fassung
- 3
- Reflektor
- 4
- Sockel
- 5
- Drehverschluss
- 6
- Längsachse
- 7
- Kontaktfahne
- 8
- Kontaktaufnahme
- 9
- Kontaktanschluss
- 10
- elektrisches
Kabel
- 11
- Stecker
- 12
- Richtung
- 13
- Halter
- 14
- Steckergehäuse
- 15
- Einschubraum
- 16
- Durchtrittsöffnung
- 17
- erste
Haltestufe
- 18
- zweite
Haltestufe
- 19
- Aufnahmeöffnung
- 20
- Reflektorhals
- 21
- Verriegelungsansätze
- 22
- Verriegelungszungen
- 23
- Glaskolben
- 24
- Federelement
- 25
- Kontaktklammern
- 26
- Befestigungsabschnitt
- 27
- Befestigungsöffnung
- 28
- Rastmittel
- 29
- Seitenfläche
- 30
- Handhabe
- 31
- Stirnfläche
- 32
- Befestigungsmittel