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DE19515565B4 - Hinterradaufhängung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Hinterradaufhängung für Kraftfahrzeuge Download PDF

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DE19515565B4
DE19515565B4 DE19515565A DE19515565A DE19515565B4 DE 19515565 B4 DE19515565 B4 DE 19515565B4 DE 19515565 A DE19515565 A DE 19515565A DE 19515565 A DE19515565 A DE 19515565A DE 19515565 B4 DE19515565 B4 DE 19515565B4
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Hinterradaufhängung für ein hinterradgetriebenes Kraftfahrzeug mit:
– einem Radträger (2) zur drehbaren Lagerung eines Rades (1), der einen Zentralteil mit einer Durchgangsöffnung (20) zur Aufnahme einer Antriebswelle (21) und eine Verlängerung (22) aufweist, die sich an der Innenseite des Rades (1) so weit nach oben erstreckt, bis sie höher liegt als das Rad (1) selbst;
– einem oberen Lenker (3) zur Verbindung eines oberen Endes der Verlängerung (22) des Radträgers (2) mit einem Fahrzeugchassis (6);
– einem unteren Lenker (4) zur Verbindung eines unteren Endes des Radträgers (2) mit einem Teilrahmen (8), der unter dem Fahrzeugchassis (6) angeordnet und mit diesem elastisch verbunden ist;
– einem in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges liegenden Längslenker (7) zur Verbindung einer Vorderseite des Radträgers (2) mit dem Fahrzeugchassis (6);
– zwei jeweils einen Stoßdämpfer (500, 510) und eine Feder (501, 511) aufweisenden Dämpfungselementen (50, 51), die jeweils zwischen dem Teilrahmen...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Hinterradaufhängung für hinterradgetriebene Kraftfahrzeuge und insbesondere auf eine solche zur Verbesserung des Fahrkomforts, die zudem eine Vergrößerung des Innnenraumes des Kraftfahrzeugs erlaubt und darüber hinaus zu einer besseren Steuerbarkeit und Stabilität des Kurvenverhaltens führt, und zwar duch Vorsehen zweier Absorptionselemente jeweils an einem Hilfs- bzw. Teilrahmen in vorderen und hinteren Bereichen einer Achse.
  • Üblicherweise verbindet ein Radaufhängungssystem eine Achse mit einem Fahrzeugrahmen und absorbiert Stöße und Vibrationen, die beim Fahren auf der Straße auftreten, um den Fahrkomfort und die Fahrsicherheit zu erhöhen.
  • Die vertikale Verbindung des Aufhängungssystems muß flexibel genug sein, um beim Fahren auftretende Stöße und Vibrationen reduzieren zu können, während andererseits die Horizontalverbindung des Aufhängungssystems stark genug sein muß, um auf das Rad wirkende Fahrkräfte, Bremskräfte und solche Kräfte aufnehmen zu können, die bei Kurvenfahrten auftreten.
  • Zu den Aufhängungssystemen zählen Starrachsen-Aufhängungen und sogenannte unabhängige Aufhängungen. In neuerer Zeit werden darüber hinaus Kraftfahrzeuge mit unabhängigen Aufhängungen vom Mehrlenkertyp ausgestattet, die einen noch besseren Fahrkomfort ermöglichen. Die unabhängigen Aufhängungen vom Mehrlenkertyp (Multi-Link-Typ) enthalten wenigstens vier Lenker und besitzen darüber hinaus einen hohen Freiheitsgrad des Layouts.
  • Eine unabhängige Aufhängung vom Mehrlenkertyp ist in 4 gezeigt. Sie enthält einen Radträger 100, der ein Rad drehbar trägt, einen oberen Lenker 102 zur Verbindung des oberen Teils des Radträgers 100 mit einer Fahrzeugkarosserie, einen unteren Lenker 104 zur Verbindung des unteren Teils des Radträgers 100 mit der Fahrzeugkarosserie und ein Federbein (strut arm) 110, bestehend aus einem Stoßdämpfer 106 und einer Feder 108, wobei das untere Ende des Federbeins 110 mit dem unteren Lenker 104 verbunden ist, während das obere Ende des Federbeins 110 an der Fahrzeugkarosserie aufgehängt ist und diese trägt.
  • Die oben beschriebene konventionelle Radaufhängung weist unterschiedliche mechanische Eigenschaften auf, die abhängen von der Anordnung oder der Länge eines jeden Lenkers bzw. einer jeden Verbindung, wodurch der hohe Freiheitsgrad des Layouts erreicht wird.
  • Die auf das Rad wirkende Kraft wird auf jeden Lenker verteilt, so daß es möglich ist, sowohl zu einer verbesserten Steuerbarkeit als auch zu einem erhöhten Fahrkomfort zu kommen.
  • Allerdings gibt es bei der obigen konventionellen Radaufhängung ein Problem, wenn sie als Hinterradaufhängung für hinterradgetriebene Fahrzeuge verwendet wird, weil es dann zu Störungen zwischen einer Antriebsachse und einer Feder oder einer Federbeinanordnung kommt. Dagegen ist es unproblematisch, wenn die herkömmliche Hinterradaufhängung bei einem frontgetriebenen bzw. vorderradgetriebenen Kraftfahrzeug zum Einsatz kommt.
  • Um das obige Problem zu überwinden, wurde bereits vorgeschlagen, den unteren Teil des Dämpfungselements des konventionellen Aufhängungssystems nach vorn und hinten aufzuteilen, derart, daß dann die Antriebswelle durch den dann infolge der Aufteilung erhaltenen Raum hindurch treten kann. Mit anderen Worten werden jetzt Bereiche des Federbeins beidseitig um die Antriebswelle herumgeführt.
  • In diesem Fall sollte jedoch der obere Teil des Dämpfungselements angehowerden, derart, dass die Antriebswelle bei Vibration des Rades frei schwingen kann, ohne daß die Gefahr besteht, daß sie in Kontakt mit dem Federbein im Bereich der Aufteilung kommt. Diese Maßnahme würde aber dazu führen, daß sich dann der Innenraum des Kraftfahrzeugs verkleinern würde.
  • Die US 4,966,385 betrifft eine Hinterradaufhängung für ein Kraftfahrzeug, mit
    • – einem Radträger zur drehbaren Lagerung eines Rades, der eine Verlängerung aufweist, die sich an der Innenseite des Rades so weit nach oben erstreckt bis sie höher liegt als das Rad selbst;
    • – einem oberen Lenker zur Verbindung eines oberen Endes der Verlängerung des Radträgers mit einem Fahrzeugchassis;
    • – einem unteren Lenker zur Verbindung eines unteren Endes des Radträgers mit einem Teilrahmen, der unter dem Fahrzeugchassis angeordnet und mit diesem elastisch verbunden ist;
    • – einem in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs liegenden Längslenker zur Verbindung einer Vorderseite des Radträgers mit dem Fahrzeugchassis;
  • Die US 4,848,789 betrifft ein Fahrzeugchassis, insbesondere einen Chassis-Querträger für ein Schwerlastfahrzeug. Ein Chassis-Querträger zeigt dabei u.a. eine Hinterradaufhängung für ein hinterradgetriebenes Kraftfahrzeug mit
    • – einem Radträger zur drehbaren Lagerung eines Rades, der einen Zentralteil mit einer Durchgangsöffnung zur Aufnahme einer Antriebswelle aufweist.
  • Der Radträger ist mit seinem unteren Abschnitt über ein Kugelgelenk mit einem gabelförmigen Querlenker verbunden, dessen andere Enden an einem Traggehäuse angelenkt sind. Ein oberer Abschnitt des Radträgers ist mittels eines weiteren Kugelgelenks an einem Ende eines oberen Querlenkers gehalten, dessen anderes Ende mittels eines Pins schwenkbar am Traggehäuse gehalten ist. Zwei Federn sind so zwischen dem unteren Querlenker und einem Widerlager angeordnet, dass die Antriebswelle und der obere Querlenker zwischen ihnen hindurch verlaufen.
  • Die US 4,813,704 beschreibt eine weitere Radaufhängung für ein angetriebenes Vorderrad, bei der ein Achsschenkel mit seinem unteren Abschnitt an einem unteren Querarm und mit seinem oberen Abschnitt an einem oberen Querarm gelagert ist. Der untere Querarm, der zwei V-förmig angeordete Abschnitte aufweist, ist an einem Längsträger eines Teilrahmens angelenkt. An den Abschnitten des unteren Querarms sind Stoßdämpfer mit ihren zylinderseitigen Enden abgestützt, während ihre oben liegenden kolbenseitigen Enden an einem Widerlager abgestützt sind, das auf dem Längsträger des Teilrahmens angebracht ist. Der obere Querarm ist mit seinem vom Achsschenkel abgewandten Ende schwenkbar an den Zylinderabschnitten der Stoßdämpfer befestigt. Zur Abfederung von Stößen ist eine Blattfeder vorgesehen. Der Teilrahmen ist über eine elastische Isoliermontierung mit dem Fahrzeugrahmen verbunden.
  • Die JP 63-31 807 A zeigt eine Radaufhängung für ein lenkbares Rad, die einen Radträger mit einer Achse aufweist, der über einen oberen gabelförmigen Lenker und einen unteren V-förmigen Lenker mit einem Hauptrahmen verbunden ist, der einen Teilrahmen aufweist, mit
    • – zwei jeweils einen Stoßdämpfer und eine Feder aufweisenden Dämpfungselementen, die jeweils zwischen dem Teilrahmen und dem unteren Steuerarm vor und hinter der Achse angeordnet sind.
  • Die DE 19 07 841 A zeigt eine Radaufhängung für ein angetriebenes, lenkbares Vorderrad, die einen Achsschenkel mit einer unteren Verlängerung und einer nach oben gerichteten Verlängerung umfaßt. Die untere Verlängerung des Achsschenkels ist über ein Kugelgelenk mit einem quer verlaufenden Arm verbunden, dessen anderes Ende über ein Gelenk mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden ist. Das obere Ende der nach oben gerichteten Verlängerung ist über ein weiteres Kugelgelenk mit einem Ende eines Dreipunktarms verbunden, dessen anderes Ende durch zwei Gelenke ebenfalls an der Karosserie gehalten ist. Zwischen der Karosserie und dem unteren Arm ist ein Federbein vorgesehen, das sich unterhalb des oberen Dreieckarms an der Karosserie abstützt. Das untere Ende des Federbeins besteht dabei aus zwei parallel zueinander verlaufenden Schienen, zwischen denen ein Freiraum zur Durchführung einer das Rad antreibendenden Antriebswelle vorgesehen ist.
  • Die JP 4-183 619 A beschreibt eine Radaufbängung für ein angetriebenes Fahrzeugrad, enthaltend einen Achsschenkel mit einer sich nach oben bis über die Oberseite des Rades erstreckenden sichelförmigen Verlängerung. Ein unterer Querarm, der mit seinem einen Ende an einem Fahrzeugchasssis anlenkbar ist und der an seinem anderen Ende mit dem Achsschenkel verbunden ist, stützt eine Stoßdämpferanordnung, die einen unteren gabelförmigen Abschnitt aufweist, zwischen dessen Gabelarmen eine Antriebswelle hindurchgeführt ist. Das obere Ende der sich nach oben erstreckenden Verlängerung des Achsschenkels ist über einen gabelförmigen oberen Querarm, der die Stoßdämpferanordnung umgreift, ebenfalls am Fahrzeugchassis festlegbar.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Hinterradaufhängung für ein hinterradgetriebenes Kraftfahrzeug zu schaffen, die einerseits den Fahrkomfort verbessert und andererseits die Ausbildung eines größeren Kraftfahrzeuginnenraums ermöglicht. Darüber hinaus soll sich sowohl eine bessere Steuerbarkeit des Kraftfahrzeugs einstellen als auch ein stabileres Kurvenverhalten.
  • Die Lösung der gestellten Aufgabe ist im Patentanspruch 1 angegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Eine Hinterradaufhängung nach der Erfindung weist folgende Einrichtungen auf: einen Radträger zur drehbaren Lagerung eines Rades, wobei ein Zentralteil des Radträgers eine Durchgangsöffnung hat, durch die eine Antriebswelle des Rades hindurchläuft. Ferner ist der Radträger mit einer nach oben weisenden Verlängerung einstückig verbunden, die sich an der Innenseite des Rades so weit nach oben erstreckt, bis sie höher liegt als das Rad selbst. Dabei ist die Verlängerung sichelartig im Abstand um das Rad herumgeführt, so daß ihr oberes Ende auch im Abstand oberhalb der Lauffläche des Rades zu liegen kommen kann. Ein oberer Lenker ist vorgesehen zur Verbindung des oberen Endes der Verlängerung des Radträgers mit dem Fahrzeugchassis.
  • Ferner ist ein unterer Lenker vorgesehen zur Verbindung des unteren Teils des Radträgers mit dem Fahrzeugchassis. Ein in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs liegender Längslenker verbindet die Vorderseite des Radträgers mit dem Fahrzeugchassis. Ferner sind zwei Dämpfungselemente vorhanden, die jeweils aus einem Stoßdämpfer und einer Feder bestehen, und die jeweils zwischen einem Teilrahmen des Kraftfahrzeugs und dem unteren Lenker angeordnet sind, und zwar vor und hinter der Antriebswelle. Für die Dämpfungselemente gilt Kf < Kr und Cf > Cr. Hierin sind die Federkonstante und ein Dämpfungskoeffizient des vorderen Dämpfungselements mit Kf und Cf bezeichnet, während die Federkonstante und ein Dämpfungskoeffizient des hinteren Dämpfungselements mit Kr und Cr bezeichnet sind.
  • Die Verlängerung des Radträgers ist, wie bereits erwähnt, sichelartig gekrümmt, wobei die konvexe Seite nach innen weist bzw. die konkave Seite in Richtung zum Rad. Dabei ist die Verlängerung im Abstand um das Rad herumgeführt, wobei das obere Ende der Verlängerung im Abstand zur oberen Seite des Rades bzw. oberhalb des Rades zu liegen kommt.
  • Der radseitige Verbindungsbereich des oberen Lenkers ist mit dem oberen Ende der Verlängerung des Radträgers gelenkig verbunden, beispielsweise über ein Kugelgelenk. Dagegen ist der obere Lenker in Richtung zur Chassisseite hin in einen vorderen und einen hinteren Arm verzweigt, wobei diese beiden Arme mit dem Fahrzeugchassis über jeweils eine elastische Buchse bzw. Hülse verbunden sind.
  • Der untere Lenker weist einen vorderen unteren Arm und einen hinteren unteren Arm auf. Dazwischen liegt die Antriebswelle. Die radseitigen Bereiche eines jeden dieser Arme kommen in derselben Ebene zu liegen und sind mit dem unteren Teil des Radträgers verbunden, und zwar gelenkig, z.B. über Kugelgelenke. Dagegen sind die zum Chassis weisenden Bereiche dieser beiden Arme mit dem Teilrahmen verbunden, und zwar elastisch, beispielsweise über elastische Buchsen bzw. Hülsen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Hinterradaufhängungssystems nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Rückansicht des Hinterradaufhängungssystems nach 1;
  • 3 eine Seitenansicht des Hinterradaufhängungssystems nach 1; und
  • 4 ein konventionelles Aufhängungssystem.
  • Das bevorzugte Ausführungsführungsbeispiel der Erfindung wird nach folgend unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 im einzelnen erläutert.
  • Ein Rad 1 ist drehbar an einem Radträger 2 gelagert. Ein Zentralteil des Radträgers 2 weist dazu eine Durchgangsöffnung 20 auf, durch die eine Achse 21 (3) bzw. Radachse hindurchtreten kann.
  • Eine nicht dargestellte Spindel ist am Ende dieser Achse bzw. Radachse vorgesehen, so daß über diese Spindel das Rad angetrieben werden kann. Der obere Teil des Radträgers 2 weist eine Verlängerung 22 auf, mit der er einstückig verbunden ist. Diese Verlängerung 22 ist sichelförmig nach oben gebogen, wobei die konvexe Seite nach innen weist und ihre konkave Seite zum Rad. Die sichelförmig gebogene Verlängerung 22 ist dabei innen im Abstand um den Reifen des Rades 1 herumgeführt. Dabei kommt ihr oberes Ende im Abstand zur Oberseite des Rades 1 zu liegen. Sie kann so weit um das Rad herumgeführt sein, daß sie im Abstand oberhalb der Lauffläche des Rades liegt. Infolge der gebogenen Form der Verlängerung 22 wird verhindert, daß es aufgrund von Berührungen mit dem Rad 1 zu Störungen kommt.
  • Ein oberer Steuerarm 3 verbindet das obere Ende der Verlängerung 22 mit einem Fahrzeugchassis 6.
  • Ein radseitiges Verbindungselement 30 des oberen Steuerarms 3 ist mit dem oberen Ende der Verlängerung 22 des Radträgers 2 über ein Kugelgelenk verbunden. Dagegen ist der zum Fahrzeugchassis weisende Bereich des Steuerarms 3 in eine vordere und eine hintere Verbindung 31 aufgeteilt, wobei jede dieser Verbindungen 31 mit dem Fahrzeugchassis 6 über eine elastische Hülse verbunden ist, beispielsweise über eine Gummihülse.
  • Ein unterer Steuerarm 4 verbindet das untere Ende des Radträgers 2 mit dem Fahrzeugchassis 6 und weist einen vorderen Arm 40 und einen hinteren Arm 41 auf.
  • Radseitige Verbindungselemente 42, 43 der jeweiligen Arme 40, 41 sind mit dem unteren Teil des Radträgers 2 jeweils über ein Kugelgelenk verbunden oder über Gummihülsen mit geeigneter Stärke bzw. Festigkeit. Dagegen sind chassisseitige Verbindungselemente 44, 45 an den Armen 40, 41 vorhanden, um diese mit einem Sub- bzw. Teilrahmen 8 des Kraftfahrzeugchassis 6 zu verbinden, wobei die Verbindungselemente 44, 45 in Form elastischer Hülsen bzw. Gummihülsen vorliegen können.
  • Die bei den obigen Verbindungen verwendeten Gummihülsen sind hinreichend elastisch ausgebildet und können ausreichend nach oben und unten auftretende Vibrationen der Steuerarme 3 und 4 aufnehmen bzw. steuern oder dämpfen.
  • Eine Dämpfungseinrichtung 5 enthält zwei Dämpfungselemente 50 und 51.
  • Das Dämpfungselement 50 weist einen Stoßdämpfer 500 und eine Feder 501 auf und liegt vor einer Achse 21, während das Dämpfungselement 51 einen Stoßdämpfer 510 und eine Feder 511 aufweist und hinter der Achse 21 liegt.
  • Die unteren Enden der Dämpfungselemente 50, 51 sind jeweils mit der oberen Seite der vorderen und hinteren unteren Arme 40, 41 verbunden, während die oberen Enden der Dämpfungelemente 50, 51 jeweils mit Trägerbereichen 80, 81 des Sub- bzw. Teilrahmens 8 verbunden sind.
  • Die Träger- bzw. Abstützbereiche 80, 81 des Sub- bzw. Teilrahmens 8 besitzen eine nach oben weisende konvexe Form und sind becherartig am Sub- bzw. Teilrahmen 8 ausgebildet. In diese becherartigen Trägerbereiche 80, 81 sind von unten die oberen Enden der Dämpfungselemente 50, 51 entsprechend eingesetzt, wobei die Dämpfungselemente 50, 51 selbst in Richtung zur Chassisseite geneigt verlaufen.
  • Die Dämpfungselemente dienen dazu, von der Straße kommende vertikale Stöße zu absorbieren.
  • Ein Steuer- bzw. Längsarm 7 ist in Longitudinalrichtung des Fahrzeugs angeordnet. Ein vorderseitiger Verbindungsbereich 70 des Längsarms 7 ist mit dem Fahrzeugchassis verbunden oder mit einem Seitenelement, und zwar über eine elastische Hülse bzw. Buchse. Dagegen ist ein hinterer Verbindungsbereich 71 des Längsarms 7 mit der Vorderseite des Radträgers 2 verbunden, und zwar ebenfalls über eine elastische Buchse bzw. Hülse. Durch den Längsarm wird die Steifigkeit des Radaufhängungssystems vergrößert.
  • Da die Dämpfungseinrichtung 5 in eine vordere und eine hintere Dämpfungseinrichtung 50, 51 aufgeteilt ist und zwischen dem Sub- bzw. Teilrahmen 8 und dem unteren Steuerarm 4 liegt, werden in Vertikalrichtung nach oben oder unten wirkende Stöße bzw. auftretende Bewegungen des Rades 1 entsprechend aufgeteilt und abgebaut, so daß die jeweiligen Stöße erst dann über den Sub- bzw. Teilrahmen 8 zum Fahrzeugchassis 6 gelangen. Hierdurch wird der Fahrkomfort erheblich verbessert.
  • Da andererseits die Dämpfungseinrichtung 5 nicht das Fahrzeugchassis 6 trägt, dieses also nicht an der Dämpfungseinrichtung 5 aufgehängt ist, kann in Übereinstimmung mit der Erfindung der Innenraum des Kraftfahrzeugs vergrößert werden, und zwar um soviel, wie durch die gestrichelte Linie 60 in 2 gezeigt ist, da in diesem Bereich kein Dämpfungselement mehr vorhanden zu sein braucht, wie das noch beim konventionellen Radaufhängungssystem der Fall war. Der Teilrahmen 8 kann z.B. das Chassis 6 elastisch tragen.
  • Gilt andererseits Kf < Kr und Cf > Cr, wobei Kf und Cf jeweils eine Federkonstante und ein Dämpfungskoeffizient des vorderen Dämpfungselements 50 sind, während Kr und Cr jeweils eine Federkonstante und ein Dämpfungskoeffizient des hinteren Dämpfungselements 51 sind, so neigt das Kraftfahrzeug zu Übersteuerung bei plötzlichen Kurvenfahrten oder sofort nach Beendigung plötzlicher Kurvenfahrten, während das Kraft fahrzeug zu Untersteuerung neigt bei langsamen Kurvenfahrten oder beim Ausrollen sofort nach Beendigung langsamer Kurvenfahrten. Das bedeutet aber, daß sich mit der erfindungsgemäßen Radaufhängungsvorrichtung auch die Steuerbarkeit und die Stabilität des Kraftfahrzeugs verbessern lassen.

Claims (4)

  1. Hinterradaufhängung für ein hinterradgetriebenes Kraftfahrzeug mit: – einem Radträger (2) zur drehbaren Lagerung eines Rades (1), der einen Zentralteil mit einer Durchgangsöffnung (20) zur Aufnahme einer Antriebswelle (21) und eine Verlängerung (22) aufweist, die sich an der Innenseite des Rades (1) so weit nach oben erstreckt, bis sie höher liegt als das Rad (1) selbst; – einem oberen Lenker (3) zur Verbindung eines oberen Endes der Verlängerung (22) des Radträgers (2) mit einem Fahrzeugchassis (6); – einem unteren Lenker (4) zur Verbindung eines unteren Endes des Radträgers (2) mit einem Teilrahmen (8), der unter dem Fahrzeugchassis (6) angeordnet und mit diesem elastisch verbunden ist; – einem in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges liegenden Längslenker (7) zur Verbindung einer Vorderseite des Radträgers (2) mit dem Fahrzeugchassis (6); – zwei jeweils einen Stoßdämpfer (500, 510) und eine Feder (501, 511) aufweisenden Dämpfungselementen (50, 51), die jeweils zwischen dem Teilrahmen (8) und dem unteren Lenker (4) vor und hinter der Antriebswelle (21) angeordnet sind; – Dämpfungselementen (50, 51) für die die Beziehungen Kf < Kr und C f> Cr gelten, wobei Kf eine Federkonstante und Cf ein Dämpfungskoeffizient des vorderen Dämpfungselements (50) sowie Kr eine Federkonstante und Cr ein Dämpfungskoeffizient des hinteren Dämpfungselements (51) sind.
  2. Hinterradaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerung (22) des Radträgers (2) in Richtung der Radseite umgebogen ist, wobei ein Spalt zwischen dem oberen Ende der Verlängerung (22) des Radträgers (2) und der oberen Seite des Rades (1) liegt.
  3. Hinterradaufhängung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein radseitiges Verbindungselement (30) des oberen Lenkers (3) mit dem oberen Ende der Verlängerung (22) des Radträgers (2) gelenkig verbunden ist, z.B. über ein Kugelgelenk, und dass sich ferner der obere Lenker (3) in Richtung zur Chassisseite aufteilt in einen vorderen und einen hinteren Lenkerarm, die jeweils über eine elastische Buchse mit dem Fahrzeugchassis (6) verbunden sind.
  4. Hinterradaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Lenker (4) einen vorderen Arm (40) und einen hinteren Arm (41) aufweist, wobei sich die radseitigen Verbindungselemente (42, 43) beider Arme (40, 41) in derselben Ebene treffen und die Arme (40, 41) dort mit dem unteren Teil des Radträgers (2) über Kugelgelenke verbunden sind, und dass ferner die chassisseitigen Verbindungselemente (44, 45) der beiden Arme (40, 41) mit dem Teilrahmen (8) jeweils über elastische Buchsen verbunden sind.
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