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DE102006059778B3 - Radaufhängung - Google Patents

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DE102006059778B3
DE102006059778B3 DE102006059778A DE102006059778A DE102006059778B3 DE 102006059778 B3 DE102006059778 B3 DE 102006059778B3 DE 102006059778 A DE102006059778 A DE 102006059778A DE 102006059778 A DE102006059778 A DE 102006059778A DE 102006059778 B3 DE102006059778 B3 DE 102006059778B3
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Felix Haeusler
Simon Dr. Aramah
Knut Heidsieck
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Abstract

Es wird eine Radaufhängung mit einem ein Fahrzeugrad (1) tragenden, zweiteilig ausgeführten Radträger (2) vorgestellt, wobei ein erster Teil (3) des Radträgers (2) gelenkig mit einem zweiten Teil (4) des Radträgers (2) verbunden ist. Erfindungsgemäß sind zur Verbindung des ersten Teiles (3) des Radträgers (2) mit dem zweiten Teil (4) des Radträgers (2) Ausgleichsmittel (5, 6, 7) vorhanden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Radaufhängung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Die Radaufhängung ist eine für die Erfüllung der Sicherheits- und Komfortanforderungen maßgebliche Baueinheit eines Kraftfahrzeuges. Deshalb müssen auf die Radaufhängung einwirkende Störeinflüsse optimal ausgeglichen werden. Zum Beispiel verändert sich durch Seitenkrafteinflüsse auf die Fahrzeugräder wie sie beim Durchfahren einer Kurve entstehen oder das Wanken des Fahrzeugaufbaus die Neigung eines Fahrzeugrades relativ zur Straßenoberfläche. Der sich damit am Fahrzeugrad einstellende Sturz führt zu einer Veränderung der Reifenaufstandsfläche, sodass das Fahrzeugrad wertvolle Haftung auf dem Untergrund verliert.
  • Bisher bekannte Doppelquerlenkerachsen gleichen diese Neigung zum Sturz durch eine gezielte Beeinflussung der Radstellung aus, indem ein entgegen gerichteter, negativer Sturz erzeugt wird, der durch unterschiedliche Längen und/oder Ausrichtungen der Querlenker erreicht werden kann. Dies führt aber zu Nachteilen während des Geradeauslaufens des Kraftfahrzeuges, nämlich dann, wenn einzelne Fahrzeugräder einseitig einfedern, wie es zum Beispiel beim Überfahren von Bodenunebenheiten vorkommt. Ferner ergibt sich bei derartigen Doppelquerlenkerradaufhängungen ein nicht erwünschter Reifenverschleiß und es geht wertvolles Seitenkraftpotential des Reifens verloren.
  • Die EP 1 070 609 B1 beschreibt eine Radaufhängung, die als Doppelquerlenkerachse ausgeführt ist. Die Besonderheit dieser Lösung besteht darin, dass ein Ausgleichsmittel in Form einer Lenkwippe verwendet wird, die eine gelenkige Verbindung der fahrzeugaufbauseitigen Enden eines oberen und eines unteren Lenkers herstellt. Dabei sind beide Lenkerenden an einer gemeinsamen Lenkwippe angeordnet. Die gegenüberliegenden, also radseitigen Enden dieser Querlenker sind jeweils an einem Radträger befestigt.
  • Eine weitere Radaufhängung für ein Kraftfahrzeug ist aus der US 6,929,271 B2 bekannt. Diese Radaufhängung verfügt über Stabilisatoren als Ausgleichsmittel zur Korrektur von Radstellungen wie zum Beispiel des Radsturzes, wobei sowohl eine Verbindung von zwei einander gegenüberliegenden Rädern, also den Rädern beider Fahrzeugseiten, als auch eine Kopplung vorderer mit hinteren Rädern vorgesehen ist. Als Ausgleichsmittel kommen bei dieser Lösung in den Stabilisator des Kraftfahrzeuges integrierte, doppelt wirkende Kolben-Zylinder-Einheiten zum Einsatz, die beispielsweise bei einer Kurvendurchfahrt einen Ausgleich unerwünschter Radbewegungen bewirken. Die aus der US 6,929,271 B2 bekannte Radaufhängung verfügt über einen Querlenker, der gelenkig mit einem ein Fahrzeugrad tragenden Radträger gekoppelt ist.
  • Gemein ist diesen bekannten Lösungen, dass die auf die Fahrzeugräder einwirkenden Kräfte und die daraus resultierenden Verlagerungen der Fahrzeugräder durch eine Kopplung mehrerer Fahrzeugräder untereinander ausgeglichen werden, wobei hierfür geeignete Ausgleichsmittel zum Einsatz kommen.
  • Aus der DE 10 2006 006 513 A1 geht ferner eine Radaufhängung für ein Kraftfahrzeug hervor, bei der zumindest ein erster und wenigstens ein zweiter Lenker jeweils gelenkig mit einem ein Fahrzeugrad tragenden Radträger gekoppelt sind. Die Radaufhängung weist Ausgleichsmittel zur Korrektur von Radstellungen auf, wobei jeder der Lenker ein Ausgleichsmittel aufweist oder mit einem Ausgleichsmittel verbunden ist und die Ausgleichsmittel eines Fahrzeugrades jeweils durch wenigstens ein Kopplungsglied miteinander verbunden sind. Diese Lösung sieht eine kraftgeregelte, passive Sturzverstellung
    der Fahrzeugräder vor. Dabei ist je nach Auslegung der Konstruktion auch das Spurverhalten des Fahrzeugrades unter dem Einfluss einer Seitenkraft passiv regelbar.
  • Darüber hinaus ist aus der gattungsbildenden US 2005/0236797 A1 eine Radaufhängung mit einem ein Fahrzeugrad tragenden, zweiteilig ausgeführten Radträger, wobei ein erster Teil des Radträgers gelenkig mit einem zweiten Teil des Radträgers verbunden ist, bekannt. Zur Verbindung des ersten Teils des Radträgers mit dem zweiten Teil des Radträgers sind aufwendig gestaltete Ausgleichsmittel vorgesehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Radaufhängung für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, mit der eine Sturz- und/oder Spurverstellung der einzelnen Fahrzeugräder mit einfachen Mitteln möglich ist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den sich anschließenden Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Eine Radaufhängung mit einem ein Fahrzeugrad tragenden, zweiteilig ausgebildeten Radträger, bei dem ein erster Teil des Radträgers gelenkig mit einem zweiten Teil des Radträgers verbunden ist, wurde dahingehend weiterentwickelt, dass zur Verbindung des ersten Teiles des Radträgers mit dem zweiten Teil des Radträgers Ausgleichsmittel zum Einsatz kommen.
  • Unter Ausgleichsmitteln sind dabei Bauelemente oder Baugruppen zu verstehen, die Bewegungen ausgleichen, übertragen oder kompensieren.
  • In gewissem Sinne kann bei der Lösung von einer „kraftgeregelten" oder besser: „kraftgesteuerten" Ausführung gesprochen werden, was bedeutet, dass eine auf das Fahrzeugrad einwirkende Seitenkraft den Sturz und/oder die Spur des Fahrzeugrades ändert und dieser Änderung ein entgegengesetzt gerichteter Ausgleich von Sturz und/oder Spur erfolgt.
  • Mit einer derartigen Lösung ist es nunmehr auch möglich, das Prinzip einer passiven Sturz- und Spurverstellung nicht nur auf eine begrenzte Zahl von Radaufhängungen anzuwenden, sondern diese für sämtliche bislang bekannte Radaufhängungen einzusetzen, wobei der Begriff „passiv" dahingehend zu verstehen ist, dass hier keine „aktiven" Elemente zum Einsatz kommen, die den Sturz oder die Spur des Fahrzeugrades durch Zuführung externer Energie beeinflussen. Dabei ist die passive Sturzverstellung in den Radträger selbst integriert.
  • Dieser besteht erfindungsgemäß aus zwei Teilen. Durch die Aufteilung des Radträgers in zwei einzelne Bauteile können die Radträgerteile relativ zueinander bewegt werden. Spur- und Sturzkorrekturen sind damit optimal umsetzbar. Mit der Erfindung kann eine erhebliche Steigerung der Sicherheit eines Kraftfahrzeuges erreicht werden. Der Radträger nach der hier vorgestellten Lösung kann sowohl für gelenkte als auch für ungelenkte Radaufhängungen zum Einsatz kommen.
  • Durch diese Anordnung ist es ferner möglich, einen zusätzlichen negativen Sturz des Fahrzeugrades in Bezug zum Fahrzeugaufbau (Karosserie) zu erzeugen, der das Seitenkraftpotential des Reifens signifikant erhöht. Anders ausgedrückt wird die Haftung zwischen Fahrbahn und Reifen bei einer Kurvenfahrt verbessert. Die Erfindung gestattet damit, dass die erforderlichen Bewegungen der Bauteile ausschließlich in dem „System Radträger" stattfinden, weshalb sie in unterschiedlichen Achssystemen einsetzbar ist. Neben dem erhöhten Seitenkraftpotential kann in vorteilhafter Weise auch eine Reduzierung des Reifenverschleißes erreicht werden.
  • Als Ausgleichsmittel sind Drehlenker einsetzbar, wobei unter einem Drehlenker entsprechend einer Ausgestaltung der Erfindung beispielsweise wenigstens drei Gelenke aufweisende Dreiecklenker verstanden werden können. Durch die Verbindung der beiden Radträgerteile über die genannten Ausgleichsmittel weisen diese eine mittelbare Kopplung miteinander auf. Die Dreiecklenker haben sich insbesondere als Ausgleichsmittel bewährt, weil sie über drei Gelenkpunkte verfügen. Dadurch kann nicht nur eine mittelbare Kopplung der beiden Radträgerteile erreicht werden, es steht ferner ein weiterer Gelenkpunkt an jedem der Dreiecklenker zur Verfügung, mittels dessen erfindungsgemäß eine Kopplung der Dreiecklenker untereinander durch ein hierzu geeignetes Kopplungsglied erfolgt.
  • Entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass die Gelenke, Kugelgelenke, Drehgelenke oder Elastomerlager sein können. Unter Elastomerlagern werden dabei Gelenke mit mindestens einer elastomeren Schicht verstanden. Derartige Elastomerlager haben den Vorteil, dass sie, je nach Aufbau, ein bestimmtes Rückstellmoment erzeugen können, das auf den elastischen Eigenschaften des Elastomerwerkstoffes basiert. Die Elastomerlager können im einfachsten Fall Scharniergelenke mit Dämpfungseigenschaften sein.
  • Eine unterschiedliche Dimensionierung der Drehlenker liegt im Erfindungsbereich. Dabei kann die Dimensionierung der Drehlenker derart gewählt werden, dass eine am Radaufstandspunkt auftretende Seitenkraft zunächst eine Bewegung des unteren Drehpunktes des ersten, also radseitigen Teiles des Radträgers im Sinne der Seitenkraft bewirkt. Diese Bewegung wird über die Drehlenker und mindestens ein Kopplungsglied auf den oberen Drehpunkt des Radträgers übertragen. Dabei stellt sich zur Erzeugung eines negativen Sturzes eine größere Bewegung des oberen Drehpunktes im Sinne der Seitenkraft ein.
  • Eine erste bevorzugte geometrische Auslegung der Drehlenker kann beispielsweise darin gesehen werden, dass auf der Seite eines Fahrzeugrades der Abstand zwischen dem fahrzeugradseitigen, auf das Kraftfahrzeug bezogen oberen Anbindungspunkt und dem unteren Anbindungspunkt eines oberen Drehlenkers größer als der Abstand zwischen den fahrzeugradseitigen oberen Anbindungspunkten und den zugehörigen unteren Anbindungspunkten der übrigen, unteren Drehlenker ist.
  • Ebenso kann das Verhältnis des Abstandes des fahrzeugradseitigen, auf das Kraftfahrzeug bezogen oberen Anbindungspunktes eines oberen Drehlenkers zum Abstand des fahrzeugaufbauseitigen, oberen Anbindungspunkt desselben oberen Drehlenkers größer als das Verhältnis des Abstandes der fahrzeugradseitigen, oberen Anbindungspunkte zum Abstand der fahrzeugaufbauseitigen, oberen Anbindungspunkte der übrigen, unteren Drehlenker sein.
  • Derartige Auslegungsvarianten können selbstverständlich auch in Kombination miteinander zum Einsatz kommen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die gezeigten Ausführungsbeispiele stellen keine Einschränkung auf die dargestellten Varianten dar, sondern dienen lediglich der Erläuterung einiger Prinzipien erfindungsgemäßer Radaufhängungen. Dabei sind gleiche oder gleichartige Bauteile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bestandteile verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Radaufhängung nicht vorhanden sind.
  • Es zeigen:
  • 1: Eine vereinfachte Prinzipdarstellung einer ersten Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Lösung anhand eines nicht ausgelenkten Fahrzeugrades,
  • 2: die Radaufhängung gemäß 1 mit einem ausgelenkten Fahrzeugrad,
  • 3: eine vereinfachte Prinzipdarstellung einer zweiten Variante einer erfindungsgemäßen Radaufhängung anhand eines nicht ausgelenkten Fahrzeugrades,
  • 4: die Darstellung gemäß 3 mit einem ausgelenkten Fahrzeugrad und
  • 5: eine vereinfachte Prinzipdarstellung eines dritten Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen Radaufhängung mit einer teilweise räumlichen Ansicht dieser Radaufhängung.
  • Die in den 1 und 2 gezeigte erste Variante einer erfindungsgemäßen Lösung weist ein Fahrzeugrad 1 auf, das an einem insgesamt mit 2 bezeichneten Radträger drehbar befestigt ist. Der Unterschied zwischen den Darstellungen in 1 und 2 besteht lediglich darin, dass in der 1 ein nicht ausgelenktes Fahrzeugrad 1 und in der 2 ein ausgelenktes Fahrzeugrad 1 dargestellt ist.
  • Der Radträger 2 besteht aus einem ersten Teil 3 und einem mit diesem verbundenen zweiten Teil 4. Die Verbindung zwischen den Teilen 3 und 4 des Radträgers 2 wird über zwei als Dreiecklenker ausgeführte Drehlenker 5 und 6 hergestellt. Die Dreiecklenker 5 und 6 weisen jeweils drei Gelenkpunkte 5a, 5b, 5c beziehungsweise 6a, 6b und 6c auf. Wenigstens einer der genannten Gelenkpunkte 5a, 5b, 5c beziehungsweise 6a, 6b und 6c weist ein Elastomerlager auf beziehungsweise besteht insgesamt aus einem derartigen Elastomerlager.
  • Der erste Teil 3 des Radträgers 2 ist jeweils über ein Gelenk 5b, 6b mit den Dreiecklenkern 5 und 6 verbunden. Der zweite Teil 4 des Radträgers 2 weist hingegen eine Verbindung mit den Dreiecklenkern 5 und 6 über die Gelenkpunkte 5a und 6a auf. Die Dreiecklenker 5 und 6 sind ferner über die Gelenkpunkte 5c und 6c durch ein als Pendelstütze ausgeführtes Kopplungsglied 11 miteinander verbunden. Durch die Pendelstütze 11 vollziehen die Dreiecklenker 5 und 6 eine gleichsinnige Bewegung.
  • Die dargestellte Radaufhängung für ein Kraftfahrzeug ist sowohl für ein lenkbares Fahrzeugrad als auch für ein nicht lenkbares Fahrzeugrad einsetzbar. Bei einem lenkbaren Fahrzeugrad wäre die Lenkung an dem zweiten Teil 4 des Radträgers 2 angebracht. Wie aus den Darstellungen in den 1 und 2 erkennbar ist, weisen die Dreiecklenker 5 und 6 unterschiedliche Geometrien auf. Durch diese unterschiedliche geometrische Auslegung der Dreiecklenker 5 und 6 ist der Bewegungsablauf zwischen den relativ zueinander bewegbaren Teilen 3 und 4 des Radträgers 2 gezielt steuerbar. So kann die in den 1 und 2 dargestellte Radaufhängung für eine kraftgeregelte beziehungsweise kraftgesteuerte, mechanische, passive Sturzverstellung zum Einsatz kommen. Zur Verbindung des Radträgers 2 und damit zur Verbindung des Fahrzeugrades 1 mit dem Fahrzeugaufbau 8 dienen Lenker 9 und 10. Diese Lenker 9 und 10, welche vorliegend als Querlenker gestaltet sind, werden mit den Gelenkpunkten 5a beziehungsweise 6a verbunden. Bei einer Auslenkung des Fahrzeugrades 1 beispielsweise infolge einer auf dieses einwirkenden Seitenkraft Fs, wie sie in der 2 dargestellt ist, wird der untere Dreiecklenker 6 in Richtung des Pfeils A in 2 verschwenkt. Die Drehbewegung des Dreiecklenkers 6 erfolgt dabei um den Gelenkpunkt 6b. Durch das als Pendelstütze ausgeführte Kopplungsglied 11 wird diese Bewegung gemäß dem Pfeil A in 2 auf den oberen Dreiecklenker 5 übertragen, so dass auch dieser zwangsweise um den Gelenkpunkt 5b in Richtung des Pfeils A verschwenkt. Wie dies deutlich aus der Darstellung in der 2 erkennbar wird, weisen die Teile 3 und 4 des Radträgers 2 in einer ausgelenkten Stellung des Fahrzeugrades 1 unterschiedliche Winkelstellungen im Raum auf. Somit wird der gewünschte zusätzliche negative Sturz bei Kurvenfahrt zur Verfügung gestellt. Durch die damit einhergehende erhöhte Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn wird auch die Fahrzeugsicherheit gesteigert.
  • Zur Erzeugung einer Rückstellkraft sind die Teile 3 und 4 des Radträgers 2 durch eine Feder 13 miteinander gekoppelt. Die Feder 13 stellt dabei nur symbolisch ein Element dar, dass diese Rückstellkraft ermöglicht. Es können hier ebenso äquivalente Mittel wie Feder-Dämpfer-Einheiten oder andere Bauteile zum Einsatz kommen.
  • In den 3 und 4 ist eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung dargestellt. Auch hierbei wird das Fahrzeugrad 1 von einem Radträger 2 gehalten. Dieser Radträger 2 besteht wie zuvor aus zwei Teilen 3 und 4. Der erste Teil 3 des Radträgers 2 ist in den Gelenkpunkten 5b und 6b mit jeweils einem Dreiecklenker 5 beziehungsweise 6 verbunden. Die Gelenkpunkte 5a und 6a der Dreiecklenker 5 und 6 stellen eine Anknüpfung für den zweiten Teil 4 des Radträgers 2 und dem Lenker 9 dar. Der Lenker 9 ist als Querlenker ausgeführt.
  • Auch diese Variante einer erfindungsgemäßen Radaufhängung verfügt über eine Pendelstütze 11 als Kopplungsglied, welches die Gelenkpunkte 5c und 6c der Dreiecklenker 5 und 6 verbindet.
  • In der 3 ist eine McPherson-Radaufhängung mit einer Feder-Dämpfer-Einheit 12 für ein nicht ausgelenktes Fahrzeugrad dargestellt. In Unterschied zu der 3 zeigt die 4 die ansonsten identische Radaufhängung aus 3 für ein ausgelenktes Fahrzeugrad. Hier wirkt auf das Fahrzeugrad 1 eine Seitenkraft Fs, so dass dieses eine Auslenkung erfährt. Das Fahrzeugrad 1 neigt sich um einen bestimmten Winkel, was zur Folge hat, dass der untere Dreiecklenker 6 um das Gelenk 6b in Richtung des Pfeils B in 4 verschwenkt wird. Infolge der vorhandenen Kopplung der Dreiecklenker 5 und 6 über die Pendelstütze 11 wird die auf den Dreiecklenker 6 eingeleitete Bewegung unmittelbar auf den darüber befindlichen, oberen Dreiecklenker 5 übertragen. Dieser verschwenkt um den Gelenkpunkt 5b ebenfalls in Richtung des Pfeils B in 4.
  • Eine andere Variante einer Radaufhängung nach der hier vorgestellten Erfindung zeigt die 5. Mit einer derartigen Radaufhängung lässt sich passiv sowohl der Sturz als auch die Spur verstellen. Die Verstellung erfolgt mechanisch und kraftgeregelt beziehungsweise kraftgesteuert. Hierzu ist ein zusätzlicher Dreiecklenker 7 vorhanden. Wie bereits im Zusammenhang mit den Darstellungen in den 1 und 2 erläutert, weist auch diese Radaufhängung einen oberen Dreiecklenker 5 und einen unteren Dreiecklenker 6 auf. Zwei Querlenker 9 und 10 verbinden den Dreiecklenker 5 beziehungsweise 6 ausgehend von den Gelenkpunkten 5a beziehungsweise 6a mit dem Fahrzeugaufbau 8. Der erste Teil 3 des Radträgers 2 ist in den Gelenkpunkten 5b und 6b mit dem jeweils zugeordneten Dreiecklenker 5 beziehungsweise 6 gekoppelt. Die Anbindung des zweiten Teiles 4 des Radträgers 2 erfolgt in den Gelenkpunkten 5a und 6a der Dreiecklenker 5 und 6. Zwischen den Dreiecklenkern 5 und 6 besteht eine Kopplungsverbindung aus einer Pendelstütze 11. Diese greift an den Gelenkpunkten 5c und 6c der Dreiecklenker 5 und 6 an. Insoweit ist die hier in 5 gezeigte Ausführungsform identisch mit der Variante der 1 und 2. Der Unterschied besteht nun in dem zusätzlich vorhandenen Dreiecklenker 7, der ebenfalls drei Gelenkpunkte 7a, 7b und 7c aufweist. Dieser ist seitlich neben und in der Höhenlage abweichend zu dem unteren Dreiecklenker 6 sowie zu dem oberen Dreiecklenker 5 angeordnet. In dem Gelenkpunkt 7a besteht hier eine Kopplung zu dem zweiten Teil 4 des Radträgers 2. Im Gelenkpunkt 7b ist der dritte Dreiecklenker 7 mit dem ersten Teil 3 des Radträgers 2 verbunden. Das Gelenk 7c dient der Anbindung eines Kopplungsgliedes 14, welches auch bei dieser Radaufhängung aus einer Pendelstütze besteht, deren gegenüberliegendes Ende an dem Gelenkpunkt 6c des unteren Dreiecklenkers 6 angreift. Durch die Kopplung des Dreiecklenkers 6 mit dem Dreiecklenker 5 und dem Dreiecklenker 7 über die jeweilige Pendelstütze 11 beziehungsweise 14 wird eine synchrone Bewegung der Dreiecklenker 5 und 7 bewirkt, sofern bei einer Auslenkung des Fahrzeugrades 1 der Dreiecklenker 6 um den Gelenkpunkt 6b verschwenkt wird. Wie bereits zuvor erwähnt, wird auch bei dieser Ausführung zumindest eines der Gelenke als Elastomerlager ausgeführt beziehungsweise weist dieses ein Elastomerlager auf.
  • 1
    Fahrzeugrad
    2
    Radträger
    3
    Erster Teil des Radträgers
    4
    Zweiter Teil des Radträgers
    5
    Ausgleichsmittel (Drehlenker)
    6
    Ausgleichsmittel (Drehlenker)
    7
    Ausgleichsmittel (Drehlenker)
    8
    Fahrzeugaufbau
    9
    Lenker
    10
    Lenker
    11
    Kopplungsglied (Pendelstütze)
    12
    Feder-Dämpfer-Einheit
    13
    Feder
    14
    Kopplungsglied (Pendelstütze)

Claims (7)

  1. Radaufhängung mit einem ein Fahrzeugrad (1) tragenden, zweiteilig ausgeführten Radträger (2), wobei ein erster Teil (3) des Radträgers (2) gelenkig mit einem zweiten Teil (4) des Radträgers (2) verbunden ist, wobei zur Verbindung des ersten Teiles (3) des Radträgers (2) mit dem zweiten Teil (4) des Radträgers (2) als Drehlenker (5, 6, 7) ausgebildete Ausgleichsmittel vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Kopplungsglied in Form einer Pendelstütze (11, 14) eine Verbindung zwischen jeweils zwei Drehlenkern (5 und 6 bzw. 7 und 6) bildet.
  2. Radaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehlenker (5, 6, 7) jeweils wenigstens drei Gelenke (a, b, c) aufweisende Dreiecklenker sind.
  3. Radaufhängung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenke (a, b, c) Kugelgelenke, Drehgelenke oder Elastomerlager sind.
  4. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehlenker (5, 6, 7) unterschiedlich dimensioniert sind.
  5. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen dem fahrzeugradseitigen, auf das Kraftfahrzeug bezogen oberen Anbindungspunkt (5a) und dem unteren Anbindungspunkt (5b) eines oberen Drehlenkers (5) größer als der Abstand zwischen den fahrzeugradseitigen, oberen Anbindungspunkten (6a, 7a) und den zugehörigen unteren Anbindungspunkten (6b, 7b) der übrigen, unteren Drehlenker (6, 7) ist.
  6. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis des Abstandes des fahrzeugradseitigen, auf das Kraftfahrzeug bezogen oberen Anbindungspunktes (5a) eines oberen Drehlenkers (5) zum Abstand des fahrzeugaufbauseitigen oberen Anbindungspunktes (5c) desselben oberen Drehlenkers (5) größer als das Verhältnis des Abstandes der fahrzeugradseitigen oberen Anbindungspunkte (6a, 7a), zum Abstand der fahrzeugaufbauseitigen oberen Anbindungspunkte (6c, 7c) der übrigen, unteren Drehlenker (6, 7) ist.
  7. Radaufhängung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teile (3, 4) des Radträgers (2) zur Erzeugung einer Rückstellkraft durch eine Feder (13) miteinander verbunden sind.
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