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DE19511725A1 - Mauerschlitzgerät - Google Patents

Mauerschlitzgerät

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Publication number
DE19511725A1
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DE
Germany
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housing
pawl
stop
locking
slide
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Withdrawn
Application number
DE19511725A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Rupprecht
Armin Below
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Hilti AG
Original Assignee
Hilti AG
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Publication date
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    • B28D1/02Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by sawing
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27BSAWS FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL; COMPONENTS OR ACCESSORIES THEREFOR
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    • B27B9/02Arrangements for adjusting the cutting depth or the amount of tilting
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
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    • B28D1/183Hand tools, e.g. portable, motor driven

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Description

Die Erfindung betrifft ein Mauerschlitzgerät mit einem zwei Handgriffe aufweisenden Gehäuse, das eine Antriebseinheit für ein aus wenigstens einer Scheibe bestehendes Schlitzwerkzeug enthält und gegenüber einem Schlitten um ein in seinem ersten Endbereich angeordnetes Drehlager gegen die Kraft einer Feder parallel zur Scheibenebene des Schlitzwerkzeuges verschwenkbar ist, wobei der Schlitten in seinem zweiten Endbereich eine in Richtung Gehäuse abragende, der Aufnahme eines verstellbaren Tiefenanschlages dienende Verriegelungsschiene und das Gehäuse eine mit der Verriegelungsschiene zusammenwirkende Sperrklinke aufweist, die von einem an einem der Handgriffe angeordneten Verriegelungsschalter betätigbar ist,
Für Elektro-Installationen in Neu-, Um- oder Zubauten sind Elektrorohre zu verlegen, die der Aufnahme einzelner Elektrokabel dienen. Bei betonierten Bauteilen wie Böden, Decken oder Wänden werden die Elektrorohre in der Regel in der Schalung befestigt bevor diese mit Beton ausgegossen wird. Für die weitere Verlegung der aus den betonierten Bauteilen ragenden Elektrorohre in gemauerten Wänden werden Mauerschlitzgeräte verwendet, mit deren Hilfe zwei parallel zueinander verlaufende Schlitze in die gemauerte Wand eingefräst werden. Die Tiefe und der Abstand beider Schlitze voneinander hängen ab von der Anzahl und dem Durchmesser der zu verlegenden Elektrorohre. Mittels eines geeigneten Ausbrechwerkzeuges wird der sich zwischen den Schlitzen befindliche Teil der gemauerten Wand ausgebrochen, so daß eine der Aufnahme der Elektrorohre dienende Aufnahmenut entsteht.
Aus der DE-OS 38 15 245 ist ein Mauerschlitzgerät mit einem Gehäuse, eine mit dem Gehäuse in Verbindung stehende Antriebseinheit für ein aus wenigstens einer Scheibe bestehendes Schlitzwerkzeug und einem Schlitten bekannt. In der Ausgangsstellung nimmt das Gehäuse gegenüber dem Schlitten eine schräge Lage ein, so daß das Schlitzwerkzeug die an einem Untergrund aufliegende Seite des Schlittens nicht überragt. Das Gehäuse ist parallel zur Scheibenebene des Schlitzwerkzeuges um ein in einem ersten Endbereich des Schlittens angeordnetes Drehlager gegen die Kraft eines Federelementes in eine Arbeitsposition verschwenkbar, wobei zur Begrenzung der Schwenkbewegung zwischen Gehäuse und Schlitten eine vom Schlitten in Richtung Gehäuse abragende Verriegelungsschiene mit ihrem freien Ende an einer Sperrzunge einer im Gehäuse angeordneten Sperrklinke anliegt. Diese Sperrklinke ist mit einem in einem Handgriff angeordneten Verriegelungsschalter verbunden, der beim Betätigen ein Verdrehen dieser Sperrklinke um ihre Längsachse und somit auch der Sperrzunge gegen die Kraft eines Federteiles bewirkt. Beim Loslassen des Verriegelungsschalters dreht sich die Sperrklinke in ihre Ausgangslage zurück. Auf der Verriegelungsschiene ist ein Tiefenanschlag angeordnet, der entlang der Verriegelungsschiene stufenweise verstellbar ist.
Bei diesem bekannten Gerät muß die Bedienungsperson neben der für den Schlitzvorgang notwendigen hohen Anpresskraft auch jene Kraft während des gesamten Schlitzvorganges aufbringen, die für das Zusammendrücken der zwischen dem Schlitten und dem Gehäuse angeordneten Feder notwendig ist. Diese zusätzliche Belastung führt schnell zu Ermüdungserscheinungen, so daß die Anpresskraft nachläßt. Die Folge davon sind unterschiedlich tiefe Schlitze.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Mauerschlitzgerät zu schaffen, mit dem ein ermüdungsfreies, einfaches und sicheres Herstellen von Schlitzen mit gleichbleibender Tiefe in Untergründen, insbesondere Mauerwerken, möglich ist.
Erfindungsgemäß wir die Aufgabe dadurch gelöst, daß der Tiefenanschlag an der Sperrklinke festlegbar ist.
Zum Herstellen der Schlitze in dem Untergrund wird das Gehäuse gegenüber dem Schlitten und somit auch gegenüber der Verriegelungsschiene verschwenkt. Sobald das Gehäuse an dem Tiefenanschlag zur Anlage gelangt, erfolgt eine Festlegung des Tiefenanschlages an der Sperrklinke des Gehäuses. Ein Abheben des Gehäuses von dem Tiefenanschlag ist dadurch nicht mehr möglich, obwohl die zwischen dem Gehäuse und dem Schlitten angeordnete Feder unter Vorspannung steht. Die von der Feder ausgehende Kraft muß somit während des Schlitzvorganges nicht zusätzlich aufgebracht werden.
Das Festlegen des Gehäuses an dem Tiefenanschlag erfolgt zweckmäßigerweise mit Hilfe des Tiefenanschlages, der einen in Richtung Sperrklinke abragenden, mit einem Anschlag der Sperrklinke zusammenwirkenden Verriegelungsarm aufweist.
Vorzugsweise ist die Sperrklinke mit einer Führungskontur versehen, die ein elastisches Ausweichen des Verriegelungsarmes bewirkt. Dadurch kann der Verriegelungsarm beim Verschwenken des Gehäuses gegenüber dem Schlitten vor der Herstellung der Verbindung zwischen Verriegelungsarm und Anschlag seitlich ausweichen.
Der an der Sperrklinke angeordnete Anschlag ist gebildet von einer Anschlagfläche, die von der Verriegelungsschiene bzw. dem Schlitten abgewandt ist. Das freie Ende des Verriegelungsarmes ist abgewinkelt und als im wesentlichen parallel zur Anschlagfläche der Sperrklinke verlaufende Anschlagkante ausgebildet. Damit diese Art der Festlegung möglich ist, wenn eine Begrenzungsfläche des Gehäuses an dem Tiefenanschlages anliegt, entspricht vorteilhafterweise der Abstand zwischen der der Sperrklinke zugewandten Anschlagfläche des Tiefenanschlages und der Anschlagkante des Verriegelungsarmes wenigstens dem Abstand zwischen der dem Tiefenanschlag zugewandten Begrenzungsfläche des Gehäuses und dem als Anschlagfläche ausgebildeten Anschlag der Sperrklinke.
Aus funktionellen Gründen ist der Verriegelungsarm vorzugsweise aus Federstahl gebildet.
Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen, die ein Ausführungsbeispiel wiedergeben, näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Mauerschlitzgerät in der Ruhestellung;
Fig. 2-5 einen Schnitt durch den Verriegelungsmechanismus des Mauerschlitzgerätes gemäß Fig. 1; das Gehäuse ist gegenüber dem Schlitten unterschiedlich geneigt angeordnet.
Das in Fig. 1 dargestellte Mauerschlitzgerät setzt sich aus einem Gehäuse 1, einer mit dem Gehäuse 1 in Verbindung stehenden Antriebseinheit 2 für ein aus wenigstens einer Scheibe 5 bestehendes Schlitzwerkzeug 4 und einem Schlitten 3 zusammen. Gegenüber dem Schlitten 3 ist das Gehäuse 1 parallel zur Scheibenebene des Schlitzwerkzeuges 4 um ein in einem ersten Endbereich des Gerätes angeordnetes Drehlager 6 gegen die Kraft einer Feder 7 verschwenkbar.
In den Ecken des Schlittens 3 sind Rollen 23 angeordnet, die dem besseren Verschieben des Schlittens 3 auf einem zu bearbeitenden Untergrund U dienen sollen. Die Rollen 23 sind derartig angeordnet, daß ein Verschieben des Schlittens 3 bzw. des gesamten Gerätes nur in den parallel zur Längserstreckung des Gerätes verlaufenden Richtungen erfolgen kann.
Ein mit der Antriebseinheit 2 in Verbindung stehendes, nicht dargestelltes Getriebe weist eine Abtriebswelle 24 auf, die rechtwinklig zur Längsrichtung des Gehäuses 1 verläuft und an der zwei, das Schlitzwerkzeug 4 bildende Scheiben 5 befestigt sind.
Auf der Oberseite des Gehäuses 1 ist ein Absaugstutzen 20 zwischen beiden Handgriffen 9, 10 angeordnet, an dem mittels Halterungselementen 22 ein zwischen den Handgriffen 9, 10 aus dem Gehäuse 1 ragendes Elektrokabel 16 anklipsbar ist.
Sowohl in dem über das Drehlager 6 mit dem Schlitten 3 verbundenen ersten Endbereich als auch in einem zweiten Endbereich besitzt das Gehäuse 1 jeweils einen abragenden Handgriff 9, 10.
Der im ersten Endbereich des Gerätes angeordnete Handgriff 10 weist einen Elektroschalter 25 auf, der bei Betätigung die Antriebseinheit 2 in Bewegung setzt.
Der im zweiten Endbereich des Gerätes angeordnete Handgriff 9 besitzt einen Verriegelungsschalter 11, der bei Betätigung eine der Begrenzung der Schwenkbewegung zwischen Gehäuse 1 und Schlitten 3 dienende Sperrklinke 12 gegen die Kraft eines Federelementes 8 verdreht. In der verriegelten Stellung der Sperrklinke 12 - der Verriegelungsschalter 11 ist nicht gedrückt - stützt sich, wie in Fig. 2 dargestellt, eine Sperrzunge 13 der Sperrklinke 12 am freien Ende einer vom Schlitten 3 in Richtung Gehäuse 1 abragenden Verriegelungsschiene 17 ab.
An dieser Verriegelungsschiene 17 ist ein, einen nicht näher dargestellten Klemmbereich aufweisenden Tiefenanschlag 18 angeordnet, der entlang dieser Verriegelungsschiene 17 stufenweise verstellbar ist. Der Klemmbereich wirkt dabei formschlüssig mit einem verzahnten Bereich 29 der Verriegelungsschiene 17 zusammen. Anhand einer ebenfalls vom Schlitten 3 abragenden Einstellskala 19 kann der Tiefenanschlag 18 auf eine gewünschte Schlitztiefe T eingestellt werden.
Durch das Betätigen des Verriegelungsschalters 11, wie in Fig. 3 dargestellt, wird die Sperrklinke 12 mit Hilfe von Übertragungselementen aus einer Verriegelungsstellung in eine Öffnungsstellung verdreht. Auf diese Weise gibt die an der Sperrklinke 12 ange­ ordnete Sperrzunge 13 die Verriegelungsschiene 17 frei und das Gehäuse 1 kann ge­ genüber der Verriegelungsschiene 17 bzw. gegenüber dem Schlitten 3 verschwenkt werden.
Gelangt wie in Fig. 5 dargestellt eine dem Tiefenanschlag 18 zugewandte Begrenzungsfläche 26 des Gehäuses 3 an einer Anschlagfläche 27 des auf der Verriegelungsschiene 17 angeordneten Tiefenanschlags 18 zur Anlage, so erfolgt eine Festlegung des Gehäuses 1 gegenüber dem auf die gewünschte Schlitztiefe T eingestellten Tiefenanschlag 18 so lange, wie der Verriegelungsschalter 11 betätigt wird. Das Gerät befindet sich somit in Arbeitsposition und die Scheiben 5 des Schlitzwerkzeuges 4 überragen die auf dem zu bearbeitenden Untergrund U aufliegende Seite des Schlittens 3 um jenen Betrag, der von der Einstellskala 19 ablesbar ist. Das Festlegen des Gehäuses 1 an dem Tiefenanschlag 18 erfolgt mit Hilfe des Tiefenanschlages 18, der einen in Richtung Sperrklinke 12 abragenden, mit einem Anschlag 14 der Sperrklinke 12 zusammenwirkenden Verriegelungsarm 28 aufweist. Der Anschlag 14 ist gebildet von einer Anschlagfläche, die von der Verriegelungsschiene 17 bzw. dem Schlitten 3 abgewandt ist. Das freie Ende des Verriegelungsarmes 28 ist abgewinkelt und als im wesentlichen parallel zum Anschlag 14 der Sperrklinke 12 verlaufende Anschlagkante 29 ausgebildet, die ein Hintergreifen des Anschlages 14 und somit ein Festlegen des Gehäuses 1 an dem Tiefenanschlag 18 und somit auch an dem Schlitten 3 ermöglicht.
Wie die Fig. 4 zeigt kann ein Hintergreifen des Anschlages 14 der Sperrklinke 12 nur dann erfolgen, wenn beim Verschwenken des Gehäuses 1 gegenüber dem Schlitten 3 eine im wesentlichen parallele Verschiebung des Anschlages 14 gegenüber der Anschlagkante 29 des Verriegelungsarmes 28 erfolgt. Die Sperrklinke 12 weist eine Führungskontur 15 auf, die ein elastisches Ausweichen des Verriegelungsarmes 28 unter gleichzeitiger, im wesentlichen paralleler Versetzung der Anschlagkante 29 bewirkt. Während des Verschwenkens des Gehäuses 1 liegt das abgewinkelte freie Ende des Verriegelungsarmes 28 an der Führungskontur 15 der Sperrklinke 12 an und wird von dieser seitlich versetzt. Dabei wird der aus einem elastischen Material gebildete Verriegelungsarm 28 vorgespannt. Beim Erreichen der Arbeitsposition - die Begrenzungsfläche 26 des Gehäuses 1 liegt an der Anschlagfläche 27 des Tiefenanschlages 18 an - verläßt das freie Ende des Verriegelungsarmes 28 die Führungskontur 15 der Sperrklinke 12 und der Verriegelungsarm 28 federt in seine ursprüngliche Lage zurück und hintergreift dabei den Anschlag 14 der Sperrklinke 12.
Damit ein Hintergreifen des als Anschlagfläche ausgebildeten Anschlages 14 der Sperrklinke 12 mit der Anschlagkante 21 des Verriegelungsarmes 28 möglich ist, wenn die Begrenzungsfläche 26 des Gehäuses 1 an dem Tiefenanschlag 18 anliegt, entspricht vorteilhafterweise der Abstand A1 zwischen einer der Sperrklinke 12 zugewandten Anschlagfläche 27 des Tiefenanschlages 18 und einer Anschlagkante 21 des Verriegelungsarmes 28 wenigstens dem Abstand A2 zwischen einer dem Tiefenanschlag 18 zugewandten Begrenzungsfläche 26 des Gehäuses 1 und dem Anschlag 14 der Sperrklinke 12.
Ein Aufklappen des Gehäuses 1 gegenüber dem Schlitten 3 bzw. ein Abheben des Gehäuses 1 von dem Tiefenanschlag 18 ist somit nicht möglich, obwohl die zwischen dem Gehäuse 1 und dem Schlitten 3 angeordnete Feder 7 unter Vorspannung steht. Nach dem Loslassen des Verriegelungsschalters 11 dreht sich die Sperrklinke 12 in ihre Ausgangslage zurück, so daß die Verriegelung zwischen dem Anschlag 14 der Sperrklinke 12 und der Anschlagkante 29 des Verriegelungsarmes 28 aufgehoben wird. Das Gerät kann seine Ausgangsstellung wieder einnehmen, indem das Gehäuse 1 und der Schlitten 3 auseinanderklappen.

Claims (5)

1. Mauerschlitzgerät mit einem zwei Handgriffe (9,10) aufweisenden Gehäuse (1), das eine Antriebseinheit (2) für ein aus wenigstens einer Scheibe (5) bestehendes Schlitzwerkzeug (4) enthält und gegenüber einem Schlitten (3) um ein in seinem ersten Endbereich angeordnetes Drehlager (6) gegen die Kraft einer Feder (7) parallel zur Scheibenebene des Schlitzwerkzeuges (4) verschwenkbar ist, wobei der Schlitten (3) in seinem zweiten Endbereich eine in Richtung Gehäuse (1) abragende, der Aufnahme eines verstellbaren Tiefenanschlages (18) dienende Verriegelungsschiene (17) und das Gehäuse (1) eine mit der Verriegelungsschiene (17) zusammenwirkende Sperrklinke (12) aufweist, die von einem an einem der Handgriffe (9, 10) angeordneten Verriegelungsschalter (11) betätigbar ist, dadurch gekennzeichnet, das der Tiefenanschlag (18) an der Sperrklinke (12) festlegbar ist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tiefenanschlag (18) einen in Richtung Sperrklinke (12) abragenden, mit einem Anschlag (14) der Sperrklinke (12) zusammenwirkenden Verriegelungsarm (28) aufweist.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinke (12) eine Führungskontur (15) aufweist, die ein elastisches Ausweichen des Ver­ riegelungsarmes (28) bewirkt.
4. Gerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (A1) zwischen einer der Sperrklinke (12) zugewandten Anschlagfläche (27) des Tiefenanschlages (18) und einer Anschlagkante (21) des Verriegelungsarmes (28) wenigstens dem Abstand (A2) zwischen einer dem Tiefenanschlag (18) zu­ gewandten Begrenzungsfläche (26) des Gehäuses (1) und dem Anschlag (14) der Sperrklinke (12) entspricht.
5. Gerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ver­ riegelungsarm (28) aus Federstahl gebildet ist.
DE19511725A 1995-03-30 1995-03-30 Mauerschlitzgerät Withdrawn DE19511725A1 (de)

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