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DE19933145A1 - Sägevorrichtung - Google Patents

Sägevorrichtung

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Publication number
DE19933145A1
DE19933145A1 DE1999133145 DE19933145A DE19933145A1 DE 19933145 A1 DE19933145 A1 DE 19933145A1 DE 1999133145 DE1999133145 DE 1999133145 DE 19933145 A DE19933145 A DE 19933145A DE 19933145 A1 DE19933145 A1 DE 19933145A1
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DE
Germany
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blade guard
immersion
blade
saw
holder
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Withdrawn
Application number
DE1999133145
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English (en)
Inventor
Markus Gmeiner
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Hilti AG
Original Assignee
Hilti AG
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Publication date
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Priority to PL341553A priority patent/PL194107B1/pl
Priority to JP2000218489A priority patent/JP2001062825A/ja
Publication of DE19933145A1 publication Critical patent/DE19933145A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27BSAWS FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL; COMPONENTS OR ACCESSORIES THEREFOR
    • B27B9/00Portable power-driven circular saws for manual operation
    • B27B9/02Arrangements for adjusting the cutting depth or the amount of tilting
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27GACCESSORY MACHINES OR APPARATUS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; TOOLS FOR WORKING WOOD OR SIMILAR MATERIALS; SAFETY DEVICES FOR WOOD WORKING MACHINES OR TOOLS
    • B27G19/00Safety guards or devices specially adapted for wood saws; Auxiliary devices facilitating proper operation of wood saws
    • B27G19/02Safety guards or devices specially adapted for wood saws; Auxiliary devices facilitating proper operation of wood saws for circular saws

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Processing Of Stones Or Stones Resemblance Materials (AREA)
  • Sawing (AREA)

Abstract

Die zur Bearbeitung eines Untergrundes (15) dienende Sägevorrichtung weist einen Grundkörper (1), einen der Aufnahme eines Sägeblattes (15) dienenden Sägekopf (3), der gegenüber dem Grundkörper (1) in einer senkrecht zur Oberfläche des Untergrundes (15) erstreckenden Eintauchrichtung verseztbar ist, einen Blattschutzhalter (4), der von dem Sägekopf (3) abragt und einen entlang des Blattschutzhalters 4 versetzbaren Blattschutz (5) auf, wobei der Abstand (L1) zwischen einem in Eintauchrichtung weisenden freien Endbereich des Blattschutzes (5) entspricht. Die Gegenfläche wirkt mit wenigstens einem an dem Blattschutz (5) angeordneten Maßstab (8, 9) zusammen und die Werte des Maßstabes (8, 9) nehmen in Eintauchrichtung zu.

Description

Die Erfindung betrifft eine Sägevorrichtung gemäss dem Oberbegriff des Patent­ anspruchs 1.
Zum Sägen von hartem Gestein wie beispielsweise Beton ist eine Sägevorrichtung bekannt, die einen Grundkörper, einen Schwenkarm, einen Sägekopf, ein Sägeblatt, einen Blattschutzhalter und einen Blattschutz aufweist. Am Grundkörper befinden sich vier Rollen, mit deren Hilfe der Grundkörper mit einer Führungsschiene in Verbindung steht und entlang dieser versetzbar ist. Die Führungsschiene ist beispielsweise unter Zwischenlage von Stützen an einem zu bearbeitenden Untergrund festgelegt. Die Rollen wirken formschlüssig mit einem entsprechenden Profil der Führungsschiene zusammen.
Der Schwenkarm ist seitlich neben dem Grundkörper angeordnet und um eine Achse schwenkbar, die parallel zu einer Ebene verläuft, in der die Rollen liegen. Ein freier End­ bereich des Schwenkarmes steht mit dem Sägekopf in Verbindung, an dem das Säge­ blatt befestigt ist. Das Sägeblatt ist mit Hilfe des Schwenkarmes in einer Eintauch­ richtung, d. h. von einer Ausgangsstellung im wesentlichen senkrecht zu jener Ebene in die Rollen angeordnet sind, in eine Arbeitsstellung versetzbar.
Mit dem Sägekopf ist ein Blattschutzhalter verbunden, der sich entgegen der Eintauch­ richtung von dem Sägekopf weg erstreckt. Dieser Blattschutzhalter dient der Aufnahme und Führung des Blattschutzes der das Sägeblatt wenigstens teilweise abdeckt. Mittels formschlüssig zusammenwirkender Bauteile des Grundkörpers, des Schwenkarmes und des Blattschutzhalters wird gewährleistet, dass sich der Blattschutzhalter, unabhängig von der Ausrichtung des Schwenkarmes, immer parallel zur Eintauchrichtung erstreckt.
Der auf den Blattschutzhalter aufsteckbare Blattschutz ist an einem in Eintauchrichtung weisenden freien Ende offen ausgebildet und weist zwei Ausnehmungen auf, die eben­ falls in Eintauchrichtung offen ausgebildet sind und sich teilweise über die parallel zur Eintauchrichtung gemessene Gesamthöhe des Blattschutzes erstrecken. Beide Aus­ nehmungen haben eine unterschiedliche, parallel zur Eintauchrichtung verlaufende Länge, wobei der in Eintauchrichtung weisende Endbereich jener Ausnehmung mit der grösseren Länge einen Anschlag bildet, an dem ein entgegen der Eintauchrichtung weisendes freies Ende des Blattschutzhalters zur Anlage gelangt, wenn sich das Säge­ blatt bzw. der Schwenkarm in einer Ausgangsstellung befindet.
Bei einem Sägevorgang wird zuerst das Sägeblatt von der Ausgangsstellung in die Arbeitsstellung bewegt. Dabei taucht das Sägeblatt in den Untergrund ein. Anschliessend erfolgt eine Versetzung der gesamten Sägevorrichtung in einer senkrecht zur Eintauchrichtung verlaufenden Sägerichtung entlang der Führungsschiene mittels einer Vorschubeinrichtung. Dabei wird im Untergrund vom Sägeblatt ein Schnitt erzeugt. Der Abstand zwischen einem in Eintauchrichtung weisenden freien Endbereich des Blattschutzes und einem in Eintauchrichtung weisenden Anschlag des Blattschutzes entspricht höchstens dem Abstand zwischen einer entgegen der Eintauchrichtung weisenden Gegenfläche des Blattschutzhalters und dem in Eintauchrichtung weisenden freien Endbereich des Blattschutzes. Abhängig vom Durchmesser des Sägeblattes gelangt der Blattschutz im wesentlichen gleichzeitig mit dem Beginn bzw. kurz nach dem Beginn des Eintauchvorganges des Sägeblattes in den Untergrund, an der Oberfläche des Untergrundes zur Anlage und es folgt eine Versetzung des Blattschutzhalters gegenüber dem Blattschutz in Eintauchrichtung.
Durch den auf der Oberfläche des Untergrundes aufliegenden Blattschutz ist die Sicht zum Sägeblatt und damit zur Bearbeitungsstelle sehr stark beeinträchtigt. Für den Anwender ist es daher sehr schwer, die Eintauchtiefe des Sägeblattes in dem Unter­ grund festzustellen. Die Eintauchtiefe des erstellten Schlitzes kann beispielsweise mittels eines Meterstabes erst nach einer entsprechenden Versetzung der Sägevorrichtung entlang der Führungsschiene erfolgen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine sicher und einfach zu bedienende Säge­ vorrichtung zu schaffen, bei der die Eintauchtiefe des Sägeblattes in den Untergrund mit einfachen Mitteln dem Anwender angezeigt wird.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mittels einer Sägevorrichtung, welche die im kenn­ zeichnenden Abschnitt des Patentanspruchs 1 angeführten Merkmale aufweist.
Mit Hilfe der erfindungsgemässen Mittel zum Anzeigen der Eintauchtiefe des Sägeblattes in den Untergrund kann der Anwender ohne zusätzliche Messinstrumente einerseits feststellen wie tief sich das Sägeblatt in dem Untergrund befindet, andererseits das Sägeblatt genau auf eine vorgegebene Tiefe in den Untergrund eintauchen.
Die Mittel zum Anzeigen der Eintauchtiefe des Sägeblattes sind vorzugsweise von Markierungen gebildet, die an dem Blattschutzhalter und/oder dem Blattschutz ange­ ordnet sind. Die Markierungen sind beispielsweise als auf dem Blattschutz angeordnete Erhebungen, Vertiefungen oder farbliche Abschnitte ausgebildet, die in Eintauchrichtung hintereinander angeordnet sind.
Um dem Anwender ein schnelles Feststellen der Eintauchtiefe des Sägeblattes zu ermöglichen, ist zweckmässigerweise die Markierung an dem Blattschutz von wenigstens einem sich parallel zur Eintauchrichtung erstreckenden Massstab und die Markierung an dem Blattschutzhalter von dessen Gegenfläche gebildet. Die Eintauchtiefe ist identisch mit jenem Wert an dem Massstab, der in der gleichen Ebene liegt wie die Gegenfläche des Blattschutzhalters. Der Massstab ist beispielsweise in mehrere Abschnitte mit 1 cm Länge unterteilt und alle Abschnitte sind mit Ziffern versehen, deren Wert in Eintauch­ richtung zunimmt.
Beim Aufstecken des Blattschützes auf den Blattschutzhalter gelangt der Anschlag des Blattschutzes an der Gegenfläche des Blattschutzhalters zur Anlage. Damit der Blatt­ schutz in einer parallel zur Eintauchrichtung verlaufenden Richtung gegenüber dem Massstab nicht ausgerichtet werden muss, liegt vorteilhafterweise der Null-Wert des Massstabes in der gleichen Ebene wie der Anschlag des Blattschutzes.
Der Durchmesser des Sägeblattes, das in der Sägevorrichtung verwendet wird, hängt ab von der geforderten Eintauchtiefe des Sägeblattes in den Untergrund. Um eine gute Handhabung der gesamten Sägevorrichtung gewährleisten zu können, werden für kleine Eintauchtiefen Sägeblätter mit einem kleinen Durchmesser und für grosse Eintauchtiefen Sägeblätter mit einem grossen Durchmesser verwendet. Damit dem Anwender sowohl bei der Verwendung eines grossen Sägeblattes, als auch bei einem kleinen Sägeblatt die Eintauchtiefe immer angezeigt wird, sind vorzugsweise am Blattschutz zwei Mass­ stäbe angeordnet, wobei der Nullwert eines zweiten Massstabes einem ersten Massstab in Eintauchrichtung um einen Betrag voreilt, der der halben Durchmesserdifferenz beider Sägeblätter entspricht. Eine beispielsweise zusätzliche Angabe auf den beiden Mass­ stäben, die sich auf den Radius des Sägeblattes bezieht, gibt dem Anwender die Information, welchen Massstab er für welchen Sägeblattdurchmesser zu verwenden hat.
Aus herstelltechnischen Gründen ist zweckmässigerweise die Gegenfläche von einem entgegen der Eintauchrichtung weisenden freien Ende des Blattschutzhalters gebildet.
Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen, die ein Ausführungsbeispiel wiedergeben, näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemässe Sägevorrichtung in der Ausgangs­ stellung;
Fig. 2 die Sägevorrichtung gemäss Fig. 1, in der Arbeitsstellung.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Sägevorrichtung weist einen Grundkörper 1, einen Schwenkarm 2, einen Sägekopf 3, ein Sägeblatt 15, einen Blattschutzhalter 4 und einen das Sägeblatt 15 abdeckenden Blattschutz 5 auf. Der Grundkörper 1 ist mit vier Rollen 17 versehen, mit deren Hilfe der Grundkörper 1 an einer Führungsschiene 12 befestigt und entlang dieser versetzbar ist. Die Führungsschiene 12 ist unter Zwischenlage von Stützen 13 auf der Oberfläche eines zu bearbeitenden Untergrundes 14 festgelegt.
Der nicht näher dargestellte Grundkörper 1 beinhaltet einen nicht dargestellten Antriebsmotor der dem Antrieb des Sägekopfes 3 dient, an dem das Sägeblatt 15 befestigt ist. Der Sägekopf 3 befindet sich an einem freien Endbereich des Schwenk­ armes 2, der seitlich an dem Grundkörper 1 angeordnet und um eine Achse schwenkbar ist, die parallel zu einer Ebene verläuft in der die Rollen angeordnet sind. Beim Schwenken des Schwenkarmes 2 erfolgt eine Versetzung des an dem Sägekopf angeordneten Sägeblattes in einer Richtung, die im wesentlichen senkrecht zu jener Ebene verläuft, in der die Rollen angeordnet sind.
Der Sägekopf 3 steht in Verbindung mit einem Blattschutzhalter 4 der sich entgegen einer Eintauchrichtung, d. h. in einer von dem Untergrund 15 abgewandten Richtung, von dem Sägekopf 3 weg erstreckt. Dieser Blattschutzhalter 4 weist zwei im Abstand vonein­ ander angeordnete und parallel zueinander verlaufende Führungen 16 auf, die der Auf­ nahme und der Führung des Blattschutzes 5 dienen. Mittels nicht näher dargestellten, zusammenwirkenden Bauteilen des Grundkörpers 1, des Schwenkarmes 2 und des Blattschutzhalters 4 wird gewährleistet, dass sich die Führungen 16 des Blattschutz­ halters 4, unabhängig von der Ausrichtung des Schwenkarmes 2, immer senkrecht zu jener Ebene erstrecken in der die Rollen 7 des Grundkörpers 1 angeordnet sind.
Der auf den Blattschutzhalter 4 aufsteckbare Blattschutz 5 ist an einem in Eintauch­ richtung weisenden freien Ende offen ausgebildet und weist zwei Ausnehmungen 10, 11 auf, die ebenfalls in Eintauchrichtung offen ausgebildet sind und sich teilweise über die parallel zur Eintauchrichtung gemessene Gesamthöhe des Blattschutzes 5 erstrecken. Die parallel zur Gesamthöhe erstreckende Länge der Ausnehmung 10 ist grösser als die Ausnehmung 11. Die Ausnehmung 11 weist eine senkrecht zur Eintauchrichtung gemessene Breite auf, die grösser ist als ein nicht dargestellter Achsabschnitt zwischen dem Schwenkarm 2 und dem Sägeblatthalter 4. Die Breite der Ausnehmung 10 über­ steigt die Breite der Ausnehmung 11. An den parallel zur Eintauchrichtung verlaufenden, einander zugewandten Innenkonturen der Ausnehmung 10 weist der Blattschutz Führungsnuten 18 auf, in die die Führungen 16 des Blattschutzhalters 4 eingeschoben werden können. Die in Eintauchrichtung weisenden Endbereiche der Führungsnuten 18 bilden zwei Anschläge 6, die an einem entgegen der Eintauchrichtung weisenden freien Ende 7 des Blattschutzhalters 4 zur Anlage gelangen, wenn sich die Sägevorrichtung in einer Ausgangsstellung befindet.
An der Aussenseite des Blattschutzes 5 sind im Bereich der Führungsnuten 18 zwei sich auf unterschiedliche Sägeblattdurchmesser (beispielsweise 1400 mm und 1000 mm) beziehende Massstäbe 8, 9 angeordnet, die mit Ziffern versehen sind, deren Werte in Eintauchrichtung zunehmen. Bei einem ersten Masstab 9 (Sägeblattdurchmesser = 1000 mm) liegt der Wert "0" in der gleichen Ebene wie die Anschläge 6 des Blattschutzes 5.
Der Nullwert eines zweiten Massstabes 8 (Sägeblattdurchmesser = 1400 mm) eilt dem ersten Massstab 9 in Eintauchrichtung um einen Betrag vor, der der halben Durchmesserdifferenz beider Sägeblätter 15 entspricht. Der auf dem Massstab 9 angeführte Wert "500" entspricht dem halben Durchmesser des Sägeblattes mit 1000 mm Durchmesser und der Wert "700" auf dem Massstab 8 enspricht dem halben Durchmesser des Sägeblattes mit 1400 mm Durchmesser.
Bei einem Sägevorgang erfolgt ein Schwenken des Schwenkarmes 2 in Eintauchrichtung. Dabei taucht das Sägeblatt 15 in den Untergrund 14 ein. Der Abstand L1 zwischen einem in Eintauchrichtung weisenden freien Endbereich und einem in Ein­ tauchrichtung weisenden Anschlag 6 des Blattschutzes 5 entspricht höchstens dem Abstand L2 zwischen einer entgegen der Eintauchrichtung weisenden Gegenfläche des Blattschutzhalters 4 und dem in Eintauchrichtung weisenden freien Endbereich des Blattschutzes 5. Dadurch gelangt gleichzeitig oder kurz nach dem Beginn des Eintauch­ vorganges des Sägeblattes 15 in den Untergrund 14 der Blattschutz 5 an der Oberfläche des Untergrundes 14 zur Anlage und es folgt eine Versetzung des Blattschutzhalters 4 gegenüber dem Blattschutz 5 in Eintauchrichtung. Über das freie Ende 7 des Blatt­ schutzhalters 4 und den für das eingesetzte Sägeblatt 15 relevanten Massstab 8, 9 ist die Eintauchtiefe des Sägeblattes 15 im Untergrund 14 ablesbar.

Claims (6)

1. Sägevorrichtung mit einem Grundkörper (1), einem mit dem Grundkörper (1) in Verbindung stehenden Sägekopf (3), der der Aufnahme eines Sägeblattes (15) dient und relativ zu einer in der Ebene des Sägeblattes (15) verlaufenden Eintauchrichtung versetzbar ist, einem mit dem Sägekopf (3) in Verbindung stehenden Blattschutzhalter (4) der entgegen der Eintauchrichtung von dem Sägekopf (3) abragt und einem das Sägeblatt (15) wenigstens teilweise abdeckenden Blattschutz (5), der entlang des Blattschutzhalters (4) relativ zur Eintauchrichtung versetzbar ist, wobei der Abstand (L1) zwischen einem in Ein­ tauchrichtung weisenden freien Endbereich und einem in Eintauchrichtung weisenden Anschlag (6) des Blattschutzes (5) höchstens dem Abstand (L2) zwischen einer entgegen der Eintauchrichtung weisenden Gegenfläche des Blatt­ schutzhalters (4) und dem in Eintauchrichtung weisenden freien Endbereich des Blattschutzes (5) entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel vorgesehen sind, die bei zunehmendem Sägefortschritt die Eintauchtiefe des Sägeblattes (15) in den Untergrund (14) anzeigen.
2. Sägevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel von Markierungen gebildet sind, die an dem Blattschutzhalter (4) und/oder dem Blatt­ schutz (5) angeordnet sind.
3. Sägevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung an dem Blattschutz (5) von wenigstens einem sich parallel zur Eintauchrichtung erstreckenden Massstab (8, 9) und die Markierung an dem Blattschutzhalter (4) von dessen Gegenfläche gebildet sind.
4. Sägevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Null-Wert des Massstabes (8, 9) in der gleichen Ebene wie der Anschlag (6) des Blatt­ schutzes (5) liegt.
5. Sägevorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass am Blattschutz (5) zwei Massstäbe (8, 9) angeordnet sind, wobei der Nullwert eines zweiten Massstabes (8) einem ersten Massstab (9) in Eintauchrichtung um einen Betrag voreilt, der dem Abstand (L1) zwischen einem in Eintauchrichtung weisenden freien Endbereich und einem in Eintauchrichtung weisenden Anschlag (6) des Blattschutzes (5) reduziert um den Abstand (L2) zwischen einer entgegen der Eintauchrichtung weisenden Gegenfläche des Blattschutzhalters (4) und dem Mittelpunkt des Sägekopfes (3) und reduziert dem halben Durchmesser (L3) des Sägeblattes (15) entspricht.
6. Sägevorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenfläche von einem entgegen der Eintauchrichtung weisenden freien Ende (7) des Blattschutzhalters (4) gebildet ist.
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