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Verpackungs-Schutzleiste Die Neuerung betrifft Verpackungs-Schutzleisten
mit einer Holzleiste, welche für Verpackungszwecke, insbesondere zum Schutz hochwertiger
Gegenstände, gegen Stoß und Beschädigung, Verwendung finden.
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Verpackungen für hochwertige Gegenstände wie beispiels-. weise Kühlschränke,
Fernsehempfänger, Radiogeräte usw. sind insbesondere im Bereich der Ecken und längs
der Außenkanten gegen Stoß empfindlich. Weiterhin ist es wünschenswert, mehrere
Verpackungen aufeinander stapeln zu können.
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Es ist bereits bekannt, Pappkästen durch einen Holzrahmen auszusteifen.
Bei derartigen Verpackungen ist es jedoch erforderlich, innerhalb des Holzrahmens
noch besondere
Schutzbeläge vorzusehen, da die Leisten des Holzrahmens
nicht unmittelbar mit den zu verpackenden Gegenständen in Berührung kommen dürfen,
weil die Holzleisten zu Beschädigungen, insbesondere zu Kratzern an den oft hochempfindlichen
Oberflächen der zu schützenden Gegenstände führen können.
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Weiterhin ist es bekannt, Pappkästen mit Schaumstoffteilen auszulegen,
welche die zu verpackenden Gegenstände insbesondere im Bereich der Ecken und Kanten
schützen. Derartige Verpackungen sind, sofern es sich um solche für schwere Güter
handelt, jedoch im allgemeinen nicht stapelfähig, da die genannten Schaumstoffteile
keine genügende Formbeständigkeit aufweisen. Weiterhin sind derartige Verpackungen
gegen Beschädigungen durch starke Stöße nur mangelhaft geschützt, da die Schaumstoffteile
starken Stößen keinen Widerstand entgegensetzen können, sondern nachgeben.
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Außerdem ist es bekannt, bei Pappkästen die Kanten mit Papprollen
auszusteifen. Diese Papprollen weisen in der Rollenlängsachse eine hohe Druckfestigkeit
auf, so daß derartige Verpackungen gestapelt werden können, jedoch sind derartige
Papprollen gegenüber Stößen senkrecht zur Rollenlängsachse außerordentlich empfindlich.
Wenn eine derartige Papprolle durch einen Stoß einmal geknickt ist, verliert
sie
ihre Steifigkeit in Richtung der Rollenlängsachse.
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Die Neuerung schlägt Verpackungs-Schutzleisten vor, welche durch
eine Holzleiste mit unmittelbar darauf aufgebrachtem Schaumstoffbelag gekennzeichnet
sind.
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Nach der Neuerung kann man sowohl einen starren als auch einen elastischen
Schaumstoffbelag vorsehen. Vorzugsweise hat die Holzleiste rechtwinkelig-dreieckförmigen
Querschnitt und der Schaumstoffbelag ist auf der schrägfläche der Holzleiste aufgebracht.
Zweckmäßigerweise gestaltet man das Profil des Schaumstoffbelages der Schutzleiste
entsprechend der Form eines zu verpackenden Gegenstandes.
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Nach einer bevorzugten Raumform der Neuerung ist der Schaumstoffbelag
auf die Holzleiste unmittelbar aufgeschäumt. Es ist jedoch selbstverständlich auch
möglich, den Schaumstoffbelag auf andere Weise, beispielsweise durch Kleben oder
Nageln zu befestigen.
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Verpackungs-Schutzleisten nach der Neuerung ermöglichen die Herstellung
von Verpackungen mit guter Stapelfähigkeit. Derartige Verpackungen sind außerdem
stoßsicher und bieten den verpackten Gegenständen einen ausreichenden Schutz gegen
jede Art von Beschädigung, insbesondere gegen Oberflächenkratzer. Demnach erfüllt
die Verpackungs-Schutzleiste nach der Neuerung alle Anforderungen, welche normalerweise
gestellt werden. Verpackungs-Schutzleisten nach der
Neuerung lassen
sich in an sich bekannter Weise beispielsweise durch Nageln zusammenfügen. Außerdem
ist eine Verpackungs-Schutzleiste nach der Neuerung einfach und billig herzustellen
und an verschiedenartige Verwendungszwecke, insbesondere an die Formen der zu verpackenden
Gegenstände leicht anzupassen.
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Einzelheiten der Neuerung ergeben sich aus der folgenden beispielsweisen
Beschreibung einer bevorzugten Raumform anhand der zugehörigen Zeichnungen. Es stellen
dar : Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Holz-Rohleiste, aus welcher Holzleisten
für eine Verpackungs-Schutzleiste nach der Neuerung hergestellt werden und Fig.
2 einen Querschnitt durch eine vollständige Verpackungs-Schutzleiste nach der Neuerung.
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Figur 1 zeigt eine Holz-Rohleiste mit quadratischem Querschnitt,
welche beispielsweise mittels einer Säge in zwei Holzleisten 1 und 2 getrennt werden
kann, die zur Herstellung einer Verpackungs-Schutzleiste nach der Neuerung dienen.
Die beiden Holzleisten 1 und 2 haben beispielsweise einen Querschnitt in Form eines
rechtwinkeligen Dreiecks.
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Auf eine solche Holzleiste 3 kann nach Figur 2 unmittelbar ein Schaumstoffbelag
4 beispielsweise aufgeschäumt sein.
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Der Schaumstoffbelag kann jedoch auch aufgeklebt oder aufgenagelt
sein.
Vorzugsweise bedeckt der Schaumstoffbelag 4 die Schrägfläche der Holzleiste. Die
beiden übrigen Seitenflächen der Holzleiste sind nicht mit Schaumstoff bedeckt,
da sie nicht mit dem zu verpackenden Gegenstand in Berührung kommen.
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Die von der Holzleiste abgelegenen Seitenflächen des Schaumstoffbelages
4 sind an die Form der betreffenden Verpackungskiste, im allgemeinen eines Pappkastens,
und an die Form der betreffenden, zu verpackenden Gegenstände angepaßt. Der in Figur
2 dargestellte Schaumstoffbelag weist beispielsweise eine einspringende, rechtwinkelige
Innenkante 5 auf, welche dazu bestimmt ist, eine entsprechend rechtwinkelige Außenkante
des betreffenden zu verpackenden Gegenstandes abzustützen. Die Außenflächen 6 und
7 des Schaumstoffbelages fluchten mit den benachbarten Flächen der Holzleiste so,
daß diese Flächen an der Außenwand des Pappkastens anliegen.
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Verpackungs-Schutzleisten nach der Neuerung können in großen Längen
von beispielsweise mehreren Metern hergestellt werden, je nach den Längen, in welchen
die Holz-Rohleisten zur Verfügung stehen. Zum Aussteifen von Pappkästen können die
Verpackungs-Schutzleisten nach der Neuerung unmittelbar vor Verwendung in Stücke
geeigneter Länge geschnitten werden, welche in die betreffenden Pappkästen eingelegt
werden. Beispielsweise bei der Verpackung von Kühlschränken kann man Verpackungs-Schutzleisten
nach der in der Zeichnung dargestellten Raumform der Neuerung verwenden und diese
so in Pappkästen einlegen, daß die Außenkanten des Kühlschrankes in die einspringenden
rechtwinkeligen Kanten 5 der Qchutzleisten zu liegen kommen.
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Die Holzleiste 3 der Verpaokungs-Schutzleisten nach der Neuerung
stellt einerseits eine ausreichende Stapelfähigkeit der Verpackungen sicher, welche
auch bei schwereren Gegenständen, wie beispielsweise Kühlschränkenausreichend ist,
und nimmt andererseits starke Stöße auf die Kanten unmittelbar auf, ohne dabei zerstört
zu werden. Durch den Schaumstoffbelag sind die zu verpackenden Gegenstände ausreichend
gegen Beschädigungen gesichert, da der elastische Schaumstoffbelag alle Stöße und
Schläge aufnimmt. Es können alle handelsüblichen Schaumstoffe Verwendung finden.