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DE29900732U1 - Profilpolster für den Rand- und Kantenschutz von stoßempfindlichem Verpackungsgut - Google Patents

Profilpolster für den Rand- und Kantenschutz von stoßempfindlichem Verpackungsgut

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DE29900732U1
DE29900732U1 DE29900732U DE29900732U DE29900732U1 DE 29900732 U1 DE29900732 U1 DE 29900732U1 DE 29900732 U DE29900732 U DE 29900732U DE 29900732 U DE29900732 U DE 29900732U DE 29900732 U1 DE29900732 U1 DE 29900732U1
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Apparatus For Radiation Diagnosis (AREA)
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  • Semiconductor Integrated Circuits (AREA)

Description

Frank Schilling, Lohplatz 8 a, 25486 Alverslohe
Profilpolster für den Rand- und Kantenschutz von stoßempfindlichem Verpackungsgut
Die Erfindung betrifft ein Profilpolster für den Rand- und Kantenschutz von stoßempfindlichem Verpackungsgut insbesondere flachförmiger Gestalt, wobei das Profilpolster einen den Rand-/Kantenteil des Verpackungsguts einfassenden Aufnahmeraum aufweist, der an einer in Richtung senkrecht zum Profilquerschnitt sich erstreckenden Seite zwischen Wandteilen zum Einsetzen des Rand-/Kantenteils offen ist. Es handelt sich um Polster, die insbesondere an den Rändern von Platten oder Wandteilen angesetzt werden, um derartiges Verpackungsgut mittels der Polster auf ihre Ränder zu stellen und dabei die Kanten zur Beschädigung durch Stöße und/oder Unebenheit der Stell- oder Anlagefläche zu schützen.
Es sind U- und L-förmige Kanten- und Eckpolster aus Wellpappe bekannt, die insbesondere als Schnitteile eines Strang- und Wickelkörpers gewonnen werden (DE-G 91 16 568.7). Solche Profilpolster eignen sich jedoch nicht für gewichtsmäßig relativ schwere Möbel- oder Bauteile wie insbesondere Tischplatten, z.B. Küchenarbeitsplatten, oder Möbelwände. Die Platten-/Wandteile werden zumeist aufrecht und auf ihrem Schmalrand stehend transportiert, so daß ein verhältnismäßig großes Gewicht auf einer streifenartigen Rand- oder Auflagefläche von z.B. nur ca. 60 cm &khgr; 4 cm ruht. Unter Verwendung der bekannten Polster aus Wellpappe oder ähnlichem stoßdämpfendem Material kann eine Beschädigung der Kanten und/oder Eckbereiche nicht zuverlässig verhindert werden. Um die zu weichen Polster aus Wellenmaterial zu verstärken, ist es bekannt, Holzeinlagen einzuarbeiten. Solche Einlagen aus Holz, die klebend mit dem Polstermaterial aus Wellpappe verbunden sind, stellen zwar für Kanten und Ecken von gewichtsmäßig schwerem Verpackungsgut im Vergleich zu Wellpappematerial bessere Anlageflächen dar. Nachteilig bleibt aber, daß bei heftigen Erschütterungen bzw. Stoßen das gegenüber dem weichen Wellpappe-Polstermaterial härtere Holzmaterial sich von ersterem ablöst, indem die Verleimung zwischen den Materialien durch Scherwirkung beschädigt oder zerstört wird. Im übrigen werden die bekannten Schutzpolster aus Wellpappe mit einer erhöhten Anzahl von Schichten ausgeführt, um den auf gewichtsmäßig relativ schwere Teile wirkenden Stoßkräften zu widerstehen. Dies führt zu relativ großvolumigen, Transport und Handhabung behindernden sowie auch relativ material- und herstellungstechnisch aufwendigen sowie infolgedessen mit erhöhten Kosten verbundenen Schutzprofilen.
Der Erfindung liegen die Ziele zugrunde, ein Profilpolster aus umweltverträglichem Material zu schaffen, das hinsichtlich Kraft- und Stoßbelastbarkeit besonders widerstandsfähig, dennoch material- und kostengünstig herstellbar sein und auch möglichst geringe Abmessungsdimensionen aufweisen soll.
Diese Ziele werden in Verbindung mit den Merkmalen des eingangs genannten Profilpolsters dadurch gelöst, daß das Profilpolster aus einem aus Papiermaterial bestehenden materialharten äußeren Mantelkörper und wenigstens einem darin angeordneten, relativ zu dem Material des Mantelkörpers materialweichen inneren Blockkörper aus Weichfasermaterial gebildet ist, wobei der Blockkörper eine der offenen Aufnahmeseite zugewandte stoßabsorbierende Anlagefläche aufweist. Bei dem Material des Mantelkörpers handelt es sich um dünnwandiges Material, und seine Wände an der Längsöffnungsseite des Aufnahmeraums sind zwar aufspreizbar, jedoch aufgrund der Materialhärte nur geringfügig gegen erhebliche Materialrüchstellkraft. In der erfindungsgemäßen Anordnungs- und Materialkombination bildet der Mantelkörper einen äußeren Hartkantenschutz, wobei der Mantelkörper die Profilform bestimmt und damit Stabilität und Steifigkeit des Gesamtgebildes in hohem Maß gewährleistet. Der relativ zu dem Material des Mantelkörpers materialweiche innere Blockkörper bildet eine besonders geeignete, stoßabsorbierende Aufnahme für Rand- und Kantenteile des Verpakkungsguts. Dabei ist der weiche Kernkörper durch seine Einbettung in das demgegenüber relativ harte Mantelmaterial besonders geschützt. Aufgrund des wesentlichen Materialunterschieds zwischen Mantelkörper und Kernkörper kommt es zu einer besonders rutschfesten, innigen Anlage zwischen den beiden Körpern. Das Weichfasermaterial wirkt als eigentlicher Stoßschutz, so daß die demgegenüber aus hartem Material bestehende Ummantelung relativ querschnittsarm und infolgedessen sehr dünnwandig im Verhältnis zu der stoßabsorbierenden Profilquerschnittsstärke des Blockkörpers ist. Infolge der Einschalung des weichen Blockkörpers durch den harten Mantelkörper ist das Profilpolster selbst dann, wenn der Kernkörper klebend mit dem Mantelkörper verbunden wird, auch bei besonders großen Schlag-/ Stoßkräften im Verbund weitgehend zerstörungssicher. Das erfindungsgemäß vorgesehene Weichfasermaterial des inneren Blockkörpers ist wesentlich widerstandsfähiger als herkömmlich in Verbindung mit einem Papierkörper vorgesehene Holzeinlagen. Trotz der relativ großen Widerstandsfähigkeit weist das Weichfasermaterial die Eigenschaft auf, besonders stauchfähig bei praktisch gleichbleibender Materialqualität zu sein, so daß es auch einer wiederholten Be-
anspruchung in optimaler Weise widersteht. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das erfindungsgemäße Profilpolster aus umweltverträglichem Papiermaterial einerseits und Fasermaterial andererseits besteht, das preiswert zur Verfügung steht und als Naturstoff-Materialkombination die Umwelt belastende Polsterteile aus geschäumten Kunststoffen vermeidet. Auch ist es von Vorteil, daß die Ummantelung in Form des materialharten Körpers als solche eine besonders harte Aufstands- und Anlagefläche bildet.
Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es, daß der Mantelkörper aus einer Hartpappe in Form einer Vollpappe besteht, die dem Profilpolster in allen Dimensionen eine besonders steife und formhaltige Form verleiht, wobei die Hartpappe vorzugsweise aus mit Leimmitteln beschichteten und verbundenen, vor Leimerhärtung in die Profilquerschnitts gebrachten Papierschichten gebildet ist.
Das Material des Blockkörpers ist vorzugsweise ein aus Holz gewonnenes Weichfasermaterial, das gegossen und/oder verdichtet die gewünschte Blockkörperform annimmt. Dieses Fasermaterial weist an der Blockkörperoberfläche eine besonders günstige rauhe Faserstruktur auf, die eine besonders rutschfeste Aufnahme einerseits des Verpackungsguts und andererseits eine verstärkende Verbindung in der Einbettung innerhalb des Mantelkörpers herbeiführt. Das Holzweichfasermaterial weist im Gegensatz zu Holz eine mindestens 50 %ige Stauchfähigkeit mit gleichbleibender Qualität auch bei wiederholter Beanspruchung auf. Gegenüber herkömmlichen Wellpappepolstern ist die Flächenbelastbarkeit des Holzweichfasermaterials um wenigstens bis zum Fünffachen größer. Damit geht eine besonders ausgeprägte formhaltende elastische Verformbarkeit des Weichfasermaterials einher.
Erfindungsgemäße Profilpolster lassen sich in Massenfertigung besonders günstig aus Abschnitten eines Mantelkörperstranges und Abschnitten eines Blockköprerstranges herstellen.
Das aus Mantelkörper und Blockkörper bestehende erfindungsgemäße Profilpolster kann zum Beispiel eine L- oder V-Profüform aufweisen. In besonders vorteilhafter und zweckmäßiger Gestaltung der Erfindung ist der Mantelkörper jedoch im Profilquerschnitt U-förmig. Im Verbund von Mantelkörper und Blockkörper ist vorteilhaft auch der Aufnahmeraum im Profilquerschnitt U-förmig , und er ist für die meisten Anwendungsfälle besonders günstig dadurch
-4-
gestaltet, daß die durch die Schenkelwände des U-Profils gebildeten Wandteile des Mantelkörpers den Blockkörper an der Offnungsseite des Profilpolsters wenigstens um etwa das Doppelte der Höhe des Blockkörpers überragen. Die Einfassung des Rand- und Kantenteils insbesondere eines
platten- oder wandförmigen Verpackungsguts kann auch zweckmäßig dadurch ausgestaltet sein, daß die Schenkelwände des U-Profils, im Profilquerschnitt betrachtet, zur Offnungsseite des Profilpolsters aufeinander zulaufen.
In vorteilhafter Ausgestaltung besteht der Blockkörper aus einem leisten- oder balkenförmigen, vorzugsweise rechteckigen Profilquerschnitt aufweisenden Körper. Besonders vorteilhaft ist es, daß der Blockkörper in lösbarem Klemmsitz in den Mantelkörper einsetzbar ist. Ein solcher Klemmsitz ist insbesondere in Verbindung mit den im U-Profilquerschnitt konvergierenden U-Profilschenkelwänden zweckmäßig. So bleibt bei geringfügiger Klemmaufspreizung der Schenkelwände an der Offnungsseite durch das eingesetzte Verpackungsgut auch der Klemmsitz des Blockkörpers in ausreichendem Maß erhalten.
Um das Profilpolster zum Eckenschutz von Platten oder dergleichen Verpackungsgut vorzusehen, besteht eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung darin, daß es sich in seiner Längserstreckung quer zum Profilquerschnitt aus mehreren, jeweils unter einem Eckwinkel aneinandergrenzenden Abschnitten zusammensetzt. Vorteilhaft ist es auch, daß der Mantelkörper eines solchen Profilpolsters einstückig mit Gehrungen zwischen den Abschnitten ausgebildet werden kann.
Auch auf noch andere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Unteransprüche gerichtet, und besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausbildungsformen oder -möglichkeiten der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 in axonometrischer Darstellung ein erfindungsgemäßes Profilpolster
mit U-förmigem Querschnitt in Profilansicht und Längsdraufsicht,
Fig. 2 und 3 Ausfuhrungsformen erfindungsgemäßer Profilpolster mit U-förmigem Querschnitt und
Fig. 4 in Längsseitenansicht ein erfindungegemäßes Profilpolster in einer Aus
führungsform mit rechtwinklig aneinandergrenzenden Eckabschnitten.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes sich lang erstreckendes Profilpolster 1 mit U-Profilquerschnitt. Es ist aus einem U-förmigen Mantelkörper 2 und einem darin eingesetzten gleich langen Blockkörper 3 zusammengefügt. Der Blockkörper 3 weist rechteckigen Profilquerschnitt auf, wobei die Teile so dimensioniert sind, daß er sich am Boden des äußeren Mantelkörpers 2 im Klemmsitz zwischen den im wesentlichen parallel sich erstreckenden Schenkelwänden 21, 22 des Mantelkörpers 2 befindet.
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Die Schenkelwände 21, 22 überragen den leistenförmigen Blockkörper 3 um mehr als das Doppelte der Höhe H des Körpers 3. Ein nicht dargestelltes Verpackungsgut in Form einer Platte, deren Stärke dem Innenabstand zwischen den Schenkel wänden 21, 22 entspricht, wird an der offenen Längsseite 11 des U-Profils in dieses eingesetzt, so daß die Platte mit ihrer Kante auf der Anlagefläche 31 des Blockkörpers 3 zu stehen kommt.
Der äußere Mantelkörper 2 besteht aus relativ hartem Vollppappematerial. Es handelt sich um eine Hartpappe, die aus mit Leimmittel geschichteten und verbundenen, vor Leimerhärtung in die Profilquerschnittsform gebrachten Papierschichten gebildet ist. Die Materialhärte ist so groß, daß die Schenkelwände 21, 22 nur gegen erhebliche Kraft geringfügig aufspreizbar sind, um in Klemmanlage an dem zu schützenden Rand des Verpackungsguts zu liegen zu kommen.
Der Blockkörper 3 befindet sich in lösbarem Klemmsitz in dem Mantelkörper 2, wobei er unter Wirkung der materialelastischen Rückstellkraft zwischen den Schenkel wänden 21, 22 eingespannt ist. So läßt er sich bequem durch die offene Aufnahmeseite 11 in den Mantelkörper 2 einsetzen und aus diesem auch wieder entnehmen.
Der Blockkörper 3 besteht aus gegossenem und insbesondere verdichtetem, aus Holz gewonnenem Weichfasermaterial mit einer durch das Fasermaterial strukturierten, rauhen Oberfläche. Der leistenförmige Blockkörper wird zweckmäßig als Abschnitt eines Balkenstranges gewonnen. Solche Balken können aus Weichfaserplatten, die aus Holz hergestellt werden, geschnitten und/oder gegossen werden. Dieses Material weist einerseits die erforderliche Härte auf, und die Flächenbelastbarkeit des Weichfasermaterials ist zum Beispiel ungefähr fünfmal größer als die eines Wellpappepolsters. Andererseits ist das Weichfasermaterial ausreichend elastisch, um die relativ schmale Kante des zu schützenden Plattenrandes zu tragen 10
und über diese Kante eingeleitete Schlag- und Stoßkräfte in optimalem Maß federlastisch zu absorbieren.
Die Wandstärke des Mantelkörpers 2 ist relativ gering. Im Verhältnis zu der stoßabsorbierenden Profilquerschnittsstärke H des Blockkörpers ist sie um ein Vielfaches kleiner.
Fig. 2 zeigt ein erfindungsgemäßes U-förmiges Profilpolster mit im Querprofil gleichlangen, leicht nach innen und zur Öffnungsseite 11 hin schrägstehenden Schenkelwänden 21, 22. Diese kommen im Bereich ihrer freien Längsränder an einer eingesetzten, gestrichelt dargestellten Platte 4 zur Anlage. Die rückstellende Spreizwirkung der Schenkelwände 21, 22 ist besonders ausgeprägt, wobei auch der Klemmsitz des Blockkörpers 3 in dem Mantelkörper 2 begünstigt ist. Auch Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Schenkelwände 21, 22 des U-Profils zur Öffnungsseite 11 des Polsters 1 hin aufeinander zulaufen. In diesem Fall ist allerdings nur die Schenkelwand 21 schräg nach innen gerichtet und im Profilquerschnitt etwas kürzer als die gegenüberliegende, senkrecht zum U-Steg 23 stehende Wand 22 ausgebildet.
Das Profilpolster 1 gemäß Fig. 4 weist drei jeweils unter einem Eckwinkel von 90° aneinandergrenzende Abschnitte 1.1, 1.2 und 1.3 auf. Jeder Abschnitt 1.1 bis 1.3 ist im Profilquerschnitt mit wenigstens nahezu rechtwinklig stehenden Wänden U-förmig. In jeden Abschnitt 1.1 bis 1.3 ist ein zugehöriger Blockkörper 3.1, 3.2 und 3.3 entnehmbar eingefügt. Insoweit entspricht jeder Abschnitt 1.1 bis 1.3 der in Fig. 1 dargestellten Profilleiste.
An der Übergangsstelle zwischen jeweils zwei Abschnitten 1.1, 1.2 bzw. 1.1, 1.3 sind in den
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Schenkelwänden 21, 22 jedoch Gehrungen 24 vorgesehen. Dabei reichen die Gehrungen 24 nur bis zu der Stegwand 23 des U-Mantelkörpers 2, so daß dessen Abschnitte 2.1,2.2 und 2.3 über die Wand 23 einstückig verbunden sind. Die Blockkörper 3.1 bis 3.3 sind hingegen einzelne, gehrungsfreie Teile.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, sind die Gehrungen 24 so geschnitten, daß die drei Abschnitte 1.1 bis 1.3 jeweils unter einem Eckwinkel von 90° bei eingesetzter, gestrichelt dargestellter Platte 4 unter einem Eckwinkel von 90° aneinandergrenzen, wobei das Profilpolster in dem sämtlichen Abschnitten 1.1 bis 1.3 gemeinsamen Längsschnitt U-förmig ist.
In Fig. 4 ist der eine Abschnitt 1.3 zunächst gemeinsam flachliegend mit dem Abschnitt 1.1 dargestellt. Man erkennt, daß auf diese Weise von der Seite des flachliegenden Abschnitts 1.3 her die Platte 4 bequem eingesetzt werden kann. Der Abschnitt 1.3 wird dann um 90° nach oben geklappt, so daß drei Ränder und infolgedessen zwei Ecken der Platte 4 von dem Profilpolster 1 eingefaßt werden. Dabei entspricht die Länge des schmalen Standrandes der Platte 4 dem inneren Abstand zwischen den Blockpolstern 3.2 und 3.3.
Die Schnittflächen einer Gehrung können zur Fixierung der Winkelanordnung der Abschnitte 1.1, 1.2 und 1.3 miteinander verklebt werden. Vorteilhaft ist es aber auch, daß eine solche Verklebung entfallen kann und das Profilpolster mit um die Außenabschnitte 2.2 und 2.3 gespannten Umreifungs- oder Umhüllungsmittel festgelegt und an die Wand 4 gedrängt werden kann.

Claims (14)

• · · · *• ······ · &igr;• · · ··· · ·· ·«» · ·»· · · · · Schutzansprüche:
1. Profilpolster (1) für den Rand- und Kantenschutz von stoßempfindlichem Verpak-
kungsgut (4) insbesondere flachförmiger Gestalt, wobei das Profilpolster (1) einen den Rand-/Kantenteil des Verpackungsguts einfassenden Aufnahmeraum (10) aufweist, der an einer in Richtung quer zum Profilquerschnitt sich erstreckenden Seite (11) zwischen Wandteilen (21, 22) zum Einsetzen des Rand-/Kantenteils offen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilpolster (1) aus einem aus Papiermaterial oder dergleicheniMaterial bestehenden materialharten äußeren Mantelkörper
(2) und wenigstens einem darin angeordneten, relativ zu dem Material des Mantelkörpers (2) materialweichen inneren Blockkörper (3) aus Weichfasermaterial gebildet ist, wobei der Blockkörper (3) eine der offenen Aufnahmeseite (11) zugewandte stoßabsorbierende Anlagefläche (31) aufweist.
2. Profilpolster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper (2) aus formhaltiger, dem Profilpolster (1) in allen Dimensionen steife Form verleihender Hartpappe besteht, wobei die Hartpappe vorzugsweise aus mit Leimmittel geschichteten und verbundenen, vor Leimerhärtung in die Profilquerschnittsform gebrachten Papierschichten gebildet ist.
3. Profilpolster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Blockkörper (3) aus gegossenem und/oder verdichtetem, aus Holz oder dergleichem Material gewonnenem Weichfasermaterial besteht, wobei er vorzugsweise eine durch das Fasermaterial strukturierte Oberfläche aufweist.
4. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke des Mantelkörpers (2) im Verhältnis zu der stoßabsorbierenden Profilquerschnittsstärke des Blockkörpers (3) um ein Vielfaches kleiner ist.
5. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilpolster (1) aus dem Abschnitt eines Mantelkörperstranges und dem Abschnitt eines Blockkörperstranges gebildet ist.
Φ Φ Φ Φ
-9-
6. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper (2) im Profilquerschnitt U-förmig ist.
7. Profilpolster nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die durch Schenkelwände des U-Profils gebildeten Wandteile (21, 22) des Mantelkörpers (2) den Blockkörper (3) an der Offnungsseite (11) des Polsters (1) wenigstens um etwa das Doppelte der Höhe (H) des Blockkörpers (3) überragen.
8. Profilpolster nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkelwände (21, 22) des U-Profils, im Profilquerschnitt betrachtet, zur Offnungsseite (11) des Polsters (1) hin aufeinander zulaufen.
9. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich-
net, daß der Blockkörper (3) aus einem leisten- oder balkenförmigen, vorzugsweise rechteckigen Profilquerschnitt aufweisenden Körper besteht.
10. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Blockkörper (3) in lösbarem Klemmsitz in dem Mantelkörper (2) befindet, wobei er unter Wirkung materialelastischer Rückstellkraft zwischen Wandteilen (21, 22) des Mantelkörpers (2) eingespannt ist.
11. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Profilpolster (1) in seiner Längserstreckung quer zum Profilquerschnitt aus mehreren, jeweils unter einem Eckwinkel aneinandergrenzenden Abschnitten (1.1 bis 1.3) zusammensetzt.
12. Profilpolster nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper (2) mit aneinandergrenzenden Körperabschnitten (2.1, 2.2; 2.1, 2.3) einstükkig ist, wobei an der Übergangsstelle zwischen jeweils zwei Abschnitten Gehrungen
(24) mit den Eckwinkel bestimmenden Schnitten vorgesehen sind.
13. Profilpolster nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in jeden Mantelkörperabschnitt (2.1 bis 2.3) ein zugehöriger Blockkörper (3.1 bis 3.3) entnehmbar eingefügt ist.
14. Profilpolster nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilpolster (1) in einem sämtlichen Abschnitten (1.1 bis 1.3) gemeinsamen Längsschnitt U-förmig ist, wobei es vorzugsweise drei, jeweils unter einem Eckwinkel von 90° aneinandergrenzende Abschnitte (1.1 bis 1.3) aufweist.
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