DE29900732U1 - Profilpolster für den Rand- und Kantenschutz von stoßempfindlichem Verpackungsgut - Google Patents
Profilpolster für den Rand- und Kantenschutz von stoßempfindlichem VerpackungsgutInfo
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Description
Frank Schilling, Lohplatz 8 a, 25486 Alverslohe
Die Erfindung betrifft ein Profilpolster für den Rand- und Kantenschutz von stoßempfindlichem
Verpackungsgut insbesondere flachförmiger Gestalt, wobei das Profilpolster einen den
Rand-/Kantenteil des Verpackungsguts einfassenden Aufnahmeraum aufweist, der an einer in
Richtung senkrecht zum Profilquerschnitt sich erstreckenden Seite zwischen Wandteilen zum
Einsetzen des Rand-/Kantenteils offen ist. Es handelt sich um Polster, die insbesondere an den
Rändern von Platten oder Wandteilen angesetzt werden, um derartiges Verpackungsgut mittels
der Polster auf ihre Ränder zu stellen und dabei die Kanten zur Beschädigung durch Stöße
und/oder Unebenheit der Stell- oder Anlagefläche zu schützen.
Es sind U- und L-förmige Kanten- und Eckpolster aus Wellpappe bekannt, die insbesondere
als Schnitteile eines Strang- und Wickelkörpers gewonnen werden (DE-G 91 16 568.7). Solche
Profilpolster eignen sich jedoch nicht für gewichtsmäßig relativ schwere Möbel- oder
Bauteile wie insbesondere Tischplatten, z.B. Küchenarbeitsplatten, oder Möbelwände. Die
Platten-/Wandteile werden zumeist aufrecht und auf ihrem Schmalrand stehend transportiert,
so daß ein verhältnismäßig großes Gewicht auf einer streifenartigen Rand- oder Auflagefläche
von z.B. nur ca. 60 cm &khgr; 4 cm ruht. Unter Verwendung der bekannten Polster aus Wellpappe
oder ähnlichem stoßdämpfendem Material kann eine Beschädigung der Kanten und/oder Eckbereiche
nicht zuverlässig verhindert werden. Um die zu weichen Polster aus Wellenmaterial
zu verstärken, ist es bekannt, Holzeinlagen einzuarbeiten. Solche Einlagen aus Holz, die klebend
mit dem Polstermaterial aus Wellpappe verbunden sind, stellen zwar für Kanten und
Ecken von gewichtsmäßig schwerem Verpackungsgut im Vergleich zu Wellpappematerial
bessere Anlageflächen dar. Nachteilig bleibt aber, daß bei heftigen Erschütterungen bzw. Stoßen
das gegenüber dem weichen Wellpappe-Polstermaterial härtere Holzmaterial sich von
ersterem ablöst, indem die Verleimung zwischen den Materialien durch Scherwirkung beschädigt
oder zerstört wird. Im übrigen werden die bekannten Schutzpolster aus Wellpappe mit einer erhöhten Anzahl von Schichten ausgeführt, um den auf gewichtsmäßig relativ
schwere Teile wirkenden Stoßkräften zu widerstehen. Dies führt zu relativ großvolumigen,
Transport und Handhabung behindernden sowie auch relativ material- und herstellungstechnisch
aufwendigen sowie infolgedessen mit erhöhten Kosten verbundenen Schutzprofilen.
Der Erfindung liegen die Ziele zugrunde, ein Profilpolster aus umweltverträglichem Material
zu schaffen, das hinsichtlich Kraft- und Stoßbelastbarkeit besonders widerstandsfähig, dennoch
material- und kostengünstig herstellbar sein und auch möglichst geringe Abmessungsdimensionen
aufweisen soll.
Diese Ziele werden in Verbindung mit den Merkmalen des eingangs genannten Profilpolsters
dadurch gelöst, daß das Profilpolster aus einem aus Papiermaterial bestehenden materialharten
äußeren Mantelkörper und wenigstens einem darin angeordneten, relativ zu dem Material des
Mantelkörpers materialweichen inneren Blockkörper aus Weichfasermaterial gebildet ist,
wobei der Blockkörper eine der offenen Aufnahmeseite zugewandte stoßabsorbierende Anlagefläche
aufweist. Bei dem Material des Mantelkörpers handelt es sich um dünnwandiges Material, und seine Wände an der Längsöffnungsseite des Aufnahmeraums sind zwar
aufspreizbar, jedoch aufgrund der Materialhärte nur geringfügig gegen erhebliche Materialrüchstellkraft.
In der erfindungsgemäßen Anordnungs- und Materialkombination bildet der Mantelkörper einen äußeren Hartkantenschutz, wobei der Mantelkörper die Profilform bestimmt
und damit Stabilität und Steifigkeit des Gesamtgebildes in hohem Maß gewährleistet.
Der relativ zu dem Material des Mantelkörpers materialweiche innere Blockkörper bildet eine
besonders geeignete, stoßabsorbierende Aufnahme für Rand- und Kantenteile des Verpakkungsguts.
Dabei ist der weiche Kernkörper durch seine Einbettung in das demgegenüber relativ harte Mantelmaterial besonders geschützt. Aufgrund des wesentlichen Materialunterschieds
zwischen Mantelkörper und Kernkörper kommt es zu einer besonders rutschfesten, innigen Anlage zwischen den beiden Körpern. Das Weichfasermaterial wirkt als eigentlicher
Stoßschutz, so daß die demgegenüber aus hartem Material bestehende Ummantelung relativ
querschnittsarm und infolgedessen sehr dünnwandig im Verhältnis zu der stoßabsorbierenden
Profilquerschnittsstärke des Blockkörpers ist. Infolge der Einschalung des weichen Blockkörpers
durch den harten Mantelkörper ist das Profilpolster selbst dann, wenn der Kernkörper
klebend mit dem Mantelkörper verbunden wird, auch bei besonders großen Schlag-/ Stoßkräften
im Verbund weitgehend zerstörungssicher. Das erfindungsgemäß vorgesehene Weichfasermaterial
des inneren Blockkörpers ist wesentlich widerstandsfähiger als herkömmlich in Verbindung mit einem Papierkörper vorgesehene Holzeinlagen. Trotz der relativ großen Widerstandsfähigkeit
weist das Weichfasermaterial die Eigenschaft auf, besonders stauchfähig bei praktisch gleichbleibender Materialqualität zu sein, so daß es auch einer wiederholten Be-
anspruchung in optimaler Weise widersteht. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das erfindungsgemäße
Profilpolster aus umweltverträglichem Papiermaterial einerseits und Fasermaterial
andererseits besteht, das preiswert zur Verfügung steht und als Naturstoff-Materialkombination
die Umwelt belastende Polsterteile aus geschäumten Kunststoffen vermeidet. Auch ist es von Vorteil, daß die Ummantelung in Form des materialharten Körpers als
solche eine besonders harte Aufstands- und Anlagefläche bildet.
Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es, daß der Mantelkörper aus einer Hartpappe in
Form einer Vollpappe besteht, die dem Profilpolster in allen Dimensionen eine besonders
steife und formhaltige Form verleiht, wobei die Hartpappe vorzugsweise aus mit Leimmitteln
beschichteten und verbundenen, vor Leimerhärtung in die Profilquerschnitts gebrachten Papierschichten
gebildet ist.
Das Material des Blockkörpers ist vorzugsweise ein aus Holz gewonnenes Weichfasermaterial,
das gegossen und/oder verdichtet die gewünschte Blockkörperform annimmt. Dieses Fasermaterial
weist an der Blockkörperoberfläche eine besonders günstige rauhe Faserstruktur
auf, die eine besonders rutschfeste Aufnahme einerseits des Verpackungsguts und andererseits
eine verstärkende Verbindung in der Einbettung innerhalb des Mantelkörpers herbeiführt. Das
Holzweichfasermaterial weist im Gegensatz zu Holz eine mindestens 50 %ige Stauchfähigkeit
mit gleichbleibender Qualität auch bei wiederholter Beanspruchung auf. Gegenüber herkömmlichen
Wellpappepolstern ist die Flächenbelastbarkeit des Holzweichfasermaterials um wenigstens bis zum Fünffachen größer. Damit geht eine besonders ausgeprägte formhaltende
elastische Verformbarkeit des Weichfasermaterials einher.
Erfindungsgemäße Profilpolster lassen sich in Massenfertigung besonders günstig aus Abschnitten
eines Mantelkörperstranges und Abschnitten eines Blockköprerstranges herstellen.
Das aus Mantelkörper und Blockkörper bestehende erfindungsgemäße Profilpolster kann zum
Beispiel eine L- oder V-Profüform aufweisen. In besonders vorteilhafter und zweckmäßiger
Gestaltung der Erfindung ist der Mantelkörper jedoch im Profilquerschnitt U-förmig. Im Verbund
von Mantelkörper und Blockkörper ist vorteilhaft auch der Aufnahmeraum im Profilquerschnitt
U-förmig , und er ist für die meisten Anwendungsfälle besonders günstig dadurch
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gestaltet, daß die durch die Schenkelwände des U-Profils gebildeten Wandteile des Mantelkörpers
den Blockkörper an der Offnungsseite des Profilpolsters wenigstens um etwa das
Doppelte der Höhe des Blockkörpers überragen. Die Einfassung des Rand- und Kantenteils
insbesondere eines
platten- oder wandförmigen Verpackungsguts kann auch zweckmäßig dadurch ausgestaltet
sein, daß die Schenkelwände des U-Profils, im Profilquerschnitt betrachtet, zur Offnungsseite
des Profilpolsters aufeinander zulaufen.
In vorteilhafter Ausgestaltung besteht der Blockkörper aus einem leisten- oder balkenförmigen,
vorzugsweise rechteckigen Profilquerschnitt aufweisenden Körper. Besonders vorteilhaft
ist es, daß der Blockkörper in lösbarem Klemmsitz in den Mantelkörper einsetzbar ist. Ein
solcher Klemmsitz ist insbesondere in Verbindung mit den im U-Profilquerschnitt konvergierenden
U-Profilschenkelwänden zweckmäßig. So bleibt bei geringfügiger Klemmaufspreizung
der Schenkelwände an der Offnungsseite durch das eingesetzte Verpackungsgut auch
der Klemmsitz des Blockkörpers in ausreichendem Maß erhalten.
Um das Profilpolster zum Eckenschutz von Platten oder dergleichen Verpackungsgut vorzusehen,
besteht eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung darin, daß es sich in seiner Längserstreckung
quer zum Profilquerschnitt aus mehreren, jeweils unter einem Eckwinkel aneinandergrenzenden
Abschnitten zusammensetzt. Vorteilhaft ist es auch, daß der Mantelkörper eines solchen Profilpolsters einstückig mit Gehrungen zwischen den Abschnitten ausgebildet
werden kann.
Auch auf noch andere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Unteransprüche gerichtet, und besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausbildungsformen
oder -möglichkeiten der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung der in der
schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 in axonometrischer Darstellung ein erfindungsgemäßes Profilpolster
mit U-förmigem Querschnitt in Profilansicht und Längsdraufsicht,
Fig. 2 und 3 Ausfuhrungsformen erfindungsgemäßer Profilpolster mit U-förmigem
Querschnitt und
Fig. 4 in Längsseitenansicht ein erfindungegemäßes Profilpolster in einer Aus
führungsform mit rechtwinklig aneinandergrenzenden Eckabschnitten.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes sich lang erstreckendes Profilpolster 1 mit U-Profilquerschnitt.
Es ist aus einem U-förmigen Mantelkörper 2 und einem darin eingesetzten gleich langen Blockkörper 3 zusammengefügt. Der Blockkörper 3 weist rechteckigen Profilquerschnitt
auf, wobei die Teile so dimensioniert sind, daß er sich am Boden des äußeren Mantelkörpers
2 im Klemmsitz zwischen den im wesentlichen parallel sich erstreckenden Schenkelwänden
21, 22 des Mantelkörpers 2 befindet.
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Die Schenkelwände 21, 22 überragen den leistenförmigen Blockkörper 3 um mehr als das
Doppelte der Höhe H des Körpers 3. Ein nicht dargestelltes Verpackungsgut in Form einer
Platte, deren Stärke dem Innenabstand zwischen den Schenkel wänden 21, 22 entspricht, wird
an der offenen Längsseite 11 des U-Profils in dieses eingesetzt, so daß die Platte mit ihrer
Kante auf der Anlagefläche 31 des Blockkörpers 3 zu stehen kommt.
Der äußere Mantelkörper 2 besteht aus relativ hartem Vollppappematerial. Es handelt sich um
eine Hartpappe, die aus mit Leimmittel geschichteten und verbundenen, vor Leimerhärtung in
die Profilquerschnittsform gebrachten Papierschichten gebildet ist. Die Materialhärte ist so
groß, daß die Schenkelwände 21, 22 nur gegen erhebliche Kraft geringfügig aufspreizbar sind,
um in Klemmanlage an dem zu schützenden Rand des Verpackungsguts zu liegen zu kommen.
Der Blockkörper 3 befindet sich in lösbarem Klemmsitz in dem Mantelkörper 2, wobei er
unter Wirkung der materialelastischen Rückstellkraft zwischen den Schenkel wänden 21, 22
eingespannt ist. So läßt er sich bequem durch die offene Aufnahmeseite 11 in den Mantelkörper
2 einsetzen und aus diesem auch wieder entnehmen.
Der Blockkörper 3 besteht aus gegossenem und insbesondere verdichtetem, aus Holz gewonnenem
Weichfasermaterial mit einer durch das Fasermaterial strukturierten, rauhen Oberfläche.
Der leistenförmige Blockkörper wird zweckmäßig als Abschnitt eines Balkenstranges
gewonnen. Solche Balken können aus Weichfaserplatten, die aus Holz hergestellt werden,
geschnitten und/oder gegossen werden. Dieses Material weist einerseits die erforderliche
Härte auf, und die Flächenbelastbarkeit des Weichfasermaterials ist zum Beispiel ungefähr
fünfmal größer als die eines Wellpappepolsters. Andererseits ist das Weichfasermaterial ausreichend
elastisch, um die relativ schmale Kante des zu schützenden Plattenrandes zu tragen
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und über diese Kante eingeleitete Schlag- und Stoßkräfte in optimalem Maß federlastisch zu
absorbieren.
Die Wandstärke des Mantelkörpers 2 ist relativ gering. Im Verhältnis zu der stoßabsorbierenden
Profilquerschnittsstärke H des Blockkörpers ist sie um ein Vielfaches kleiner.
Fig. 2 zeigt ein erfindungsgemäßes U-förmiges Profilpolster mit im Querprofil gleichlangen,
leicht nach innen und zur Öffnungsseite 11 hin schrägstehenden Schenkelwänden 21, 22. Diese
kommen im Bereich ihrer freien Längsränder an einer eingesetzten, gestrichelt dargestellten
Platte 4 zur Anlage. Die rückstellende Spreizwirkung der Schenkelwände 21, 22 ist besonders
ausgeprägt, wobei auch der Klemmsitz des Blockkörpers 3 in dem Mantelkörper 2 begünstigt ist. Auch Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Schenkelwände 21, 22 des
U-Profils zur Öffnungsseite 11 des Polsters 1 hin aufeinander zulaufen. In diesem Fall ist allerdings
nur die Schenkelwand 21 schräg nach innen gerichtet und im Profilquerschnitt etwas
kürzer als die gegenüberliegende, senkrecht zum U-Steg 23 stehende Wand 22 ausgebildet.
Das Profilpolster 1 gemäß Fig. 4 weist drei jeweils unter einem Eckwinkel von 90° aneinandergrenzende
Abschnitte 1.1, 1.2 und 1.3 auf. Jeder Abschnitt 1.1 bis 1.3 ist im Profilquerschnitt
mit wenigstens nahezu rechtwinklig stehenden Wänden U-förmig. In jeden Abschnitt
1.1 bis 1.3 ist ein zugehöriger Blockkörper 3.1, 3.2 und 3.3 entnehmbar eingefügt. Insoweit
entspricht jeder Abschnitt 1.1 bis 1.3 der in Fig. 1 dargestellten Profilleiste.
An der Übergangsstelle zwischen jeweils zwei Abschnitten 1.1, 1.2 bzw. 1.1, 1.3 sind in den
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Schenkelwänden 21, 22 jedoch Gehrungen 24 vorgesehen. Dabei reichen die Gehrungen 24
nur bis zu der Stegwand 23 des U-Mantelkörpers 2, so daß dessen Abschnitte 2.1,2.2 und 2.3
über die Wand 23 einstückig verbunden sind. Die Blockkörper 3.1 bis 3.3 sind hingegen einzelne,
gehrungsfreie Teile.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, sind die Gehrungen 24 so geschnitten, daß die drei Abschnitte 1.1
bis 1.3 jeweils unter einem Eckwinkel von 90° bei eingesetzter, gestrichelt dargestellter Platte
4 unter einem Eckwinkel von 90° aneinandergrenzen, wobei das Profilpolster in dem sämtlichen
Abschnitten 1.1 bis 1.3 gemeinsamen Längsschnitt U-förmig ist.
In Fig. 4 ist der eine Abschnitt 1.3 zunächst gemeinsam flachliegend mit dem Abschnitt 1.1
dargestellt. Man erkennt, daß auf diese Weise von der Seite des flachliegenden Abschnitts 1.3
her die Platte 4 bequem eingesetzt werden kann. Der Abschnitt 1.3 wird dann um 90° nach
oben geklappt, so daß drei Ränder und infolgedessen zwei Ecken der Platte 4 von dem Profilpolster
1 eingefaßt werden. Dabei entspricht die Länge des schmalen Standrandes der Platte 4
dem inneren Abstand zwischen den Blockpolstern 3.2 und 3.3.
Die Schnittflächen einer Gehrung können zur Fixierung der Winkelanordnung der Abschnitte
1.1, 1.2 und 1.3 miteinander verklebt werden. Vorteilhaft ist es aber auch, daß eine solche
Verklebung entfallen kann und das Profilpolster mit um die Außenabschnitte 2.2 und 2.3 gespannten
Umreifungs- oder Umhüllungsmittel festgelegt und an die Wand 4 gedrängt werden kann.
Claims (14)
1. Profilpolster (1) für den Rand- und Kantenschutz von stoßempfindlichem Verpak-
kungsgut (4) insbesondere flachförmiger Gestalt, wobei das Profilpolster (1) einen den
Rand-/Kantenteil des Verpackungsguts einfassenden Aufnahmeraum (10) aufweist, der an einer in Richtung quer zum Profilquerschnitt sich erstreckenden Seite (11) zwischen
Wandteilen (21, 22) zum Einsetzen des Rand-/Kantenteils offen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Profilpolster (1) aus einem aus Papiermaterial oder dergleicheniMaterial bestehenden materialharten äußeren Mantelkörper
(2) und wenigstens einem darin angeordneten, relativ zu dem Material des Mantelkörpers
(2) materialweichen inneren Blockkörper (3) aus Weichfasermaterial gebildet ist, wobei der Blockkörper (3) eine der offenen Aufnahmeseite (11) zugewandte stoßabsorbierende
Anlagefläche (31) aufweist.
2. Profilpolster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper
(2) aus formhaltiger, dem Profilpolster (1) in allen Dimensionen steife Form verleihender Hartpappe besteht, wobei die Hartpappe vorzugsweise aus mit Leimmittel
geschichteten und verbundenen, vor Leimerhärtung in die Profilquerschnittsform gebrachten Papierschichten gebildet ist.
3. Profilpolster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Blockkörper (3) aus gegossenem und/oder verdichtetem, aus Holz oder dergleichem
Material gewonnenem Weichfasermaterial besteht, wobei er vorzugsweise eine durch
das Fasermaterial strukturierte Oberfläche aufweist.
4. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandstärke des Mantelkörpers (2) im Verhältnis zu der stoßabsorbierenden
Profilquerschnittsstärke des Blockkörpers (3) um ein Vielfaches kleiner ist.
5. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Profilpolster (1) aus dem Abschnitt eines Mantelkörperstranges und dem Abschnitt eines Blockkörperstranges gebildet ist.
Φ Φ Φ Φ
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6. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantelkörper (2) im Profilquerschnitt U-förmig ist.
7. Profilpolster nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die durch
Schenkelwände des U-Profils gebildeten Wandteile (21, 22) des Mantelkörpers (2) den
Blockkörper (3) an der Offnungsseite (11) des Polsters (1) wenigstens um etwa das
Doppelte der Höhe (H) des Blockkörpers (3) überragen.
8. Profilpolster nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schenkelwände (21, 22) des U-Profils, im Profilquerschnitt betrachtet, zur Offnungsseite
(11) des Polsters (1) hin aufeinander zulaufen.
9. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich-
net, daß der Blockkörper (3) aus einem leisten- oder balkenförmigen, vorzugsweise
rechteckigen Profilquerschnitt aufweisenden Körper besteht.
10. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß sich der Blockkörper (3) in lösbarem Klemmsitz in dem Mantelkörper (2) befindet, wobei er unter Wirkung materialelastischer Rückstellkraft zwischen Wandteilen
(21, 22) des Mantelkörpers (2) eingespannt ist.
11. Profilpolster nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß sich das Profilpolster (1) in seiner Längserstreckung quer zum Profilquerschnitt
aus mehreren, jeweils unter einem Eckwinkel aneinandergrenzenden Abschnitten (1.1 bis 1.3) zusammensetzt.
12. Profilpolster nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantelkörper
(2) mit aneinandergrenzenden Körperabschnitten (2.1, 2.2; 2.1, 2.3) einstükkig ist, wobei an der Übergangsstelle zwischen jeweils zwei Abschnitten Gehrungen
(24) mit den Eckwinkel bestimmenden Schnitten vorgesehen sind.
13. Profilpolster nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in jeden
Mantelkörperabschnitt (2.1 bis 2.3) ein zugehöriger Blockkörper (3.1 bis 3.3) entnehmbar
eingefügt ist.
14. Profilpolster nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Profilpolster (1) in einem sämtlichen Abschnitten (1.1 bis 1.3) gemeinsamen
Längsschnitt U-förmig ist, wobei es vorzugsweise drei, jeweils unter einem Eckwinkel von 90° aneinandergrenzende Abschnitte (1.1 bis 1.3) aufweist.
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| DE (1) | DE29900732U1 (de) |
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1999
- 1999-01-13 DE DE29900732U patent/DE29900732U1/de not_active Expired - Lifetime
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