DE1556013A1 - Industrieschemel - Google Patents
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Description
Patentein wait . ·
■Dipl.-lng. M. Strohschänk ■-..".
8 München 60 . 1556013
: 5. üuüt5:7
188-552P
' . Industrieschenel ■
Die Erfindung betrifft einen Industrieschenel, bestehend
aus einer Tragplatte aus zwei miteinander verbundenen sich kreuzenden Schichten von Latten und aus untere Tragfüße bildenden
Latten
Industriell und handwerklich, insbesondere aber innerhalb
der Transportindustrie 'sind zum Tragen der verschiedensten
Gegenstände Tragplatten mit Stützfüßen üblich. Häufig kommt es
vor, daß ein herzustellender Gegenstand während seiner Herstellung
an einer solchen Tragplatte befestigt wird, auf der er |
während' der Serienherstellung verschoben wird, bis; er fertiggestellt
ist. Zuweilen beläßt man die Tragplatte sogar auch am fertiggestellten Gegenstand, um den Gegenstand mit Hilfe der
Tragplatte zugleich zu versenden, wobei die Stützfüße der Tragplatte
ein einfaches Angreifen der Gabeln von Gabelstaplern zulassen. Die somit sowohl für eine Serienherstellung als auch
zum Transport solcher Gegenstände bestimmten Tragplatten mit
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Stützfußen sind in der nachstehenden Beschreibung "Industrieschemel"
bezeichnet.
Industrieschemel v/erden in der Regel aus Holz hergestellt. Aus Metall hergestellte Industrieschemel sind weniger geeignet,
weil das gegenüber Holz härtere Metall leicht zu Aufscheuerungen u.dgl. Beschädigungen am zu transportierenden Gegenstand führt.
Nachteilig bei den bisher bekannten Kolzschemeln sind jedoch
deren verhältnismäßig großes Gewicht, deren sperrige Ausmaße und deren verhältnismäßig kostspielige Herstellung. Es wird
deshalb meist vorgeschrieben, daß die aus Holz hergestellten Industrieschemel nach dem Aufstellen des gelieferten Gegenstandes,
z.B. einer Maschine oder eines Gerätes, am Arbeitsplatz dem Hersteller wieder zurückgesandt werden, ähnlich wie es
heute noch bei der Lieferung von Bier, Erfrischungsgetränken u.dgl. der Fall ist, v/o man für die Flaschen Pfand zahlen muß
.und die Flaschen gegen Rückgabe des Pfandes wieder zurückgeben soll.
So wie man bei Getränken in -letzter Zeit bestrebt ist, den
Aufwand für die Rücksendung durch sogen. "Einwegverpackungen" zu ersparen, die nach Gebrauch einfach weggeworfen werden können,
so liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, den eingangs genannten Industrieschemel in seiner Herstellung so
zu vereinfachen, daß auch bei ihm von einer Rücksendung abgesehen
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tsseoif
werden kann. Außerdem ist angestrebt, den Platzbedarf für den
Industrieschemel, sei es für dessen Aufbewahrung oder für dessen
Lieferung von der Herstellerfirma.so zu vermindern, daß für die
Lagerung oderVersendung der unbenutzten Industrieschemel praktisch
kein zusätzlicher Raum für deren Stützfüße in Anspruch genommen wird. · , ■
Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß die untere Lattenschicht der Tragplatte des ä
eingangs genannten Industrieschemels aus wenigstens zwei in
seitlichem Abstand voneinander angeordneten Paaren von Latten besteht, von denen die Latten" jedes Paares einen die Lattenstärke
etwas übersteigenden gegenseitigen Abstand aufweisen, wobei je Stützfuß ein weiteres Paar Latten vorgesehen ist, dessen beide, einen dem letztgenannten etwa gleichenden gegenseitigen Abstand aufweisenden Latten um ihre einander zugekehrten
Seitenkanten untereinander und mit einer äußeren Seitenkante an
einer äußeren Seitenkante eines erstgenannten Paares von. Latten,
unter Wahrung eines etwa gleichen- Abstandes verbunden sind, so '
daß die außen gelegene Latte jedes letztgenannten, in der Lagerungs-
und/oder Versandstellung des Industrieschemels flach - ■_."·"
an der Unterseite der oberen Latten der Tragplatte anliegenden V
Paares von Latten nach deren Umklappen in eine die Unterseite
der benachbarten Platte etwa dreieckförmig überdeckende Abstützsteilung
mit ihrer freien Seitenkante in den Spalt zwischen den
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Latten des benachbarten Paares unterer Latten eingreift, und dadurch, daß jedes einen Stützfuß bildendes Paar von Latten im
Bereich seiner freien Außenkante ein Verbindungsmittel zu seiner Festlegung an der Tragplatte in seiner Abstützstellung.aufweist.
Ein so ausgebildeter. Industrieschemel ist nicht nur sehr einfach herstellbar, sondern er erfordert in seiner Lagerungs-
und/oder Versandstellung nicht mehr Platz, als zur Lagerung oder •Stapelung einfacher Tragplatten ohne Stützfüße notwendig 1st.
Unmittelbar vor der Benutzung kann der Industrieschemel jedoch ohne jedes Werkzeug durch einfaches Umklappen seiner die Stützfüße
bildenden Latten aufgestellt und verwendungsbereit gemacht werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sind die Latten des Schemels mittels Drahtklammern miteinander verbunden und auch die Verbindungsmittel an den Latten der Stützfuße
mittels Drahtklammern festgelegt, da solche, in der holzverarbeitenden Industrie meist zur Verfügung stehenden Drahtklammern
ohne weiteres im Sinne der Bildung der genannten Gelenke biegbar sind und auch die Vorrichtungen zum Anwenden der
Drahtklammern in diesen Betrieben zur Verfügung stehen.
Nach einer weiteren, ebenfalls bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Latten des Industrieschemels aus Herstellungsabfällen von Spanplatten, Sperrholzplatten od.dgl. Holzfaserplatten
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hergestellt. Bisher hat man in der holzverarbeitenden Industrie
meist Schwierigkeiten gehabt, für die vorgenannten Abfälle eine geeignete Verwendung zu finden. Solche Abfälle können z.B. aus
Kantenabfällen bestehen, die entstehen, wenn die Platte nach
ihrer Herstellung keine genau rechtwinklig zueinander verlaufenden Seitenkanten aufweist und somit erst auf das Sollmaß zu- _■·-■ rechtgesägt wird. Da die Besteller von solchen Platten zur Hinderung der Versandkosten immer mehr dazu übergehen, die Platten bereits mit einem genauen Fertigmaß zu bestellen, welches der
Hersteller aufgrund seiner maschinellen Ausrüstung auch genauer und einfacher einhalten kann, verfügt der Hersteller solcher
Platten in der Regel über reichliche Abfallbestände, die durch
•das Zuschneiden der Holzfaserplatten einer bestimmten Standardgröße, wie sie'im allgemeinen von der Bauindustrie gefordert ist, üblicherweise kleine Breiten, dagegen aber große Längen aufweisen und damit für die Herstellung von Latten für Industrieschemel gut geeignet sind.
Kantenabfällen bestehen, die entstehen, wenn die Platte nach
ihrer Herstellung keine genau rechtwinklig zueinander verlaufenden Seitenkanten aufweist und somit erst auf das Sollmaß zu- _■·-■ rechtgesägt wird. Da die Besteller von solchen Platten zur Hinderung der Versandkosten immer mehr dazu übergehen, die Platten bereits mit einem genauen Fertigmaß zu bestellen, welches der
Hersteller aufgrund seiner maschinellen Ausrüstung auch genauer und einfacher einhalten kann, verfügt der Hersteller solcher
Platten in der Regel über reichliche Abfallbestände, die durch
•das Zuschneiden der Holzfaserplatten einer bestimmten Standardgröße, wie sie'im allgemeinen von der Bauindustrie gefordert ist, üblicherweise kleine Breiten, dagegen aber große Längen aufweisen und damit für die Herstellung von Latten für Industrieschemel gut geeignet sind.
Andere Ausgestaltungen betreffen weitere konstruktive Einzel- (
heiten der erfindungsgemäßen Industriescherael. ;
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht? es zeigen:
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Pig. 1 einen erfindungsgemäßen Industrieschemel in einer
Draufsicht;
Fig. 2 den Industrieschemel gemäß Fig. 1 in einer Seitenansicht
(in seiner Lagerungs- und/oder Versandstellung mit an die Tragplatte herangeklappten Füßen und in
gegenüber Fig. 1 vergrößertem Maßstab);
Fig. 3 eine der Fig. 2 gleichende Seitenansicht (bei der sich die: Stützfüße des Schemels jedoch in ihrer aufgeklappten
Abstützstellung befinden);
Fig· 4r 5 und '6 jeweils unterschiedliche Einzelheiten der
Fig. 2 und 3 im größeren Maßstab veranschaulichende Ausschnittdarstellungen der Fig. 2 und 3.
Der dargestellte Industrieschemel weist eine rechteckige Tragplatte aus parallel zueinander angeordneten Latten 10 auf,
die durch jeweils in ihren Endbereichen unter ihnen festgelegte Paare von jeweils zwei Latten 11 fest miteinander verbunden sind,
die zwischen sich jeweils einen kleinen, die Stärke der Latten etwas übersteigenden Spalt 19 (Fig. 2) frei lassen. Außerdem
können die Latten 10 auch noch in ihrem Mittelbereich durch eine oder mehrere von unten her festgelegte Latten 12 zusammengehalten
werden.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel sind die Latten 10, 11 und
durch Drahtklammern 13 miteinander verklammert. Entlang den einander
zugekehrten Seitenkanten der beiden Lattenpaare 11
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ist gemäß Fig. 2 je ein weiteres Lattenpaar mit Latten 14 und
15 vorgesehen·/ die gemäß Fig. 6 untereinander ebenfalls durch
Drahtklammern 13 und mit der benachbarten Latte 11 gemäß Fig. ebenfalls durch Drahtklammern 13 verbunden sind. Dabei entspricht
derdurch die Drahtklammern 13 gegebene gegenseitige
Abstand 16 bzw. 17 (vgl. Fig. 6 und 4) der Latten 14 und 15 bzw..
14 und 11 etwa der Grundseitenlänge eines gleichschenkligen
Dreiecks (vgl. Fig. 6 und Fig* 5)/dessen gleiche Schenkel der Stärke der Latten entsprechen und einen Winkel ein- ·
schließen, der sich in der Abstützstellung des 'Stützfußes ergibt. - ..: ■. "■-.;■; ■■ .■ " ;: . , . ;- ' " -.'
Die beschriebene Verbindung der Latten 14 und 15 untereinander
sowie mit den Latten 11 macht es möglich, die zur Bildung
der Stütz fuße-."bestimmten Latten 14 und 15 in der Lagerungen
und/oder Versandstellung des Industrieschemels in der aus Fig. hervorgehenden Weise flach an der Unterseite der Latten 10 der
Tragplatte anzuordnen, womit sich der unbenutzte Industrieschemel leicht transportieren und lagernläßt. Mit einfachen :
Handgriffen kann man die beiden Latten 14 und 15 in deraus
den Fig. 3, 5 und 6 hervorgehenden Weise Umbiegen, wobei dann =-
die freien Seitenkanten 18 (vgl. Fig. 3). der Latten 15 so in die
Spalten 19 zwischen den benachbarten Latten 11 eingeschoben werden, daß der Stützfuß zugleich an der außerhalb des gebil*-
deten Dreiecks befindlichen Latte 11 sicher abgestützt ist* '
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Ein so ausgebildeter quadratischer Industrieschemel aus
Latten einer Länge von je 1 m und einer Breite von je 7,5 cm aus handelsüblichem dünnen "Masonite" konnte mit einer Last von
1,5 to belastet werden, ohne daß eine sichtbare Deformation des Schemels eintrat. Wenn man kleinere Deformationen zuließ,"ließ
sich ein solcher Schemel sogar um ein Vielfaches mehr belasten, . ohne etwa zusammenzubrechen. Diese außerordentlich günstige Belastbarkeit
des beschriebenen Industrieschemels rührt vor allem daher, daß die Stützfuße durch ihre Dreieckformgebung entlang
P ihren ganzen Seitenkanten außerordentlich sicher abgestützt sind.
Damit die Stützfuße im Falle eines Anhebens des beschriebenen
Industrieschemels nicht etwa wieder aus der in Fig. 3 dargestellten
Abstützstellung nach unten herausrutschen können, sind an den freien Seitenkanten 18 der Latten 15 noch Flachbänder
20 aus leiaht biegbarem Blech festgelegt, die in der Abstützstellung der Stützfuße in der aus den Fig. 1 und 3 hervor-
gehenden Weise um die außerhalb der Stützfüße benachbarten Latten 11 herumgebogen werden können, und zwar zweckmäßig so,
daß sie beim Hereinklappen der Latten 15 in die Spalten 19 zunächst durch den Spalt 19 hindurch geführt und dann oben und
außen um die genannte Latte 11 herumgebogen werden. Zu dieser sicheren Festlegung sind die Flachbänder 20 genügend lang ausgebildet.
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Die beschriebenen Industrteachemel können durch eine entsprechende Wahl der Länge der Latten 10 einerseits und der /
Latten 11, 12, 14 und 15 anderseits entweder quadratisch oder in beliebiger Weise rechteckig ausgebildet werden» Alle verwendeten Latten können dieselbe Breite aufweisen, was die
Herstellung weiter vereinfacht. Schließlich werden außer den
Latten lediglich übliche Drahtklammern 13 und übliches Flachbandmaterial
benötigt, so daß sich in Verbindung mit einer üblichen
Vorrichtung zur Anwendung der Drahtklammern eine außerordentlieh
einfache und .schnelle Herstellung der Schemel ergibt. Der,
in seiner Lagerungs- und Versandstellung mit seinen Latten 14
und 15 an die Unterseite seiner Tragplatte herangeklappte Industrieschemel kann jederzeit von Hand ohne Inanspruchnahme '
irgendeines Werkzeuges in seine Abstützstellung gebracht werden, in der die Stützfüße in der aus Fig. 3 hervorgehenden
Weise in ihre Abstützstellung gebracht sind. Überdies Bind die Herstellungskosten eines beschriebenen Industrieschemels so niedrig, daß es Bich in der Regel nicht lohnt,
einen einmal zur Versendung einer Maschine, eines Gerätes od.dgl.
verwendeten Schemel zurückzusenden und erneut zu verwenden. Er kann ohne weiteres als "Einwegschemel" entweder dauernd unter
dem mit ihm versandten Gegenstand verbleiben oder am Aufstellungsort des Gegenstandes von diesem entfernt und beispielsweise verbrannt
werden. Wenn kein größerer Heizofen zur Verfügung stehen sollte, dann lassen sich die verwendeten Latten, z.B. aus dem
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genannten "Masonite" insbesondere an den Stellen der Klammerungen
leicht zerbrechen und so klein machen, da f. sie bequem in
in jeden Heizofen hineingehen.
Die Erfindung ist nicht an alle Einzelheiten des beschriebenen Ausführungsbeispiels gebunden. So können im Mittelbereich der
Latten 10 auch mehrere untere Latten 12 paarweise in gleicher
Weise angeordnet werden wie die Paare von Latten 11 an ^en Endbereichen
der Latten lO. Auch an den Latten 12 kann dann in
gleicher Keise wie an den Latten 11 ein weiterer Stützfuß vorgesehen
werden, wenn die Tragplatte größere Abmessungen hat oder in ihrem Hittelbereich besonders stark belastbar sein soll. Für
die Latten kann alles entsprechend lange Abfall-Holzmaterial verwendet werden, außer Abfallmaterial von Spanplatten insbesondere
auch Abfallmaterial von Sperrholzplatten. TTenn die
gemäß dem Ausführungsbeispiel verwendeten Drahtklammern wegen ihrer einfachen Anwendung auch bevorzugt werden, so können die
der Tragplatte
einzelnen Latten/selbstverständlich auch in jeder anderen üblichen
Weise miteinander verbunden werden, insbesondere auch durch eine übliche Nagelung, ohne daß dadurch der in den nachstehenden
Ansprüchen niedergelegte Schutzbereich der.Erfindung
verlassen wird.
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Claims (11)
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r\) Industrieschemel, bestehend aus einer Tragplatte aus zwei ;
miteinander verbundenen sich kreuzenden Schichten von Latten und aus untere Tragfüße bildenden Latten, dadurch gekennzeichnet,
daß die untere Lattenschicht der Tragplatte aus ,wenigstens.'
zwei in seitlichem Abstand voneinander angeordneten Paaren von.
Latten (11) besteht, von denen die Latten jedes Paares einen die
LattenstHrke etwas übersteigenden gegenseitigen Abstand (Spalt 19)
aufweisen, und daß je Stützfuß ein weiteres Paar Latten (14, 15) ™
vorgesehen ist, dessen beide, einen dem .letztgenannten etwa _ ■
gleichenden gegenseitigen Abstand aufweisenden Latten.umihre
einander zugekehrten Seitenkanten untereinander und mit einer äußeren Seitenkante an einer äußeren Seitenkante eines erstgenannten Paares von Latten (11) unter Wahrung eines etwa gleichen Abstandes verbunden sind, so daß die außen gelegene Latte
(15) jedes letztgenannten, in der Lagerungs- und/oder Versandstellung
des Industrieschemeis flach an der Unterseite der oberen Latten (10) der Tragplatte anliegenden Paares von Latten" ,
(14, 15) nach deren Umklappen in eine die Unterseite der benachbarteh
Platte (11) etwa dreiefckförrnig überdeckende Ab- ' '■"]''.''
Stützstellung mit ihrer freien Seitenkante (18) in; den Spalt ν
(19) zwischen den Latten (11) des benachbarten Paares unterem
Latten (11) eingreift, und daß jedes einen Stütiifüß bildendes ' : ';
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Paar von Latten (14, 15) im Bereich seiner freien Außenkante
ein Verbindungsmittel zu seiner Festlegung an der Tragplatte (Latten 10, 11, 12) in seiner Abstützstellung aufweist.
2.. Schemel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel als leicht biegsames Flachband (20) einer
die Breite der Latten (11) übersteigenden freien Länge ausgebildet ist.
3. Schemel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß seine Latten (10, 11, 12, 14, 15) mittels Drahtklammern (13)
miteinander verbunden und auch die Verbindungsmittel (Flachbänder 20) an den Latten (15) der Stützfüße mittels Drahtklammern
(13) festgelegt sind.
4. Schemel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der durch die Drahtklammern (13) gegebene gegenseitige Abstand
(17 bzw. 16) der gelenkig verbundenen Latten (14, 11 und 15, 14) etwa der GrundseitenlMnge eines gleichschenkligen Dreiecks entspricht,
dessen gleiche Schenkel der Stärke der Latten entsprechen und einen Winkel einschließen, der sich in der Abstützstellung
des Stützfußes ergibt; Fig. 5 und 6.
5. Schemel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß seine Latten. (10, 11, 12, 14, 15) aus Herstel-
909837/0753
BAD ORIQINAt
lungsabfällen von Spanplatten, Sperrholzplatten od.dgl,
Holzfaserplatten hergestellt sind.
BAD
A*
Le e rs eu te
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1556013A1 true DE1556013A1 (de) | 1969-09-11 |
Family
ID=20275967
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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| Country | Link |
|---|---|
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Families Citing this family (3)
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|---|---|---|---|---|
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| CN114348414B (zh) * | 2021-12-29 | 2023-08-22 | 苏州浪潮智能科技有限公司 | 一种板式联运托盘 |
-
1967
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- 1967-07-05 DE DE19671556013 patent/DE1556013A1/de active Pending
Also Published As
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