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"Couch o. dgl. Sitz-bzw. Liegemöbel mit Federpolsterung".
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Die Neuerung betrifft eine Couch o. dgl. Sitz-bzw.
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Liegemöbel mit Federpolsterung, deren aus senkrecht zu einer Unterstützungsfläche
angeordneten und miteinander verflochtenen Schraubenfedern, insbesondere sogenannten
Halb-und Halbfedern oder Zylinderfedern bestehender Federkern an dem Gestellrahmen
der Sitz-und/oder Lehnfläche der Couch fest montiert ist.
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Federpolsterungen obiger Art haben gegenüber anderen, z. B. aus Schaumgummi
bestehenden Sitz-oder Lehnenpolsterungen vor allem den Vorteil, dass sie sich den
Körperformen besser anpassen, eine grössere Nachgiebigkeit besitzen und darüber
hinaus auch eine hinreichende Belüftung des Polsters sowie der betreffenden Sitz-bzw.
Lehnenteile gewährleisten.
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Auf diesen Vorzügen beruht die weit verbreitete Anwendung der vorerwähnten
Federpolsterungen. Um die gewünschte Nachgiebigkeit zu erreichen, müssen die Federkerne
solcher Polster aber eine bestimmte Mindesthöhe besitzen, d. h. es müssen ihre senkrecht
zur Unterstützungsfläche angeordneten und miteinander verflochtenen Schraubenfedern
eine hinreichende Anzahl
von Federdrahtwindungen aufweisen. Das
führt bei den herkömmlich beschaffenen Federpolsterungen dazu, dass sie bekanntlich
eine vergleichsweise grosse Polsterhöhe bzw.-dicke besitzen und abgerundete, vielfach
als zu weich empfundene Polsterränder aufweisen.
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Es wurde nun gefunden, dass die vorerwähnten Mängel bei Couch-o.
dgl. Sitz-bzw. Liegemöbeln mit Federpolsterungen der eingangs beschriebenen Art
auf verhältnismässig einfache Weise vermieden werden können, wenn gemäss der Neuerung
der Federkern mit seinen innenliegenden Federn in den Gestellrahmen eingelassen
wird und seine Randfedern kürzer als die Innenfedern gehalten sowie auf der oberen
Schmalseite des Gestellrahmens abgestützt werden. Dabei ist es von Vorteil, die
auf der oberen Schmalseite des Gestellrahmens abgestützten Randfedern stärker zu
bemessen als die Innenfe-dern.
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Mit den vorerwähnten Mitteln nach der Neuerung kommt man zu einer
Couch o. dgl., bei der die Federpolsterung unter Beibehalt der ihr innewohnenden
Vorzüge durchgehend flach und scharfkantig gehalten werden kann, so dass eine solche
Federpolsterung das Aussehen der heutzutage vielfach angewendeten Schaumgummipolsterungen
erhält, letzteren gegenüber aber die eingangs erwähnten wesentlichen Vorteile besitzt.
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Weitere Merkmale nach der Neuerung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung
mehrerer in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele hervor. Dabei zeigt
Fig. 1 eine mit der neuen Federpolsterung versehene Couch in schaubildlicher Darstellung,
Fig.
2 eine erste Ausführungsform der neuerungsgemässen Federkernpolsterung in senkrechtem
Teilschnitt, Fig. 3 die zu Fig. 2 gehörige Aufsicht und Fig. 4 eine weitere Ausführungsform
mit einer das Feder kernpolster abstützenden, am Gestellrahmen der Sitz-und/oder
Lehnenfläche befestigten Unterfederung.
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Die in Fig. 1 abgebildete Couch besteht im wesentlichen aus dem mit
Füssen 1 und Seitenwandteilen 2 versehenen Untergestell 3, dem darauf aufliegenden
Sitzteil 4 sowie dem Lehnenteil 5. Obwohl die Sitz-und Lehnenteile 4,5 sehr flach
und scharfkantig ausgebildet sind, mithin das Aussehen herkömmlicher Schaumgummipolsterungen
besitzen, sind diese Teile 4 und 5 gemäss der Neuerung mit einer Xederkernpolste
rung versehen, die gegenüber der vorerwähnten Schaumgummipolsterung vor allem den
Vorteil grösserer Nachgiebigkeit und besserer Belüftungsmöglichkeit bietet, mithin
zu einer gesteigerten Sitz-bzw. Liegebequemlichkeit führt.
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Zu diesem Zweck ist, wie die Fig. 2 und 3 zeigen der aus miteinander
verflochtenen Schraubenfedern, insbesondere aus sogenannten Halb-und Halbfedern
6 bestehende Federkern 7 in den Gestellrahmen 8 der Sitz-und/oder Lehnenfläche der
Couch eingelassen. Die Randfedern 9 des Federkerns sind kürzer als die Innenfedern
6 gehalten und auf der oberen Schmalseite 8t des Gestellrahmens 8 abgestützt. Die
Randfedern 9 sind stärker bemessen als die Innenfedern 6. Erstere bestehen aus einem
etwa 2 mm starken Federdraht, wohingegen die Drahtstärke
der Innenfedern
6 nur etwa 1,6 mm beträgt. Die Randfedern 9 besitzen in vorliegendem Beispiel nur
zwei bis drei Schraubengänge, während die Innenfedern 6 drei bis fünf Windungen
aufweisen. Die Randfedern 9 werden entweder nur an der Vorderkante der Sitz-und/oder
Lehnenfläche oder aber ringsum angeordnet.
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Der Gestellrahmen 8 ist innenseitig mit einer Ausfräsung 10 versehen,
dergestalt, dass eine untere innenseitig angeordnete Tragleiste 11 verbleibt, auf
der eine die Innenfedern 6 des Federkerns 7 abstützende Tragplatte 12 lagert, die
beispielsweise aus starker Presspappe o. dgl. tragendem Werkstoff besteht. Zur Befestigung
der Randfedern 9 auf der Gestellrahmen-Oberseite 8'dienen U-formige Befestigungs
klammern 13. An den oberen Enden der Randfedern 9 ist in Verlängerung der Gestellrahmenaussenfläche
811 eine aus Bandstahl bestehende Randabschlussleiste 14 mit Hilfe der Klammern
15 befestigt.
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Auf den vorbeschriebenen, sehr flach und scharfkantig gehaltenen,
am Gestellrahmen 8 fest montierten Federkern 7 kann alsdann der übliche Polsterüberzug
aufgebracht werden, wobei zweckmässig noch eine flache Zwischenpolster-Einlage vorgesehen
wird.
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Wie Fig. 4 zeigt, kann anstelle der die Innenfedern 6 abstützenden
Tragplatte 12 auch eine aus üblichem Flachdraht 16, etwa mit den Abmessungen 6 x
2 mm, bestehende Unterfederung vorgesehen werden. Die Flachdrähte 16 werden dabei
mit ihren nach oben abgekröpften Enden 16'auf der oberen Schmalseite
8'des
Gestellrahmens 8 befestigt, indem sie mit ihren zurückgewinkelten, äusseren Enden
16"in den Gestellrahmen 9 eingeschlagen werden. Auch hier ist wesentlich, dass die
Flachfedern 16 in Höhe der Gestellrahmenunterkante 8'''vierlaufen, so dass die auf
den Flachdrähten 16 abgestützten Innenfedern 6 mit ihren unteren Enden innerhalb
des Gestellrahmen-Profils. liegen, mithin entsprechend länger als die Randfedern
9 gehalten werden können, um eine ausreichende Nachgiebigkeit der Federpolsterung
zu gewährleisten. So wird in beiden Fällen für die Innenfedern 6 des Kerns nahezu
die Gesamthöhe des beispielsweise 6 cm hohen, vorzugsweise aus Holz bestehenden
Gestellrahmens 8 gewonnen. Das bedeutet also, dass man den Rand des Federkerns sehr
niedrig, etwa 8 bis 10 cm halten kann, wohingegen die Innenfedern in der normalen,
gute Federeigenschaften gewährleistenden Höhe von etwa 14 cm ausgeführt werden können.