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Die Erfindung betrifft eine Mitläuferbahn aus einem aus Kette und
Schuß bestehenden Gewebe, das mindestens zum Teil aus thermoplastischem Kunststoff
besteht Derartige Gewebe oder Gewebebahnen werden insbesondere in der kunststoff-
und kautschukverarbeitenden Industrie bei der Herstellung und Weiterverarbeitung
von Kunststoffen und Elastomeren verwendet. Sie laufen hier zusammen mit den Kunststoffen
und Elastomeren durch die verschiedenen Bearbeitungsstufen hindurch und müssen danach
wieder von den eigentlichen Werkstoffen getrennt werden. Sie müssen daher neben
guten Trend: und Laufeigenschaften gegenüber Kunststoffen und Elastomeren eine hohe
Formstabilität und geringe Feuchtigkeitsaufnahme aufweisen.
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Es ist bereits eine Mitläuferbahn bekannt, die mindestens zum Teil
aus thermoplastischem Kunststoff besteht Bekannt sind ferner Mitläufer- und Zwischenlagegewebe
aus gesponnenen und endlosen synthetischen Garnen sowie Monofilen, wobei vorzugsweise
Polyolefine Verwendung finden. Bei diesen Geweben sind aber die Kette und Schußfäden
ihrer Formung nach rund oder elliptisch. Dadurch sind mit derartigen Fäden hergestellte
Gewebe nicht sehr glatt, und es tritt bei ihnen gewöhnlich eine Rippenbildung auf.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Mitläuferbahn sehr
glatt und mit guten Trenneigenschaften auszubilden.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Fäden
der Kette und/oder des Schusses mindestens zum Teil als Bändchen aus dem thermoplastischen
Kunststoff ausgebildet sind. Die Bändchen sind im Gegensatz zu runden oder elliptischen
Fäden flacher und lassen sich dadurch sehr glatt und ohne Neigung zu einer Rippenbildung
applizieren.
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Darüber hinaus können die Bändchen, da sie durch geeigneteMaßnahmen
(Drallgebung) aufgesplittetwerden können, auf der darunterliegenden Fadenschar stärker
verankert und flächiger verbunden werden.
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Bei der Mitläuferbahn gemäß der Erfindung kann beispielsweise die
Kette aus Kunstseide und der Schuß aus Polypropylenbändchen bestehen oder auch umgekehrt.
Bevorzugt wird es jedoch, wenn die ganze Mitläuferbahn aus thermoplastischem Material
besteht. Es ist auch nicht notwendig, daß das gesamte die Bahn bildende Strangmaterial
in Bändchenform vorliegt. So kann beispielsweise der Schuß ausPolyamidmonofilen
bestehen. Bevorzugt wird es jedoch, daß sämtliche Fäden der Kette und des Schusses
als Bändchen aus dem thermoplastischen Kunststoff ausgebildet sind.
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Wenn es auch möglich ist, die Bändchen, die durch Schneiden aus Folien
gefertigt werden können, glatt und ohne wesentliche Verstreckung zu verarbeiten,
so wird es jedoch zur Erhöhung der Festigkeit und Formstabilität der Mitläuferbahn
vorgezogen, die Bändchen vor dem Verweben zu verstrecken und/ oder zu verdrillen.
Besonders günstige Ergebnisse erzielt man, wenn man die Bändchen in vielfach längs
gespaltener Form verwebt. Um die Bändchen in diesen Zustand zu bringen, werden diese
einem Zwirnprozeß unterzogen, wobei abhängig vom Verstrekkungsverhältnis beim Herstellungsprozeß
der Bändchen und der Zwirndrehung eine variierbare Längsaufsplitterung der Bändchen
erfolgt, so daß beim Verzwirnen ein einem multifilen Faden sehr ähnliches Produkt
entsteht. Der Zwirnprozeß kann ein ein-
faches Hochdrehen oder ein Verzwirnen mehrerer
Bändchen nach üblichen Zwirnverfahren sein.
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Zur Erhöhung der Formstabilität sowie der Trenn-und Laufeigenschaften
kann die Mitläuferbahn aus Bändchen bzw. aus Bändchen in Faserform, also aus längsgespaltenen
Bändchen, einem Kalander- oder Fixierprozeß unterzogen werden.
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Durch den flächigen Charakter der Bändchen bzw. der aufgespaltenen
Bändchen erhält man eine Mitläuferbahn mit erhöhtem Trenneffekt, verbesserten Laufeigenschaften
bei verringerter Gewebedicke, verringertem Gewicht pro Flächeneinheit und erhöhter
Formstabilität gegenüber vergleichbaren bekannten Mitläuferbahnen.
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Nachfolgend werden einige Ausführungsbeispiele von Mitläuferbahnen
gemäß der Erfindung beschrieben.
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1. Die Bahn kann aus Polyäthylenbändchen in Kette und Schuß bestehen.
Die Bändchen weisen bei einer Breite von 1,5 mm eine Dicke von 100 1 auf. Sowohl
in Kette als auch in Schuß verlaufen sieben Bändchen pro Zentimeter. Das Gewebe
hat Leinwandbindung.
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2. Die Bahn besteht aus zu Faserform aufgesplitteten Polypropylenbändchen
in Kette und Schuß. Die Bändchen wurden mit einem Verhältnis von 1: 10 verstreckt.
Die Breite des verstreckten Bändchens betrug 3,5 mm bei einer Dicke von 40 Il. Die
Bändchen erhielten 150 Drehungen pro Meter Länge. In der Kette verlaufen 16 Bändchen
pro Zentimeter Breite, während im Schuß 10 Bändchen pro Zentimeter Breite verlaufen.
Das Gewebe hat eine Leinwand- oder Panamabindung.
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3. Die Kette der Bahn besteht aus Polypropylenbändchen in Faserform,
welche mit einem Verstreckverhältnis von 1 : 12 verstreckt werden.
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Die Breite des verstreckten Bändchens betrug dabei 3 mm bei einer
Dicke von 30 11. Die Bändchen-Drehung beträgt 100 Drehungen pro Meter Länge. Auf
1 cm Kettenbreite verlaufen 16 Bändchen. Der Schuß besteht aus Polypropylenmonofilen
mit einem Durchmesser von 0,25 mm. Die Einstellung im Schuß beträgt 12 Faden pro
Zentimeter. Das Gewebe hat Leinwandbindung.
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4. Die Bahn hat eine Kette, welche aus den 1000 Polypropylen-Multifil
besteht. Die Einstellung der Kette ist 15 Faden pro Zentimeter.
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Der Schuß besteht aus zu Fasern aufgespaltenen Polypropylenbändchen,
welche mit einem Verstreckverhältnis von 1 : 10 hergestellt wurden.
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Die Breite des verstreckten Bändchens betrug 3,5 mm bei einer Dicke
von 40 11. Die Drehung der Bändchen beträgt 100 Drehungen pro Meter.
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Die Einstellung im Schuß beträgt 12 Bändchen pro Zentimeter. Das
Gewebe hat Leinwandbindung.
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5. Die Kette der Bahn besteht aus Polypropylenbändchen in Faserform.
Die Bändchen wurden mit einem Verstreckverhältnis von 1: 12 hergestellt bei einer
Breite von 3 mm und einer Dicke von 30 llm Es wurden je zwei Bändchen mit 100 Drehungen
pro Meter miteinander verzwirnt. Die Einrichtung in Kettrichtung betrug 10 Bändchen
pro Zentimeter. Der Schuß bestand aus Polyamid-6-Monofilen mit einem Durchmesser
von 0,25 mm. Die Einstellung im
Schuß betrug 12 Faden pro Zentimeter.
Das Gewebe hatte Leinwandbindung.
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6. Die Bahn besteht aus Polypropylenbändchen in Faserform in Kette
und Schuß. Die Bändchen wurden mit einem Verstreckverhältnis von 1 : 12 hergestellt.
Die Bändchenbreite betrug 2 mm, die Bändchendicke 30 Il. Es wurden zwei Bändchen
mit 100 Umdrehungen pro Meter verzwirnt. Die Einstellung in Kette und Schuß betrug
14/12 Bändchen pro Zentimeter. Die Bindung ist Leinwandbindung.