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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufladen und Abladen eines
raumgroßen Baukörpers in Gestalt eines monolithischen Stahlbetonkastens, dessen
Breite größer als seine Höhe ist, auf ein bzw. von einem Transportfahrzeug. Sie
betrifft insbesondere eine Vorrichtung für derartige Stahlbetonkästen mit einer
Grundfläche, deren Breite die für den Straßentransport zulässige Breite des Transportfahrzeuges
überschreitet.
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In diesen Fällen muß die Vorrichtung geeignet sein, das Auf- und Abladen
des raumgroßen Baukörpers in der Fabrik bzw. am Aufstellungsort ohne dort zu errichtende
besondere Hebezeuge zu ermöglichen und den Baukörper beim Aufladen und beim Abladen
so zu verschwenken, daß er mit einer seiner Längswände auf der Ladeplattform des
Transportfahrzeuges aufruhen kann.
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Noch nicht zum Stande der Technik gehört der Vorschlag, zu diesem
Zweck eine Vorrichtung vorzusehen, die entweder am Transportfahrzeug fest angeordnet
wird oder getrennt vom Transportfahrzeug an dem Baukörper anbringbar ist und eine
Hubvorrichtung mit einer Schwenkvorrichtung vereinigt.
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Bekannt ist die Anbringung von Hubvorrichtungen verschiedener Ausbildungen,
darunter auch von Hubzylindern, an dem Baukörper. Mit diesen Hubvorrichtungen kann
der Baukörper so weit angehoben werden, daß sich ein Transportfahrzeug, in der Regel
ein Tieflader, unter das Bauwerk fahren bzw. aus dieser Stellung unter dem Bauwerk
herausfahren läßt. Derartige Hubvorrichtungen eignen sich jedoch nicht zum Schwenken
des Baukörpers und damit nicht zum Auf- und Abladen raumgroßer Baukörper, die wegen
ihrer großen Grundfläche in der eingangs beschriebenen Weise zu transportieren sind.
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Die technische Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer
Vorrichtung, welche ein Auf-und Abladen unter Verschwenken des Baukörpers ermöglicht
und vom Transportfahrzeug selbst mitgeführt werden kann, so daß sich das Errichten
von besonderen Hubvorrichtungen insbesondere am Aufstellungsort des Stahlbetonkastens
erübrigt.
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Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß durch zwei außen
an jeder Giebelwand des Stahlbetonkastens lösbar zu befestigende Tragrahmen, von
denen jeder einen im Schwerpunkt der betreffenden Giebelwand sitzenden Drehzapfen
trägt, und durch zwei auf dem Transportfahrzeug im Abstand der Drehzapfen errichtete
Gestelle mit je einem Drehzapfenlager, das im Gestell mit einer Hubvorrichtung zum
Anheben und Absenken des Stahlbetonkastens von der bzw. auf die Ladeplattform des
Transportfahrzeugs senkrecht zur Ladeplattform beweglich ist.
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Die Drehzapfen ermöglichen im ausgefahrenen Zustand der Hubvorrichtungen
an den Drehzapfenlagern ein Drehen des Baukörpers um eine ihn durchsetzende Längsachse
praktisch ohne nennenswerten Kraftaufwand, weil die Drehzapfen in den Schwerpunkten
der Giebelwände liegen. Dadurch läßt sich sehr leicht der Baukörper mit einer seiner
Längswände auf die Ladeplattform des Transportfahrzeuges absetzen oder am Aufstellungsort
wieder so verschwenken, daß er mit seiner Grundfläche abgesetzt werden kann.
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Die Tragrahmen können mit Stützen zusammenwirken, die an den Ecken
des Baukörpers angeordnet sind und senkrecht nach unten ausfahren. Die Tragrahmen
können mit den Stützen vereinigt oder so ausgebildet sein, daß sie das Anbringen
der Stützen an die Ecken des Stahlbetonkastens nicht behindern.
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Mit solchen Stützen läßt sich der Baukörper so weit anheben, daß das
Transportfahrzeug unter den Baukörper gefahren werden kann und seine Ladeplattform
unter den Baukörper zu liegen kommt. Es empfiehlt sich dazu, die Vorrichtung so
auszubilden, daß wenigstens eines der Gestelle aus seiner aufgerichteten Stellung
in eine im wesentlichen mit der Ladeplattform des Tiefladers parallele Lage umgeklappt
werden kann. Wird das Transportfahrzeug rückwärts unter den Baukörper gefahren,
muß das hintere Gestell in dieser Weise ausgebildet werden, während bei Vorwärtsfahrt
des Transportfahrzeuges, etwa bei dessen Ausbildung als Tiefladeranhänger, das vordere
Gestell umklappbar auszubilden ist.
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Es kann sich gelegentlich als schwierig erweisen, das Fahrzeug so
genau zu manipulieren, daß die Drehzapfen in ihre richtige Stellung an den Zapfenlagern
gelangen. Für diese Fälle empfiehlt die Erfindung die Ausbildung der Vorrichtung
mit einem Drehkranz, der auf die Ladeplattform des Tiefladers aufgelegt ist und
mit dem sich der abgesetzte Stahlbetonkasten zum Einsetzen der Drehzapfen in die
Drehzapfenlager der Gestelle drehen läßt.
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Der Drehkranz kann beide Wagen eines aus Vorder- und Hinterwagen bestehenden
Transportfahrzeuges verbinden und die Ladeplattform bilden.
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Die Erfindung wird nachfolgend an Hand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 einen Stahlbetonkasten mit dem Teil der Vorrichtung
zum Auf- und Abladen, der am Stahlbetonkasten selbst angebracht wird, in Draufsicht,
F i g. 2 den Gegenstand nach F i g. 1 in Seitenansicht, F i g. 3 den Gegenstand
nach den F i g. 1 und 2 in Stirnansicht, Fig.4 eine Stirnansicht des Transportfahrzeuges
mit einer Darstellung des Stahlbetonkastens in verschiedenen Schwenklagen, F i g.
5 eine Seitenansicht des Transportfahrzeuges und F i g. 6 einen Teil des Transportfahrzeuges
zur Darstellung eines umgeklappten Gestells.
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In den Figuren ist der raumgroße Baukörper, zu dessen Auf- und Abladen
auf bzw. von einem Transportfahrzeug die nachfolgend zu beschreibende Vorrichtung
dient, schematisch wiedergegeben. Es handelt sich im wesentlichen um einen monolithischen
Stahlbetonkasten 1 mit einer Grundfläche, deren Breite größer als die für
den Straßentransport zulässige Breite ist, so daß, wie noch später zu beschreiben
sein wird, der Baukörper auf einer seiner Seitenwände transportiert werden muß.
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Diese Forderung ergibt sich daraus, daß die Höhe des Baukörpers unabhängig
von dessen Verwendungszweck, also etwa als schlüsselfertige Wohnzelle oder als Trafobox,
konstant bleibt und im wesentlichen unter dem Maß der noch zulässigen Transportbreite
gehalten werden kann.
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An dem Stahlbetonkasten 1 lassen sich zwei Giebelwände 2 und zwei
Längswände 3 unterscheiden. Der Transport erfolgt auf einer der Längswände 3, weil
damit die geringstmögliche Breite für den Transport erreicht werden kann.
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An den Giebelwänden ist je ein Tragrahmen 4 anbringbar. Die Tragrahmen
sind identisch ausgebildet,
so daß es genügt, nachfolgend den in
F i g. 3 dargestellten Tragrahmen näher zu erläutern.
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Der Stahlbetonkasten 1 ruht nach Fertigstellung auf einer nicht dargestellten
Unterlage, die dessen vier Ecken frei läßt. Infolgedessen läßt sich der Tragrahmen
4 so zur Giebelwand orientieren, daß zwei Grundplatten 5 unter die beiden
Ecken an dei Giebelwand fassen können. Die Grundplatten 5 besitzen den aus F i g.
1 in gestrichelter Darstellung ersichtlichen, allgemein dreieckförmigen Umriß. Sie
sind an aufrecht stehenden Stützen 6 befestigt, an die über Knotenbleche 7 Traversen
8 angebracht sind. Die insgesamt vier Traversen 8 enden an einer Mittelplatte
9, an der ein senkrecht zur Plattenebene verlaufender Drehzapfen 10 angebracht
ist.
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Wie die Darstellung in F i g. 2 erkennen läßt, werden die mit ihren
Grundplatten 5 in der beschriebenen Weise unter die Ecken des Stahlbetonkastens
1
fassenden Tragrahmen mit Hilfe von zwei sich kreuzenden Spannseilen 11 und
12, die an Knotenblechen 13 der Tragrahmen 4 befestigt sind und mit
Hilfe von Spannschlössern 14 gespannt werden können, lösbar an dem Stahlbetonkasten
1 befestigt.
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An den Stützen 6 sind gemäß dem in den F i g. 1 bis -3 wiedergegebenen
Ausführungsbeispiel Hubvorrichtungen angebracht. Diese Hubvorrichtungen bestehen
jeweils aus einer druckmittelbetätigten Zylinderkolbenanordnung 16. Der Zylinder
17 ist dabei um eine parallel zur Längserstreckung der Stütze 6 verlaufende Achse
18 an der Stütze verschwenkbar angebracht. Er läßt sich dadurch aus seiner
strichpunktiert gezeichneten Stellung nach F i g. 1 in seine ausgezogen dargestellte
Stellung umklappen. In dieser Stellung sind die an einem Tragrahmen 4 befestigten
beiden Zylinder 17 so weit voneinander entfernt, daß bei nach unten ausgefahrenen
Stützen 20 der lichte Abstand 21 der Stützen ausreicht, um den in
den F i g. 4 bis 6 dargestellten Tieflader zwischen den Stützen hindurch unter den
Baukörper zu manövrieren.
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Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel dient als Transportfahrzeug
der in den F i g. 4 bis 6 wiedergegebene Tieflader. Es ist natürlich möglich, statt
eines Tiefladeanhängers einen Auflieger oder eine entsprechend ausgebildete Ladeplattform
eines Lkw zu verwenden.
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Der Tieflader besitzt, wie F i g. 5 erkennen läßt, zwei auf ihm errichtete
Gestelle 25 und 26. Die Gestelle sind im Abstand der über die Tragrahmen
4
an dem Stahlbetonkasten 1 angebrachten Drehzapfen 10 auf dem Tieflader,
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel über dessen Achsen errichtet. Die beiden
Gestelle unterscheiden sich im wesentlichen dadurch voneinander, daß das Gestell
26 unbeweglich ist, während das Gestell 25 in noch zu beschreibender Weise aus seiner
in F i g. 5 dargestellten aufgerichteten Stellung in seine in F i g. 6 wiedergegebene
umgeklappte Stellung verschwenkt werden kann.
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Jedes Gestell besitzt zwei zur Ladeplattform 60
senkrechte Stützen
30, die über eine Traverse 31
miteinander verbunden sind. Die Stützen
dienen zur Führung eines Wagens 32, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
mit vier Rollen 33 versehen ist, welche in Schienen 34 an den Stützen
30 laufen. Der wesentliche Bestandteil des Wagens 32 ist ein Drehzapfenlager
35 zur Aufnahme des Zapfens 10, der an der Mittelplatte
9 des Tragrahmens 4 befestigt ist. An dem dem Drehzapfenlager 35 gegenüberliegenden
Ende des Wagens 32 ist eine Hubvorrichtung in Gestalt einer Zylinderkolbenanordnung
37 angebracht, deren Zylinder 38 sich auf die Traverse 31 abstützt,
während die Kolbenstange über einen horizontalen Bolzen 39 am Bolzenlager
40 des Wagens 32 angeschlossen ist.
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Die beiden Stützen 30 sind im Falle des Gestells 26 auf horizontalen
Trägern 42 mit einem Ende befestigt und sitzen an ihrem anderen Ende an schräg geneigt
verlaufenden Traversen 43, die mit den Trägern 42 verbunden sind.
Auf diese Weise entsteht eine steife Gestellkonstruktion.
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Dagegen ist das Gestell 25 so ausgebildet, daß es über eine teleskopische
Zylinderkolbenanordnung 50 mit zwei Zylindern 51 und 52 und einer Kolbenstange 53,
die am Anlenkpunkt 54 über einen Gelenkhebel 55 mit den Stützen
30 verbunden ist, geschwenkt werden kann. Das Schwenken ist möglich, weil
die schräg verlaufenden Traversen 43 in diesem Falle mit lösbaren Verbindungen
58 und 59 an die Stützen 30 bzw. die Träger 42 angeschlossen sind.
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Nachdem die Tragrahmen 4 in der aus den F i g. 1 bis 3 ersichtlichen
Weise an dem Stahlbetonkasten 1 angebracht sind, werden die Stützen 20 der
Zylinderkolbenanordnung 16 ausgefahren, so daß sich das Bauwerk um ein der Länge
der Stützen entsprechendes Maß anhebt. Hierauf wird der Tieflader mit dem in seine
Stellung nach F i g. 6 verbrachten Gestell 25 unter das Bauwerk verfahren. Sobald
der Tieflader seine richtige Stellung eingenommen hat, wird die Zylinderkolbenanordnung
50 derart betätigt, daß sie ihre aus F i g. 5 ersichtliche Stellung einnimmt,
worauf die schräg verlaufenden Traversen 43 in die lösbaren Verbindungen
58 und 59 eingesetzt werden. Nunmehr werden die Drehzapfen
10 durch Einfahren der Stützen 20 in die oben offenen Drehzapfenlager
35 abgesetzt.
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Da die Drehzapfen 10 im Schwerpunkt der Giebelwände des Stahlbetonkastens
1 angeordnet sind, läßt sich das Bauwerk nunmehr um eine durch die beiden
Drehzapfen 10 verlaufende Längsachse drehen, bis eine der Längswände 3 oberhalb
der Ladeplattform 60 des Fahrzeugs zu liegen kommt. Hierauf wird die vorher
ausgefahrene Zylinderkolbenanordnung 37 eingefahren, so daß sich das Bauwerk mit
einer der Seitenwände 3 auf die Ladeplattform 60
absenkt. Nunmehr kann
der Transport zum Aufstellungsort des Baukörpers erfolgen. An Ort und Stelle wird
das Fahrzeug so manövriert, daß das Bauwerk genau über seiner beabsichtigten Aufstellungsfläche
zu stehen kommt. Dann werden die Teile in umgekehrter Reihenfolge betätigt, um das
Bauwerk auf seiner Aufstellungsfläche abzusetzen.
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Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann auch ein
Transportfahrzeug verwendet werden, das aus einem getrennten Vorder- und Hinterwagen
besteht. Beide Wagen können durch Längsträger miteinander verbunden werden. Die
Längsträger bilden zugleich die Ladeplattform. In diesem Falle kann auf besondere
Hubvorrichtungen an den Tragrahmen 4 verzichtet werden.
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Für den Fall, daß bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel das Manövrieren
des Transportfahrzeugs zum Ausfluchten der Drehzapfenlager 35 mit den Drehzapfen
10 nicht in dem erforderlichen Maße genau genug möglich ist, kann ein Drehkranz
auf die Ladeplattform 60 aufgelegt werden, auf dem sich der auf dem Drehkranz
abgesetzte Stahlbetonkasten 1
drehen läßt, um die Drehzapfen
10 mit den Drehzapfenlagern 35 auszufluchten.
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Die Tragrahmen 4 mit den an ihnen angebrachten Zylinderkolbenanordnungen
16 können auch dann verwendet werden, wenn der Baukörper beim Verladen nicht
um eine durch ihn verlaufende Längsachse geschwenkt zu werden braucht, sondern nur
angehoben werden muß.
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Es ist hiernach ersichtlich, daß die Vorrichtung nach der Erfindung
mit verhältnismäßig einfachen Mitteln die Durchführung eines komplizierten Belade-
und Entladevorgangs ermöglicht.