DE4128008A1 - Wechselsystem fuer abnehmbare aufbauten von lastkraftwagen - Google Patents
Wechselsystem fuer abnehmbare aufbauten von lastkraftwagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Wechselsystem für abnehmbare
Aufbauten von Lastkraftwagen oder Lastkraftwagenanhängern
mit einem Fahrgestellrahmen, an dem mindestens im vorderen
und hinteren Bereich Arretierungselemente zum Befestigen
eines Kupplungsrahmens oder von Kupplungselementen an den
auswechselbaren Aufbauten, wie Wechselbrücken, Container und
dgl., vorgesehen sind.
Wechselsysteme der eingangs genannten Art sind allgemein
bekannt. Bei einer Bauart ist der Aufbau ein abstellbarer
Aufbau. An der Unterseite des Aufbaus sind herausziehbare
Stützen verschwenkbar gelagert. Diese Stützen, die länger
sind als die Höhe des Fahrgestellrahmens im unbeladenen
Zustand, werden zum Abstellen des Aufbaus entriegelt, nach
außen gezogen und nach unten geschwenkt, so daß sie
freistehende Füße bilden. Da diese Stützen länger sind als
die normale Fahrgestellrahmenhöhe im unbeladenen Zustand,
ist es erforderlich, daß der Aufbau mitsamt den Stützen
zunächst angehoben wird, bevor diese verschwenkt werden. Bei
modernen Lastkraftwagen und Lastkraftwagenanhängern ist dies
auf einfache Weise dadurch möglich, daß die Luftfederungen,
die verstellbar sind, mit Druckluft beaufschlagt werden, so
daß der Fahrgestellrahmen von der Vorder- und Hinterachse um
eine solche Differenz angehoben wird, daß Verschwenken der
Stützen in die senkrechte Position ermöglicht wird. Zur
Arretierung werden sodann die an den Stützen angelenkten
Halter auf feste Arretierungsbolzen an der Unterseite des
Aufbaus eingehängt. Nunmehr kann der Fahrgestellrahmen
wieder abgesenkt werden, indem Druckluft aus den
pneumatischen, die Federung des Fahrzeugs bildenden
Zylindern gelassen wird. Der Lastkraftwagen kann sodann mit
dem Fahrgestell unter dem abgestellten Aufbau hervorgezogen
werden. Um den Aufbau wieder aufzunehmen wird das Fahrzeug
mit dem Fahrgestellrahmen unter den abgestellten Aufbau
gefahren und der Fahrgestellrahmen wieder angehoben, so daß
die auf den Rahmen vorn und hinten seitlich vorgesehenen
Arretierungselemente in Kupplungselemente an der Unterseite
des Aufbaus eingreifen können. Sodann werden die Querriegel
der Arretierungselemente, die eine rechteckige Grundform
besitzen, innerhalb des Kupplungselementes derart
verschwenkt, daß durch den übergreifenden, rechteckigen
Sperrteil der Aufbau gesichert gehalten ist. Mittels
Schrauben mit großem Handrad wird die Verbindung gesichert.
Es können aber auch Schnellverbindungsverschlüsse als
Arretierungselemente vorgesehen sein, mit denen die
Kupplungselemente mit den Arretierungselementen verbunden
werden. Im abgehobenen Zustand werden die Stützen nach oben
geschwenkt und auf den Lagerungsführungen unter den Aufbau
geschoben und mit Sicherungselementen gesichert. Das
Fahrzeug wird sodann wieder in seine Fahrposition abgesenkt.
Diese Wechselaufbauten, die auch als Wechselbrücken
bezeichnet werden, haben sich bewährt. So können sie be- und
entladen werden, während die Zugmaschine bereits zum
Abtransport eines anderen Aufbaus eingesetzt werden kann.
Darüber hinaus bieten derartige Wechselbrücken in einem
Speditionsbetrieb den Vorteil, daß sie an die Laderampe
herangebracht werden können, die eine Höhe aufweist, die der
Ladeflächenhöhe des Fahrzeugs annähernd im beladenen oder
unbeladenen Zustand entspricht, so daß über zwischengefügte
Brücken die Aufbauten mittels Gabelstapler oder von Hand
beladen und entladen werden können. Das Ladegut kann somit
bei Anordnung mehrerer Wechselbrücken an einer Laderampe von
einer in eine andere transportiert werden oder aber bei
beidseitiger Anordnung von Toren an einer Halle durch die
Halle hindurch be- und entladen werden, so daß z. B. das
Ladegut von Fernverkehrseinheiten auf Nahverkehrseinheiten
und umgekehrt leicht bei kurzen Wegen umsetzbar ist.
Die Arretierungselemente zum Befestigen des Aufbaus an dem
Fahrgestellrahmen sind in einem bestimmten Raster fest an
diesem vorgesehen, so daß sie in die Kupplungselemente oder
in den Kupplungsrahmen des Aufbaus an den vier Ecken
eingreifen können. Im gleichen Normraster und unter
Anwendung gleicher Arretierungselemente ist es auch möglich,
anstelle von abstellbaren Wechselbrücken Container mit dem
gleichen Fahrzeug zu transportieren. Diese werden mit einem
Kran auf das Ladegestell aufgesetzt und zwar so, daß die
Arretierungselemente in die Kupplungselemente eingreifen und
es ledigl. der Feststellung und Verrriegelung bedarf, um den
Container fest an dem Fahrgestellrahmen über die
Arretierungselemente zu koppeln. Bei besonders langen
Kraftfahrzeugen, die für die Beladung von zwei kleineren
Normcontainern geeignet sind, sind dabei jeweils vier
Arretierungselemente vorgesehen, um die beiden Container
fest am Fahrgestellrahmen befestigen zu können. Auch dabei
werden die Container mittels eines Kranes aufgesetzt.
Alternativ können Wechselbrücken, wie beschrieben, an dem
Fahrgestellrahmen befestigt werden.
Ausgehend von dem bewährten Wechselsystem für abnehmbare und
ggf. aufstellbare Aufbauten liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, das Wechselsystem so auszubilden, daß
die Aufbauten auf das Fahrgestell nach vorn aufschiebbar und
von diesem nach hinten abziehbar sind, um dadurch den Aufbau
über eine Laderampe an einem Ort in eine Halle oder auf
einem Ladehof wahlfrei abstellen zu können, damit der
abgestellte Aufbau mit Ladegut von anderen an das Ladetor
herangefahrenen Lastkraftwagen oder von anderen abgestellten
Aufbauten korrespondierend be- oder entladen werden kann,
wobei möglichst kurze Wege eingehalten werden sollen. Ferner
soll auch das Abziehen von Containern vom Fahrgestellrahmen
ermöglicht werden, ohne daß dafür Krananlagen vorzusehen
sind. Die Container sollen in gleicher Weise für die Be- und
Entladung an einem bestimmten Ladeplatz abstellbar sein und
von einem Gabelstapler befahrbar sein, zu welchem Zweck
kurze Übergangsbrücken auf die Kanten der Container oder
Wechselbrücken aufgelegt werden. Aufbau und Container werden
im Sinne der Erfindung als gleichartig angesehen.
Gelöst wird die Aufgabe durch die in dem Anspruch 1
angegebene technische Lehre.
Die Erfindung sieht vor, daß die hinteren
Arretierungselemente am Fahrgestellrahmen in Längsrichtung
des Fahrzeuges in an sich bekannter Weise ortsfest
angeordnet sind, während die vorderen und ggf. weiteren
zwischen den vorderen und hinteren vorgesehenen
Arretierungselemente gegenüber den hinteren in Längsrichtung
des Fahrzeugs im Fahrgestellrahmen verschiebbar in
Längsführungen angeordnet sind und in ihren vorderen bzw.
die weiteren in ihren jeweiligen Grundstellungen durch
Verriegelungselemente lösbar am Fahrgestellrahmen arretiert
sind, und daß der Aufbau in Längsrichtung des Fahrzeugs nach
hinten gegenüber einer Laderampe abziehbar und auf diese
aufschiebbar ist, wobei während des Aufschiebens und
Abziehens durch die Ankupplung an die vorderen und ggf.
weiteren Arretierungselemente der Aufbau zwangsgeführt wird
und dadurch sichergestellt ist, daß beim Aufschieben in der
Endposition die unteren Kupplungselemente beim Absenken des
Aufbaus oder beim Anheben des Fahrgestellrahmens auf die
Arretierungselemente aufsetzen, die dann verriegelt werden
können. Ebenfalls ist eine Zwangsführung während der
Verschiebebewegung auf dem Fahrgestellrahmen gegeben.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind im einzelnen
in den Unteransprüchen 2 bis 22 angegeben.
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten nach der Erfindung
den Aufbau hinten zum Verschieben von dem Fahrgestellrahmen
abzuheben. Diese sind in den Ansprüchen 2 und 3 angegeben.
Die Lösung nach Anspruch 2 setzt stets voraus, daß eine
Transporthubeinrichtung auf der Laderampe oder am
Fahrgestellrahmen des Lastkraftwagens bzw. Anhängers
vorhanden ist, um zunächst den hinteren Teil des Aufbaus mit
den Kupplungselmenten von den entriegelten
Arretierungselementen abzuheben und gleichzeitig nach hinten
abzuziehen bzw. auf die Laderampe zu schieben. Der hintere
Teil des Aufbaus wird sodann auf eine Rollvorrichtung
abgesetzt. Der Aufbau ist mit den vorderen
Kupplungselementen an den vorderen Arretierungselementen
noch arretiert und wird über die Laderampe in Längsrichtung
des Fahrzeugs parallel hierzu geführt abgezogen, z. B. mit
einer Transportvorrichtung, wie Gabelstapler, als
Zugmaschine. Bei Verwendung von Lastkraftwagen oder
Anhängern, bei denen die Fahrgestellrahmenhöhe durch
zwischen den Achsen und dem Fahrgestellrahmen eingebrachte,
mit Druckmittel beaufschlagte Federelemente höhenverstellbar
ist, wird dabei die Höhe des Fahrgestellrahmens so
eingestellt, daß über annähernd die gesamte Länge des
Fahrzeuggestellrahmens der Aufbau an den vorderen
Arretierungselementen beim Abziehen geführt ist. Erst wenn
eine bestimmte Abziehstellung erreicht ist, wird der
Führungsverbund gelöst, indem die nach hinten verschobenen
vorderen Arretierungselemente soweit abgesenkt werden, daß
der Aufbau ungehindert abgezogen werden kann. Zu diesem
Zweck werden im vorderen Bereich des Aufbaus entweder
ebenfalls Rollvorrichtungen untergesetzt, die auf der
Laderampe einen Transport des abgezogenen Aufbaus
ermöglichen oder aber es greifen an den Seiten im vorderen
Drittel des Aufbaus vorgesehene Transporträder auf die
Laderampenoberfläche auf, so daß der Aufbau über die
Laderampe auf einen Stellplatz gezogen werden kann.
Für die Ausbildung der Rollenvorrichtungen gibt es
verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können walzenförmige
Räder in einer Kassette vorgesehen sein, die geradlinig nur
in einer Richtung sich abrollen lassen. Andererseits können
auch Rollvorrichtungen vorgesehen sein, bei denen die Lager
der Räder oder Rollen um eine senkrechte Achse verschwenkbar
angeordnet sind, so daß die Rollvorrichtung mit dem Aufbau
in jede x-beliebige Richtung bewegt werden kann. Da die
Aufbauten so schwer sind, daß der Druck auf untersetzbare
Rollvorrichtungen ausreichend ist, um diese unter dem Aufbau
an der plazierten Stelle zu halten, ist es nicht unbedingt
erforderlich, gesonderte Aufnahmen hierfür vorzusehen. Aus
Gründen der leichteren Handhabung, insbesondere wenn
Rollvorrichtungen in dem vorderen Bereich des Aufbaus an der
Unterseite einzusetzen sind, ist es jedoch empfehlenswert,
hierfür in dem Unterteil des Aufbaus entsprechende
Lagerausnehmungen vorzusehen, in die die Rollvorrichtungen
eingesetzt werden können oder in denen sie bereits
eingesetzt und hierin fixiert sind bzw. durch
Verriegelungselemente fixierbar sind. Die Höhe der
Rollvorrichtungen ist stets so gewählt, daß die Räder oder
Rollen auf der Laderampe abrollen können.
In der Regel weisen die Aufbauten an der Unterseite in
Längsrichtung Unterzugträger auf, auf denen der Aufbau
aufgebaut ist. Diese Unterzugträger können z. B. ca.
10-20 cm hohe I-Träger sein, von denen die beiden mittleren
mindestens in einem solchen Abstand zueinander angeordnet
sind, daß sie seitlich des Fahrzeuggestellrahmens zur Anlage
daran kommen oder auf den Längsträgern desselben aufsitzen.
Bei anderen Ausführungen bestehen diese Unterzugträger aus
U-Profilen. Dies hängt jeweils von der Belastbarkeit des
Aufbaus ab. Wenn dabei der Aufbau gegenüber dem Unterbau
rückseitig übersteht, so kann bei entsprechender Ausbildung
der Laderampe gemäß Anspruch 3 durch Auffahren des
Unterzugträgers auf eine Rollvorrichtung an der Kante der
Laderampe der Aufbau hinten selbständig abgehoben werden,
sofern die Arretierungsvorrichtungen hinten entriegelt sind.
Wenn der Aufbau weiter zurückgezogen wird, was z. B. mittels
eines Gabelstaplers, der als Zugmaschine verwendet wird, von
Hand mit einer hydraulischen Hub- und Transportvorrichtung,
einer Seilwinde oder einer Zapfwelle an bzw. auf der
Laderampe oder am Fahrzeugrahmen gekoppelt mit einem im
Fahrgestellrahmen vorgesehenen Antrieb erfolgen kann, z. B.
eine Transportkette mit einem Mitnahmehaken, der in Eingriff
mit einer Mitnahmevorrichtung am vorderen Ende des Aufbaus
gelangt, so sind auch dort die Rollvorrichtungen
unterzusetzen, um den Aufbau auf den Rollvorrichtungen
abgestellt von dem Fahrzeug abziehen zu können. Dies gilt
gleichermaßen auch, wie bereits beschrieben, für die
Anbringung von Rollvorrichtungen im vorderen Bereich, falls
keine Einzelräder seitlich angesetzt sind oder an der
Unterseite des Aufbaus nicht in den vier Eckbereichen
bereits Rollvorrichtungen vorgesehen sind, die ausfahrbar
sind, wenn der Aufbau über die Laderampe auf einen
Abstellplatz verbracht werden soll.
Die Arretierungselemente, die verschiebbar in besonderen
Führungen des Fahrgestellrahmens gelagert sind, können
unabhängig voneinander geführt sein, wenn der
Fahrzeuggestellrahmen eine solche Konstruktion zuläßt.
Empfehlenswert ist jedoch eine Ausbildung nach Anspruch 4,
bei der die Arretierungselemente an den äußeren Enden eines
Arretierungsträgers vorgesehen sind, der seinerseits in
parallelen Längsführungen oder in einer Längsführung im
Fahrzeuggestellrahmen in Längsrichtung des Fahrzeugs
verschiebbar gelagert ist und in seiner Grundstellung im
vorderen Bereich mit Sicherungselementen am Fahrzeuggestell
befestigt wird. Hierzu sind z. B. mittels eines knieförmigen
Umleghebels hieran angelenkte verschiebbare Bolzen
vorgesehen, die durch Bohrungen in einer oder mehreren
Sicherungswänden des Arretierungsträgers greifen und in
kongruente Bohrungen in einem Träger des Fahrzeugrahmens
eingreifen. Diese Anordnung der Arretierungselemente an
einem Arretierungsträger hat den Vorteil, daß eine seitliche
Auslenkung beim Abziehen oder Aufschieben des Aufbaus
praktisch nicht möglich ist. Es ist damit sichergestellt,
daß in der Endposition beim Aufschieben des Aufbaus die
hinteren Kupplungselemente oder der hinteren Kupplungsrahmen
stets auf die dort festen Arretierungselemente, die z. B.
auch auf einem Querträger an den Enden angebracht sein
können, aufsetzen.
Zur Realisierung der Erfindung ist es lediglich
erforderlich, bei bekannten Lastkraftwagenausführungen oder
Anhängerausführungen die vorderen oder ggf. die weiteren
zwischengefügten Arretierungselemente, die vorzugsweise an
Trägern an den seitlichen Enden angebracht sind, mit diesen
gemeinsam verschiebbar auf dem Fahrgestellrahmen vorzusehen.
Hierzu kann der Fahrzeugrahmen mit zusätzlichen
aufgesetzten, u-förmigen Führungsschienen versehen werden,
in denen Rollenträger eingesetzt sind, die die
Arretierungselemente tragen oder an denen der vordere
Arretierungsträger verschiebbar gelagert ist. Damit der
Arretierungsträger aus diesen u-förmigen Führungsschienen
nach oben nicht herausgleiten kann, ist in vorteilhafter
Ausgestaltung vorgesehen, daß überstehende Wände oder
Abschlußwandungen beidseitig der u-förmigen Lagerschale an
den Seitenwänden der Führungsschienen vorgesehen sind und
seitliche senkrechte Achsen aufweisende Rollen oder
walzenförmige Elemente diese untergreifen, die zugleich eine
seitliche Führung gewährleisten und ein leichteres Abziehen
des Aufbaus ermöglichen. Je nach Gewicht des Aufbaus können
auch andere einfachere Ausführungen der Führung für die
Arretierungselemente oder den Arretierungsträger vorgesehen
sein.
Die Realisierung der Erfindung hat im Speditionswesen
besondere Vorteile. So ist es möglich von einem
Fahrgestellrahmen den Aufbau, z. B. eine Wechselbrücke, über
die Laderampe abzuziehen und auf einen bestimmten Stellplatz
in einer Halle oder Umladeplatz zu bringen. Das
Motorfahrzeug oder der Anhänger kann sofort für den
Abtransport anderer aufgeschobener Wechselaufbauten
eingesetzt werden, so daß eine optimale Fahrzeugausnutzung
gegeben ist. Während der Zwischenzeit ist eine Be- und
Entladung auf Bodenhöhe mittels Gabelstapler oder per Hand
von einem abgestellten Aufbau zum anderen möglich aber auch
von einem noch auf dem Fahrgestellrahmen eines
Kraftfahrzeuges sich befindenden, an die Rampe
herangefahrenen Aufbaus möglich, die entsprechende Ladetore
aufweist.
Besondere Vorteile hat die Erfindung dann, wenn z. B. aus
Platzgründen nur eine relativ kurze Lagerhalle für das
Umladen von Transportgütern aus Fernverkehrseinheiten und
Nahverkehrseinheiten zur Verfügung steht, die nur einseitig
von Kraftfahrzeugen über eine Laderampe anfahrbar ist,
während die andere Seite der Laderampe zum Be- und Entladen
von Waggons geeignet ausgelegt ist und die Schiene parallel
hierzu verläuft. So können die Aufbauten für das Be- und
Entladen in der Halle so positioniert werden, daß sie auf
kürzestem Wege von weiteren angefahrenen Fahrzeugen mit
Fern- oder Nahverkehrseinheiten be- und entladen werden
können. Z. B. läßt sich eine Lagerhalle mit Transportwegen
von 200 m auf 100 m Transportweg zum Be- und Entladen und
Umladen verkürzen, indem gegenüber den Nahverkehrseinheiten
in der Halle die Aufbauten für die Fernverkehrseinheiten
bereitgestellt werden und unmittelbar von den
Nahverkehrseinheiten das Gut auf die auf gleicher Höhe
vorhandenen Aufbauten für die Fernverkehrseinheiten
umgeladen werden kann. Eine umgekehrte Anordnung ist
ebenfalls möglich. Dies ist auch dann möglich, wenn die
Aufbauten als Wechselbrücken vor den Toren der Halle
abgestellt werden und die Zugmaschine oder der Anhänger zum
Abtransport anderer Einheiten wieder verwendet wird. All
dies ist ohne Verwendung einer Krananlage möglich, wobei
sichergestellt ist, daß erdeben, also von der Lagerhalle
aus, die Aufbauten direkt begangen und befahren werden
können. Es versteht sich von selbst, daß zum Auffahren
Zwischenbrücken sowohl von der Laderampe zu der Ladefläche
des Aufbaus als auch von der Laderampe bzw. der
Abstellplatzebene zur Ebene der Ladefläche des Aufbaus
angebracht sein müssen, da die Ladekante zwischen 20 cm und
30 cm hoch sein kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Photoperspektive eines hinteren
Fahrgestellrahmens eines Lastkraftwagens mit einem
deutlich sichtbaren verschiebbaren
Arretierungsträger, der über Rollenträger in
Längsführungen des Fahrzeuggestellrahmens geführt
ist, mit abgezogenem Aufbau;
Fig. 2 in Photoperspektive eine Rollenvorrichtung, die zum
Transport des von dem Fahrzeuggestellrahmen
abgezogenen Aufbaus auf der Laderampe aufgestellt
ist;
Fig. 3 in Photoperspektive einen von einem
Arretierungsträger abgehobenen Aufbau, der mit
seitlich angesetzten Rollen auf der Laderampe
verschiebbar ist und
Fig. 4 in schematischer Darstellung einen Aufbau mit
Unterzugträgern mit an der Rückseite vorgesehenen
Abgleitflächen, die gegen eine, in die Kante einer
Laderampe eingesetzten Rolle beim Zurückstoßen oder
Abziehen greifen.
Die photoperspektivische Darstellung in Fig. 1 zeigt einen
Teilausschnitt eines Lastkraftwagens mit einem
Fahrgestellrahmen 1 eines dreiachsigen Lastkraftwagens. Die
beiden hinteren Achsen, die nicht zu sehen sind, tragen die
seitlichen Räder 3a und 3b sowie 4a und 4b. Das Rad 3b ist
durch die perspektivische Darstellung ebenfalls nicht zu
sehen. Die Räder sind in Schutzbleche teilweise
eingekleidet. Zwischen den Achsen und dem Fahrgestell 1 sind
Druckluftfedern - nicht sichtbar - aus einem massivem
Gummibalg zwischengefügt, so daß durch
Druckmittelbeaufschlagung die Höhe des Fahrgestellrahmens
gegenüber den Achsen verstellbar ist. Auf dem
Fahrgestellrahmen 1 sind auf den Längsträgern im gleichen
Abstand zwei als Längsführungen vorgesehene U-Profilträger
5a und 5b aufgebracht und hieran befestigt. Diese u-förmigen
Profilträger 5a, 5b weisen jeweils Seitenwandungen 6a und 6b
auf, die an der Oberseite nach innen eingezogene
Sperrüberstände bzw. Sperrwände 7a und 7b aufweisen. In die
so gebildeten U-Profilträger 5a, 5b sind Rollenträger 8 mit
übergreifenden Sicherungswänden 9 aufgesetzt. Die
Rollenträger 8 sind so ausgebildet, daß Lagerungswände für
Rollen 10 in den U-Profilträger eingreifen und auf dem Boden
aufliegen. Die Rollenträger 8 sind aus Vereinfachungsgründen
in der Photoperspektive nicht im einzelnen dargestellt. Die
Rollen 10 sind drehbar auf horizontalen Achsen gelagert, so
daß der Rollenträger 8 auf den Boden des U-Profilträgers 5a
bzw. 5b aufliegend verschiebbar ist. Um eine seitliche
Führung zu gewährleisten, sind darüber hinaus beidseitig am
Rollenträger 8 weitere Rollen 11 mit senkrechter Achse
vorgesehen. Diese sind so angeordnet, daß sie die Sperrwand
7a und 7b jeweils untergreifen und an den Innenseiten der
Seitenwände 6a und 6b anliegen. Der Rollenträger 8 ist
allseitig durch seine Rollen geführt und kann somit nicht
verkantet werden. Darüber hinaus kann der Rollenträger 8
aber auch nicht nach oben auf einfache Weise abgezogen
werden. Dies verhindern die überstehenden nach innen
eingezogenen Sperrwände 7a, 7b. Die die Seitenwand 6a
übergreifende Sicherungswand 9 trägt nicht dargestellte in
Richtung der Seitenwand 6a verschiebbar gelagerte
Sicherungsbolzen, die z. B. an einem Kniehebel befestigt
sind, bei dessen Verschwenken der Bolzen herausgezogen oder
hineingeschoben wird. Zur Sicherung in den Grundstellungen
des Rollenträgers sind seitlich an den entsprechenden
Stellen in den Seitenwandungen 6a Bohrungen 12 vorgesehen,
in die dann der Sicherungsbolzen zum Verriegeln des
Rollenträgers und damit des auf diesen aufgesetzten
Arretierungsträgers 13 dient. Der vordere Arretierungsträger
13 ist in der hinteren Schiebeposition dargestellt und stößt
an einen ortsfesten hinteren Arretierungsträger, der nicht
sichtbar ist. Der Arretierungsträger 13 weist an seinen
beiden Enden jeweils Arretierungselemente 14a und 14b auf,
die jeweils aus einem oberen hervorstehenden, verdrehbar
gelagerten und mittels einer Spannschraube mit Handrad
anspannbarem Arretierungskopf, der einen rechteckigen
Querschnitt und eine Hutform aufweist, bestehen. Der
Arretierungskopf greift durch einen Durchbruch mit
entsprechendem Querschnitt eines Kupplungselementes 15a und
15b an der Unterseite des Aufbaus 16 im aufgesetzten Zustand
des Aufbaus und wird zur Befestigung des Aufbaus über den
Rand des Durchbruches quergestellt und angezogen und durch
eine Sicherung gesichert. In der Photoperspektive nach Fig.
1 ist der Aufbau 16 ein oben offener Kastenaufbau, der auf
eine Laderampe 18 gezogen ist und dessen Rückwand
auf schwenkbare Ladetüren aufweist. Mittels an dem Aufbau 16
unten seitlich vorgesehener Räder 19a und 19b sowie einer
nicht sichtbaren Rollenvorrichtung im vorderen Bereich ist
der abgezogene Aufbau 16 auf der Laderampe 18 bzw. der sich
anschließenden Transportebene an x-beliebige Stellplätze von
einer Zugmaschine verbringbar, z. B. mittels eines als
Zugmaschine eingesetzten Gabelstaplers. In umgekehrter Weise
läßt sich der auf der Laderampe 18 abgestellte Aufbau 16
wieder auf den Fahrgestellrahmen 1 aufschieben. Zu diesem
Zweck wird der Aufbau 16 über die Kante der Laderampe
vorgeschoben, und zwar so weit bis die vorderen
Kupplungselemente 15a und 15b auf die Arretierungsköpfe der
Arretierungselemente 14a und 14b des verschiebbar
angeordneten vorderen Arretierungsträgers 13 aufsetzen
können. Die Arretierungsköpfe werden sodann in die
Kupplungselemente 15a und 15b durch die verstellenden
Schrauben eingeführt. Die Verriegelungsposition braucht
dabei noch nicht eingenommen zu werden. Beim weiteren
Vorschieben des Aufbaus 16 wird dadurch der Aufbau 16 in
seiner Lage zum Fahrgestell fixiert, so daß der Aufbau 16 in
die korrekte Lageposition beim weiteren Aufschieben auf den
Fahrgestellrahmen 1 gelangt. Der Abstand der Räder 19a und
19b zur Vorderkante des Aufbaus 16 ist dabei so gewählt, daß
ein Aufsetzen auf den Arretierungsträger 13 in einer
bestimmten Stellung möglich ist. Dieser wird für die
Ankopplung mit dem Fahrgestell durch die Druckluftfedern
angehoben und gleitet dabei in die Öffnungen an der
Unterseite der Kupplungselemente 15a und 15b ein. Ein
weiteres Vorschieben des Aufbaus 16 ist sodann möglich. In
der Endphase wird der hintere Teil des Aufbaus 16 von einem
Gabelstapler untergriffen und so weit vorgeschoben, daß die
hinteren nicht sichtbaren Kupplungselemente 15 auf die
entsprechenden ortsfesten hinteren Arretierungselemente am
Fahrgestellrahmen bzw. den hinteren Arretierungsträger
aufsetzbar sind. Nunmehr können die Arretierungselemente 14a
und 14b in die Verriegelungsposition gebracht werden, um den
Aufbau fest an die Arretierungsträger 1 3 zu koppeln. In
dieser Position nimmt auch der vordere Arretierungsträger 13
seine Grundstellung ein. Sodann sind die Rollenträger 8 des
Arretierungsträgers 13 durch die Sicherungselemente an der
Sicherungswand 9 an den Seitenwandungen 6a bzw. auf der
äußeren Seite des zweiten Trägers durch Einführen der
Sicherungsbolzen in die Bohrung 12 zu sichern. Dadurch ist
ein fester Verbund zwischen Aufbau 16, Arretierungsträger 13
und Fahrgestell gegeben. Nunmehr kann die Druckluftfeder so
eingestellt werden, daß der Gestellrahmen die Fahrhöhe
einnimmt. Zur Verstärkung sind auf der Unterseite des
Aufbaus 16 Unterzugträger 20a und 20b vorgesehen. Diese
liegen auf den Arretierungsträgern 13 auf.
Um den Aufbau 16 von dem Fahrgestellrahmen 1 abziehen zu
können, ist es erforderlich, daß der Lastkraftwagen mit dem
Aufbau bzw. der Anhänger an die Laderampe rückwärts
herangeführt wird. Der hintere Teil des Aufbaus 21 wird mit
einem Gabelstapler angehoben und mit den Unterzugträgern 20a
und 20b auf die auf der Laderampe 18 bereitgestellte
Rollvorrichtung 22 aufgesetzt, wie aus Fig. 2 zu sehen ist.
Die Rollvorrichtung besteht aus zwei Kassetten 23, 24, die
über Verbindungsstangen 27 miteinander verbunden sind, wobei
der Abstand so gewählt ist, daß die Unterzugträger 20a und
20b in etwa mittig auf den Kassetten 23 und 24 aufgesetzt
werden können. In den Kassetten 23 und 24 sind quer zur
Längsachse des Fahrzeuges verlaufende Achsen zur Aufnahme
darauf drehbar aufgesetzter Rollen 25 vorgesehen, so daß der
aufgesetzte Aufbau 16, der nur ausschnittsweise dargestellt
ist, nach dem Aufsetzen auf die Rollvorrichtung 22 nach
hinten verschiebbar ist.
Die Rollvorrichtung weist an den Kassetten 23, 24 seitlich
darüber hinaus Tragebügel 26a und 26b auf, so daß es möglich
ist, die Rollvorrichtung per Hand positioniert auf der
Laderampe 18 bereitzustellen. Ist nun der Aufbau 16 mit den
Unterzugträgern 20a und 20b auf der Rollvorrichtung 22
abgestellt, so kann der Aufbau weiter über die Laderampe 18,
z. B. durch ein Tor in eine Lagerhalle, gezogen werden.
In der Fig. 3 ist im Teilausschnitt des vorderen Drittels
des Aufbaus 16 seitlich ein Transportrad 19 zu sehen, dessen
Achse so angeordnet und dessen Größe so bemessen ist, daß
der Aufbau 16 in Zusammenwirkung mit der in Fig. 2
dargestellten Rollvorrichtung auf der Ladebühne oder der
sich anschließenden Verladefläche verschoben werden kann.
Zweckmäßigerweise handelt es sich bei den Transporträdern 28
um aufsteckbare Räder, die nur zum Zwecke des Abziehens von
und des Aufschiebens des Aufbaus 16 auf den
Fahrgestellrahmen 1 (Fig. 1) angebracht werden. Bei
Verwendung einer Wechselbrücke als Aufbau 16, die
ausziehbare und nach unten verschwenkbare Standstützen 29
aufweist, empfiehlt es sich, die Schwenkachse dieser
Standstützen 29 zugleich so auszubilden, daß in diese die
Trägerachse des Transportrades 28 einsetzbar ist. Es
versteht sich dabei von selbst, daß Sicherungsvorrichtungen
vorzusehen sind, die während des Transportes des Aufbaus 16
mit der Transportrolle 19 ein Herausfahren der Achse aus dem
durch die Schwenkachse gebildeten Lager gewährleisten. Die
Ausbildung der Stützen einer Wechselbrücke der beschriebenen
Art hat den Vorteil, daß keine zusätzlichen
Lagervorrichtungen an der Unterseite des Aufbaus 16 zur
Aufnahme von Achsen für die Transporträder 19a, 19b
vorgesehen sein müssen.
Andererseits kann aber auch eine Aufnahme 30 vorgesehen
sein, in die eine Rollkassette eingesetzt ist oder die
bereits ständig mitgeführt wird und die an der Unterseite
hervorstehende Transporträder aufweist, die beim Abziehen
des Aufbaus 16 von dem Fahrgestellrahmen 1 auf die Laderampe
auf diese aufgreifen.
Aus der Fig. 3 ist ferner ersichtlich, daß der vordere
Arretierungsträger 13 und der feststehende hintere
Arretierungsträger, von dem nur das Arretierungselement 33
zu sehen ist, mit dem Fahrgestell 1 so weit abgesenkt sind,
daß die Kupplungselemente 15a bzw. 15b auf der
gegenüberliegenden Seite, ungehindert mit dem Aufbau
abgezogen werden können. Vorher sind die
Arretierungselemente 14a bzw. 33a an den Enden der
Arretierungsträger selbstverständlich zu entriegeln.
In Fig. 4 ist schematisch eine Ausführung eines
Wechselsystems dargestellt, bei dem der Aufbau 16 mit seinen
Unterzugträgern 20 beim Zurückstoßen des Fahrzeugs mit dem
Fahrgestellrahmen 1 mit einer hinteren Abgleitfläche 31 zur
Anlage an eine quer hierzu verlaufende Rolle bzw. Walze 32
in der Kante der Laderampe 18 gelangt. Aus dieser Position
kann der Aufbau z. B. mittels eines Gabelstaplers, der als
Zugmaschine verwendet wird, abgezogen werden. Bei weiterem
Zurückziehen kommt dabei die Unterseite der Unterzugträger
20 zur Auflage auf die Rollvorrichtung 22, so daß in völlig
übereinstimmender Weise mit dem in den Fig. 1 bis 3
dargestellten Ausführungsbeispiel der Aufbau 16 von dem
Fahrgestellrahmen 1 abgezogen werden kann. In umgekehrter
Weise erfolgt das Aufschieben, wobei jeweils die Höhe des
Fahrgestellrahmens 1 durch Beaufschlagung der
Druckluftfedern mit Druckmittel anpaßbar ist. Bei
Mehrrollenanordnungen oder einer Walze 32 in eine etwas
höhere Position, bei der praktisch eine erhöhte
Überrollkante der Laderampe 18 gegeben ist, wird über einen
Großteil der Aufbau 16 beim Abziehen über die Walze 32
geführt und greift erst bei einem längeren Vorschub auf die
Rollvorrichtung 22 zum weiteren Abtransport auf.
Zweckmäßigerweise sind im vorderen Bereich des Aufbaus 16
ebenfalls Transporträder 19, wie in Fig. 3 ersichtlich,
vorgesehen, um, ohne weitere Rollvorrichtungen unterschieben
oder anbringen zu müssen, den Aufbau auf dem Ladehof
rangieren zu können. Bevor der Aufbau 16 vom
Fahrgestellrahmen 1 abgehoben wird, muß selbstverständlich
zunächst das hintere ortsfeste Arretierungselement 33 gelöst
werden, so daß das Kopplungselement 34 an der Unterseite des
Aufbaus 16 mit diesem abgehoben werden kann. Das
Kopplungselement überragt nicht die Höhe des
Unterzugträgers. Die angehobene Position des Aufbaus ist
strichtpunktiert eingezeichnet.
Claims (22)
1. Wechselsystem für abnehmbare Aufbauten von Lastkraftwagen
oder Lastkraftwagenanhängern mit einem Fahrgestellrahmen, an
dem mindestens im vorderen und hinteren Bereich
Arretierungselemente zum Befestigen eines Kupplungsrahmens
oder von Kupplungselementen an den auswechselbaren
Aufbauten, wie Wechselbrücken, Container und dgl.,
vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die hinteren Arretierungselemente (33a, 33b) am Fahrgestellrahmen (1) in Längsrichtung des Fahrzeugs in an sich bekannter Weise ortsfest angeordnet sind und die vorderen und ggf. weiteren zwischen den vorderen und hinteren vorgesehenen Arretierungselemente (14a, 14b) gegenüber den hinteren in Längsrichtung des Fahrzeugs im oder am Fahrgestellrahmen (1) verschiebbar in Längsführungen (5a, 5b) angeordnet sind und in ihren vorderen bzw. die weiteren in ihren jeweiligen Grundstellungen durch Verriegelungselemente lösbar am Fahrgestellrahmen (1) arretiert sind und
daß der Aufbau (16) in Längsrichtung des Fahrzeugs nach hinten gegenüber einer Laderampe (18) abziehbar und auf diese aufschiebbar ist.
daß die hinteren Arretierungselemente (33a, 33b) am Fahrgestellrahmen (1) in Längsrichtung des Fahrzeugs in an sich bekannter Weise ortsfest angeordnet sind und die vorderen und ggf. weiteren zwischen den vorderen und hinteren vorgesehenen Arretierungselemente (14a, 14b) gegenüber den hinteren in Längsrichtung des Fahrzeugs im oder am Fahrgestellrahmen (1) verschiebbar in Längsführungen (5a, 5b) angeordnet sind und in ihren vorderen bzw. die weiteren in ihren jeweiligen Grundstellungen durch Verriegelungselemente lösbar am Fahrgestellrahmen (1) arretiert sind und
daß der Aufbau (16) in Längsrichtung des Fahrzeugs nach hinten gegenüber einer Laderampe (18) abziehbar und auf diese aufschiebbar ist.
2. Wechselsystem nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Aufbau (16) mittels
einer Transporthubeinrichtung auf der Laderampe, am
Fahrgestellrahmen (1) oder mit einer Hubvorrichtung, wie
Gabelstapler, mit dem hinteren Teil (21) von den hinteren
entriegelten Arretierungselementen abhebbar und auf
Rollvorrichtungen (22) auf der Laderampe (18) nach einem
teilweisen Abziehen vom Fahrgestellrahmen (1) aufstellbar
ist, oder mit vorgesehenen Rollvorrichtungen auf die
Laderampe (18) aufrollt,
daß die hinteren (33a, 33b) und vorderen sowie die weiteren Arretierungselemente (14a, 14b) gegenüber der Höhe des Kupplungsrahmens oder der Kupplungselemente (15a, 15b) so weit paarweise in dem Fahrgestellrahmen (1) oder mit diesem absenkbar sind, daß diese außer Eingriff gelangen und den Aufbau (16) beim Abziehen nicht behindern,
daß der Aufbau (16) beim Aufschieben auf den Fahrgestellrahmen (1) zunächst auf die nach hinten verschobenen vorderen und dann auf die ggf. vorgesehenen weiteren Arretierungselemente (14a, 14b) bei weiterem Vorschieben aufsetzt und hierdurch in seiner Lage fixiert ist, und
daß in der vorderen Grundstellung die hinteren Kupplungselemente (34) auf die hinteren Arretierungselemente (33a, 33b) aufsetzen.
daß die hinteren (33a, 33b) und vorderen sowie die weiteren Arretierungselemente (14a, 14b) gegenüber der Höhe des Kupplungsrahmens oder der Kupplungselemente (15a, 15b) so weit paarweise in dem Fahrgestellrahmen (1) oder mit diesem absenkbar sind, daß diese außer Eingriff gelangen und den Aufbau (16) beim Abziehen nicht behindern,
daß der Aufbau (16) beim Aufschieben auf den Fahrgestellrahmen (1) zunächst auf die nach hinten verschobenen vorderen und dann auf die ggf. vorgesehenen weiteren Arretierungselemente (14a, 14b) bei weiterem Vorschieben aufsetzt und hierdurch in seiner Lage fixiert ist, und
daß in der vorderen Grundstellung die hinteren Kupplungselemente (34) auf die hinteren Arretierungselemente (33a, 33b) aufsetzen.
3. Wechselsystem nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Aufbau (16) an der Unterseite Unterzugträger (20a, 20b) in Längsrichtung aufweist,
daß an der Kante einer Laderampe (18) quer zur Längsachse des Fahrzeugs drehbar gelagerte Rollen oder Walzen (32) vorgesehen sind,
daß bei Zurückfahren oder beim Abziehen oder Schiebens des Aufbaus (16) von dem Fahrgestellrahmen (1) die Unterzugträger (20a, 20b) mit den Unterseiten auf die Rollen oder Walzen (32) aufgreifen oder mittels einer Hubvorrichtung oder Transportvorrichtung am Fahrgestellrahmen (1) oder mittels einer Hubtransporteinrichtung, wie Gabelstapler, beim Abziehen oder Schieben aufsetzbar sind, daß die Unterzugträger (20a, 20b) auf bereitgestellte Rollvorrichtungen (22) zum Transport oder mit an der Unterseite vorgesehenen Rollvorrichtungen auf der Laderampe (18) oder auf einer anschließenden Fläche nach dem teilweisen Abziehen aufgreifen, wobei die Höhe der Oberseite der Rolle oder Walze (32) gegenüber der Oberseite der Unterzugträger (20a, 20b) oder der oberen Teilfläche der Abgleitfläche (31) derart vorgesehen ist, daß beim Aufrollen der Unterzugträger (20a, 20b) auf die Rollen oder Walzen (32) der Aufbau (16) von den hinteren, entriegelten Arretierungselementen (23) und beim Abziehen von den nach hinten sich bewegenden entriegelten vorderen Arretierungselementen (14a, 14b) in einer bestimmten Abzugsrichtung abhebt und umgekehrt beim Aufschieben wieder aufgreift.
daß der Aufbau (16) an der Unterseite Unterzugträger (20a, 20b) in Längsrichtung aufweist,
daß an der Kante einer Laderampe (18) quer zur Längsachse des Fahrzeugs drehbar gelagerte Rollen oder Walzen (32) vorgesehen sind,
daß bei Zurückfahren oder beim Abziehen oder Schiebens des Aufbaus (16) von dem Fahrgestellrahmen (1) die Unterzugträger (20a, 20b) mit den Unterseiten auf die Rollen oder Walzen (32) aufgreifen oder mittels einer Hubvorrichtung oder Transportvorrichtung am Fahrgestellrahmen (1) oder mittels einer Hubtransporteinrichtung, wie Gabelstapler, beim Abziehen oder Schieben aufsetzbar sind, daß die Unterzugträger (20a, 20b) auf bereitgestellte Rollvorrichtungen (22) zum Transport oder mit an der Unterseite vorgesehenen Rollvorrichtungen auf der Laderampe (18) oder auf einer anschließenden Fläche nach dem teilweisen Abziehen aufgreifen, wobei die Höhe der Oberseite der Rolle oder Walze (32) gegenüber der Oberseite der Unterzugträger (20a, 20b) oder der oberen Teilfläche der Abgleitfläche (31) derart vorgesehen ist, daß beim Aufrollen der Unterzugträger (20a, 20b) auf die Rollen oder Walzen (32) der Aufbau (16) von den hinteren, entriegelten Arretierungselementen (23) und beim Abziehen von den nach hinten sich bewegenden entriegelten vorderen Arretierungselementen (14a, 14b) in einer bestimmten Abzugsrichtung abhebt und umgekehrt beim Aufschieben wieder aufgreift.
4. Wechselsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
vorderen und ggf. die weiteren Arretierungselemente (14a,
14b) an den äußeren Enden eines Arretierungsträgers (13)
vorgesehen sind, der quer zur Längsrichtung des Fahrzeuges
verlaufend verschiebbar in Längsführungen (5a, 5b) im
Fahrzeuggestellrahmen (1) gelagert ist, und daß die
vorderen, hinteren und weiteren Arretierungselemente (14a,
14b) in einem solchen Abstand zur Fahrzeugmitte angeordnet
sind, daß die Kupplungselemente (15a, 15b) oder die
Kupplungsrahmen mit ihren Aufnahmen auf setzbar sind.
5. Wechselsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an der
Unterseite oder seitlich am Aufbau (16) Vorrichtungen zum
lösbaren Befestigen von Rollvorrichtungen und/oder Lager zur
Aufnahme von Achsen oder Wellen mit aufgesetzten
Transporträdern (19a, 19b) zum Bewegen des Aufbaus auf der
Laderampe (18) und auf einer sich anschließenden
Transportebene vorgesehen sind.
6. Wechselsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch die Verwendung in
Verbindung mit auswechselbaren, mittels aus einer
Transportstellung in eine Standstellung verbringbaren,
verschwenkbaren Stützen abstellbaren Aufbauten, wie
Wechselbrücken, wobei das Fahrgestell durch pneumatische
oder hydraulische Hubvorrichtungen so weit anhebbar ist, daß
die Stützen (29) in die Standstellung verbringbar sind und
durch Absenken des Fahrgestellrahmens (1) die
Arretierungselemente (14a, 14b) im entriegelten Zustand aus
den Kupplungselementen (15a, 15b) heraustreten, so daß das
Fahrgestell unter dem stehenden Aufbau hervorfahrbar bzw.
-ziehbar ist.
7. Wechselsystem nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen
mindestens der vorderen Stütze (29) aus einem Hohlrohr
bestehen, in das die Achse oder die Welle drehbar oder auf
die die Achse des Transportrades (19a, 19b) vor dem Abziehen
des Aufbaus von dem Fahrgestell einsteckbar bzw. auf steckbar
ist, und daß Sicherungselemente vorgesehen sind, die die
Achse oder die Welle gegen unbeabsichtigtes Abziehen
sichern.
8. Wechselsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an den
Arretierungselementen (14a, 14b) oder dem Arretierungsträger
(13) an der Unterseite in als Längsführung vorgesehenen
U-Profilträgern (5a, 5b) geführte Rollenträger (8) mit
horizontalen Rollen (10) oder Rädern vorgesehen sind.
9. Wechselsystem nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die U-Profilträger (5a, 5b)
oben seitlich eingezogene Sperrwände (7a, 7b) aufweisen, die
von seitlich gegen die Wandung drückenden Führungsrollen
(11) mit senkrechten Achsen der Rollenträger (8)
untergriffen sind.
10. Wechselsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Laderampe (18) höher ist als die Höhe der Auflageebene auf
dem Fahrgestellrahmen (1), und daß beim Aufschieben des
Aufbaus (16) dieser mit den vorderen Arretierungselementen
(14a, 14b) zunächst in die Kupplungselemente eingreift und
hierin fixiert ist, und daß die endgültige Befestigung an
den Arretierungselementen (14a, 14b; 33) erst im
aufgesetzten Zustand des gesamten Aufbaus (16) auf dem
Fahrgestellrahmen (1) und auf den hinteren
Arretierungselementen (33) erfolgt.
11. Wechselsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Rollvorrichtung (22) eine Kassette mit mindestens einer oder
mehreren horizontalen Rollen (25) ist und quer zur
Längsrichtung des Fahrzeugs auf der Laderampe (18) aufgelegt
ist oder an der Unterseite des Aufbaus (16) befestigbar ist,
und daß beim Abziehen des Aufbaus dieser mittels eines
Gabelstaplers oder einer anderen Hubvorrichtung von den
hinteren Arretierungselementen (33) abgehoben und auf die
Rollvorrichtung (22) bei gleichzeitigem Rückwärtsziehen des
Aufbaus (16) aufgesetzt wird oder die Rollen der befestigten
Rollvorrichtungen auf dem Boden der Laderampe (18) zur
Auflage kommen.
12. Wechselsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau
(16) mindestens im hinteren Bereich an der Unterseite
Transporträder oder hydraulisch oder pneumatisch oder
mechanisch ausfahrbare kurze Hubstützen mit quer zur
Längsachse des Fahrzeugs verlaufenden Transporträdern oder
solche um eine senkrechte Achse drehbar an der Hubstütze
gelagerte aufweist, die vor dem Abheben des Aufbaus und
Zurückziehen desselben von dem Fahrgestell auf der Laderampe
ausfahrbar oder beim Zurückziehen auf die Laderampe
absenkbar sind.
13. Wechselsystem nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß auch im vorderen Bereich
oder bei großen Längen der Aufbauten auch im mittleren
Bereich weitere Transporträder oder ausfahrbare Hubstützen
mit Rollen oder Rädern vorgesehen sind, die hydraulisch,
pneumatisch oder mechanisch ausfahrbar oder in einer solchen
Höhe bereits vorgesehen sind, daß sie auf die Laderampe beim
Abziehen des Wechselaufsatzes aufrollen.
14. Wechselsystem nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollenträger (22) aus
Kassetten (23, 24) bestehen, in denen die Rollen (25) auf
horizontalen Achsen aufgesetzt sind, und daß mindestens zwei
Kassetten (23, 24) miteinander über Verbindungsgestänge (25)
gekoppelt sind, und daß der Zwischenabstand dem Abstand der
Unterzugträger (20a, 20b) eines Wechselaufbaus angepaßt ist,
derart, daß der Aufbau mit der Unterseite der Unterzugträger
(20a, 20b) aufliegt.
15. Wechselsystem nach einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Arretierungselemente (14a, 14b) oder die Rollenträger (8)
mittels Sicherungsbolzen, die durch eine Sicherungswand (9)
des Arretierungselementes in eine kongruente Bohrung (12) im
Fahrzeuggestellrahmen in der Grundstellung eingreifen,
verriegelt sind, welche Bolzen zur Aufhebung der Arretierung
lösbar oder um einen bestimmten Hubweg herausziehbar sind.
16. Wechselsystem nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Sicherungswand (9)
ein federbelasteter Arretierungshebel vorgesehen ist, an
dessen einem Ende ein Arretierungsbolzen vorgesehen ist, der
unter der Wirkung der Feder bei Erreichen der Endstellung
des Arretierungselementes oder des Arretierungsträgers in
eine Arretierungsbohrung (12) rastend eingreift und aus
dieser durch Betätigung des Hebels wieder ausschwenkbar ist.
17. Wechselsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Arretierungselemente in an sich bekannter Weise ausfahrbare,
verdrehbare, kopfförmige Querriegel aufweisen, die in
entsprechend ausgebildete Schlitze der Kupplungselemente
einführbar und durch Schrauben oder Spannhebel festspannbar
sind.
18. Wechselsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufbauten (16) einzelne, auf die verschiebbaren vorderen und
weiteren Arretierungselemente aufsetzbare Kurzaufbauten
sind, und daß diese einzeln durch Sicherungselemente an den
Arretierungselementen gegen Verschieben an dem Fahrgestell
befestigt sind oder im Verbund durch den letzten, auf die
festen hinteren Arretierungselemente aufsetzbaren Kurzaufbau
eine Einheit bilden.
19. Wechselsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Fahrgestellrahmen eine auf die verschiebbaren
Arretierungselemente oder den verschiebbaren
Arretierungsträger einwirkende fahrzeuggebundene
Antriebsvorrichtung vorgesehen ist, über die die
Arretierungselemente oder der Arretierungsträger nach dem
Abheben des Aufbaus von den hinteren, ortsfesten
Arretierungselementen verschiebbar sind.
20. Wechselsystem nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß eine motorangetriebene
Transportkette in ein an den Arretierungselementen oder dem
Arretierungsträger vorgesehenes Transportritzel eingreift,
welche Transportkette im Fahrgestellrahmen gelagert ist.
21. Wechselsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
verschiebbaren Arretierungselemente oder der verschiebbare
Arretierungsträger über die gesamte Länge des
Fahrgestellrahmens von der vorderen Grundstellung bis zur
hinteren Grundstellung verschiebbar gelagert sind.
22. Wechselsystem nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Stirnseiten des
Aufbaus (16) oder an den Stirnseiten der Unterzugträger
(20a, 20b), mindestens hinten am Aufbau, von oben nach unten
schräg nach innen verlaufende Abgleitflächen (31) vorgesehen
sind, die die Höhe der Unterzugträger (20a, 20b) nicht
überragen, und daß der Aufbau (16) beim Zurückstoßen oder
Abziehen mit den Abgleitflächen (31) auf die Rollen oder
Walzen (32) der Laderampe (18) aufgleitet und den Aufbau
(16) von den hinteren entriegelten Arretierungselementen
(33) beim Zurückstoßen abhebt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914128008 DE4128008A1 (de) | 1991-08-23 | 1991-08-23 | Wechselsystem fuer abnehmbare aufbauten von lastkraftwagen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914128008 DE4128008A1 (de) | 1991-08-23 | 1991-08-23 | Wechselsystem fuer abnehmbare aufbauten von lastkraftwagen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4128008A1 true DE4128008A1 (de) | 1993-02-25 |
Family
ID=6438965
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19914128008 Ceased DE4128008A1 (de) | 1991-08-23 | 1991-08-23 | Wechselsystem fuer abnehmbare aufbauten von lastkraftwagen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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