DE1539549A1 - Elektrische Taschenlampe - Google Patents
Elektrische TaschenlampeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine nach Verbrauch
der .batterie wegwerf bare Taschenlampe.
Bekannte Taschenlampen dieser Art weisen gewisse lachteile auf.
Tatsächlich wird bei den bekannten, nach Verbrauch der
Batterie wegzuwerfenden Taschenlampen der bewegliche Kontakt
des Schalters im allgemeinen durch eine der Lamellen der elektrischen
Batterie bewirkt, die unter der Wirkung eines Schaltknopfes an dem Gewindesockel der Glühbirne zur Anlage gebracht
wird. Der Kontaktbereich zwischen der Lamelle und dem Sockel
ist demnach klein und praktisch punktförmig. Außerdem genügt
BAD ORlGiNAJ-
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die Elastizität der Lamelle selbst nicht, um in jedem Fall einen geeigneten Kontaktdruck sicherzustellen.
Ferner ist nicht zu vergessen, daß diese Taschenlampenserienmäßig
hergestellt werden müssen, was bestimmte Fabrikationstoleranzen bedingt. Es kommt vor, daß der Schalter
vor der vollständigen Erschöpfung der Batterie Mängel aufweist, und es ist unmöglich, ihnen abzuhelfen, da das Gehäuse
verschlossen ist.
Darüber hinaus muß bei diesen Taschenlampen die den
beweglichen Kontakt des Schalters bildende Lamelle eine verhältnismäßig bedeutende Länge aufweisen, so daß es nicht möglich
ist, die normalen Batteriekontaktlamellen zu verwenden, was selbstverständlich eine Erhöhung der Gestehungskosten der
Lampe mit sich bringt.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer nach Verbrauch der Batterie wegzuwerfenden elektrischen Taschenlampe, bei der diese Nachteile vermieden sind und die darüber
hinaus eine Anzahl von Vorteilen sowohl im Hinblick auf ihre einfache Herstellung und die niedrigen Gestehungskasten als
auch auf ihr zuverlässiges Arbeiten aufweist.
• Die erfindungsgemäße elektrische Taschenlampe weist
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eine elektrische Batterie auf, die mit zwei elastischen
Kontaktlamellen versehen ist und eine elektrische Glühbirne,, die in einem beiden Teilen gemeinsamen geschlossenen
Gehäuse befestigt ist, wobei die eine Lamelle der Batterie
ständig mit der ersten Klemme der Glühbirne in Kontakt steht,
während die zweite Lamelle normalerweise von der zweiten Klemme der Glühbirne getrennt ist und unter der Wirkung eines
von außerhalb des Gehäuses zugänglichen Schaltorgans, durch
das die zweite Lamelle auf der zweiten Klemme zur Anlage gebracht werden kann. Die Lampe ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß die erste Klemme aus dem zentralen Kontaktstück
der Glühbirne und die zweite Klemme aus einem mit dem
Sockel der Glühbirne ständig in Kontakt stehenden Metallplättchen besteht, an dessen Band sich die zweite Lamelle
unter der Wirkung des Schaltorgans anlegt.
Der Vorteil- dieser Konstruktion ist leicht festzustellen.
Tatsächlich erstreckt sich der Kontakt zwischen dem Plättchen und der Lamelle der Batterie praktisch über die
ganze Breite der letzteren und die Elastizität des Plättchens wirkt mit der der Lamelle zusammen, wodurch ein guter Kontaktdruck
sichergestellt wird.
Darüber hinaus ist es möglich, normale Batterielamellen
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zu verwenden, da der Hand des den Kontakt bildenden Plättchens
an jeder beliebigen Stelle angeordnet werden kann.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung. Auf
Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht»· und zwar zeigen - . ■
Fig. 1 teilweise im Schnitt eine Vorderansicht einer effindungsgemäßen
Taschenlampe mit geöffnetem Schälter,
Fig. 2 eine Schnittansicht eines Teilstücks der Taschenlampe gemäß Fig. 1 mit geschlossenem Schalter,
Fig. 3 eine Draufsicht des den Kontakt bildendenPlättchens der Taschenlampe gemäß Fig. 1, . ' -;=.
Fig. 4 und 5 Schnitte bei Linie IV-IV bzw. V-V der Fig. 3,
Fig. 6, 7 und b Ansichten ähnlich den Fig. 3, 4 und 5 einer
anderen Ausführungsform des Plättchens und
Fig. 9 eine vergrößerte perspektivische Ansicht des Schalterknopfes von unten.
In dem dargestellten Beispiel umfaßt die Taschenlampe,
einen vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Behälter 1, der die Elemente 2 der . Batterie umgibt,-die in bekannter
Weise mit einer positiven kurzen Lamelle 3 und einer negativen.
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längeren lamelle 4 versehen sind.
Auf dem Behälter 1 ist durch Verschweißen, Verleimen
oder andere geeignete Art eine Abdeckung 5 befestigt, die in ihrer oberen Wand 6 eine im dargestellten Beispiel im wesentlichen
kegelstumpfförmige Vertiefung 7 aufweist, die im
Innern der Abdeckung durch ein zylindrisches Bohr 8 verlängert ist, das einen breiten längsschlitz 9 aufweist. Dieses Rohr
dient als Halterung für den Sockel 10 einer Glühbirne 11,
deren mittleres Kontaktstück 12 sich an die im wesentlichen horizontal umgebogene positive Lamelle 3 anlegt.
Auf das Rohr 8 ist ein Metallplättchen 13 aufgebracht,
das in den Fig. 3, 4 und 5 im einzelnen dargestellt ist.
Dieses Plättchen ist vorzugsweise im wesentlichen rechteckig ausgebildet und weist zwei diametral gegenüberliegende
Laschen 14 und 15 auf, von denen die Lasche 14 an der Wand
des Rohres 8 anliegt, während die Lasche 15, die vorzugsweise
an ihrem freien Ende eine Rippe 16 aufweist, den Schlitz 9
durchsetzt und sich am Sockel 10 der Glühbirne anlegt, wobei die Rippe 16 zwischen zwei Spiralwindungen des Sockels eingreift.
Das Plättchen 13 ist durch Rippen 17 und 18 verstärkt.
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Bei der in den Fig. 6, 7 und 8 dargestellten abgewandelten
Ausführungsform sind diese Bippen 17 und 18 durch
umgeschlagene Bänder 19, 20 ersetzt, die darüber hinaus den
Vorteil bieten, daß das Einführen des Plättchens in die Abdeckung 5 erleichtert wird und daß eine Beschädigung des Materials
der Abdeckung durch die einschneidenden Bänder verhindert wird.
Selbstverständlich kann das Plättchen 13 auch eine
andere Form als die dargestellte aufweisen, ohne den Bahmen
der Erfindung zu verlassen.
Insbesondere kann es vorteilhaft sein, auch den mit der Lamelle 4 zusammenwirkenden Band des Plättchens umzuschlagen,
um den Kontaktbereich zu vergrößern.
Es ist ferner möglich, falls die Lamelle 4 im Querschnitt
eine gewisse Krümmung aufweist, dem mit ihr zusammenwirkenden Band des Plättchens eine entsprechende Form zu
geben, um einen linearen Kontakt zu erzielen.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, ist die negative
Lamelle 4, die im dargestellten Beispiel durch eine Mittelrippe 21 verstärkt und bei 22 quer gefalzt ist, im allgemeinen schräg
zum Plättchen 13 und mit ihrem Ende etwas oberhalb desselben
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angeordnet. An dieser Stelle ist zu bemerken, daß sich
die Mittelrippe 21 und der Falz 22 ohne jede Schwierigkeit
auch auf einer bereits auf den Elementen der Batterie·befestigten Lamelle anbringen lassen, was die Verwendung normaler,·
bereits zusammengebauter Batterien erlaubt.
Die Lamelle 4 ist der Wirkung eines Schaltorgans 23 unterworfen, das in Fig. 9 perspektivisch von unten dargestellt
ist. Dieses Sehaltorgan 23 weist einen einen Knopf bildenden Kopf 24 und einen in einer im wesentlichen rechteckigen
Öffnung im Abschnitt 26 des Gehäuses gleitend befestigten Fuß 25 auf. Der Fuß des Schaltorgans ist etwas breiter,
als die Öffnung und ist mit dem Kopf durch einen Bereich
27 geringerer Breite verbunden. Ferner ist dieser Fuß 25 bei 2ö in seiner ganzen Hohe oder teilweise gespalten. Auf diese
Weise kann das Schaltorgan leicht durch die rechteckige Öffnung
hindurch an Ort und Stelle gebracht werden; es genügt, das Sch^l^gan in diese Öffnung hineinzudrücken, bis sich
der BeiJflÄijgeringerer Breite in gleicher Hohe mit der Wand
der Abde||uö| befindet. Die beiden Teile des Fußes 25 legen
sieh an jf&r Seite der auf der Lamelle 4 vorgesehenen Rippe
21 an; wodurch das Gleiten des Fußes erleichtert wird. Wie
ebenfalls aus den Fig. 1 und 2 -ersichtlich, ist die Basis des
: ■:.'.■■ -8-
M984G/0699
25/
Fußes'derart abgeschrägt, daß sie in der in Fig. 1 dargestellten
Lage (offener Kontakt) im wesentlichen parallel zu dem Ende der Lamelle 4 liegt, auf dem sie aufliegt.
Andererseits sind die Länge der rechteckigen Öffnung
und die Anordnung des Falzes 22 der Lamelle 4 so gewählt, daß bei Verschieben des Knopfes und Verbringen in die in
Fig. 2 dargestellte Lage (geschlossener Kontakt) die Kante der Abschrägung, die dann allein mit der Lamelle 4 in Berührung
steht, ein wenig jenseits des Scheitels des Falzes 22 liegt. Dies bringt einen bedeutsamen Vorteil mit sich,
da durch die Tatsache, daß die Kante der Abschrägung den Scheitel des Falzes überschreiten muß, um wieder in die
Lage der Fig. 1 zu kommen, der Schalter in seiner Schließstellung eine stabile Lage einnimmt.
Darüber hinaus ist zu bemerken, daß die Wand 26 des Behälters, in der die rechteckige Öffnung für das den Schalter
bildende Teil 23 vorgesehen ist, vorzugsweise wie dargestellt nach innen gebogen ist, wobei der Kopf 24 des Schalt-Dirgans
eine entsprechende Krümmung zeigt.
Ferner kann das den Kontakt bildende Metallplättchen
13 als Heflektor verwendet werden; in diesem Fall genügt es, die Wand der Vertiefung 7, in der die Glühbirne 11 sitzt, aus
durchsichtigem Material herzustellen.
909840/0699 "9"
SAD ORlGiNAI.
Claims (1)
- P a t e η ta η s ρ r ü c h e :1. Elektrische Taschenlampe mit einer mit zwei elastischen Kontaktlamellen versehenen Batterie und einer in einem geschlossenen Gehäuse befestigten elektrischen Glühbirne, wobei die eine Lamelle der Batterie in ständigem Kontakt mit der/ersten Klemme der Glühbirne steht und die zweite Lamelle normalerweise von der zweiten Klemme der Glühbirne getrennt und der Wirkung eines von außerhalb des Behälters bedienbaren Schaltorgans unterworfen ist, das das Anlegen dieser Lamelle an der zweiten Klemme der Glühbirne bewirkt, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Klemme aus dem mittleren Kontaktstück (12) der Glühbirne (11) und die zweite Klemme aus einem Metallplättchen (13) besteht, das in ständigem Kontakt mit dem Sockel (10) der Glühbirne steht und an dessen Band die zweite Lamelle (4) unter der Wirkung des Schaltorgans (23) anlegbar ist.2. Taschenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile der zweiten lamelle (4) und des Randes des Plättchens (13) einen im wesentlichen entlang einer Linie verlaufenden Kontakt zwischen den beiden Teilen zulassen.3. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Glühbirne (11) in einem elas--10-909840/0699BADtisch verformbaren zylindrischen Rohr (8) befestigt ist, ' das einen Längsschlitz (9) aufweist und das am Grund eines vorzugsweise ausgebauchten Lagers (7) mündet, in dem dieder GlühbirneGlashülle'(11) angeordnet ist, v/obei das mit einer Öffnung versehene Plättchen (13) mit dem Bohr (8) in Eingriff steht und eine in bezug auf den Schlitz (9) angeordnete und mit dem Sockel (10) der Glühbirne in Kontakt stehende elastische Lasche (15) aufweist.4. Taschenlampe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (15) an ihrem freien Ende eine Querrippe (16) aufweist, die zwischen zwei Windungen des Sockels (10) der Glühbirne (11) eingreift,5. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Plättchen (13) eine zweite, der ersten diametral gegenüberliegende Lasche (14) aufweist, die an der Wand des zylindrischen Rohrs (ö) anliegt.6. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß zur Verhinderung der Berührung scharfer Teile mit der Behälterwand die der Gehäusewand benachbarten Bänder (19,20) des Plättchens (13) umgeschlagen sind.7. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Plättchen (13) an seinen Bändern909840/0889-11-BAD ORIGINALdurch vorzugsweise parallele Rippen (17»"18) verstärkt ist.ö. Taschenlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Plättchen (13) im wesentlichen gleich groß oder größer als das Lager (7) der Glühbirne (11) ist, wobei zur Verwendung des Plättchens als Reflektor die Wände des Lagers durchsichtig sind,9. Taschenlampe nach einem der vorhergehenden An-Sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltorgan (23) für die zweite Lamelle (4) aus einem Bauteil besteht, das in einer im wesentlichen rechteckigen Öffnung in der Wand (26) des Gehäuses gleitend befestigt ist, während die zweite Lamelle (4) eine Krümmung oder einen Falz (22) aufweist, dessen Wölbung sich im wesentlichen an. der Stelle der einen der äußersten Stellungen befindet, die das Schaltorgan (23) einnehmen kann, wobei der mit der zweiten Lamelle (4) zusammenwirkende Fuß (25) des Schaltorgans kurz hinter dem Scheitel der Wölbung angeordnet ist, wenn sich das Schaltorgan in dieser äußersten Stellung befindet.10. Taschenlampe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis des Fußes (2b) des Schaltorgans (23) abgeschrägt ist, wobei die Kante der Abschrägung in glelch--12-909840/0699 BADmäßigem Kontakt mit der Lamelle (4) steht, wenn sich das Schaltorgan (23) in seiner einen äußersten Stellung befindet, und daß sie im wesentlichen parallel zum Ende der zweiten Lamelle (4) verläuft, wenn sich das Schaltorgan (23) in seiner anderen äußersten Stellung befindet.11. Taschenlampe nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltorgan (23) einen außerhalb des Behälters angeordneten vergrößerten Teil oder Kopf 24 und einen in das Innere des Behälters hineinragenden Fuß (25) aufweist, der etwas breiter ist als die rechteckige Öffnung, wobei er mit dem Kopf (24) durch einen schmäleren Bereich (27) verbunden und durch Druck in den Behälter einsetzbar ist,12. Taschenlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Lamelle (4) einen gekrümmten Querschnitt aufweist oder durch eine oder mehrere, vorzugsweise vor dem Q,uerfalzen hergestellte Längsrippen (21) verstärkt ist.13. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (25) des Schaltorgans (23) über seine ganze Höhe gespalten ist, wobei der Spalt-13-909840/0699 ' BAD•(28) im wesentlichen gleich breit ist wie die Rippe (21) der zweiten Lamelle (4) und an beiden Seiten der fiippe anliegt, und wobei der Fuß (25) durch die durch den Spalt (2ö) bewirkte Elastizität leicht in die Öffnung des Behälters eindrückbar ist.14. Taschenlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (26) des Behälters, in der die rechteckige Öffnung vorgesehen ist, nach innen gebogen ist und daß der Kopf (24) des Schaltorgans (23) eine entsprechende Biegung aufweist.15· Taschenlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das die Halterung der Glühbirne (11) bildende zylindrische Rohr (8) mit seiner Achse parallel zu der der Elemente (2) der Batterie und über letzterer angeordnet ist und daß das mittlere Kontaktstück (12) der Glühbirne auf der einen normalerweise nach innen auf sich selbst umgebogenen Lamelle (3)aufliegt, während die zweite Lamelle (4) etwa in 2/3 ihrer Länge quergefalzt ist, wobei durch ihre Schrägstellung das freie Ende zwischen dem das zylindrische Bohr (8) umgebenden Plättchen (13) und dem oberen Teil (5) des Behälters liegt, in dem das Schaltorgan (23) befestigt igt.9O084O/O6S8
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