DE1511034C - Verfahren zum Herstellen eines Kreuzbodensackes - Google Patents
Verfahren zum Herstellen eines KreuzbodensackesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Kreuzbodensackes, bei welchem ein
ao Schlauch hergestellt und von diesem unter mindesten teilweisem Freilegen der zur Bildung der Innenflächen
der zuletzt umzulegenden Bodenseitenumschläge bestimmten Teile zum Auftragen eines Klebstoffes ein
Schlauchabschnitt abgetrennt wird, wobei der Wandabschnitt des Schlauchabschnittes im Bereich der zuletzt
umzulegenden Bodenseitenumschläge auf eine größere Länge und der Wandabschnitte im Bereich
der zuerst umzulegenden Bodenseitenumschläge auf eine um das Vergrößerungsmaß der ersteren verringerte
Länge geschnitten werden, und bei dem der Kreuzboden gefaltet wird und die Bodenseitenumschläge
miteinander verklebt werden. Die Erfindung betrifft die Nutzbarmachung dieses aus der USA.-Patentschrift
1 949 622 bekannten Verfahrens zum Herstellen von Kreuzbodensäcken aus Kunststoff mit
durch Verkleben geschlossenen Böden.
Durch die französische Patentschrift 1 395 952 ist es bekannt, bei der Herstellung von Kreuzbodensäkken
aus Kunststoff die Schlauchstücke vor der Bodenfaltung außen längs den Kanten ihrer offenen Enden
im Bereich der späteren Bodenseitenumschläge und Eckeinschläge mit einem Auftrag eines im trockenen
oder fast trockenen wirksamen Klebstoffes zu versehen, das Lösungsmittel im wesentlichen zu verdampfen
und sodann den Boden aufzuziehen und zu falten und die miteinander zu verklebenden Flächen gegeneinander
anzudrücken. Die nach diesem Verfahren hergestellten Kreuzbodensäcke weisen nicht die beim
Papiersack übliche Verklebung zwischen den Boden-Seitenumschlägen auf, da nach dem bekannten Verfahren
die Schlauchstücke nur außen mit Klebstoff versehen werden, zur Verklebung der Bodenseitenumschläge
jedoch der zuletzt umzulegenden Bodenseitenumschlag mit seiner im Schlauch innenliegenden
Fläche zur Verklebung kommen muß. Wenn ein nur mit sich selbst verklebbarer Klebstoff verwendet
wird, ist eine Verklebung zwischen den Bodenseitenumschlägen nur möglich, wenn beide einen Klebstoffauftrag
erhalten.
Der Verschluß des Bodens erfolgt daher nach dem aus der französischen Patentschrift 1 395 952 bekannten
Verfahren stets mittels eines klebstoffbeschichteten Bodendeckblattes, das mit dem klebstoffbeschichteten
Außenflächen der Bodenseitenumschläge zur Verklebung kommt. Dabei ist es bekannt, die Bodenseitenumschläge
sich nur in einem schmalen Bereich überlappen zu lassen oder auch eine breitflächige
Überlappung vorzusehen, wobei der zuletzt umzule-
gende Bodenseitenumschlag mit Durchbrechungen von erheblicher Flächenausdehnung versehen ist,
durch weiche hindurch das Bodendeckblatt auch mit dem zuerst umzulegenden Bodenseitenumschlag verklebt.
Um das Eindringen von Füllgut zwischen die Bodenseitenumschläge zu verhindern und um die Festigkeit
des Bodens zu erhöhen, ist es jedoch oft erwünscht; auch zwischen den Bodenseitenumschlägen
eine Verklebung durchzuführen. Außerdem sind die zusätzlich erforderlichen Bodendeckblätter und der
zu ihrer Befestigung erforderliche Klebstoff verhältnismäßig materialaufwendig.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen von Kunststoffsäcken
mit durch Verkleben hergestellten Kreuzbodensäcken unter Verwendung eines im trockenem oder fast trokkenem
Zustand wirksamen, nur mit sich selbst verklebbären Klebstoffes zu schaffen, bei dem zwischen
den Bodenseitenumschlägen eine Verklebung durchgeführt und der Verschluß des Bodens allein durch
diese Verklebung sichergestellt wird, so daß auf die zum Schließen des Bodens nach dem Verfahren nach
der französischen Patentschrift 1 395 952 erforderlichen Bodendeckblätter verzichtet werden kann.
Bei der Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von dem eingangs beschriebenen Verfahren nach
der USA.-Patentschrift 1 949 622, die jedoch die Herstellung von Papiersäcken mit Längsnaht betrifft, wobei
die Verlängerung und Verkürzung der Wandabschnitte im Bereich der Bodenseitenumschläge nur
einer Vergrößerung der miteinander zu verklebenden Flächen dienen und der Klebstoffauftrag in üblicher
Weise nach dem Aufziehen des Kreuzbodens erfolgt. Bei. Übertragung der aus der USA.-Patentschrift
1 949 622 bekannten, eingangs geschilderten Verfahrensschritte.
auf das Gebiet der Fertigung der Kunststoffsäcke zur Lösung der vorliegenden Aufgabenstellung
erfolgt erfindungsgemäß das Herstellen des Schlauches durch Strangpressen eines Kunststoffes
und werden vor dem Abtrennen des Schlauchabschnittes in den Schlauch sich in beiden Wandabschnitten
überdeckende, entsprechend der Breite der in der Länge vergrößerten bzw. verringerten Bereiche
der Bodenseitenumschläge voneinander entfernte Längseinschnitte geschnitten, wird der Schlauch vorübergehend
geöffnet und werden zwischen den Längseinschnitten querlaufönde, in Längsrichtung in den
beiden Wandabschnitten gegeneinander versetzte Schwächungslinien ausgebildet, worauf der Schlauch
wieder zusammengelegt wird und das Abtrennen des Schlauchabschnittes durch Abreißen der gegeneinander
versetzten Schwächungslinien und gleichzeitiges Querdurchtrennen der außerhalb der Längseinschnitte
gelegenen Bereiche des Schlauches erfolgt, worauf die so hergestellten Schlauchstücke in an sich
aus der französischen Patentschrift 1 395 952 bekannterweise vor der Bodenfaltung außen, längs den Kanten
ihrer offenen Enden im Bereich der späteren Bodenseitenumschläge und Eckeinschläge mit einem
Auftrag eines im trockenen oder fast trockenen Zustand wirksamen, nur mit sich selbst verklebbaren
Klebstoffes versehen werden, das Lösungsmittel im wesentlichen verdampft wird und sodann der Boden
aufgezogen und gefaltet und die miteinander zu verklebenden Flächen gegeneinander angedrückt werden,
und schließlich der an den Außenflächen der fertigen Kreuzboden vorhandene Klebstoffauftrag unwirksam
gemacht wird.
Durch das besondere, dem Auftragen des Klebstoffes vorausgehende Zuschneiden der Schlauchstücke
entsprechend dem an sich aus der USA.-Patentschrift 1 949 622 bekannten, dort aber anderen
Zwecken dienenden Verfahren, wird es nach der Erfindung ermöglicht, daß auch die Innenflächen der zuletzt
umzulegenden Bodenseitenumschläge einen Klebstoffauftrag erhalten, wenn die Schlauchstücke
nach dem Verfahren gemäß der französischen Patentschrift 1 395 952 vor der Bodenfaltung außen, längs
den Kanten ihrer offenen Enden mit dem Klebstoffauftrag versehen werden. Mit dieser mit Klebstoffauftrag
versehenen Seitenumschlag-Innenfläche kann dann nach dem Aufziehen und Falten des Bodens die
Verklebung mit der beim Klebstoffauftrag vom gleichen Auftragswerkzeug mit Klebstoff versehenen
Außenfläche des jeweils zuerst umzulegenden Seitenumschlages erfolgen. Da die Verlängerungen und
Verkürzungen der einander gegenüberliegenden Wandabschnitte mit gleicher Länge ausgeführt sind,
können die Schlauchstücke ohne Abfall aus dem Kunststoffschlauch hergestellt werden. Durch das Anbringen
von Längseinschnitten im Abstand der Breite der anzubringenden Verlängerungen und Verkürzungen
in der Materialbahn vor dem Abtrennen der Schlauchabschnitte und das vorübergehende öffnen
zum Anbringen der in Längsrichtung in beiden Wandabschnitten gegeneinander versetzten, quer verlaufenden
Schwächungslinien ist ein besonders vorteilhaftes Verfahren zum Erzeugen der erfindungsgemäß benötigten Schlauchstückzuschnitte vermittelt, da beim
nachfolgenden Abreißen der einzelnen Schlauchstücke ohne weitere Bearbeitung die gewünschte Gestaltung
des Schlauchabschnitten vorliegt. Die Inaktivierung des an den Außenflächen der fertigen Kreuzboden
vorhandenen Klebstoffauftrages, der sich aus der Aufbringung des Klebstoffauftrages vor der Bodenfaltung
längs den Kanten der offenen Enden der Schlauchstücke mit einer der Breite der späteren Bodenseitenumschläge
entsprechenden Breite ergibt, dient schließlich dazu, eine Verklebung der fertigen
Säcke untereinander zu verhindern.
Die Inaktivierung des Klebstoffes kann einerseits dadurch geschehen, daß ein Klebstoff-Abdeckblatt
aufgebracht wird, welches nicht mehr zur Bildung des Verschlusses der Kreuzboden dient, aber diese weiter
verstärkt oder ihr Aussehen verbessert oder die Anbringung eines Aufdruckes erleichtert und dabei
gleichzeitig das unerwünschte Verkleben des Klebstoffauftrages mit dem Klebstoffauftrag eines anderen
Sackes verhindert.
Andererseits kann aber auch erfindungsgemäß der Klebstoffauftrag durch Aufbringen eines Inaktivierungsmediums
auf die Außenflächen der Kreuzboden unwirksam gemacht werden. Wenn in an sich aus der
französischen Patentschrift 1395 952 bekannter
Weise die Folie aus einem Polyolefin besteht oder eine Polyolefin-Beschichtung aufweist und als Klebstoff
eine in einem Lösungsmittel gelöste Mischung von Isocyanat-modifizierten Polyestern mit freien Hydroxylgruppen
und Isocyanatharzen verwendet wird, so kann nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung
zur Inaktivierung der Klebstoffauftrag an den Außenflächen der fertigen Kreuzboden mit Wasser behandelt
werden. Diesem Wasser kann vorteilhaft Alkohol beigefügt werden, und zwar zweckmäßig im Verhältnis
2: 1, wobei ferner noch ein Zusatz eines Benetzungsmittels, wie beispielsweise Nekal (Wz) erfolgen
kann. Das erfindungsgemäß vorgeschlagene Wasser-Alkohol-Gemisch wirkt einmal durch seine Gegenwart
als Trennmittel und andererseits durch Zersetzung des im Klebstoff vorhandenen Härters.
Nach einem weiteren erfindungsgemäßen Vorschlag kann auch Talcum aufgepudert werden, um
den Klebstoff zu inaktivieren.
Eine Einrichtung zum Anbringen von Quer-Schwächungslinien
in dem vorübergehend geöffneten Kunststoffschlauch weist zweckmäßig einen beispielsweise
aus dem deutschen Gebrauchsmuster 1 868 480 bekannten, von außen über zusammenwirkende Rollenpaare
gegen Verschieben in Vorzugrichtung des Schlauches und gegenüber der Schwerkraft gesicherten
Wagen auf, in den die mit den ober- und unterhalb des Schlauches angeordneten rotierenden Perforations-
oder Schneidwerkzeugen zusammenwirkenden Gegenwerkzeuge gelagert sind.
In der nachstehenden Beschreibung ist die Erfindung an Hand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen weiter erläutert. In den Zeichnungen zeigt
F i g. 1 ein Schlauchstück mit erfindungsgemäß hergestelltem Zuschnitt mit durchgehendem Klebstoffauftrag,
F i g. 2 eine schlauchförmige, mit einem Klebstoffauftrag versehene Ventileinlage,
F i g. 3 das Schlauchstück nach F i g. 1 mit zu offenen Kreuzboden aufgefalteten Enden mit in einem
Eckeinschlag eingeklebter Ventillage nach F i g. 2,
F i g. 4 das Schlauchstück nach F i g. 3, wobei die zuerst umzulegenden Bodenseitenumschläge umgelegt
sind,
F i g. 5 das Schlauchstück nach F i g. 4, wobei auch die zuletzt umzulegenden Bodenseitenumschläge umgelegt
sind,
F i g. 6 eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
F i g. 7 eine Draufsicht zu F i g. 6 und
F i g. 8 eine Draufsicht auf die Schlauchbahn während ihrer Verarbeitung.
Das Schlauchstück 1 besteht aus einer Oberwand 2 und einer Unterwand 3, die über die Seitenfalze 4
und 5 miteinander verbunden sind. An den Seiten 6 und 7 sind die Schlauchwände unverbunden, das
heißt, hier befinden sich die offenen Schlauchstückenden. Das Schlauchstück besteht aus einem in
Schlauchform extrudierten und daher nahtlosen Kunststoffschlauch.
Der Zuschnitt der Schlauchwände 2 und 3 an den offenen Schlauchstückenden 6 und 7 ist so vorgenommen,
daß an jedem Ende im Bereich der späteren Bodenseitenumschläge gegenüber den Bereichen der
späteren Eckeinschläge die eine Schlauchwand verlängert und die andere Schlauchwand verkürzt ist. Zur
Erzielung einer verlustlosen Fertigung aus einem Endlosschlauch weist jede Schlauchwand an dem einen
.Ende eine Verkürzung und an dem anderen Ende eine entsprechende Verlängerung auf, wobei die Verkürzungen
und Verlängerungen in beiden Schlauchwänden gleich lang gehalten werden. So ist beispielsweise
die Schlauchunterwand 3 an dem Schlauchstückende 7 im Bereich 8 eines späteren, zuletzt umzulegenden
Bodenseitenumschlages um das Maß α gegenüber den Bereichen 9 und 10 der späteren Eckeinschläge
verlängert und die Schlauchoberwand an dem gleichen Ende in dem gleichen Bereich um das Maß b
verkürzt. Das Maß α ist gleich dem Maß b. An dem Schlauchstückende 6 ist die Schlauchoberwand 2 bis
zur Linie 11 verlängert und die Schlauchunterwand 3 ist zur gestrichelten Linie 12 verkürzt. Durch diesen
Zuschnitt ist erreicht, daß an jedem Schlauchende eine Schlauchwand in dem durch die Verlängerung
und Verkürzung freigelegten Teil ihrer Innenseite einen Klebstoffauftrag erhält, wenn die Schlauchstücke
vor der Bodenfaltung außen, längs den Kanten ihrer offenen Enden mit einem der Breite der späteren
ίο Bodenseitenumschläge in etwa entsprechenden Auftrag
eines in trockenem oder fast trockenem Zustand wirksamen, schraffiert angedeuteten Klebstoffes versehen
werden. Der linksschraffierte Klebstoffauftrag auf der Seite der Schlauchoberwand ist mit 13 und der
in F i g. 3 zutage tretende rechtsschraffierte Klebstoffauftrag auf der Seite der Schlauchunterwand ist mit 14
bezeichnet. Schließlich erfordert der Zuschnitt noch, daß die Schlauchwände an ihrem verlängerten Ende
deckungsgleich mit den die Verkürzung an der anderen Schlauchwand begrenzenden Längseinschnitten
eingeschnitten sind. Diese Einschnitte sind am Schlauchstückende 6 in F i g. 1 in der Oberwand erkennbar und mit 15 und 16 bezeichnet. .
Um die in F i g. 1 strichpunktiert eingezeichneten Falzlinien wird sodann das Schlauchstück, nachdem
das Lösungsmittel des Klebstoffes im wesentlichen verdampft worden ist, in bekannter Weise in die in
F i g. 3 gezeigte Form mit offenen Kreuzböden gebracht, wobei die Links- und Rechtsschraffur erkennen
läßt, welcher Klebstoffauftrag von der Seite der Schlauchoberwand (13) und welcher von der Seite der
Schlauchunterwand (14) stammt. Beispielsweise am Eckeinschlag 17 wird ein in F i g. 2 dargestellter Ventilschlauch,
der beidseitig den durch enge Schraffur angedeuteten, ebenfalls getrockneten Klebstoffauftrag
18 erhalten hat, auf den Klebstoffauftrag des Eckeinschlages aufgeklebt. Um die in F i g. 3 strichpunktiert
eingezeichneten Falzlinien 18 und 19 werden sodann die die Verkürzungen aufweisenden Bodensekenumschlage
20 und 21 umgelegt, und dabei mit den Eckeinschlägen 22 bis 24 sowie mit dem Klebstoffauftrag
18 auf der Ventileinlage verklebt, wie in F i g. 4 dargestellt ist. Schließlich werden um die in F i g. 4 bezeich-"
neten Falzlinien 25 und 26 die die Verlängerungen aufweisenden Bodenseitenumschläge 27 und 28 umgelegt,
und dann der durch den erfindungsgemäßen Zuschnitt auf den Schlauchinnenwänden erzielten
Klebstoffaufträge 13 und 14 mit den Klebstoffaufträgen auf den zuerst umgelegten Bodenseitenumschlägen
20 und 21 zusätzlich zu den Verklebungen mit den Eckeinschlägen bzw. der Ventileinlage entsprechend
F i g. 5 verklebt, so daß feste und dichte Kreuzböden ohne das Erfordernis von zusätzlich aufzuklebenden
Bodenabdeckblättern geschaffen sind.
Wie F i g. 5 erkennen läßt, sind auf den Außenflächen
der Kreuzboden noch Klebstoffaufträge vorhanden, die das Aufkleben von Bodenabdeckblättern gestatten
würden. Es besteht daher die Möglichkeit, zur weiteren Verstärkung der Kreuzboden oder deren
Aussehen zu verbessern oder um mittels bedruckter Bodenabdeckblätter einen einheitlichen Aufdruck auf
den Kreuzboden erscheinen zu lassen, trotzdem Bodenabdeckblätter aufzubringen. Sollten keine Bodendeckblätter
aufgebracht werden, so wird der sich auf den Kreuzbodenaußenflächen befindende Klebstoffauftrag
13, 14, 18 (F i g. 5) in einem nachgeschalteten Verfahrensschnitt durch Aufsprühen oder Aufstreichen
eines Inaktivierungsittels unwirksam gemacht.
Versuche haben ergeben, daß ein Gemisch von Wasser und Alkohol im Verhältnis 2:1 als Inaktivierungsmittel
für den aus der französichen Patentschrift 1 395 592 bekannten Klebstoff am empfehlenswertesten
ist. Diesem Gemisch kann, wenn gewünscht, noch ein Benetzungsmittel, z. B. Nekal (Wz) beigefügt werden.
Das empfohlene Wasser-Alkohol-Gemisch wirkt ^ einerseits durch seine Gegenwart als Trennungsmittel
und andererseits durch Zersetzung des in dem Klebstoff vorhandenen Härters. An Stelle des Alkohols
können auch7 andere Reaktionsbeschleuniger, wie etwa tertiäre Amine, verwendet werden, die jedoch
einen unangenehmen Geruch haben. Im übrigen ist nur eine ganz leichte Befeuchtung notwendig. Schließlich
besteht eine weitere Möglichkeit zum Inaktivieren des Klebstoffes im Aufpudern von Talkum.
Die Herstellung der Schlauchstücke mit dem vorgesehenen Zuschnitt aus einer extrudierten nahtlosen,
auf einer Vorratsrolle 39 aufgespulten Kunststoffschlauchbahn 40 zeigen die F i g. 6 bis 8. Abgezogen
wird die Schlauchbahn mittels der Vorzugsvorrichtung 41, 42 und durchläuft zunächst eine Vorbehandlungsvorrichtung
43, in der die Schlauchbahn, falls erwünscht, außen und — nach einem früheren Vorschlag
der Anmelderin — auch innen durch elektrisehe Korona-Entladungen vorbehandelt werden
kann. In der Darstellung ist die Vorzugvorrichtung .41, 42 mit einer Vorrichtung 44, 45 zum Anbringen
durch beide Schlauchwände durchgehender Längseinschnitte 46 und 47 vereinigt.
Durch eine weitere Vorrichtung 48, 49 wird die Schlauchbahn über einen Wagen 50 gezogen, der in
bekannter Weise'im Schlauchinneren angeordnet ist, auf außerhalb des Schlauches vorgesehenen Walzen
ruht und sich weiter gegen außerhalb des Schlauches vorgesehene Walzen, z. B. 53, in Laufrichtung des
Schlauches abstützt, und zwar mittels weiterer Walzen, die beiderseits in den beiden Wannen des Wagens
drehbar gelagert sind. Oberhalb des Schlauches weiter vorgesehene Walzen sichern im Zusammenwirken mit
den an der Oberseite des Wagens gelagerten Walzen den Wagen auch gegen ungewollte Bewegungen nach
oben.
Der Wagen wird in das Innere der Schlauchbahn eingeführt, um deren Ober- und Unterwand im Bereich
der zukünftigen Bodenseitenumschläge voreinander zu trennen und Gegenwerkzeuge aufzunehmen,
im Zusammenwirken mit deren außerhalb angeordnete Schneidwerkzeuge die unterschiedlichen Zuschnitte
in den beiden Schlauchwänden erzeugen können. Um die Schlauchwand nicht zu sehr zu schwächen,
ist es empfehlenswert, keine durchgehenden Trennschnitte für die zukünftigen Bodenseitenumschläge
anzubringen, sondern zunächst nur Perforationen oder Schnitte mit Unterbrechungen. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel soll perforiert werden, und zu diesem Zweck sind in dem Wagen in F i g. 6
angedeutete Rillenwalzen drehbar gelagert, mit denen je ein ebenfalls aus Fig.6 ersichtliches rotierendes
Perforationsmesser, welches außerhalb der Bahn angeordnet ist, zusammenarbeitet, um in Schlauchober-
und Schlauchunterwand die versetzt zueinander liegenden Vortrennungen 93 und 94 (F i g. 8) passend zu
den bereits vorhandenen Längseinschnitten 46 und 47 anzubringen. Die Perforationsmesser sind in Umfangsrichtung
ihrer in Fig.6 strichpunktiert dargestellten Umlaufbahn etwas gegeneinander versetzt, so
daß das eine Perforationsmesser später mit der Schlauchbahn zum Eingriff kommt, als das andere
Perforationsmesser, wodurch der Versatz der Perforationslinien in den Schlauchenden hervorgerufen wird.
Nachdem die Schlauchbahn in der Vorzugstation 48, 49 wieder flach gelegt ist, wird sie einer Abreiß-
und Schneidstation 95, 96, 97 zugeführt. Die Zugwalzen 97 haben eine höhere Geschwindigkeit als Bahngeschwindigkeit
und üben somit eine Zugwirkung auf den in dem Walzenpaar 95 gehaltenen Schlauch aus.
Eine der Walze 95 und 97 wird auf und nieder bewegt, so daß der Abriß in einem bestimmten begrenzten
Zeitabschnitt erfolgt. Gleichzeitig durchtrennen zwei Messer 98, 99 der Schneidvorrichtung 96 die
Schlauchbahn beiderseits der Längseinschnitte, so daß, wie in F i g. 8 dargestellt ist, bei jedem derartigen
Arbeitstakt der Maschine ein Schlauchabschnitt mit dem gewünschten Zuschnitt an der Schlauchbahn teils
durch diese Schnitte und teils durch Abreißen an den Perforationslinien 93, 94 völlig getrennt und anschließend
von einem Walzenpaar 100, einem Ablegetisch 101 zugeführt wird, wo sich die Schlauchabschnitte zu
einem Werkstückstapel 102 sammeln.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen 309 618/135
Claims (7)
- Patentansprüche:]. Verfahren zum Herstellen eines Kreuzbodensackes, bei welchem ein Schlauch hergestellt und von diesem unter mindestens teilweisem Freilegen der zur Bildung der Innenflächen der zuletzt umzulegenden Bodenseitenumschläge bestimmten Teile zum Auftragen eines Klebstoffes ein Schlauchabschnitt abgetrennt wird, wobei der Wandabschnitt des Schlauchabschnittes im Bereich der zuletzt umzulegenden Bodenseitenumschläge auf eine größere Länge und der Wandabschnitt im Bereich der zuerst umzulegenden Bodenseitenumschläge auf eine um das Vergrößerungsmaß der ersteren verringerten Länge geschnitten werden, und bei dem der Kreuzboden gefaltet und die Bodenseitenumschläge miteinander verklebt werden, dadurch gekennzeichnet, daß das Herstellen des Schlauches (40) durch Strangpressen eines Kunststoffes erfolgt, daß vor dem Abtrennen des Schlauchabschnittes (1) in den Schlauch (40) sich in beiden Wandabschnitten überdeckende, entsprechend der Breite der in der Länge vergrößerten bzw. verringerten Bereiche der Bodenseitenumschläge (20, 21, 27, 28) voneinander entfernte Längseinschnitte (46, 47) geschnitten, der Schlauch (40) vorübergehend geöffnet wird und zwischen den Längseinschnitten (46, 47) querlaufende, in Längsrichtung in den beiden Wandabschnitten gegeneinander versetzte Schwächungslinien (93, 94) ausgebildet werden, worauf der Schlauch wieder zusammengelegt wird und das Abtrennen des Schlauchabschnittes (1) durch Abreißen der gegeneinander versetzten Schwächungslinien und gleichzeitiges Querdurchtrennen der außerhalb der Längseinschnitte gelegenen Bereiche des Schlauches erfolgt, worauf die so hergestellten Schlauchstücke (1) in an sich bekannter Weise vor der Bodenfaltung außen längs den Kanten ihrer offenen Enden im Bereich der späteren Bodenseitenumschläge und Eckeinschläge mit einem Auftrag eines im trockenen oder fast trokkenen Zustand wirksamen, nur mit sich selbst verklebbaren Klebstoffes versehen wird, das Lösungsmittel im wesentlichen verdampft wird und sodann der Boden aufgezogen und gefaltet und die miteinander zu verklebenden Flächen gegeneinander angedrückt werden und daß der an den Außenflächen der fertigen Kreuzboden vorhandene Klebstoffauftrag (13, 14, 18) unwirksam gemacht wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Klebstoff-Abdeckblatt aufgebracht wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoffauftrag durch Aufbringung eines Inaktivierungsmediums auf die Außenfläche der Kreuzboden unwirksam gemacht wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei die Folie aus einem Polyolefin besteht oder eine Polyolefinbeschichtung aufweist, und als Klebstoff in einem Lösungsmittel gelöste Mischung von Isocyanatmodifizierten Polyestern mit freien Hydrozylgruppen und Isocyanatharzen verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, daß zur Inaktivierungder Klebsttoffauftrag an den Außenflächen der fertigen Kreuzboden mit Wasserbehandelt wird.
- 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Wasser, vorzugsweise im Verhältnis 2:1, Alkohol beigefügt ist.
- 6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch den Zusatz eines Benetzungsmit-' tels.
- 7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Inaktivierung des Klebstoffes Talcum aufgepudert wird.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEW0042147 | 1966-08-03 | ||
| DEW0042147 | 1966-08-03 |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1511034B1 DE1511034B1 (de) | 1972-10-05 |
| DE1511034C true DE1511034C (de) | 1973-05-03 |
Family
ID=
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