CH433946A - Verfahren zur Herstellung eines Kreuzbodens am Ende eines flachen Schlauches aus heizsiegelbarem Werkstoff, sowie Sack mit einem nach diesem Verfahren hergestellten Kreuzboden - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Kreuzbodens am Ende eines flachen Schlauches aus heizsiegelbarem Werkstoff, sowie Sack mit einem nach diesem Verfahren hergestellten KreuzbodenInfo
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Description
Verfahren zur Herstellung eines Kreuzbodens am Ende eines flachen Schlauches aus heizsiegelbarem Werkstoff, sowie Sack mit einem nach diesem Verfahren hergestellten Kreuzboden
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Kreuzbodens am Ende eines flachen Schlauches aus heizsiegelbarem Werkstoff, wie z. B.
Kunstharz und dgl. thermoplastischen Materialien, sowie einen Sack, der wenigstens am einen Ende einen nach diesem verfahren hergestellten Kreuzboden aufweist. Wo im folgenden von einem Beutel gesprochen wird, soll dieser Ausdruck gleichbedeutend mit Sack sein, da zwischen den beiden Begriffen kein eigentlicher Unterschied besteht.
Beutel aus Kunststoff wurden bisher meistens in der Form von flachen Beuteln hergestellt, die an ihren Enden durch Quernähte geschlossen sind. Diese Beutelform ist indessen in bezug auf Stapeln und Transport unbequem, und die Enden der Quernähte, die die Ecken des Beutels bilden, sind empfindliche Stellen, die bei der Handhabung und beim Transport leicht beschädigt werden können. Ein weiterer Nachteil ist, dass, falls Beutel dieser Art mit einem Ventil versehen werden sollen, dieses Ventil in einem besonderen Arbeitsgang hinzugefügt werden muss, und sich der Beutelform nicht so natürlich anpasst, wie bei den üblichen Papierbeuteln.
Man hat auch versucht, Kreuzbodenbeutel aus Kunststoff herzustellen, bisher ist es aber nur gelungen, solche Beutel in besonderen Formen herzustellen, die von den üblichen Kreuzbodenbeuteln aus Papier wesentlich abweichen und weniger vorteilhaft sind als diese. Die benutzten Verfahren waren ferner verhältnismässig kompliziert und führten zur Bildung von rippen ähnlich von den Böden der Beutel vorstehenden Nähten, die durch das Heizsiegeln von umgelenkten Lippen der den Beutelboden bildenden Materialteile gebildet wurden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zu schaffen, durch welches ein Sack aus heizsiegelbarem Werkstoff auf einfache Weise in hauptsächlich der gleichen Form wie die üblichen Kreuzbodenpapierbeutel entweder mit oder ohne Ventil, hergestellt werden kann, und zwar so, dass sämtliche Verbindungen zwischen den verschiedenen, den Sackboden bildenden Teile von Überlappungssiegelnähten in der Ebene des Bodens gebildet werden.
Zu diesem Zweck wird zunächst am Ende eines flachen schlauchförmigen Werkstückes aus heizsiegelbarem Werkstoff ein Kreuzbodenmuster der bei Papierbeuteln üblichen Art gebildet, und zwar durch die Bildung von diagonal eingefalteten Eckenflügeln sowie von Bodenflügeln, die längs in Längsrichtung des Schlauchendes verlaufenden Faltlinien eingefaltet werden, wonach erfindungsgemäss sämtliche genannten Flügel zusammen mit den angrenzenden Endteilen der Schlauchwände längs in Längsrichtung des Kreuzbodens verlaufenden Linien zwischen von aussen her wirksamen Heizsiegelungswerkzeugen geklemmt werden, um Quernähte zu bilden, wobei im voraus auf wenigstens die eine der beim Heizsiegelungsvorgang aneinandergepressten Flächenteile der Eckenflügel und der angrenzenden Enteile der Schlauchwände ein siegelungshinderndes Mittel wie z. B. Silikoneöl aufgetragen wird.
Wie ersichtlich, besteht das entscheidende Merkmal dieses Verfahrens darin, dass es möglich wird, ebene, nicht hervorstehende Siegelungsnähte in der Bodenfläche dadurch herzustellen, dass der bei der Siegelung notwendige Gegendruck von aussen her durch die Wand des Schlauches übertragen wird, trotzdem diese Wand nicht an die den Boden bildenden Flügel gesiegelt werden darf, weil es dann nicht möglich wäre, den Kreuzboden zu entfalten.
Die Erfin'dung soll im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert werden. Auf dieser veranschaulichen:
Fig. 1-3 drei verschiedene Stufen in der Bildung eines Kreuzbodens beim erfindungsgemässen Verfahren,
Fig. 4 den fertigen, an die Seitenfläche des Schlauches umgelegten Kreuzboden in Untenansicht mit Angabe der Linien, längs denen Heizsiegelung stattgefunden hat,
Fig. 5 in vergrössertem Massstab einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 4 mit Angabe der Heizsiegelun gen und Andeutung der Mittel, durch welche die Heizsiegelung stattfindet,
Fig. 6 und 7 entsprechende Schnitte nach den Linien VI-VI und Vil-Vil in Fig. 4, jedoch mit Weglassung der Heizsiegelungswerkzeuge, Fig. 8, 9 und 10 entsprechende Schnitte wie die Fig. 5, 6 und 7 durch eine andere Ausführungsform,
Fig. 11 das den Fig.
8, 9 und 10 entsprechende Schlauchwerkstück mit Angabe der Auftragstellen für siegelungshinderndes Mittel,
Fig. 12 eine der Fig. 3 entsprechende Abbildung einer dritten Ausführungsform,
Fig. 13 eine der Fig. 4 entsprechende Abbildung der letztgenannten Ausführungsform,
Fig. 14 einen Schnitt nach der Linie XIV-XIV in Fig. 13, und
Fig. 15 das den Fig. 12-14 entsprechende Schlauchwerkstück mit Angabe der Auftragstellen für siegelungshinderndes Mittel.
In den Fig. 14 bezeichnet 1 ein flaches schlauchförmiges Werkstück aus Kunststoff, an dessen Ende ein Kreuzboden hergestellt werden soll.
Vom einen Ende des Werkstückes werden parallel zu den Seitenkanten des Schlauches Schlitze 2 eingeschnitten, wodurch das Schlauchende in zwei Eckenflügel 3, 4 an den Kanten und zwei Bodenflügel 5 und 6 in der Mitte unterteilt wird. Die Schlitze 2 haben eine Länge, die das doppelte ihres Abstandes von den Schlauchkanten beträgt.
Wie in Fig. 2 veranschaulicht, werden die Eckenflügel 3 und 4 gemäss diagonalen Faltlinien 7 gegen die Mitte des Schlauches eingefaltet, während gleichzeitig die Bodenflügel 5 und 6 nach beiden Seiten hin flach ausgebreitet werden. Der eine Bodenflügel 5 wird danach über die Eckenflügel 3 und 4 eingefaltet, wie in Fig. 3 veranschaulicht, und danach wird der Bodenflügel 6 auf den Bodenflügel 5 eingefaltet.
Bei den beschriebenen Operationen ist das Ende des Schlauches in die Form eines Kreuzbodens gebracht worden, und der Schlauch wird jetzt an eine Heizsiegelungsstelle weitergeleitet, wo die Flügel durch Heizsiegelung miteinander verbunden werden, so dass querlaufende Heizsiegelungsnähte 8, 9, 10 und 11, siehe Fig. 4, gebildet werden.
Wie in Fig. 5 dargestellt, kann der Kreuzboden beim Siegelungsvorgang auf einer Unterlage 12 ruhen, die einen Schlitz 13 fur die Aufnahme des Körperteiles des Schlauches aufweist, und die Heizsiegelung kann durch Backen 14 vorgenommen werden, die den ganzen Kreuzboden an die Unterlage 12 heranpressen. Bei dem gezeigten Beispiel werden für jede Quernaht zwei Siegelungsbacken verwendet, die je für sich eine etwas kleinere Länge haben als die Hälfte Ider Breite des Kreuzbodens, so dass Nähte gebildet werden, die in einigem Abstand von den Seitenkanten des Kreuzbodens und in einem schmalen Bereich in der Mitte unterbrochen sind.
Dadurch wird eine besonders starke Heizsiegelung erreicht, man kann jedoch auch mit gutem Erfolg Siegelungsbacken verwenden, die sich über die ganze Breite des Kreuzbodens und etwas ausserhalb der Kanten desselben erstrecken. Vorzugsweise können sämtliche vier Quernähte gleichzeitig auf diese Weise gebildet werden.
Zwischen die nicht aneinander zu siegelnden Schichten ist im voraus ein siegelungshinderndes Mittel, z. B. Silikoneöl aufgetragen.
Wie aus Fig. 5 hervorgeht, verbinden die Nähte 8 und 9 nur die beiden Bodenflügel 5 und 6 miteinander.
Die Nähte 10 und 11 verbinden dagegen, wie aus Fig. 7 hervorgeht, sowohl den Eckenflügel 4 als auch die beiden Bodenflügel 5 und 6 miteinander, verbinden dagegen nicht den Eckenflügel 4 mit den angrenzenden Teilen 15 der Schlauchwände, wodurch die Entfaltung des Kreuzbodens unmöglich wäre.
Es ergibt sich hieraus, dass der Eckenflügel 3 am rechten Ende des Kreuzbodens in Fig. 4 ein Ventil bilden wird, wie bei Papierbeuteln üblich, während am linken Ende des Kreuzbodens eine Schliessung erzeugt wird.
Soll der Kreuzboden kein Ventilboden sein, werden sämtliche Quersiegelungen auf die in Fig. 7 veranschaulichte Weise ausgeführt.
Nachdem die Quersiegelungen ausgeführt sind, werden sämtliche Schichten durch Längssiegelungsnähte 16 und 17 an den Seitenkanten des Kreuzbodens entlang miteinander verbunden.
Das siegelungshindernde Mittel kann zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Quersiegelungsoperation aufgetragen wer'den.
So kann z. B. der ursprüngliche flache Schlauch vor oder nach der Aufschlitzung z. B. mittels eines Luftstromes geöffnet werden, wonach z. B. mit Hilfe von Bürsten, Dochten oder Spritzdüsen auf die erforderlichen Flächenteile der Innenwände des Schlauches siegelungshinderndes Mittel aufgetragen weren kann. Die genannten Flächenteile sind in Fig. 1 durch die Bezugszeichen 8a/b, 9a/b, 10a und lla markiert, entsprechend der Siegelungsnähte 8, 9, 10 und 11. Es versteht sich, dass in den Flächenteilen 8a, 9a, 10a und lla auf beide Innenwände des Schlauches siegelungshinderndes Mittel aufgetragen werden soll, während in den Flächenteilen 8b und 9b nur auf die Innenwand des zunächst einzufaltenden Bodenflügels siegelungshinderndes Mittel aufgetragen werden soll.
Es versteht sich ferner, dass man für das Auftragen des siegelungshindernden Mittels anstatt der Flächenteile 1 0a und 11 a bzw. zusätzlich zu diesen die Flächenteile 10a' und 11 a' benutzen könnte.
Alternativ kann das Auftragen des siegelungshindernden Mittels vorgenommen werden, nachdem das Werkstück zu der in Fig. 2 veranschaulichten Stufe gelangt ist. Falls in diesem Stadium die Flügel 3 und 4 nach Querlinien, die im wesentlichen mit den Enden der Bodenflügel zusammenfallen, zurückgefaltet werden, werden sämtliche erforderlichen Flächenteile blossgelegt, und befinden sich in vier parallelen Linien, so dass das Auftragen dadurch erfolgen kann, dass vier Bürsten, Dochte oder Spritzdüsen diesen vier Linien entlang bewegt werden. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, das siegelungshindernde Mittel auf die Innenseiten der zurückgefalteten Eckenflügel und zugleich auf die Aussenseite des Eckenflügels 3, nachdem dieser wieder eingefaltet worden ist, aufzutragen.
Die Ausführungsform nach Fig. 8-11 unterscheidet sich von derjenigen nach Fig. 1-7 dadurch, dass in den längsgehenden Siegelungsnähten 16 und 17 die Seitenwand 1 des Werkstückes nicht an die Ecken- und Bodenflügel gesiegelt wird.
Dies kann dadurch erreicht werden, dass auf die beiden Innenwände des Werkstückes zusätzlich in den Flächenteil 16a, 1 7a siegelungshinderndes Mittel aufgetragen wird. Ein derart hergestellter Kreuzboden hat in entfaltetem Stande mehr abgerundete und deshalb stärkere Seitenkanten, andererseits ist eine gewisse Undich tigkeit unvermeidlich, und ein Beutel dieser Art wäre deshalb nur für körniges Gut zu verwenden.
Die Fig. 12 bis 15 veranschaulichen, wie die Undichtigkeit eines Kreuzbodens der in Fig. 8-11 dargestellten Art dadurch vermindert werden kann, dass die Bodenflügel 5 und 6 um Faltlinien gefaltet werden, die die Eckenflügel 3 und 4 in kleinem Abstand von den Seitenkanten derselben schneiden, so dass schmale Flächenteile 19 der Eckenflügel zusammen mit den Bodenflügeln eingefaltet werden. In diesem Falle müssen die Schlitze 2 natürlich entsprechend kürzer als in Fig. 1 gemacht werden.
PATENTANSPROCHE
I. Verfahren zur Herstellung eines Kreuzbodens am Ende eines flachen Schlauches aus heizsiegelbarem Werkstoff durch die Bildung von diagonal eingefalteten Eckenflügeln, sowie von Bodenflügeln, die längs in Längsrichtung des Schlauchendes verlaufenden Faltlinien eingefaltet werden, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche genannten Flügel zusammen mit den angrenzenden Endteilen der Schlauchwände längs in Längsrichtung des Kreuzbodens verlaufenden Linien zwischen von aussen her wirksamen Heizsiegelungswerkzeugen geklemmt werden, um Quernähte zu bilden, wobei im voraus auf wenigstens die eine der beim Heizsiegelungsvorgang aneinandergepressten Flächenteile der Eckenflügel und der angrenzenden Endteile der Schlauchwände ein siegelungshinderndes Mittel aufgetragen wird.
Claims (1)
- II. Sack mit einem nach dem Verfahren nach Patentanspruch I hergestellten Kreuzboden, der von diagonal eingefalteten Eckenflügeln sowie von Bodenflügeln, die längs in Längsrichtung des Schlauchendes verlaufenden Faltlinien eingefaltet sind, gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Eckenflügel und Bodenflügel längs Heizsiegelungsnähten, die quer zum Kreuzboden verlaufen, aneinandergesiegelt sind.UNTERANSPRÜCHE 1. Verfahren nach Patentanspruch I, wo der herzustellende Kreuzboden ein solcher ist, der einen Ventilflügel aufweist, der von einem der Eckenflügel gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, dass zugleich auf wenigstens einen der einander zugekehrten Flächenteile des Ventilflügels und der Bodenflügel, die bei der Heizsiegelung aneinandergepresst werden sollen, ein siegelungshinderndes Mittel aufgetragen wird.2. Verfahren nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass die Eckenflügel und die Bodenflügel zusammen mit den angrenzenden Endteilen der Seitenwände des Schlauches längs Linien, die sich an den Seitenkanten des Kreuzbodens entlang erstrecken, zwischen von aussen her wirksamen Heizsiegelungswerkzeugen geklemmt werden, um längsgehende Nähte zu bilden.3. Verfahren nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass im voraus auf wenigstens einen der einander zugekehrten Flächenteile der Seitenwände des Schlauches und der angrenzenden Flügelteile, die beim Längssiegeln aneinandergeklemmt werden sollen, ein siegelungshinderndes Mittel aufgetragen wird.4. Verfahren nach Unteranspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenflügel um Linien, die die eingefalteten Eckenflügel in einem kleinen Abstand von deren Seitenkanten schneiden, gefaltet werden, so dass zusammen mit den Bodenflügeln auch kleine Kantenbereiche der Eckenflügel eingefaltet werden.5. Verfahren nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass die Quersiegelung derart ausgeführt wird, dass die gebildeten Nähte in kleinem Abstand von den Seitenkanten des Kreuzbodens und in einem schmalen Bereich in der Mitte des Kreuzbodens unterbrochen sind.6. Sack nach Patentanspruch II mit einem Ventil Kreuzboden, dadurch gekennzeichnet, dass nur der eine der Eckenflügel längs Heizsiegelungsnähten, die quer zum Kreuzboden verlaufen, an die Bodenflügel gesiegelt ist, während die Bodenflügel im Bereich des anderen Eckenflügels längs Heizsiegelungsnähten, die quer zum Kreuzboden verlaufen, aneinander, aber nicht an den genannten anderen Eckenflügel, gesiegelt sind.7. Sack nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass die Edken- und Bodenflügel längs Heizsiegelungsnähten, die in Längsrichtung der Seitenkanten des Kreuzbodens verlaufen, aneinander und an die angrenzenden Teile der Seitenwände des Sackes gesiegelt sind.8. Sack nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass die Ecken- und Bodenflügel längs Heizsiegelungsnähten, die in Längsrichtung der Seitenkanten des Kreuzbodens verlaufen, aneinander, aber nicht an die angrenzenden Teile der Seitenwände des Sackes gesiegelt sind.9. Sack nach Unteranspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenflügel längs Linien, die die eingefalteten Eckenflügel in kleinem Abstand von den Seitenkanten derselben schneiden, eingefaltet sind.10. Sack nach Patentanspruch II, dadurch gekennzeichnet, dass die querlaufenden Heizsiegelungsnähte in kleinem Abstand von den Seitenkanten des Kreuzbodens und in einem schmalen Bereich in der Mitte des Kreuzbodens unterbrochen sind.
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