DE1491699C - Sicherungsvorrichtung fur ein Injek tionsgerat - Google Patents
Sicherungsvorrichtung fur ein Injek tionsgeratInfo
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Description
1 2
Die Erfindung betrifft eine Sicherungsvorrichtung bleibt jedoch mit der Spannvorrichtung verbunden,
für ein Injektionsgerät, bei dem in einer Schutzhülse Greift die Haltesicherung des Bolzens in die Auseine
auswechselbare Ampulle mit Nadel und ein nehmung der Spannvorrichtung ein, dann kann daunter
Federspannung gehaltener Druckstempel für mit die Spannvorrichtung leicht aus der Schutzhülse
die Nadel hintereinander angeordnet sind, die Spann- 5 geschraubt werden.
vorrichtung für den Druckstempel in die Schutzhülse Die Verbindung zwischen dem Injektionsgerät und
eingeschraubt und mittels eines durch eine Schraub- der Schutzkappe kann auf zwei verschiedene Arten
kappe fixierten Sperrgliedes gesichert ist. erfolgen. Der Bolzen der Schraubkappe kann gemäß
Derartige Injektionsgeräte werden meistens durch Weiterbildungen der Erfindung als Gewindestift aus-Andrücken
desselben gegen die Körperoberfläche ίο gebildet sein, der in einer Gewindebohrung einer
ausgelöst. Die Sicherungsvorrichtung, bestehend aus Grundplatte gehalten ist, die die eigentliche Spann-Sperrglied
und Schraubkappe, bewirkt ein Sichern vorrichtung trägt. Es ist jedoch auch möglich, daß
eines Auslösegliedes der Spannvorrichtung, so daß die Schraubkappe über einen Bajonettverschluß oder
selbst beim Andrücken gegen die Körperoberfläche einen ähnlichen Gewindeverschluß direkt mit der
die Spannvorrichtung den Druckstempel nicht frei- 15 Schutzhülse verbunden ist. In jedem Fall dient die
gibt. Die Sicherungsvorrichtungen können dabei Haltesicherung am Bolzen der Schraubkappe bei gescheiben-,
splint- oder bolzenförmig ausgebildet sein. löster Schraubkappe als Mitnehmer zum Heraus-
Erst wenn die Schraubkappe gelöst und das Sperr- schrauben der Spannvorrichtung aus der Schutzhülse,
glied freigelegt ist, kann über ein im Ampullenraum Einzelheiten der neuen Sicherungsvorrichtung kön-
axial verschiebbares Stellglied auch das Auslöseglied 20 nen der folgenden Beschreibung von zwei Ausder
Spannvorrichtung verschoben werden. Damit führungsbeispielen und den darauf gerichteten Unterwird
eine Zangenhülse entlastet und der Druck- ansprächen entnommen werden,
stempel durch die Feder gegen die Nadel bewegt. Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen
stempel durch die Feder gegen die Nadel bewegt. Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen
Die Nadel wird bei diesem Bewegungsvorgang in näher erläutert. Es zeigt
das Gewebe eingestochen und die Injektionsflüssig- 25 Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein erstes Auskeit
ausgespritzt. führungsbeispiel eines Injektionsgerätes nach der Er-
Nach einer Injektion wird- der Druckstempel findung,
wieder in die Spannlage gebracht und eine neue Fig. 2 die neue Sicherungsvorrichtung dieses InAmpulle eingesetzt. Dazu ist die Spannvorrichtung jektionsgerätes nach F i g. 1 in vergrößertem Maßaus
der Schutzhülse zu schrauben, die leere Ampulle 30 stab,
zu entfernen, die Spannvorrichtung in die Ausgangs- Fig. 3 einen Querschnitt entlang der Linie III-III
lage zu bringen, eine neue Ampulle einzusetzen und nach F i g. 2, der die Haltesicherung des Gewindedie
Spannvorrichtung wieder in die Schutzhülse ein- Stiftes in der Spannvorrichtung besonders deutlich
zuschrauben. erkennen läßt, und
Dieses Auswechseln der Ampulle und das erneute 35 F i g. 4 einen Längsschnitt durch ein zweites Aus-Spannen
der Spannvorrichtung ist bei derartigen führungsbeispiel eines Injektionsgerätes nach der Er-Injektionsgeräten
sehr schwierig und nur mit Hilfs- findung.
mitteln auszuführen. Insbesondere das Aus- und In F i g. 1 ist der Gesamtaufbau eines ersten Aus-
Einschrauben der Spannvorrichtung ist mit erheb- führungsbeispiels eines Injektionsgerätes nach der
liehen Schwierigkeiten verbunden, da der Gewinde- 40 Erfindung dargestellt. In der Schutzhülse 10 aus
teil der Spannvorrichtung vollständig in die Schutz- Metall oder schlagfestem Kunststoff ist im vorderen
hülse eingedreht werden muß und aus dieser mit Teil eine Ampulle 20 untergebracht. Diese Ampulle
Rücksicht auf die Schraubkappe der Sicherungs- 20 ist durch den Kolben 24 in zwei Kammern untervorrichtung
nicht herausstehen darf. teilt, von denen die eine die Injektionsflüssigkeit 22
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine 45 und die andere die in einem Gleitkörper 23 gefaßte
Sicherungsvorrichtung für ein Injektionsgerät so aus- Nadel 21 aufnimmt.
zubilden, daß diese nicht nur die Sicherung der Im hinteren Teil der Schutzhülse 10 sind der
Spannvorrichtung gegen unbeabsichtigtes Auslösen Druckstempel 30, die Feder 40 und die Spanndes
Injektionsgerätes übernimmt, sondern auch vorrichtung untergebracht, die im wesentlichen aus
gleichzeitig zum Auswechseln der Spannvorrichtung 50 einer Zangenhülse 31 und einer darüber geschobenen
verwendet werden kann. Auslösehülse 32 besteht. Auf die Wirkungsweise
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt bei einer Siehe- eines derartigen, allgemein bekannten Injektionsrungsvorrichlung
für ein Injektionsgerät, bei dem in gerätes braucht nicht näher eingegangen zu werden,
einer Schutzhülse cine auswechselbare Ampulle mit Es soll nur erwähnt werden, daß die Auslösehülse 32
Nadel und ein unter Federspannung gehaltener 55 bei abgeschraubter Kappe 60 mittels der Ampulle 20
Druckstempel für die Nadel hintereinander ange- axial verschoben werden kann,
ordnet sind, die Spannvorrichtung für den Druck- Π^ Sicherungsvorrichtung dieses Tnjektionsgerütcs
ordnet sind, die Spannvorrichtung für den Druck- Π^ Sicherungsvorrichtung dieses Tnjektionsgerütcs
stempel in die Schutzhülse eingeschraubt und mittels besteht aus einer Schraubkappe 60, die zentrisch
eines durch eine Schraubkappe fixierten Sperrglicdes einen Gewindestift 80 trägt, wie insbesondere aus der
gesichert ist, in der Weise, daß erfindungsgemäß die 60 F i g. 2 zu entnehmen ist. Dieser Gewindestift 80 ist
Schraubkappe zentrisch einen Bolzen trägt, der in z· B. mittels einer Schraube 90 in der Schraubkappe
einer Bohrung der einschraubbaren Spannvorrich- W gehalten.
tung unverlierbar gehalten ist, und daß die Halte- Hie Zangenhülsc 31 der Spannvorrichtung ist mit
sicherung dieses Bolzens bei gelöster Schraubkappe einer Grundplatte 70 fest verbunden, die ein Außenais
Mitnehmer in eine entsprechende Ausnehmung 63 gewinde 71 trägt und somit in die Schutzhülse 10
der Spannvorrichtung eingreift. Ist die Schraubkappe eingeschraubt werden kann.
von dem Injektionsgerät gelöst, dann kann das Gerät Im vorderen Teil des Gewindestiftes 80 ist kein
benutzt werden. Die Schraubkappe mit dem Bolzen Gewinde mehr angebracht. Dieser Teil ist als Halte-
sicherung ausgebildet, so daß der aus der Gewindebohrung 72 geschraubte Gewindestift 80 mit der
daran befestigten Schraubkappe 60 in der Grundplatte
70 unverlierbar gehalten ist. Zu diesem Zweck ist in diesem Teil des Gewindestiftes 80 ein Querstift
83 eingesetzt, der in eine entsprechend ausgebildete Ausnehmung 75 im abgestuften Bereich 74 der
Grundplatte 70 eingeführt werden kann, wie besonders auch der Querschnitt nach F i g. 3 erkennen
läßt. ίο
Bei gelöster Schraubkappe 60 kann dieser Querstift 83 als Mitnehmer wirken, wenn die Schraubkappe
60 etwas gezogen und gedreht wird. Bei dieser Drehbewegung der Schraubkappe 60 wird die
Grundplatte 70 und die damit verbundene Spannvorrichtung aus der Schutzhülse 10 geschraubt.
Damit die Haltesicherung des Gewindestiftes 80 genügend Spielraum auf der der Spannvorrichtung
zugekehrten Seite der Grundplatte 70 erhält, ist letztere hier abgestuft. Der äußere und höhere Be- so
reich der Grundplatte 70 dient als Befestigungsfläche für die Zangenhülse 31, während der tiefere innere
Bereich als Stützfläche für die Feder 40 dient. In diesem Bereich 74 ist schließlich auch die nutförmige
Ausnehmung 75 für den Querstift 83 des Gewinde-Stiftes 82 vorgesehen.
Ist das Außengewinde 71 der Grundplatte 70 als Rechtsgewinde ausgebildet, dann wird das Innengewinde
der Gewindebohrung 72 als Linksgewinde gewählt. Damit wird erreicht, daß die durch Rechtsdrehung
in die Schutzhülse 10 eingeschraubte Grundplatte 70 bei der Rechtsdrehung des Gewindestiftes
82 in der Gewindebohrung 72 nicht wieder gelöst wird.
Beim Einschrauben der Grundplatte 70 ist darauf zu achten, daß diese nicht mehr aus der Schutzhülse
10 herausragt.
Die Schraubkappe 60 kann sich dann an die Stirnseite der Schutzhülse 10 anlegen und den Sicherungsbolzen
50, der in einer Durchgangsbohrung 73 der Grundplatte 70 geführt ist und sich an die Auslösehülse
32 anlegt, in der eingezeichneten Lage sichern. Die Auslösehülse 32 kann in axialer Richtung nicht
gegen die mit der Schutzkappe abgedeckte Stirnseite des Injektionsgerätes verschoben werden.
Die Schraubkappe 60 ist dabei so ausgebildet, daß sie die Schutzhülse 10 umfangsseitig teilweise übergreift
und abdeckt.
An Hand der F i g. 4 wird ein zweites Ausführungsbeispiel des neuen Injektionsgerätes gezeigt.
Die einstückige Spannvorrichtung 110 ist wieder in die Schutzhülse 10 eingeschraubt.
Die Schutzkappe 60 trägt einen Bolzen 100 ohne Gewinde, der an seiner der Spannvorrichtung 110
zugekehrten Stirnseite einen rechteckförmigen oder quadratischen Bund 101 trägt. Dieser Bund 101 ist
in der Bohrung 72 der Spannvorrichtung 110 geführt, greift bei gelöster Schutzkappe 60 in die Ausnehmung
111 der Spannvorrichtung 110 ein und ist dort gegen Verdrehen gesichert.
Wird die Schutzkappe 60 gedreht, dann dient dieser Bund 101 als Mitnehmer, so daß die Spannvorrichtung
110 aus der Schutzhülse 10 herausgeschraubt werden kann.
Die Schutzkappe 60 selbst ist über einen Bajonett-Verschluß 120 oder einen ähnlichen Schraubverschluß
mit der Schutzhülse 10 verbindbar.
Der Sicherungsbolzen 50 ist in der Bohrung 112 der Spannvorrichtung 110 geführt und durch die
Schutzkappe 60 in gleicher Weise gehalten wie bei dem Injektionsgerät nach Fig. 1.
In beiden Ausführungsbeispielen ist der Bolzen 80 bzw. 100 mittels einer Schraube 90 in der Schutzkappe
60 befestigt. Es sind verschiedene andere Befestigungsarten zwischen diesen beiden Teilen anwendbar.
So kann z. B. die Stirnseite des Bolzens im Bereich der Schutzkappe auch ein Gewinde tragen,
in das eine sogenannte Hutmutter eingeschraubt wird.
Claims (10)
1. Sicherungsvorrichtung für ein Injektionsgerät, bei dem in einer Schutzhülse eine auswechselbare
Ampulle mit Nadel und ein unter Federspannung gehaltener Druckstempel für die Nadel hintereinander angeordnet sind, die Spannvorrichtung
für den Druckstempel in die Schutzhülse eingeschraubt und mittels eines durch eine
Schraubkappe fixierten Sperrgliedes gesichert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schraubkappe (60) zentrisch einen Bolzen (80 bzw. 100) trägt, der in einer Bohrung (72) der
einschraubbaren Spannvorrichtung (70, 31 bzw. 110) unverlierbar gehalten ist und daß die Haltesicherung
(83 bzw. 101) des Bolzens (80 bzw. 100) bei gelöster Schraubkappe als Mitnehmer in eine
entsprechende Ausnehmung (75 bzw. 111) der Spannvorrichtung (70, 31 bzw. 110) eingreift.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (80) der Schraubkappe
(60) als Gewindestift ausgebildet ist und in einer Gewindebohrung (72) einer Grundplatte
(70) der Spannvorrichtung gehalten ist, die die eigentliche Spannvorrichtung (31, 40, 30) trägt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß diese Grundplatte (70) ein
Außengewinde (71) trägt, das mit einem Innengewinde der Schutzhülse (50) im Eingriff steht und
eine zentrisch angeordnete Gewindebohrung (72), die mit einem Außengewinde (82) des Gewindestiftes
(80) im Eingriff steht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Außengewinde (71) und
die Gewindebohrung (72) der Grundplatte (70) gegenläufig sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindestift (80)
im vorderen Teil (81) ohne Gewinde und im Durchmesser kleiner ausgebildet ist und daß als
Haltesicherung in diesem Teil des Gewindestiftes ein Querstift (83) eingesetzt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (70) auf der
der Spannvorrichtung (30, 40, 31) zugekehrten Seite abgestufte Bereiche (74) aufweist, die als
Befestigungs- oder Stützfläche für die Spannvorrichtung (31) und die Feder (40) ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (100) an seiner der
Spannvorrichtung zugekehrten Seite einen Bund (101) mit quadratischem oder rechteckförmigem
Querschnitt als Haltesicherung trägt, der in eine entsprechende Ausnehmung (111) der Spannvorrichtung
(110) eingreift.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Sperrglied ein in einer Durchgangsöffnung
(73, 112) der Spannvorrichtung (70, 110) geführter Sicherungsbolzen (50) verwendet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindestift (80) oder
der Bolzen (100) im Bereich der Schutzkappe (60) kantig ausgebildet und mittels einer Schraube (90)
in der Schutzkappe (60) gehalten ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindestift (80)
oder der Bolzen (100) im Bereich der Schutzkappe (60) ein Außengewinde für eine Hutmutter
trägt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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