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Verfahren und Vorrichtung zum Schließen einer gebrochenen Hobelzugkette
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Der Erfindung liegt die Aufgabe, zugrunde, bei einer Hobelanlage zur Gewinnung
von Steinkohle, bei welcher der Hobel an einem Förderer geführt ist, die Schwierigkeiten
zu verringern oder zu vermeiden, die sich bisher beim Verbinden von zwei Enden einer
gebrochenen Hobelkette durch ein Kettenschloß ergeben haben. Besondege Schwierigkeiten
sind dadurch bedingt, daß die Hobelkette möglichst straff gespannt werden muß, um
eine Hängekette am einen oder anderen Ende des Förderers zu vermeiden. Durch die
Hängekette könnten gegebenenfalls schwerwiegende Betriebsstörungen verursacht werden.
Die Hobelkette ist in der Regel endlos geschlossen und wird entweder an nur einem
oder an beiden Enden des Förderers durch einen Kettenstern angetrieben. Die beiden
Trume liegen gewöhnlich ü - bereinander. Brüche kommen praktisch nur in dem-.
nigen Trum vor, in welchem der Hobel liegt, weil je C
durch diesen Teil der
Kette stets größere Kräfte übertragen werden, als durch das Leertrum. Stoßartige
Beanspruchungen, die in erster Linie für derartige Kettenbrüche verantwortlich sind,
können nur in dem Hobeltrum, nicht aber im Leertrum auftreten. Schwierigkeiten ergeben
sich ferner daraus, daß derartige Kettenbrüche naturgemäß an beliebiger Stelle des
Abbaubetriebes eintreten können. Bricht die Kette, so bleibt das eine Kettenende
liegen bzw. federt geringfügig zurück, während das andere Kettenende durch den im
Augenblick noch weiterlaufenden Antrieb und bis zur Stillsetzung desselben eingeholt
wird, wobei sich gewöhnlich auch noch eine gewisse Rückfederung bemerkbar macht.
Es ist dann schwierig, die beiden Enden bis voreinander zu führen und dabei die
Kette so zu spannen, daß das gebrochene Ketten--lied durch ein Kettenschloß ersetzt
werden kann.
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Die Erfindung sieht zur Vermeiduno, oder Verrin,-erung der vorerwähnten
Schwierigkeiten vor, daß wenigstens eines der beiden Enden der an beliebiger -Stelle
des Strebs gebrochenen Hobelzugketten am Ort des Kettenbruches von einer Vorrichtung
aufgenommen wird, die an ein Kratzeisen des Fördererkettenbandes angeschlossen und
durch dieses zusammen mit dem erfaßten Hobelkettenende bis in die Nähe der Fördererantriebsstation
gefahren wird, wo eines der Enden der gebrochenen Hobelkette am Maschinenrahmen
festgelegt und das andere Ende der Hobelkette durch Spannen mittels eines am ,esperres
so weit Kettenrad angebrachten Rücklaufg gezogen wird, bis beide Kettenenden durch
ein an sich bekanntes Kettenschloß miteinander verbunden werden können.
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Eine zweckmäßige Vorrichtung zum Ausüben des Verfahrens nach der Erfindung
ist durch ein Kupplungsorgan gekennzeichnet, das mit der Kratzerkette des Förderers
durch Ankleminen verbunden ist und gegebenenfalls als Führungsorgane ausgebildete
Fortsätze trägt, die in die Bewegungsbahn der gebrochenen Kette greifen und an deren
Enden ein oder beide Kettenenden angeschlossen werden können, damit die Bruchstelle
der Hobelkette durch Antrieb des. Fördererkettenbandes bis in die Nähe des Hobelkettenantriebes
verfahren werden kann.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung empfiehlt es sich, daß außer
einer seitlich am Maschinenrahmen anhängbaren Halterung für das eine Kettenende
ein am Ende des Maschinenrahmens im Bereich des Antriebskettenrades anklemmbares
Rücklaufgesperre für das Kettenrad vorgesehen ist, wobei dieses Rücklaufgesperre
aus einer in einem Halteschuh gelagerten federnden Klinke besteht, die in die Zähne
des Kettenrades eingreift und derart angeordnet ist, daß sich der Schuh gegenüber
Nocken u. dgl. am Maschinenrahmen abstützt.
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Es ist bekannt, eine endlos geschlossene, an einem fest verankerten
Hobel angeschlagene Kette durch einen weiter laufenden Hobelkettenantrieb zu spannen.
Ein hierbei vorgesehener Spannschuh hat die gleiche Funktion wie das Rücklaufgesperre
nach der Erfindung. Im übrigen fehlt aber bei dieser bekannten Einrichtung die erfindungswesentliche
anhängbare Halterung und das Kupplungsorgan, das ein Kratzeisen der Förderkette
mit dem Hobelkettenende verbindet. Das erfindungsgemäße Verfahren kann mit dieser
Einrichtung nicht angewandt werden.
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Eine andere bekannte Einrichtung bezieht sich zwar auf das Schließen
zweier Enden einer Kette zu einer endlos geschlossenen Kette, jedoch sind die hierfür
vorgeschlagenen Mittel mit denjenigen nach, der Erfindung nicht vergleichbar. Es
werden die
Enden der Hobelzugkette nicht bis zur Antriebsstation
des Förderers verfahren, um dort durch eine Spannvorrichtung gegeneinander gezogen
zu werden. Es werden vielmehr die beiden Enden der Kette an jeder beliebigen Stelle
des Strebs durch einen Flaschenzug miteinander verbunden und dadurch gegeneinander
gezogen, daß der Flaschenzug an die Kratzerkette angeschlossen wird. Hier wird die
Kratzerkette also nicht zum Verfahren der Hobelkettenenden, sondern zu deren Zusammenziehung
verwendet. Es fehlen also auch hier wesentliche Gedanken der Erfindung.
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In der Zeichnung ist als Ausführungsbeispiel das eine Ende eines Förderers
dargestellt, bei welchem die F i g. 1 eine Rückansicht des Förderers, Hobelkette
auf der Versatzseite aeführt ist. Es zeigt F i g. 2 eine zugehörige Oberansicht,
F i g. 3 den Kettenschlitten in Oberansicht, F i g. 4 eine zugehörige
Endansicht.
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F i g. 1 und 2 zeigen nur das Ende eines Förderers, bei welchem
die Hobelkette 10 auf der Versatzseite des Förderers geführt ist, und zwar
in einem Kanal, der einseitig durch die Rückwand 11 des Förderers und nach
außen hin durch die Abdeckkappe 12 gebildet wird. Dieser Kanal weist einen schräg
nach unten gegen den Kohlenstoß gerichteten Schlitz auf. Der auf der Kohlenstoßseite
des Förderers geführte Hobel trägt rückseitig ein Schwert, welches den Förderer
untergreift und welches mit geeigneten Führungsorganen durch den genannten Schlitz
in den versatzseitig liegenden Führungskanal eingreift. In dem gleichen Kanal ist
auch die Kette 10 geführt, die lediglich am Ende des Strebs auf einer gewissen
Länge frei verläuft. Oberhalb der genannten Führung ist eine zweite Führungsbahn
für das Obertrum der Kette, die ebenfalls durch die Abdeckung 12 zum Fahrfeld hin
abgeschlossen ist. Der Antrieb der Hobelkette 10 und des Hobels geschieht
durch den Kettenstem 13. Der Antriebsmotor ist nicht dargestellt. Ebensowenig
ist der Antrieb für den Förderer in der Zeichnung erkennbar.
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Wenn die Hobelkette 10 vor allen Dingen im unten liegenden
Trum gebrochen ist, so wird sie durch den in F i g. 3 und 4 dargestellten
Kettenschlitten 14 mit dem Untertrum der Kratzerkette des Förderers verbunden. Dieser
Kettenschlitten ist plattenförmig ausgebildet. Er trägt an seinem einen Ende anfragende
Nocken 15, die von unten her ein Kratzeisen der Kratzerkette umfassen können.
Mit Hilfe der Schraube 16 kann dann die Festklemmung des Schlittens 14 an
der Kratzerkette bewirkt werden. An der gegenüberliegenden Seite des Kettenschlittens
sind Führungskörper 17 angebracht, die dem Querschnitt des Ketten-Führungskanals
entsprechend geformt und bemessen sind. Die beiden Führungen 17
sind durch
die Zugstange 18 miteinander verbunden. An den freien Enden sind im Abstand
voneinander zwei Laschen 19 angeordnet, die gemeinsam von einem Dom 20 durchfaßt
werden. Mit Hilfe der genannten Kupplungsmittel können die freien Enden der gerissenen
Hobelketten an dem Kettenschlitten befestigt werden, wobei gegebenenfalls ein kurzes
Stück einer Hilfskette zwischengeschaltet wird.
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Nachdem die beiden Kettenenden so erfaßt sind, wird die Bruchstelle
durch entsprechenden Antrieb der Kratzerkette des Hobels bis nahe an das in F i
g. 1 und 2 der Zeichnung dargestellte Ende des Förderers geschleppt. Kurz
vor Erreichung des Antriebssterns 13 wird der Hobelschlitten 14 ausgebaut.
Die Bruchstelle wird dann, solange die Hilfskette noch eingeschaltet ist, um den
Antriebsstern 13 herum in das Obertrum gefahren, weil dort in nächster Nähe
des Antriebssterns die Reparatur durch Einbau eines Kettenschlosses am schnellsten
und bequemsten durchgeführt werden kann.
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Uni die Kette zu spannen, wird zunächst das eine Ende 10 a
unter Verwendung der in F i g. 1 und 2 skizzierten Hilfseinrichtung an der
Seitenwand 11
des Förderers festgelegt. Die Hilfseinrichtung besteht aus einer
Zuglasche 21, die mit einem seitlich aufgeschweißten Bolzen 22 eine Bohrung der
Förderseitenwand 11 durchgreift und durch den Stift 23 in dieser Lage
gesichert ist. Das andere Ende der Zuglasche 21 trägt ein Kupplungsstück 24, welches
ein Glied des Kettenendes umgreift. Das Kettenglied ist durch einen Verschlußbügel
25 in seiner Kupplungslage gesichert. Der Stift 26 sorgt wiederum
dafür, daß sich der Verschlußbügel nicht selbsttätig löst.
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Vorsorglich ist der Kettenstem 13 vor dem Spannen der Kette
mit einer Rücklaufsicherung 27 versehen. Die lose eingesetzte Vorricktung
27 stützt sich einseitig, gegen die Seitenränder des Kettensterns
13 ab. Nur die freie Nase der Klinke 28 kann in die Gravierung des
Kettensterns bzw. der Kette eingreifen. Die Klinke 28 wird durch die Feder
29 angedrückt. Die Klinke gestattet somit eine Drehung des Kettensterns
13 im Uhrzeigersinne, verhindert aber eine selbsttätige Rückdrehung. Die
Hilfseinrichtung 27 ist durch die Sicherung 30 derart mit dem Förderer
verbunden, daß sie sich nicht selbsttätig lösen kann.
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Das Spannen der Kette geschieht in der Weise, daß zunächst das Ende
10 a durch die Hilfseinrichtung 21 am Ende des Förderers 11 festgelegt
wird. Anschließend wird dann über den Hobelantrieb der Kettenstern 13 kraftschlüssig
im Uhrzeigersinn an-Gre , trieben. Damit wird die Hobelkette auf ihrer ganzen
Länge, also von der Festlegestelle 21 bis zu dem zweiten Antriebsende und von da
aus zurück bis zu dem Kettenstem 13 unter Spannung gesetzt. Ohne Spannung
bleiben nur die letzten Glieder nahe der zu reparierenden Bruchstelle, also die
Glieder 31 und 32,
die infolge der hohen Ketten-#ranming so dicht zusammeng-#-ogen
werden, daß b-,quzm statt des gebrochenen Kettengliedes ein Kettenschloß eingebaut
werden kann, um die Kette 10 wieder zu schließen.
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Ist das geschehen, so wird zunächst die Sicherungsvorrichtung
27 ausgebaut. Dabei wird zuerst die Sperrklinke 28 durch den Hebel
33 entgegen der Federkraft 29 ausgehoben. Nach Entfernung der Haltevorrichtung
27 wird die Hilfseinrichtung 21 ausgebaut. Dann kann der Hobelvorgang fortgesetzt
werden.