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Zündsicherung für Gasgeräte Die Erfindung betrifft eine Zündsicherung
für Gasgeräte mit zwei gleichachsig angeordneten federbelasteten Ventilen, zwischen
deren Ventilsitzen eine Zündgasleitung abgezweigt ist, von denen das eine, als Einlaßventil
wirkende Ventil von einer gleichachsig angeordneten Drucktaste in Offenstellung
gebracht und von einer von der Zündflammen wärme gesteuerten Sicherung gegen den
Druck der Ventilschließfeder in der Offenstellung gehalten wird, und das zweite,
als Auslaßventil wirkende Ventil im gegenläufigen Sinne öffnet, wobei die Drucktaste
unter Vermittlung eines das Auslaßventil durchdringenden, einen Mitnehmer für das
Auslaßventil aufweisenden Schaftes auf das Einlaßventil einwirkt.
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Es ist bei Zündsicherungen mit zwei gleichachsig angeordneten federbelasteten
Ventilen bekannt, das eine, als Einlaßventil wirkende Ventil mittels einer gleichachsig
angeordneten Drucktaste in Offenstellung zu bringen, in der es von einer von der
Zündflammenwärme gesteuerten Sicherung gegen die Ventilschließfeder gehalten wird.
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Das zweite, als Auslaßventil wirkende Ventil wird bei den bekannten
Zündsicherungen dieser Art lediglich dazu benutzt, um einen vorläufigen Abschluß
des Gasdurchganges herbeizuführen, indem es beim öffnen des Eingangsventils durch
die Drucktaste zugedrückt wird und sich beim Loslassen der Drucktaste selbsttätig
öffnet.
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Es ist auch eine Zündsicherung bekannt, bei der ein Magnet vorgesehen
ist, der über ein thermostatisch gesteuertes Relais eingeschaltet wird und durch
das Anziehen seines Ankers die Funktion der Drucktaste ersetzt (USA.-Patentschrift
2 290 048). Durch den Magneten wird dort also das Einlaßventil geöffnet und vorübergehend
das Auslaßventil in Schließstellung gebracht, das sich bei nichterregtem Magneten
von selbst öffnet. Bei einer solchen Zündsicherung wird eine komplizierte Relaisschaltung
erforderlich, die bei einer Drucktastensteuerung vermieden wird.
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Es ist in Verbindung mit einer von einer Drucktaste gesteuerten, zwei
Ventildurchgänge aufweisenden Zündsicherung auch bekannt (USA.-Patentschrift 2 297
854), in dem vom zweiten Ventil vorübergehend abgeschlossenen Hauptgasweg ein drittes
Ventil anzuordnen, das von einem Elektromagneten unabhängig vom Einlaßventil betätigt
wird. Ein solches, der Zündsicherung nachgeschaltetes Magnetventil verursacht eine
erhebliche Verteuerung und zusätzlichen Aufwand.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer von einer Drucktaste
gesteuerten Zündsicherung ein solches zusätzliches, unabhängig. vom Einlaßventil
steuerbares Magnetventil unnötig zumachen und seine Funktion dem zweiten Ventil
der Zündsicherung zusätzlich zu übertragen.
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Erfindungsgemäß wird das dadurch ermöglicht, daß bei einer Zündsicherung
der eingangs genannten Art das Auslaßventil durch den Mitnehmer des einen Magnetanker
aufweisenden Schaftes bei Erregung eines Schaltmagneten gegen den Druck seiner Ventilschließfeder
geöffnet wird.
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Dadurch behält dieses Auslaßventil der Zündsicherung seine ihm eigentlich
zukommende Funktion, beim Eindrücken der Drucktaste einen vorläufigen Abschluß des
Gasweges herbeizuführen. Andererseits übernimmt es die Funktion des nachgeschalteten
Magnetventils insofern, als es nicht schon beim Loslassen der Drucktaste, sondern
erst bei erregtem Schaltmagnet geöffnet ist.
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Zweckmäßigerweise ist der Schaltmagnet zur Primärwicklung eines Zündtransformators
parallel geschaltet, der sekundärseitig eine am Zündbrenner liegende Zündeinrichtung
speist.
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Es ist dadurch gewährleistet, daß zugleich mit der Erregung des Schaltmagneten
die Zündeinrichtung gespeist wird, an der sich eine Zünd- oder Wachflamme entzündet.
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Um dieses Auslaßventil der Zündsicherung auch als Regelventil verwenden
zu können, ist vorgesehen, daß der Schaltmagnet von einem durch einen Temperaturfühler
gesteuerten Schalter ein- und ausschaltbar ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Zündsicherung ist in
der Zeichnung dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 schematisch im senkrechten Mittelschnitt
die Zündsicherung in Ruhestellung, F i g. 2 die Zündsicherung nach F i g. 1 in Zündstellung
und
F i g. 3 die Zündsicherung in Verbindung mit Zünd- und Hauptbrenner.
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Mit Bezug auf die F i g. 1 und 3 bedeutet 1 das Ventilgehäuse der
Zündsicherung, 2 dessen Gaseingangs-, 3 dessen Gasausgangskanal und 4 eine diese
beiden trennende Querwand mit einem auf jeder Seite als Ventilsitz 6, 7 ausgebildeten
Durchgang 5. Von dem Durchgang 5 zweigt ein zu einem Zünd- und Wachbrenner 30 (s.
F i g. 3) führender Kanal 8 ab. Den Ventilsitzen 6; 7 ist je ein unter Vorspannung
einer Feder 9 bzw. 14 stehender Ventilkörper 6', 7' zugeordnet. Das Ventil 6, 6'
wird beherrscht von der Flamme des Brenners 30 bzw. von dem Thermostrom des dieser
zugeordneten Thermoelementes 31, einem vom Thermostrom erregten, im Unterteil
des Ventilgehäuses 1 angeordneten Magneten 12 und dessen Anker 11, der auf
dem dem Ventilsitz 6 abgekehrten Ende einer mit dem Ventilkörper 6' starr verbundenen
Ventilspindel 10 sitzt. Der Ventilsitz 7 und der durch die Feder 14.ebenfalls auf
Schließen des Ventils belastete Ventilkörper 7' bilden ein Regelventil. Das Regelventil
7, 7' wird beherrscht von einer von Hand betätigten Druckknopfsteuerung und von
einem fremderregten Schaltmagneten 17. Ein dem Schaltmagneten 17 zugeordneter Anker
16 sitzt starr auf dem dem Ventilsitz 7 abgekehrten Ende der axial im Ventilkörper
7' gegen die Wirkung der Feder 14 verschiebbaren Ventilspindel 15. Oberhalb
des freien Endes des Ankers 16 ist mit diesem axial fluchtend und in einem einen
Spalt lassenden Abstand eine unter der Vorspannung einer Feder 19 stehende Drucktaste
18 angeordnet. Die Feder 19 stützt sich gegen den Oberteil des Steuergehäuses 1
ab. Ein mit 20 bezeichneter, vom Netzstrom durchflossener Stromkreis des Schaltmagneten
17 liegt parallel zu einem Primärstromkreis 22 eines Zündtransformators 21.
Im Sekundärstromkreis 23 ist eine der Flamme des Zünd- und Wachflammenbrenners 30
zugeordnete Zündspirale 24 angeordnet. In den Primärstromkreis 22 ist ein thermischer
Auslöser 25 und vor die parallel zueinander geschalteten Stromkreise 20, 22 ein
Temperaturfühler 26 eingeschaltet. Mit 27 ist ein im Versorgungsnetz vorgesehener
Hauptschalter, mit 28 eine vom Gasausgangskanal 3 ausgehende, in einen von der Flamme
des Zünd- und Wachflammenbrenners 30 beherrschten Hauptbrenner 29 ausmündende Gasleitung
bezeichnet.
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In der in F i g. 1 dargestellten Ruhestellung ist das Ventil 6, 6'
unter der Wirkung der Feder 9 und das als Regelventil dienende zweite Ventil 7,
7' unter der Wirkung der Feder 14 geschlossen, weil die diesen beiden Ventilen zugeordneten
Magneten 12, 17 bei Fehlen der Wachflamme und bei geöffnetem Hauptschalter 27 stromlos
sind. Der unter der Vorspannung der Feder 19 stehende Druckknopf 18 ist in seine
äußere Endlage gestellt. Es kann also weder zum Zünd- und Wachflammenbrenner 30
noch zum Hauptbrenner 29 Gas strömen.
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Es sei nun angenommen, daß der elektrische Hauptschalter 27 ebenso
-wie der vor den beiden parallel zueinander geschalteten Stromkreisen 20, 22 angeordnete
Temperaturfühler 26 und der im Primärstromkreis 22 des Zündtransformators
21 sitzende thermische Auslöser 25 geschlossen seien. Der solcher-Weise erregte
Schaltmagnet 17 zieht damit den Anker 16 an. Hierbei hebt sich der mit dem Anker
16 durch einen Anschlag 15' mitgenommene Ventilkörper 7' gegen die Wirkung der Feder
14 von. seinem Ventilsitz-'? ab. Da das Ventil 6, 6' aber geschlossen ist, kann
auch noch jetzt weder zum Zünd- und Wachflammenbrenner 30 noch zum Hauptbrenner
29 Gas strömen. - Die im Sekundärstromkreis 23 sitzende Zündspirale 24 ist aber
bereits zum Glühen gekommen.
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Drückt man nunmehr (s. F i g. 2) die Drucktaste 18 gegen die Wirkung
ihrer zugeordneten Feder 19 und gegen die Kraft des erregten Schaltmagneten
17 an dessen Anker 16 und damit gegen die Ventilspindel 15, dann schließt
sich zunächst das Ventil 7, 7' unter der Wirkung der Feder 14 wieder; beim weiteren
Eindrücken der Drucktaste 18 schiebt diese die Spindel 15 durch den Ventilkörper
7', bis der Anker 11 an dem Magneten 12 anliegt. Bevor noch der Anker 11 zum Anliegen
an den Magneten 12 kommt, hebt sich der mit dem Anker 11 über die Ventilspindel
10 starr verbundene Ventilkörper 6' von seinem Ventilsitz 6 ab, dadurch strömt Gas
aus dem Gaseinlaßkanal B durch den Durchgang 5 zu dem Gasauslaßkanal 8 über und
von da weiter zum Zünd- und Wachflammenbrenner 30. Dort entzündet sich das Zündgas
(s. F i g. 3) an der bereits glühenden Zündspirale 24
und beheizt sogleich
das Thermoelement 31. Der solcherweise erzeugte Thermostrom erregt den Elektromagneten
12, der nun den an ihn gedrückten Anker 11 auch bei jetzt zulässiger Entlastung
der Drucktaste 18 festhält. Infolge der Wirkung der Feder 19 geht die entlastete
Drucktaste 18 wieder in ihre äußere Endlage zurück.
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Aber auch der von der Drucktaste 18 entlastete Anker 16 geht wieder
zufolge der Erregung des Schaltmagneten 17 in seine äußere Endlage zurück, indem
er dabei die Kraft der Feder 14 überwindet. Nunmehr tritt das aus dem Gaseinlaßkanal
2 zuströmende Gas in den Gasauslaßkanal 3 über und von da durch die Gashauptbrennerleitung
28 aus dem Hauptbrenner 29. Das aus dem Hauptbrenner 29 ausströmende Gas entzündet
sich an der Flamme des Zünd-und Wachflammenbrenners 30. Sofern der thermische Auslöser
25 noch nicht den Primärstromkreis 22 unterbrochen hat, schaltet dieser innerhalb
von z. B. 30 Sekunden den Primärstrom 22 ab, der Zündtransformator 21 und damit
die in dessen Sekundärstromkreis 23 angeordnete Zündspirale 24 wird außer Betrieb
gesetzt.
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Die Zündsicherungseinrichtung ist nunmehr betriebsbereit, und das
Regelventil 7, 7' spricht alsdann auf den Temperaturfühler 26 an. Unterbricht der
Temperaturfühler 26 den dem Schaltmagneten 17 zugeordneten Erregerkreis, dann schließt
augenblicklich das Regelventil 7, 7' unter der Wirkung der Feder 14, und die Flamme
des Hauptbrenners 29 erlischt. Auf die nun sinkende Temperatur in dem vom Hauptbrenner
29 beheizten Raum spricht der Temperaturfühler 26 erst dann wieder an, wenn eine
gewisse Temperatur unterschritten wird. Der Temperaturfühler 26 schließt dann wieder
den den Schaltmagneten 17 erregenden Stromkreis 20. Der Anker 16 des Regelventils
7, 7' wird wieder angezogen und damit der Ventilkörper 7' von seinem Ventilsitz
7 abgehoben, und nun wiederholt sich der bereits beschriebene Zündvorgang und die
Beheizung des Raumes.
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Erlischt aus irgendwelchem Grund die Flamme des Zünd- und Wachflammenbrenners
30, dann schließt zufolge des damit ausbleibenden Thermostromes augenblicklich das
Ventil 6, 6' unter der Wirkung
seiner Feder 9. Die Zündsicherungseinrichtung
kann erst nach Behebung etwaiger Störursachen wieder in der beschriebenen Weise
in Betrieb genommen werden.
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Die Erfindung ist nicht an die dargestellte Ausführung gebunden. So
könnte das Ventil 6, 6' statt thermoelektrisch auch durch die Zünd- und Wachflamme
über Bimetall oder pneumatisch gesteuert werden. Auch könnte das Regelventil 7,
7' statt eine Auf-Zu-Stellung auch eine Groß-Klein-Stellung einnehmen, was immer
dann wünschenswert sein wird, wenn das sonst mit dem überzünden verbundene Zündgeräusch
vermieden werden muß.