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Vorrichtung zum Transportieren, Pressen und Einhüllen in Verpackungsmaterial
von fadenartigem Material Bei vielen technischen Verfahren müssen große Mengen Material
zwischen den Verfahrensschritten oder zwischen den Fertigungsstufen aufbewahrt oder
zu anderen Stellen transportiert werden. Wenn das Material ohne Schaden zusammengepreßt
werden kann, ist es üblich, daraus Ballen oder andere raumsparende Verpackungsformen
herzustellen. Ein Beispiel hierfür sind synthetische Fäden, die in der Regel vom
Fadenhersteller zu einer Textilfabrik befördert werden müssen.
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Es ist bekannt, faseriges Material zum Verpacken in zu öffnende Schächte
mit und ohne gleichzeitige Beigabe von Verpackungsmaterial in Ballen zu pressen.
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Es ist ferner bekannt, getrocknete Fische in einen zweiteiligen bodenlosen
Behälter einzuschlichten, diesen Behälter mit Inhalt zusammenzupressen, in eine
Verpackung einzuführen und dann den bodenlosen Behälter wieder herauszuziehen.
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Bei der Herstellung von Ballen, insbesondere aus faserhaltigem Material,
ist es schließlich bekannt, einen starren Behälter ohne eigenen Boden auf einem
Gestell als Preßform zu verwenden. Nach dem Einfüllen wird der Behälter und das
Gestell unter eine hydraulische Presse gestellt, die das Kabel in zwei Stufen zusammenpreßt.
In der ersten Stufe wird das Material zwischen zwei Drittel und der Hälfte seines
ursprünglichen Volumens zusammengepreßt, um es zusammenzuhalten, wenn der Behälter,
der eine offene Seite hat, entfernt wird. Das Kabel wird dann noch weiter zusammengepreßt
und mit einem Verpackungsmaterial wie Grobzeug aus Hanf umhüllt, bevor der Preßdruck
aufgehoben wird. Es handelt sich hier also um einen verhältnismäßig umständlichen
zweistufigen Preßvorgang.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein spezielles Problem
zu lösen, das schon bei dem Transport eines lockeren, z. B. fadenartigen Materials
vom Ort seiner Herstellung bzw. seiner Erzeugung zur Presse und beim Abfüllen in
den Behälter für die Presse auftritt. Es ist sehr erwünscht, auf besonders einfache
Weise das fadenartige Material vom Herstellungsort zur Verpackungsstelle zu transportieren
und unter Komprimieren zu verpacken bzw. für die Verpackung vorzubereiten. Hierzu
sind Behälter aus relativ leichtem Material erwünscht, doch besteht während des
Preßvorgangs die Gefahr, daß sich die Seiten der Ballen ausbauchen und dadurch die
dünnen Wände des leichten Behälters verformen oder sogar zerstören. Das Ausbauchen
des Ballens ist besonders bei Kabeln störend, da es das leichte Entnehmen der Kabel
verhindert.
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Die Vorrichtung zum Transportieren, Pressen und Einhüllen in Verpackungsmaterial
von fadenartigem Material mit einer einen Stempel aufweisenden Presse, einem Spannkasten,
der so ausgebildet ist, daß er seitlich geöffnet werden kann, und mit einem Gestell,
das sich während des Preßvorgangs unter dem Spannkasten befindet, ist erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß zum Transportieren der Verpackungsgüter zur Presse ein
relativ leichter, genau in den Spannkasten passender Behälter vorgesehen und das
Gestell transportierbar ausgebildet ist, wobei Behälter und Spannkasten nicht mit
einem eigenen Boden versehen sind, und daß der Presse eine Vorrichtung zum Herausziehen
des Behälters aus dem Spannkasten zugeordnet und der Stempel derart steuerbar ausgebildet
ist, daß er währenddessen das noch ungepreßte Verpackungsgut im Spannkasten zurückhält.
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Vorzugsweise ist mindestens eine Seitenwand des Spannkastens um eine
senkrechte Achse schwenkbar angeordnet. Weiterhin ist es vorteilhaft, den unteren
Teil jeder Seitenwand des Spannkastens zum Öffnen einzurichten.
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Der Behälter besteht vorzugsweise aus Leichtmaterial, wie mit Harz
gebundene Glasfasern.
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In der Zeichnung ist eine typische Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dargestellt.
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Ein relativ leichter Behälter 1 aus harzgebundener Glasfaser hat
an seinem oberen Ende Flansche 3. Der Behälter ruht auf einem Gestell 4, über das
ein Bogen
Verpackungsmaterial 12 zum Umhüllen eines Ballens, wie
Grobzeug aus Hanf, gelegt ist. Die Vorrichtung befindet sich in der Nähe einer Maschine
zum Herstellen von Kabeln 2, aus der das Kabel 2 regelmäßig in den Behälter 1 gelegt
wird. Sobald der Behälter 1 gefüllt ist, wird er mit dem Gestell 4 in den Spannkasten
5 gebracht, der unter einer hydraulischen Presse 6 steht. Um den Stempel 7 ist ein
weiterer Bogen Verpackungsmaterial 11 gelegt. Der Spannkasten 5 (F ig. 2) hat eine
in zwei Abschnitte 13 und 14 unterteilte Wand, die an Gelenken 15, 16 sowie 17,
18 um eine senkrechte Achse 26 geschwenkt werden können, so daß in Offenstellung
der Behälter 1, der genau in den Spannkasten 5 paßt, eingeführt werden kann. Die
Gelenke 15, 16 sowie 17, 18 sind ihrerseits an einer Trägerstange 19 befestigt.
Der Spannkasten 5 wird in einem solchen Abstand -vom Boden festgehalten, daß das
Gestell 4 daruntergeschoben werden kann, wie in F i g. 1 ersichtlich.
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Wenn sich der Behälter 1 in dem Spannkasten -befindet, werden die
Wandteile 13 und 14 des Spannkastens 5 durch die Schieber 21 und 22 geschlossen,
die in die Riegel 23, 24, 27 und 28 angreifen, die an der entsprechenden Seite des
Spannkastens 5 befestigt sind. Der Stempel 7 der hydraulischen Presse wird dann
abgesenkt, um auf die Oberseite der Kabellagen zu drücken und diese in ihrer Lage
fest zu halten.
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Die Haken 8 einer Hebelvorrichtung 9 werden zum Eingriff unter die
Flansche des Behälters 1 gebracht.
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Mit der Hebevorrichtung wird der Behälter 1 aus dem Spannkasten 5
über den Stempel 7 in die Presse 6 nach oben herausgezogen, wobei das Kabel in dem
Spannkasten 5 infolge des leichten Drucks des Stempels 7 unverrutscht bleibt. Die
Presse 6 wird dann in Tätigkeit gesetzt, um das Kabel in die gewünschte Ballenform
zu bringen, wobei es in der Regel bis zu mindestens der Hälfte seines ursprünglichen
Volumens zusammengepreßt wird. Hierbei wird das Kabel vor dem Ausbauchen seiner
Seiten durch die Wände des Spannkastens 5 bewahrt, da die Wände des zweiten Behälters
so stark sind, daß sie den seitlich wirkenden Kräften widerstehen können, die während
des Preßvorgangs und anschließend auftreten.
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Wenn das Kabel zusammengepreßt ist, befindet es sich vollständig
innerhalb der unteren Teile der Wände des Spannkastens 5, die geöffnet werden können,
wie in Fig. 2 gezeigt. Da sich bei dieser Ausführungsform die Wandteile25 und 14
öffnen lassen, ist ein Zugang zu dem Kabel möglich, wenn es durch die Presse 6 unter
Druck gehalten wird.
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Diese unteren Teile und die entsprechenden unteren Teile der anderen
Wände, die in der Normalstellung durch den Schieber22 und die Riegel 27, 28 verschlossen
werden, und die entsprechenden Teile an der entgegengesetzten Ecke des Spannkastens
werden geöffnet, und das Packmaterial 11, 12 wird um den Ballen gelegt und befestigt.
Die Presse 6 wird dann geöffnet, und das Kabel, das in zusammengepreßten: Zustand
von dem Packmaterial gehalten wird, kann von dem Gestell 4 als fertiger Ballen zur
Aufbewah-
rung und zur Weiterbeförderung genommen werden.
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Der Behälter 1 kann dann in den Spannkasten 5 geschoben und mit dem
Gestell 4 entfernt werden, nachdem der Wandteil 13 geöffnet und die Haken 8 von
den Flanschen 3 entfernt sind. Der Spannkasten 5 und das Gestell 4 können dann wieder
zu der Vorrichtung zum Herstellen des Kabels zum erneuten Einfüllen zurückgebracht
werden.
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Mehrere Behälter 1 können in der Regel in Verbindung mit einer Anordnung,
bestehend aus einer Presse 6, einer Hebevorrichtung 9 und einem Spannkasten 5 zum
Einpressen des komprimierbaren, fadenartigen Materials verwendet werden.
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Ein mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung gepacktes Kabel kann zur
weiteren Bearbeitung frei von dem Ballen abgezogen werden, wenn das Packmaterial
entfernt ist.
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Für die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es nicht
wesentlich, daß der Behälter und Spannkasten senkrecht auf dem Gestell stehen, doch
wird diese Stellung bevorzugt.