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Schwenkeinrichtung für absenkbare Bühnengeländer an Schienenfahrzeugen
Die Erfindung betrifft eine Schwenkeinrichtung für absenkbare Bühnengeländer an
einem offenen Handbremsstand von Schienenfahrzeugen, wobei das Bühnengeländer aus
miteinander verschweißten senkrechten und waagerechten Rohren besteht und die senkrechten
Rohre in je einer schwenkbaren Muffe verschiebbar gelagert sind, die von am Untergestell
oder der Plattform des Handbremsstandes anschraubbaren Lagerplatten getragen werden.
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Es ist ein abschwenkbares Bühnengeländer bekannt, dessen Schwenkeinrichtung,
am Untergestell des Flachwagens oder mit der Plattform des Handbremsstandes verschweißt,
über eine gelenkige Kulissenführung das Absenken des Bühnengeländers in eine Lage
ermöglicht, die ein stirnseitiges Auffahren von Fahrzeugen über die umgeklappte
Stirnwand oder besondere Rampenbleche ohne Behinderung zuläßt. Folgerichtig wurde
bei dieser Anordnung das Bühnengeländer so tief abgesenkt, daß Formveränderungen
am Bühnengeländer in dieser Stellung durch die umgeklappte Stirnwand oder durch
Rampenstücke nicht auftreten können. Bei dieser bekannten Anordnung eines abschwenkbaren
und nach unten absenkbaren Bühnengeländers wurde jedoch als nachteilig empfunden,
daß dessen Montage umständlich ist und außerdem eine Störempfindlichkeit beim muhen
Betrieb aufweist.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die eingangs genannte Schwenkeinrichtung
derart auszubilden, daß das Abschwenken und Absenken sowie das Zurückführen in die
Betriebsstellung reibungsarm, im robusten Betrieb weniger störanfällig und mit maximaler
Sicherheit bei der Bedienung erfolgen kann. Es ist ferner Aufgabe der Erfindung,
die Schwenkeinrichtung so zu gestalten, daß alle Arbeitsgänge des Zusammenbaues
bis zur Justierung der Einrichtung in der Vormontage ausgeführt werden können und
die Einrichtung, in besonderen Fällen eine komplette Geländerhälfte, am Wagenuntergestell
oder Handbremsstand mit den einfachsten Mitteln befestigt werden kann.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß jede Muffe
über ein doppelarmiges Gelenk an der Lagerplatte angelenkt ist, die alle Bewegungs-,
Begrenzungs- und Arretierelemente trägt.
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Durch die Anlenkung der schwenkbaren Muffe an der Lagerplatte mittels
eines doppelarmigen Gelenks erfolgt die Führung des Bühnengeländers reibungsarm
und weniger störanfällig bei leichten Verkantungen. -Darüber hinaus erlaubt die
alle Bewegungs-, Begrenzungs- und Arretierelemente tragende Lagerglatte eine Vorfertigung
und Justierung der Anlen-Dung. Die so vorgefertigte Lagerplatte wird vorzugsweise
mit den für die Abstützung der Bremsplattform vorhandenen Stehblechen verschraubt,
wobei eine einfache Montage und ein leichtes Auswechseln bei Reparaturen oder bei
Ausrüstung vorhandener Wagentypen mit dieser Bühnengeländerbauart gegeben sind.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die senkrechten
Rohre des Bühnengeländers in ihrem oberen Teil im Durchmesser reduziert sind. Es
wird dadurch erreicht, daß bei ungleichmäßigem Absenken der vorzugsweise aus zwei
senkrechten und einem diese verbindenden waagerechten Rohr bestehenden Geländerhälfte
Verkantungen in den die senkrechten Rohre führenden Muffen nicht zum Verklemmen
des Bühnengeländers neigen.
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Bei Verwendung eines senkrechten Rohres als Handbremsspindel, die
sich auf dem Bremsgetriebekasten abstützt, ist nach der Erfindung der Bremsgetriebekasten
an der Lagerplatte angeordnet. Hierdurch ist es möglich, den Getriebekasten und
dessen bekannten, die Drehbewegung der Handbremsspindel auf das Getriebe übertragenden
Vierkant mit der Schwenkeinrichtung gemeinsam zu justieren.
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Bei Schienenfahrzeugen mit Mittelpufferkupplung werden in. weiterer
Ausgestaltung der Erfindung die alle Elemente der Schwenkeinrichtung tragenden Lagerplatten
paarweise verbunden, wodurch die Vorfertigung und Justierung der gesamten Bühnengeländerhälfte
vereinfacht wird.
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Ferner wird gemäß der Erfindung die Winkelbewegung jeder Muffe um
ihren Drehpunkt am Gee. lenkarm des doppelarmigen Gelenks in an sich
bekannter
Weise durch Führungselemente an der Lagerplatte begrenzt. Durch diese Begrenzung
der Schwenkbewegung des Bühnengeländers wird ein Abkippen bei der Bedienung ausgeschlossen.
Das Bühnengeländer wird beim Absenken und beim Zurückbringen in die Betriebsstellung
sicher geführt, ohne daß die das Bühnengeländer bedienende Person unfallgefährdet
ist. - -In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 eine Vorderansicht auf eine Bühnengeländerh'älfte mit ihrer Schwenkeinrichtung,
F i g. 2 eine Seitenansicht der Schwenkeinrichtung in Betriebsstellung des Bühnengeländers,
F i g. 3 eine Seitenansicht entsprechend F i g. 2 mit abgesenktem Bühnengeländer,
F i g. 4 eine Seitenansicht der Schwenkeinrichtung mit Bremsgetriebekasten in Betriebsstellung,
F i g. 5 eine Vorderansicht einer Bühnengeländerhälfte mit Schwenkeinrichtung und
Bremsgetriebekasten, wobei die die Schwenkeinrichtung tragenden Lagerplatten miteinander
verbunden sind, F i g. 6 eine Vorderansicht einer Schwenkeinrichtung in Betriebsstellung
mit Bremsgetriebekasten nach F i g. 5 und Begrenzungselementen der Winkelbewegung
des Bühnengeländers und F i g. 7 die Anordnung nach F i g. 6 in Seitenansicht mit
abgesenktem Bühnengeländer.
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Die in schwenkbaren Muffen 8 gehaltene und geführte Bühnengeländerhälfte
besteht aus den senkrechten, in ihrem oberen Teil im Durchmesser reduzierten Rohren
2 und den- diese verbindenden waagerechten Rohr 1. In Betriebsstellung werden die
senkrechten Rohre 2 in ihrem unteren Teil mit wenig von der Bohrung der Muffe
8 abweichendem Durchmesser mit geringem Spiel gehalten, wobei die senkrechte
Abstützung in einem Zapfen 7 des an der Lagerplatte 5 befestigten Absetzlagers 6
erfolgt, wobei- die Lagerplatte 5 mit dem Stehblech 3 des Untergestells oder der
Plattform 4 des Handbremsstandes verschraubt ist. Die Festlegung der Muffe
8 und des damit fest verbundenen Gelenkarmes 9 des doppelarmigen, aus den Gelenkarmen
9 und 10 bestehenden Gelenks erfolgt, wie aus F i g. 2 ersichtlich, in der Betriebsstellung
am Arretierungsbolzen 14,
welcher in der Lagerplatte 5 justiert angeordnet
ist. Der beim Einführen in die Betriebsstellung des Bühnengeländers die Bewegung
des Gelenkarmes 10 begrenzende feste Anschlag 12 der Lagerplatte 5 ermöglicht mit
- dem Arretierungsbolzen 14, der in den Gelenkarm 9 einrastet, ein sicheres Einführen
der senkrechten Rohre 2 in die Zapfen 7 der Absetzlager 6.
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Die Muffe 8 ist über die Gelenkarme 9 und 10 des doppelarmigen Gelenks
an der Lagerplatte 5 drehbar gelagert. Der mit der Muffe 8 fest verbundene Gelenkarm
9 ist am Lagerbolzen 11 des Gelenkarmes 10 und der Gelenkarm 10 am Lagerbolzen 16
der Lagerplatte 5 angelenkt.
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Beim Absenken des Bühnengeländers aus der Betriebsstellung wird nach
Ausheben der senkrechten Rohre 2 und Ausschwenken aus dem Bereich der Absetzlager
6 der Gelenkarm 9 aus dem Arretierungsbolzen 14 ausgeschwenkt. Das Eigengewicht
des Bühnengeländers bewirkt in der weiteren Bewegung des Gelenkarmes 9 die Winkelbewegung
des Gelenkarmes 10 um den festen Lagerbolzen 16 gegen den festen Anschlag 13. Dieser
Schwenkvorgang leitet gleichzeitig das Absenken des Bühnengeländers ein. Hebellängen
der Gelenkarm '9 und 10 und Begrenzung der Winkelbewegungen in beiden Endstellungen
des Bühnengeländers erlauben und begünstigen eine leichte, reibungsarme Handhabung.
In der abgesenkten und ausgeschwenkten Stellung des Bühnengeländers ruhen die waagerechten
Rohre 1 in Lagerbügeln 15. Die Rückführung des Bühnengeländers erfolgt in umgekehrter
Weise.
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In F i g. 4 ist schematisch eine Bühnengeländerhälfte dargestellt,
wobei ein senkrechtes Rohr durch eine Handbremsspindel17 ersetzt ist. Das Bremsgetriebe
18, das durch die Handbremsspindel 17 betätigt wird, ist an der Lagerplatte 5 befestigt,
und das als Vierkant ausgebildete freie Ende der Eingangswelle des Bremsgetriebes
18 dient bei dieser Anordnung als Absetzlager für die Handbremsspinde117. Die Handbremsspindel17
wird sinngemäß wie die senkrechten Rohre des Bühnengeländers abgesenkt.
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F i g. 5 zeigt eine Bühnengeländerhälfte, deren Lagerplatten 5 paarweise
verbunden sind und an Fahrzeugen mit Mittelpüfferkupplung Anwendung finden. Die
Lagerplatten 5 sind hierbei durch eine gemeinsame Montageplatte 19 verbunden. Somit
ist es möglich, die Fertigung der kompletten Bühnengeländerhälfte und alle Justierarbeiten
in der Vorfertigung vorzunehmen. Die so komplette Baueinheit wird dann mit dem Untergestell
des Wagens oder der Plattform- 4 des Handbremsstandes verschraubt. Diese komplette
Baueinheit ist selbstverständlich auch ohne Bremsgetriebe 18 und Handbremsspindel
17 in dieser Form ausführbar.
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F i g. 6 und 7 zeigen eine Schwenkeinrichtung, deren Muffe 8 am Gelenkarm
9 um den Lagerbolzen 11 des Gelenkarmes 10 nur eine begrenzte Winkel-Bewegung ausführen
kann. Der Gelenkarm 9 besitzt in dieser Ausführungsform eine Verlängerung über den
Drehpunkt am Gelenkarm 10 hinaus, an welchem ein Führungszapfen 20 die Winkelbewegung
der Muffe 8 mit dem Gelenkarm 9 in einer Nut 21 der Lagerplatte 5 eindeutig festlegt.
Das so geführte doppelarmige Gelenk arbeitet ebenfalls reibungsarm, da die Nut 21
nur der Führung des Führungszapfens 20 und damit des doppelarmigen Gelenks dient
und mit groben Toleranzen auch dem robusten Betrieb anpaßbar ist. An Stelle einer
Nut 21 kann die Lagerplatte 5 auch andere der Begrenzung und/oder Führung des doppelarmigen
Gelenks dienende Elemente, z. B. Führungsschienen, tragen.
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Die Führung der Bewegung des Bühnengeländers nach Art der F i g. 6
und 7 erfordert keine Anschläge 12 und 13, und es entfallen damit die nach F i g.
1 bis 5 erforderlichen Arretierungsbolzen 14 und Lager-Bügel 15. Diese Ausbildung
nach F i g. 6 und 7 ist selbstverständlich auch ohne Bremsgetriebekasten 18 und
Handbremsspindel 17 mit dem Absetzlager 6 nach F i g. 1 bis 5 ausführbar. F i g.
7 zeigt strichpunktiert das Bühnengeländer in Betriebsstellung.