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Grenzmarke Die Erfindung bezieht sich auf eine Grenzmarke zum Kennzeichnen
von Eigentumsgrenzen bei Grund und Boden, mit einem Schaft der am einen Ende mit
einem als Markierungsträger ausgebildeten Kopf und am anderen Ende mit einem Verankerungsteil
versehen ist.
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Es ist eine Grenzmarke dieser Art bekannt, deren Schaft als mit Zement
gefülltes Metallrohr ausgebildet ist. Der Schaft ist oben und unten auseinandergespreizt.
Auf das obere Ende ist eine Marklerungskappe aufgesetzt, während die Auseinanderspreizung
am unteren Ende zur Verankerung dient. Der mit Beton ausgefüllte Schaft ist schwer
und wegen seiner metallischen Oberfläche korrosionsgefährdet. Das Setzen der bekannten
Grenzmarke muß durch Eingraben erfolgen.
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Es ist ferner eine Grenzmarke bekannt, deren Sdhaft aus einem metallischen
Rohr besteht. In das untere Ende des Rohres ist eine ebenfalls metallische Spitze
eingesetzt. Im Inneren des Rohres sind Spreizstifte vorgesehen, die durch Verschieben
nach unten seitlich aus der Spitze herausgespreizt werden können.
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Auch diese Marke ist wegen der Spreizkonstruktion verhältnismäßig
schwer und außerdem korrosionsanfällig. Sie muß durch Eingraben oder Einschlagen
gesetzt werden, wobei für das Spreizen der Stifte ein zusätzlicher Arbeitsgang notwendig
ist.
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Schließlich sind ganz aus Beton bestehende Grenzmarken bekannt. Bei
einer Ausführungsform geht der Betonschaft am unteren Ende in eine Gewindespitze
über, deren Gewindlegänge abgerundete Kanten besitzen. Das obere Ende des Schaftes
ist zum Ansetzen eines Verdrehwerkzeuges geeignet und als Markierungsträger ausgebildet.
Eine ganz aus Bleton bestehende Marke hat ein hohes Gewicht. Das abgerundete Gewinde
kann nicht in den Boden eingedreht werden. Vielmehr wird hierzu ein sich kowisch
verjüngendes Loch gebohrt, in welches dann die Grenzmarketeinzudrehen ist. Bei einer
ande3len Ausfuhrungsform ist der Betonschaft hohl und durchgehend zylindrisch. Er
ist außen von einem ebenfalls aus Beton bestehenden Gewinde umgeben. Sein unteres
Ende ist offen und als Zackeuschneide ausgebildet. Der Kopf ist wiederum als Markieningsträger
gestalbet und ist zum Einschieben einer Eindrehstange durchlöchert. Der hohle Betonkörper
ist immer noch sehr schwer, wenn er ausreichend bruchfest sein soll, oder zu wenig
stabil, wenn das Gewicht auf ein ,erträgliches Maß herabgedrückt wird. Ein Eindrehen
in festen oder gewachsenen Boden ist ohne vorheriges Stoßen oder Graben eines Loches
nicht möglich. Ganz aus Beton bestehenden Grenzmarken
haftet auch der Mangel an,
daß bei Abbrechen des oberirdischlen Teiles der im Erdboden steckende Teil durch
Ortungsgeräte nicht mehr aufgefunden werden kann. Bleton ist auch nicht ausreichend
wiitterungsbeständiig, so daß die Lebensdauer di;eser Beton Grenzmarken gering ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Grenzmarke der eingangs
beschriebenen Gattung so zu gestalten, daß sie leicht und rasch maschinell oder
von Hand gesetzt werden kann, nach dem Setzen fest im Boden verankert und bei Abbrechen
des oberirdischen Teiles wieder auffindbar ist. Dies w;irdserfindungsgemäß dadurch
erreicht, daß der Kopf als zum Ansetzen eines Eindrehwerkzeuges geeigneter Mehrkantkopf
und der Verankerungsteil als mit dem gegen Korrosion geschützten Schaft fest verbundene,
metallische, von einem Bohrgewinde umgebene Spitze ausgebildet sind.
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Bei der erfindungsgemäßen Grenzmarke haben sowohl der Kopf lals auch
der Verankerungsteil jeweils eine zweifache Funktion. Der Kopf kann durch seine
Ausbildung als Mehrkantkopf ;sowohl als Markierungsträger als auch zum Ansetzen
eines Eindrehwerkzeuges dienen. Der als Spitze mit Bohrgewinde ausgeführte Verankerungsteil
ermöglicht ein Eindrehen in den Boden, ohne vorheriges Erzeugen eines Loches und
dient zugleich zum Verankern der gesetzten Marke. Die metallische Spitze erlaubt
es außerdem, beim Abbrechen des oberirdischen Teiles durch elektrische oder magnetische
Ortungsgeräte dile Lage der Marke festzustellen. Die erfindungsgemäße Grenzmarke
kann sehr rasch mit einem Hand- oder Mascltinenwerkzeug versetzt werden und ist
mit Abschuß des Versetzens sicher im Boden verankert.
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Ihre Lebensdauer ist hooh, da der Schaft gegen Korrosion geschützt
ist.
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Zweckmäßigerweise ist die Spitze mit einem metallischen Mundstück
in der Weise verbunden, daß
das Mundstück beim Herausdrehen des
Schaftes aus dem Erdboden in diesem verbleibt. Hierdurch wird eine Möglichkeit geschaffen,
ein unbefugtes Versetzen der Marke entdlecken zu können. Das im Erdboden verbleibende
Mundstück läßt sich nämlich leicht elektrisch oder magnetisch orten.
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Die Korrosionsbeständigkeit des Schaftes läßt sich auf zeinf.achste
Weise dadurch erzielen, daß dieser in an sich bekannter Weise aus Kunststoff besteht.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 einen Långsschnitt durch eine erfindungsgemäße Grenzmarke und 'Fig.
2 eine Draufsicht auf die Grenzmarke nach Fig. 1.
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Mit 1 ist ein aus Kunststoff bestehender, rohrförmiger Schaft bezeichnet,
der sich an seinem oberen Ende bei 1' zu einer vierkantförmigen Aufnahme erweitert.
In die Aufnahme ist ein Kopfteil 2 eingesetzt, das etwa würfelförmig gestaltet ist.
Es besteht ebenfalls aus Kunststoff und ist auffallend weiß eingefärbt, so daß es
als Markierung dienen kann. Am unteren Ende ist in den Schaft 1 eine metallische
Spitze 3 fest eingesetzt, die von einem allseitig über den Schaft umfang vorstehenden
Bohrgewinde 4 umgeben ist.
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Die Spitze 3 kann mittels eines Gewindezapfens im Schaft 1 verankert
sein, doch ist es auch möglich, die Spitze mit einer Hülse aufsteckblar am Stab
zu befestigen.
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Zum Versetzen der Marke wird an den Kopf 1', 2 ein Eindrehwerkzeug
angesetzt, das von Hand oder maschinell betrieben ist. Beim Drehen bohrt sich die
Spitze 3 mit dem Bohrgewinde 4 in den Erdboden ein.
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Über die Spitze 3 kann lose ein gleichgestaltetes Mundstück gesteckt
sein, welches beim Eindrehen vor der Spitze in den Boden getrieben wird. Wenn die
Grenzmarke durch Rückwärtsdrehung des Schaftes 1
aus dem Boden- -herausgedreht wird,
dann verbleibt dieses Mundstück im Boden und lermöglicht es dadurch, die vorherige
Lage der Grenzmarke mit einem Suchgrät festzustellen.
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Die Ausnehmung 1' mit dem Einsatz 2 kann erheblich vergrößert werden,
wenn eine optisch besser sichtbare Markierung gewünscht ist. Der Einsatz2 kann ferner
ein Loch enthalten, in das sich ein Fluchtstab einsetzen läßt.