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Beton-Aufbewahrungs- und Tranporthehälter Die Erfindung betrifft einen
Beton-Aufbewahrungs- und Transportbehälter, der insbesondere zum Aufbau auf Transportfahrzeuge,
aber gegebenenfalls auch als ortsfester Bunker bzw. Zwischenlagerbehälter dient
und aus einer um eine horizontale Achse kippbaren Mulde mit einer einzigen, konisch
verjüngten Auslaufmündung und -öffnung für den Beton und einem diese tragenden Gestell
besteht.
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Es ist bekannt, mit auf Transportfahrzeugen angebrachten Mulden an
die Baustellen Mörtel und auch Beton heranzubringen, welcher in Mörtel- bzw.
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Betonwerken hergestellt worden ist. Diese Verfahrensweise ist bei
geringem Mörtel- bzw. Betonverbrauch rationeller als die früher übliche Zubereitung
an den Baustellen selbst.
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Zu diesem Zweck sind Beton-Transportfahrzeuge entwickelt worden,
die mit einer kippbaren Mulde ausgerüstet sind, bei denen der Beton durch eine konisch
verjüngte Auslaßöffnung entleert werden kann. Wie die praktischen Erfahrungen gezeigt
haben, staut sich insbesondere der erdfeuchte. Beton bein Entleeren in sehr starkem
Maße innerhalb der Auslaßöffnung, so daß in der Regel eine Nachentleerung von Hand
notwendig wird. Die Ursache hierfür ist zunächst darin zu sehen, daß die Muldenwände
vor der Auslauföffnung zu stumpfwinklig zueinander laufen. Wollte man sie spitzwinkliger
zueinander stellen, müßte man damit bei Beihaltung des ursprünglichen Volumens die
gesamte Baulänge der Mulde vergrößern, was insbesondere bei für Transportfahrzeuge
bestimmten Mulden praktisch nicht durchführbar ist.
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Aus diesem Grunde hat man schon vorgeschlagen, den Innenraum des
Behälters durch eine Trennwand in zwei Räume zu unterteilen, welche jeweils mit
einer eigenen Auslauföffnung versehen sind.
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Die Betontransportmulde mit zwei Auslauföffnungen hat aber wesentliche
Nachteile. Einerseits kann man in der Regel jeweils nur eine Auslauföffnung öffnen,
wodurch aber nach kurzer Zeit schon eine starke einseitige Belastung des Transportfahrzeuges
auftritt. Für den praktischen Betrieb unmöglich ist es aber, die beiden Auslauföffnungen
ebenfalls abwechselnd kurz nacheinander zu öffnen, bis die Mulde völlig entleert
ist.
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Zum anderen hat es sich auch bei Transportmulden mit zwei Auslauföffnungen
gezeigt, daß immer noch erhebliche Stauungen im Bereich der Auslauföffnungen auftreten,
insbesondere wenn erdfeuchter Beton entleert werden soll.
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Daher vermochte man bisher einwandfrei nur plastischen Beton mit
Muldentransportfahrzeugen zu transportieren, was aber wieder den Nachteil hat, daß
er sich, je länger der Transport und insbesondere wenn dieser über nicht ebene Straßen
erfolgt, in starkem Maße entmischt. Somit war es bisher nur möglich, erdfeuchten
Beton in den bekannten birnenförmigen Transporttrommeln zu transportieren, welche
drehbar gelagert sind und deren Entleerung durch Drehen der Trommel erfolgt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Mulden für die Aufbewahrung
und den Transport von Beton in der Weise auszubilden, daß es nunmehr auch möglich
ist, ohne jede Schwierigkeit, insbesondere ohne Brückenbildung im Bereich der Auslauföffnung,
erdfeuchten Beton mittels der wesentlich wirtschaftlicheren Muldentransportfahrzeuge
zu transportieren und aus den Mulden auszuschütten, um den Einsatz der teuren und
sehr aufwendigen Betonfahrzeuge mit drehbaren Mischtrommeln, welche besser für den
Transport plastischen Betons geeignet sind, zu vermeiden.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, im
Innenraum der Mulde diese im konischen Bereich unterteilende Trennbleche anzuordnen,
welche sich vom Bereich der Auslauföffnung im wesentlichen entlang der Winkelhalbierenden
des Winkels zwischen einander gegenüberliegenden Muldenwänden gegen den Muldeninnenraum
erstrecken.
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Derart ausgebildete und angeordnete Trennbleche verhindern die störende
Brückenbildung im Bereich der Auslauföffnung selbst dann, wenn es sich um eine Mulde
mit großem Fassungsvermögen und mit einer einzigen Auslauföffnung handelt.
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Die Wirkung dieser Trennbleche beruht auf folgenden physikalischen
Zusammenhängen.
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Die sich in der Auslauföffnung stauenden Partikel des Schüttgutes
bilden immer dann eine den Auslauf hemmende Brücke, wenn die Summe der in das Innere
der Mulde gerichteten Reibungskräfte größer
ist als die Summe der
nach außen gerichteten, von dem Gewicht des auszuschüttenden Gutes herrührende Kraft.
Die Reibungskräfte setzen sich aus dem zwischen den einzelnen Materialpartikeln
auftretenden Reibungskräften und den Reibungskräften zwischen den äußeren Materialpartikeln
und den Innenwänden der Auslaufmündung zusammen. Bei symmetrischem Aufbau der Auslaufmündung
sind die zwischen den Materialpartikeln und den jeweils gegenüberliegenden Wandteilen
auftretenden Reibungskräfte gleich groß und bilden mit der Symmetrieachse der Auslaufmündung
den gleichen Winkel.
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Die Folge ist, daß sich eine symmetrische Brücke ausbilden kann, wenn
die Summe der den Auslauf bewirkenden Kraftkomponenten einen Wert unterschreitet,
welcher von den auftretenden Reibungskräften bestimmt ist.
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Wird in erfindungsgemäßer Weise zwischen zwei gegenüberliegenden
Muldenwänden im Bereich der Auslauföffnung eine Trennwand angeordnet, sind die Reibungskräfte
zwischen den äußeren Materialpartikeln und dem Trennblech naturgemäß erheblich kleiner
als die Reibungskräfte zwischen den äußeren Materialpartikeln und der Muldeninnenwand.
Infolge der Unsymmetrie dieser Reibungskräfte kann es nun praktisch nicht mehr zu
einer Brückenbildung kommen, so daß ein staufreies Auslaufen des in der Mulde befindlichen
Schüttgutes gewährleistet ist.
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Es sind zwar schon Bunker für die Aufnahme und Entnahme von Schüttgut
verschiedener Korngröße bekanntgeworden, welche in ihrem Inneren ein wabenartiges
Gebilde - aufweisen, das durch die Anordnung senkrechter, sich kreuzender, in einem
gewissen Abstand voneinander gehaltener Wände gebildet ist. Diese Wände sind derart
angeordnet, daß beim Einfüllen des Gutes in den Bunker sowie bei seiner Entleerung
ein Entmischen verhindert wird.
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Dagegen sind sie nicht geeignet, die nachteilige Brückenbildung,
die insbesondere bei erdfeuchtem Beton auftritt, zu verhindern.
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Für eine gute und einwandfreie Entleerung des Betons aus der Mulde
ist dessen Beschaffenheit von nicht unwesentlicher Bedeutung. Diese ist aber in
der kalten Jahreszeit verständlicherweise verschieden von derjenigen in der warmen
Jahreszeit, weshalb man schon die Mulde ganz oder zumindest teilweise doppelwandig
ausgebildet hat und den Hohlraum zwischen den Doppelwänden an die Abgasleitung des
Fahrzeugmotors angeschlossen hat. Erfindungsgemäß wird nunmehr ferner vorgeschlagen,
auch die im Bereich der Auslaufmündung gelegene Trennwand doppelwandig auszubilden
und ihren Innenraum desgleichen mittels der Abgase des Fahrzeugmotors zu beheizen.
Daneben ist es aber auch möglich, in den Zwischenraum zwischen den Doppelwänden
heißes Wasser einzuleiten oder aber auch das in diesem Raum befindliche Wasser durch
die Abgase aufzuheizen.
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Durch diese Maßnahmen wird das Entleeren der Mulde während der kalten
Jahreszeit begünstigt.
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In den F i g. 1 bis 3 der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung
an Hand einiger besonders bevorzugter Ausfiihrungsbeispiele dargestellt, welche
nachstehend im einzelnen näher beschrieben sind. Es zeigt F i g. 1 einen Längsschnitt
durch eine für die Aufbewahrung und den Transport von insbesondere erdfeuchtem Beton
bestimmte kippbare Mulde,
F i g. 2 eine Seitenansicht eines Transportfahrzeuges,
auf welchem eine in bzw. auf einem Gestell gelagerte Betonmulde gemäß F i g. 1 aufgebaut
ist, F i g. 3 eine rückwärtige Ansicht des Transportfahrzeuges gemäß F i g. 2.
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Wie aus F i g. 1 hervorgeht, ist die in F i g. 1 dargestellte, kippbare
Mulde 11 für die Aufnahme des insbesondere erdfeuchten Betons zu dessen vorübergehender
Zwischenlagerung auf Baustellen oder zu dessen Transport von der Fabrikationsstätte
zur Baustelle in bzw. auf einem Gestell 12 gelagert, derart, daß sie um die Achse
13, welche sich unterhalb der Auslauföffnung 14 befindet, in an sich bekannter Weise
aufgekippt werden kann, wie dies gestrichelt dargestellt ist. Zum Aufkippen der
Mulde 11 dient ein hydraulischer Zylinder 15, dessen Kolbenstange an den Lagerbock
16 angelenkt ist.
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Im Innenraum der Mulde 11 befindet sich ein vertikales Trennblech
17 und ein horizontales Trennblech 18, welche sich von der Auslauföffnung 14 gegen
die Rückwand 19 zu in den Innenraum der Mulde 11 erstrecken.
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Das Trennblech 18 verläuft in einer Ebene, welche der Winkelhalbierenden
zwischen der oberen Wand 20 und der unteren Wand bzw. dem Boden 21 entspricht, und
die Trennwand 17 verläuft in der Mittelebene der Mulde 11, gleichfalls in Übereinstimmung
mit der Winkelhalbierenden zwischen den beiden Seitenwänden 22.
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Die Auslauföffnung 14, welche von einer nach pben schwenkbaren Klappe
23 verschlossen ist, liegt in etwa in der horizontalen Mittelebene der Mulde 11.
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Dadurch ist es möglich, die Mulde 11 beim Entleeren der Mulde steiler
aufzurichten, so wie dies in F i g. 1 gestrichelt dargestellt ist, was den Vorteil
einer besseren und schnelleren Entleerung bietet und was auch wesentlich für die
Entleerung erdfeuchten Betons ist.
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Beispielsweise an der Rückwand 19 befinden sich Öffnungen24, die
durch einen mit einer Schnellverschluß einrichtung versehenen Deckel 25 verschließbar
sind, um das Reinigen des Innenraumes des Mulde 11 zu erleichtern und gegebenenfalls
auch einmal, wenn durch unglückliche Umstände die Betonfüllung der Mulde nicht ausläuft,
nachstoßen zu können. Diese mit Deckeln 25 verschlossenen Öffnungen können an Stelle
in der Rückwand 19 auch im Boden oder in den Seitenwänden angeordnet sein.
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Um die Beschickungsöffnung 26 abzudecken, ist oberhalb von dieser
eine Jalousie oder Persenning 27 angeordnet, die zum Zweck des Öffnens auf eine
am Rand der Öffnung 27 drehbar gelagerte Walze 28 vorzugsweise selbsttätig aufgewickelt
wird. Die Jalousie bzw. Persenning 27 und die Walze 28 sind durch eine über sie
greifende Abdeckung 29 geschützt.
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Der Boden der Mulde 11 ist doppelwandig ausgebildet, d. h., daß zu
dem Innenboden 21 parallel eine äußere Bodenwand 30 angeordnet ist. In den Innenraum
zwischen den beiden Wänden 21 und 30 können die Abgase des Antriebsmotors des Transportfahrzeugs
eingeleitet werden, um so den inneren Boden 21 der Mulde 11 zu beheizen und damit
den Beton zu erwärmen bzw. dessen Abkühlung weitgehend zu vermeiden. Es kann aber
auch heißes Wasser in den Innenraum 31 eingefüllt werden.
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Gleichfalls ist es möglich, in die hohlen Verstärkungsrippen 32 Abgase
einzuleiten.
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Zum Zweck der Beheizung durch die Motorenabgase ist z. B. in der
Wand der Rippe eine Öffnung
33 vorgesehen, welche sich auf das Ende
34 der Abgasleitung 35 in Normal-, d. h. Transportlage der Mulde 11 dichtend auflegt.
Die Abgase werden dann an geeigneter Stelle aus dem in Betracht kommenden Hohlraum
herausgeleitet.
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Das Gestell 12, in bzw. auf welchem die Mulde 11 lagert, ist an ihrem
rückwärtigen Ende mit einem Holm 36 versehen, welcher unterhalb der Kippachse 13
liegt. In den Holm 36 sind auf beiden Seiten Rohrstücke 37 eingesetzt, an deren
äußeren Enden verstellbare Stützen 38 rechtwinklig angeordnet sind. Die Rohrstücke
37 sind schwenkbar, so daß sie sich während der Fahrt in nach oben geschwenkter
Lage befinden, wie dies auf der rechten Seite der Fig.3 dargestellt ist. Um insbesondere
beim Entladen der Mulde 11 das Fahrzeug auf unebenem Gelände abzustützen, werden
die Stützen 38 nach unten geschwenkt und auf den Boden aufgesetzt, wie dies auf
der linken Seite der F i g. 3 dargestellt ist.
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Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Betonmulde ist die mittlere vertikale Trennwand doppelwandig ausgebildet. Der so
gebildete Hohlraum ist nach unten offen und nimmt eine Hubspindel für die Betonmulde
auf, an der eine, auf der drehbaren, in beliebiger Weise antriebbaren Gewindespindel
sitzende Mutter befestigt ist. Eine zweite, der Sicherung dienende Mutter ist unter
der Hauptmutter angeordnet. DieseKonstruktion bietet eine größere Sicherheit im
Betrieb als eine solche mit einer hydraulischen Hubeinrichtung, denn wenn bei dieser
einmal der Druck, z. B. infolge
Bruchs einer Rohrleitung od. dgl., wegfällt, fällt
die Mulde plötzlich nach unten.