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Leuchte mit einem Leuchtengehäuse mit einer Abdeckwanne aus Kunststoffglas
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Leuchte, in deren Gehäuse eine Abdeckwanne
aus Kunststoffglas eingesetzt ist. Dabei sind innen am Leuchtengehäuse Haltefedem
vorgesehen, die im Verschlußzustand innen am Wannenrand liegen. Verschlüsse dieser
Art sind als Federverschlüsse bekannt. Es sind bereits vielerlei Federverschlüsse
bekanntgeworden. Darunter ist ein Federverschluß (deutsches Gebrauchsmuster
1725 913), bei dem die Haltefedern profilierte Federn sind und in einen schrägen,
nach innen gerichteten Auflaufteil auslaufen. Nach einer besonderen Ausführungsform
(F i g. 6) des genannten Gebrauchsmusters wird die Leuchtenwanne unter dem
horizontal vorspringenden Wannenrand durch einen darunterfassenden vorspringenden
Teil des Gehäuserandes an der darüberliegenden Dichtung gehalten. Der Verschluß
hat den Nachteil, daß die Federkraft den Wannenrand gegen das Gehäuse drückt. Dadurch
stellen sich Störungen in der freien Ausdehnuna der Leuchtenwanne bei der Erwärmung
ein. Außerdem ist der Rand der Leuchtenwanne im Verschlußzustand gegenüber dem Gehäuse
verrastet. Beim Abnehmen der Wanne muß dieser Zustand durch Eindrücken der Wanne
von der Seite her aufgehoben werden. Für den sogenannten deckenbündigen Einbau ist
ein Leuchtenverschluß der vorgenannten Art somit nicht geeignet.
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Es sind außerdem Federverschlüsse für Leuchten mit Kunststoffwnnnen
bekannt, bei denen die Haltefedern mit einer Schrägfräche den Wannenrand gegen eine
Dichtung am Gehäuse drücken, ohne daß dabei eine Anlage der Wanne am Gehätise zustande
kommt. Bei einem Verschluß der vorgenannten Art erfassen die Haltefedern im Verschlußzustand
den Wannen-
rand an einer Schrägfläche und drücken die nach außen abgewinkelte
Fortsetzung des Wannenrandes an die darüberliegende Dichtung am Gehäuse. Für das
Auflaufen sind neben den Haltefedern zusätzliche Führungsfedern vorgesehen.
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Bei sämtlichen bekannten Federverschlüssen der vorgenannten Arten
ist im Verschlußzustand die Wanne an der freien Wärmeausdehnung zwar nicht mehr
gehindert, es besteht jedoch der Nachteil, daß für das Ansetzen der Wanne
an den Auflaufflächen, für das darauffolgende Eindrücken und ebenso für das Abziehen
keine äußere Führung bzw. Anschlagstellung gegeben ist. Infolgedessen besteht beim
Einsetzen die Gefahr, daß die Leuchtenwanne falsch, beispielsweise schräg, angesetzt
wird und nicht in die richtige Lage eingesetzt wird, so daß seitliche Korrekturen
erforderlich sind. Außerdem beult sich beim Eitisetzen die Leuchtenwanne unter dem
Druck der Federn aus, insbesondere wenn sie langgestreckt ist, so daß man beim Einsetzen
von außen gegendrücken muß. Im Hinblick darauf sind derartige Leuchtenverschlüsse
wiederum nicht für das deckenbündige Einsetzen geeignet. Außerdem haben die vorgenannten
bekannten Verschlüsse den Nachteil, daß der Wannenrand im Verschlußzustand nicht
in senkrechter Richtung gegen die Dichtung gepreßt wird, sondern schräg dazu. Die
Dichtung wird somit nicht nur durch senkrechte, sondern auch durch Querkräfte beansprucht.
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Durch die vorliegende Erfindung wird ein. Leuchtenverschluß gebracht,
bei dem die vorgenannten Nachteile des Standes der Technik vermieden sind.
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Die Erfindung geht aus von einer Leuchte mit einem Leuchtengehäuse
und einer Abdeckwanne aus Kunststoffglas, die durch profilierte Federn an einer
Dichtung des Gehäuses gehalten ist. Die Federn haben schräg nach oben gerichtete
Halteflächen und schräg nach innen gerichtete Auflaufflächen darunter. Das Kennzeichen
der Erfindung ist darin zu sehen, daß die schrägen Halteflächen der profilierten
Federn in der Verschlußstellung an entsprechenden schrägen Haltellächen des Wannenrandes
liegen und diesen unmittelbar gegen einen Dichtungsstreifen drücken, der an einem
entsprechenden schräggerichteten Gehäusedichtungsteil befestigt ist, und daß die
Wanne einen nach oben gerichteten Wannenführungsteil aufweist, -an dem sie beim
Ansetzen, Eindrücken und Abziehen durch einen nach innen vorstehenden Gehäuseführungsteil
gehalten bzw. ohne Ausbeulen geführt ist.
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Gemäß der weiteren Ausbildung der Erfindung sind für das Auflaufen
der Wanne, von außen her schräge Führungsflächen am Gehäuserand und/oder
am
Wannenrand vorgesehen. Die Federn sind bei nicht eingesetzter Wanne am einspringenden
Teil des Gehäuses abgestützt.
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Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher beschrieben.
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Abb. 1 bis 3 zeigen in verschiedenen Stellungen während
des Einsetzeiis der Wanne eine erste Ausführungsform der Erlmdung;
A b b. 4 und 5 zeigen weitere Ausführungsbeispiele. Zunächst wird
auf das Ausführungsbeispiel nach Ab b. 1 bis 3 Bezug genommen.
1 ist die lotrechte Seitenwand des aus Metall bestehenden Leuchtengehäuses.
Mit 2 ist die aus Kunststoffglas bestehende Leuchtenwanne bezeichnet.
3 ist die abgesenkte Gebäudedecke. In einer öffnung dieser Decke soll die
Leuchtenwanne 2 bündig eingesetzt sein, d. h., die unteren Flächen sollen
'in einer Ebene und die Seitenflächen mit möglichst- geringem Abstand nebeneinander
liegen.
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Die Seitenwand 1 des Leuchtengehäuses springt unten bei
5 etwa schräg ein und setzt ßich in den schräg nach außen gerichteten Dichtungsteil
6 fort. Der Gehäusedichtungsteil 6 trägt die Dichtung 7. Er
liegt innerhalb der Verlängerung der Seitenwand nach unten. Am unteren Ende des
Gehäusedichtungsteils 6
schließt sich der horizontal nach innen gerichtete
Gehäuseführungsteil 8 an. Die genannten Teile 5, 6
und
8 des Gehäuserandes sind durch Blechverformung desselben gebildet.
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An der Gehäuseseitenwand sind innen die mit 12 bezeichneten Federn
als profilierte Federn, sogenannte Schenkelfedern, befestigt. Ihr Profil ist so
ausgebildet, daß der schräge Halteteil 13 gebildet wird. Nach unten setzen
sich die Federn in den schrägen Auflaufteil 14 fort.
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Die aus Kunststoffglas bestehende Leuchtenwanne 2 besitzt die Seitenwände
4, die in der Verlängerung der Gehäuseseitenwände 1 liegen. Die Seitenwände
springen bei 9 etwas ein und setzen sich parallel zu den Seitenwänden 4 fort.
Dieser Teil des Wannenrandes bildet außen den sogenannten Wannenführungsteil
10. Der Wannen and endigt oben in einen schrägen Abschnitt, der außen
den schrägen Auflaufteil 15 und innen den schrägen Halteteil 16
bildet.
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Die Ansatzstellung der Leuchtenwanne geht aus Abb. 1 hervor.
Diese Stellung ist dadurch fixiert, daß der Auflaufteil15 des Wannenrandes am Gehäuseführungsteil
8 liegt und die rechte obere Kante des Waimenrandes gegen den schrägen Auflaufteil
14 der Feder stößt. Ein Verschieben ist in dieser Stellung nicht möglich. Die Voraussetzungen
für das richtige Einsetzen sind somit gegeben. Die in Abb. 1
gezeigte Ansatzstellung
ergibt sich selbsttätig d#Irch Auflaufen. Wenn die Wanne etwas zu weit außen angesetzt
wird, dann läuft der Wannenrand auf der Fläche 15 in die Ansatzstellung,
wenn er etwas zu weit innen angesetzt -wird, auf der Fläche 14 an den Haltefedern.
Es ergibt sich in jedem Fall die richtige Ansatzstellung ohne seitliche Korrektur.
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Die Wanne wird aus der Stellung nach Ab b. 1
durch Druck von
unten her in den Verschlußzustand gebracht. Dabei wird der Wannenführungsteil
10
durch den Gehäuseführungsteil 8 geführt. Die obere Kante des Wannenrandes
drückt die Feder 12 an der Auflauffläche 14 nach innen (A b b. 2). Ein Ausbeulen
der Wanne erfolgt nicht, weil der Gehäuseführungsteil 8 den Wannenrand'nach
außen abstützt. Beim weiteren Eindrücken erfaßt der Halteteil 13 der Feder
den schrägen Halteteil 16 des Wannenrandes und drückt ihn unmittelbar gegen
den Dichtungsstreifen 7. Das Anpressen erfolgt in gleicher Höhe und in senkrechter
Richtung. Das Herausnehmen der Wanne erfolgt durch Abziehen nach unten, wobei
man Saugnäpfe ansetzen kann. Der gegebene Vorgang vollzieht sich in umgekehrter
Reihenfolge. Die Federn werden durch die Halteflächen 16 des Wannenrandes
an den Federflächen 13 nach innen gedrückt, bis die Wanne freigegeben ist.
Die Freigabe vollzieht sich wiederum ohne Ausbeulen und ohne die Notwendigkeit,
die Seitenwände von außen her nach innen zu. drücken.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Ab b.4 ist die Wanne am Rand
außen bei 17 bis an das Ende gerade hochgeführt. An der Innenseite sind im
Bereich der Federn Nocken mit Schrägflächen 18 als Halteflächen vorgesehen.
Unten ist dabei der Gehäuserand in Gestalt einer Auflauffläche 19 fortgesetzt.
Als Gehäuseführungsteil dient die mit 20 bezeichnete Umbiegung. Die Funktion des
Verschlusses nach Abb. 4 ist die gleiche wie die nach den bereits beschriebenen
Ausführungsbeispiel.en.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Ab b. 5 ist der Gehäuserand
unten wiederum mit einer Auflauf:fläche 19 versehen. Zusätzlich ist auch
am W2nnen and oben eine mit 15 bezeichnete Auflauffläche vorhanden.
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Im folgenden werden nochmals die Vorteile des Erlmdungsgegenstandes
gegenüber dem Stand der Technik zusammengefaßt.
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Durch Führungsflächen wird die Wanne beim Ansetzen selbsttätig sowohl
von innen als auch von außen in die Ansatzstellung geführt. Die Ansatzstellung ist
durch Anschläge festgelegt. Damit sind die Voraussetzungen für ein sicheres Einführen
gegeben.
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Beim Einführen unter Druck wird der Wannenrand gerade geführt, ohne
daß er sich ausbeulen kann. Druck von unten her genügt. Es ist keine seitliche Korrektur
oder Gegendruck erforderlich.
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In der Verschlußstellung wird der Wannenrand direkt und senkrecht
zur Dichtungsfläche angedrückt. Der Andruck erfolgt nur gegenüber der Dichtung und
nicht gegenüber dem Gehäuse, so daß das Gehäuse nicht als Widerlager in Erscheinung
tritt. Dadurch ist die Möglichkeit der freien Ausdehnung der Wanne bei Erwärmung
gegeben.
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Beim Abziehen der Wanne weicht die Feder selbsttätig aus. Es ergibt
sich wiederum kein Ausbeulen. Es besteht keine Notwendigkeit eines Druckes von der
Seite her. Für das Abziehen der Wanne genügt allein Zug nach unten.
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Die für den Verschluß benötigten Flächen am Gehäuserand, Wannenrand
und an den Federn sind allein durch Profilierung gebildet. Außer den Federn selbst,
die einfache Schenkelfedern sind, werden keine zusätzlichen Teile benötigt.