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Leuchte mit einer Abdeckwanne
Bekannt sind Leuchten mit einem Leuchtengehäuse aus Metall und einer darin eingesetzten, vorzugs- weise aus Kunststoffglas bestehenden Abdeckwanne, welche an ihrem eingezogenen Rand durch mehrere am Gehäuse angebrachteRollen gehalten sind, die jeweils unter dem Einfluss einer Federstehend eine schräg nach oben gerichtete Haltekraft auf den Wannenrand ausüben und ihn an der am Gehäuse ange- brachten Dichtung halten. Bei Leuchten dieser Gattung setzt beim Einsetzen der Wanne die innere obere
Kante des Wannenrandes an der dem Leuchtinneren abgewendeten Hälfte der Rolle an. Beim Eindrücken verschiebt sich die Rolle entgegen der Federkraft bis zum Überlaufen eines Totpunktes.
Bei dieser bekann- ten Leuchte verläuft der Wannenrand zunächst horizontal nach innen und endigt in einem rechtwinkelig dazu nach oben gehenden Stück, Die innere Kante des Endstückes setzt bei Beginn des Einsetzvorganges der Wanne an einem Punkt der Oberfläche der voll ausgebildeten Rolle auf, der gerade eben an der aussenseitigen Rollenhälfte liegt. Beim Eindrücken der Wanne muss bei dieser Anordnung eine verhältnismässig hohe Kraft aufgewandt werden, da im Verhältnis zu der eindrückenden Kraft die die Rolle nach innen drückende Horizontalkomponente gering ist. Bei der bekannten Leuchte sind keine Vorkehrungen getroffen, um ein Ausbeulen des Wannenrandes zu verhindern, was insbesondere bei langgestreckten Leuchtenwannen zu befürchten ist.
Im eingesetzten Zustand hält die Rolle durch ihre Federkraft die Wanne an dem konkaven Übergang von dem lotrechten in den horizontalen Wannenrandteil.
Der Erfindung ist die Aufgabe zugrunde gelegt, bei Leuchten mit Verschlüssen der vorgenannten Art bessere Bedingungen für das Eindrücken der Leuchtenwanne zu schaffen, das Ansetzen des Wannenrandes zu erleichtern und zugleich für eine grössere Sicherheit der Haltestellung zu sorgen.
Ihrer Art nach ist die Erfindung eine Leuchte mit einem Leuchtengehäuse aus Metall und einer darin eingesetzten, vorzugsweise aus Kunststoffglas bestehenden Abdeckwanne, welche an ihrem eingezogenen Rand durch mehrere am Gehäuse angebrachte Rollen gehalten ist, die jeweils unter dem Einfluss einer Feder stehend eine schräg nach oben gerichtete Haltekraft auf den Wannenrand ausüben und ihn an der am Gehäuse angebrachten Dichtung halten, wobei während des Ansetzens der Wanne die innere obere Kante des Wannenrandes an der dem Leuchteninnern abgewandten Hälfte der Rolle ansetzt und die Rolle beim Eindrücken der Wanne entgegen der Federkraft bis zum Überlaufen eines Totpunktes nach innen nachgibt.
Das erfindungsgemässe Kennzeichen besteht darin, dass gezahnte Rollen verwendet sind und der Wannenrand innenseitig eine beim Ansetzen in eine Zahnlücke greifende Kante aufweist.
Durch die Anordnung einer Zahnung am Umfang der Rolle und einer Kante am Wannenrand, die in eine Zahnlücke eingreifen kann, ergibt sich die Möglichkeit, den Wannenrand vor dem Eindrücken höher anzusetzen als es bei einer vollen Rolle der Fall wäre. Es entsteht dadurch eine vorteilhafte Ausgangsposition für den folgendenEindrückvorgang. Mit Sicherheit kann man dabei annehmen, dass der Wannenrand aussenseitig an dem Teil des Leuchtengehäuses liegt, der beim weiteren Eindrücken die Führung übernimmt und ein Ausbeulen verhindert. Durch das Eingreifen des Wannenrandes in eine Zahnlücke wird die Richtung der von der Ansatzstelle auf die Rollenlagerung gerichteten Kraft flacher als bei einer vollen Rolle, so dass sich eine grössere Horizontalkomponente ergibt.
Nach derweiterenErfindung wird vorgeschlagen, dass der auslaufende Wannenrand in an sich bekannter
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Weise innen und/oder aussen eine schräg nach innen gerichtete Flanke aufweist. Durch die Schrägflanke an der Innenseite ergibt sich eine spitzwinkelige Kante, die besonders geeignet zum Eingreifen in eine
Zahnlücke ist. Durch die Schrägflanke aussen entsteht eine am Führungsteil des Leuchtengehäuses auflau- fende Fläche, welche die Zentrierung begünstigt.
Ein weiterer erfindungsgemässer Vorschlag besteht darin, die Rollen als paarweise gezahnte Räder auf einer gemeinsamen Achse anzuordnen. Als gezahnte Räder können die Rollen infolge der paarweisen Anordnung einfach gestanzte Blechteile sein. Wenn man dagegen Rollen von einer grösseren Länge benutzt, müsste die Zahnung durch einen Fräsvorgang in einer kostspieligeren Weise zustande gebracht werden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen Fig. l und Fig. 2 je einen lotrechten Schnitt durch den Verschluss einer erfindungsgemässen Leuchte, wobei einmal der Wan- nenrand angesetzt und das andere Mal im Haltezustand gezeigt ist. Fig. 3 stellt eine Untersicht des Verschlusses dar.
Die Rädchen 30 sind derart gezahnt, dass die obere innere Kante 40 der schrägen Flanke 20 des Wannenrandes jeweils beim Ansetzen in eine Zahnlücke greift. Dadurch rückt der Wannenrand noch vor dem Eindrückvorgang so hoch, dass die äussere Fläche 20a der schrägen Flanke 20 des Wannenrandes an dem horizontalen Führungsteil 41 des Leuchtengehäuses liegt und beim Eindrückvorgang, also unter der Wirkung einer Federkraft, nicht mehr ausbeulen kann. Zugleich liegt der Ansatzpunkt der spitzwinkeligen Kante 40 des Wannenrandes, die in eine Zahnlücke eingreift, so hoch, dass beim Einsetzen der vertikalen Eindruckkraft eine ausreichende Horizontalkomponente entsteht, welche ein Ausweichen des Zahnrädchens 30 entgegen einer Federkraft zur Folge hat.
Die beiden gezahntenRäder 30 sitzen an einem T-Stück 32 mit einem Steg 32a und einem quer dazu liegenden Flansch 32b. Der Flansch ist an seinen beiden Enden durch die Achsen 31 verlängert, welche die Räder 30 tragen und in die LangIöcher 34 an den beiden Schenkeln 33 des Lagerbockes gehalten sind.
Der Steg des T-Stückes greift durch eine Durchbrechung 37 einer quer zum Steg angeordneten vorstehenden Lasche 36 des Lagerbockes. Den Steg 32a des T-Stückes umgibt eine Schraubenfeder 35. Sie findet ihr Widerlager einerseits am Flansch 32 des T-Stückes, anderseits an der vorstehenden Lasche 36 des Bockes. Ihre Aufgabe ist es, den erforderlichen Anpressdruck für die gezahnten Räder 30 aufrecht zu erhalten.
Bei der Montage bzw. Demontage des T-Stückes kann die Schraubenfeder 35 vom Stegende her gespannt und durch Einstecken eines Dornes in die Bohrung 39 festgehalten werden. Sodann kann man das T-Stück so weit verschieben, bis die Achsen 31 des Flansches von den einseitig offenen Langlöchern 34 freikommen. Auf diese Weise ist einfache und rasche Montage bzw. Demontage möglich.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Leuchte mit einem Leuchtengehäuse aus Metall und einer darin eingesetzten, vorzugsweise aus Kunststoffglas bestehenden Abdeckwanne, welche an ihrem eingezogenen Rand durch mehrere am Leuchtengehäuse angebrachte Rollen gehalten ist, die jeweils unter dem Einfluss einer Feder stehend eine schräg nach oben gerichtete Haltekraft auf den Wannenrand ausüben und ihn an der am Gehäuse angebrachten Dichtung halten, wobei beim Einsetzen der Wanne die innere obere Kante des Wannenrandes an der dem Leuchteninnern abgewandten Hälfte der Rolle ansetzt und die Rolle beim Andrücken entgegen der Federkraft bis zum Überlaufen eines Totpunktes nach innen nachgibt, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (30) gezahnt sind, und dass der Wannenrand in an sich bekannter Weise innenseitig eine Kante (40) hat, die beim Ansetzen in eine Zahnlücke greift.