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Kokslöscheinrichtung Die Erfindung bezieht sich auf eine Kokslöscheinrichtung
mit einem den Löschwagen aufnehmenden Löschraum und einem mittig darüber angeordneten
Abzugschlot sowie Teilung der Löschwasserdämpfe durch Einbauten im Löschraum in
mindestens zwei sich vor dem Abzugschlot vereinigende Teilströme.
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Es ist bekannt, den Abzugschlot einer Kokslöscheinrichtung seitlich
des Löschwagens anzuordnen und mit einem unteren Abzug für ausgeschiedene Feststoffe
und Flüssigkeit zu versehen. Der durch den Abziegschlot abziehende Löschwasserdampf
wird dabei durch Sprühdüsen besprüht, wobei die Sprühflüssigkeit mit dem Kondensat
und den mitgerissenen Feststoifep :n den unteren Abzug gelangen, aus dem der gebildete
Schlamm mittels einer Abzugleitung abgezogen wird.
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Mit dieser bekannten Kokslöscheinrichtung ist jedoch nur eine unvollkommene
Abscheidung der beim Löschvorgang von dem unter hohem Druck sich entwickelnden Wasserdampf
mitgerissenen Feststoffe möglich. Für eine weitgehende Abscheidung der Feststoffe
durch Besprühen mit Wasser ist eine große Wassermenge erforderlich. Dadurch wird
jedoch der Widerstand so groß, daß die Zugwirkung im Abzugschlot mehr oder weniger
aufgehoben wird, so daß der Wasserdampf unten aus den Einfahröffnungen der Kokslöscheinrichtung
austritt.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten Löscheinrichtung ist die platzraubende
Bauweise, die durch das Nebeneinanderliegen der Löscheinrichtung und des Abzugschlotes
bedingt ist.
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Es ist weiterhin bekannt, den Unterteil des Abzugschlotes einer Kokslöscheinrichtung
oben mit einer Drallvorrichtung zu versehen, durch die der beim Löschen entstehende
Wasserdampf eine drallförmige Bewegung erhält, um die Feststoffe an die Wandung
des Oberteiles des Abzugschlotes zu schleudern. Unterhalb des oberen Teils des Abzugschlotes
ist dabei eine einen fächerförmigen Schleier erzeugende Sprühdüse und oben ein auf
die Wandung gerichteter Sprühdüsensatz angeordnet. Die abfließende Flüssigkeit wird
dann von einer zwischen Ober- und Unterteil des Abzugschlotes angeordneten ringförmigen
Auffangrinne aufgefangen.
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Auch diese bekannte Einrichtung weist, insbesondere durch die Drallvorrichtung,
große Widerstände auf, durch die die Gefahr eines Heraustretens der Löschwasserdämpfe
aus dem unteren Teil der Löscheinrichtung besteht. Ferner können sich die Schlitze
der Drallvorrichtung durch die von dem Wasserdampf mitgerissenen Feststoffe leicht
verlegen. Ferner ist eine Kokslöscheinrichtung bekannt, bei der der Raum oberhalb
der Löschwasserzuführung mit einer seitlichen Auffangtasche für abgeschiedene F
eststoffe versehen ist. Oberhalb dieser Auffangtasche ist der zylindrisch ausgebildete
Abzugschlot angeo_dnet, in den der Löschwasserdampf tangential eingeleitet wird
und in dem die Abscheidung der Feststoffe erfolgt.
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Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Abscheidewirkung bei dieser bekannten
Einrichtung nur gering ist, da der Querschnitt an der Eintrittsstelle des Wasserdampfes
in den Abzugschlot zur Vermeidung eines Dampfrückstaues eine solche Größe haben
muß, daß infolge der niedrigen Dampfgeschwindigkeit sich kein die Abscheidung begünstigendes
Vakuum oberhalb der Auffangtasche bildet. Ferner bewirkt die Ablennung des Dampfes,
daß ein Teil der im wesentlichen aus Asche bestehenden Feststoffe in den Löschwagen
fällt.
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Schließlich ist noch eine Kokslöscheinrichtung bekannt, die im Löschraum
nicht als Auffangtaschen dienende Einbauten mit einem größeren Querschnitt als der
Abzugschlot aufweist. Die Wände dieser Einbauten sind an zwei gegenüberliegenden
Seiten so weit heruntergezogen, daß Längsschlitze für den Austritt des den Löschraum
unter Druck füllenden Wasserdampfes gebildet werden. Die Ein- und Ausfahröffnungen
des Löschraumes müssen daher während des Löschvorganges dicht abgeschlossen werden.
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Die Erfindung besteht nun darin, in dem vom Löschraum zum Abzugschlot
sich verjüngenden Raum eine an sich bekannte Auffangtasche mit einem größeren Öffnungsquerschnitt
als der Abzugschlot anzuordnen.
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Der dadurch seitlich der Auffangtasche gebildete freie Raum für die
aufsteigenden Löschdämpfe kann an zwei gegenüberliegenden oder auch an sämtlichen
Seiten
der Auffangtasche gebildet werden. Durch die hohe Energie des beim Löschvorgang
sich bildenden Wasserdampfes, der ohne wesentlichen Druckverlust in Einzelströme
unterteilt an der Auffangtasche vorbeiströmt, wird ein Vakuum in der Auffangtasche
erzeugt, wodurch die ausgeschiedenen Feststoffe in die Auffangtasche angesaugt werden.
Die Wasserdampfströme prallen in dem oberen verengten Teil zusammen und verwirbeln,
so daß die Feststoffe an die sich bildenden größeren Dampfbläschen gebunden werden
und eine praktisch vollständige Abscheidung erfolgt.
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Die Erfindung besteht ferner darin, daß an den Auslauf der Auffangtasche
eine seitlich bis unterhalb des Löschwagens geführte Abzugleitung mit im unteren
Teil bei gefüllter Leitung sich öffnender Klappe angeschlossen ist.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht.
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F i g. 1 zeigt eine gemäß der Erfindung ausgebildete Löschwassereinrichtung
in senkrechtem Längsschnitt; F i g. 2 ist ein senkrechter Querschnitt nach Linie
II-11 der F i g.1.
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Die Kokslöscheinrichtung besteht im wesentlichen aus einem Löschraum
1 und einem Abzugschlot 2, der mit dem Löschraum 1 durch einen nach oben verjüngten
Teil 3 verbunden ist. Oberhalb eines durch die Einfahröffnung 4,5 einzufahrenden
Löschwagens 6 ist im Löschraum 1 eine Löschwasserberieselungseinrichtung 7 angeordnet,
durch die der mit dem Löschwagen eingefahrene glühende Koks mit Wasser abgebraust
wird.
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Oberhalb der Berieselungseinrichtung 7 ist eine nach oben erweiterte
Auffangtasche 8 angeordnet, die in den nach oben verjüngten Teil 3 der Löscheinrichtung
eingebaut ist. Die Auffangtasche 8 ist in dem Ausführungsbeispiel in den Stirnwänden
9 des verjüngten Teiles 3 der Löscheinrichtung mit diesen verbunden, während zwischen
den stärker verjüngten Wänden 10 und der Auffangtasche 8 beiderseits ein freier
Raum 11 für den aufsteigenden Löschdampf gebildet wird. Es kann auch zweckmäßig
sein, die Auffangtasche durch eine Verstrebung mit dem Teil 3 zu verbinden und dadurch
einen allseitigen Durchgang für den Löschdampf zu schaffen.
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Der obere Teil der Auffangtasche 8 hat einen größeren lichten Querschnitt
als der Querschnitt des darüberliegenden Abzugschlotes 2. Unten ist die Auffangtasche
8 mit einem Auslauf 12 versehen, an den eine bis in eine Auffangrinne
14 reichende Abzugleitung 13 angeschlossen ist.
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Die Abzugleitung 13 ist unten von einer gewichtsbelasteten Klappe
15 abgeschlossen, wobei das Gewicht so eingestellt ist, daß sich die Klappe bei
gefüllter Leitung öffnet und bei entleerter Leitung schließt. Im oberen Teil des
Abzugschlotes 2 sind Löschwasserdüsen 16 auf den Querschnitt verteilt angeordnet,
durch die ein Sprühschleier, über den Querschnitt verteilt, aufrechterhalten wird.
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Beim Löschvorgang strömen die Wasserdämpfe mit den mitgerissenen Feststoffen
mit hoher Energie durch den freien Raum 11 und prallen oberhalb der Auffangtasche
8 unter Verwirbelung aufeinander. Durch die dabei entstehende Saugwirkung der Auffangtasche
werden die Feststoffteilchen aus den aufgeteilten Wasserdampfströmen mit den abfallenden
Flüssigkeitströpfchen in die Auffangtasche 8 abgezogen.
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Die noch nicht ausgeschiedenen Feststoffe werden dann von den Sprühdüsen
16 im oberen Teil des Abzugschlotes erfaßt und gelangen mit der Sprühflüssigkeit
und dem Kondensat in die Auffangtasche 8, aus der sie durch die Leitung 13 abgezogen
werden.