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Haltekörper für einen Typenträger Die Erfindung betrifft einen Haltekörper
für einen Typenträger.
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Für das Befestigen von Typenträgern sind mehrere Haltekonstruktionen
bekanntgeworden. Allen gemeinsam ist die Anordnung von Rippen an den Typenträgern,
die in vielen Fällen einen Fuß aufweisen, der einen im wesentlichen kreisförmigen
Querschnitt hat. Bei Einstecken eines solchen Typenträgers in die Schlitze zwischen
den Halteteilen hintergreift dann dieser Fuß die beiden benachbarten, den Schlitz
bildenden Halteteile.
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Bei einer dieser bekannten Konstruktionen werden Halteringe auf eine
Welle aufgesteckt, die alle am inneren, im wesentlichen zylindrischen Ringteil aneinanderstoßen
und mit ihren äußeren Ringteilen jeweils zwischen zwei Ringen Ringnuten bilden,
die sich radial nach innen zu erweitern. Die Befestigung geschieht in der Weise,
daß während des Aufsetzens der Halteringe auf die Welle, wenn also noch genügender
Abstand zwischen den Halteringen vorhanden ist, die Rippen der Typenkörper eingesteckt
und dann die Flalteringe axial zusammengespannt werden. Zum Auswechseln der Typenträger
müssen hier jedesmal die Verspannung gelöst und die Halteringe axial ausemandergezogen
werden. Wenn ferner die Rippen der Typenträger durch häufiges Verspannen verformt
und damit kleiner werden, ist eine sichere Halterung nicht mehr ohne weiteres gegeben,
da die Halteringe nur bis zum gegenseitigen Anschlag gegeneinander zusammengespannt
werden können. Um dies zu vermeiden, ist in einem Fall bei dieser bekannten Konstruktion
vorgesehen, daß die Rippen so breit sind, daß beim Zusammenspannen die inneren,
zylindrischen Ringteile nicht mehr aneinanderstoßen, sondern zwischen ihnen ein
Spalt vorhanden ist. Bei dieser bekannten Konstruktion entsprechen sich ferner die
Querschnitte der Schlitze und der Rippen genau, so daß die Rippen, d. h. also deren
Düse, nach dem Einstecken auf dem Schlitzgrund aufsitzen. Um nun die Typen in den
richtigen radialen. Abstand von der Wellenachse zu bringen, müssen sehr enge Toleranzen
eingehalten werden, was bei der üblichen Fertigung auf Schwierigkeiten stößt.
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Zum Teil sind die eben erwähnten Nachteile. bei einer anderen bekannten
Konstruktion vermieden worden, bei der die Schlitze zwischen festen, rippenartigen
Halteelementen des Haltekörpers gebildet sind,. so daß also diese Haltekörper nicht
gegeneinander verstellt werden können. Um die Rippen der Typenträger in die Schlitze
einstecken zu können, müssen diese Rippen elastisch nachgiebig sein. Auch hier ist
jedoch der Nachteil vorhanden, daß alle Teile reit sehr engen Toleranzen hergestellt
werden müssen, da die Rippenform der Typenträger der Form der Schlitze genau entspricht.
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Diese Nachteile werden bei Haltekörpern für einen Typenträger aus
elastischem Material mit einer Mehrzahl von parallelen Halteelementen, die voneinander
durch einen Schlitz oder mehrere Schlitze -etrennt sind, in welchen oder welche
eine Rippe oder mehrere Rippen des Typenträgers eindringen, an deren Ende sich jeweils
ein zwei benachbarte HalteeIemente hintergreifender Fuß mit im wesentlichen kreisförmigem
Querschnitt befindet, gemäß der Erfindung dadurch vermieden, daß die Halteelemente
durch kreisförmigen Querschnitt aufweisende, die Rippen des Typenträgers zwischen
sich einschließende Stangen gebildet sind, deren Enden in gleichen Abständen voneinander
uriverstellbar ain Haltekörper befestigt sind. Da: hier also die Halteelemente Stangen
sind, können die Füße der Rippen der Typenträger frei über diese Stangen hinausragen,
so daß in Einsteckrichtung die genaue Lage- der Typenträger dadurch gesichert und
festgelegt ist, daß diese Typenträger mit einer entsprechenden. Aufsitzstelle auf
den Stangen aufsitzen.
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In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 eine schaubildliche Teilansicht der Grundform eines erfindungsgemäßen
Haltekörpers, an dessen Stangen zwei aus Gummi bestehende Typenträger abnehmbar
befestigt sind, F i g. 2 eine schaubildliche Ansicht eines Typenträgers,
F
i g. 3 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Halters, der als Druck- oder Markierungszylinder ausgebildet ist und an dem eine
Anzahl von Typenträgern abnehmbar befestigt sind, F i g. 4 einen Teilschnitt nach
Linie 4-4 der F i g. 3, F i g. 5 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Druckzylinders,
der einen Teil einer handbetätigten Markierungsvorrichtung bildet, F i g. 6 eine
schaubildliche Teilansicht eines halbzylindrischen Halters gemäß der Erfindung.,
F i g. 7 eine schaubildliche Ansicht eines der segmentartigen und mit einem Griffstück
versehenen Halter gemäß der Erfindung.
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In F i g. 1 ist mit 10 ein Halter oder Bett bezeichnet, das ein langgestrecktes
Befestigungsstück 11
darstellt, das eine Vielzahl von im gleichen Abstand
angeordneten Löchern 12 aufweist. In diesen ist jeweils mit einem Ende eine Anzahl
von starren, parallelen Stangen 13 befestigt. Das Befestigungsstück 11 und die Stangen
13 können aus einem geeigneten metallischen oder auch synthetischen Material bestehen.
Die anderen Enden der Stangen 13 sind in Bohrungen eines nicht dargestellten, dem
Teil 11 entsprechenden Befestigungsstückes gehalten. Zwischen den Stangen 13 ist
eine Vielzahl von länglichen, parallelen Schlitzen oder Durchgängen 14 gebildet,
durch die die Halteglieder 17 der federnden Typenträger 15 und 16 hindurchgedrückt
werden müssen, worauf sie sich wieder ausdehnen und dadurch in ihrer Lage festgehalten
werden. Der Durchmesser der Stangen 13 ist vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise,
größer als die Breite der Schlitze 14. Die Typenträger 15 und 16 haben ebene Oberflächen
18 bzw. 19, aus denen die betreffenden Zeichen 20 bzw. 21 herausragen, deren äußere
Flächen 22 bzw. 23 mit einer Schicht einer Druckfarbe versehen werden, worauf dann
diese Zeichen gegen die Oberfläche eines Gegenstandes, beispielsweise eines Zettels;
eines Paketes, eines Bogen Papiers, eines Kartons od. dgl., aufgedrückt werden.
Es sei darauf hingewiesen, daß die Flächen 22, 23 der betreffenden Zeichen
20, 21
sich über die Endfläche 24 des Befestigungsstückes 11 und des anderen
nicht dargestellten Befestigungsstückes hinaus erstrecken.
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In F i g. 2 ist ein federnder Typenträger 25 dargestellt. Seine Halteglieder
17 haben einen kreisförmigen Querschnitt und sind mit einem flachen Trägerkörper
26 durch Rippen 27 verbunden, die durch zwei konkave Flächen 28, 29 begrenzt sind,
deren Radien oder Kurvenform den Radien der Stangen 13 entsprechen können. Benachbarte
konkave Oberflächen 28, 29 bilden zwischen sich langgestreckte Kanäle 30, in denen
die Stangen 13 ruhen, wenn die Halteglieder 17 durch die Schlitze 14 zwischen benachbarten
Stangen 13 eingepreßt werden. Die Krümmung der Halteglieder 17 kann ebenfalls den
Radien der Stangen 13 entsprechen. Um einen Typenträger in der richtigen
Weise festzuhalten, ist es natürlich zweckmäßig, wenn der kürzeste Abstand zwischen
zwei benachbarten Stangen 13 kleiner als die Durchmesser der Halteglieder ist.
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Der wichtigste Vorteil der in F i g.1 dargestellten Baueinheit besteht
darin, daß die Haltekraft der starren Stangen 13 erheblich größer ist als die Haltekraft
von federnden Haltegliedern, die einen Teil eines Gummibettes bilden, da die Stangen
während des Einsteckens oder Entfernens der nachgiebigen Halteglieder 17 eines Typenträgers
nicht nachgeben und so die starren Stangen eine größere Formveränderung der Glieder
17 hervorrufen, so daß also eine größere Kraft beim Einstecken eines Typenträgers
in den Halter 10 oder beim Entnehmen eines solchen aus dem Halter ausgeübt werden
muß.
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In dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 3 und 4 ist der Halter 110
als Druckzylinder mit einer Anzahl von in gleichmäßigem Abstand angeordneten Stangen
113 ausgebildet, die den Umfang oder den Mantel des Zylinders bilden. Die Enden
der Stangen 113 sind in einem Paar von im Abstand angeordneten, als Befestigungsstücke
dienenden Scheiben 111a, 1l1 b angeordnet, die jeweils an ihrer Außenseite durch
kreisförmige Platten 131a, 131b abgedeckt sind. Die Teile 111a, 131a
bzw. 111b, 131b sind miteinander durch Schrauben 132 verbunden. Der
ganze Zylinder 110 ist konzentrisch zu einer Welle 133 angeordnet und kann sich
entweder um diese Welle oder mit dieser Welle drehen.
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Die Stangen 113 wirken nun mit Haltegliedern 117a von federnden Typenträgern
134, 135, 136 zusammen und ferner mit einem einzelnen Halteglied 117b eines vierten
Typenträgers 137. Die Zeichen, die auf den Typenträgern 134 bis 137 angebracht sind,
können dazu dienen, Aufdrucke auf einem Zettel, einem Paket, einem Papierblatt od.
dgl. hervorzurufen. Die Halteglieder 117a der Typenträger 134 bis 136 sind rechtwinklig
zu den Zeichenreihen angeordnet, während das einzelne Halteglied 117b
des
Typenträgers 137 parallel zu der Zeichenreihe seiner äußeren Fläche ist. Damit kann
der Zylinder 110 zum Aufdrucken von Zeichen verwendet werden, die in Reihen angeordnet
sind, die entweder parallel oder rechtwinklig zur Achse der Drehung sind.
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Die Umfangszonen der Scheiben 111 a, 111 b sind vorzugsweise
mit einer Lage aus federndem Material, wie beispielsweise Gummi oder einem synthetischen
Kunststoff, versehen. Hierdurch wird ein gleichmäßiger Eindruck der Typenträger
134 bis 137 auch dann gewährleistet, wenn die äußeren Druckflächen der von ihnen
getragenen Zeichen nach einem längeren Gebrauch abgenutzt werden sollten. Ferner
verhüten die federnden, an den Umfängen der Scheiben 111 a,111 b angebrachten, federnden
Lagen einen Schlupf des Zylinders 110 im Gebrauch.
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Ein sehr wichtiger Vorteil des Zylinders 110
gegenüber einer
üblichen, zur Zeit in der Druckindustrie verwendeten Vorrichtung, bei der ein Gummistück
mit Haltegliedern entsprechend den Teilen 117a, 117b der Typenträger
134 bis 137 durch Kleben oder sonstwie am Mantel eines Zylinders befestigt ist und
bei der die Halteglieder parallel zur Zylinderdrehachse sind, besteht darin, daß
die Breite der Schlitze 114 zwischen benachbarten, starren Stangen 113 die gleiche
sein kann, und zwar ohne Rücksicht auf den Durchmesser des Zylinders 110. Wenn jedoch
ein Gummibett mit federnden Haltegliedern entsprechend den Teilen 117a,
117b
zu einem Zylinder aufgerollt wird, ändern sich die Abstände zwischen
benachbarten Haltegliedern mit der Änderung des Zylinderdurchmessers. Damit kann
ein Gummibett höchstenfalls nur dann auf dem Mantel eines Zylinders angebracht werden,
wenn dieser einen vorbestimmten Durchmesser aufweist.
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In dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 5 ist die Markierungsrolle
110 in einer handbetätigten Markierungs- oder Druckvorrichtung 138 angeordnet. Die
Welle
133 des Zylinders 110 hat zwei Verlängerungen 139a, 139b von kleinerem
Durchmesser, die ihrerseits drehbar in den betreffenden Armen 141 a, 141
b
eines zweiarmigen Bügels 140 angeordnet sind. Das Mittelstück 141 c des
Bügels 140 ist mit einem Griffstück 142 verbunden. Die Stangen 113 des Zylinders
110 tragen fünf federnde Typenträger 143 bis 147, die nacheinander in Berührung
mit der zu bedruckenden Fläche 148 und außerdem mit dem Mantel einer Farbrolle 149
gebracht werden, deren Welle 150 drehbar in länglichen geschlossenen Schlitzen
151 a, 151 b der betreffenden Arme 141 a bzw. 141 b
des Bügels
140 angeordnet ist. Die Enden der Welle 50 sind mit den Wellenverlängerungen 139
a, 139 b
des Zylinders 110 durch Schraubenfedern 152 a,152 b
verbunden.
Die oberen Enden der langen Schlitze 151a, 151b sind vorzugsweise hakenartig
oder in entsprechender Form ausgebildet, um so einen Sitz für die Enden der Welle
150 zu bilden, wenn die Farbrolle 149 vom Zylinder 110 entgegen der Kraft der ständig
wirkenden Federn 152a, 152b beispielsweise dann wegbewegt wird, wenn ein
neuer Druckfarbenvorrat auf den Mantel aufgebracht wird oder wenn die Druckvorrichtung
138 nicht in Tätigkeit ist.
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Beiderseits der Farbrolle 149 ist je eine ringförmige Platte
153 a bzw. 153 b angebracht, die in Reibverbindung mit den scheibenförmigen
Teilen oder Stangenbefestigungsstücken 111 a, 111 b des Druckzylinders
110 ist. Es sei darauf hingewiesen, daß die Zeichen des Gummitypenträgers 147 gerade
in Berührung mit dem Mantel der Farbrolle 149 sind.
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Bei der Betätigung wird die Druckvorrichtung 138 in der richtigen
Lage mit Hilfe eines Griffstückes 142 gehalten, und die Scheiben 111 a, 111 b werden
entlang der Oberfläche 148 abgerollt, um die letztere in Berührung mit den Zeichen
zu bringen, die auf den Typenträgern 143 bis 147 angeordnet sind, die dann von der
Farbrolle 149 einen Druckfarbenüberzug erhalten. Die Farbrolle 149 dreht sich infolge
der Reibung zwischen den Scheiben 153 a, 153 b und den Befestigungsstücken
111 a bzw. 111 b.
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Die Reibung wird dabei durch die ständig wirkenden Federn 152a,
152b und außerdem durch die vorerwähnten Schichten eines federnden Materials
erzeugt, das vorzugsweise auf den Umfängen der Befestigungsstücke 111
a, 111 b aufgebracht ist.
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Die Ausführungsform eines Halters 210 gemäß F i g. 6 kann beispielsweise
dann verwendet werden, wenn die Aufdrucke an bestimmten, im Abstand angeordneten
Intervallen angebracht werden sollen, während der Halter ständig um die Welle 233
gedreht wird. Die letztere ist konzentrisch in der Trommel 254 aufgenommen, auf
deren Umfang ein Paar von teilringförmigen Befestigungsstücken 211 (von denen nur
eines dargestellt ist) zum Halten der starren, parallelen Stangen 213 angeordnet
ist. Die Stangen bilden einen halbzylinderförmigen Mantel um die Trommel 254, und
ihre Enden, die in den Befestigungsstücken 211 aufgenommen sind, werden vorzugsweise
durch Platten 231 abgedeckt, die mit den Befestigungsstücken 211 durch eine Anzahl
von Schrauben 232 verbunden sind. Die Stangen 213 tragen einen einzelnen federnden
Typenträger, dessen Halteglieder 217 parallel zur Zeichenreihe sind.
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In dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 7 ist ein Halter mit 310 bezeichnet,
der ein Paar von parallelen, im Abstand angeordneten segmentförmigen Befestigungsstücken
311a, 311b, eine Oberplatte 356, ein Griffstück 357 (hinter der Platte
256 in gestrichelten Linien dargestellt) und eine Vielzahl von starren, parallelen
Haltegliedern oder Stangen 313 aufweist, die in einer bogenförmigen, konvexen Ebene
angeordnet sind und deren Enden in den Befestigungsstücken 311 a bzw. 311
b gehalten sind. Die Stangen tragen dabei zwei federnde Typenträger 358 und
359. Beim Gebrauch wird das Griffstück 357 durch die Bedienungsperson erfaßt und
die ganze Vorrichtung 310 um das Griffstück geschwenkt, wodurch die auf den Typenträgern
358, 359 angebrachten Zeichen Aufdrucke auf der Oberfläche eines Behälters, eines
Blattes, eines Brettes oder irgendeines anderen Körpers hinterlassen, auf den diese
Zeichen aufgedruckt werden sollen.
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Der flache Halter 10 und die zylindrischen Halter 110, 210 können
auch mit einer Vielzahl von automatischen und halbautomatischen Druckmaschinen kombiniert
werden. Dabei halten alle diese neuartigen Halter ohne Rücksicht darauf, ob sie
beispielsweise als Handdruckvorrichtung oder als maschinenbetätigte Druck- oder
Markierungsvorrichtung verwendet werden, mit ihren Haltemitteln oder Stangen die
Halteglieder von federnden Typenträgern in der gewünschten Lage bei jeder Art und
Viskosität der Druckfarbe und jeder Winkelgeschwindigkeit fest, mit der beispielsweise
ein zylindrischer oder halbzylindrischer Halter gedreht wird. Ferner ist die Halterung
aller Halteglieder gleichmäßig, d. h., die äußersten Halteglieder der mit einem
zylindrischen oder segmentartigen Halter verbundenen Typenträger (s. F i g. 6, 7,
4) werden in der gewünschten Lage gehalten, ohne daß die äußeren Enden dieser federnden
Typenträger sich abheben können.
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Als Material für die federnden Typenträger kann Naturgummi oder ein
synthetisches Material mit federnden Eigenschaften verwendet werden. Die Stangen
und ihre Befestigungsstücke können aus irgendeinem geeigneten Metall oder steifem,
synthetischem Kunststoff hergestellt sein.