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Vorrichtung zur selbsttätigen Gewinnung von Kohle gleichzeitig durch
einen Hobel und eine Schrämmaschine Es ist bekannt, in einem Gewinnungsbetrieb vor
dem Kohlenstoß mit zwei voneinander getrennten, an einem Förderer geführten Gewinnungsmaschinen
zu arbeiten. Dabei kann die eine Gewinnungsmaschine ein Kohlenhobel, die andere
Gewinnungsmaschine eine Schrämmaschine od. dgl. sein. Schrämmaschinen werden üblicherweise
auf dem Förderer, diesen portalartig übergreifend, geführt, wobei die Fördererseitenprofile
als Führungsschienen dienen. Die Gewinnungsmaschinen unterschiedlicher Arbeitsweise
weisen unterschiedliche Arbeitsgeschwindigkeiten auf, so daß damit gerechnet werden
muß, daß sich die Maschinen gelegentlich im Verlaufe des Strebes treffen. Um zu
verhindern, daß die beiden Gewinnungsmaschinen miteinander kollidieren, war es bisher
erforderlich, durch Beobachtung der Maschinen rechtzeitig ein Anhalten beider Maschinen
sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, daß ein gefahrloses Passieren der beiden
Maschinen aneinander möglich ist. Es ist auch bekannt, die Arbeitswerkzeuge beider
Maschinen so auszubilden, daß eine Berührung der beiden Maschinen nicht möb lieh
ist.
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Dies allein genügt jedoch nicht, denn ein beispielsweise den Förderer
mit einem Schwert unterfassender Kohlenhobel ist dann nicht in der Lage, unter der
Schrämmaschine zu passieren und den Förderer sowie die Schrämmaschine anzuheben,
wenn die Schrämwerkzeuge bereits am Hangenden anliegen, da dann der Hobel die Schrämmaschinenwerkzeuge
tiefer in das Mineral hineindrücken müßte.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu finden, mit deren
Hilfe es möglich ist, gefahrlos zwei Maschinen wie beschrieben an einem Förderer
geführt arbeiten zu lassen, ohne daß Aufsichtspersonal erforderlich ist, mit dessen
Hilfe ein gegenseitiges Passieren der Maschinen ermöglicht werden müßte. Dies gilt
natürlich sowohl für den Fall, daß die beiden Gewinnungsmaschinen gleichzeitig arbeiten,
als auch für den Fall, daß eine der beiden Maschinen an irgendeiner Stelle des Strebes
stillgesetzt ist. Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, daß der Hobel
und die Schrämmaschine an beiden Enden als Magnetschalter ausgebildete, sich gegenseitig
beeinflussende Schaltorgane tragen, durch welche gegebenenfalls nach Abschaltung
oder Steuereng des Hobels auf eine geringere Marschgeschwindigkeit die Schrämmaschine
durch Absenken der Schrämwerkzeuge in eine neutrale Stellung gefahren wird, in der
.sie den Hobeldurchgang nicht mehr stört, worauf der Hobel die Schrämmaschine passiert
und die Schaltorgane an den zweiten Enden der beiden Maschinen die Schrämvorrichtung
wieder in Betriebsstellung steuern.
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Erfindungsgemäß wird bei der Annäherung der beiden Gewinnungsmaschinen
die Marschgeschwindigkeit der Schrämmaschine zweckmäßigerweise verringert oder unterbrochen,
um beim zweiten Schaltvorgang wieder auf die ursprüngliche Geschwindigk eit gesteuert
zu werden.
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Damit nun die verschiedenen Schaltfunktionen automatisch den jeweiligen
Verhältnissen angepa!St ablaufen, wird nach einem weiteren Merkmal der Erfindung
vorgeschlagen, die zu beiden Seiten jeder Maschine angeordneten Schaltorgane verschiedenpolig
auszubilden, wobei die Pole der Maschinen in gleichem Sinne angeordnet sind. Dann
nämlich wird ein Schaltvorgang stets nur bei der Annäherung u--id beim gegenseitigen
Verlassen ausgelöst.
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Der Hobel ist mit Dauermagneten, die Schrä =rmaschine dagegen mit
Elektromagneten versehen. Nach der Erfindung ist es möglich, der Schrär=-maschine
bzw. der Triebmittelleitung der Schräunmaschine Steuerleitungen für die Erregung
der Elektromagneten zuzuordnen, die mit dieser gemeinsam geführt werden.
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Die gleichen an den Gewinnungsgeräten angebrachten Magnete werden
zweckmäßig zugleich als Endschalter zum Abschalten oder Umsteuern der einen oder
anderen Gewinnungsmaschine am Strebende benutzt.
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Sind die Magnetschalteinrichtungen in einem so ausreichenden Abstand
von der jeweiligen Maschinenmitte diesen vor- und nachgeschaltet angeordnet, so
ist gegebenenfalls ein Anhalten oder eine Geschwindigkeitsverringerung der Maschinen
nicht erforderlich, da der in der Schrämmaschine angeordnete automatische, vorzugsweise
hydraulisch arbeitende Stellmechanismus verhältnismäßig schnell eine
Urstellung
der Schrzmwerkzeuge in eine neutrale Stellung bewerkstelligen kann.
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Ohne Schwierigkeiten läßt sich dies dann erreichen, wenn die Schrämmaschine
und der Kohlenlzobel in der gleichen Richtung bewegt werden. Verläuft ihre
Bewegungsrichtung jedoch entgegengesetzt, so ist die Relativgeschwindigkeit größer,
so daß gegebenenfalls ein Stillsetzer oder Verlangsamen einer oder beider Maschinen
erforderlich ist. Zweckmäßigerweise wird die Schrämmaschine stets kurzzeitig angehalten.
Dadurch wird beim Überholen durch den Hobel dieser Überholvorgang beschleunigt und
bei gegensinnigem Lauf ein so schnelles Passieren des Hobels an der Schrämmaschine
verhindert, daß gegebenenfalls die Werkzeuge nicht rechtzeitig in eine neutrale
Stellung gefahren werden können. Im übrigen ist dies auch deshalb vorteilhaft, weil
die Schrämmaschine an der Stelle wieder anfängt zu schneiden, an der die Werkzeuge
aus der Arbeitsstellung ausgeschwenkt wurden. In einem anderen Falle würde nämlich
die Schrämmaschine am unverritzten Material neu ansetzen müssen.
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Ist jedoch an Stelle einer Schrämmaschine beispielsweise ein Hangendhobel
auf dem Förderer als zweite Gewinnungsmaschine geführt, so kann dieser eine automatische
Ein- und Ausfahrvorrichtung für seine Werkzeuge aufweisen, die, von einer von dem
Hobel transportierten Energiequelle gespeist, vollautomatisch über die Magnetschalter
steuerbar ist. Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß eine Steuerleitung bis zum
Strebende, d. h. bis zu den Antrieben geführt ist, da es durchaus im Rahmen fachmännischen
Könnens liegt, über die Magnetschalter auch eine automatische Kupplung zu steuern
derart, daß beispielsweise die Zugkette oder das Zugseil der zweiten Gewinnungsmaschine
zeitweise entkuppelt wird und frei durch die Gewinnungsmaschine durchläuft. Derartige
Kupplungsvorrichtungen sind Stand der Technik.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 einen Teil des Förderers mit einem seitlich geführten Kohlenhobel
und einer auf der Oberseite geführten Schrämmaschine im Grundriß, F i g. 2 eine
zugehörige Ansicht in Längsrichtung des Förderers dargestellt in etwas größerem
Maßstab. Die Rinne 10 des an sich bekannten Kettenkratzförderers ist aus einzelnen
Schüssen zusammengesetzt. An der Versatzseite sind zur Vergrößerung des Fassungsvermögens
des Förderers Aufsatzbracken 11 angeordnet, an denen wiederum Kanäle 12 für Kabel,
Schläuche u. dgl. vorgesehen sind.
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An dem Förderer 10 ist seitlich ein Hobel 13 geführt, der bei
der skizzierten Ausführung den Förderer 10 mit einer Schwertplatte
14 untergreift. Die Hobelkette 15 greift auf der Versatzseite am freien Ende
der Schwertplatte 14 an. Die Rückführung der Hobelkette 15' ist ebenfalls an der
Versatzseite oberhalb des Arbeitstrums angeordnet.
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Auf der Oberseite des Förderers 10, und zwar auf den oberen Kanten
der beiden Seitenprofile desselben, ist eine Schrämmaschine 16 geführt, deren Rahmen
in diesem Falle portalartig ausgebildet ist. Als eigentliches Schrämorgan dient
dabei eine Schrämwalze 17, die am freien Ende eines Schwenkarms 18 gelagert ist,
der seinerseits mit seinem zweiten Ende in dem Maschinenrahmen 16 gelagert ist.
Bei dieser Ausbildung und Anordnung besteht die Möglichkeit, die Schrämwalze 17
z. 13. bis zum Hangenden der Lagerstätte anzuheben weitgehend unabhängig von der
Mächtigkeit des Flözes. Die Schrämwalze kann aber auch mehr oder minder tief abgesenkt
werden, wobei ihre Oberkante vielleicht in gleicher Höhe wie die Oberseite des Maschinengehäuses
16 liegt. Die Schrämmaschine 16 kann durch eine Kette 19 in der Längsrichtung des
Förderers 10 hin- und hergeschleppt werden. Das Arbeitstrum dieser Schleppkette
19 liegt ebenso wie das Rücklauftrum 19' derselben an der Kohlenstoßseite des Förderers
und ist noch durch eine Schutzhaube 20 überdeckt.
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Wie insbesondere in F i g. 2 der Zeichnung erkennbar ist, sind der
Hobel 13 einerseits und die Schrämmaschine 16 andererseits so ausgebildet und geführt,
daß sie sich bei ihrer Bewegung entlang dem Förderer aneinander vorbeibewegen können,
ohne sich zu behindern. Es kann aber eine Behinderung gegebenenfalls dadurch hervorgerufen
werden, daß der Förderer 10 beim Durchgang des Hobels 13 jeweils um die Stärke der
Schwertplatte 14 angehoben wird. Wenn sich dann die Schrämwalze 17 in Arbeitsstellung
befindet, so wird sie im allgemeinen derart an der Kohle anliegen, daß ein Anheben
der Schrämmaschine 16 nicht möglich ist. Der Hobel 13 muß sich dann festlaufen.
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Um das zu verhindern, kann die Schrämwalze 17 zuvor so abgesenkt werden,
daß sie nicht mehr an der Kohle anliegt. Dann läßt sich ja die Schrämmaschine 16
und damit auch der Förderer 10 beim Durchgang des Hobels 13 ohne weiteres anheben.
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Die Steuerung der beiden Gewinnungsmaschinen 13 und 16 ist derart,
daß sie bei ihrer Längsbewegung entlang dem Förderer 10 aneinander vorbeigeführt
werden können, ohne sich gegenseitig zu behindern, und erfolgt erfindungsgemäß selbsttätig.
Es sind zu diesem Zweck an dem Hobel 13 zwei Dauermagnete, und zwar an dem
einen Ende ein Nordpol und an dem anderen Ende ein Südpol, angeordnet. Die Schrämmaschine
16 trägt ebenfalls an ihren Enden Magnete entgegengesetzter Polarität. Dabei handelt
es sich jedoch um Elektromagnete. Die Magnete sollen so erregt sein, daß ihre Polarität
der Polarität der Dauermagnete an dem Hobel 13
entspricht. Dabei sind die
Dauermagnete des Hobels sowie die Elektromagnete der Schrämmaschine so angeordnet,
daß sie nahe aneinander vorbeistreichen, wenn sich die beiden Gewinnungsmaschinen
13 und 16 auf ihrem Lauf einander nähern bzw. aneinander vorbeibewegen. Die Elektromagnete
der Schrämmaschine sind nun so ausgebildet, daß bei der Annäherung eines gegenpoligen
Magneten des Hobels 13 ein Schaltvorgang an der Schrämmaschine 16 ausgelöst wird.
Dieser Schaltvorgang bewirkt einmal eine Absenkung der Schrämwalze 17. Falls diese
Absenkung nicht schnell genug vor sich gehen kann, kann zugleich auch eine Verlangsamung
der Marschgeschwindigkeit der Schrämmaschine 16 und/oder des Hobels 13 bewirkt werden.
Ist die Walze 17 ausreichend abgesenkt, so kann über einen Endschalter oder aber
auch über einen Zeitschalter der weitere Antrieb des Hobels 1.3 angesteuert werden,
so daß dieser nunmehr an der Schrämmaschine 16 vorbeifährt, wobei er sie mitsamt
dem Förderer 10 vorübergehend geringfügig anhebt. Nach dem Durchgang des Hobels
13 kann dann auch der erneute Antrieb der Schrämmaschine 16 angesteuert werden.
Dieser
Steuerimpuls kann dadurch ausgelöst werden, daß der am rechten Ende des Hobels 13
angeordnete Nordpol auf den Südpol am linken Ende der Schrämmaschine 16 einwirkt.
Durch diesen Steuerimpuls kann dann zunächst wieder die Schrämwalze 17 angehoben
werden, damit anschließend die Schrämmaschine selbst am Kohlenstoß entlang ihre
Bewegung fortsetzen kann.
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Die Schalteinrichtung selbst kann an sich beliebig ausgebildet sein,
ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Die Steuerkabel, über welche von der
Schrämmaschine 16 aus die erforderlichen Steuerimpulse auf den Antrieb zur Verschiebung
der Schrämmaschine 16 und/oder des Hobels 13 ausgehen, können mit den Antriebskabeln,
über welche der Schrämmaschine 16 die für die Lösearbeit erforderliche Energie zugeführt
wird, über eine Kabelkette 21 an der Versatzseite des Förderers zu der Steuerzentrale
geführt sein.
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Die genannten Schaltvorgänge finden statt, wenr_ die beiden Gewinnungsmaschinen
13 und 16 einander begegnen. Aber auch dann, wenn sich beide Maschinen in gleicher
Richtung bewegen, wobei dann der normalerweise mit wesentlich höherer Marschgeschwindigkeit
vorwärtsbewegte Hobel 13
die Schrämmaschine 16 überholt, finden gleiche oder
ähnliche Schaltvorgänge statt. Die Schaltorgane sollen so ausgebildet und eingestellt
sein, daß die Lösearbeit der einen und/oder der anderen Gewinnungsvorrichtung nur
möglichst kurzfristig unterbrochen wird.
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Übrigens können die gleichen an den Gewinnungsmaschinen 1.3 und 16
angebrachten Magnete auch benutzt werden, um an den Enden des Gewinnungsbetriebes
die zur Ausschaltung oder Umsteuerung des einen oder anderen Antriebes erforderlichen
Steuervorgänge auszulösen.