-
Verpackungsschachtel Die Erfindung betrifft eine Verpackungsschachtel,
an deren einem Ende durch Einschnitte voneinander getrennte Verschlußlappen vorgesehen
sind, wobei an der Innenseite der um 900 auswärts geschwenkte Verschlußlappen ein
die Öffnung der Schachtel verschließendes Deckblatt mittels einer um die Öffnung
umlaufenden Naht befestigt ist.
-
Derartige Verpackungsschachteln sind bekannt und dienen zum Verpacken
von feinkörnigem oder pulverförmigem Gut, beispielsweise Zucker oder Mehl, das gegen
unerwünschtes Austreten aus der Verpackungsschachtel sowie gegen eindringende Feuchtigkeit
geschützt sein muß. Diese Forderungen sind jedoch nur erfüllt, solange das Deckblatt
unversehrt ist. Für die Entnahme eines Teils des Inhalts der Verpackungsschachtel
muß das Deckblatt aber aufgeschnitten und entfernt werden. Will man nach Entnahme
eines Teils des Inhalts die Schachtel wieder schließen, so stehen für deren Verschluß
lediglich die Verschlußlappen zur Verfügung.
-
Durch undichte Stellen kann dann sowohl Feuchtigkeit in die Packung
eintreten als auch Gut aus der Packung austreten. Der Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, dies zu verhindern und eine Verpackungsschachtel der genannten Gattung
zu schaffen, deren Deckblatt für die Entnahme von Gut nicht entfernt zu werden braucht,
so daß die Schachtel nach Entnahme eines Teils des Inhalts in praktisch dichter
Weise wieder verschließbar ist.
-
Dies wird gemäß der Erfindung dadurch erzielt, daß das Deckblatt
an mindestens einem der Verschlußlappen mittels einer annähernd U-förmigen Naht
befestigt ist, die entlang des Rumpfteils des Verschlußlappens derart verläuft,
daß zwischen dem Verschlußlappen und dem Deckblatt ein Kanal vorhanden ist. Dieser
Kanal endet, da die Naht etwa entlang der Kanten des betreffenden Verschlußlappens
verläuft, blind. Durch Abreißen eines Abschnitts des Verschlußlappens kann das blinde
Ende dieses Kanals entfernt werden, so daß durch ihn Füllgut entnommen werden kann.
Das Deckblatt an sich wird also bei Entnahme des Gutes nicht zerstört, und wenn
die Verschlußlappen in die Verschlußlage zurückgeklappt werden, ist der Querschnitt
der Schachtel im Bereich der Verschlußlappen immer noch zur Gänze durch das Deckblatt
verschlossen, während im Bereich des den Kanal enthaltenden Verschlußlappens ein
Teil des Deckblatts knapp an der Fläche des Verschlußlappens anliegt.
-
Die Ausbildung einer Verpackungsschachtel gemäß der Erfindung bietet
noch weitere Vorteile gegenüber den bekannten Schachteln der Gattung. Bei-
spielsweise
ist es bisher beim Öffnen solcher Verpackungsschachteln nicht zu vermeiden, daß
das Werkzeug zum Aufschneiden des Deckblatts im freien Behälterquerschnitt in das
im Behälter befindliche Gut eindringt, was aus hygienischen Gründen unerwünscht
ist. Wenn ferner das Deckblatt zwar über die volle Breite des über den freien Behälterquerschnitt
hinaus vorspringenden Randes an den Verschlußlappen angeklebt ist deckt der mit
dem Verschlußlappen verbundene Randbereich des Deckblatts die nunmehr freie Querschnittsfläche
der bekannten Schachtel nicht mehr zur Gänze ab, wenn die Verschlußlappen in die
Verschlußstellung zurückgeklappt werden, denn das Deckblatt erstreckt sich im Interesse
eines sparsamen Materialverbrauchs an Deckblattfolie nicht über die volle Fläche
der Verschlußlappen. Dies hat aber bei den bekannten Behältern zur Folge, daß die
nicht mit Deckfolie abgedeckten Teile der Verschlußlappen mit dem Füllgut zur Berührung
gelangen. Gerade dies soll aber vermieden werden, denn der Zweck üblicher Behälterauskleidungen
sowie auch des Deckblatts derartiger Verpackungsschachteln besteht ja gerade darin,
eine solche Berührung zwischen dem Material des Außenbehälters der Schachtel und
dem Füllgut zu vermeiden.
-
Durch die Ausbildung gemäß der Erfindung wird ein Bedürfnis befriedigt,
das seit Bekanntwerden von Verpackungsschachteln der Gattung besteht.
-
Da sowohl der Verschlußlappen als auch das an diesem angeheftete
Deckblatt eben ist, liegt, mindestens im geschlossenen Zustand der Verpackungsschachtel,
das Deckblatt knapp an dem Verschlußlappen an. Während dadurch einerseits die Dichtwirkung
der angebrochenen Verpackungsschachtel im verschlossenen Zustand erhöht wird, steht
für die Entnahme von Füllgut nur ein geringer Kanalquerschnitt zur Verfügung. Nach
einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist daher vorgesehen, daß der
den Kanal bildende Verschlußlappen zusammen mit dem angrenzenden Seitenwandfeld
mit Faltlinien ausgestattet ist, die das Aufweiten des Kanals ermöglichen. Durch
Ausüben eines leichten Druckes auf die Seitenwandfelder, die dem mit Faltlinien
versehenen Seitenwandfeld benachbart sind, können sowohl der den Kanal bildende
Verschlußlappen als auch das an ihn anschließende Seitenwandfeld aus ihrer Ebene
herausgebogen werden, so daß sich der Verschlußlappen im Bereich des Kanals von
dem daran befestigten Deckblatteil abhebt und der Querschnitt des Kanals folglich
vergrößert wird.
-
Diese Wirkung kann vorteilhafterweise dadurch erzielt werden, daß
die Faltlinien aus zwei konvergierenden, eine Auswärtsfaltung ermöglichenden Faltlinien
bestehen, die an den vertikalen Kantenteilen des Seitenwandfeldes beginnen und in
einer einzigen Faltlinie entlang der gesamten Länge des den Kanal bildenden Verschlußlappens,
der an das Seitenwandfeld anschließt, fortgesetzt sind.
-
Der Vollständigkeit halber kann erwähnt werden, daß zur Erzielung
einer einwandfreien Dichtwirkung im verschlossenen bzw. wiedereverschlossenen Zustand
der Faltschachtel die Erfüllung gewisser Bedingungen erforderlich ist. So müssen
die Verschlußlappen in ihrem aufgeklappten Zustand einwandfrei in einer gemeinsamen
Ebene liegen. Es ist besonders auf die einwandfreie Dichtwirkung an den einspringenden
Ecken der Verschlußlappen zu achten. So sollen die Verschlußlappen nicht bis zu
den Ecken eingeschnitten sein, so daß beim Aufklappen derselben, das dem Aufkleben
des Deckblatts vorangeht, in den einspringenden Ecken das Material der Verschlußlappen
unregelmäßig einreißt und Faserbüschel bildet, die eine brauchbare Auflage für das
aufzuklebende Deckblatt im Bereich dieser Ecken bilden.
-
Es ist auch möglich, zur Auskleidung der Schachtel eine dehnbare
Kunststoffschicht, beispielsweise Polyäthylen, zu verwenden und dieses Material
im Bereich der einspringenden Ecken der Verschlußlappen unversehrt zu lassen, so
daß an diesen einspringenden Ecken diese Kunststoffschicht zu schwimmhautartigen
Flächenteilen gedehnt wird, die als Träger für das aufzuklebende Deckblatt in diesem
Bereich dienen.
-
In den Zeichnungen ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 eine mit einem Deckblatt verschlossene Schachtel mit
aufgeklappten oberen Verschlußlappen, F i g. 2 eine Detaildarstellung des an der
Bildung des Schüttkanals beteiligten Lappens der Schachtel nach Abschneiden seines
äußeren Endes und Fig.3 eine Darstellung der offenen Schachtel während des Entnehmens
von Füllgut.
-
Die in Fig. 1 dargestellte Schachtel besteht aus vier Seitenwandfeldern
1, einem Boden und vier
Verschlußlappen 2, die nach Einwärtsfalten über die Oberseite
der Schachtel durch Ohren und Schlitze 3 an zwei der Verschlußlappen verriegelbar
sind. Die Öffnung des Behälters ist ferner abgedeckt mittels eines Deckblatts 4,
das an der Innenseite der Verschlußlappen 2, entlang einer geschlossenen Kleb-oder
Schweißnaht 5, die um die Öffnung herumläuft, befestigt ist. An einem der Verschlußlappen
2 ist die Naht als U-förmige Naht 5 ausgebildet, die im wesentlichen dem freien
Umriß desselben folgt. Auf diese Weise ist an der Innenseite der U-förmigen Naht
5 ein blinder Kanal 8 gebildet, in dem das Deckblatt 4 und der Verschlußlappen 2'
nicht aneinandergeklebt sind. Das an den Lappen 2' angrenzende Seitenwandfeld 1'
ist ferner mit konvergierenden Faltlinien 10 versehen, die derart angeordnet sind,
daß sie ein Auswärtsfalten eines Teils dieses Seitenwandfeldes ermöglichen, und
diese Faltlinien sind von ihrem Scheitel im Mittelpunkt der Faltkante des Lappens
2' in einer Faltlinie 9 fortgesetzt, die sich über die ganze Länge des Lappens 2'
erstreckt.
-
Durch einen Schnitt entlang einer Linie 7 quer zu dem Verschlußlappen
2' ist nach dem Auswärtsklappen dieses Verschlußlappens der Außenabschnitt 6 desselben,
in dem der Kanal 8 blind endet, entfernbar (F i g. 1). Der Verschlußlappen 2' kann
entlang der Linie 7 geschwächt, z. B. perforiert sein, so daß der Abschnitt 6 durch
Abreißen entfernbar ist.
-
Fig.2 zeigt den Verschlußlappen 2' nach Entfernen des Abschnitts
6 mit dem nun offenen Kanal 8, der von dem Lappen 2', dem Deckblatt 4 und der Naht
5 begrenzt ist.
-
F i g. 3 zeigt den Behälter mit während der Entnahme des Inhalts
11 erweiterten Schüttkanal 8.
-
Wenn der Verschlußlappen 2' eben ist, wie dies in F i g. 2 dargestellt
ist, hat der Kanal 8 im aufgeklappten Zustand des Verschlußlappens 2' einen nur
kleinen Schüttquerschnitt. Dieser Schüttquerschnitt kann durch Anordnung von Faltlinien
9 und 10 (Fig.3) erweitert werden. In dem an den Verschlußlappen 2' angrenzenden
Seitenwandfeld 1' sind zwei Faltlinien 10 vorgesehen, die von den seitlichen Faltkanten
dieses Seitenwandfeldes zum Mittelpunkt der oberen Faltlinie hin konvergieren und
an die sich eine Faltlinie 9 anschließt, die in der Mitte des Verschlußlappens 2'
in dessen Längsrichtung zum äußeren Rand verläuft. Durch Anwenden eines Druckes
auf die dem Seitenwandfeld 1' benachbarten Seitenfelder 1 im geöffneten Zustand
der Schachtel wird der obere Teil des Seitenwandfeldes 1 nach außen zu verformt,
und gleichzeitig nimmt das innere Ende der Faltlinie 9 und die diesem benachbarten
Teile des Verschlußlappens 2' an der Verformung teil, so daß der Verschlußlappen
2' aus seiner Ebene etwas aufwärts verschwenkt und von dem Deckblatt abgehoben wird.
Damit wird der Querschnitt des Kanals 8 vergrößert, so daß größere Mengen des Füllgutes
in kürzerer Zeit entnommen werden können.
-
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß vom
Verschließen der Schachtel nach teilweiser Entnahme des Füllgutes zuerst die beiden
kurzen Verschlußlappen; deren einer, 2', den Kanal bildet, und anschließend die
beiden langen Verschlußlappen, die die Verriegelung 3 tragen, eingefaltet werden.
Die Reihenfolge kann geändert werden,
und in diesem Falle ändert
sich entsprechend die Anordnung der Verriegelung.