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DE1068174B - Faltschachtel - Google Patents

Faltschachtel

Info

Publication number
DE1068174B
DE1068174B DENDAT1068174D DE1068174DA DE1068174B DE 1068174 B DE1068174 B DE 1068174B DE NDAT1068174 D DENDAT1068174 D DE NDAT1068174D DE 1068174D A DE1068174D A DE 1068174DA DE 1068174 B DE1068174 B DE 1068174B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
packaging
cardboard
cover piece
flap
covering
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DENDAT1068174D
Other languages
English (en)
Inventor
Lund Boye Benzon-Petersen (Schweden)
Original Assignee
A.-B. Akerlund &. Rausing, Lund (Schweden)
Publication date
Publication of DE1068174B publication Critical patent/DE1068174B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/0272Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by applying a web on the edge of the body, and subsequent inward folding of flaps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

  • Faltschachtel Zusatz zum Patent 959807 Die Erfindung ist eine Weiterbildung der im Patent 959807 beschriebenen Kartonverpackung und betrifft eine mit Kunststoff ausgekleidete Faltschachtel, die zumindest an einem Ende um Knifflinien schwenkbare Verschluß lappen besitzt, welche durch Einschnitte voneinander getrennt sind, die etwas kürzer als der Abstand zwischen den freien Enden der Lappen und den Knifflinien gehalten sind. Dadurch ist zwischen dem Ende eines Abschnittes und den benachbarten Knifflinien jeweils ein unversehrtes Kartonstück vorhanden, das beim Auswärtsschwenken der benachbarten Verschluß lappen aufgerissen wird und Faserflöckchen bildet, die einem den Verpackungshohlraum überspannenden und mit der Innenseite der Verschlußlappen verbindbaren Deckstück einen Halt gewähren und an den Enden der Verpackung Verschlüsse bilden.
  • In der Beschreibung zum Patent 959807 ist erwähnt, daß der die Verpackung bildende Zuschnitt an seiner einen im fertigen Zustand der Verpackung nach innen gekehrten Seite mit Wachs, Kunststoff od. ä. bekleidet oder mit einem zweckmäßigen Stoff kaschiert sein kann, um zu verhindern, daß durch die Wände der Verpackung Feuchtigkeit an die in derselben enthaltene Ware herandringt. Es hat sich herausgestellt, daß man eine Reihe bedeutender Vorteile erzielen kann, wenn man in Übereinstimmung mit der dieser Anmeldung zugrunde liegenden Erfindung die Verpackung an den Innenseiten mitsamt den unversehrten Kartonstücken und dem Deckstück an der mit den Lappen und den Faserflöckchen zu verbindenden Seite mit einem Belag aus an sich bekannten, heißsiegelfähigen, bei Zimmertemperatur hochdehnbaren Werkstoffen, nämlich Kautschukhydrochlorid oder mikrokristallinischen Wachsen oder Polyäthylen versieht. Der Belag überspannt nach dem Ausschwenken der Lappen die aufgerissenen Kartonstücke zumindest teilweise, und das Deckstück läßt sich außer mit den Innenseiten der Verschlußlappen auch mit diesen Teilen des Belages völlig dicht verbinden.
  • Der für den Belag vorgesehene Kunststoff, Wachs oder Gummi od. dgl. kann in bekannter Weise auf die Kartonbögen oder -bahnen, aus denen die die erfindungsgemäß e Kartonverpackung bildenden Zuschnitte ausgeschnitten werden, gespritzt oder gegossen werden oder auch in der Form einer von vornherein zubereiteten Haut auf das Kartonmaterial geklebt werden, und abgesehen davon, ob man nun das eine oder das andere Auftragungsverfahren benutzt, so sind Belag und Kartonmaterial innig miteinander zu verbinden. Gemäß dem Patent 959 807 sind die Schnitte nicht ganz an die zur Biegung der Lappen bestimmten Knifflinien herangeführt, sondern es ist an jeder Ecke so viel Material übriggelassen, daß die Ecke beim Nachaußenfalten der Lappen und durch das Auseinander- spreizen der Schnitte aufgerissen wird und dabei Faserflöckchen im inneren Teil des betreffenden Schnittes bildet, an welchen Faserflöckchen das Deckstück festgeklebt werden kann, um luft- und pulverdicht an die Ecken der Verpackung angeschlossen zu werden. Der auf dem so übriggelassenen Kartonmaterial vorhandene Teil eines aus einem Kunststoff, einer Gummikomposition, einem viskosen Wachs od. dgl. mit den obengenannten Eigenschaften gebildeten Belags auf dem Kartonmaterial wird beim Biegen der Lappen und Auseinanderspreizen der Schnitte ausgedehnt werden und hierdurch verdünnt und nach außen gekehrt werden, ohne zu zerreißen, teils auf Grund der Zusammenhaltung in Belag und teils auf Grund seiner Verankerung in den Faserflöckchen an den Ecken bildenden Fasern des Kartonmaterials, welche Faserflöckchen den Belag armieren und ihn wirksam abstützen, wenn das Deckstück auf im folgenden näher beschriebene Weise mit den Lappen verbunden wird.
  • Wenn man, um eine vollständige Feuchtigkeitsisolierung der in der fertigen Verpackung enthaltenen Ware zu erhalten, sowohl die Innenseite der Kartonverpackung wie auch die zur Befestigung an den Lappen beabsichtigte Seite des Deckstücks mit einer Kunststoff-, Wachs- oder Gummihaut mit den im vorhergehenden beschriebenen Eigenschaften versehen hat, dann lassen sich das Deckstück und die Lappen dadurch sicher miteinander verbinden, daß sie gleicht zeitig Hitze und Druck ausgesetzt werden, welche die auf dem Deckstück bzw. auf den Lappen vorgesehenen und gegeneinander anliegenden Häute verschmelzen.
  • Die in einer Ebene mit den senkrecht im Verhältnis zu den Seiten der Verpackung gebogenen Lappen liegenden, nach außen gekehrten Hautteile an den Ecken der Verpackung, welche Hautteile in den beim Biegen der Lappen und Auseinanderspreizen der Schnitte gebildeten Faserflöckchen sicher verankert sind, werden, wenn das Deckstück und/oder die Lappen der Hitze und dem Druck ausgesetzt werden, mit den entsprechenden Hautteilen auf dem Deckstück verschmelzen und nebst dem Faserflöckchen eine einfache und zweckdienliche, völlig feuchtigkeits- und pulverdichte Verstopfung der Ecken der Verpackung gewähren, die dann geschaffen werden kann, wenn die Ware in die Verpackung eingeführt wird.
  • An der Längskante des zum Verkleben des die Verpackung bildenden Zuschnittes zu einer Hülse dienenden Klebelappens bildet sich auf den entgegengesetzten Verschlußlappen unter dem bezüglichen Deckstück ein kleiner Kanal, so daß die Kartonverpackung nicht völlig feuchtigkeits- und pulverdicht verschlossen ist.
  • Um diesem Nachteil entgegenzuwirken, besitzt die Verpackung wenigstens eine und zweckmäßigerweise zwei Einstanzungen in dem den Klebelappen und den Verschlußlappen bildenden Kartonmaterial sowie in dem mit diesen Lappen verbundenen Deckstück quer zum Kanal zur Bildung einer Sperre in diesem.
  • Die Erfindung soll im folgenden an Hand einer in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform näher beschrieben werden. Es zeigt Fig. 1 ein perspektivisches Bild der Kartonverpakkung mit auswärts gebogenen Lappen, Fig. 2 eine Endansicht der Kartonverpackung mit auswärts gebogenen Lappen und einem an den Lappen festgeklebten Deckstück, Fig. 3 in größerem Maßstab eine Ecke der Verpakkung, Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 2 und Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 2.
  • Im folgenden sind die Einzelteile mit entsprechenden Bezugsziffern versehen.
  • So sind die vier Felder der aus einem Stück ausgestanzten und mit Knifflinien versehenen, als Beispiel dargestellten Verpackung mit 1 bezeichnet und die an den Endkanten der die Felder bildenden Seiten vorgesehenen Verschlußlappen mit 4 bzw. 5 bezeichnet, welche durch Knifflinien 2 mit der betreffenden Seite in der Verpackung verbunden und durch Schnitte 3 voneinander getrennt sind. Der Klebelappen 16 dient zum Verkleben zweier entgegengesetzter Längskanten des Zuschnittes, so daß dieser eine Hülse bildet, wenn er aus seinem flachen, zusammengeklebten Zustand aufgerichtet wird, um eine fertige Verpackung zu bilden. Mit 6 ist das Material bezeichnet, welches dadurch zurückgelassen wird, daß die Schnitte 3 nicht ganz bis an die zum Biegen der Lappen 4 und 5 bestimmten Knifflinien 2 herangeführt sind, und die Faserflöckchen, welche im inneren Teil des betreffenden Schnittes durch die Biegung der Lappen 4 und 5 und das Auseinanderspreizen der Schnitte 3 sowie durch das Aufreißen des übriggelasseren Materials entstehen, sind mit 7 bezeichnet. Bevor der die Kartonverpackung bildende Zuschnitt aus dem Kartonbogen oder der Kartonbahn herausgestanzt wird, ist dieser ein Belag 17 aus Kunststoff, Wachs, Gummi od. dgl. aufgetragen wordena mit solchen Eigenschaf- ten, daß er wenigstens eine gewisse Dehnung vertragen kann und hierdurch ausgedehnt werden kann, ohne zu zerreißen. Der für den Belag beabsichtigte Kunststoff, Wachs, Gummi od. dgl. kann auf die Kartonbögen oder -bahnen gespritzt oder gegossen werden oder auch in der Form einer im vornherein zubereiteten Haut auf das Kartonmaterial aufgeklebt werden. Wenn die Lappen 4 und 5 auswärts gebogen werden, wird die aus dem Belag auf dem in den inneren Teilen der Schnitte zurückgelassenen Material gebildete Haut einer Dehnung ausgesetzt, wodurch sie dünner wird, jedoch ohne zu zerreißen, und nach außen gekehrte Eckstücke 18 bilden, welche an den betreffenden Ecken fest verankert sind, und zwar durch die das Aufreißen von in diesen zurückgelassenem Kartonmaterial beim Biegen der Lappen gebildeten Faser-Höckchen 7. Das Deckstück 8, welches einen dem Belag auf dem Kartonmaterial entsprechenden Belag besitzt, wird dann über dem durch die Biegung der Lappen offenen Ende der Verpackung angebracht und einer Hitze von für den betreffenden Belag zweckmäßiger Temperatur ausgesetzt, gleichzeitig wie die Lappen und des Deckstück einem Druck ausgesetzt werden. Beim Erhitzen und Zusammendrücken verschmelzen nicht nur die gegeneinander anliegenden Häute der Lappen und des Deckstücks miteinander, sondern auch die an den betreffenden Ecken gebildeten Stücke 18 des Belags auf dem Kartonmaterial verschmelzen mit den entsprechenden Belagteilen auf dem Deckstück 8, wodurch ein wirksamer, luft- und pulverdichter Verschluß der Ecken der Verpackung erzielt wird. Dabei werden die mit den Stücken 18 innig verbundenen Fasern eine Stütze für die Stücke 18 bilden, wenn diese einem den Belag auf dem Kartonmaterial und dem Deckstück zusammenbindenden Druck ausgesetzt werden, so daß eine wirksame Gegenhaltung mit den Gegenhaltegliedern der verwendeten Maschine gebildet wird. Schließlich werden die Verschlußlappen über das durch das Deckstück verschlossene Ende des Kartons gebogen und miteinander verriegelt, wonach die Verpackung fertig ist und die in ihr eingeschlossene Ware, ohne Schaden zu nehmen, während unbegrenzter Zeit aufbewahrt und ohne Heraussickern des Inhalts gehandhabt werden kann.
  • In Fig. 1 ist auf einem der auswärts gefalteten Verschlußlappen die beim Bilden der Verpackung nicht zu vermeidende Überlappungsfuge gezeigt, die beim Festkleben des Klebelappens 16 an der entsprechenden Längskante des Zuschnittes entsteht. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, bildet sich ein Kanal 19 im Winkel zwischen dem Lappen 4 und dem mit diesem verbundenen Teil des Klebelappens 16 und dem über dem offenen Ende der Verpackung befestigten Deckstück 8. Um diesen Kanal 19 zu verschließen, sind in dem deri Lappen 4 und den Klebelappen 16 bildenden Kartonmaterial quer zu dem entstandenen Kanal 19 wenigstens eine und zweckmäßigerweise zwei (oder mehrere) Einpressungen 20 vorgesehen. Der sich schräg über Winkel zwischen dem Lappen 4 und dem Klebelappen 16 erstreckende Teil des Deckstücks 8 wird bei dieser Einpressung in den auf dem Lappen 4 liegenden Klebelappen 16 und teilweise auch in das den Lappen 4 bildende Material hineingedrückt, wodurch eine wirksame Absperrung des Kanals 19 bewirkt wird.
  • Die im vorhergehenden beschriebene und auf der Zeichnung veranschaulichte Verpackung hat sich auch für tiefgefrorene Nahrungsmittel als äußerst zweckmäßig erwiesen. Derartige Nahrungsmittel werden in mehr oder weniger flüssiger Form in die Verpackung eingeführt und eingeschlossen. Die Verpackung geht dann direkt zum Tieffrieren. Der Verschluß der Verpackung ist in diesem Falle genau so wirksam, wie in den bereits erwähnten, und die Ecken der Verpackung sind derart wirksam verstopft, daß eine Leckage in diesen bisher so empfindlichen Teilen der Verpackung nicht entsteht.
  • Abänderungen sind möglich innerhalb des Rahmens des Erfindungsgedankens, so wie dieser in den folgenden Patentansprüchen definiert ist.
  • PATENTANSPRt}CHE: 1. Mit festgeklebtem Kunststoff ausgekleidete Faltschachtel, die nach Patent 959 807 zumindest an einem Ende um Knifflinien schwenkbare Verschluß lappen hat, welche durch Einschnitte voneinander getrennt sind, die etwas kürzer als der Abstand zwischen den freien Enden der Lappen und den Knifflinien gehalten sind, so daß zwischen dem Ende eines Abschnittes und den benachbarten Knifflinien jeweils ein unversehrtes Kartonstück vorhanden ist, das beim Auswärts schwenken der benachbarten Verschlußlappen aufgerissen wird und Faserflöckchen bildet, die einem den Verpakkungshohlraum überspannenden und mit der Innenseite der Verschlußlappen verbindbaren Deckstück einen Halt gewähren und an den Enden der Verpackung Verschlüsse bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtel an den Innenseiten mitsamt den unversehrten Kartonstücken und dem Deckstück an der mit den Lappen und den Faserflöckchen zu verbindenden Seite mit einem Belag aus an sich bekannten, heißsiegelfähigen, bei Zimmertemperatur hochdehnbaren Werkstoffen, nämlich Kautschukhydrochlorid oder mikrokristallinischen Wachsen oder Polyäthylen versehen ist.

Claims (1)

  1. 2. Faltschachtel nach Anspruch 1, bei der ein von einer Seitenwand getragener Lappen an der Innenseite der anstoßenden Seitenwand und an dem dieser zugehörigen Verschluß lappen festgeklebt ist, wodurch jeweils zwischen dem Lappen, dem Verschlußlappen und demDeckstück ein Kanal entsteht, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine sich quer zum Kanal erstreckende Einpressung vorgesehen ist.
DENDAT1068174D Faltschachtel Pending DE1068174B (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1068174B true DE1068174B (de) 1959-10-29

Family

ID=593552

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DENDAT1068174D Pending DE1068174B (de) Faltschachtel

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE1068174B (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1207861B (de) * 1961-10-26 1965-12-23 Akerlund & Rausing Ab Verpackungsschachtel
DE1225542B (de) 1960-10-25 1966-09-22 Anders Ruben Rausing Faltschachtel

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1225542B (de) 1960-10-25 1966-09-22 Anders Ruben Rausing Faltschachtel
DE1207861B (de) * 1961-10-26 1965-12-23 Akerlund & Rausing Ab Verpackungsschachtel

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