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Faltschachtel Zusatz zum Patent 959807 Die Erfindung ist eine Weiterbildung
der im Patent 959807 beschriebenen Kartonverpackung und betrifft eine mit Kunststoff
ausgekleidete Faltschachtel, die zumindest an einem Ende um Knifflinien schwenkbare
Verschluß lappen besitzt, welche durch Einschnitte voneinander getrennt sind, die
etwas kürzer als der Abstand zwischen den freien Enden der Lappen und den Knifflinien
gehalten sind. Dadurch ist zwischen dem Ende eines Abschnittes und den benachbarten
Knifflinien jeweils ein unversehrtes Kartonstück vorhanden, das beim Auswärtsschwenken
der benachbarten Verschluß lappen aufgerissen wird und Faserflöckchen bildet, die
einem den Verpackungshohlraum überspannenden und mit der Innenseite der Verschlußlappen
verbindbaren Deckstück einen Halt gewähren und an den Enden der Verpackung Verschlüsse
bilden.
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In der Beschreibung zum Patent 959807 ist erwähnt, daß der die Verpackung
bildende Zuschnitt an seiner einen im fertigen Zustand der Verpackung nach innen
gekehrten Seite mit Wachs, Kunststoff od. ä. bekleidet oder mit einem zweckmäßigen
Stoff kaschiert sein kann, um zu verhindern, daß durch die Wände der Verpackung
Feuchtigkeit an die in derselben enthaltene Ware herandringt. Es hat sich herausgestellt,
daß man eine Reihe bedeutender Vorteile erzielen kann, wenn man in Übereinstimmung
mit der dieser Anmeldung zugrunde liegenden Erfindung die Verpackung an den Innenseiten
mitsamt den unversehrten Kartonstücken und dem Deckstück an der mit den Lappen und
den Faserflöckchen zu verbindenden Seite mit einem Belag aus an sich bekannten,
heißsiegelfähigen, bei Zimmertemperatur hochdehnbaren Werkstoffen, nämlich Kautschukhydrochlorid
oder mikrokristallinischen Wachsen oder Polyäthylen versieht. Der Belag überspannt
nach dem Ausschwenken der Lappen die aufgerissenen Kartonstücke zumindest teilweise,
und das Deckstück läßt sich außer mit den Innenseiten der Verschlußlappen auch mit
diesen Teilen des Belages völlig dicht verbinden.
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Der für den Belag vorgesehene Kunststoff, Wachs oder Gummi od. dgl.
kann in bekannter Weise auf die Kartonbögen oder -bahnen, aus denen die die erfindungsgemäß
e Kartonverpackung bildenden Zuschnitte ausgeschnitten werden, gespritzt oder gegossen
werden oder auch in der Form einer von vornherein zubereiteten Haut auf das Kartonmaterial
geklebt werden, und abgesehen davon, ob man nun das eine oder das andere Auftragungsverfahren
benutzt, so sind Belag und Kartonmaterial innig miteinander zu verbinden. Gemäß
dem Patent 959 807 sind die Schnitte nicht ganz an die zur Biegung der Lappen bestimmten
Knifflinien herangeführt, sondern es ist an jeder Ecke so viel Material übriggelassen,
daß die Ecke beim Nachaußenfalten der Lappen und durch das Auseinander-
spreizen
der Schnitte aufgerissen wird und dabei Faserflöckchen im inneren Teil des betreffenden
Schnittes bildet, an welchen Faserflöckchen das Deckstück festgeklebt werden kann,
um luft- und pulverdicht an die Ecken der Verpackung angeschlossen zu werden. Der
auf dem so übriggelassenen Kartonmaterial vorhandene Teil eines aus einem Kunststoff,
einer Gummikomposition, einem viskosen Wachs od. dgl. mit den obengenannten Eigenschaften
gebildeten Belags auf dem Kartonmaterial wird beim Biegen der Lappen und Auseinanderspreizen
der Schnitte ausgedehnt werden und hierdurch verdünnt und nach außen gekehrt werden,
ohne zu zerreißen, teils auf Grund der Zusammenhaltung in Belag und teils auf Grund
seiner Verankerung in den Faserflöckchen an den Ecken bildenden Fasern des Kartonmaterials,
welche Faserflöckchen den Belag armieren und ihn wirksam abstützen, wenn das Deckstück
auf im folgenden näher beschriebene Weise mit den Lappen verbunden wird.
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Wenn man, um eine vollständige Feuchtigkeitsisolierung der in der
fertigen Verpackung enthaltenen Ware zu erhalten, sowohl die Innenseite der Kartonverpackung
wie auch die zur Befestigung an den Lappen beabsichtigte Seite des Deckstücks mit
einer Kunststoff-, Wachs- oder Gummihaut mit den im vorhergehenden beschriebenen
Eigenschaften versehen hat, dann lassen sich das Deckstück und die Lappen
dadurch
sicher miteinander verbinden, daß sie gleicht zeitig Hitze und Druck ausgesetzt
werden, welche die auf dem Deckstück bzw. auf den Lappen vorgesehenen und gegeneinander
anliegenden Häute verschmelzen.
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Die in einer Ebene mit den senkrecht im Verhältnis zu den Seiten der
Verpackung gebogenen Lappen liegenden, nach außen gekehrten Hautteile an den Ecken
der Verpackung, welche Hautteile in den beim Biegen der Lappen und Auseinanderspreizen
der Schnitte gebildeten Faserflöckchen sicher verankert sind, werden, wenn das Deckstück
und/oder die Lappen der Hitze und dem Druck ausgesetzt werden, mit den entsprechenden
Hautteilen auf dem Deckstück verschmelzen und nebst dem Faserflöckchen eine einfache
und zweckdienliche, völlig feuchtigkeits- und pulverdichte Verstopfung der Ecken
der Verpackung gewähren, die dann geschaffen werden kann, wenn die Ware in die Verpackung
eingeführt wird.
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An der Längskante des zum Verkleben des die Verpackung bildenden
Zuschnittes zu einer Hülse dienenden Klebelappens bildet sich auf den entgegengesetzten
Verschlußlappen unter dem bezüglichen Deckstück ein kleiner Kanal, so daß die Kartonverpackung
nicht völlig feuchtigkeits- und pulverdicht verschlossen ist.
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Um diesem Nachteil entgegenzuwirken, besitzt die Verpackung wenigstens
eine und zweckmäßigerweise zwei Einstanzungen in dem den Klebelappen und den Verschlußlappen
bildenden Kartonmaterial sowie in dem mit diesen Lappen verbundenen Deckstück quer
zum Kanal zur Bildung einer Sperre in diesem.
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Die Erfindung soll im folgenden an Hand einer in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsform näher beschrieben werden. Es zeigt Fig. 1 ein perspektivisches Bild
der Kartonverpakkung mit auswärts gebogenen Lappen, Fig. 2 eine Endansicht der Kartonverpackung
mit auswärts gebogenen Lappen und einem an den Lappen festgeklebten Deckstück, Fig.
3 in größerem Maßstab eine Ecke der Verpakkung, Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie
IV-IV in Fig. 2 und Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 2.
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Im folgenden sind die Einzelteile mit entsprechenden Bezugsziffern
versehen.
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So sind die vier Felder der aus einem Stück ausgestanzten und mit
Knifflinien versehenen, als Beispiel dargestellten Verpackung mit 1 bezeichnet und
die an den Endkanten der die Felder bildenden Seiten vorgesehenen Verschlußlappen
mit 4 bzw. 5 bezeichnet, welche durch Knifflinien 2 mit der betreffenden Seite in
der Verpackung verbunden und durch Schnitte 3 voneinander getrennt sind. Der Klebelappen
16 dient zum Verkleben zweier entgegengesetzter Längskanten des Zuschnittes, so
daß dieser eine Hülse bildet, wenn er aus seinem flachen, zusammengeklebten Zustand
aufgerichtet wird, um eine fertige Verpackung zu bilden. Mit 6 ist das Material
bezeichnet, welches dadurch zurückgelassen wird, daß die Schnitte 3 nicht ganz bis
an die zum Biegen der Lappen 4 und 5 bestimmten Knifflinien 2 herangeführt sind,
und die Faserflöckchen, welche im inneren Teil des betreffenden Schnittes durch
die Biegung der Lappen 4 und 5 und das Auseinanderspreizen der Schnitte 3 sowie
durch das Aufreißen des übriggelasseren Materials entstehen, sind mit 7 bezeichnet.
Bevor der die Kartonverpackung bildende Zuschnitt aus dem Kartonbogen oder der Kartonbahn
herausgestanzt wird, ist dieser ein Belag 17 aus Kunststoff, Wachs, Gummi od. dgl.
aufgetragen wordena mit solchen Eigenschaf-
ten, daß er wenigstens eine gewisse Dehnung
vertragen kann und hierdurch ausgedehnt werden kann, ohne zu zerreißen. Der für
den Belag beabsichtigte Kunststoff, Wachs, Gummi od. dgl. kann auf die Kartonbögen
oder -bahnen gespritzt oder gegossen werden oder auch in der Form einer im vornherein
zubereiteten Haut auf das Kartonmaterial aufgeklebt werden. Wenn die Lappen 4 und
5 auswärts gebogen werden, wird die aus dem Belag auf dem in den inneren Teilen
der Schnitte zurückgelassenen Material gebildete Haut einer Dehnung ausgesetzt,
wodurch sie dünner wird, jedoch ohne zu zerreißen, und nach außen gekehrte Eckstücke
18 bilden, welche an den betreffenden Ecken fest verankert sind, und zwar durch
die das Aufreißen von in diesen zurückgelassenem Kartonmaterial beim Biegen der
Lappen gebildeten Faser-Höckchen 7. Das Deckstück 8, welches einen dem Belag auf
dem Kartonmaterial entsprechenden Belag besitzt, wird dann über dem durch die Biegung
der Lappen offenen Ende der Verpackung angebracht und einer Hitze von für den betreffenden
Belag zweckmäßiger Temperatur ausgesetzt, gleichzeitig wie die Lappen und des Deckstück
einem Druck ausgesetzt werden. Beim Erhitzen und Zusammendrücken verschmelzen nicht
nur die gegeneinander anliegenden Häute der Lappen und des Deckstücks miteinander,
sondern auch die an den betreffenden Ecken gebildeten Stücke 18 des Belags auf dem
Kartonmaterial verschmelzen mit den entsprechenden Belagteilen auf dem Deckstück
8, wodurch ein wirksamer, luft- und pulverdichter Verschluß der Ecken der Verpackung
erzielt wird. Dabei werden die mit den Stücken 18 innig verbundenen Fasern eine
Stütze für die Stücke 18 bilden, wenn diese einem den Belag auf dem Kartonmaterial
und dem Deckstück zusammenbindenden Druck ausgesetzt werden, so daß eine wirksame
Gegenhaltung mit den Gegenhaltegliedern der verwendeten Maschine gebildet wird.
Schließlich werden die Verschlußlappen über das durch das Deckstück verschlossene
Ende des Kartons gebogen und miteinander verriegelt, wonach die Verpackung fertig
ist und die in ihr eingeschlossene Ware, ohne Schaden zu nehmen, während unbegrenzter
Zeit aufbewahrt und ohne Heraussickern des Inhalts gehandhabt werden kann.
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In Fig. 1 ist auf einem der auswärts gefalteten Verschlußlappen die
beim Bilden der Verpackung nicht zu vermeidende Überlappungsfuge gezeigt, die beim
Festkleben des Klebelappens 16 an der entsprechenden Längskante des Zuschnittes
entsteht. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, bildet sich ein Kanal 19 im Winkel zwischen
dem Lappen 4 und dem mit diesem verbundenen Teil des Klebelappens 16 und dem über
dem offenen Ende der Verpackung befestigten Deckstück 8. Um diesen Kanal 19 zu verschließen,
sind in dem deri Lappen 4 und den Klebelappen 16 bildenden Kartonmaterial quer zu
dem entstandenen Kanal 19 wenigstens eine und zweckmäßigerweise zwei (oder mehrere)
Einpressungen 20 vorgesehen. Der sich schräg über Winkel zwischen dem Lappen 4 und
dem Klebelappen 16 erstreckende Teil des Deckstücks 8 wird bei dieser Einpressung
in den auf dem Lappen 4 liegenden Klebelappen 16 und teilweise auch in das den Lappen
4 bildende Material hineingedrückt, wodurch eine wirksame Absperrung des Kanals
19 bewirkt wird.
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Die im vorhergehenden beschriebene und auf der Zeichnung veranschaulichte
Verpackung hat sich auch für tiefgefrorene Nahrungsmittel als äußerst zweckmäßig
erwiesen. Derartige Nahrungsmittel werden in mehr oder weniger flüssiger Form in
die Verpackung eingeführt und eingeschlossen. Die Verpackung geht
dann
direkt zum Tieffrieren. Der Verschluß der Verpackung ist in diesem Falle genau so
wirksam, wie in den bereits erwähnten, und die Ecken der Verpackung sind derart
wirksam verstopft, daß eine Leckage in diesen bisher so empfindlichen Teilen der
Verpackung nicht entsteht.
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Abänderungen sind möglich innerhalb des Rahmens des Erfindungsgedankens,
so wie dieser in den folgenden Patentansprüchen definiert ist.
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PATENTANSPRt}CHE: 1. Mit festgeklebtem Kunststoff ausgekleidete Faltschachtel,
die nach Patent 959 807 zumindest an einem Ende um Knifflinien schwenkbare Verschluß
lappen hat, welche durch Einschnitte voneinander getrennt sind, die etwas kürzer
als der Abstand zwischen den freien Enden der Lappen und den Knifflinien gehalten
sind, so daß zwischen dem Ende eines Abschnittes und den benachbarten Knifflinien
jeweils ein unversehrtes Kartonstück vorhanden ist, das beim Auswärts schwenken
der
benachbarten Verschlußlappen aufgerissen wird und Faserflöckchen bildet, die
einem den Verpakkungshohlraum überspannenden und mit der Innenseite der Verschlußlappen
verbindbaren Deckstück einen Halt gewähren und an den Enden der Verpackung Verschlüsse
bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtel an den Innenseiten mitsamt
den unversehrten Kartonstücken und dem Deckstück an der mit den Lappen und den Faserflöckchen
zu verbindenden Seite mit einem Belag aus an sich bekannten, heißsiegelfähigen,
bei Zimmertemperatur hochdehnbaren Werkstoffen, nämlich Kautschukhydrochlorid oder
mikrokristallinischen Wachsen oder Polyäthylen versehen ist.