DE1207765B - Schutzabdeckung fuer Fuehrungsbahnen von Werkzeugmaschinen - Google Patents
Schutzabdeckung fuer Fuehrungsbahnen von WerkzeugmaschinenInfo
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. α.:
B 23 b
Deutsche KL: 49 a-36/03
Nummer: 1207765
Aktenzeichen: D 361871 b/49 a
Anmeldetag: 26. Mai 1961
Auslegetag: 23. Dezember 1965
Die Erfindung bezieht sich auf eine teleskopartig zusammenschiebbare Schutzabdeckung für Führungsbahnen von Werkzeugmaschinen.
Die bekannten Abdeckungen dieser Art mit teleskopartigen und je nach Bedarf zusammenschiebbaren
oder bis auf die ganze Länge der zu schützenden Gleitbahn auseinanderziehbaren Bauelementen
aus Blech oder mit einem entsprechenden Faltenbalg sind im allgemeinen sehr wirksam gegen das
direkte Herabfallen von Spänen, aber sie geben keinen genügenden Schutz gegen das Eindringen
schleifend wirkenden Staubes, welcher die Gleitbahnen unbrauchbar macht. Derartige Vorrichtungen
bilden nämlich keinen völlig dichten Abschluß um die Gleitbahn herum, so daß feine Metallteilchen,
die in der umgebenden Luft schweben, durch die Spalte zwischen dem die Gleitbahnen tragenden
Bett und der Schutzabdeckungen in das Innere eindringen können.
Dies gilt auch für eine spezielle bekannte Vor- zo
richtung, bei welcher zusätzlich zu den teleskopartig zusammenschiebbaren Abdeckblechen eine balgförmige
Abdeckung zwischen den senkrechten Schenkeln der Abdeckbleche vorhanden ist. Auch hierbei
sind nämlich außer den Spalten zwischen benachbarten Abdeckblechen an den unteren Randkanten
des U-förmig die Gleitbahn der Maschine umgebenden Balges offene Stellen vorhanden, so daß zumindest
leichte Schmutzteilchen bei entsprechender Luftbewegung ein Stück weit nach oben und dann auf
die Gleitbahn gelangen können.
Gemäß der Erfindung ist zur Vermeidung dieser Nachteile dem durch die Schutzabdeckung umschlossenen
Raum staubfreie Druckluft zuführbar, die durch die undichten Teile der Schutzabdeckung entweicht.
Etwa durch zusätzliche Verwendung eines Ventilators, der gereinigte Luft ansaugt und diese
vom Innenraum der Abdeckung her durch deren Spalte austreten läßt, ist es auf diese Weise möglich,
das Eindringen von Schmutzteilchen an irgendwelchen Durchtrittsspalten der die Führung nicht
vollständig umgebenden Schutzabdeckung zu verhindern. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der erforderliche
Aufwand nicht allzu hoch ist, verglichen mit der sehr großen Sicherheit, die nunmehr gegeben ist.
Die Erfindung unterscheidet sich auch vorteilhaft von einer weiteren bekannten Schutzabdeckung mit
einem Abdeckband von U-förmigem Profil, das mit seinen vertikalen Schenkeln in mit öl gefüllte Längsnuten
eintaucht und bei entsprechenden Bewegungen des gleitend geführten Maschinenteils von einer
Trommel abrollt bzw. auf dieselbe aufgewickelt wird, Schutzabdeckung für Führungsbahnen von
Werkzeugmaschinen
Werkzeugmaschinen
Anmelder:
Deref a, Etablissement pour le Developpement,
Recherches et Fabrications Industrielles,
Vaduz (Liechtenstein)
Recherches et Fabrications Industrielles,
Vaduz (Liechtenstein)
Vertreter:
Dr.-Ing. E. Hoffmann und Dipl.-Ing. W. Eitle,
Patentanwälte,
München 8, Maria-Theresia-Str. 6
Als Erfinder benannt:
Ren6 Deflandre, Paris
Ren6 Deflandre, Paris
Beanspruchte Priorität:
Frankreich vom 27. Mai 1960 (828 333)
wobei diese Trommel vollständig unter öl läuft. Eine
solche Abdeckung eignet sich nämlich nur für Maschinen mit verhältnismäßig kurzen zu schützenden
Gleitbahnen. Bei langen derartigen Gleitbahnen würde nämlich das Abdeckband die Trommel auf
einem Winkel von mehr als 360° umgeben, wobei zwei oder mehr Lagen des Bandes einander berühren,
zumal man aus praktischen Gründen den Trommeldurchmesser nicht beliebig groß machen
kann. Wenn aber das Abdeckband teilweise in zwei Lagen aneinanderliegt, so ist es unvermeidlich, daß
auf der Oberseite der einen Lage befindliche Teile von der Unterseite der darüber befindlichen Lage
übernommen und beim erneuten Abrollen des Bandes von der Trommel auf die Gleitbahn nach unten
fallen. Dies tritt insbesondere bei Schwingungen der Maschine auf. Der durch ein solches aufgerolltes
Abdeckband erzielte Schutz ist also bei längeren Gleitbahnen nicht vollkommen.
Ein weiterer Nachteil der Abdeckung nach dieser bekannten Vorrichtung besteht darin, daß sie praktisch
nur für ebene Führungen mit einfachem Profil geeignet ist, nicht aber für kompliziertere Gleit-
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bahnen mit in recht unterschiedlichen Höhen befindlichen Gleitflächen. Dies gilt insbesondere auch bei
Gleitbahnen, die vom Schlitten etwa auf einer Seite umfaßt werden. Damit ist das Anwendungsgebiet
dieser bekannten Abdeckung sehr beschränkt.
Im übrigen steht nichts im Wege, teleskopartig ausziehbare Abdeckbleche an ihren Enden mit Abstreifern
zu versehen, die die größeren Schmutzteilchen von den Abdeckblechen beim Zusammenschieben
oder Auseinanderziehen der Bleche entfernen, wie dies bereits bekannt ist. Es verbleiben
damit etwa an begehbaren Abdeckungen nur kleinere Teilchen, die entweder an dem Blech fest
haftenbleiben oder aber beim Herunterfallen durch die Luftströmung mitgerissen und nach außen
transportiert werden.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Einrichtung besteht in der Verwendbarkeit für Gleitbahnen
beliebiger Form und Länge. Bei verschiedentlich vorkommenden Längen der Gleitbahnen
von bis zu 30 m würde ein aus Gummi bestehendes, von einer Trommel abrollendes Abdeckband wegen
der unzulässig hohen Längsspannung ausscheiden. Bei den modernen Werkzeugmaschinen mit hoher
Schnittgeschwindigkeit ergeben sich Luftzonen, die sehr reich an feinem Metallstaub sind, insbesondere
in der Nähe der Fräswerkzeuge. Dies gilt insbesondere bei der Bearbeitung von Leichtmetall-Legierungen,
sowie allgemein bei der Ausführung von Schleifarbeiten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird die Luft unter die Abdeckung durch Düsen eingeblasen,
welche längs der Abdeckung verteilt und mit Dros-■ selklappen zur Regelung der geförderten Luftmenge
versehen sind. Man hat auf diese Weise die Möglichkeit, die an den verschiedenen undichten Teilen
der Abdeckung ausgeblasene Luftmenge so einzustellen, daß im Betrieb der Maschine keine Störung
eintritt und daß auch die die Maschine benutzenden Arbeiter nicht durch die austretenden Luftströme
belästigt werden.
In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 einen teilweise geschnittenen Aufriß eines Bohr- und Fräswerkes mit beweglichem Ständer
und einer erfindungsgemäß ausgebildeten Schutzabdeckung,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie Π-ΙΙ in Fig. 1,
F i g. 3 einen Grundriß des Bohr- und Fräswerkes mit einem Horizontalschnitt durch den Ständer nach
der LinieIII-III in Fig. 1,
Fig.4 in größerem Maßstab ein Einzelteil nach Fig. 1.
Auf einem Bett 2 des dargestellten Bohr- und Fräserwerkes ist ein Ständer 1 verschiebbar, an dem
ein Schlitten 4 mit einem Spindelstock 3 verschiebbar angeordnet ist.
Der Schutz der Gleitbahnen 5, 6 und 7 des Bettes erfolgt durch eine Abdeckung, von der ein als Ganzes
mit 11a bezeichneter Teil den Teil der Gleitbahnen zu einer Seite des Ständers 1 abdeckt, während
der andere Teil der Abdeckung, welcher als Ganzes mit 11 & bezeichnet ist, den Abschnitt der
Gleitbahnen an der anderen Seite des Ständers abdeckt.
Jeder der beiden Teile dieser Abdeckung besteht aus einer bestimmten Anzahl von Platten, die sich
teleskopartig ineinanderfügen, also beispielsweise 12, 13, 14 ... 15, und die direkt oder mittels Laufrollen
auf den Gleitbahnen 5 und 7 des Bettes 2 gleiten.
In der Fig. 1 ist der Ständer in seiner äußersten
Stellung rechts dargestellt, wobei der Teil 11a der Abdeckung völlig auseinandergezogen ist, während
im Gegensatz dazu der Teil 11 & der Abdeckung völlig zusammengeschoben ist. Es ist leicht einzusehen,
daß derartige Abdeckungen undichte Zonen haben, in der Hauptsache an den Stellen, wo die
Platten aneinanderstoßen, wie es beispielsweise bei 21, 22 und 23 angedeutet ist, ebenso an den seitlich
heruntergebogenen Rändern dieser Platten, wie bei 24 und 25 (Fig. 2).
Um jedes Eindringen abschleifend wirkender Fremdkörper durch diese undichten Zonen hindurch
zu verhindern, setzt man das Innere der Abdeckung unter einen Überdruck, indem man durch die Leitungen
27 Luft eintreten läßt. Das obere Ende dieser Luftleitungen mündet an der Oberseite des Bettes
aus und ist mit einer Düse 28 versehen, in die eine Drosselklappe 29 zur Regelung der Luftzufuhr eingebaut
ist.
Die Leitungen 27 entnehmen die Luft aus einem länglichen Sammelgefäß 31, das im unteren Teil des
Bettes angeordnet und an den Druckstutzen 32 eines Einblasventilators 33 angeschlossen ist. Der Saugstutzen
34 des letzteren ist an einen Kamin 35 angeschlossen, der oben mit einem Schirm 36 versehen
ist, durch welchen das Eindringen von Wasser in den Kamin vermieden werden soll.
Die von dem Ventilator 33 geförderte Luft gelangt also unter Druck durch den länglichen Sammelbehälter
31 und die vertikalen Rohrleitungen 27 in den Raum zwischen der Oberseite des Bettes 2 und
der Abdeckung der Gleitbahnen. Die Luft entweicht an den undichten Zonen der Abdeckung, wobei sie
sich dem Eintritt aller abschleifend wirkenden Teilchen entgegenstellt.
Durch die zweckmäßige Einstellung der Drosselklappen 29 kann man den Austritt der Luft an jeder
Stelle der Abdeckung auf den gewünschten Wert einregulieren.
In dem hier dargestellten Beispiel wurde angenommen, daß der Ventilator 33 nur eine Hälfte des
Bettes mit Luft versorgt, während die andere Hälfte von einem zweiten Ventilator 33 α aus über ein zweites
Sammelgefäß 31a und die vertikalen Rohrleitungen 27 a mit Luft gespeist wird, und zwar unter den
gleichen Verhältnissen wie bei der ersten Hälfte des Bettes.
In dem hier dargestellten Beispiel werden die vertikalen Gleitbahnen 41, 42 und 43 des Ständers, an
welchen der den Spindelstock tragende Schlitten 4 gleitet, durch eine Abdeckung in der Form eines
Faltenbalges geschützt, wobei ein als Ganzes mit 44 a bezeichneter Teil des Faltenbalges über dem
Schlitten 4, ein anderer Teil 44 & unter dem Schlitten angeordnet ist.
An den Seitenflächen dieser Faltenbälge gibt es Zonen 47 und 48 (Fig. 3), die nicht gut abdichten.
Ebenso wie für den Schutz der Gleitbahnen des Bettes ist auch hier ein Mittel vorgesehen, um im
Inneren der Gleitbahnabdeckungen 44 a und 44 & des Ständers einen geringen Überdruck zu schaffen.
Dazu gehört ein Einblasventilator 51, der oben auf dem Ständer 1 angebracht und durch eine Haube
52 geschützt ist, wobei die letztere mit den Luft-
eintrittsjalousien 53 versehen ist. Der Druckstutzen 54 des Ventilators 51 steht in Verbindung mit einem
vertikalen Sammelgefäß 55, das seinerseits an die horizontalen Rohrleitungen 56 angeschlossen ist,
von denen jede mit einer Düse 57 und einer Drosselklappe 58 zur Einstellung der geförderten Luftmenge
versehen ist.
Die durch den Ventilator 51 geförderte Luft dringt also in den Raum zwischen der Vorderseite des Ständers
und den Faltenbalgabdeckungen 44 a und 446 ein. Die Luft entweicht durch die undichten Zonen
dieser Abdeckungen hindurch und widersetzt sich dabei dem Eindringen von Fremdkörpern und deren
Ablagerung auf den Gleitbahnen.
Anstatt die Luft durch einen Kamin aus den oberen Teilen des Werkstättengebäudes abzusaugen,
können beispielsweise Ventilatoren die Luft in Höhe der Maschine ansaugen, vorausgesetzt, daß die Ansaugöffnung
mit einem geeigneten Filter versehen ist. Ebenso kann man ein Luftfilter in dem Kamin
anordnen.
Claims (2)
1. Teleskopartig zusammenschiebbare Schutzabdeckung für Führungsbahnen von Werkzeugmaschinen,
dadurch gekennzeichnet, daß dem durch die Schutzabdeckung umschlossenen Raum staubfreie Druckluft zuführbar ist,
die durch die undichten Teile der Schutzabdeckung entweicht.
2. Teleskopartig zusammenschiebbare Schutzabdeckung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Luft unter die Abdeckung durch Düsen (28, 57) einblasbar ist, die längs der Abdeckung verteilt angeordnet und mit
Drosselklappen (29, 58) zur Regelung der geförderten Luftmenge versehen sind.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 1 050 148.
Deutsche Patentschrift Nr. 1 050 148.
In Betracht gezogene ältere Patente:
Deutsches Patent Nr. 1122 346.
Deutsches Patent Nr. 1122 346.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
509 759/195 12.65 © Bundesdruckerei Berlin
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| FR828333A FR1267192A (fr) | 1960-05-27 | 1960-05-27 | Perfectionnement aux dispositifs de protection des glissières de machines-outils |
Publications (1)
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| DE1207765B true DE1207765B (de) | 1965-12-23 |
Family
ID=8732238
Family Applications (1)
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